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ÜbersichtStand MontafonSitzungsprotokolle

40. Forstfondssitzung: 10.09.2024

Stand Montafon · Protokolle Stand Montafon · 10.09.2024

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NIEDERSCHRIFT

aufgenommen am 10. September 2024 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der
40. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode.

Auf Grund der Einladung vom 03 . September nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung einberufenen Forstfondssitzung teil:

Standesrepräsentant Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns
Standesrepräsentant-Stv. Bgm Daniel Sandrell, Gaschurn
Bgm Josef Lechthaler, St. Gallenkirch
Bgm Tobias Kieber, Schruns
Bgm Florian Küng, Vandans
Bgm Helmut Pechhacker, St. Anton
Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg
Bgm Thomas Zudrell, Silbertal

Entschuldigt: LAbg Monika Vonier
LAbg Nadine Kasper

Weitere Sitzungsteilnehmer: PR-Beauftragter Toni Meznar
Alexander Zimmermann
Andreas Drexel

Schriftführer: Standessekretär Bernhard Maier

Der Vorsitzende eröffnet um 16:00 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die Kollegen Bürgermeister, verliest die Entschuldigungen und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Zl.: ff004.2/2024

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Montafonerstraße 21 | A-6780 Schruns | +43 5556 721 32
info@stand-montafon.at | www.stand-montafon.at | UID: ATU 36695509

Tagesordnung

1.) Grundbenützung für Errichtung des Forstweges „Zuggenwald“ gemäß Einreichprojekt 2023 zu Gunsten der Agrargemeinschaft Maisensäß Zuggenwald

2.) Grundbenützung für WLV Projekt Mustergilbach „Dammerhöhung und Bachräumung samt temporären Bauhilfsmaßnahmen“ im Bereich Schlosswand (Gst.-Nr. 2082/1 und 2083 – GB Vandans)

3.) Erteilung einer Abstandsnachsicht sowie Zustimmung zur Grundbenützung auf Gst.- Nr. 3132/1 für Zufahrt und Bauführung betreffend Wohnobjekt Kapellerweg 15 (GB Schruns)

4.) Verpachtung einer Teilfläche der Gst.-Nr. 2328/1 im Bereich des Druckabstieges des Gampadelskraftwerkes (GB Tschagguns)

5.) Ergänzung der Vereinbarung über die Errichtung einer Hackgutlagerhalle vom 11. November 2003

6.) Genehmigung der Niederschrift der 39. Forstfondssitzung vom 29.07.2024

7.) Berichte

8.) Allfälliges

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Erledigung der Tagesordnung

Pkt. 1.) Grundbenützung für Errichtung des Forstweges „Zuggenwald“ gemäß Einreichprojekt 2023 zu Gunsten der Agrargemeinschaft Maisensäß Zuggenwald Der Betriebsleiter Andreas Drexel erklärt anhand eines Luftbildes die Situation. Für den Forstfonds entstehen keine Kosten an der Weggründung, dürfen diesen jedoch nutzen.

Bgm Florian Küng merkt an , dass auch keine Kosten für den Erhalt des Weges für den Forstfonds entstehen dürfen.
Der Vorsitzende stellt den Antrag
der Grundbenützung für Errichtung des Forstweges „Zuggenwald“ gemäß Einreichprojekt 2023 zu Gunsten der Agrargemeinschaft Maisensäß Zuggen- wald zuzustimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Pkt. 2.) Grundbenützung für WLV Projekt Mustergilbac h „Dammerhöhung und Bachräu-mung samt temporären Bauhilfsmaßnahmen“ im Bereich Schlosswand (Gst.- Nr. 2082/1 und 2083 – GB Vandans)
Der Betriebsleiter erklärt anhand der Projektunterlagen der Wildbach- und Lawinenverbauung das Vorhaben. Das Projekt wird begrüßt, es gibt keine weiteren Fragen.

Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Grundbenützung für das WLV Projekt Mustergilbach „Dammerhöhung und Bachräumung samt temporären Bauhilfsmaßnahmen“ im Bereich Schlosswand (Gst.-Nr. 2082/1 und 2083 – GB Vandans) zuzustimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Pkt. 3.) Erteilung einer Abstandsnachsicht sowie Zustimmung zur Grundbenützung auf Gst.- Nr. 3132/1 für Zufahrt und Bauführung betreffend Wohnobjekt Kapellerweg 15 (GB Schruns)
Der Standessekretär erklärt den Entwurf von Juli 2024. Ein Lokalaugenschein mit Vertretern des Forstfonds und eine Besprechung mit dem Projektwerber am 21.08.2024 haben zwischenzeitlich stattgefunden. Die Eckpunkte gemäß dieser Besprechung lauten wie folgt:
Eckpunkte für Bauführung (Bestandsgebäude und Neubau Schopf):

  • Beauftragung einer Vermessung und Kommissionierung der Grenze
  • Abstandsnachsicht: 40 cm zur Dachkante, 70 cm zur Wand
  • Grundbenützung für Materiallagerung während der Bauführung
  • Errichtung der bergseitigen Entwässerung beim Bestandsgebäude wird geduldet
  • unbefristeter Bestandsvertrag mit einem Kündigungsverzicht des Forstfonds für 20 Jahre (danach Kündigung unter besonderen Bedingungen möglich)
  • ortsübliche Einmalzahlung

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Eckpunkte für Wegebau ( Zufahrt):

  • Errichtung erfolgt auf Kosten von B. Elkuch
  • Forstfonds ist als Grundeigentümer nutzungsberechtigt
  • Errichtung möglichst nah an der Eigentums-Grenze des Forstfonds
  • Fahrbahnbreite 2,5 m, mit Bankett 3 m
  • ortsübliche jährliche Zahlung

Der vorliegende Vertragsentwurf wird nochmals kurz erläutert. Der Standessekretär verweist aber darauf, dass eine Vertragserrichtung auf Kosten des Antragstellers erfolgt. Die Eckpunkte der Vereinbarung vom 21.08.2024 sind darin einzuarbeiten. Die Entscheidung über den Abschluss des Vertrages gemäß den oben angeführten Eckpunkten soll an den Standesrepräsentanten übertragen werden.

Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Erteilung einer Abstandsnachsicht sowie Zustimmung zur Grundbenützung auf Gst.-Nr. 3132/1 für Zufahrt und Bauführung betreffend Wohnobjekt Kapellerweg 15 (GB Schruns) mit einem Abstand von 70 cm zur Wand nach Maßgabe der Einarbeitung obiger Eckpunkte in die Vereinbarung zuzustimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Pkt. 4.) Verpachtung einer Teilfläche der Gst. -Nr. 2328/1 im Bereich des Druckabstieges des Gampadelskraftwerkes (GB Tschagguns)
Der Betriebsleiter erklärt, dass die illwerke vkw AG die Flächen mitbewirtschaften würden und das Holz zur Abfuhr bereitstellen würden. Die illwerke vkw AG kann jedoch aus präjudiziellen Gründen keinen Pachtvertrag eingehen.

Der Vorsitzende stellt den Antrag, dass Betriebsleiter Andreas Drexel das Verhandlungspouvoir erhält und die diesbezügliche Vereinbarung mit der illwerke vkw AG zu einem Abschluss bringt. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Pkt. 5.) Ergänzung der Vereinbarung über die Errichtung einer Hackgutlagerhalle vom 11.
November 2003
Der Standessekretär erklärt die Situation, dass der Forstfonds außerbücherlicher Eigentümer der Hackgutlagerhalle auf dem Gelände der ARA- Montafon ist und nun auf diesem Dach durch den Abwasserverband eine Photovoltaik-Anlage errichtet wird. Er erläutert die ausgearbeitete kurze Vereinbarung als Ergänzung zur Vereinbarung vom 11. November 2003.

Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Ergänzung zu Vereinbarung über die Errichtung einer Hackgutlagerhalle vom 11. November 2003, wie vom Standessekretär dargelegt, zuzustimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

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Pkt. 6.) Genehmigung der Niederschrift der 39. Forstfondssitzung vom 29.07.2024

Die Niederschrift der 39. Forstfondssitzung am 29.07.2024 wurde allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelt. Die vorliegende Niederschrift wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt.

Pkt. 7.) Berichte

Der Betriebsleiter berichtet in aller Kürze über die aktuelle Situation im Stand Montafon Forstfonds.

Pkt. 8.) Allfälliges

a) Bgm Thomas Zudrell informiert , dass das Vorhaben „Flächenwirtschaftliches Projekt Schattwald im Silbertal“ der Bevölkerung durch die WLV, vertreten durch Alexander Stoiser, präsentiert wurde.

b) Bgm Herbert Bitschnau erkundigt sich nach dem Status zur Neuverpachtung des Jagdgebietes im Silbertal. Andreas Drexel erklärt, dass gegenwärtig Verhandlungen mit einem geeigneten Interessenten über die Neuverpachtung der Eigenjagd Hubertus geführt werden.

Ende der Sitzung: 16:41 Uhr

Schruns, 10. September 2024

Schriftführer: Standesrepräsentant:

Forstfondsvertretung: