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41. Forstfondssitzung: 10.12.2024
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Fundstellen
Verkauf / Erwerb / Versteigerung
- … keine großen Ausgaben geplant. Für den Umbau des Standesgebäudes sind Planungskosten in Höhe von 50.000,- Euro budgetiert. Außerdem ist im Budget ein Grundtausch mit der „illwerke vkw AG“ vorgesehen, bei welchem es zu einer Aufzahlung von 50.000,- Euro kommt. Für das Kleinwasserkraftwerk Gafluna sind noch …
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NIEDERSCHRIFT
aufgenommen am 10. Dezember 2024 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der
41. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode.
Auf Grund der Einladung vom 03. Dezember nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung einberufenen Forstfondssitzung teil:
Standesrepräsentant Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns
Standesrepräsentant-Stv. Bgm Daniel Sandrell, Gaschurn
Bgm Josef Lechthaler, St. Gallenkirch
Bgm Florian Küng, Vandans
Bgm Helmut Pechhacker, St. Anton
Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg
Bgm Thomas Zudrell, Silbertal
Entschuldigt: LAbg Monika Vonier
Bgm Tobias Kieber, Schruns
Weitere Sitzungsteilnehmer: PR-Beauftragter Toni Meznar
Alexander Zimmermann
Andreas Drexel
Schriftführer: Standessekretär Bernhard Maier
Der Vorsitzende eröffnet um 16:20 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die Kollegen Bürgermeister, verliest die Entschuldigungen und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Der Vorsitzende ersucht um Aufnahme des weiteren Tagesordnungspunktes „Ansuchen um Grundbenützung Gst 1803/1“. Gegen die Aufnahme des weiteren Tagesordnungspunktes wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Zl.: ff004.2/2024
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Tagesordnung
1.) Vorlage und Beschlussfassung des Voranschlages 2025 samt Beschäftigungsrahmenplan, Feststellung der Finanzkraft und Festsetzung der Tarife und Abgabepreise für Servitutsholz
2.) Durchführungsbestimmung zur Ablöse des Nutzungsrechts für Schindeldächer gem. § 11 der Satzungen zur Regelung der Holzbezugsrechte aus den Wäldern des Standes Montafon
3.) Festlegung der strategischen jagdwirtschaftliche n Ziele auf Basis der Strategie Wildökologie 2035 im Rahmen der Studien zu klimafitten Wäldern im Montafon
4.) Grundbenützung der Gst.-Nr. 4531/1 (GB St. Gallenkirch) für die Verlegung eines Abwasserkanales im Bereich Röbi Maisäß
5.) Eigenjagd Schmalzberg – Jagdpachtvertrag für 2025 – 2031
6.) Mietvertrag für das Maisäß-Objekt Gauertalweg Nr. 12
7.) Genehmigung der Niederschrift der 40 . Forstfondssitzung vom 10.09.2024
8.) Berichte
9.) Ansuchen um Grundbenützung Gst 1803/1 (Erweiterung der Tagesordnung)
10.) Allfälliges
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Erledigung der Tagesordnung
Pkt. 1.) Vorlage und Beschlussfassung des Voranschlages 2025 samt Beschäftigungsrahmenplan, Feststellung der Finanzkraft und Festsetzung der Tarife und Abgabepreise für Servitutsholz Der Vorsitzende bittet Mitarbeiter Severin Berthold um Erläuterung des Voranschlags. Severin Berthold stellt fest, dass die Eckpunkte des Voranschlages 2025 bereits in der Finanzklausur Anfang November ausführlich beraten und diskutiert wurden und die vorliegende Fassung zeitgerecht zugestellt wurde.
Er erläutert den Ergebnishaushalt, der mit 54.500 Euro negativ abschließt. Gegenüber dem Voranschlag des Vorjahres ist das eine Verbesserung des Ergebnisses um 708.500,- Euro. Die Verbesserung liegt vor allem daran, dass, wie in der Finanzklausur besprochen, die Vorschrei- bung einer Forstfondsumlage in Höhe von 600.000,- Euro vorgesehen ist. Der Finanzierungshaushalt schließt mit 139.100,- Euro negativ ab. Dies aufgrund dessen, dass bei den Investitionen keine Darlehensaufnahmen geplant sind. Je nach Bedarf kann sich das noch ändern.
Gegenüber der Finanzklausur wurden im Bereich der Personalkosten der nicht ganzjährig beschäftigten Angestellten Ausgaben sowie Rückersätze vorgesehen. Dies war notwendig, da doch noch Büropersonal der Wildbach- und Lawinenverbauung über den Forstfonds des Standes Montafon angestellt ist. Dies führt auch zu Mehreinnahmen in Höhe von rund 4.000,- Euro für die Verwaltungskosten. Die Rückersätze aus den Sparten wurden dementsprechend angepasst. Die Personalkosten fallen in Summe geringer aus, da im Vorjahr die Abfertigung für den ehemaligen Betriebsleiter fällig war.
Im Bereich der Investitionen sind keine großen Ausgaben geplant. Für den Umbau des Standesgebäudes sind Planungskosten in Höhe von 50.000,- Euro budgetiert. Außerdem ist im Budget ein Grundtausch mit der „illwerke vkw AG“ vorgesehen, bei welchem es zu einer Aufzahlung von 50.000,- Euro kommt. Für das Kleinwasserkraftwerk Gafluna sind noch Restkosten in Höhe von 50.000,- Euro vorgesehen. Die Finanzierung der Restkosten für das Kleinwasserkraftwerk Gafluna erfolgte bereits mit der Darlehensaufnahme im Frühjahr 2024.
Schuldendienst
Für die Investitionen sind keine neuen Darlehnsaufnahmen geplant. Die Höhe der Tilgungen beträgt im Jahr 2025 296.700,- Euro. An Zinsaufwand sind 56.800,- Euro budgetiert. Der Darlehensstand sinkt um die geplanten Tilgungen von 1.531.200,- Euro auf 1.234.500,- Euro. Der gesamte Schuldendienst beläuft sich sohin auf 353.500,- Euro
Finanzkraft
Die Finanzkraft gem. § 73 Abs. 3 GG des Forstfonds für das Jahr 2025 errechnet sich aus 50 % der Einzahlungen der operativen Gebarung des Finanzierungsvorschlages 2024 und liegt bei 2.570.250,- Euro und ist um 755.150,- Euro höher wie jene des Vorjahres. Die markante Erhöhung der Finanzkraft ist damit zu begründen, dass ab dem Voranschlag 2024 im Ergebnis- und
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Finanzierungshaushalt die internen Vergütungen mitinbegriffen sind. Der einzige Effekt welcher eine höhere Finanzkraft mit sich bringt, liegt im Bereich des Kassenkredites, bei welchem zukünftig eine höhere Summe in Anspruch genommen werden kann.
Beschäftigungsrahmenplan
Beim Beschäftigungsrahmenplan für 2025 fällt die Stelle des pensionierten Betriebsleiters weg. Ansonsten sind gegenüber 2024 keine Änderungen vorgesehen.
Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, wird der Voranschlag 2025 über Antrag des Vorsitzenden mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt:
Ergebnishaushalt
Finanzierungshaushalt
Erträge / Einzahlungen (Summe operative und investive
Gebarung)
6.054.900,00 6.249.000,00
Aufwendungen / Auszahlungen (Summe operative und investive Gebarung)
6.109.400,00 6.091.400,00
Nettoergebnis / Nettofinanzierungssaldo -54.500,00 157.600,00
Entnahme von Haushaltsrücklagen / Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit
0,00 0,00
Zuweisung von Haushaltsrücklagen / Auszahlungen aus
der Finanzierungstätigkeit
0,00 -296.700,00
Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen / Geldfluss aus
der voranschlagswirksamen Gebarung
-54.500,00 -139.100,00
Der Betriebsleiter erläutert die Tarife 2025 für das Servitutsholz. 70 Prozent der Hackschnitzellieferungen sind vertraglich festgelegt. Es ist im k ommendes Jahr mit einem Abgang im Hackschnitzelvertrieb zu rechnen.
Bgm Florian Küng fragt, ob ein Kleinmengenzuschlag bei Zulieferungen sinnvoll ist. Der Betriebsleiter antwortet, dass aktuell nur vier bis fünf Bestellungen pro Jahr Kleinmengen aus- machen.
Bgm Daniel Sandrell möchte wissen, wie die Ablöse des Schindelholzes geregelt ist. Der Standessekretär gibt zu verstehen, dass dies im nächsten Tagesordnungspunkt behandelt wird.
Bgm Florian Küng möchte wissen, ob zwischen Weich und Hartholz am Stock differenziert wird. Der Betriebsleiter antwortet, dass in dem allermeisten Fällen nur Weichholz angeboten wird, da der Forstfonds nur über wenig Hartholz verfügt.
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Pkt. 2.) Durchführungsbestimmung zur Ablöse des Nutzungsrechts für Schindeldächer gem.
§ 11 der Satzungen zur Regelung der Holzbezugsrechte aus den Wäldern des Standes Montafon
Der Standessekretär erklärt eingangs die aktuelle rechtliche Situation und verweist auf das bestehende Holzstatut des Forstfonds des Standes Montafon. Die Ablösen beziehen sich hauptsächlich auf Schindelholzdächer. Es wird vorgeschlagen , dass ein Antrag nur dann möglich ist, wenn das Dach mit Schindeln gedeckt ist und durch das Betriebsorgan geprüft und beurteilt wurde. Es soll keine rückwirkende Ablöse von bereits umgedeckten Dächern mehr geltend gemacht werden können.
In den Satzungen zur Regelung der Holzbezugsrechte aus den Wäldern des Standes Montafon (Holzstatut) ist unter § 11 die Ablöse von Nutzungsrechten geregelt. Demgemäß kann eine nutzungsberechtigte Person durch die Ablöse gegen Entschädigung auf Dauer auf sämtliche Ansprüche ihres Nutzungsrechtes verzichten. Es ist festgelegt, dass die Ablösung von Nutzungsrechten nach diesen Bestimmungen nur im Einvernehmen mit dem Nutzungsberechtigten erfolgen kann, der Stand Montafon allerdings seinerseits nicht zur Ablösung gezwungen werden kann.
In der Vergangenheit wurden sogenannte Kuhställe und Schindeldächer abgelöst, wobei in den letzten Jahrzehnten eigentlich ausschließlich das Holznutzungsrecht für Schindeldächer abgelöst wurde. Da immer wieder Anträge auf Ablöse einlangen, in welchen die Bedachung auch schon vor dem Zeitpunkt der Antragstellung geändert wurde, kann das genaue Ausmaß des eingeforsteten Daches nicht zweifelsfrei eruiert werden.
Es wird vorgeschlagen, die Ablöse nur in jenen Fällen zuzulassen, in welchen der Antrag auf Dachablöse vor Beginn der Umsetzung der Maßnahmen gestellt wird. Der Betriebsdienst hat nach Antragstellung die abzulösende Dachfläche zu erheben und bestätigen. Für die Ablöse einer Schindeldachfläche wird bis auf weiteres ein Entgelt in Höhe von EUR 8,5 pro m² geleistet.
Bgm Florian Küng merkt an, dass das Recht auf Holz am Stock vorhanden ist. Der Standessekretär erklärt, dass es nicht nachteilig für den Forstfonds sein darf. Das Recht kann verweigert werden. Das Holzstatut hat nur für öffentlich-rechtliche Servitutsrechte Gültigkeit. Er erklärt anhand der Beschlussvorlage die Sachlage nochmals.
Bgm Florian Küng möchte eine Liste an Gebäuden, für das jeweilige Gemeindegebiet erhalten.
Der Standessekretär weist darauf hin, dass jedes Gebäude mit einer eineindeutigen Nummer versehen worden ist und in einer Datenbank gespeichert und mit Landeskoordinaten verortet ist. Ein Standesbürgerbeirat soll eingeführt werden. Mit Unterstützung der Landwirtschaftsabteilung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung wird 2025 eine Geschäftsordnung dazu ausgearbeitet werden.
Der Vorsitzende stellt den Antrag, dass in Konkretisierung der Bestimmungen des § 11 über die Ablöse von Nutzungsrechten in den der Satzungen zur Regelung der Holzbezugsrechte aus
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den Wäldern des Standes Montafon festgelegt werden soll, dass nur jenen Anträgen auf Ablöse des Servitutsholzrechtes für Dachflächen von eingeforsteten Gebäuden im eingeforsteten Umfang stattzugeben ist, welche vor Beginn der Umbaumaßnahmen zur Änderung der Bedachung oder noch während dem Vorhandensein einer aufrechten Schindelholzbedachung bei der Standesverwaltung einlangen. Die Überprüfung der abzulösenden Dachfläche muss vom Betriebsdienst des Forstfonds des Standes Montafon noch überprüft und bestätigt werden.
Das Entgelt für die Ablöse einer Schindeldachfläche wird bis auf weiteres mit EUR 8,5 pro m² festgelegt. Der Antrag wird einstimmig angenommen .
Pkt. 3.) Festlegung der strategischen jagdwirtschaftlichen Ziele auf Basis der Strategie Wildökologie 2035 im Rahmen der Studien zu klimafitten Wäldern im Montafon Der Betriebsleiter erläutert die Sachlage. Der Forstfonds des Standes Montafon besitzt vier Eigenjagden und ist bei rund 14 Genossenschaftsjagden beteiligt. Weiters sind kleinere Ein- schlüsse in Eigenjagden gegeben.
Rund 34 Rotwildfütterungen liegen auf Forstfondsgrund oder im Nahbereich des Forstfonds.
Im Montafon wird an 43 Rehfütterungen und 4 Gamsfütterungen weiteres Schalenwild gefüt- tert. Auch diese Fütterungen liegen zumindest tlw. auf Forstfondsgrund.
Die Einnahmen der Jagd sinken bzw. lassen sich die kostenintensiven Jagden zunehmend schwer verpachten. Der Aufwand des Betriebsdienstes in Hinblick auf die Jagd auf Standes- grund nimmt dennoch nicht ab (Besprechungen, Koordinierungen, Jagdeinsatz, Schlichtungen etc). Immer wieder muss beobachtet werden, dass mit Nachdruck die Interessen des Grundbesitzers gegenüber der Jagd durchgesetzt werden müssen.
Auf rund 50- 70% der Waldfläche im Bezirk Bludenz bzw. im Montafon ist die Verjüngungssituation angespannt oder nicht zufriedenstellend. Insbesondere in Zusammenhang mit dem Klimawandel fallen als wichtig erachtete Mischbaumarten zunehmend aus, oder bleiben im Wachstum, auch und vor allem, aufgrund des starken Wildverbisses, zurück.
Unter dem Titel „Klimafitte Wälder Montafon“ wurde im Zeittraum von Winter 2023-2024 bis Sommer 2024 von DI Andreas Schreyer (natur AS GmbH) ein forstliches Positionspapier und von DI Horst Leitner (Büro für Wildökologie und Forstwirtschaft) ein Strategiepapier „Wildöko- logie 2035“ für den Stand Montafon Forstfonds ausgearbeitet.
Seitens des Stand Montafon Forstfonds wurden bereits Gespräche mit Landesrat Gantner ge- sucht. Ziel dieser Besprechung war eine Überarbeitung der wildökologischen Raumplanung für das Montafon unter Einbeziehung aller jagdlich relevanten Schalenwildarten und der forstlichen Rahmenbedingungen (Schutzwald/ Objektschutzwald) etc. Seitens des Landes wurde zugesagt, dass dieses Thema im Jahr 2025 auf der Agenda stehe.
Die Zielsetzung des Betriebes wurden in der Vergangenheit wie folgt definiert:
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Der Standeswald liefert Holz und schützt den Lebensraum Montafon vor Naturgefahren. Dazu ist eine multifunktionale Bewirtschaftung erforderlich. Betriebsziel des Forstfonds ist die sachkundige, planmäßige, nachhaltige und wirtschaftliche Nutzung der Standeswaldungen für alle in Betracht kommenden Zwecke der menschlichen Gesellschaft. Das ist unter anderem der Schutz des Lebensraumes Montafon, die Deckung der Nutzungsrechte und die nachhaltige Produktion des heimischen Rohstoffes Holz.
Die überwirtschaftlichen Funktionen des Waldes, die für die Bevölkerung zwar einen unschätzbaren, immateriellen Wert besitzen, jedoch für den Waldbesitzer keinen Ertrag abwerfen, stehen dabei im Vordergrund. Das heißt, dass das Kriterium der multifunktionalen Nachhaltigkeit Grundlage jeder Tätigkeit im Wald ist.
Holzproduktion soll deshalb nur im Rahmen:
- der Erhaltung der Selbstregulierungsfähigkeit unseres Waldes
- der Beibehaltung einer ausreichenden Wasser- und Luftqualität bzw. -quantität und
- der Erfüllung aller erforderlichen Schutzansprüche erholungs- und landschaftsattraktiver Waldstrukturen stattfinden.
Unterlassene Pflegemaßnahmen und ein schlechter Waldzustand sind in keiner Betriebsbilanz ersichtlich. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass mittelfristig die "Gesellschaft" nicht im Wege von Förderungen eine nachhaltige Waldbewirtschaftung sicherstellt, sondern dass über eine Abgeltung der "Leistungen", die der Waldbesitzer für die Gesellschaft erbringt, diesem eine den heutigen Erkenntnissen und Anforderungen entsprechende Waldbewirtschaftung ermöglicht wird.
Der Vorsitzende stellt den Antrag, dass auf Basis der am 2. Juli 2024 der Forstfondsvertretung präsentierten Fachgutachten (Klimafitte Wälder Montafon) der Betriebsdienst des Forstfonds des Standes Montafon beauftragt werden soll, die Interessen/ Ziele des Grundbesitzers, auch in Hinblick auf die Jagd, nachdrücklich einzufordern.
Bis zum Jahr 2035 sollen die nicht verjüngbaren bzw. die unzureichend verjüngten Flächen gegenüber dem gegenwärtigen Zustand halbiert werden. Um diese Interessen entsprechend durchzusetzen, soll die Möglichkeit zur Etablierung weiterer Eigenjagdgebieten auf Standesgrund geprüft und umgesetzt werden. Auch die Auflösung von Rotwildfütterungen bzw. Rehfütterungen können Gegenstand dieser Maßnahmen sein.
Ziel ist es, durch kleinflächige Jagdrevieraufteilungen, den Jagddruck in den Schutz- und Bannwäldern (Objektschutzwäldern) so hochzuhalten, dass auch wichtige Mischbaumarten in der Lage sind, sich natürlich zu verjüngen.
Kostspielige Fütterungen sollen auf deren Notwendigkeit hin überprüft und ggf. aufgelassen werden. Der Forstbetriebsdienst wird aufgefordert, alternative Verpachtungskonzepte, ggf.
mit Bonus-Malus System zu prüfen und ggf. zu etablieren, zuzustimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
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Pkt. 4.) Grundbenützung der Gst.- Nr. 4531/1 (GB St. Gallenkirch) für die Verlegung eines Abwasserkanales im Bereich Röbi Maisäß
Der Betriebsleiter erklärt anhand eines Luftbildes die aktuelle Situation und das geplante Vorhaben zur Verlegung eines Abwasserkanales vom Röbi Maisäß über Grundflächen des Forstfonds nach Gargellen. Der Antragsteller ist als Zuhörer im Raum.
Der Standessekretär erkundigt sich, weshalb die Verlegung nicht über die Waldflächen der Agrargemeinschaft verlaufen kann. Der Eigentümer des Maisäßhauses erklärt, dass die Agrargemeinschaft dagegen ist und sie als Eigentümer der Immobilie eine alternative Route gesucht haben.
Der Standessekretär weist darauf hin , dass eine der Bedingungen des Forstfonds des Standes Montafon ist, dass auch andere Maisäßbesitzer in Zukunft in diesen Kanal einleiten können.
Bgm Daniel Sandrell merkt an , dass mitunter eine zusätzliche Leerverrohrung eingegraben werden sollte, d amit in Zukunft weitere Leitungen wie z.B. Breitband- Infrastruktur ohne Grabungsarbeiten eingezogen werden können.
Der Standessekreätr hält fest, dass der Forstfonds des Standes Montafon keine Haftung für Schäden an der Leitung übernehmen kann und während der Arbeiten anfallendes Holz abfuhrbereit am Straßenrand gelagert werden muss. Über die Grundbenützung wird noch ein privatrechtliches Übereinkommen abgeschlossen.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, stellt der Vorsitzende den Antrag der Grundbenützung der Gst.-Nr. 4531/1 (GB St. Gallenkirch) für die Verlegung eines Abwasserkanales im Bereich Röbi Maisäß unter den vorhin erwähnten Bedingungen zuzustimmen.
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt. 5.) Eigenjagd Schmalzberg – Jagdpachtvertrag für 2025 - 2031
Der Betriebsleiter erklärt, dass die Vertragsvorschläge zur Begutachtung an die Behörde gesendet wurden. Die Formulierung des Jagdleiters ändert sich und die Aufkündigung wird sich nochmals ändern. Inhaltlich wird sich im Vertrag ansonsten nichts mehr ändern.
Der Vorsitzende stellt den Antrag der Verpachtung mit den Änderungen, wie von der Behörde gefordert, zuzustimmen. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Pkt. 6.) Mietvertrag für das Maisäß-Objekt Gauertalweg Nr. 12 Der Standessekretär erklärt, dass der einseitig unterschriebene Mietvertrag bereits vorliegt. Geändert wurde, dass die Wertsicherung mit neun Prozent gedeckelt ist. Der Durchrechnungszeitraum beträgt drei Jahre.
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Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, stellt der Vorsitzende den Antrag den vorliegenden Mietvertrag mit Herrn Manfred Hilebrand als Pächter für die Dauer von fünf Jahren beginnend mit 1. Dezember 2024 zu beschließen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt. 7.) Genehmigung der Niederschrift der 40 . Forstfondssitzung vom 10.09.2024
Die Niederschrift der 40. Forstfondssitzung am 10.09.2024 wurde allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelt. Die vorliegende Niederschrift wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt.
Pkt. 8.) Berichte
Der Betriebsleiter berichtet, dass
a. in der Eigenjagd Hubertus bis dato 115 Stück erlegt wurden. Knapp 30% davon sind TBC Verdachtsfälle. Ziel ist, 160 Stück zu erlegen.
b. Förderansuchen 2023 für die Holznutzung bereits von Seiten der Förderstelle ausbezahlt wurden. Für das Jahr 2024 sind Fördermittel in der Höhe von ca. 170.000 – 180.000 Euro beantragt.
c. die Inventur-Ergebnisse beim Forstfonds des Standes Montafon am 20.12.2024 vorgestellt werdem.
d. der Hauptabnehmer der CO2 – Gutschriften der Fa. Treely aufgelöst wurde. Dadurch ist mit einem Einbruch des Umsatzes zu rechnen.
e. offenen Rechnungen der Firma Marlin nach vielfacher Aufforderung und Nachfristsetzung nun per Inkasso eingefordert werden. Es sind offene Forderungen von ca. 80.000 Euro vorhanden.
f. die Straße ins hintere Silbertal aktuell immer noch gesperrt ist. Diese soll so rasch wie möglich wieder geöffnet werden.
Pkt. 9.) Ansuchen Zufahrt Maisäß Lifinar
Der Standessekretär erklärt anhand eines Luftbildes und der Vereinbarung, welche abge- schlossen werden soll, das Ansuchen um Zufahrt zum Maisäß Lifinar in St. Gallenkirch. Es befindet sich lediglich ein kleines Teilstück einer Kehre des Zufahrtsweges auf Forstfondsgrund Gst.-Nr. 1803/1 (GB St. Gallenkirch).
Der Betriebsleiter merkt an, dass das Holz zum Abtransport am Straßenrand zur Verfügung gestellt werden muss.
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Der Vorsitzende stellt den Antrag dem Ansuchen unter den genannten Bedingungen stattzugeben. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt. 10.) Allfälliges
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, wünscht der Vorsitzende den Mitarbeitenden des Forstfonds des Standes Montafon eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2025.
Ende der Sitzung, 17:14 Uhr
Schruns, 10. Dezember 2024
Schriftführer: Standesrepräsentant:
Forstfondsvertretung: