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43. Forstfondssitzung: 14.03.2025
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Fundstellen
Verkauf / Erwerb / Versteigerung
- … der Luftbilder wird die Situation erläutert. Bgm Florian Küng thematisiert den mit der Rellsbachfassung zwischen Forstfonds und illwerke vkw AG angedachten Grundtausch und merkt an, d ass die illwerke vkw AG konkrete Vorschläge für einen Grundtausch machen sollten. Der Standessekretär erläutert, dass im Juni 2024 …
- … erläutert, dass im Juni 2024 Gespräche mit dem Vorstand der illwerke vkw AG stattgefunden haben. Die illwerke vkw AG hat damals Vorschläge für den Grundtausch präsentiert. Dies waren aber keine attraktiven Waldflächen für den Forstfonds. Letztlich hat sich der V orstand der illwerke vkw AG gegen den vom Stand …
- … aber keine attraktiven Waldflächen für den Forstfonds. Letztlich hat sich der V orstand der illwerke vkw AG gegen den vom Stand Montafon vorgeschlagenen Grundtausch bei der Rätikonkreuzung ausgesprochen. Vize-Bgm Norbert Haumer schlägt vor, den Grundtausch nicht in Zusammenhang mit dieser Grundbenützungsbewilligung zur …
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NIEDERSCHRIFT
aufgenommen am 14. März 2025 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 43.
Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode.
Auf Grund der Einladung vom 07. März nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung einberufenen Forstfondssitzung teil:
Standesrepräsentant Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns
Standesrepräsentant-Stv. Bgm Daniel Sandrell, Gaschurn
Bgm Josef Lechthaler, St. Gallenkirch
Bgm Florian Küng, Vandans
Bgm Helmut Pechhacker, St. Anton
Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg
Bgm Thomas Zudrell, Silbertal
Vize-Bgm Norbert Haumer, Schruns
Entschuldigt: LAbg Monika Vonier
Bgm Tobias Kieber, Schruns
Weitere Sitzungsteilnehmer: PR-Beauftragter Toni Meznar
Alexander Zimmermann
Betriebsleiter Andreas Drexel
Schriftführer: Standessekretär Bernhard Maier
Der Vorsitzende eröffnet um 09:55 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die Kollegen Bürgermeister, verliest die Entschuldigungen und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Zl.: ff004.2/2025
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Tagesordnung
1.) Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb der Wegverbindung „Manuaf – Hora“
2.) Grundbenützung für die Schutzrohrverlegung für Glaserfaserleitung von Rellsbachfassung bis Lünerseewerk (Gst. 875 und Gst. 859, GB Vandans)
3.) Grundbenützung für eine Wasseraufbereitungsanlage für die Wassergenossenschaft Rellseck (Gst. 2045/2, GB Bartholomäberg)
4.) Einrichtung eines Beirates der Nutzungsberechtigten gem. § 15 Abs. 4 Gesetz über das Gemeindegut, LGBl.Nr. 49/1998, idgF, iVm § 13 der Verordnung des Gemeindeverbandes Forstfonds des Standes Montafon
5.) Genehmigung der Niederschrift der 4 2. Forstfondssitzung vom 1 8.02.2025
6.) Berichte
7.) Allfälliges
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Erledigung der Tagesordnung
Pkt. 1.) Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb der Wegverbindung „Manuaf – Hora“
Der Vorsitzende ersucht den Betriebsleiter um Erläuterung des vorliegenden Vereinbarungs- Entwurfes. Der Betriebsleiter erläutert, dass der durch Rainer Stemmer ausgearbeitete Vorentwurf der Vereinbarung nun vorliegt.
Seit der letzten Standesberatung sind verschiedene Rückmeldungen eingelangt. Ein Diskussionspunkt stellt die Öffnung der Wegverbindung für das Mountainbiken dar. Seines Erachtens kann frühestens 2031 die Forststraße für eine Nutzung durch Mountainbikes freigegeben werden.
Die heute vorliegende V ersion der Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb der Wegverbindung „Manuaf – Hora“ ist noch nicht final abgeschlossen, jedoch ist die Kostenaufteilung soweit fixiert. Der S tand Montafon Forstfonds erschließt zirka 80 ha mit einer LKW-befahrbaren Straße. Der Stand Montafon Forstfonds ist erhaltungspflichtig.
Bei der Güterweggenossenschaft Tilisuna gibt es zwei Straßenabschnitte, dort erhöht sich der Anteil des Stand Montafon Forstfonds um jeweils 3 Prozentpunkte. In den letzten zehn Jahren fielen jährlich im Durchschnitt Kosten von zirka 1 .500 € an. Vorausgesetzt, dass alle beteiligten Gremien zustimmen, sind aktuell 90 Prozent der Vereinbarung ausgearbeitet und definiert.
Der Vorsitzende empfiehlt der Forstfondsvertretung, den Beschluss erst nach Vorliegen der finalen Ausfertigung vorzunehmen. Was ihm fehlt, ist ein Passus in der Vereinbarung hinsichtlich der Nutzung durch Mountainbikes. Auch soll der Forstfonds als letzte Vertragspartei unterschreiben.
Bgm Florian Küng kann sich den Ausfüh rungen des Vorsitzenden anschließen. Er möchte wissen, ob die Mountainbike -Förderung direkt dem Stand Montafon Forstfonds zukommen.
Der Betriebsleiter bestätigt dies. In 50 Jahren sind wir froh, dass wir einen vernünftigen Weg haben. Für ihn ganz spannend, was in Z ukunft passieren wird, wenn die F örderungen des Land Vorarlbergs mitunter wegfallen.
Der Vorsitzende hält fest, dass grundsätzlich zugestimmt wird, jedoch eine Beschlussfassung erst bei Vorliegen der finalen Version gefasst wird. Die Beschlussfassung zur Vereinbarung über die Errichtung und den Betrieb der Wegverbindung „Manuaf – Hora“ wird vertagt.
Pkt. 2.) Grundbenützung für die Schutzrohrverlegung für Glaserfaserleitung von Rellsbachfassung bis Lünerseewerk (Gst. 875 und Gst. 859, GB Vandans)
Auf Ersuchen des Vo rsitzenden erläutert der Standes sekretär eingangs, dass die illwerke vkw AG beabsichtigt, im bestehenden Stollen zur Wasserüberleitung vom Rellsbach nach Latschau
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ein Schutzrohr verlegen zu wollen, in dem eine Glasfaserleitung eingeblasen werden wird . Anhand des Vertrages und der Luftbilder wird die Situation erläutert.
Bgm Florian Küng thematisiert den mit der Rellsbachfassung zwischen Forstfonds und illwerke vkw AG angedachten Grundtausch und merkt an, d ass die illwerke vkw AG konkrete Vorschläge für einen Grundtausch machen sollten.
Der Standessekretär erläutert, dass im Juni 2024 Gespräche mit dem Vorstand der illwerke vkw AG stattgefunden haben. Die illwerke vkw AG hat damals Vorschläge für den Grundtausch präsentiert. Dies waren aber keine attraktiven Waldflächen für den Forstfonds. Letztlich hat sich der V orstand der illwerke vkw AG gegen den vom Stand Montafon vorgeschlagenen Grundtausch bei der Rätikonkreuzung ausgesprochen.
Vize-Bgm Norbert Haumer schlägt vor, den Grundtausch nicht in Zusammenhang mit dieser Grundbenützungsbewilligung zur Lichtwellenleiterverlegung zu bringen. Der Vorsitzende stimmt zu und meint, dass dies in diesem Zusammenhang erwähnt wurde aber nicht in Abhängigkeit gebracht wird.
Dem Antrag des Vorsitzenden, der Grundbenützung für die Schutzrohrverlegung für Glaserfaserleitung von Rellsbachfassung bis Lünerseewerk (Gst. 875 und Gst. 859, GB Vandans) zuzustimmen, wird einstimmig angenommen.
Pkt. 3.) Grundbenützung für eine Wasseraufbereitungsanlage für die Wassergenossenschaft Rellseck (Gst. 2045/2, GB Bartholomäberg)
Auf Ersuchen des Vorsitzenden erläutert der Betriebsleiter den Sachverhalt. Er berichtet, dass am 6. März 2025 die Wassergenossenschaft Rellseck getagt hat. 50 Prozent der Finanzierung der Wasseraufbereitungsanlage übernimmt das Gasthaus, 50 Prozent die Eigentümer der Allmein-Maisäße. Die Errichtung der Wasseraufbereitungsanlage wird einmalig ca. 3000 € kosten. Der Eintrag ins Wasserbuch kostet ca. 2000 €, sprich in Summe Einmalkosten von ca. 5000 €. Das jährliche Entgelt für die Grundbenützung wird gemäß den internen Festlegungen für Wassernutzungsrechte und Duldung von Anlagen mit 250 € festgesetzt. Dieser Betrag soll wertgesichert sein.
Der Vorsitzende stellt den Antrag, der Grundbenützung für eine Wasseraufbereitungsanlage für die Wassergenossenschaft Rellseck (Gst. 2045/2, GB Bartholomäberg) gegen ein jährliches wertgesichertes Entgelt in Höhe von 250 € zuzustimmen. Der Antrag wir einstimmig angenommen.
Pkt. 4.) Einrichtung eines Beirates der Nutzungsberechtigten gem. § 15 Abs. 4 Gesetz über das Gemeindegut, LGBl.Nr. 49/1998, idgF, iVm § 13 der Verordnung des Gemeindeverbandes Forstfonds des Standes Montafon
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Der Vorsitzende erläutert, dass ein solcher Beirat nötig ist und übergibt dem Standessekretär das Wort.
Der Standessekretär erklärt anhand der r echtlichen Bestimmungen zum Standesbürgerbeirat die Einrichtung eines solchen. Im Gesetz über das Gemeindegut finden sich unter § 15 Sonderbestimmungen für den Stand Montafon im Absatz 4 Festlegungen zum Standesbürgerbeirat bzw. einem Beirat der Nutzungsberechtigten. In der Verordnung der Landesregierung über den Gemeindeverband Forstfonds des Standes Montafon gibt es unter § 8 einen Verweis auf das Holzstatut des Stand Montafon Forstfonds.
Auf Ersuchen des Standes hat der Rechtsdienst der Landwirtschaftsabteilung einen Entwurf für die Geschäftsordnung eines Beirates der Nutzungsberechtigten ausgearbeitet. Diese ist vorerst sehr einfach gehalten, die Inhalte und Aufgaben des Beirates können ergänzt oder geändert werden.
Bgm Florian Küng spricht in diesem Zusammenhang die Errichtung eines Verzeichnisses der Standesbürger:innen an. Dazu stehen im Grund genommen drei Varianten zur Verfügung: Das aktuelle System wird so belassen; es wird ein Stichtag mit Meldung beim Stand Montafon Forstfonds definiert, oder alle Personen mit Hauptwohnsitz im Montafon gelten als Standesbürger.
Der Betriebsleiter merkt an, dass aktuell der Standesbürger beim Brennholz am S tock oder aufgerüstet einen moderaten Preisvorteil genießt. Dies stellt gegenwärtig eine überschaubare Mehrbelastung Holzbezieher dar, welche nicht Standesbürger sind.
Bgm Florian Küng schlägt vor, in der Geschäftsordnung nur der Bezug zum Holstatut darzustellen. Das Gemeindegutgesetz soll außen vor bleiben. Es soll zumindest geklärt werden, welche Kompetenzen den Beirat der Nutzungsberechtigt vom Gesetz wegen eingeräumt werden müssen.
Der Standessekretär schlägt vor, die G eschäftsordnung und insbesondere die Aufgabenzuweisung an den Beirat mit dem vom Amt der Vorarlberger Landesregierung zu besprechen. Er fragt in die Runde, welche Bürgermeister sich dem Thema annehmen wollen. Bgm Florian Küng kann es sich vorstellen sich dem Thema anzunehmen.
Der Antrag des Vorsitzenden, einer Einrichtung eines Beirates der Nutzungsberechtigten gem.
§ 15 Abs. 4 Gesetz über das Gemeindegut, LGBl.Nr. 49/1998, idgF, iVm § 13 der Verordnung des Gemeindeverbandes Forstfonds des Standes Montafon wird weiter verfolgt und nach Abstimmung mit dem Amt der Vorarlberger Landesregierung eine Geschäftsordnung vorgelegt.
Pkt. 5.) Genehmigung der Niederschrift der 4 2. Forstfondssitzung vom 18.02.2025
Die Niederschrift der 4 2. Forstfondssitzung am 18.02.2025 wurde allen Forstfondsvertretern per E-Mail übermittelt. Die vorliegende Niederschrift wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt.
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Pkt. 6.) Berichte
Der Betriebsleiter berichtet, dass
a) Landesrat Christian Gantner ihn telefonisch informiert hat, dass demnächst eine Besprechung in großer Runde zum Thema TBC im Montafon abgehalten werden word.
Voraussichtlich werden an die 200 Personen erwartet. Als Austragungsort wird vermutlich der Polysaal in Gantschier fungieren.
b) heute im Zuge der Hegeschau Bezirk Bludenz in der Walserhalle in Raggal der Grundbesitzertag stattfindet.
c) Ende März bzw. Anfang April die Holznutzungsverträge abgeschlossen werden.
d) ein Ersatz des ausscheidenden J agdschutzorganes gefunden wurde. Lukas S chnetzer wird mit 01. April als Jagdschutzorgan seinen Dienst beginnen. Er ist ausgebildeter Förster.
e) die Jagdpachtabschlüsse gerade finalisiert werden.
f) der finale Bescheid zu Forstweg-Erschließung Rellstal Schattwald bis Ende März von Seiten der BH Bludenz ausgestellt werden wird .
Pkt. 7.) Allfälliges
Der Vorsitzende hält fest, dass es für ihn die letzte Forstfondssitzung ist. Er möchte sich hiermit offiziell verabschieden und sich für die sehr gute Zusammenarbeit in der Forstfondsvertretung bedanken. Er sei im Sommer 2024 zum Standesrepräsentanten wiedergewählt worden. Das letzte Jahr war geprägt von intensiven Gesprächen und einer starken Gemeinschaft. Er möchte sich ganz speziell bei den anderen Bürgermeistern bedanken. Es war nicht immer einfach, aber die gemeinsamen Ziele wurden verfolgt.
Des Weiteren möchte er sich auch bei der Verwaltung und dem Betriebsdienst des Forstfonds bedanken. Die Erfolge, die erzielt worden sind, sind Ergebnisse des gemeinsamen Einsatzes. Er wünscht sich für die kommende Periode, dass weiter und sogar noch intensiver zusammengearbeitet wird. Die zweite Amtsperiode als Standesrepräsentant endet offiziell am 18.04.2025 mit seinem Verzicht auf das Amt. Bgm Daniel Sandrell wird als Stellvertreter die Aufgaben nach seinem Amtsverzicht bis zu den Neuwahlen übernehmen. In diesem Sinne wünscht er der weiteren Zusammenarbeit im Forstfonds des Standes Montafon alles Gute.
Im Anschluss an die Sitzung sind alle Sitzungsteilnehmenden zu einem Mittagessen eingeladen.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 10:45 Uhr.
Ende der Sitzung, 10:45 Uhr
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Schruns, 11. März 2025
Schriftführer: Standesrepräsentant:
Forstfondsvertretung: