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2. Forstfondssitzung: 17.06.2025
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Fundstellen
Verkauf / Erwerb / Versteigerung
- … erwartet 1/010-520000 Geldbezüge der Forstarbeiter und Lehrlinge Die Lohnkosten für die Saisonarbeitskräfte fielen geringer aus wie erwartet 1/840-001000 Grunderwerb Es wurde kein neuer Grund erworben 1/841-431000 Futtermittel Der Bedarf an Futtermittel war höher wie erwartet 1/853-614000 Instandhaltung von Gebäuden …
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NIEDERSCHRIFT
aufgenommen am 17. Juni 2025 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 02. Sitzung der Forstfondsvertretung in der laufenden Funktionsperiode.
Auf Grund der Einladung vom 10. Juni nehmen an der im Anschluss an die Standessitzung einberufenen Forstfondssitzung teil:
Standesrepräsentant Bgm Daniel Sandrell, Gaschurn
Standesrepräsentant-Stv. Bgm Thomas Zudrell, Silbertal
Bgm Jürgen Haller, Schruns
Bgm Elisabeth Kuster, St. Gallenkirch
Bgm Florian Küng, Vandans
Bgm Helmut Pechhacker, St. Anton i. M.
Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg
Bgm Gerhard Vonier, Tschagguns
Entschuldigt: Landtagsvizepräsidentin Monika Vonier
Betriebsleiter Andreas Drexel
Weitere Sitzungsteilnehmer: PR-Beauftragter Toni Meznar
Valentina Bolter
Severin Berthold
Schriftführer: Standessekretär Bernhard Maier
- Der Vorsitzende eröffnet um 1 6
- 27 Uhr die Forstfondssitzung, begrüßt die anwesenden Bürgermeister:innen, verliest die Entschuldigungen und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Tagesordnungspunkt 7 abgesetzt. Gegen die geänderte Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende
- Zl.
- ff004.2/2025
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Tagesordnung
1.) Rechnungsabschluss 2024
- a. Vorlage des Rechnungsabschlusses 2024
- b. Vorlage des Prüfberichtes
- c. Beschlussfassung zu a) und b)
2.) Abschluss einer Vereinbarung für die Öffnung der Mountainbikestrecke Gweil -Foppa
3.) Abschluss einer Vereinbarung für die Öffnung der Mountainbikestrecke Gauertal
4.) Güterweggenossenschaft Gaschurn Versettla: Einstieg in den Instandhaltungskostenschlüssel
5.) Abschluss der Vereinbarung 93.452 über die Grundbenützung der Gst. 3315/9 und 3315/10 (GB Gaschurn) für die Verlängerung / Erhöhung der bestehenden Schutzdämme und die Anbringung von Schutznetzen samt Erschließungsweg
6.) Grundsatzbeschluss über die Grundbenützung für den Waldfriedhof auf Gst. 369/1 (GB St. Anton i. M.)
7.) Genehmigung der Niederschrift der 1 . Forstfondssitzung vom 6.05.2025
8.) Berichte
9.) Allfälliges
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Erledigung der Tagesordnung
Pkt. 1.) Rechnungsabschluss 2024
Der Vorsitzende begrüßt den Mitarbeiter Severin Berthold, welcher den Rechnungsabschluss vorbereitet hat.
a) Vorlage des Rechnungsabschlusses 2024
Severin Berthold erläutert den Ergebnishaushalt. Das Nettoergebnis beläuft sich auf -€ 276.365,10 und fällt somit gegenüber dem Voranschlag 2024 um € 486.634,90 besser aus. Im Jahr 2024 wurden € 93.740,- an Forstfondsumlage vorgeschrieben sowie € 374.960,- aus dem Talschaftsfonds zugeschossen. Ohne diese Beiträge beläuft sich das Ergebnis auf - € 745.065,10 was ungefähr dem Ergebnis laut Voranschlag entspricht.
Im Finanzierungshaushalt sind Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit in Höhe von € 697.784,02 dargestellt. Die Summe der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit weist die Aufnahme eines Darlehens für das Kleinwasserkraftwerk Gafluna in Höhe von € 460.000,- auf.
Die Veränderung an Zahlungsmitteln gemäß Finanzierungshaushalt beträgt - € 211.965,29. Zur Überbrückung der Liquidität wurde der Kassakredit in Höhe von € 377.000,00 zur Gänze in Anspruch genommen. Der Endstand an liquiden Mitteln per 31.12.2024 ergibt € 2.257,20.
Im Vermögenshaushalt kam es zu Zugängen an Grundstückseinrichtungen und Infrastruktur (Forststraße Beerböden), bei den Sonderanlagen (Kleinwasserkraftwerk Gafluna) und bei den Geleisteten Anzahlungen für Anlagen in Bau (Planungskosten Umbau Standesgebäude). Das kumulierte Nettoergebnis ist mit € 861.368,34 negativ und erhöhte sich um das Nettoergebnis von € 276.365,10. Für den Austausch der Heizung beim Jagdhaus Gafluna gingen Investitionszuschüsse von Seiten des Bundes und Landes ein. Diese werden unter den Investitionszuschüssen von Trägern des öffentlichen Rechts dargestellt und verteilt über die Nutzungsdauer der Heizungsanlage aufgelöst. Durch die Darlehensaufnahme für das Kleinwasserkraftwerk Gafluna erhöhten sich die langfristigen Finanzschulden um € 309.694,99. Die kurzfristigen Finanzschulden erhöhten sich durch überzogene Girokonten und Inanspruchnahme des Kassakredites um € 212.481,81
Anschließend erläutert Severin Berthold die größten Abweichungen im Ergebnis- bzw. Finanzierungshaushalt gegenüber dem Voranschlag 2024.
Begründung Abweichungen Einnahmen (ab € 20.000, -)
2/010+816300 Rückersätze von Sparten Die Rückersätze aus den anderen Sparten fielen, aufgrund der höheren allgemeinen Kosten, höher aus wie erwartet 2/010+817000 Erträge aus der Auflösung von sonstigen Rückstellungen Der Ertrag aus der Auflösung der Abfertigungsrückstellung fiel geringer aus
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2/010+827000 Rückersätze für Bedienstete Die Weiterverrechnung der Lohnkosten der Forstarbeiter fiel höher aus wie erwartet 2/010+862000 Beiträge aus Talschaftsfonds In der Standessitzung am 12.12.2023 wurde ein Verlorenen Zuschuss aus dem Talschaftsfonds an den Forstfonds beschlossen, dieser wurde im Budget nicht berücksichtigt 2/010+862900 Forstfondsumlage In der Standessitzung am 12.12.2023 wurde die Vorschreibung einer Forstfondsumlage an die Mitgliedsgemeinden beschlossen, dieser wurde im Budget nicht berücksichtigt 2/840+811100 Einräumung von Dienstbarkeiten/Anerkennungszins Die Dienstbarkeitsentgelte von den Bergbahnen fielen höher aus wie erwartet 2/841+811300 Jagdpacht von Genossenschaftsjagden Wegfall Jagdpacht Jagdgenossenschaften Gaschurn und Silbertal sowie fehlende Abrechnungen von Jagdgenossenschaften Tschagguns und Vandans 2/841+861000 Landesbeiträge Die Kosten für die Errichtung eines TBC- Regulierungsgatters im Jahr 2023 wurden zur Gänze vom Amt der Vorarlberger Landesregierung übernommen 2/852+808030 Erlöse aus Materialverwertung Auf den Deponien „Haslaboda II“ und „Hädstewand“ wurde mehr Material eingelagert wie erwartet 2/853+301000 Landesbeiträge zum Bau von Wirtschaftswegen Die Auszahlung der Landesförderung für die Errichtung der Forststraße Beerböden erfolgt erst im Folgejahr 2/866+808010 Erlöse aus dem Verkauf von Hackschnitzel Bei den Hackschnitzeln erfolgte eine Preisanpassung; außerdem war die Nachfrage höher wie erwartet 2/866+808020 Verkauf an Nutzholz aufgerüstet Durch den Mehreinschlag und die Überschreitung des Hiebsatzes kam es zu höhe- ren Einnahmen wie erwartet 2/866+808100 Verkauf an Brennholz aufgerüstet Die Erlöse aus dem Verkauf von Brennholz aufgerüstet waren geringer wie erwartet 2/866+808700 Abgabe von Servitutsbrennholz aufgerüstet Es kam zu einer vermehrten Nachfrage an Servitutsbrennholz
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2/866+816000 Nebenerlöse Der Verkauf von Wasserspulen, Böschungsmischung und Aspen-Biobenzin lief besser wie erwartet 2/866+816110 Rückersätze für Holzaufarbeitung und Bringung Die Weiterverrechnung der Holzerntekosten an die illwerke vkw AG fiel höher aus wie erwartet 2/866+829000 Einnahmen Co² Projekt Die Einnahmen für das Co² Projekt fielen höher aus wie erwartet 2/866+860000 Bundesbeiträge für forstliche Maßnahmen Die Bundesbeiträge werden mit den Landesmitteln ausbezahlt deshalb erfolgt keine separate Verbuchung der Bundesbeiträge 2/866+860000 Landesbeiträge für forstliche Maßnahmen Durch den hohen Schadholzanfall sowie der Auszahlung von Fördermitteln aus dem Vorjahr gingen mehr Förderbeiträge ein wie erwartet 2/866+888000 EU-Beiträge für forstliche Maßnahmen Die EU-Beiträge werden mit den Landesmitteln ausbezahlt deshalb erfolgt keine separate Verbuchung der EU-Beiträge
Begründung Abweichungen Ausgaben (ab € 20.000,-)
1/010-040000 Anschaffung Fahrzeuge Der für die Hackschnitzelzustellung erforderliche Abschiebewagen musste ersetzt werden 1/010-510000 Geldbezüge Betriebsdienst Bei einer Mitarbeiterin war eine Aufrollung der Lohnkosten des Vorjahres notwendig, außerdem fiel die Steigerung der Lohnkosten höher aus wie erwartet 1/010-520000 Geldbezüge der Forstarbeiter und Lehrlinge Die Lohnkosten für die Saisonarbeitskräfte fielen geringer aus wie erwartet 1/840-001000 Grunderwerb Es wurde kein neuer Grund erworben 1/841-431000 Futtermittel Der Bedarf an Futtermittel war höher wie erwartet 1/853-614000 Instandhaltung von Gebäuden Durch die Erneuerung der Elektroinstallationen im Jagdhaus Gafluna, den Reparatur- kosten für das Hubgliedtor bei der Hackschnitzelhalle sowie der Herstellung des Kanal- und LWL-Anschlusses beim
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„Maklota Kristlis Maisäß“ kam es hier zu
Mehrkoste
1/866-002000 Bau von Wirtschaftswegen) Die Errichtungskosten für die Forststraße Beerböden waren höher wie erwarte außerdem musste ein zusätzlicher Stichweg gebaut werden 1/866-342000 Rückführung Weiterleitungen TSF Da der Landesbeitrag für die Errichtung der Forststraße Beerböden erst im Jahr 2025 eingeht, war die beschlossene Rückführung der Fördermittel an den Talschaftsfonds nicht möglich 1/866-413300 Holzverwertung für Dritte Aufgrund des niedrigen Holzpreises wurde weniger Nutzholz für Dritte mitvermarktet 1/866-611000 Instandhaltung Forstwege Aufgrund von Schadensereignisse waren die Kosten zur Räumung, Sanierung und Instandhaltung der Forstwege höher wie erwartet 1/866-620000 Transportkosten Durch den erheblichen Mehreinschlag waren die Transportaufwendungen höher wie geplant 1/866-728200 Unternehmereinsatz Holzernte Durch den erheblichen Mehreinschlag und somit deutlicher Überschreitung des Hiebsatzes und der hohen Kosten für Seilkrannutzungen nach dem Windwurf waren die Kosten für die Holzernte höher wie erwartet 1/866-728300 Unternehmereinsatz Schlagräumung Durch den Mehreinschlag waren wesentlich mehr Schlagräumungen, welche vermehrt von Fremdpersonal durchgeführt wurden, notwendig 1/866/728400 Kosten für Hackschnitzelerzeugung und Trocknung Durch den erhöhten Bedarf an Hackschnitzel waren die Kosten für die Erzeugung ebenfalls höher 1/866-728500 Kosten für Hubschrauberbringung Durch einen Windwurf im Rellstal in nicht erschossenem Gelände war eine Hub- schrauberbringung notwendig 1/866-728900 Unternehmereinsatz Aufforstung Die Kosten von Fremdpersonal für Aufforstungsmaßnahmen waren geringer wie erwartet
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1/866-777000 Kostenbeiträge an Dritte für
Bringungsgenossenschaften, Wirtschafts- und Güterwege
Die Kostenbeiträge an die Straßengenossenschaft Innerbofa sowie an die Güter- weggenossenschaft Vandans Ganeu für die Teilasphaltierung des Güterweges waren im Budget nicht vorgesehen
Schuldendienst
Anfangsstand
Darlehensaufnahme
Tilgungen Zinsen
Netto Schuldendienst
Endstand
1.202.179,10 460.000,00 150.305,01 67.978,70 218.283,71 1.511.874,0
Der Schuldenstand erhöhte sich 2024 um EUR 309.694,99. Im Jahr 2024 wurde ein Darlehen über EUR 460.000,- von der BTV für das Kleinwasserkraftwerk Gafluna aufgenommen. An Tilgungen wurden EUR 150.305,01 geleistet. Die Zinszahlungen beliefen sich auf EUR 67.978,70.
Der Gesamtschuldendienst beträgt 2024 € 218.283,71.
b) Vorlage des Prüfberichts
Nachdem auf Nachfrage des Vorsitzenden keine Fragen gestellt werden, ersucht er Bgm Elisabeth Kuster in ihrer Funktion als Mitglied des Prüfungsausschusses den Bericht über die am 2.
Juni 2025 in Anwendung der Bestimmungen des § 52 Gemeindegesetz 1985 vorgenommene Überprüfung des Rechnungsabschlusses vorzutragen. Bgm Elisabeth Kuster bringt den Prüfbericht vollinhaltlich zur Kenntnis. Dieser wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Standessekretär berichtet, dass im Vorfeld zur Finanzklausur bei einem gemeinsamen Termin die Zahlen des Controllings berichtet werden.
c) Beschlussfassung zu a) und b)
Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Rechnungsabschluss 2024 mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt. Auf Antrag von Bgm Elisabeth Kuster wird dem vorgelegten Bericht des Prüfungsausschusses mit dem Antrag auf Entlastung der Standesverwaltung sowie der Organe des Forstfonds des Standes Montafon einstimmig die Zustimmung erteilt:
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Ergebnishaushalt Finanzierungshaushalt
6 765 155,13 6 325 300,67
7 041 520,23 7 518 544,16
-276 365,10 -1 193 243,49
0,00 460 000,00
0,00 150 305,01
-276 365,10 -883 548,50
671 583,21
-211 965,29
Vermögenshaushalt
(A) Langfristiges Vermögen222 933 362,90(C) Nettovermögen 220 056 811,30 (B) Kurzfristiges Vermögen 1 220 921,46(D) Investitionszuschüsse 8 357,14 (E + F) Fremdmittel 4 089 115,92 Summe Aktiva 224 154 284,36Summe Passiva 224 154 284,36 (SA00) Nettoergebnis nach Haushaltsrückl. / (SA5) Geldfluss aus der voranschlagswirks. Geb.
Erträge / Einzahlungen (Summe operative und investive Gebarung)
Aufwendungen / Auszahlungen (Summe operative und investive Gebarung)
(SA0) Nettoergebnis / (SA3) Nettofinanzierungssaldo
Gesamthaushalt (inklusive interne Vergütungen)
Entnahme von Haushaltsrücklagen / Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Zuweisung von Haushaltsrücklagen / Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit (SA6) Geldfluss aus der nicht voranschlagswirksamen Gebarung (SA7) Veränderung an Liquiden Mitteln Aktiva Passiva
Abschließend spricht der Vorsitzende namens der Forstfondsvertretung dem Verwaltungspersonal und dem Prüfungsausschuss einen Dank für die Arbeit im abgelaufenen Jahr und die fristgerechte Vorlage des Rechnungsabschlusses aus.
Pkt. 2.) Abschluss einer Vereinbarung für die Öffnung der Mountainbikestrecke Gweil-Foppa Der Standessekretär informiert, dass die vorliegende Vereinbarung noch während der alten Funktionsperiode vorgelegt wurde.
Der Forstfonds des Standes Montafon gibt den Weg Gweil-Foppa für den Verkehr für das Mountainbiken frei. Die detaillierten Rechte und Pflichten sind in einer Vereinbarung zwischen Forstfonds und Gemeinde St. Gallenkirch angeführt. Die Vereinbarung wurde damals noch mit Alt-Bgm Josef Lechthaler abgeschlossen. Es wird eine neue Vereinbarung mit den aktuellen Namen und dem aktuellen Datum neu unterzeichnet.
Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Vereinbarung für die Öffnung der Mountainbikestrecke Gweil-Foppa einstimmig angenommen.
Pkt. 3.) Abschluss einer Vereinbarung für die Öffnung der Mountainbikestrecke Gauertal Der Vorsitzende informiert, dass diese Vereinbarung nunmehr das Ergebnis der langjährigen Bemühungen darstellt, eine Einigung mit den Alpen im Gauertal herbeizuführen. Das kann auch als Erfolg für die Initiative „Naturverträglicher Bergsport“ im Montafon gesehen wer- den.
Der Forstfonds des Standes Montafon gibt mit dieser Vereinbarung den Weg ins Gauertal für den Verkehr für das Mountainbiken frei. Die detaillierten Rechte und Pflichten sind in dieser Vereinbarung zwischen Forstfonds und Gemeinde Tschagguns angeführt.
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Bgm Gerhard Vonier fragt an, um welche Grundstücke es geht. Der Vorsitzende informiert, dass in dieser Vereinbarung nur jene Grundstücke angeführt sind, welche im Eigentum des Forstfonds stehen.
Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Vereinbarung für die Öffnung der Mountainbikestrecke ins Gauertal einstimmig angenommen.
Pkt. 4.) Güterweggenossenschaft Gaschurn Versettla: Einstieg in den Instandhaltungskostenschlüssel
Der Vorsitzende informiert, dass der Forstfonds des Standes Montafon bei der Errichtung der Güterweggenossenschaft (GWG) Versettla Gaschurn mit 15 % beteiligt war. Einer Instandhaltungsverpflichtung wurde jedoch seitens der Forstfondsvertretung bislang nicht zugestimmt.
Diese wurde stets an die Bedingung geknüpft, dass sich auch die Maisäß-Besitzer in diesem Bereich beteiligen. Dies ist in den zahlreichen Schriftstück en mehrfach dokumentiert. Dennoch wurde in der Vergangenheit mehrfach einzelne Instandhaltungsmaßnahmen in der Höhe von 15 % unterstützt.
Im Zuge der Generalsanierung im Jahr 2024 ist die GWG erneut an den Forstfonds des Standes Montafon um Kostenbeteiligung an der Instandhaltung herangetreten. Um diesen Missstand zu beseitigen und eine gerechte Lösung zu erzielen wurde eine Vereinbarung erstellt . Es wurden noch gewünschte Änderungen der Bürgermeister in die Vereinbarung eingebaut. Betriebsleiter Andreas Drexel hat berechnet, wie hoch die Kosten für die Holzbringung sind. Da der Weg gerade erst saniert wurde, ist nicht damit zu rechnen, dass in den kommenden Jahren Sanierungskosten anfallen werden.
Bgm Gerhard Vonier fragt an, ob die GWG finanzielle Rücklagen hat. Der Vorsitzende verneint dies. Die gesamte Güterweganlage ist aktuell auf einem sehr guten Zustand. Er rechnet nicht mit hohen Kosten in den nächsten Jahren
Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Einstieg in den Instandhaltungsschlüssel für die Güterweggenossenschaft Gaschurn Versettla gem. der vorliegenden Vereinbarung einstimmig angenommen.
Pkt. 5.) Abschluss der Vereinbarung 93.452 über die Grundbenützung der Gst. 3315/9 und 3315/10 (GB Gaschurn) für die Verlängerung / Erhöhung der bestehenden Schutzdämme und die Anbringung von Schutznetzen samt Erschließungsweg Der Vorsitzende informiert, dass der Stand Montafon Forstfonds unter anderem Eigentümer der Grundstücke Gst 3315/9 und 3315/10, KG Gaschurn ist. Diese Grundstücke befinden sich oberhalb den Kehren 13 und 14 der Silvretta-Hochalpenstraße.
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Die illwerke vkw hat im Zusammenhang mit einem Felssturz auf Grundlage der mit dem Stand Montafon abgeschlossenen Vereinbarung 93.448 u.a. die Verlängerung / Erhöhung der bestehenden Schutzdämme und die Anbringung von Schutznetzen samt Erschließungsweg vorgenommen.
Aufgrund eines Murereignisses 2024 und der aktuellen Gefahrensituation im oben genannten Bereich muss die Silvretta- Hochalpenstraße auf einer Länge von ca. 340 Meter verlegt werden.
In diesem Zusammenhang müssen weitere Schutzdämme errichtet bzw. bestehende Schutzdämme vergrößert werden.
Der Vorsitzende hat diesen Tagesordnungspunkt mit dem Betriebsleiter des Forstfonds vorbereitet. Er befürwortet diese Vereinbarung. Die illwerke haben den Vorgaben des Forstfonds zugestimmt, wie beispielsweise das Recht für die zukünftige Befahrung der Wege.
Bgm Florian Küng weist darauf hin, dass Vereinbarungen gut überlegt sein müssen, auch wenn die illwerke unter großem Zeitdruck steht. Er möchte sich davon nicht unter Druck setzen lassen. Der Vorsitzende stimmt diesem Einwand zu, empfiehlt den aktuellen Beschluss aber trotzdem.
Der Vorsitzende berichtet von Gastronomen auf der Bielerhöhe, die unter der Straßensperre leiden, weil sehr viele Kund:innen aus dem Montafon angereist sind.
Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Vereinbarung 93.452 über die Grundbenützung der Gst.
3315/9 und 3315/10 (GB Gaschurn) für die Verlängerung / Erhöhung der bestehenden Schutzdämme und die Anbringung von Schutznetzen samt Erschließungsweg einstimmig angenommen.
Pkt. 6.) Grundsatzbeschluss über die Grundbenützung für den Waldfriedhof auf Gst. 369/1 (GB St. Anton i. M.)
Bgm Helmut Pechhacker informiert, dass für die weitere Bearbeitung der Bezirkshauptmannschaft ein Grundsatzbeschluss der Gemeinde St. Anton im Montafon und des Forstfonds benötigt wird.
Es wird folgende Beschlussvorlage vorgelegt: Die Forstfondsvertretung begrüßt die Umsetzung des Waldfriedhofes auf Teilflächen des Gst. 369/1 (GB St. Anton i. M.). Die die Aufgaben- , Kosten- und Ertragsaufteilung ist mit der Gemeinde St. Anton i. noch zu vereinbaren. Vorbehaltlich des Abschlusses einer solchen Vereinbarung beschließt die Forstfondsvertretung grundsätzlich die Grundbenützung für die Errichtung und den Betrieb eines Waldfriedhofes auf des Gst. 369/1.
Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig.
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Pkt. 7.) Genehmigung der Niederschrift der 1 . Forstfondssitzung vom 6.05.2025
Die Niederschrift der 1 . Forstfondssitzung am 06.05.2025 wurde allen Forstfondsvertreter:innen per E-Mail übermittelt. Die vorliegende Niederschrift wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt.
Pkt. 8.) Berichte
keine Berichte
Pkt. 9.) Allfälliges
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 17:05 Uhr.
Ende der Sitzung, 17:05 Uhr
Schruns, 17. Juni 2025
Schriftführer: Standesrepräsentant:
Forstfondsvertretung: