Übersicht › Stand Montafon › Sitzungsprotokolle
41. Standessitzung: 10.12.2024
Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.stand-montafon.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.
Fundstellen
Raumplanung / Umwidmung
- … 53186305 Tagesordnung 1.) Vorlage und Beschlussfassung des Voranschlages 2025 samt Beschäftigungsrahmenplan und Feststellung der Finanzkraft 2.) Regionales räumliches Entwicklungskonzept Montafon (regREK Montafon) 3.) Commitment der Talschaft betreffend die Hotel- und Beherbergungsentwicklung im Montafon 4.) Montafoner Resonanzen – …
- … Bludenz 6.) Landbus Montafon – Weiterverrechnung von Mehraufwänden auf Grund von Umleitungen gemäß Verursacherprinzip 7.) Stellungnahme zum regionalen räumlichen Entwicklungskonzept regREK Walgau 8.) Verpachtung Museumslokal am Kirchplatz Nr. 15 Schruns 2025 – 2027 9.) Genehmigung der Niederschrift von der 40. Standessitzung am …
- … aus 50 % der Einzahlungen der operativen Gebarung des Finanzierungsvorschlages 2024 zusammen und wird mit € 4.201.500,- festgestellt. Pkt. 2.) Regionales räumliches Entwicklungskonzept Montafon (regREK Montafon) Der Standessekretär erklärt eingangs, dass bereits vor sechs Jahren das Projekt regREK Montafon gestartet wurde. Das regREK …
- … und Entscheidungen B edacht nehmen“. Der Standesausschuss beschließt auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig den vorgelegten Endbericht des Regionalen Räumlichen Entwicklungskonzeptes (regREK) in seiner finalen Fassung vom 10. Dezember 2024 als Handlungsrahmen und Arbeitsgrundlage für die zukünftige Zusammenarbeit im Montafon. Der Stand …
Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)
NIEDERSCHRIFT
aufgenommen am 10. Dezember 2024 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der
41. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Funktionsperiode.
Auf Grund der Einladung vom 03. Dezember nehmen an der auf 13:30 Uhr einberufenen Standessitzung teil:
Standesrepräsentant Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns
Standesrepräsentant-Stv. Bgm Daniel Sandrell, Gaschurn
Bgm Josef Lechthaler, St. Gallenkirch
Bgm Florian Küng, Vandans
Bgm Helmut Pechhacker, St. Anton
Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg
Bgm Thomas Zudrell, Silbertal
Bgm Andreas Batlogg, Lorüns
Bgm Matthias Luger, Stallehr
Entschuldigt: Bgm Tobias Kieber, Schruns
Weitere Sitzungsteilnehmer: PR-Beauftragter Toni Meznar
Alexander Zimmermann
LAbg Monika Vonier
TOP1 Severin Berthold
TOP3 Manuel Bitschnau
TOP4 Markus Felbermayer & Manuel Bitschnau
Schriftführer: Standessekretär Bernhard Maier
Der Vorsitzende eröffnet um 13:30 Uhr die Standessitzung, begrüßt LAbg Monika Vonier, die Kollegen Bürgermeister und verliest die Entschuldigungen. Gemäß Standesstatut stellt er die Beschlussfähigkeit fest. Der Vorsitzende ersucht um Aufnahme des weiteren Tagesordnungs- punktes „Montafon Tourismus – Bürgschaftsübernahme für den Kontokorrent-Kredit“. Gegen die Aufnahme des weiteren Tagesordnungspunktes wird nach Umfrage kein Einwand erho- ben, zur Erledigung steht somit nachstehende Zl.: SM004.2/2024
41. Standessitzung: 10.1 2.2024 Seite 2 von 12
Gemeindeverband Stand Montafon
Montafonerstraße 21 | A-6780 Schruns | +43 5556 721 32
info@stand-montafon.at | www.stand-montafon.at | UID: ATU 53186305
Tagesordnung
1.) Vorlage und Beschlussfassung des Voranschlages 2025 samt Beschäftigungsrahmenplan und Feststellung der Finanzkraft
2.) Regionales räumliches Entwicklungskonzept Montafon (regREK Montafon)
3.) Commitment der Talschaft betreffend die Hotel- und Beherbergungsentwicklung im Montafon
4.) Montafoner Resonanzen – Rückblick, Abrechnung 2024 und Vorschau 2025
5.) Unterstützungsansuchen der Volkshochschule Bludenz
6.) Landbus Montafon – Weiterverrechnung von Mehraufwänden auf Grund von Umleitungen gemäß Verursacherprinzip
7.) Stellungnahme zum regionalen räumlichen Entwicklungskonzept regREK Walgau
8.) Verpachtung Museumslokal am Kirchplatz Nr. 15 Schruns 2025 – 2027
9.) Genehmigung der Niederschrift von der 40. Standessitzung am 12.11.2024
10.) Berichte
11.) Montafon Tourismus – Bürgschaftsübernahme für den Kontokorrent -Kredit (Erweiterung der Tagesordnung)
12.) Allfälliges
41. Standessitzung: 10.12.2024 Seite 3 von 12
Gemeindeverband Stand Montafon
Montafonerstraße 21 | A-6780 Schruns | +43 5556 721 32
info@stand-montafon.at | www.stand-montafon.at | UID: ATU 53186305
Erledigung der Tagesordnung
Pkt. 1.) Vorlage und Beschlussfassung des Voranschlages 2025 samt Beschäftigungsrahmen- plan und Feststellung der Finanzkraft
Der Vorsitzende bittet Mitarbeiter Severin Berthold um Erläuterung des Voranschlags. Severin Berthold stellt fest, dass die Eckpunkte des Voranschlages 2025 bereits in der Finanzklausur Anfang November beraten wurden und die vorliegende Fassung zeitgerecht zugestellt wurde.
Er erläutert den Ergebnishaushalt, der mit 2.300 Euro positiv abschließt. Der Finanzierungshaushalt schließt mit 276.500,- Euro negativ ab – dies aufgrund dessen, dass im Bereich des „Talschaftsfonds“ Förderbeiträge ausbezahlt werden und deren Finanzierung durch eine Entnahme aus der Talschfaftsfondsrücklage erfolgt.
Gegenüber dem Voranschlagsentwurf, welcher in der Finanzklausur am 7.11.2024 ausgiebig diskutiert wurde, kam es folgenden geringfügigen Änderungen:
- Die Standesumlage beläuft sich auf 906.800,- Euro und fällt gegenüber dem Voranschlagsentwurf um 1.200,- Euro geringer aus
- Die Mietzahlungen für das Haus Montafon für die Räumlichkeiten der Bibliothek, Musikschule und des Krankenpflegevereins sind bereits ab März und nicht wie ursprünglich angenommen ab April fällig. Die Werte wurden im Voranschlag entsprechend angepasst
- Der Förderbeitrag der Arbeiterkammer Vorarlberg für die Bibliothek Montafon wurde erfreulicherweise für die kommenden 3 Jahre mit jährlich 5.000,- Euro zugesichert. Im Voranschlagsentwurf waren jedoch noch 8.000, - Euro geplant. Dies wurde angepasst.
Infolge dessen erhöhen sich die Gemeindebeiträge bei der Bibliothek um 3.000,- Euro
- Beim Projekt GE_NOW wurde zusätzlich eine Eigenmittelbeteiligung in Höhen von 2.500,- Euro budgetiert
Im Bereich der Finanzschulden ist noch ein Darlehen für das „Montafon Nordic Sportzentrum“
aushaftend. Der Darlehensrest per 31.12.2024 beläuft sich auf 597.000 Euro. Im Jahr 2025 werden 66.300 Euro getilgt und die budgetierten Schuldzinsen belaufen sich auf 23.200 Euro.
In Summe beträgt der Schuldendienst somit 89.500 Euro. Der Darlehensrest per 31.12.2025 beträgt 530.700 Euro. Das Darlehen läuft noch bis Ende 2033.
Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, wird der Voranschlag 2025 über Antrag des Vorsitzenden mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt:
Ergebnishaushalt
Finanzierungshaushalt
Erträge / Einzahlungen (Summe operative und investive
Gebarung)
€ 9.124.400,00 € 9.462.500,00
Aufwendungen / Auszahlungen (Summe operative und
investive Gebarung)
€ 9.644.600,00 € 9.672.700,00
41. Standessitzung: 10.1 2.2024 Seite 4 von 12
Gemeindeverband Stand Montafon
Montafonerstraße 21 | A-6780 Schruns | +43 5556 721 32
info@stand-montafon.at | www.stand-montafon.at | UID: ATU 53186305
Nettoergebnis / Nettofinanzierungssaldo € - 520.200,00 € - 210.200,00
Entnahme von Haushaltsrücklagen / Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit
€ 522.500,00
Zuweisung von Haushaltsrücklagen / Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit
€ 0,00 € - 66.300,00
Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen / Geldfluss aus
der voranschlagswirksamen Gebarung
€ 2.300,00 € - 276.500,00
Der vorgelegte Beschäftigungsrahmenplan hat sich auf Grund eines Neuzuganges bei der Finanzverwaltung und erhöhtem Beschäftigungsausmaß bei der Stelle Koordination Familienfreundliches Montafon leicht geändert. Auf Antrag des Vorsitzenden wird dem Beschäftigungsrahmenplan für das Jahr 2025 einstimmig zugestimmt.
Die Finanzkraft gem. § 73 Abs. 3 GG des Standes Montafon für das Jahr 2025 errechnet sich aus 50 % der Einzahlungen der operativen Gebarung des Finanzierungsvorschlages 2024 zusammen und wird mit € 4.201.500,- festgestellt.
Pkt. 2.) Regionales räumliches Entwicklungskonzept Montafon (regREK Montafon)
Der Standessekretär erklärt eingangs, dass bereits vor sechs Jahren das Projekt regREK Montafon gestartet wurde. Das regREK Montafon wurde in zwei P rojektphasen ausgearbeitet. In der ersten Phase wurden die Leitsätze und Leitziele ausgearbeitet, in der zweiten Projektphase die Maßnahmen und Schlüsselprojekte konkretisiert. Dazu wurden zwei externe Büros beauftragt. Es sind dies das Büro Rosinak und Partner und das Büro stadtland. Als Abschluss- Dokumente wurde das Zielbild, ein Endbericht und eine Beschlussvorlage dazu erstellt. Das Amt der Vorarlberger Landesregierung hat bereits dargestellt, dass ein regREK einen empfehlenden Charakter an die jeweiligen Gemeindevertretungen darstellt.
Der Standessekretär bringt den Wortlaut der Beschlussvorlage vollinhaltlich zur Kenntnis. Die finale Fassung des regREK Montafon und die Beschlussvorlage sollen auch in den Gemeindevertretungen zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Bgm Battlogg stellt fest, dass die Gemeindevertretungen das regREK Montafon nur zur Kenntnis nehmen müssen.
Der Standessekretär erklärt den weiteren Zeitplan. In der heutigen Standesvertretungssitzung soll die Beschlussvorlage samt Empfehlung an die Gemeindevertretungen beschlossen werden. Im Januar 2026 wird das regREK Montafon im Zuge einer digitalen Veranstaltung den Gemeindevertretungsmitgliedern, den Teilnehmenden der durchgeführten Workshops und auch den Jugendlichen vorgestellt werden.
Bgm Florian Küng hält fest, dass in der vorliegenden Version des regREK Montafon nur die priorisierten Varianten aus dem Konsensprozess der Bahnverlängerung ab Schruns dargestellt wurden.
41. Standessitzung: 10.1 2.2024 Seite 5 von 12
Gemeindeverband Stand Montafon
Montafonerstraße 21 | A-6780 Schruns | +43 5556 721 32
info@stand-montafon.at | www.stand-montafon.at | UID: ATU 53186305
Bgm Andreas Battlogg merkt an , dass das regREK Montafon keinen Verordnungscharakter besitzt. Aus dem Gemeindevorstand Lorüns sind einige Kommentare zum Endprodukt vorhanden. Weiters sieht er die Formulierung „verpflichten“ in der Beschlussvorlage kritisch.
Der Standessekretär hält fest, dass auch in der Gemeinde Lorüns bereits die Leitziele und Leitsätze aus der Phase eins beschlossen wurden, die Formulierung in der Vorlage für die Gemeindevertretungen kann jedenfalls angepasst werden. Bgm Martin Vallaster merkt an, dass d er Satz in der Beschlussfassung für die Gemeindevertretungen, welcher das Wort „verpflichtet“
beinhaltet, geändert werden soll .
Bgm Florian Küng regt an, dass der Gesetzestext in der Beschlussvorlage für die Gemeindevertretungen zugrunde gelegt wird. „Die Gemeinde XXX wird gemäß §11 Abs. 2 RPG auf die im regREK Montafon gemeinsam erarbeiteten Grundlagen bei künftigen Planungen und Entscheidungen B edacht nehmen“.
Der Standesausschuss beschließt auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig den vorgelegten Endbericht des Regionalen Räumlichen Entwicklungskonzeptes (regREK) in seiner finalen Fassung vom 10. Dezember 2024 als Handlungsrahmen und Arbeitsgrundlage für die zukünftige Zusammenarbeit im Montafon. Der Stand Montafon bekennt sich zum regREK Montafon und verpflichtet sich, die darin festgelegten Leitsätze und Leitziele bei künftigen Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen.
Der Stand Montafon ersucht die Mitgliedsgemeinden um die Beschlussfassung zum regREK Montafon gemäß folgendem Antrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde ............. möge beschließen:
„Die Gemeinde .............. beschließt das Regionale Räumliche Entwicklungskonzept Montafon (regREK) in seiner finalen Fassung vom 10. Dezember 2024 als Handlungsrahmen und Arbeitsgrundlage für die zukünftige Zusammenarbeit im Montafon. Die Gemeinde .............. wird gem. § 11 Abs. 2 RPG auf die im regREK Montafon gemeinsam erarbeiteten Grundlagen bei künftigen Planungen und Entscheidungen Bedacht nehmen.“
Pkt. 3.) Commitment der Talschaft betreffend die Hotel- und Beherbergungsentwicklung im Montafon Der Vorsitzende erklärt eingangs, dass mehrere Abstimmungsrunden dazu stattgefunden ha- ben. Die letztendlich zur Beschlussfassung vorliegende Variante wird nochmals präsentiert.
LAbg Monika Vonier fragt, ob Campingplätze in der Beherbergungsstudie abgebildet sind. Der Standessekretär erklärt, dass das Thema Campingplätze in der Beherbergungsstudie nicht vorkommt und diese damit in keinster Weise ausgeschlossen werden.
Bgm Florian Küng möchte, dass eine ähnliche Formulierung, wie in der Beschlussvorlage des regREK Montafon, der Beschlussfassung zum Commitment zugrunde gelegt wird.
41. Standessitzung: 10.1 2.2024 Seite 6 von 12
Gemeindeverband Stand Montafon
Montafonerstraße 21 | A-6780 Schruns | +43 5556 721 32
info@stand-montafon.at | www.stand-montafon.at | UID: ATU 53186305
Der Standesausschuss beschließt auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig das vorgelegte Beherbergungscommitment in der finalen Fassung vom 04. Dezember 2024 als Handlungsrahmen und Arbeitsgrundlage für die zukünftige Zusammenarbeit im Montafon. Der Stand Montafon bekennt sich zum Beherbergungscommitment und verpflichtet sich, die darin festgelegten Leitsätze und Leitziele bei künftigen Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen.
Der Stand Montafon ersucht die Mitgliedsgemeinden um die Beschlussfassung zum Beherbergungscommitment gemäß folgendem Antrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde ............. möge beschließen:
„Die Gemeinde .............. beschließt das Beherbergungscommitment in der finalen Fassung vom 04. Dezember 2024 als Handlungsrahmen und Arbeitsgrundlage für die zukünftige Zusammenarbeit im Montafon. Die Gemeinde .............. wird gem. § 11 Abs. 2 RPG auf die im Beherbergungscommitment gemeinsam erarbeiteten Grundlagen bei künftigen Planungen und Entscheidungen Bedacht nehmen.“
Pkt. 4.) Montafoner Resonanzen – Rückblick, Abrechnung 2024 und Vorschau 2025 Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Markus Felbermayer und übergibt ihm sogleich das Wort.
Markus Felbermayer erläutert mittels einer Präsentation in aller Kürze den Rückblick und die Abrechnung für das Jahr 2024 und die Vorschau auf das kommende Jahr 2025.
Der Vorsitzende bedankt sich im Anschluss bei Markus Felbermayer, als Kurator der Montafo- ner Resonanzen, für sein Kommen . Er ist überzeugt, dass nur durch das sehr gute Netzwerk von Markus Felbermayer solch hochkarätige Künstler:innen organisiert werden können.
Markus Felbermayer merkt an, dass durch die eigene Organisation die Kosten so geringgehal- ten werden können. Wenn eine externe Agentur beauftragt werden würde , würden die Kosten deutlich höher ausfallen.
Manuel Bitschnau bedankt sich im Namen des Montafon Tourismus bei Markus Felbermayer für die ausgezeichnete Zusammenarbeit. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, bedankt sich der Vorsitzende bei Markus Felbermayer für sein Kommen und die Präsentation.
Pkt. 5.) Unterstützungsansuchen der Volkshochschule Bludenz Der Vorsitzende erklärt, dass Herr Burtscher zur Vorbesprechung anwesend war. Der Vor- schlag zur Unterstützung lautet nun 0,25 Euro/Einwohner im Montafon pro Jahr für die kommenden drei Jahre.
Der Vorsitzende stellt den Antrag dem Vorschlag in der vorliege nden Form zuzustimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
41. Standessitzung: 10.1 2.2024 Seite 7 von 12
Gemeindeverband Stand Montafon
Montafonerstraße 21 | A-6780 Schruns | +43 5556 721 32
info@stand-montafon.at | www.stand-montafon.at | UID: ATU 53186305
Pkt. 6.) Landbus Montafon – Weiterverrechnung von Mehraufwänden auf Grund von Umleitungen gemäß Verursacherprinzip Der Vorsitzende erklärt eingangs, dass dies bereits Thema in der Beratung war.
Der Standessekretär erläutert, dass i m Rahmen des Betriebs des ÖPNV in der Vergangenheit wiederholt Mehrkosten entstanden sind, die auf spezifische Ursachen zurückzuführen sind, wie z. B. Baustellen, Großveranstaltungen, besondere Einsatzmaßnahmen oder zusätzliche Anforderungen durch externe Akteure.
Um die entstehenden Mehrkosten verursachergerecht und transparent zu verteilen, wird vor- geschlagen, diese künftig den jeweiligen Verursachern weiter zu verrechnen. Hierzu sollen klare Regelungen sowie standardisierte Verfahren zur Kostenermittlung und -weitergabe eingeführt werden.
Vorteile der Maßnahme:
• Förderung von Kostentransparenz im ÖPNV.
• Vermeidung einer unverhältnismäßigen Belastung des ÖV -Budgets oder der Tarife .
• Anreiz für Verursacher zur Optimierung ihrer Planungen und Maßnahmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Maßnahme trägt zur Entlastung des ÖPNV-Budgets bei, indem die durch externe Ursachen bedingten Mehrkosten den jeweiligen Verursachern in Rechnung gestellt werden.
Bgm Martin Vallaster stellt fest, dass Bescheide der zuständigen Bezirkshauptmannschaft immer kurzfristiger ausgestellt werden. Für ihn ist wichtig, dass die Bevölkerung früh genug darüber informiert wird.
Der Standessekretär hält fest, dass diese Weiterverrechnung auch eine gewisse Sensibilisierung darstellt. Es ist erforderlich, dass die Gemeinden bei Bauwerbern bereits auf die Weiterverrechnung hinweisen.
Die Standesvertretung beschließt auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig, die Mehrkosten, welche beim Landbus Montafon durch nichtöffentliche Verursacher infolge von Umleitungen, Baustellen, Veranstaltungen entstehen, künftig nach dem Verursacherprinzip weiter zu verrechnen.
Pkt. 7.) Stellungnahme zum regionalen räumlichen Entwicklungskonzept regREK Walgau Der Standessekretär erklärt eingangs, dass die Region Walgau bereits zum zweiten Mal ein regREK ausgearbeitet hat. In dieser Version wurde das bereits vorhandene regREK überarbeitet. Der Vorschlag lautet, der gegenständlichen Stellungnahme im Namen der Region Montafon zuzustimmen.
41. Standessitzung: 10.1 2.2024 Seite 8 von 12
Gemeindeverband Stand Montafon
Montafonerstraße 21 | A-6780 Schruns | +43 5556 721 32
info@stand-montafon.at | www.stand-montafon.at | UID: ATU 53186305
Zusammenfassend möchte der Stand Montafon das Regionale Räumliche Entwicklungskonzept der Nachbarregion ausdrücklich loben. Die in diesem Konzept verankerten Ziele und Maßnahmen bieten eine zukunftsweisende Perspektive für die Region und tragen entscheidend dazu bei, die Region nachhaltig zu entwickeln und gleichzeitig die Lebensqualität ihrer Einwohner zu verbessern. Die enge Verknüpfung von Umweltbewusstsein, Wirtschaftsförderung und sozialer Infrastruktur bildet einen soliden Grundstein für die zukünftige Entwicklung.
Wir bedanken uns nochmals für die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben, und freuen uns auf eine weiterhin konstruktive Zusammenarbeit zwischen unseren Regionen.
Dem Vorschlag des Vorsitzenden, die vorliegende Stellungnahme zum regREK Walgau abzugeben, wird einstimmig zugestimmt.
Pkt. 8.) Verpachtung Museumslokal am Kirchplatz Nr. 15 Schruns 2025 - 2027 Der Standessekretär erklärt eingangs, dass der Pachtvertrag nochmals überarbeitet wurde. Die Höhe der Pacht wurde entsprechend des Verhandlungsergebnisses angepasst. Die maximale Valorisierung ist mit sechs Prozent für die Vertragsdauer definiert. Eine spezielle Sonderkündigungsmöglichkeit wurde auch eingearbeitet.
Bgm Florian Küng möchte wissen, ob es weitere Kündigungsbedingungen gibt. Der Standessekretär erläutert anhand des Pachtvertrages die möglichen vorzeitigen Auflösungsgründe (außerordentliche Kündigung).
Der Vorsitzende stellt den Antrag, dem vorgelegten Pacht -Vertrag wie präsentiert, zuzustimmen. Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Pkt. 9.) Genehmigung der Niederschrift von der 40. Standessitzung am 12.11.2024 Die Niederschrift der 40. Standessitzung am 12.11.2024 wurde allen Standesvertretern per E-Mail übermittelt. Die vorliegende Niederschrift wird über A ntrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt.
Pkt. 10.) Berichte
Berichte des Vorsitzenden:
a) Am 18. November 2024 fand am Standort der mbs Bus Gmbh eine Mitarbeitenden- schulung zum Thema „Sicherheit am Arbeitsplatz“ statt. Anwesend waren neben den Mitarbeitenden der mbs Bus GmbH auch die Mitarbeite nden der Firma Wachter Busreisen und die Zugbegleiter:innen der Montafonerbahn. Weiters anwesend waren Vertreter der Polizeiinspektion Schruns und der Landespolizeidirektion Vorarlberg.
41. Standessitzung: 10.1 2.2024 Seite 9 von 12
Gemeindeverband Stand Montafon
Montafonerstraße 21 | A-6780 Schruns | +43 5556 721 32
info@stand-montafon.at | www.stand-montafon.at | UID: ATU 53186305
b) Am 19. November fand die keynote – Perspektivenwechsel - mit Leander Greitemann in der Kulturbühne Schruns statt. Die Veranstaltung wurde in Kooperation des Montafon Tourismus - PIZ Montafon, des Standes Montafon und der Wirtschaft Montafon organisiert. Die Veranstaltung war sehr gut besucht.
c) Am 22. November fand der alljährlich stattfindende Gmes-Hock statt. Dieses Jahr waren die Mitarbeitenden der Montafoner Gemeindeverwaltungen und der Standesverwaltung in die Tanzbar Cafe Höhle in St. Gallenkir ch eingeladen. Es war ein sehr gelungener Abend.
d) Die Arbeiterkammer Vorarlberg hat sich bereit erklärt, die Unterstützung unserer regionalen Montafon Bibliothek für drei Jahre fortzuführen. Mit dieser Bildungsförderung erfüllt die AK einen ihrer gesetzlichen Aufträge. Die Bibliothek Montafon wird daher als Ort der Wissensverbreitung und Weiterbildung gezielt gefördert. Bibliotheken sind mehr als nur Orte zum Ausleihen von Büchern – sie sind Zentren der Kommunikation, des Lernens und der gesellschaftlichen Teilhabe. Der Stand Montafon gewährt der AK die Möglichkeit zur Platzierung und Verteilung der Informationsmaterialien sowie die Unterstützung in der Öffentlichkeitsarbeit.
e) Die Arbeiterkammer bietet ein Steuerservice für Pensionist:innen an. Personen, welche während ihres aktiven Berufslebens Mitglied der AK Vorarlberg waren, können dank einer Finanzierung durch das Land Vorarlberg künftig den kostenlosen AK Steuerservice nutzen - und damit Geld vom Finanzamt zurückholen. Die AK ist gerne bereit, diese Beratung in den Gemeinden anzubieten – dann müssen die Pensionist:innen nicht so weit fahren, und können sich in ihrer Gemeinde (oder Nachbarsgemeinde) die ANV von einem der AK -Steuerexperten machen lassen.
f) Am 9. Dezember fand auf Anregung von Bgm Küng Florian eine Abstimmung bzgl. der Befreiung von Übernachtungsgästen in Schu tzhütten von der Gästetaxe statt. Auf Grund der gesetzlichen Vorgaben bedarf es einer erläuternden Begründung, wonach Übernachtungsgäste in Schutzhütten der Kategorie 1 mit ihren Übernachtungskosten einen Erhaltungs-Beitrag für die kulturlandschaftlich und allen Bevölkerungsgruppen zugänglichen Wanderwege leisten. Aus diesem Grund sind diese Übernachtungsgäste in Schutzhütten der Kategorie 1 von der Gästetaxe befreit. Montafon Tourismus wird eine einheitliche Formulierung zur Verfügung stellen, welche idealerweise alle Gemeinden in ihre Verordnungen über die Einhebung der Gästetaxe einarbeiten.
g) Die Überlegungen und Abstimmungen zu den Inhalten des 10. Mittelfristigen Investitionsprogrammes der Montafonerbahn AG laufen bereits. Ziel ist es, im Jänner 2025 ein mit den Finanzierungspartner abgestimmtes Arbeitsprogramm an den Bund zu senden und die Finanzierungsverhandlungen mit dem Land Vorarlberg baldmöglichst aufzunehmen.
h) Mit heutiger Post der Raumplanungsabteilung des Amtes der Vorarlberger Landesregierung ist die Regio Zielvereinbarung um ein Jahr verlängert worden.
Berichte der Landtagsvizepräsidentin:
41. Standessitzung: 10.1 2.2024 Seite 10 von
Gemeindeverband Stand Montafon
Montafonerstraße 21 | A-6780 Schruns | +43 5556 721 32
info@stand-montafon.at | www.stand-montafon.at | UID: ATU 53186305
a) LAbg. Monika Vonier berichtet, dass am 06.11.2024 die konstituierende Sitzung des Vorarlberger Landtages stattgefunden hat. Als Landtagsvizepräsidentin ist sie Teil des Präsidiums. Weiters ist sie Vorsitzende des Finanzausschuss es und in weiteren Ausschüssen tätig. In der konstituierenden Sitzung wurden auch die Bundesräte und deren Vertretungen gewählt. Aus dem Montafon sind Isabell Jochum (ÖVP) und Lucas Bargehr (FPÖ) als Bundesratsersatzmitglieder gewählt worden.
b) Auch im Vorarlberger Landtag ist das Thema Finanzen, wie auch in den Gemeinden, am aktuellsten. Das Land Vorarlberg sieht für das Jahr 2025 ein Budget von ca. 2.6 Mrd.
Euro vor. Davon sind ca. 200 Mio. Euro Defizit plus der Schuldenstand steigt.
Berichte des Vertreters im Vorarlberger Gemeindeverband:
Josef Lechthaler merkt an, dass von Seiten des Vorarlberger Gemeindeverbandes nichts Neues zu berichten ist.
Pkt. 11.) Montafon Tourismus – Bürgschaftsübernahme für den Kontokorrent- Kredit
Der Vorsitzende übergibt sogleich Manuel Bitschnau das Wort.
Manuel Bitschnau bedankt sich für die Einladung zur heutigen Sitzung. Der Montafon Tourismus habe keinen Überziehungsspielraum bei den Banken. Montafon Tourismus besitzt etwa 5 Mio. Euro Geldfluss pro Jahr. Bis vor kurzem war eine Bürgschaft vom Stand Montafon vorhanden. Während der Zeit von Corona war ein Bargeldüberfluss vorhanden. Daraufhin wurde der Kontokorrent-Kredit aufgelöst. Gegen Ende eines jeden Jahres ist die Montafon Tourismus GmbH immer wieder mit Finanzierungsprobleme n konfrontiert, da die großen Einnahmen immer erst zu Beginn des Folgejahres stattfinden.
Der Vorschlag der Bürgschaftsübernahme lautet ca. 300.000 Euro bei der Raiba Montafon und die Laufzeit ist mit max. 60 Monate begrenzt.
Bgm Matthias Luger möchte wissen, ob diese Bürgschaft vom Stand Montafon oder von den acht Montafoner Tourismus Gemeinden des Montafons übernommen werden soll. Der Standessekretär erklärt, dass die Bürgschaft von allen zehn Montafoner Gemeinden getragen werden soll.
Bgm Florian Küng möchte wissen, ob dieser Kontokorrent-Kredit über die max. 60 Monate abgeschlossen wird, oder ob dieser abgeschlossen wird, wenn dieser benötigt wird. Auch wäre sinnvoll den Beschluss nicht an die Raiba zu binden, sondern das Geldinstitut offen zu lassen.
Der Vorsitzende stellt den Antrag eine Bürgschaftsübernahme für den Montafon Tourismus in der maximalen Höhe von 300.000 Euro und mit einer maximalen Dauer von 60 Monate zu beschließen. Dem Antrag wird einstimmig stattgegeben.
41. Standessitzung: 10.1 2.2024 Seite 11 von
Gemeindeverband Stand Montafon
Montafonerstraße 21 | A-6780 Schruns | +43 5556 721 32
info@stand-montafon.at | www.stand-montafon.at | UID: ATU 53186305
Pkt. 12.) Allfälliges
a) Bgm Florian Küng berichtet , dass aktuell alle Gemeinden mit der Erstellung des Voranschlages 2025 beschäftig sind. Der Stand Montafon als regionale Vertretung der Talschaft möge mit dem Land Vorarlberg in Kontakt treten, um u.a. darauf hinzuweisen, dass finanzielle Handlungsspielräume auf Gemeindeebene immer geringer werden.
Die Einnahmen stagnieren und die Ausgaben erhöhen sich eklatant.
LAbg Monika Vonier merkt an, dass der Gemeindeverband Vorarlberg ein recht fundiertes Papier diesbezüglich ausgearbeit et hat. Darin enthalten sind Themen wie die Entbürokratisierung, oder der Bürokratieabbau.
b) Bgm Martin Vallaster hält fest, dass die aktuelle finanzielle Situation der Gemeinden verheerend ist. Er möchte ein Appell an das Amt der Vorarlberger Landesregierung.
diesbezüglich richten. Als Beispiel nennt er den Kanalkataster. Wenn dieser nicht vorhanden sei, würden keine Förderung diesbezüglich ausgeschüttet. Für Bartholomäberg kostet die Ausarbeitung eines Kanalkatasters ca. 400.000 Euro. Dies ist nur ein Beispiel von vielen. Auch die Personalkosten steigen überproportional. Spitalsbeiträge sind eklatant gestiegen. Die Kosten im Feuerwehrwesen sind auch stark gestiegen.
c) Bgm Martin Vallaster berichtet , dass der Glasfaserausbau aktuell mit der illwerke vkw AG besprochen wird. Er plädiert dafür, dass die Nutzung von Leerverrohrungen durch die Montafonerbahn AG ermöglicht werden soll. Dazu bittet er den Vorsitzenden, dies bei der Montafonerbahn AG entsprechend anzubringen.
Bgm Florian Küng fügt hinzu, dass zwischen den Bestandsleitungen der Montafonerbahn AG und der Mitverlegung von neuen Leitungen differenziert werden muss. Auf Grundstücken im Eigentum der Gemeinde Vandans wird die illwerke vkw AG für die Arbeiten priorisiert werden.
Bgm Daniel Sandrell hält fest, dass im Gemeindegebiet von Gaschurn im kommenden Frühjahr Lichtwellenleiter eingegraben werden und somit die Umsetzung der Breitband-Initiative der illwerke vkw AG im Montafon startet.
d) Bgm Martin Vallaster hält fest, dass das Vorarlberger Raumplanungsgesetz so rasch wie möglich überarbeitet bzw. novelliert werden soll.
LAbg Monika Vonier merkt diesbezüglich an, dass das Raumplanungsgesetz für das gesamte Land Vorarlberg gilt. Im Arbeitsprogramm der aktuellen Landesregierung ist die Novellierung des Raumplanungsgesetzes vorgesehen.
Der Vorsitzende dankt allen Bürgermeisterkollegen, LAbg Monika Vonier, sowie dem Standessekretär, dem Betriebsleiter des Forstfonds des Standes Montafon und den Mitarbeitenden
41. Standessitzung: 10.1 2.2024 Seite 12 von
Gemeindeverband Stand Montafon
Montafonerstraße 21 | A-6780 Schruns | +43 5556 721 32
info@stand-montafon.at | www.stand-montafon.at | UID: ATU 53186305
des Stand Montafon für die tolle Zusammenarbeit im Jahr 2024. Er wünscht allen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2025.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 16:00 Uhr.
Ende der Sitzung, 16:00 Uhr
Schruns, 10. Dezember 2024
Schriftführer: Standesrepräsentant:
Standesausschuss: