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Montag, 21. September 2026 · 1.927 Einträge aus 10 Gemeinden und dem Stand Montafon · Stand heute, 04:45 Uhr

ÜbersichtStand MontafonSitzungsprotokolle

6. Standessitzung: 11.11.2025

Stand Montafon · Protokolle Stand Montafon · 11.11.2025

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Fundstellen

Vergabe / Ausschreibung

  • … vorgestellt werden. Severin Berthold präsentiert die einzelnen Angebote der verschiedenen Banken und deren Konditionen. Die V erwaltung empfiehlt die Vergabe an den Bestbieter, die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV). Gemäß § 50 GG Abs. 1 lit. b Z 3 iVm § 75 Abs. 1 GG wird einstimmig beschlossen, die Aufnahme von …

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NIEDERSCHRIFT

aufgenommen am 11. November 2025 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der
6. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Funktionsperiode.

Auf Grund der Einladung vom 4. November 2025 nehmen an der auf 13 :30 Uhr einberufenen Standessitzung teil:

Standesrepräsentant Bgm Daniel Sandrell, Gaschurn
Standesrepräsentant-Stv. Bgm Thomas Zudrell, Silbertal
Bgm Andreas Batlogg, Lorüns
Bgm Jürgen Haller, Schruns (bis 16:02 Uhr)
Bgm Elisabeth Kuster, St. Gallenkirch
Bgm Florian Küng , Vandans
Bgm Markus Luger, Stallehr
Bgm Helmut Pechhacker, St. Anton i. M.
Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg (bis 16:02 Uhr)
Bgm Gerhard Vonier, Tschagguns

Entschuldigt: Landtagsvizepräsidentin Monika Vonier

Weitere Sitzungsteilnehmer:innen : Valentina Bolter
TOP 1 Severin Berthold
PR-Beauftragter Toni Meznar

Schriftführer: Standessekretär Bernhard Maier

Der Vorsitzende eröffnet um 13: 32 Uhr die Standessitzung, begrüßt die anwesenden Bürgermeister:innen und verliest die Entschuldigungen. Gemäß Standesstatut stellt er die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende

Zl.: SM004.2/2025

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Tagesordnung

1.) Aufnahme eines Kassenkredits gem. § 50 GG für den Stand Montafon

2.) Aktuelle Information zur Nachnutzung der Nachsorgestation Maria Rast

3.) Grundbenützung des Gst.-Nr. 960/1 (GB Schruns) für die Verlegung einer Hochspannungserdkabelleitung (Talschiene)

4.) Grundbenützung von Gst. 960/1 (GB Schruns) für einen Radweg

5.) Entnahme von Mitteln aus dem Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds

6.) Genehmigung der Niederschrift von der 5 . Standessitzung am 0 7.10.2025

7.) Berichte

8.) Allfälliges

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Erledigung der Tagesordnung

Pkt. 1.) Aufnahme eines Kassenkredits gem. § 50 GG für den Stand Montafon

Der Vorsitzende begrüßt Mitarbeiter Severin Berthold zum Tagesordnungspunkt 1. Dieser informiert über d as Erfordernis eines Kassenkredites für die Konten des Standes Montafon. Ein Kassenkredit im Sinne des GG ist ein Kredit mit einer Laufzeit von höchstens neun Monaten.

Es handelt sich dabei um nicht haushaltswirksame und im Prinzip kurzfristige Liquiditätsaushilfen. Dadurch soll das zeitliche Auseinanderfallen von Einnahmen und Ausgaben überbrückt werden. Für die Aufnahme eines Kassenkredits wurden Angebote eingeholt, welche anhand eines Angebotsspiegels vorgestellt werden.

Severin Berthold präsentiert die einzelnen Angebote der verschiedenen Banken und deren Konditionen. Die V erwaltung empfiehlt die Vergabe an den Bestbieter, die Bank für Tirol und Vorarlberg (BTV).

Gemäß § 50 GG Abs. 1 lit. b Z 3 iVm § 75 Abs. 1 GG wird einstimmig beschlossen, die Aufnahme von Kassenkrediten für das Jahr 2025/26 beim ÖPNV Konto (3746 8000 0043 2484) und dem Konto des Stand Montafon (3746 8000 0034 4499) mit maximal 20 % der Finanzkraft, das sind Euro 840.300,- festzulegen und an das bestbietende Kreditinstitut Bank für Tirol und Vorarlberg zu vergeben.

Pkt. 2.) Aktuelle Information zur Nachnutzung der Nachsorgestation Maria Rast Der Vorsitzende informiert, dass zwischenzeitlich nun die vom Stand aufgeworfenen Frage zur Nachsorgestation Maria Rast seitens des Landes beantwortet wurden. Die Antwort samt Unterlagen wurden den Bürgermeister:innen zugestellt. Demgemäß wäre laut einer eingehenden Prüfung der Gebäudesubstanz durch externe Expert:innen eine weitere Nutzung des Gebäudes für Spitalszwecke nur nach umfangreichen Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen möglich. Die dafür entstehenden Kosten einer Teilsanierung in der Höhe von rund 6 Millionen Euro wären erheblich höher als zunächst angenommen und stehen in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen.

In der Strukturplanung im Rahmen des Spitalscampus-Konzeptes für Vorarlberg ist für das L andeskrankenhaus Bludenz ein geriatrischer Schwerpunkt vorgesehen. Die nunmehrige Verortung der RNS (Remobilisation Nachsorge) Maria Rast am Standort Bludenz ist auch unabhängig von den bautechnischen Erfordernissen äußert sinnvoll.

Am Standort LKH Bludenz bestehen sehr große Synergien in Bezug auf den personellen, qua- litativen und infrastrukturellen Bedarf einer AG/R (Akutgeriatrie/Remobilisation) und einer RNS (Remobilisation Nachsorge). Beispielsweise angeführt sei die nunmehr unmittelbare (zeitlich und örtlich optimal) ärztliche Versorgung der Patient:innen der RNS Maria Rast durch das LKH Bludenz.

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Bekanntlich hat die bauliche Abklärung zwischen September 2022 und Sommer 2025 s ehr lange gedauert. Dies wird seitens des Landes damit begründet, dass die KHBG bedingt durch die Betrugscausa ab August 2023 über keine ausreichend ausgestattete Bauabteilung mehr verfügte , das Personal erst mit Jänner 2024 neu aufgebaut und das Einarbeiten in die verschiedenen Standorte entsprechend Zeit benötigte.
Mit der tatsächlichen Analyse der Schäden wurde
Mitte 2024 begonnen, die erste Teilsanierung mit den größten Schäden (Arztpraxis im EG) wurde im Frühling 2025 begonnen.

Der tatsächliche Zustand des Gebäudes kam erst im Zuge der Sanierungsarbeiten der Arztpraxis im Erdgeschoss zum Vorschein. Es handelt sich um nicht augenscheinliche , so sind Warmwasser- u. Zirkulationsleitungen ganzheitlich auszutauschen. Im Bereich der Trockenbauwände und Bodenaufbauten (Schüttung und Estrich) gibt es Schimmelbildungen. Es fehlen Brandabschottungen bei Brandabschnitten und der Brandschutzanstrich von Stahlsäulen ist nicht mehr gegeben, was erst bei Öffnung der Trockenbauwände erkannt wurde. In der Beantwortung ist noch eine Reihe weiterer Mängel angeführt.

Bgm Florian Küng berichtet, dass die gesamten Wasserleitungen des Gebäudes in der Außerlitzstraße marode sind und eine große Sanierung notwendig wäre. Allerdings benötigt der Alt- Trakt in Bludenz ebenfalls eine Sanierung und der Umzug nach Bludenz ist aus seiner Sicht kostenmäßig kein großer Vorteil.

Der Vorsitzende informiert, dass derzeit auch zahlreiche Gespräche hinsichtlich der möglichen Nachnutzung des Gebäudes geführt werden. Aktuell gibt es auch Gespräche mit beiden Krankenpflegevereinen im Montafon bezüglich einer administrativen Zusammenführung der Vereine, unter Beibehaltung beider Standorte im inneren und äußeren Montafon. Vorteile wäre ein gemeinsamer Personalpool sowie Synergien einer gemeinsamen Administration.

Der Vorsitzende erklärt, dass es verschiedene Ideen bezüglich der weiteren Nutzung des Gebäudes existieren. Auch wird an einem Modell mit Eigentums übertragung in Zusammenhang mit dem Vorarlberger Bodenfonds erarbeitet. Auch allfällige Fördermöglichkeiten sind in Abklärung. Der Vorsitzende wird in den kommenden Sitzungen über die weiteren Entwicklungen berichten.

Pkt. 3.) Grundbenützung des Gst.- Nr. 960/1 (GB Schruns) für die Verlegung einer Hochspannungserdkabelleitung (Talschiene)
Die Montafonerbahn AG plant auf dem Gst.-Nr. 960/1 bei der Rätikonkreuzung in Schruns die Verlegung einer Hochspannungserdkabelleitung. Mit der Zustimmung des Standes Montafon gewährt die Montafonerbahn im Rahmen des open Access Glasfaserausbaus im Montafon der illwerke vkw AG die Möglichkeit zur Mitverlegung zu ortsüblichen Kosten und Bedingungen.

Der Standessekretär berichtet, dass eine sehr aufwendige Spülbohrung unter der Litz erfolgen wird. Sie werden im Anschluss an die heutige Sitzung mit der Baustelleneinrichtung beginnen.

Bgm Florian Küng bittet die anderen Gemeinden, bei Zustimmungserklärungen bezüglich Grundbenutzungen immer die Mitverlegung von Glasfaserkabel mitzudenken und die illwerke

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vkw darüber zu informieren. Der Vorsitzende berichtet, dass in Gaschurn diese Zustimmungserklärungen von der Gemeindevertretung an den Gemeindevorstand delegiert wurden, damit diese zahlreichen Anfragen unkompliziert und schnell behandelt werden können.

Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Grundbenützung des Gst.-Nr. 960/1 (GB Schruns) gem äß den vorgelegten Plan- und Projektunterlagen für die Verlegung einer Hochspannungserdkabelleitung (Talschiene) nach Maßgabe der schriftlichen Zustimmungserklärung, welche leicht angepasst wurde, einstimmig zugestimmt.

Pkt. 4.) Grundbenützung von Gst. 960/1 (GB Schruns) für einen Radweg Der Vorsitzende berichtet, dass die Grundbenützung für den Radweg im Bereich der Rätikonkreuzung schon mehrfach beraten wurde. Gegenwärtig wird an einer Formulierung bezüglich einer zeitlichen Begrenzung gearbeitet. Die Dienstbarkeit ist zeitlich nicht befristet, aber falls durch den Radweg eine Beeinträchtigung der angrenzenden Bebauung erfolgen würde, müs- sen weitere Gespräche erfolgen. Es kann beispielsweise der Radweg auf dem Grundstück des Forstfonds verlegt werden.

Bgm Jürgen Haller erklärt, dass der Radweg als „FF Freifläche“ gewidmet ist. Die Gemeinde Schruns ist der Straßenerhalter. Diese Umbauten am Radweg sind wichtig für die gesamte Region, weil es ein Lückenschluss des regionalen Radwegsnetzes ist.

Bgm Florian Küng sieht die Auflagen der Grundbenützung als nicht notwendig, weil bei Ände- rungen der Nutzung der angrenzenden Flächen Gespräche mit allen Beteiligten erfolgen wer- den. Er möchte allerdings eine Absicherung für die Zukunft haben. Eine Bauabstandsnachsicht ist keine Alternative, da diese erst gegeben werden kann, sobald ein konkretes Projekt vor- liegt.

Folgender Absatz wird in der Zustimmungserklärung der Grundbenützung ergänzt:
Falls die Weganlage den nach den Raumplanungsvorschriften zulässigen Gebrauch des Grund- stückes behindert, so hat die Gemeinde binnen 12 Monaten nach schriftlicher Anzeige die We- ganlage auf ihre Kosten auf dem Grundstück des Vertragspartners entsprechend neu zu verlegen, um einen solchen Gebrauch in zweckmäßiger Weise zu ermöglichen. Der dadurch geänderte Verlauf der Dienstbarkeit im Sinne des Punktes II. a. gilt als vereinbart.

Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Grundbenützung von Gst. 960/1 (GB Schruns) gemäß der vorgelegten Dienstbarkeitsvereinbarung inklusive einer ergänzenden Formulierung unter Pkt. II lt. d) für einen Radweg einstimmig zugestimmt. Bgm Jürgen Haller nimmt nicht an der Abstimmung teil.

Pkt. 5.) Entnahme von Mitteln aus dem Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds Der Vorsitzende berichtet, dass aufgrund des Umbaus des Standesgebäudes eine Entnahme aus dem Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds angedacht ist.

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Der Standessekretär erklärt, wie die Förderungen berechnet werden. Ein Teil der Kosten sind förderbar, ein Teil davon ist nicht förderbar. Er berichtet, wie sich die Finanzen des Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds darstellen, wenn die Entnahme für den Umbau des Standesgebäudes erfolgt.

Bgm Andreas Batlogg fragt an, wie viel Geld im Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds ist. Der Standessekretär erklärt, dass momentan mehrere Darlehen vergeben sind. Diese kommen in den nächsten Jahren wieder zurück in den Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds.

Bgm Andreas Batlogg weist auf einen Beschluss des Standesgremiums von 2015 hin, der die Veranlagung des Vermögens behandelt. Wenn jetzt ein Beschluss über eine neue Verwendung der Mittel getroffen werden soll, muss der alte Beschluss revidiert werden. Der Standessekretär erklärt, dass der alte Beschluss mit einem neuen Beschluss aufgehoben wird. Es gibt einen Liquiditätsteil des Fonds in Höhe von zirka 1,3 Millionen Euro, der für laufende Ausgaben verwendet werden kann. Der Kapitalstock ist gebunden und sol l das Vermögen langfristig aufbauen. Im Falle der Nutzung der gesamten Mittel für den Umbau des Standesgebäudes braucht es aus Sicht von Bgm Andreas Batlogg einen neuen Beschluss. Er sieht es kritisch, weil bei der gänzlichen Verwendung der Mittel zukünftig keine weiteren Entnahmen möglich sind.

Bgm Florian Küng spricht sich gegen die solidarische Aufteilung der Kosten aus, bei welcher Gemeinden mit höheren Förderungen jene Gemeinden mit niedrigeren Fördersätzen unterstützen würden. Die Förderungen des Landes sind den Gemeinden zuzurechnen.

Bgm Helmut Pechhacker sieht die gesamte Ausschöpfung der Mittel kritisch, weil auch zukünftig Darlehen für den Forstfonds etc. notwendig sein werden.

Bgm Gerhard Vonier spricht den Vorschlag vom Standessekretär an, welcher vorsieht, dass nur die Hälfte der Restkosten für den Gebäudeumbau aus dem Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds entnommen und die andere Hälfte als Kredit aufgenommen wird . Somit wären auch zukünftig Mittel im Fonds enthalten.

Der Vorsitzende berichtet von Beispielrechnungen, die sie in der Konzeption gemacht haben.

Darin werden auch Mehreinnahmen durch Mieten etc. berücksichtigt. Aus den Mieteinnahmen würde sich der Kapitaldienst bedecken lassen.

Bgm Andreas Batlogg fragt an, ob die benötigte Summe für den Gebäudeumbau als Darlehen aus dem Fonds genommen werden kann. Die Rückzahlungen könnten über die Mieteinnahmen erfolgen. Der Standessekretär erklärt, dass auch dieser Vorschlag durchgerechnet wurde.

Bgm Helmut Pechhacker sieht die Investition ins Standesgebäude kritisch. Die Gemeinden sind finanziell äußerst gefordert und können keine zusätzlichen Ausgaben stemmen. Bgm Florian Küng stimmt ihm dabei zu.

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Bgm Lisi Kuster befürwortet den Umbau, weil ansonsten die Gefahr besteht, dass Mieter ausziehen und Mitarbeitende das Unternehmen verlassen. Zudem sinken durch den Umbau die Betriebskosten und die Mieteinnahmen steigen. Sie spricht sich für den Umbau aus, da Arbeiten am Gebäude notwendig sind und aktuell auch hohe Förderungen für den Umbau vorliegen. Teilsanierungen kosten in Summe mehr Geld, hält sie fest.

Der Vorsitzende fasst zusammen, dass offensichtlich keine einstimmige Entscheidung zur Entnahme von Mitteln aus dem Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds für den Umbau des Standesgebäudes getroffen werden kann.

Bgm Thomas Zudrell bedauert sehr, wenn der Umbau nicht zustande kommt und befürchtet, dass weitere gemeinsame Finanzierungen der Region eingestellt werden müssen. Bgm Gerhard Vonier spricht auch andere Ausgaben an, die in weiterer Folge eingespart werden müssen.

Der Standessekretär bittet darum, dass die Verwaltung zukünftig früher darüber informiert wird, wenn Projekte nicht finanziert werden können. Es sind viele Arbeitsstunden in die Erarbeitung des Umbau-Konzeptes und der Planung zum Gebäudeumbau geflossen. Ungefähre Kosten sind bereits vor einem Jahr vorgelegen.

Bgm Martin Vallaster würde keine Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt machen.

Wichtiger wäre daran zu arbeiten, wie die Bürgermeister:innen der Region wieder zusammen finden können.

Bgm Florian Küng würde eine Variante bevorzugen, bei der nur 1,6 Millionen Euro aus dem Fonds entnommen werden würde. Manche Gemeinden müssten dann die Restkosten selber übernehmen.

Bgm Markus Luger und Bgm Andreas Batlogg würden seitens der Gemeinden Stallehr und Lorüns einer Entnahme zustimmen.

Der Vorsitzende hält fest, dass unter den gegebenen Vo raussetzungen und den vorgebrachten Einwänden keine Einigung zur Finanzierung des Umbaus des Standesgebäudes aus dem Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds erkennbar ist. Derzeit ist die Finanzierung dieses Vorhabens nicht möglich, weshalb auch im Forstfonds des Standes Montafon als Gebäudeeigentümer, kein Baubeschlusses gefasst werde.

Pkt. 6.) Genehmigung der Niederschrift von der 5 . Standessitzung am 07. 10.2025 Die Niederschrift der 5. Standessitzung wurde allen Standesvertreter:innen per E-Mail übermittelt. Die vorliegende Niederschrift wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt.

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Pkt. 7.) Berichte

a) Am 17. Oktober fand ein Ausflug der Standesverwaltung in den Walgau statt. Neben einer Vorstellung der Regio im Walgau und des Abwassersystems in „Gamperdond“
wurde das Familienzentrum „allesamt“ sowie die Werkhalle „Lehm-Ton-Erde“ von Martin Rauch besichtigt.

b) Am 7. November informierte sich eine internationale Studenten-Gruppe von der Fachhochschule Graubünden über den Stand Montafon und die Mobilität als Herausforderung in einer ländlichen Tourismus-Region.

c) Gestern am 10. November fand in der Turnhalle der Mittelschule Innermontafon in Gortipohl der 7. Familiengipfel statt. Der diesjährige Familiengipfel stand unter dem Motto „Die Kraft der positiven Emotionen“ lieferte inspirierende Impulse für das Miteinander in Familie und Gesellschaft. „Schon ein einziger positiver Gedanke kann vieles verändern“ – dieser Gedanke zog sich wie ein roter Faden durch den Abend. Impulsgeber Bertram Strolz zeigte in seinem Vortrag, wie die positive Psychologie das Familienleben bereichern und die mentale Gesundheit fördern können – gerade in Zeiten, in denen Zuversicht wichtiger ist denn je. Mit über 70 externen Besucher ergab sich ein wertvoller Austausch.

Pkt. 8.) Allfälliges

a. Der Standessekretär spricht die Einsparmaßnahmen beim Stand Montafon an. Details werden in der kommenden Standesberatung am 1. Dezember besprochen.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 16:04 Uhr.
Ende der Sitzung, 16:04 Uhr
Schruns, 11. November 2025
Schriftführer: Standesrepräsentant:

Standesausschuss: