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10. Standessitzung: 07.04.2026
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Fundstellen
Vergabe / Ausschreibung
- … Wichtig ist, dass eine Absichtserklärung unterzeichnet wird, um das Interesse an einer gemeinsamen Lösung zu bezeugen. Aktuell würden bei einer Neu- Ausschreibung die zwei Gelenksbusse in die Verpflichtungen des Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetzeses (SFBG) fallen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt …
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NIEDERSCHRIFT
aufgenommen am 07. April 2026 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 10. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Funktionsperiode.
Auf Grund der Einladung vom 31. März 2026 nehmen an der auf 13: 30 Uhr einberufenen Standessitzung teil:
Standesrepräsentant Bgm Daniel Sandrell, Gaschurn
Standesrepräsentant-Stv. Bgm Thomas Zudrell, Silbertal
Bgm Jürgen Haller, Schruns
Bgm Elisabeth Kuster, St. Gallenkirch
Bgm Florian Küng , Vandans
Bgm Gerhard Vonier, Tschagguns
Bgm Markus Luger, Stallehr
Bgm Helmut Pechhacker, St. Anton i. M.
Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg
Bgm Andreas Batlogg, Lorüns
Entschuldigt: Landtagsvizepräsidentin Monika Vonier
Weitere Sitzungsteilnehmer: Alexander Zimmermann
PR-Beauftragter Toni Meznar
Schriftführer: Standessekretär Bernhard Maier
Der Vorsitzende eröffnet um 13:32 Uhr die Standessitzung, begrüßt die anwesenden Bürgermeister:innen und verliest die Entschuldigungen. Gemäß Standesstatut stellt er die Beschlussfähigkeit fest. Der Vorsitzende ersucht um Aufnahme des weiteren Tagesordnungspunktes „Zustimmung zur Bauführung und Nutzungsänderung im Gebäude Kirchplatz 7 und 9 auf Gst.- Nr. .171/1 und .172 (GB Schruns)“. Gegen die Aufnahme des weiteren Tagesordnungspunktes wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende
Zl.: SM004.2/2026
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Tagesordnung
1.) Grundbenützung für die Führung einer Abwasser-Pumpleitung auf Gst.-Nr. 960/1 (GB Schruns)
2.) Grundsatzbeschluss über die Teilnahme an einer Erfassungsgemeinschaft im Rahmen des Vorarlberger Verkehrsverbundes zur Erfüllung der Vorgaben des Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetzes (SFBG)
3.) Genehmigung der Niederschrift von der 9 . Standessitzung am 24.02.2026
4.) Berichte
5.) Zustimmung zur Bauführung und Nutzungsänderung im Gebäude Kirchplatz 7 und 9 auf Gst.-Nr. .171/1 und .172 (GB Schruns) (Erweiterung der Tagesordnung)
6.) Allfälliges
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Erledigung der Tagesordnung
Pkt. 1.) Grundbenützung für die Führung einer Abwasser-Pumpleitung auf Gst.-Nr. 960/1 (GB Schruns)
Der Vorsitzende erläutert anhand der aktualisierten, vorliegenden Planungsunterlagen die beabsichtigte Leitungsführung für eine Abwasser Pumpleitung für das Bauwerk Rätikon Eins.
Der Verlauf der Abwasser- Pumpleitung tangiert das Gst. 960/1 des Standes im Bereich des geplanten Radweges. Der Standessekretär informiert, dass derzeit noch nicht final geklärt es, ob die Leitung auch im Bereich der Unterführung in der Radwegtrasse verlegt, oder eine Stra- ßenquerung mit Benützung der Straßenböschung erforderlich ist.
Die vorbereitete Zustimmungserklärung wird zur Kenntnis gebracht. Der Bauträger ersucht um Zustimmung zur Grundbenützung. Bgm Florian Küng plädiert dafür, dass die Variante „Leitungsverlauf in der Böschung“ auf dem begleitenden Böschungsgrundstück der Landesstraße und nicht auf dem Grundstück des Standes realisiert werden soll.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Vorsitzende den Antrag der Grundbenützung für die Führung einer Abwasser-Pumpleitung auf Gst.-Nr. 960/1 (GB Schruns)
unter der Maßgabe zuzustimmen, dass der Leitungsverlauf im Bereich des Radweges zu liegen kommt. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt. 2.) Grundsatzbeschluss über die Teilnahme an einer Erfassungsgemeinschaft im Rahmen des Vorarlberger Verkehrsverbundes zur Erfüllung der Vorgaben des Straßenfahrzeug - Beschaffungsgesetzes (SFBG)
Der Vorsitzende merkt eingangs an, dass von Seiten des Vorarlberger Verkehrsverbundes eine Absichtserklärung erstellt wurde. Sollten der Stand Montafon als Besteller des öffentlichen Personennahverkehrs im Montafon in die Verpflichtung kommen, Fahrzeuge mit alternativem Antrieb anzuschaffen, hätten wir dadurch die Möglichkeit einer landesweiten Erfassungsgemeinschaft beizutreten.
Sollten im Landbus Montafon aus wirtschaftlichen, oder praktischen Gründen keine Busse mit alternativem Antriebssystem eingese tzt werden können, könnten wir dadurch Ersatzzahlungen leisten und damit die gesetzlichen Vorschriften erfüllen, so der Standesrepräsentant . Er plädiert dafür, die Absichtserklärung nur unter der Bedingung zu unterschreiben, dass der Stand Montafon auch tatsächlich in die Verpflichtung des Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetzes (SFBG) kommt. Primär soll der Verpflichtung der Anschaffung von Fahrzeugen mit alternativem Antriebsystem selbst nachgekommen werden.
Bgm Florian Küng merkt an, dass die Ersatzzahlungen maximal die aliquote Höhe der anfallenden Mehrkoksten durch die anderen, teilnehmenden Gemeindeverbände betragen sollen. Da die anderen Gemeindeverbände voraussichtlich Förderungen für die Anschaffung solcher Fahrzeuge erhalten werden.
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Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die tatsächlich entstandenen Mehrkosten aliquot zu zahlen sind, wenn wir die Verpflichtung haben.
Der erste Schritt ist die Absichtserklärung. Der Vertrag wird in einem weiteren Schritt folgen.
Wichtig ist, dass eine Absichtserklärung unterzeichnet wird, um das Interesse an einer gemeinsamen Lösung zu bezeugen. Aktuell würden bei einer Neu- Ausschreibung die zwei Gelenksbusse in die Verpflichtungen des Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetzeses (SFBG) fallen.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Vorsitzende den Antrag einen Grundsatzbeschluss über die Teilnahme an einer Erfassungsgemeinschaft im Rahmen des Vorarlberger Verkehrsverbundes, zur Erfüllung der Vorgaben des Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetzes (SFBG) zu fassen. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Die Gemeinden Lorüns und Stallehr nehmen nicht an der Abstimmung teil, da sie nicht im ÖV Montafon sind.
Pkt. 3.) Genehmigung der Niederschrift von der 9 . Standessitzung am 24.02.2026
Die Niederschrift der 9. Standessitzung wurde allen Standesvertreter:innen per E-Mail übermittelt. Die vorliegende Niederschrift wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt.
Pkt. 4.) Berichte
a) Der Standesrepräsentant informiert, dass schon einige Entwürfe existieren, um das bestehende Standesstatut an die aktuellen Rechtsgrundlagen anzupassen. Aktuell unternehmen wir einen neuen Anlauf und dazu erarbeitet Peter Bußjäger vorab ein Gutachten zur Rechtsnatur des Standes Montafon als Gemeindeverband und eine Stellungnahme zur Möglichkeit, die Aufgaben des Standes Montafon in neuen, genehmigungs- fähigen Statuten abzubilden.
b) Mit der Förderabrechnung 2025 wurde die letzten Regio-Basisförderung nach der alten Richtlinie eingereicht. Mit dem Auslaufen der letzten Förderperiode und Umset- zung der neuen Richtlinie, endet das bisherige, aufwendige Fördermodell mit Zielver- einbarungen, Beschlüssen, zugeteilten Regio-betreuenden Personen, Leistungs- und Kostennachweisen etc. Gemäß der neuen Förderrichtlinie beträgt die Jahresförderung für den Stand Montafon, mit mehr als neun Mitgliedsgemeinden, 85.000 Euro. Bei neun oder weniger Mitgliedsgemeinden würde die Jahresförderung 75.000 Euro be- tragen.
c) Am 12.03.2026 fand die Kick -off Besprechung zum Montafoner Baukulturpreis 2026 statt. Mit dabei waren Vertreter:innen des Vorarlberger Architekten Instituts, den Montafoner Museen und des Stand Montafons. Geplant ist auch heuer wieder, dass besonders herausragende Objekte gekürt werden sollen.
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d) Am 12.03.2026 fand die erste Zusammenkunft des neuen talweiten „Fachausschuss Soziales“ statt, in welchen die Montafoner Gemeinden jeweils ein bis zwei Vertreter entsenden. Ziel des Fachausschusses ist der Austausch zwischen Gemeinden und Region zu sozialen Themen- und Fragestellungen.
e) Am 13.03.2026 fand das V:Süd - Symposium „Wohnen im Alter“ statt. Vertreter:innen aus Gemeinden, sozialen Organisationen und der Forschung kamen zusammen, um über neue Wohnformen und Unterstützungsmöglichkeiten für ältere Menschen zu sprechen. Ziel war es, Erfahrungen auszutauschen und gemeinsam Ideen zu entwickeln, wie gutes Leben im Alter im Süden Vorarlbergs gelingen kann. Eine zentrale Botschaft des Tages war, dass Gemeinden viel beitragen können – etwa durch Begegnungsräume, gute Nachbarschaften und Wohnumfelder, die älteren Menschen ein selbstständiges Leben ermöglichen.
f) Am 19.03.2026 fand die Sitzung des LEADER Projektauswahlgremiums in Egg statt. Dabei wurden sieben Projekte zur Förderung über LEADER freigegeben. Aus dem Montafon sind keine Projektanträge eingelangt.
g) Am 25.03.2026 fand das finale Projektteamtreffen im INTERREG Projekt GE_NOW in der Propstei St. Gerold statt. Das Projekt endet mit April 2026. Die Abrechnung wird vorbereitet.
h) Seit Jahresbeginn stell t sich der Stand Montafon und die Montafonerbahn AG in allen Gemeindevertretungen vor. Der Vorsitzende ersuch t um weitere Terminvorschläge für die Vorstellung in den noch verbleibenden Gemeinden. Auch die Montafon Tourismus GmbH möchte sich in den Gemeindevertretungen vorstellen. Bei Interesse dazu bittet der Vorsitzende um direkt e Kontaktaufnahme mit Geschäftsführer Manuel Bitschnau.
i) Die Vereinbarung über die Mitfinanzierung der Montafoner Gemeinden der FIS-Snowboard, Freestyle und Freeski WM Montafon 2027 wurde letzte Woche unterfertigt.
j) Es wird auf die morgige Exkursion zum Autonomen Fahren nach Zürich verwiesen. Für Kurzentschlossene gibt es noch eine Teilnahmemöglichkeit.
Bgm Lisi Kuster berichtet aus dem Gemeindeverband Vorarlberg:
a. Im Vorstand wurde der Beschluss zur Entlastung der Gemeinden zwischen dem Land Vorarlberg und dem Vorarlberger Gemeindeverband gefasst .
b. In den beiden vorangegangen Sitzungen des Vorstandes wurde schwerpunktmäßig über das Thema Ausgleichszahlungen zwischen Land und Gemeinden gesprochen.
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Pkt. 5.) Zustimmung zur Bauführung und Nutzungsänderung im Gebäude Kirchplatz 7 und 9 auf Gst.- Nr. .171/1 und .172 (GB Schruns)
Der Vorsitzende ersucht den Standessekretär um Erläuterung des Sachverhaltes. Dieser informiert anhand eines Lageplanes über die Situation, dass das Dach und allenfalls auch die südwestliche Gebäudeecke des Gebäudes Kirchplatz 7 und 9 auf Gst.-Nr. .171/1 und .172 (GB Schruns) leicht in das im Standeseigentum befindliche Grundstück 13 (GB Schruns) hineinragt.
Aus diesem Grund ist die Zustimmung des Standes zur Bauführung erforderlich.
Bgm Gerhard Vonier möchte wissen, ob sich das Gebäude im Eigentum des Stand Montafon befindet. Nein, der Vorsitzende informiert, dass die Gemeinde Schruns Eigentümerin des Gebäudes Kirchplatz 7 und 9 ist. Der Vorsitzende merkt an, dass die Überbauung wahrscheinlich seit jeher existent ist bzw. der Kataster nicht nachgeführt wurde.
Bgm Jürgen Haller informiert, dass auf der dem Kirchplatz zugewandten Gebäudeseite unter anderem ein Schaufenster in eine Wand der Garage installiert werden soll. Weiters soll im Norden ein kleiner Vorbau realisiert werden. Die maßgeblichen baulichen Maßnahmen erfolgen im Inneren des Gebäudes zur Anpassung eines Verkaufsraumes.
Die Baueingabe erfolgt durch Eva Themel und das Bauverfahren wird durch die Bauverwaltung Montafon abgewickelt.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, stellt der Vorsitzende den Antrag der Bauführung und Nutzungsänderung im Gebäude Kirchplatz 7 und 9 auf Gst.-Nr. .171/1 und .172 (GB Schruns) zuzustimmen. Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Pkt. 6.) Allfälliges
a. Bgm Florian Küng plädiert dafür, eine Anfrage auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes an das Land Vorarlberg und an das Land Tirol zu stellen. Der Stand möge Informationen zur Verwendung des Wasserzinses der illwerke vkw AG erhalten.
b. Bgm Florian Küng verweist auf den vorherigen Bericht des Vorsitzenden zum Standesstatut. Er möchte wissen, ob Peter Bußjäger dazu beauftragt wurde. Der Vorsitzende merkt an, dass in der Vergangenheit bereits Entwürfe zur Überarbeitung des Standesstatuts ausgearbeitet wurden. Seiner Meinung nach stellen diese Entwürfe eine gute Ausgangsbasis dar. Der Verfassungsrechtler Peter Bußjäger ist ein profunder Kenner des Standes und hat mehrfach über die Verwaltungsgeschichte des Standes publiziert.
Er erstellt ein Gutachten zur Rechtsnatur des Standes. Dieses soll in der für 27. April 2026 festgesetzten Standesklausur vorgestellt und dann die weiteren Schritte beraten werden. Für die Konsultation von Peter Bußjäger fallen Kosten an, da drei Besprechungen stattgefunden haben. Der finanzielle Aufwand hält sich aber in Grenzen, da über die Universität Innsbruck abgerechnet werden kann.
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Bgm Andreas Batlogg sieht die Aktualisierung der Statuten als sehr wichtig an. Bgm Martin Vallaster schließt sich seinem Vorredner an. Bgm Florian Küng zeigt sich überrascht, dass Peter Bußjäger bereits beauftragt wurde. Bgm Martin Valla ster weist darauf hin, dass es bereits einen klaren Entwurf zur Überarbeitung des Standesstatutes gab. Vor zirka sieben bis acht Jahren wurde das Thema bereits im Standesgremium behandelt, jedoch war das Land damit nicht einverstanden und wir mussten wieder zurück an den Start. Wir haben nun immer noch das alte Statut und dieses soll nun aktualisiert werden, so Bgm Vallaster.
Für Bgm Florian Küng stellt sich die Frage, wie der Stand Montafon in Zukunft aufgebaut sein soll. Für ihn muss diese Frage im Vorfeld geklärt sein und darauf die Statuten ausgearbeitet werden. Der Vorsitzende merkt an, dass genau dafür der halbe Tag genutzt werden soll. Das alte Statut lässt sehr viel zu.
Bgm Andreas Batlogg spricht die Überlegungen an, einen weiteren Gemeindeverband für Verwaltungsaufgaben zu gründen. Für ihn stellt sich die Frage, welcher Verband letztlich welche Aufgaben wahrnehmen soll. Bgm F lorian Küng merkt an, dass für ihn der Stand Montafon das gestalterische, politische Entscheidungsgremium ist. Der Gemeindeverband, der gerade im Entstehen ist, hat seiner Meinung nach keine Entscheidungskompetenz. Er verwaltet nur.
Bgm Andreas Batlogg hält fest, dass laut Peter Bußjäger der Stand Montafon der älteste Gemeindeverband Österreichs ist. Bgm Markus Luger weist darauf hin, dass sich die Gemeinde Stallehr bereits in einem Gemeindeverband mit der Stadt Bludenz befindet. Der Standessekretär erkundigt sich, ob dies eine Verwaltungsgemeinschaft ist.
Bgm Markus Luger bestätigt das.
Bgm Andreas Batlogg merkt an, dass die Gemeindeverbandsverordnung ähnlich dem Gemeindegesetz aufgebaut ist, aber das gegenwärtige Statut nicht der aktuellen Gemeindeverbandsverordnung entspricht. Der Standessekretär weist darauf hin, dass die Gemeindeverbandsverordnung stets aktualisiert wurde, das Standesstatut jedoch nicht nachgezogen wurde.
Für Bgm Florian Küng ist klar, dass der neue Gemeindeverband die Gemeinden in ihrer Verwaltung unterstützen soll. Der Stand Montafon wurde ursprünglich regionale Aufgaben, beispielsweise zu einer gemeinsamen Seuchenbekämpfung installiert. Er sieht regionale Aufgaben, wie beispielsweise die Musikschule, oder die Regionalplanung klar beim Stand Montafon. Auch muss für ihn geregelt sein, wie ein Beitritt oder auch Austritt aus einem Gemeindeverband gehandhabt wird. Für ihn ist der Stand Montafon ein Regionalverband.
Der Vorsitzende merkt an, dass der Stand Montafon aus seiner Sicht ein en Gemeindeverband darstellt. Er bittet nochmals alle Bürgermeister:innen am geplanten Termin teilzunehmen, wo diese Themen erörtert werden sollen. Für ihn ist wichtig, dass ein Entwurf ausgearbeitet wird. Er hält weiters fest, dass die bereits besuchten Gemeindevertretungen den Auftrag klar formuliert haben, die Statuten anzupassen.
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c. Bgm Andreas Batlogg spricht das Thema Umfahrung Lorüns an. Letztes Jahr im Dezember wurde medial darüber berichtet, dass von Seiten der Vorarlberger Landesregierung diesbezüglich ein Regierungsbeschluss gefasst wurde. Er habe am 12. Januar 2026 eine Anfrage an den zuständigen Landesstatthalter gestellt , ob der Beschluss auch tatsächlich gefasst wurde. Auch wurde am 30. Januar 2026 dieselbe Anfrage an den Landeshauptmann gestellt. Bis dato habe er keine Rückmeldung von einem der beiden erhalten. Julia Böcken habe das Thema aufgegriffen, dieselbe Anfrage an diese Regierungsmitglieder gestellt und prompt eine Antwort erhalten.
In der A nfragebeantwortung stehe, dass aus finanziellen Gründen kein konkreter Baustart genannt werden kann. Es sei frühersten 2031 mit einem Baustart zu rechnen.
Auch habe er eine E-Mail an den Standesrepräsentanten verfasst. In der vorangegangen Funktionsperiode , im Jahre 2022 wurde bei der Vorortbesprechung in Lorüns mit dem Landeshauptmann die Situation erörtert. Er plädiert dafür, das Thema Umfahrung Lorüns nochmals aufzugreifen. Für ihn ist das Thema leidig. Auf Anfragen erhalte man keine Antworten.
Der Vorsitzende hält fest, dass nun immerhin geklärt ist, dass es sich um ein Straßenprojekt handelt. Bgm Andreas Baltogg verweist darauf, dass von Seiten des Land Vorarlberg 100.000 Euro im Jahr 2026 für die Planung der Umfahrung Lorüns vorgesehen sind.
Bgm Markus Luger merkt an, dass die Beschlussvorlage der Landesregierung noch nicht vorliegt. Die Beschlussvorlage habe sich bis dato mindestens drei bis vier Mal geändert.
Es wird nicht kostengünstiger , wenn die Beschlussvorlage ein weiteres Mal umformuliert wird.
Der Vorsitzende könnte sich vorstellen, im Namen des Stand Montafon einen Brief an die Landesregierung zu verfassen. Diesen sollen alle Montafoner Bürgermeister unterschreiben. Bgm Andreas Batlogg plädiert dafür, eine Projektgruppe zu installieren. Seiner Meinung nach wird das Thema auf die lange Bank geschoben. Es müsse proaktiv auf die Landesregierung zugegangen werden.
Bgm Helmut Pechhacker schlägt vor, dass sowohl der Landeshauptmann als auch der Landesstatthalter zu einem gemeinsamen Gesprächstermin zum Stand Montafon eingeladen werden sollen. Bgm Markus Luger weist darauf hin, dass das Land Vorarlberg bereits im Juni 2026 das Budget für 2027 erstellen wird. Seiner Meinung nach sollte der Brief davor eingereicht werden. Der Vorsitzende kann sich einen solchen Termin mit dem Landeshauptmann und dem Landesstatthalter gut vorstellen.
Bgm Martin Valla ster kann die Investitionspolitik des Landes Vorarlberg nicht mehr nachvollziehen. Es gibt seiner Meinung nach dazu kein Programm mehr. Als Beispiel nennt er die Spurrillen auf der L188, die seit Jahren vorhanden sind. Er habe das Gefühl, dass die wahren Probleme nicht angegangen werden. Als weiteres Negativbeispiel nennt er das neue Geschwindigkeitsregime auf der L188. Die Bezirkshauptmannschaft
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Bludenz sieht nur untätig zu. Als Lösungsansatz könnten beispielsweise die 30er Tafeln unterhalb der Ortsschilder abmontiert werden. Die einheimische Bevölkerung akzeptiert die aktuelle Situation nicht.
Bgm Florian Küng merkt an, sofern die 30er Tafeln unterhalb der Ortsschilder entfernt werden sollten, müsste bei jeder von der L188 abzweigenden Straße eine eigene Geschwindigkeitstafel aufgestellt werden. Bgm Martin Vallaster weist darauf hin, dass es sich in Lorüns lediglich um etwa zwei bis drei Tafeln handeln würde.
Für Bgm Florian Küng ist die Tatsache, dass 30er Tafeln unterhalb von Ortsschildern angebracht werden und dann für das gesamte Ortgebiet gelten, ein österreichisches Alleinstellungmerkmal. Er sieht hier die jeweilige Gemeinde in der Verantwortung, eine Lösung bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft einzufordern.
d. Bgm Lisi Kuster fragt nach , wie die Mitglieder des Standesausschusses auf die Forderung nach einer Videoübertragung der Standessitzungen denken. Die Forderung steht bekanntlich im Raum, dass die Standes- und Forstfondssitzungen online live und auch online abrufbar zur Verfügung gestellt werden sollen.
Der Vorsitzende merkt an, dass man sich dementsprechend technisch und rechtlich darauf vorbereiten muss. Für Bgm Florian Küng stehen die Kosten und der Nutzen in keinem positiven Verhältnis. Die Idee der a udio-visionellen Aufnahme von Sitzungen sei während der Coronapandemie entstanden. Es braucht aber ein Mindestmaß an Video- und Audioqualität. Zudem müssen die Aufnahmegeräte betreut und gewartet werden. PR-Beauftragter Toni Meznar informiert, dass in der Stadt Bludenz in Summe zwischen fünf und zehn Zuseher:innen den Live-Stream einer Stadtratssitzung anschauen. Bgm Helmut Pechhacker sieht den Vorschlag zur Videoübertragung eher kritisch.
Der Vorsitzende fasst zusammen, dass sich das Gremium darüber unterhalten hat und die Mehrheit dagegen ist. Keiner der anwesenden Bürgermeister:innen kann sich gegenwärtig eine solche Übertragung vorstellen. Bgm Lisi Kuster hält fest, dass sie dies so in ihre Gemeinde mitnimmt. Bgm Florian Küng merkt an, dass solche Ideen kontraproduktiv zu möglichen Einsparungen in der Verwaltung stehen.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, bedankt sich er Vorsitzende bei allen Beteiligten und schließt die Sitzung um 1 4:50 Uhr.
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Ende der Sitzung, 14:50 Uhr
Schruns, 07. April 2026
Schriftführer: Standesrepräsentant:
Standesausschuss: