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Verordnung_-_Räumlicher_Entwicklungsplan_incl._Anlagen[1]_3_[1]
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Fundstellen
Raumplanung / Umwidmung
- … dem Textteil in der angeschlossenen Anlage 1 und dem Plan in den angeschlossenen Anlagen 2-4 erlassen. § 2 Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt das räumliche Entwicklungskonzept Innerbach - Rodund der Gemeinde Vandans vom 03.04.2018, kundgemacht vom 04.01.2019 bis 25.01.2019, außer Kraft. Der Bürgermeister: F l o r i a n K ü n g …
- … Erreichung der Ziele der ggst. Verordnung dienlich sind. (3) Auf allen Planungsebenen wird auf eine sorgsame und effiziente Nutzung von Bauflächen geachtet (Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan, Grundstücksumlegung/-teilung). Dabei wird auf geeignete Bauplatzgrößen geachtet. (4) Die Bebauungspläne der Gemeinde orientieren sich an …
- … erhalten bleiben. Das Maß der baulichen Nutzung soll von innen nach außen abnehmen. b) die Rahmenbedingungen für die bauliche Nutzung werden auf Ebene des Bebauungsplans definiert (z.B. Mindest- und Höchst-BNZ). c) im Rahmen der (Nach-)Verdichtung wird auf das Freihalten und Absichern wichtiger Frei- und Grünräume …
- … auf das Freihalten und Absichern wichtiger Frei- und Grünräume geachtet. Dazu wird der Siedlungsrand gemäß Zielplan (Anlagen 2-4) gehalten und bei der Bebauungsplanung das Thema berücksichtigt. d) Verdichtungszonen gemäß § 14 Abs. 9 RPG sollen nicht festgelegt werden. (5) Die Versiegelung von Flächen wird möglichst …
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VERORDNUNGSBLATT DER
GEMEINDE
VANDANS
Jahrgang 2025 Ausgegeben am 05. Februar 2025
1. Verordnung: Räumlicher Entwicklungsplan
Verordnung
der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans
über einen räumlichen Entwicklungsplan
Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans vom 19.12.2024 wird gemäß § 11 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 39/1996, in der Fassung LGBl.Nr. 28/2011, Nr. 4/2019 und Nr. 57/2023, verordnet:
§ 1
Der räumliche Entwicklungsplan der Gemeinde Vandans wird gemäß dem Textteil in der angeschlossenen Anlage 1 und dem Plan in den angeschlossenen Anlagen 2-4 erlassen.
§ 2
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt das räumliche Entwicklungskonzept Innerbach - Rodund der Gemeinde Vandans vom 03.04.2018, kundgemacht vom 04.01.2019 bis 25.01.2019, außer Kraft.
Der Bürgermeister:
F l o r i a n K ü n g
Unterzeichner Gemeinde Vandans
Datum 2025-02-05T11:25:35+01:00
Prüfinformation
Dieses Dokument ist amtssigniert im Sinne des
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AZ: 031-1-01/2024 Anlage 1
REP Vandans – Verordnungstext Seite 1
Gemeinde Vandans
Verordnungstext
zum Räumlichen Entwicklungsplan
gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.12.2024
1. Abschnitt: Allgemeines
§ 1
Grundsätze der Gemeindeentwicklung
Die Entwicklung von Vandans orientiert sich an den räumlichen und funktionalen Gegebenheiten in der Gemeinde. Folgende Grundsätze nehmen Rücksicht auf die örtlichen Vorzüge der Gemeinde und bilden den Rahmen für die Gemeindeentwicklung.
(1) Vandans bleibt ein hochwertiger Lebensraum für alle Generationen. Vandans versteht sich als eine touristische Wohngemeinde, die durch die dörflichen und ländlichen Qualitäten geprägt wird. Wohnen, Erholung, Arbeiten, Versorgung und Tourismus sollen in verträglicher Durchmischung und auf hohem Qualitätsniveau möglich sein.
(2) Vandans richtet die Siedlungsentwicklung an den bestehenden dörflichen Strukturen aus und berücksichtigt die jeweiligen örtlichen Vorzüge. Die zukünftige Entwicklung der Gemeinde baut auf den gewachsenen Nutzungsschwerpunkten und der dörflichen, kleinteiligen Struktur, die das Vandanser Ortsbild prägt, auf. Vandans möchte Dorf bleiben.
(3) Vandans achtet auf die naturräumlichen Werte und Gefahren. Die Siedlungsentwicklung nimmt Rücksicht auf die Natur- und Landschaftsräume. Sie sind ein wichtiges Kapital der Gemeinde.
(4) Vandans setzt auf einen qualitätsvollen und lebensraumverträglichen Tourismus. Er baut auf der bestehenden Infrastruktur und der Ressource Landschaft auf, leistet einen wichtigen Beitrag zur Lebensqualität und ist ein wichtiges wirtschaftliches Standbein der Gemeinde.
(5) Vandans forciert eine vielseitige und starke Wirtschaftsstruktur. Diese soll mit einem attraktiven Arbeitsplatzangebot eine Qualität der Gemeinde sein. Neben den bestehenden großen Unternehmen wird auch auf eine breit aufgestellte, kleinteilige Struktur gesetzt, die das Dorf bereichert.
(6) Vandans soll auch in Zukunft über eine funktionierende Landwirtschaft verfügen. Die Siedlungsentwicklung nimmt Rücksicht auf die letzten Landwirtschaftsbetriebe. Ihre Existenzgrundlagen werden für die Zukunft gesichert (z.B. geeignete landwirtschaftliche Flächen).
AZ: 031-1-01/2024 Anlage 1
REP Vandans – Verordnungstext Seite 2
(7) Vandans ermöglicht zukunftsfähige Verkehrslösungen und Mobilitätsformen. Durch eine Abstimmung der Verkehrsplanung und der Siedlungsentwicklung werden die Ressourcen geschont und mehr Wohnqualität für die Bevölkerung geschaffen. Durch eine vorrausschauende Verkehrsplanung wird ein wichtiger Beitrag zur Mobilitätswende geleistet.
(8) Vandans bekennt sich zu einer umweltverträglichen, nachhaltigen und energiebewussten Gemeindeentwicklung. Damit wird auf die Herausforderungen der Klimakrise reagiert und ein vorausschauender Umgang mit Ressourcen, der Schutz von Lebensräumen für Flora und Fauna sowie die Minimierung negativer Auswirkungen durch den Klimawandel unterstützt.
(9) Vandans versteht die Gemeindeentwicklung als gemeinsamen und transparenten Prozess. Die Bevölkerung wird in die Planungen der Gemeinde eingebunden. Entscheidungen und Entwicklungen im Aufgabenbereich der Gemeinde werden auf den gegenseitigen Nutzen und auf Auswirkungen geprüft sowie unter Abwägung der Interessen getroffen. Dabei wird die gemeindeübergreifende Zusammenarbeit als zentrale Aufgabe für eine zukunftsfähige Entwicklung der Gemeinde und der Region erkannt. Regionale Planungs-/Abstimmungsprozesse bilden dafür die Grundlage.
§ 2
Gemeindeübergreifende Zusammenarbeit
(1) Die regionalen Planungen werden in der kommunalen Planung berücksichtigt. Entwicklungsziele, die auf regionaler Ebene erarbeitet wurden, werden als Rahmen für die Gemeindeentwicklung verstanden und bestmöglich auf die Gemeindeebene übersetzt. Dazu:
- a) regionale Planungen und Aktivitäten und kommunale Planungen abstimmen;
- b) wo notwendig/sinnvoll, regionale Planungen auf kommunaler Ebene konkretisieren.
(2) Auf den bestehenden Kooperationen wird aufgebaut und Möglichkeiten für neue Kooperationen werden ausgelotet. Durch Synergieeffekte gut funktionierender gemeindeübergreifender Kooperationen sollen weiterhin positive Auswirkungen auf Angebotsstruktur, Auslastung, Finanzierung etc. erzielt werden.
Dazu:
- a) Wissens- und Informationsaustausch mit anderen Gemeinden aktiv betreiben und fördern;
- b) die Regionalplanungsgemeinschaft als zentrale Plattform für die Auslotung neuer Kooperationen verstehen und nutzen.
(3) Die regionale Zusammenarbeit zum Ausbau der Montafonerbahn wird aktiv gefördert. Der Ausbau der Montafonerbahn wird als Chance für die gesamte Region und insbesondere für die Gemeinde Vandans verstanden. Dazu:
- a) aktiv an der regionalen Diskussion teilnehmen;
- b) eine klare Haltung innerhalb der Gemeinde erarbeiten und regional vertreten;
- c) in der Bevölkerung ein Bewusstsein für das Potenzial des Ausbaus schaffen.
AZ: 031-1-01/2024 Anlage 1
REP Vandans – Verordnungstext Seite 3
2. Abschnitt: Siedlungsraum
§ 3
Umgang mit Boden
(1) Mit Grund und Boden wird ein sparsamer Umgang verfolgt. Ziele dazu sind:
a) vorrangig sollen bestehende Bauflächenreserven genutzt werden. Dazu wird die Bauflächenmobilisierung unterstützt (z.B. durch eine aktive Bodenpolitik).
b) Bauflächen werden nur dann gewidmet, wenn ein konkretes Vorhaben bzw. ein dringender Bedarf vorliegt.
(2) Die Entstehung neuer Bauflächenreserven wird durch die Festlegung einer Nachfolgewidmung gemäß
§ 12 Abs. 5 RPG, die in Kraft tritt, wenn innerhalb von sieben Jahren keine entsprechende Nutzung erfolgt, vermieden. Die Anwendung von Raumplanungsverträgen wird im Anlassfall geprüft, wenn sie für die Erreichung der Ziele der ggst. Verordnung dienlich sind.
(3) Auf allen Planungsebenen wird auf eine sorgsame und effiziente Nutzung von Bauflächen geachtet (Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan, Grundstücksumlegung/-teilung). Dabei wird auf geeignete Bauplatzgrößen geachtet.
(4) Die Bebauungspläne der Gemeinde orientieren sich an den räumlichen und funktionalen örtlichen Gegebenheiten und der verkehrsmäßigen Erschließung:
a) Schwerpunkt der baulichen Verdichtung ist der Ortskern und sein Umfeld (Ortsteile Zwischenbach und Unterbündta). Die Dorfstruktur und Charakteristik der einzelnen Siedlungsteile sollen erhalten bleiben. Das Maß der baulichen Nutzung soll von innen nach außen abnehmen.
b) die Rahmenbedingungen für die bauliche Nutzung werden auf Ebene des Bebauungsplans definiert (z.B. Mindest- und Höchst-BNZ).
c) im Rahmen der (Nach-)Verdichtung wird auf das Freihalten und Absichern wichtiger Frei- und Grünräume geachtet. Dazu wird der Siedlungsrand gemäß Zielplan (Anlagen 2-4) gehalten und bei der Bebauungsplanung das Thema berücksichtigt.
d) Verdichtungszonen gemäß § 14 Abs. 9 RPG sollen nicht festgelegt werden.
(5) Die Versiegelung von Flächen wird möglichst geringhalten (z.B. bei Parkierung, Straßenbau). Dazu:
a) wird die Beschränkung von Oberflächen-Parkplätze forciert. Festlegungen dazu werden im Bebauungsplan oder entsprechenden Verordnungen getroffen (z.B. verpflichtend Tiefgaragen im Ortskern und bei Wohnanlagen).
b) wird ein sensibler Umgang mit der Widmungskategorie Freifläche-Sondergebiet gemäß
§ 18 Abs. 4 RPG verfolgt.
AZ: 031-1-01/2024 Anlage 1
REP Vandans – Verordnungstext Seite 4
§ 4
Siedlungsrand
(1) Die heutigen Siedlungsränder werden weitgehend gehalten. Die Siedlungsentwicklung wird auf das bestehende Siedlungsgebiet konzentriert und kompakte Siedlungsstrukturen werden geschaffen. Der dörfliche Charakter der Gemeinde und das grüne Ortsbild sollen bewahrt und die Verzahnung von Siedlungsraum und Freiraum erhalten werden. Dazu:
- a) ein Zusammenwachsen einzelner Siedlungsteile entlang der Straßen vermeiden und Durchblicke nach innen und nach außen sichern;
- b) Freiflächen (siedlungsgliedernde Wiesen und Grünflächen) im und
- c) um das Siedlungsgebiet erhalten;
- d) Bauflächenneuwidmungen auf Bereiche innerhalb des mittelfristigen Siedlungsrandes gemäß Zielplan (Anlagen 2-4) beschränken.
(2) Kleinräumige Abrundungen der Bauflächengrenze über den Siedlungsrand gemäß Zielplan (Anlagen 2-4)
hinaus sind bis zu einer Größe von jeweils 250 m² möglich, sofern sie für eine geordnete Bebauung notwendig sind und eine raumplanungsfachliche Prüfung keinen Widerspruch zu den Zielen dieser Verordnung erbringt – nicht jedoch zur Neuschaffung ganzer Bauplätze.
§ 5
Siedlungsschwerpunkt
Die Siedlungsentwicklung wird auf das gut erreichbare und gut erschlossene Siedlungsgebiet konzentriert.
Dabei gilt:
(1) Das Siedlungsgebiet soll nach innen entwickelt und verträglich verdichtet werden.
(2) Eine durchmischte Dorfstruktur in den zentralen Siedlungsgebieten wird angestrebt. Dazu sollen nachbarschaftsverträgliche Nutzungen ermöglicht werden (z.B. emissionsarme Kleinbetriebe, Beherbergungsbetriebe).
(3) Verdichteter und gemeinnütziger Wohnbau wird vorrangig im gut erschlossenen Siedlungsgebiet ermöglicht. Dabei wird auf verträgliche Größen und Dichten der Einheiten geachtet.
(4) Die Festlegung von Vorbehaltsflächen für gemeinnützigen Wohnbau gemäß § 20 Abs. 2 RPG wird nicht angestrebt.
(5) Mit Festlegungen auf Ebene des Flächenwidmungsplans (Widmungskategorie Kerngebiet bzw. Mischgebiet) und des Bebauungsplans (insbesondere die Art der baulichen Nutzung) werden Rahmenbedingungen dafür geschaffen.
AZ: 031-1-01/2024 Anlage 1
REP Vandans – Verordnungstext Seite 5
§ 6
Ortskernentwicklung
(1) Der Ortskern wird als multifunktionales und attraktives Zentrum weiterentwickelt. Aufbauend auf den bestehenden Strukturen wird der Ortskern in seiner Funktion, Gestaltung und Wahrnehmung gestärkt.
Unter Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der Bevölkerung soll durch eine Durchmischung von Nutzungen ein vielseitiges, attraktives und erlebbares Zentrum unterstützt werden. Neben Versorgung, Bildung, Arbeitsplätzen und Wohnen stehen vor allem die Funktionen Tourismus und Begegnungsraum im Fokus.
Im Ortskern sollen Möglichkeiten zur Interaktion und zum Austausch zwischen der Bevölkerung aber auch Gästen zur Verfügung stehen. Eine Aufwertung des öffentlichen Raums wird angestrebt (vgl. § 19).
(2) Als Grundlage für Maßnahmen zur Ortskernentwicklung dient eine Quartiersbetrachtung. Eine Umsetzung und Absicherung der Ziele erfolgen vorrangig über den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan.
§ 7
Wohngebiete
Die dörflichen Strukturen in den Wohngebieten sollen erhalten bleiben. Als Wohngebiete werden die Siedlungsteile nördlich des Mustergielbachs (ausgenommen Unterbündta), Diel, westliches Innerbach (Rodund und Fadergall) verstanden. Sie dienen vorrangig der Wohnnutzung. Eine intensive Siedlungsentwicklung wird aufgrund der Lage und der Erschließungssituation hintanhalten. Es gelten folgende Ziele:
(1) Vorrangig wird Wohnnutzung ermöglicht (Hauptwohnsitze und Vermietung an ständig wechselnde Gäste). Dazu wird bei Bauflächenneuwidmungen die Kategorie Wohngebiet festgelegt.
(2) Gewerbliche Nutzungen auf bereits gewidmeten Bauflächen-Mischgebiet und an bestehenden Betriebsstandorten werden auf nicht störende Kleinbetriebe und bestehende Betriebe beschränkt.
(3) Neue Gebäude sollen sich in die dörflichen Strukturen und dessen Erscheinungsbild einbetten. Dazu:
- a) Form und Ausmaß der Bebauung nach den Strukturen im Umfeld ausrichten;
- b) verdichtete Wohnanlagen (mehr als vier Wohneinheiten) in Wohngebieten vermeiden (durch Festlegungen im Bebauungsplan).
(4) Siedlungsgliedernde Freiräume sollen erhalten bleiben (z.B. „große Agrarwiese“).
(5) Die Siedlungsentwicklung und die Verkehrsplanung werden aufeinander abgestimmt. Dazu:
- a) bei der Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung und bei neuen Bauprojekten die Erschließungsqualität und die Leistungsfähigkeit von Straßen berücksichtigen;
- b) attraktive Erschließung für Fuß- und Radverkehr sicherstellen. Dazu auf Ebene des Bebauungsplans Vorgaben zur Bereitstellung von Radabstellanlagen formulieren.
AZ: 031-1-01/2024 Anlage 1
REP Vandans – Verordnungstext Seite 6
§ 8
Entwicklungsgebiete
Große Entwicklungsgebiete werden nach einem Gesamtkonzept entwickelt. Dabei wird der Betrachtungsmaßstab auf die Umgebung ausgeweitet und mögliche Auswirkungen auf die Nachbarschaft in der Planung berücksichtigt. Dabei gilt:
(1) Für große Entwicklungsgebiete werden gemäß Zielplan (Anlagen 2-4) Gesamtkonzepte zur Entwicklung erarbeitet (z.B. Quartiersentwicklungskonzepte). Dabei sind Fragen der Verkehrserschließung sowie der Bedarf an sozialer Infrastruktur, Freiräumen, Treffpunkte etc. frühzeitig in der Planung zu berücksichtigen.
(2) Bauflächen werden erst bei Vorliegen eines Parzellierungs- und Etappierungsplans gewidmet.
(3) Bei Bedarf werden Teilbebauungspläne erlassen. Darin sind insbesondere gestalterische Vorgaben festzulegen, die auf die lokale Situation Bezug nehmen (insbesondere bei bereits gewidmeten, großen Bauflächenreserven).
§ 9
Altbestand und Leerstand
Wertvolle Altbestände sollen erhalten und Leerstand vermieden werden:
(1) Es gilt orts- und landschaftsbildprägende Gebäude unverändert zu erhalten.
(2) Durch Information soll das Bewusstsein für alte Bausubstanz gestärkt werden (z.B. „Werkzeugkoffer Maisäßsanierung“).
(3) Eigentümer:innen werden bei der Nutzung bzw. In-Wert-Setzung von Altbeständen unterstützt, beraten und informiert (z.B. zur Montafoner Baukultur).
§ 10
Aktive Bodenpolitik
Durch eine aktive Bodenpolitik wird die Gemeindeentwicklung unterstützt. Der Fokus richtet sich dabei auf das Verfügbarmachen aus Sicht der Gemeindeentwicklung sinnvoller Flächenreserven (z.B. für zukünftig notwendige Gemeinbedarfseinrichtungen, zur Sicherung innerörtlicher Freiflächen, zur Unterstützung der Ortskernentwicklung). Das Ausmaß der Aktivitäten richtet sich nach den verfügbaren Mitteln der Gemeinde.
§ 11
Gefahrenzonen
Gefahrenbereiche werden beachtet, respektiert und nach Möglichkeit minimiert. Dazu:
(1) Gefahrenzonen freihalten und Abstand zu ihnen halten;
(2) Gefahrenbereiche im Siedlungsgebiet im verträglichen Maße und in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden entschärfen.
AZ: 031-1-01/2024 Anlage 1
REP Vandans – Verordnungstext Seite 7
3. Abschnitt: Landschaft und Naturraum
§ 12
Freiräume
Ziel ist es, Freiräume im und um das Siedlungsgebiet zu sichern. Sie werden als wichtige Erholungsräume für die Bevölkerung und Tourist:innen, zum Schutz vor Naturgefahren und aufgrund ihrer hohen ökologischen und klimatischen Bedeutung erhalten. Auf die landschaftsbildprägende Verzahnung von Landschaft und Siedlungsraum wird eingegangen und ihr Erhalt als Grundlage der Wohn- und Lebensqualität in Vandans angestrebt. Dazu:
(1) innerörtliche und siedlungsnahe Freiflächen erhalten:
- a) große zusammenhängende Wiesen (z.B. große „Agrarwiese“);
- b) Freiflächen zwischen Siedlungsgebieten und Gewässern bzw. Wäldern;
(2) die Zerschneidung von Freiräumen vermeiden (z.B. durch das Zusammenwachsen von Siedlungsteilen entlang von Straßen);
(3) innerörtliche Grünstrukturen/-verbindungen erhalten (z.B. Sponnabach);
(4) Wald und Biotope schützen und pflegen;
(5) Abstände zum Wald, zu Biotopen und zu Gewässern halten;
(6) den Erhalt von Bestockungen und Baumbeständen auf Freiflächen unterstützen;
(7) mit Freifläche-Sondergebiet-Widmungen restriktiv umgehen.
§ 13
Fließgewässer
Die Fließgewässer werden als vielfältige und attraktive Naturräume erhalten und aufgewertet. Die Flüsse und Bäche sollen in ihren vielfältigen Funktionen (Schutz, Ökologie, Erholung, Verbindung) erhalten bleiben und für die Bevölkerung als siedlungsnahe Natur- und Erholungsräume zugänglich sein. Dabei gilt:
(1) ein Heranwachsen des Siedlungsgebietes an die Ill und die begleitenden Wälder wird vermieden. Die Freiflächen zwischen Grünachse Ill und Siedlungsgebiet werden erhalten.
(2) attraktive Aufenthalts-/Begegnungsräume (Treffpunkte) sollen geschaffen werden (z.B. Sitzgelegenheiten).
(3) die Schaffung von sicheren und attraktiven Zugängen zu den Gewässern wird geprüft. Dabei ist auf Hochwassergefahr und Schwallwasser Rücksicht zu nehmen.
(4) eine gute Erreichbarkeit durch direkte Fuß- und Radwege aus dem Dorf wird sichergestellt.
(5) die Funktion als überörtliche Radverbindung soll gestärkt werden. Dabei wird auf die Verkehrssicherheit geachtet (Fußverkehr vs. Radverkehr) und eine Abstimmung mit Nachbargemeinden forciert.
(6) die Funktionen Ökologie und Hochwasserschutz werden berücksichtigt und erhalten.
(7) Entwicklung an der Ill werden mit den Gemeinden St. Anton und Bartholomäberg abgestimmt (z.B. Abflussausweitung).
AZ: 031-1-01/2024 Anlage 1
REP Vandans – Verordnungstext Seite 8
§ 14
Rodunder Seen
Die Rodund-Becken sollen nach Möglichkeit als Naherholungsraum weiter aufgewertet werden. Durch eine Weiterentwicklung und Verbesserung der Aufenthaltsqualität wird das Umfeld der Ausgleichbecken als nahgelegener und schnell erreichbarer Erholungsraum weiter in Wert gesetzt. Dazu werden Möglichkeiten zur Aufwertung gemeinsam mit der illwerke vkw AG ausgelotet, abstimmt und ggf. umgesetzt.
§ 15
Landwirtschaft
(1) Landwirtschaftliche Betriebsstandorte werden geschützt. Entwicklungsmöglichkeiten sollen erhalten bleiben. Dazu wird eine vorausschauende Flächenwidmung betrieben, um ein weiteres Heranwachsen anderer Nutzungen zu vermeiden (z.B. Wohnen, Beherbergung).
(2) Landwirtschaftliche Flächen werden als Existenzgrundlage verstanden. Sie sollen erhalten werden (insbesondere große zusammenhängende Freiflächen; auch innerhalb des Siedlungsgebiets). Dabei werden Bodenqualität, Größenstruktur, Wirtschaftlichkeit und Bewirtschaftbarkeit der Flächen beachtet.
§ 16
Maisäße
(1) Die bestehenden Siedlungsstrukturen auf den Maisäßen werden nicht ausgeweitet.
(2) Der Entwicklungsspielraum in den Maisäßgebieten richtet sich nach Vorgaben auf Ebene des Bebauungsplans (Teilbebauungspläne). Entsprechende Festlegungen werden bei Bedarf angepasst, sofern sich die Rahmenbedingungen ändern.
(3) In den Maisäßgebieten werden keine neuen Bauflächen, die ganzjähriges Wohnen ermöglichen, gewidmet.
(4) Auf den Schutz des Landschaftsbildes, die Kulturlandschaftspflege und den Erhalt der alpinen Montafoner Baukultur wird geachtet.
4. Abschnitt: Sozialraum
§ 17
Grundversorgung
(1) Die Sicherstellung der Grundversorgung wird forciert. Die täglichen Bedürfnisse sollen so weit wie möglich innerhalb der Gemeinde abgedeckt werden. Der Bedarf an Angeboten wird kontinuierlich unter Berücksichtigung gesellschaftlicher und demographischer Entwicklungen erfasst und fließt in die Gemeindeplanung ein. Dazu:
a) den Erhalt bestehender Angebote unterstützen und Maßnahmen mit negativen/gegenteiligen Auswirkungen vermeiden;
AZ: 031-1-01/2024 Anlage 1
REP Vandans – Verordnungstext Seite 9
- b) den Bedarf an Gemeinbedarfseinrichtungen (z.B. Kindergarten-/Schulplätze) vorausschauend planen und ggf. Standorte/Flächen für einen Ausbau des Angebots sichern;
- c) gemeindeübergreifende Kooperationen nutzen, um Angebote, die nicht in der Gemeinde zur Verfügung gestellt oder selbst finanziert werden können, sicherzustellen.
(2) Langfristig wird die Entwicklung eines Sicherheitszentrums angestrebt:
a) bei der Standortsuche werden die Grundsätze der Gemeindeentwicklung gemäß § 1 berücksichtigt.
b) im Rahmen der Bodenpolitik und der Flächenwidmungsplanung werden geeignete bzw. benötigte Flächen vorausschauend gesichert.
c) Möglichkeiten gemeindeübergreifender Kooperationen werden geprüft.
§ 18
Freizeitangebote
Das Freizeit-, Spiel- und Freiraumangebot wird erhalten und nach den Bedürfnissen der Bevölkerung weiterentwickelt. Dabei gelten folgende Ziele:
(1) Angebote für Kinder und Jugendliche sollen weiter ausgebaut werden. Dazu:
- a) bestehende Planungen berücksichtigen;
- b) die Schaffung von Spielraum für die Ortsteile nördlich des Mustergielbachs forcieren und dazu mögliche Standorte untersuchen;
- c) beim Neubau von Wohnanlagen Möglichkeiten zur Schaffung neuer öffentlich nutzbarer Spielflächen nutzen. Dazu ggf. die Vertragsraumplanung gemäß § 38a RPG anwenden.
(2) Der Sport- und Freizeitcluster um das Schwimmbad soll weiterentwickelt werden. Dazu:
- a) Kooperation zum Ausbau eines ganzjährigen Badangebotes im Bereich des Schwimmbades unterstützen und notwendige Flächen sichern;
- b) Entwicklungen am Standort mit der Ortskernentwicklung abstimmen;
- c) Planungen zum Ausbau der Montafonerbahn (Achse Golm) berücksichtigen;
- d) direkte Wegeverbindung zum Ortskern verbessern;
- e) Straßenerschließung klären und Sinnhaftigkeit einer Straßenverbindung zwischen Bahnhofstraße und Schwimmbadstraße prüfen;
- f) ggf. alternative Standorte für den Bauhof suchen und prüfen.
(3) Angebote im Bereich der Golmerbahn (Talstation Vandans und Mittelstation Latschau) sollen auf ein verträgliches Maß beschränkt und eine hohe Qualität sicherstellt werden. Dazu erfolgt eine Abstimmung mit der Gemeinde Tschagguns und der illwerke vkw AG.
AZ: 031-1-01/2024 Anlage 1
REP Vandans – Verordnungstext Seite 10
§ 19
Öffentlicher Raum
Das Angebot an öffentlichen Räumen und Treffpunkten soll weiter ausgebaut werden. Vorrangig werden im Ortskern neue Begegnungsräume geschaffen. Gleichzeitig wird in den einzelnen Ortsteilen nach Möglichkeiten gesucht, lokale Treffpunkte umzusetzen.
(1) Im Rahmen der Zentrumsentwicklung werden Räume für Begegnung und Austausch geschaffen. Dazu:
- a) Möglichkeiten für eine Begegnungszone im Ortskern prüfen;
- b) Platz zwischen Gemeindeamt und Pfarrkirche als Begegnungsraum aufwerten;
- c) Entwicklungspotenziale für das öffentliche Gut zwischen Dorfstraße und Franz-Bitschnau-Weg prüfen (z.B. öffentlich nutzbarer Freiraum, Platzsituation);
- d) Zonen zwischen Straße und Bebauung aufwerten: Reduktion/Minimierung von Stellplätzen, Sitzgelegenheiten, Begrünung, mehr Platz für Fuß- und Radverkehr etc. Entsprechende Festlegungen erfolgen auf Ebene des Bebauungsplans.
(2) In den Ortsteilen werden auf gemeindeeigenen Flächen (z.B. Obere Venserstraße – Feschaweg) Quartiersschwerpunkte entwickelt und lokale Treffpunkte geschaffen (z.B. Sitzgelegenheiten, Brunnen, kleine Platzsituationen etc.).
§ 20
Planungskultur
Die Gemeindeentwicklung wird als gemeinsamer und transparenter Prozess gelebt. Klare und verständliche Planungsprozesse werden gemeinsam mit der Bevölkerung durchgeführt. Neben Information wird auch eine aktive Beteiligung der Bevölkerung ermöglicht:
(1) Sicherstellung einer Transparenz für Planungen und Entscheidungen der Gemeinde durch regelmäßige öffentliche Information;
(2) Stärkung des Bewusstseins in der Bevölkerung für die Gemeindeentwicklung;
(3) Möglichkeit zur Beteiligung für alle Interessierten;
(4) gezielte Abholung und Einbindung der jungen Bevölkerung durch spezielle Formate.
AZ: 031-1-01/2024 Anlage 1
REP Vandans – Verordnungstext Seite 11
5. Abschnitt: Wirtschaftsraum
§ 21
Tourismus
(1) Vandans soll als Tourismusgemeinde aufgewertet werden. Trotz der vorrangigen Funktion als Wohngemeinde wird eine Stärkung der touristischen Positionierung forciert. Im Vordergrund stehen dabei qualitative Angebote, die für die Gemeinde und ihre Bevölkerung einen Mehrwert haben. Traditionelle Formen von Beherbergungsbetrieben (z.B. Hotels) und sonstige Sport- und Freizeitangebote (z.B. Ganzjahresbad) werden begrüßt, sofern sie den Tourismusstandort aufwerten, das Angebot für die lokale Bevölkerung verbessern und sich gut in die Dorfstruktur einbetten. Die Gemeinde zeigt diesbezüglich eine proaktive Haltung. U.a. soll dadurch ein wichtiger Beitrag zur Aufwertung des Ortskerns geleistet werden.
(2) Die touristischen Nutzungen werden räumlich auf die touristischen Schwerpunkte gemäß § 21 Abs. 3 konzentriert. Dazu:
- a) im Flächenwidmungsplan entsprechende Widmung festlegen;
- b) auf Ebene des Bebauungsplans die Festlegung der Art der baulichen Nutzung prüfen.
Dabei die Mischung von sich störenden Nutzungen innerhalb eines Gebäudes vermeiden.
(3) Als touristische Schwerpunkte gelten der Ortskern und sein Umfeld sowie die Ortsteile Innerbach und Rodund im Umfeld der Talstation der Golmerbahn.
(4) Ein qualitätsvoller Ausbau des Bettenangebots wird forciert.
(5) Zum Ausbau des Bettenangebots wird auch Camping an geeigneten Standorten, vorrangig im Umfeld des touristischen Schwerpunkts Innerbach-Rodund, in Betracht gezogen.
(6) Die Entstehung von kalten Betten wird vorausschauend vermieden. Dazu:
- a) keine neuen Flächen für Ferienwohnungen ausweisen (BW-Fn, BW-Fa);
- b) keine neuen Ferienwohnungen mit Bescheid bewilligen, außer sie sind zur Erreichung raumplanerischer Ziele notwendig und wirken den in der ggst. Verordnung genannten Zielen nicht entgegen;
- c) vorrangig „klassische“ Beherbergungsbetriebe (z.B. Hotels) unterstützen und ermöglichen.
Sogenannte „Investorenmodelle“ werden von der Gemeinde nicht gewünscht.
§ 22
Ortsteil Innerbach-Rodund
(1) Der Ortsteil Innerbach-Rodund soll als multifunktionales, attraktives und lebendiges Siedlungsgebiet mit Schwerpunkt Tourismus, Arbeiten und Wohnen weiterentwickelt werden.
(2) Der Ortsteil wird als ein touristischer Schwerpunkt der Gemeinde (insbesondere der Bereiche um die Talstation der Golmerbahn) positioniert. Die dörfliche Qualität bildet dabei den Rahmen für die Entwicklung.
(3) Nutzungskonflikte zwischen unterschiedlichen Nutzungen werden vermieden (insbesondere zwischen Wohnen und Tourismus bzw. Betriebsgebiet). Dazu:
AZ: 031-1-01/2024 Anlage 1
REP Vandans – Verordnungstext Seite 12
- a) Beherbergungsbetriebe auf das Umfeld der Talstation Golmerbahn sowie entlang der Skiabfahrt konzentrieren;
- b) im westlichen Teil Innerbachs die Nutzung vorrangig auf Wohnen beschränken;
- c) im Bereich zwischen Betriebsgebiet, Ausgleichbecken und Bauflächen-Wohngebiet an der Rodunder Straße eine touristische Entwicklung prüfen (z.B. Camping).
(4) Möglichkeiten einer fußläufigen Querung über den Auenlatschbach werden geprüft. Dies wird auch bei potenziellen Bauprojekten berücksichtigt und ggf. im Rahmen der Vertragsraumplanung gemäß
§ 38a RPG eingefordert.
(5) Möglichkeiten zur Minimierung des Flächenverbrauchs für den ruhenden Verkehr werden geprüft (z.B. Garagierung):
a) dies auch im Rahmen des Projektes Montafonerbahn „Achse Golm“ berücksichtigen.
b) neue Beherbergungsbetriebe sollen nur mit Tiefgaragen ermöglicht werden. Entsprechende Festlegungen erfolgen auf Ebene des Bebauungsplans.
(6) Für eine gesamtheitliche Planung des Umfeldes Talstation Golmerbahn wird die Notwendigkeit für eine Gesamtbetrachtung (z.B. Quartiersentwicklungskonzept) geprüft. Dazu:
- a) wird auf den bestehenden Unterlagen/Planungen aufgebaut;
- b) wird bei Bedarf ein Teilbebauungsplan erlassen.
(7) Planungen zum Ausbau der Montafonerbahn (Achse Golm) werden berücksichtigt.
§ 23
Betriebsstandorte
(1) Die bestehenden Betriebsstandorte und Betriebsgebiete werden erhalten und in verträglichem Maß weiterentwickelt:
a) Entwicklungsmöglichkeiten werden vorrangig für bestehende Betriebe genutzt (Betriebserweiterungen).
b) verkehrserhöhende Nutzungsänderungen/-intensivierung am Betriebsgebietsstandort Vens werden hintangehalten.
c) bei Entwicklungen im Betriebsgebiet in Rodund wird auf eine Abstimmung mit der Verkehrserschließung Golmerbahn (Straßenverbindung zwischen L188 und Talstation/Parkplatz Golmerbahn) geachtet.
(2) Als Ergänzung zu den bestehenden Betrieben (z.B. „illwerke vkw AG“, „WE-Form GmbH“) und zur Stärkung einer vielfältigen, kleinstrukturierten Wirtschaft wird die Ansiedelung kleiner Betriebe (z.B. Handwerk, Dienstleistung, Büro, Handel) unterstützt. Insbesondere im Rahmen der Zentrumsentwicklung wird dies verfolgt und bei den Planungen darauf geachtet, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen (z.B. Gewerbenutzung im Erdgeschoß).
(3) Die erneuerbare Energieerzeugung aus Wasserkraft wird unterstützt und langfristig gesichert. Die Gemeinde Vandans bekennt sich zur Weiterentwicklung/Sicherung der Anlagen zur Energieerzeugung im Ortsteil Rodund. Im Nahbereich bestehender Anlagen erfolgen keine neuen Bauflächenwidmungen. Planungen und Maßnahmen im Nahbereich (z.B. Aufwertung als Naherholungsraum) erfolgen in Absprache mit der illwerke vkw AG.
AZ: 031-1-01/2024 Anlage 1
REP Vandans – Verordnungstext Seite 13
6. Abschnitt: Mobilität
§ 24
Fuß- und Radverkehr
Die Voraussetzungen für den Fuß- und Radverkehr werden verbessert. Folgende Ziele werden verfolgt:
(1) Ausbau und Verdichtung des Fuß- und Radwegenetzes (vgl. Zielplan (Anlagen 2-4)). Dazu:
- a) Wegenetze analysieren und Verbesserungspotenzial erheben;
- b) mehr Platz für den Radverkehr entlang der Hauptverkehrsstraßen schaffen.
(2) Umsetzung von Begegnungszonen (z.B. im Ortskern, auf Gemeindestraßen).
(3) Erhöhung der Verkehrssicherheit: Dazu:
- a) Geschwindigkeitsreduktion abseits der Sammelstraßen prüfen (Begrenzung 30 km/h);
- b) auf wichtigen bzw. viel genutzten Wegen (z.B. Schulwege, Wanderwege) Fußgängerübergänge für bessere Möglichkeiten zur Straßenquerungen schaffen.
(4) Radinfrastruktur ausbauen (insbesondere Radabstellanlagen). Dazu:
- a) bei viel frequentieren Einrichtungen (z.B. im Ortskern, Freizeiteinrichtungen etc.) ausreichend und qualitätsvolle Abstellmöglichkeiten einfordern;
- b) bei Wohnanlagen Platz für Räder einfordern;
- c) Potenzial von E-Bikes berücksichtigen (z.B. mehr Platzbedarf bei Abstellanlage, Lademöglichkeiten, veränderte Radien des Radverkehrs).
§ 25
Öffentlicher Verkehr
Das Projekt „Achse Golm“ (Ausbau Montafonerbahn) wird als wichtiger Schritt zur besseren öffentlichen Anbindung vorangetrieben. Dazu:
(1) notwendige Flächen für die Trasse (Bahn/Tram) freihalten;
(2) die Planungen bei der Ortskernentwicklung berücksichtigen;
(3) auf regionaler Ebene für das Projekt einsetzen.
§ 26
Ruhender Verkehr
Der Flächenbedarf für den ruhenden Verkehr wird optimiert. Dabei gilt:
(1) Parkplätze im Ortskern sowie bei Wohnanlagen und größeren Beherbergungsbetrieben sollen weitestgehend unterirdisch untergebracht werden. Entsprechende Vorgaben erfolgen auf der Ebene des Bebauungsplanes.
(2) Die Reduktion von oberflächigen Parkplätzen bei der Golmerbahn wird forciert. Dazu:
- a) Möglichkeiten für Hoch- und Tiefgaragen prüfen und einfordern;
- b) Flächen für den ruhenden Verkehr begrenzen (auf Ebene des Flächenwidmungsplans).
AZ: 031-1-01/2024 Anlage 1
REP Vandans – Verordnungstext Seite 14
7. Abschnitt: Klima und Energie
§ 27
Klimaschutz
(1) Die Aktivitäten im Klimaschutz werden weiter intensiviert.
(2) Die Verringerung von Ressourcen- und Energieverbrauch, die Steigerung der Energieeffizienz und die Förderung erneuerbarer Energien werden als integrale Bestandteile in allen kommunalen Politik- und Planungsfelder verfolgt.
a) das Engagement im Rahmen des e5-Programms wird weiter gestärkt.
b) alle Maßnahmen und Planungen der Gemeinde werden auf ihre Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt bzw. auf Übereinstimmung mit einem Klima- und Energieleitbild überprüfen („Klimacheck“).
c) in der Bevölkerung wird eine vertiefte Bewusstseinsbildung betrieben. Dazu erfolgt ein aktives Aufklären und die Einbindung der Bevölkerung in Klima- und Energieprojekte.
d) mögliche Aktivitäten bzw. Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs werden geprüft.
e) energetische Standards und Anforderungen werden auch auf Ebene des Bebauungsplans berücksichtigt.
§ 28
Klimawandelanpassung
(1) Die Folgen der klimatischen Veränderungen (Wetterextreme, heißere Sommer, negative Auswirkungen auf Ökosysteme und den Wald etc.) werden ernst genommen. Sie werden in der Gemeindeentwicklung berücksichtigt und es werden vorausschauend Maßnahmen getroffen, negative Auswirkungen so weit wie möglich zu minimieren. Es gelten folgende Ziele:
- a) Hitzeinseln sollen vermieden werden. Dazu:
- innerörtliche Freiflächen erhalten;
- Begrünung von Straßen, Plätzen, Gebäuden und Dächern forcieren.
b) die Versiegelung soll minimiert werden (bessere Versickerung) und nach Möglichkeit sollen Flächen entsiegelt werden (z.B. große Asphaltflächen wie Parkplätze).
c) Gefahrenzonen werden respektiert und freigehalten.
d) der Erhalt und die Pflege von Wäldern (Schutzwäldern) wird sichergestellt.
(2) Vorgaben auf Ebene des Bebauungsplans, die die Umsetzung von Klimawandelanpassungsmaßnahmen unterstützen, werden geprüft.
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[Aufsichtsbehördlich genehmigt mit Bescheid der Landesregierung GZ: VIIa-50.030.91-1//-13 vom 28.01.2025]
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Anlage 2
Anlage 4
Anlage 3
Anlage 0
Gemeinde Vandans
Räumlicher Entwicklungsplan
Zielplan
Übersichtsplan Ausschnitte
AZ: 031-1-01/2024
Planzahl: 1
Datum der Erstellung: 12.12.2024
Stand DKM: 10.07.2024
Datengrundlage: VoGIS Geodaten © Land Vorarlberg
´
0 0,5 1 1,5 km
1:15 000Maßstab:
Unterzeichner Gemeinde Vandans
Datum 2025-02-04T08:57:41+01:00
Prüfinformation
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St. Anton
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Sportplatz
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Gemeinde Vandans
Räumlicher Entwicklungsplan
Zielplan
Ausschnitt Siedlungsgebiet
AZ: 031-1-01/2024
Planzahl: 1
Datum der Erstellung: 12.12.2024
Stand DKM: 10.07.2024
Datengrundlage: VoGIS Geodaten © Land Vorarlberg
´
0 200 400 600 Meter
1:5 000Maßstab:
gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.12.2024
Anlage 2
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A-6901 Bregenz
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Sportplatz
0,89 ha
Tennis
Skipiste
0,85 ha
0,67 ha
0,57 ha
0,56 ha
Schwimmbad
Liftstation
0,44 ha
0,41 ha
0,38 ha
0,36 ha
0,31 ha
0,29 ha
0,29 ha
0,26 ha
0,25 ha
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Gemeinde Vandans
Räumlicher Entwicklungsplan
Zielplan
Ausschnitt Ost
AZ: 031-1-01/2024
Planzahl: 1
Datum der Erstellung: 12.12.2024
Stand DKM: 10.07.2024
Datengrundlage: VoGIS Geodaten © Land Vorarlberg
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0 0,5 1 km
1:10 000Maßstab:
Anlage 3
gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.12.2024
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Landhaus
A-6901 Bregenz
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Anlage 4
Gemeinde Vandans
Räumlicher Entwicklungsplan
Zielplan
Ausschnitt West
AZ: 031-1-01/2024
Planzahl: 1
Datum der Erstellung: 12.12.2024
Stand DKM: 10.07.2024
Datengrundlage: VoGIS Geodaten © Land Vorarlberg
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0 0,5 1 km
1:10 000Maßstab:
gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.12.2024
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A-6901 Bregenz
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