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Festlegung geschlossener Siedlungsgebiete gemäß Jagdgesetz
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www.ris.bka.gv.at
VERORDNUNGSBLATT DER
GEMEINDE
VANDANS
Jahrgang 2025 Ausgegeben am 14. Oktober 2025
8. Verordnung: Festlegung geschlossener Siedlungsgebiete
Verordnung
des Bürgermeisters der Gemeinde Vandans
über die Festlegung geschlossener Siedlungsgebiete in der Gemeinde Vandans
Gemäß § 6 Abs. 5 des Jagdgesetzes, LGBl. Nr. 32/1988 idgF, wird vom Bürgermeister nach Anhörung der Jagdgenossenschaft Vandans verordnet:
§ 1
Die im Plan der Gemeinde Vandans mit der Plan-Zahl: 747-2/2025 vom 30. September 2025, im Maßstab 1 : 4.000 in blauer Farbe ausgewiesenen Gebiete der Gemeinde Vandans gelten als geschlossene Siedlungsgebiete im Sinne des § 6 Abs. 4 lit. a des Jagdgesetzes.
§ 2
Der im § 1 angeführte Plan liegt im Gemeindeamt Vandans, während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf und kann unter www.vandans.at/Verwaltung/Gemeindeamt/Verordnungen digital eingesehen werden.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft, gleichzeitig tritt die Verordnung vom 19. Juli 2017 betreffend die Festlegung geschlossener Siedlungsgebiete im Gemeindegebiet von Vandans nach dem Jagdgesetz außer Kraft.
Der Bürgermeister:
F l o r i a n K ü n g