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ÜbersichtVandansSitzungsprotokolle

39. Sitzung der Gemeindevertretung am 20. Februar 2025

Vandans · Protokolle Vandans · 11.03.2025

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Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.vandans.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.

Fundstellen

Raumplanung / Umwidmung

  • … der Empfehlungen Entscheidung zum Antrag von Herrn Peter jun. und Frau Monika Scheider, Obere Venserstraße 81, Vandans, vom 16. Oktober 2024 um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 354 m2 von ,,Bauerwartungsfläche Wohngebiet" in ,,Verkehrsflächen Straßen" aus dem neu gebildeten Grundstück Nr. …
  • … neu gebildeten Grundstück Nr. 1650/5, GB Vandans Entscheidung zum Antrag von Herrn Peter Scheider, Obere Venserstraße 81, Vandans, vom 16. Oktober 2024 um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 830 m'von ,,Bauerwartungsfläche Wohngebiet" bzw. ,,Freifläche Freihaltegebiet" in ,,Baufläche Wohngebiet" bzw. in …
  • … neu gebildeten Grundstück Nr. 165012, GB Vandans Entscheidung zum Antrag von Herrn Michael Scheider, 6780 Schruns, Veltlineruveg 20, vom 16. Oktober 2024 um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 585 m" von ,,Bauerwartungsfläche Wohngebiet" bzw. ,,Freifläche Freihaltegebiet" in ,,Baufläche Wohngebiet" aus dem neu …
  • … gebildeten Grundstück Nr. 1650/3, GB Vandans Entscheidung zum Antrag von Herrn Günther Fitsch, Scheibenkopfstraße 22, Vandans, vom 11. Dezember 2023, um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 262 m' von ,,Freifläche Freihaltegebiet" in ,,Freifläche Sondergebiet landwirtschaftlicher Geräteschuppen" aus dem …

Verkauf / Erwerb / Versteigerung

  • … Grundstück Nr. 1565/1 auf 2,00 m, sowie derGenehmigung 2 t25 39. Si2ung Gemeindevertretung vom 20. Februar 2025 6 7 8 I 10. 11 12 13 14 15 16 17 eines Grundtausches mit der Gemeinde für die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Nr. 1565/2, GB Vandans Entscheidung über die Höhe der …
  • … Meter entlang der Unteren Venserstraße an die Gemeinde abtreten. Die Untere Venserstraße hat in diesem Bereich eine Breite von lediglich 4 Metern. Dieser Grundtausch wäre für die Gemeinde von Bedeutung, um langfristig die Flächen entlang der Unteren Venserstraße zu sichern. lm Gegenzug würde die Gemeinde einen 2 Meter …
  • … Familie Alice und Michael Marton und deren Rechtsnachfolger von 3,00 m auf 2,00 eingeräumt wird, b) mit 23 : 1 Gegenstimme (Armin Wachter) für den geplanten Grundtausch aus. Die anfallenden Kosten für die Vermessung und Verbücherung sollen zwischen der Gemeinde Vandans und der Familie Marton je zur Hälfte geteilt werden. …
  • … und Verbücherung sollen zwischen der Gemeinde Vandans und der Familie Marton je zur Hälfte geteilt werden. Armin Wachter hat seine Gegenstimme zum Grundtausch damit begründet, dass er in der Vergangenheit immer wieder appelliert habe, Abstandsnachsichten auf Null abzulehnen. Abstandsnachsichten zu öffentlichen …

Vergabe / Ausschreibung

  • … mit der bestehenden Brandmeldeanlage im Haus 2) einstimmig zugestimmt sowie das Beschlussrecht gemäß $ 50 Abs. 3 Gemeindegesetz für die erforderlichen Auftragsvergaben bzw. notwendigen Beschlüsse der geplanten Baumaßnahmen weiterhin dem Gemeindevorstand zu überlassen. Zwischenzeitlich sind diese Umbaumaßnahmen bis auf …

Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)

GemerNDEAMr VnlrDANs
Verhandlunosschrift
aufgenommen am 20. Februar 2025 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Vandans anlässlich der
39. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode.

Auf Grund der Einladung vom 13. Februar 2025 nehmen an der auf heute, 18.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil:
Liste .,Gemeinsam für Vandans":
Bgm. Florian Küng, Vbgm. lna Bezlanovits, Mag. Christian Egele, Mag. Johannes Wachter, Peter Scheider jun., lng. Stefan Steininger MSc, Anita Kesselbacher, Dl (FH) Mathias Rinderer, Arno Saxenhammer, Daniel Ritter, Lukas Sturm MBA, Renate Neve, Helmut Robert Bitschnau, Manuela Konzett sowie Heinz Scheider und Paul Schoder als Ersatzmitglieder;
I icfa An fricnhaftoft -
Parteiuna
hhännina I icfa \/anr{ancr'
Markus Pfefferkorn, Ralf Engelmann, Armin Wachter, Johannes Neher, Walter Stampfer, Christoph Brunold sowie August Montibeller als Ersatzmitglied;
Liste Offene Liste Va nq rnd dic Gri'rnen"'
Mag." Nadine Kasper
Entschuldigt:
Schriftführerin
Stefan Köberle (GFV), Ferdinand Marent (GFV), Manuel Zint (AFL)
GBed. Eveline Breuß
Der Bürgermeister eröffnet um 18.00 Uhr eine weitere öffentliche Fragestunde. Nachdem keine Fragen gestellt worden sind, beginnt der Vorsitzende um 18.00 Uhr mit der 39. Sitzung der Gemeindevertretung.

Um 18.00 Uhr eröffnet der Vorsitzende die 39. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter/innen, die Schriftführerin sowie die Zuhörer und stellt die ordentliche Einladung beziehungsweise die Beschlussfähigkeit fest. Zur Behandlung steht somit folgende Taqesordnunq:
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 38. Sitzung der Gemeindevertretung am
19. Dezember2024
Präsentation der Endabrechnung zum Projekt ,,Umbau Bildungscampus Vandans" durch Projektleiter Heinz Fleisch vom Büro Fleisch & Loser, Rankweil/Schruns

Kenntnisnahme über die Beratungen des Veranstaltungsteam Kultur der Gemeinde Vandans vom 10. Februar 2025 Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Freizeit und Vereine vom 1 1. Februar 2025, sowie Beschlussfassung der Empfehlungen Entscheidung zum Antrag von Herrn Peter jun. und Frau Monika Scheider, Obere Venserstraße 81, Vandans, vom 16. Oktober 2024 um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 354 m2 von ,,Bauerwartungsfläche Wohngebiet" in ,,Verkehrsflächen Straßen" aus dem neu gebildeten Grundstück Nr. 1650/5, GB Vandans Entscheidung zum Antrag von Herrn Peter Scheider, Obere Venserstraße 81, Vandans, vom 16. Oktober 2024 um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 830 m'von ,,Bauerwartungsfläche Wohngebiet" bzw. ,,Freifläche Freihaltegebiet" in ,,Baufläche Wohngebiet" bzw. in ,,Verkehrsflächen Straßen" aus dem neu gebildeten Grundstück Nr. 165012, GB Vandans Entscheidung zum Antrag von Herrn Michael Scheider, 6780 Schruns, Veltlineruveg 20, vom
16. Oktober 2024 um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 585 m" von ,,Bauerwartungsfläche Wohngebiet" bzw. ,,Freifläche Freihaltegebiet" in ,,Baufläche Wohngebiet"
aus dem neu gebildeten Grundstück Nr. 1650/3, GB Vandans Entscheidung zum Antrag von Herrn Günther Fitsch, Scheibenkopfstraße 22, Vandans, vom 11. Dezember 2023, um Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 262 m' von ,,Freifläche Freihaltegebiet" in ,,Freifläche Sondergebiet landwirtschaftlicher Geräteschuppen" aus dem Grundstück Nr. 194112, GB Vandans Entscheidung zum Antrag der illwerke vkw AG, Weidachstraße 6, 6900 Bregenz, vom 25.

Juni 2Q24, um Widmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 154 m2 von ,,Freifläche Freihaltegebiet" in ,,Freifläche Sondergebiet Seilrutsche" aus dem Grundstück Nr. 75415, GB Vandans Entscheidung zum Antrag der illwerke vkw AG, Weidachstraße 6, 6900 Bregenz, vom 11.

November 2024, um Widmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 378 m'von ,,Freifläche Sondergebiet Schipiste" bzw. ,,Freifläche Freihaltegebiet" in ,,Freifläche Sondergebiet Touristische lnfrastruktur" aus den Grundstücken Nr. 436 und Nr. 439, je GB Vandans Entscheidung zum Antrag des Standes Montafon vom 27. Jänner 2025 um Beschlussfassung des,,Regionales räumliches Entwicklungskonzept Montafon" (regREK Montafon)
Entscheidung zum Antrag des Standes Montafon vom 27. Jänner 2025 um Beschlussfassung des ,,Commitment der Talschaft betreffend die Hotel- und Beherbergungsentwicklung im Montafon"
Entscheidung zum Antrag der Pfarre Vandans vom 17. Jänner 2025 um Gewährung eines Stromkostenbeitrages für die Aufwendungen in der Pfarrkirche im Jahr 2024 Entscheidung zum Antrag von Herrn Martin Marent, wohnhaft in6773 Vandans, Mühleweg 2, vom 12. Februar 2025, um Zulassu.lg einer Ausnahme von der Verordnung des Bebauungsplanes der Gemeinde Vandans (Uberschreitung der festgelegten Höchstbaunutzungszahl) gemäß S 35 Abs. 2 Raumplanungsgesetz für den Umbau in ein Mehrfamilienwohnhaus auf den Grundstücken Nr. 132612 und Nr. .473, GB Vandans Entscheidung zum Antrag von Familie Alice und Michael Marton, wohnhaft in 6773 Vandans, Untere Venserstraße 11 1, um Erteilung einer Abstandsnachsicht gemäß $ 7 Abs.

1 lit. a BauG gegenüberdem Grundstück Nr. 1565/1 auf 2,00 m, sowie derGenehmigung 2 t25
39. Si2ung Gemeindevertretung vom 20. Februar 2025
I
10.

eines Grundtausches mit der Gemeinde für die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Nr. 1565/2, GB Vandans Entscheidung über die Höhe der Gemeindeförderung für,,Essen auf Rädern"
Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend ein Gesetz über begleitende Regelungen zur EU-Verordnung betreffend die allgemeine Produktsicherheit - Sammelnovelle Gesetz über eine Anderung des Landesgesundheitsfondsgesetzes Gesetz über eine Anderung des Gesetzes über Betreiberpflichten zum Schutz der Umwelt Gesetz über Erleichterungen für Vorhaben der Energiewende - Sammelgesetz a a a
18. Berichte und Allfälliges
Erlediqunq der Tagesordnung :
Genehmiqunq der Verhandlunqsschrift über die 38. Sitzuns der Gemeindevertretunq am 19. Dezember 2024 Beschlussvorlage:
Gemäß g 47 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist über jede Sitzung der Gemeindevertretung eine Verhandlungsschrift zu führen.

Diese Verhandlungsschrift ist spätestens ab der Einberufung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten Sitzung zur Einsicht für die Gemeindevertreter aufzulegen. Den Parteifraktionen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln.

Den Gemeindevertretern steht es frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Einwendungen zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.

Es wird ersucht, die Verhandlungsschrift über die 38. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 19. Dezember 2024 zu genehmigen.

Beschluss:
Walter Stampfer bemängelt, dass seine Wortmeldung beim Tagesordnungspunkt 2. ,,Beschlussfassung der Verordnung über die Erlassung eines räumlichen Entwicklungsplanes"
nicht angeführt worden sei.

Bgm. Florian Küng gibt daraufhin zu verstehen, dass es eine Vielzahlvon Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt gegeben habe. ln der Verhandlungsschrift seien nur die Gegenstimmen in einer Zusammenfassung begründet worden, ohne die einzelnen Wortmeldungen anzuführen.
3l 25
39. SiEung Gemeindevertretung vom 20. Februar 2025

Die Schriftführerin Eveline Breuß bittet daraufhin um eine schriftliche Ubermittlung der Wortmeldung, damit diese in der Niederschrift ergänzt werden kann.

Unter Berücksichtigung der ergänzenden Wortmeldung von Walter Stampfer sprechen sich alle Anwesenden für die Genehmigung der Verhandlungsschrift vom 19. Dezember 2024 aus.

Mit E-Mail vom 02. März 2Q25 ergänzt Walter Stampfer seine Wortmeldung zu Tagesordnungspunkt 2. - Stellungnahme zu 8. - Seite 7:
Walter Stampfer: ,,Es hat den Anschern, dass immer die Selben die Aufgabe haben, die Grünftächen im Dort zu erhalten. Wenn man in Vandans die richtigen Leute kennt, ist einfach mehr möglich".

2.Präsentation der hnuno zum Proiekt ..Umbau Bi mnus Vandanst' durch Proiektleiter Heinz Fleisch vom Büro Fleisch & Loser. Rankweil/Schruns Beschlussvorlage:
ln der Sitzung der Gemeindevertretung am 02. Februar 2023 haben sich die Mitglieder der Gemeindevertretung einstimmig für die Errichtung zweier neuer Kinderbetreuungsgruppen im bestehenden Bildungscampus Vandans, Haus 1iDG, einer barrierefreien Erschließung von Haus 1 zu Haus 2 sowie der Errichtung ,,Außenanlage Kleinkinderspielplatz" ausgesprochen.

ln dieser Sitzung wurde zudem der Vergabe für die Projektabwicklung an das Büro Fleisch & Loser, Rankweil/Schruns und für die Projektplanung an Architekt Sven Matt vom Architekturbüro lnnauer/Matt sowie den Errichtungskosten in Höhe von rund 1,36 Millionen (netto) für die geplanten Umbaumaßnahmen zugestimmt.

ln der Sitzung der Gemeindevertretung am 1 4. März 2024 wurde einer Kostenerhöhung von ca. 150.000,00 Euro (der Großteil dieser Kostenerhöhung für die Erneuerung im Haus 1 und der Vernetzung mit der bestehenden Brandmeldeanlage im Haus 2) einstimmig zugestimmt sowie das Beschlussrecht gemäß $ 50 Abs. 3 Gemeindegesetz für die erforderlichen Auftragsvergaben bzw. notwendigen Beschlüsse der geplanten Baumaßnahmen weiterhin dem Gemeindevorstand zu überlassen.

Zwischenzeitlich sind diese Umbaumaßnahmen bis auf die Umsetzung der Außenanlage Kleinkinderspielplatz abgeschlossen worden.

Heinz Fleisch vom Büro Fleisch & Loser wird die nun vorliegende Endabrechnung persönlich präsentieren.
Kenntnisnahme:
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Bgm. Florian Küng Herrn Heinz Fleisch und Frau Fabienne Netzer von der Fleisch/Loser Bauprojektabwicklung GmbH sowie den Architekten Sven Matt vom Architekturbüro lnnauer Matt, dankt ihnen für ihr Kommen und die Bereitschaft, die zwischenzeitlich abgeschlossenen Umbaumaßnahmen im Bildungscampus Vandans zur Schaffung einer zusätzlichen Kleinkindbetreuungseinrichtung im Obergeschoss des Haus 1 sowie den barrierefreien Zugang von Haus 1 zu Haus 2 und die daraus resultierenden Kosten persönlich zu präsentieren. Anschließend übergibt er das Wort an Architekt Sven Matt.
4 t25
39. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Februar 2025

Architekt Sven Matt erläutert anhand einer Power Point Präsentation die durchgeführten Umbauarbeiten am Bildungscampus Vandans, insbesondere die beiden neu geschaffenen Kleinkinderbetreuungsgruppen im Dachgeschoss des Haus 1 sowie den barrierefreien Zugang von Haus 1 zu Haus 2. Nachdem keine Fragen gestellt werden, übergibt er sodann das Wort an Heinz Fleisch.

Heinz Fleisch erinnert an die Errichtungskostenprognose vom 06. Dezember 2Q22 und informiert, dass das Bauvorhaben unter den Errichtungskostenprognose abgerechnet werden konnte. Weiters betont Heinz Fleisch, dass die Verantwortlichen der Gemeinde Vandans sehr diszipliniert und mit Bedacht agiert hätten. Beijeder Entscheidung bzw. Anschaffung sei stets auf die Kosten geachtet worden und dennoch sei das Ergebnis dieser Umbaumaßnahmen äußerst beeindruckend und Freude für Alle. Einen besonderen Dank möchte er aber auch Architekt Sven Matt aussprechen, der stets bemüht gewesen sei und auch Umplanungen vornehmen musste, um die Kosten im Rahmen zu halten.

Nach diesen Ausführungen bedankt sich Bgm. Florian Küng beim Team von Fleisch & Loser, namentlich bei Fabienne Netzer und Heinz Fleisch, bei Sven Matt und bei Peter Scheider als Vorsitzender des Ausschusses für Bau. Die Umbauarbeiten konnten.im vorgesehenen straffen Zeitplan umgesetzt werden und das Ergebnis sei beeindruckend. Uber die neu gestalteten Räumlichkeiten im Dachgeschoss und der neue Verbindungstrakt erfreuen sich nicht nur die Kinder und die Mitarbeiter am Bildungscampus, sondern auch als Gemeinde sei man stolz auf diese Räumlichkeiten. Dass dieses Bauvorhaben unter der Kostenprognose abgerechnet werden konnte, sei ebenfalls äußerst erfreulich.

Nachdem keine Fragen gestellt werden, verabschieden sich Fabienne Netzer, Heinz Fleisch sowie Sven Matt.

3. Kenntnisnahme überdie Beratunoen des Veranstaltunosteam Kultur der Gemeinde Vandans vom 10.Februar 2O25 Beschlussvorlaqe:
ln der Sitzung am 10. Februar 2025 haben sich die Mitglieder des Veranstaltungsteam Kultur der Gemeinde Vandans mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt:

  • 1. Rückblick auf die vergangenen Veranstaltungen
  • 2. Vorschau auf das Jahr 2025
  • 3. Berichte und Allfälliges

Das Protokoll über diese Sitzung ist allen Gemeindevertretern zugestellt worden Es wird ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen.
Kenntnisnahme:
Auf Ersuchen von Bgm. Florian Küng informiert Heinz Scheider, als Vorsitzender des Arbeitsteams für Kultur, über den lnhalt der Beratungen des Veranstaltungsteam Kultur am 10. Februar 2025. Das Protokoll dazu sei am 12. Februar 2025 an die Mitglieder der Gemeindevertretung übermittelt worden.

Nachdem dies die letzte Sitzung vor den Gemeindevertretungswahlen gewesen sei, wolle er sich bei allen Mitwirkenden des Veranstaltungsteam für die hervorragende Zusammenarbeit 5125
39. SiEung Gemeindevertretung vom 20. Febtuat 2025

bedanken und hoffe, dass auch in der kommenden Legislaturperiode viele Veranstaltungen in Vandans umgesetzt werden können.

Erfreulich sei auch, dass finanzielle, aber auch programmtechnisch eine positive Bilanz aus den letzten fünf Jahren gezogen werden könne. Lediglich eine Veranstaltung sei mit einem M inus abgerechnet worden.

Bgm. Florian Küng bedankt sich beim gesamten Veranstaltungsteam Kultur für ihr Mitwirken in den vergangenen fünf Jahren.

Nachdem keine Fragen gestellt werden, werden die Beratungen zur Kenntnis genommen
4. Kenntnisnahme über die Beratunqen des husses für Freizeit und Vereine der Gemeinde Vandans vom 11. Februar 2025. Beschlussfassuno der Emofehlunoen Beschlussvorlaqe:
ln der Sitzung am 11. Februar 2025 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Freizeit und Vereine der Gemeinde Vandans mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt:
Empfehlungen zu den Ansuchen der Ortsvereine um Gewährung von Fördermittel für das Jahr 2024
2. Beratung über das Ansuchen des FC Schruns -
Vereinsförderung für Kinder
3. Berichte und Allfälliges
Das Protokoll über diese Sitzung ist allen Gemeindevertretern bereits zugestellt worden.
Es wird ersucht,

  • a) die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen,
  • b) zu den Empfehlungen des Ausschusses für Freizeit und Vereine zur Gewährung von Fördermitteln an die Ortsvereine für das Jahr 2024 und betreffend das Ansuchen des FC Schruns - Vereinsförderung für Kinder eine Entscheidung zu treffen bzw. einen Beschluss zu fassen.

Kenntnisnahme/ Beschluss:
Auf Ersuchen von Bgm. Florian Küng gibt Peter Scheider jun., als Vorsitzender des Ausschusses für Freizeit und Vereine in seinen Ausführungen zu verstehen, dass bis zum 31. Jänner 2025 insgesamt22 Ansuchen auf Gewährung von Vereinsförderbeiträgen eingelangt seien.

ln der Sitzung am 11. Februar 2025 seien, und zwar auf Grundlage die im Jahre 2013 erarbeiteten Förderrichtlinien, von den Mitgliedern des Ausschusses für Freizeit und Vereine die eingelangten Ansuchen beraten und diskutiert worden.

Letztendlich seien die Mitglieder des Ausschusses für Freizeit und Vereine einstimmig zu nachstehenden Empfehlungen gelangt:
Bienenzuchtverei n Vandans
Grundförderung
6 125
39. Si2ung Gemeindevertretung vom 20. Februar 2025
Euro 300.00

Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2Q24:
Elternverein der Volksschule Vandans
Grundförderung
Sachbezüge (indirekte Förderung)
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2024:
Funkenzunft Vandans
Grundförderung
Sachbezüge (indirekte Förderung)
Sachbezüge/Sonderförderun g
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2024
Functional Fitness Montafon
Keine Förderung i Jahr 2024 -
Verein erst im Jahr 2024 gegründet.
Grundförderung
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2Q24:
Harmoniemusik Vandans
Grundförderung
Jugendförderung
Sachbezüge (indirekte Förderung)
Sonderförderung
Gesaml Förderbeitrag für das Jahr 2024:
Kirchenchor Vandans
Grundförderung
Sachbezüge (indirekte Förderung)
Sachbezüge ( lndirekte Förderung)
Sonderförderung
Sonderförderung 150 Jahr Jubiläum
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2Q24
Obst- und Gartenbauverein Vandans
Grundförderung
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2Q24
österreichischer Bergrettungsdienst Ortsstelle Vandans
Grundförderung
Sachbezüge (indirekte Förderung)
Sonderförderung 70 Jahr Jubiläum
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2Q24:
Pensionistenverband Ortsgruppe Vandans/St.Anton i.M.
Grundförderung
Sachbezüge (indirekte Förderung)
Sachbezüge (indirekte Förderung)
Sonderförderung
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2Q24:
Reparaturcafe Vandans
Grundförderung
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2024
Schützengilde Montafon
7 125
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Euro 300,00
E
E
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
uro
uro
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Euro
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Euro
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Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
400,00
120.00
520,00
600,00
2.687,50
504.87
3.792,37
0,00
0,00
700,00
840,00
2.409,50
14.974.73
18.994,23
400,00
430,00
270,50
620,55
1.0000
2.721,05
400.00
400,00
200,00
1 .160,00
500.00
1.860,00
300,00
590,00
20,10
360.00
1.270,10
300.00
300,00

Grundförderung
Jugendförderung
Sonderförderung
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2024:
Seniorenbund Vorarlberg 50 Plus
Grundförderung
Sachbezüge (indirekte Förderung)
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2024:
Sportclub Montafon Vandans
Grundförderung
Jugendförderung
Sachbezüge (indirekte Förderung)
Sonderförderung
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2024
Sportkegelcl ub | | lwerke
Grundförderung
Jugendförderung
Sonderförderung
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2024
Taekwondo Verein Montafon
Grundförderung
Jugendförderung
Sonderförderung
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2024
Trachtengruppe Vandans
Grundförderung
Jugendförderung
Sachbezüge (indirekte Förderung)
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2Q24:
Union Tennisclub Vandans
Grundförderung
Jugendförderung
Sachbezüge (indirekte Förderung)
Sonderförderung
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2024:
Van Dancers Country-Linedance Vandans
Grundförderung
Sonderförderung
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2024:
Vandanser Kochlöffler
Grundförderung
Gesaml Förderbeitrag für das Jahr 2024
Vorarlberger Familienverband Vandans
Grundförderung
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2Q24:
Wintersportverein Vandans
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
uro
uro
uro
uro
Euro
Euro
Euro
Euro
ro
ro
ro
ro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
599,80
200,00
123.00
323,00
400,00
1.330,00
3.461,50
10.347.10
15.538,60
200,00
35,00
480.00
715,00
300,00
280,00
56.64
636,64
700,00
140,00
430,00
1.270,00
364,80
E
E
E
E
Eu
Eu
Eu
Eu
400,00
1.050,00
688,00
1.500.00
3.638,00
300,00
53.25
353,25
400.00
400,00
300.00
300,00
8125
39. SiEung Gemeindevertretung vom 2O. Februar 2025

Grundförderung
Jugendförderung
Sachbezüge (indirekte Förderung)
Sonderförderung
Sonderförderung 90 Jahr Jubiläum
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2024
EHC Aktivpark Montafon
Jugendförderung
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2024
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
400,00
1.505,00
100,00
575,00
1.000.00
3.580,00
210.00
210,00
Weiters berichtet Peter Scheider, dass in der besagten Sitzung auch über das Ansuchen des FC Schruns für eine Nachwuchsförderung beraten worden sei. Nach einer ausführlichen und sachlichen Diskussion habe man sich einstimmig gegen eine Nachwuchsförderung an den FC Schruns ausgesprochen. Die Gemeinde Vandans unterstütze die Kinder und Jugend der Vandanser Ortsvereine und somit auch den SCM Vandans mit 35,00 Euro pro Kind mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Vandans. Der Sportclub Montafon Vandans leiste hervorragende Jugendarbeit. Nachdem der FC Schruns eine Mädchenmannschaft führe und diese derzeit vom SCM Vandans nicht angeboten werde, seivorstellbar, eine Jugendförderung an die Mädchenmannschaft des FC Schruns zu gewähren, und zwar in Höhe von 35,00 Euro pro Mädchen unter denselben Bedingungen wie die ansässigen Ortsvereine.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, werden die Beratungen des Ausschusses für Freizeit und Vereine vom 1 1 . Februar 2025 zur Kenntnis genommen und die Gewährung von Fördermitteln, bestehend aus direkten Zahlungen und Sachbezügen in Höhe von 57.722,04 Euro, sowie die Gewährung von 35,00 Euro pro Kind mit Hauptwohnsitz in Vandans für die Mädchenmannschaft des FC Schruns zum Beschluss erhoben.

Die Jugendförderung für die Mädchenmannschaft an den FC Schruns werde deshalb gewährt, da ein solches Angebot in Vandans im Moment nicht vorhanden sei. Dies entspreche auch den Jugendförderbeiträgen, welche die Gemeinde Vandans an den EHC Aktivpark Montafon leiste.

5. Entscheidung zum Antraq von Herrn Peter iun. und Frau Monika Scheider. Obere Venserstraße 81. . vom 16. Oktober 2024 um Umwidmuno einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 354 m2 von ..Bauenflartungsfläche Wohngebiet" in ..Verkehrsflächen Straßen" aus dem neu gebildeten Grundstück Nr. 1650/5. GB Vandans Beschlussvorlage:
ln der Sitzung am 11. Dezember 2024 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung (incl. Verkehrs) einstimmig für eine Anderung des Flächenwidmungsplanes, wie von den Antragsstellern beantragt, ausgesprochen und empfehlen der Gemeindevertretung den vorliegenden Antrag mit folgender Begründung zu genehmigen:
Aus raumplanungsfachlicher Sicht ist die Anderung des Flächenwidmungsplanes in ,,VS" zu befünrrrorten. Die Antragsteller haben sich mit der zukünftigen Entwicklung ihres Grundstückes auseinandergesetzt und wollen mit der Ausweisung der Verkehrsfläche die Erschließung der neuen Grundstücksteile langfristig sichern. Mit der Ausweisung der Verkehrsfläche wird auch sichergestellt, dass diese Fläche nicht für andere Zwecke venruendet wird. Mit dieser Widmung wird somit eine klare rechtliche Lage geschaffen, um die gegenständliche Liegenschaft weiterzuentwickeln. Es sind keine negativen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild zu envarten.
I 125
39. SiEung Gemeindevertretung vom 20. Fefiuar 2025

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans hat in ihrer Sitzung vom 19. Dezember 2024 den Entwurf einer Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans betreffend das neu gebildete Grundstück Nr. 1650/5 (Nr. 1650), KG 90109 Vandans, entsprechend der Planbeilage, mit der Planzahl 031-2-0412024, gemäß $ 23 Abs.

1 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1 996 idgF, beschlossen.

Der Verordnungsentwurf samt Erläuterungsbericht wurde vom 7. Januar 2025 bis zum 6. Februar 2025 auf dem Veröffentlichungsportal der Gemeinde Vandans veröffentlicht. Zudem wurden die belangten Behörden über die Anderung des Flächenwidmungsplans verständigt.

Während der Zeit der Veröffentlichung ist eine Stellungnahme von der Raumplanungsabteilung des Landes im Amt der Gemeinde Vandans eingegangen. ln der Stellungnahme wird darauf verwiesen, dass die Grundstücksteilung im Vorarlberg Atlas mit derzeitigem Stand noch nicht ersichtlich ist und deshalb wird ersucht die Grundstück Nr. 1650 zu verwenden.

Die Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes sowie den dazu erstellten Erläuterungsbericht wird dieser Beschlussvorlage beigelegt.

Es wird ersucht, über den vorliegenden Anderungsvorschlag eine Entscheidung zu treffen bzw. die Anderung des Flächenwidmungsplanes zu beschließen.

Beschluss:
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die anwesenden Damen und Herren einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang

  • a) die Umwidmung einer Teilfläche Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 354 m' von ,,Bauenruartungsfläche Wohngebiet" in ,,Verkehrsflächen Straßen" aus dem Grundstück Nr. 1650 (zukünftig GST Nr. 1650/5) GB Vandans;
  • b) die Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes gemäß dem Plan in der angeschlossenen Anlage;
  • c) den dazu erstellten Erläuterungsbericht zur Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes;

Peter Scheider jun. hat wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen.

6. Entscheidung zum Antraq von Herrn Peter Scheider. Obere Venserstraße 81. Vandans.

vom {6. Oktober 2O24um Umwidmuno einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 830 m2 von Nr. 1650/2, GB Vandans Beschlussvorlaoe ln der Sitzung am 11. Dezember 2024 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung (incl. Verkehrs) einsiimmig für eine Anderung des Flächenwidmungsplanes, wie von den Antragsstellern beantragt, ausgesprochen und empfehlen der Gemeindevertretung den vorliegenden Antrag mit folgender Begründung zu genehmigen:
10125
39. SiEung Gemeindevertretung vom 20. Februar 2025

Aus raumplanungsfachlicher Sicht ist die Anderung des Flächenwidmungsplanes in ,,BW" und ,,VS" zu befünruorten. Zweck der Ausweisung ist die Sicherung von Flächen für Wohnen. Mit dieser Widmung wird auch dem Räumlichen Entwicklungsplan entsprochen. Die Bauflächenausweisung wird befristet, als Folgewidmung soll ,,Bauenruartungsfläche Wohngebiet" festgelegt werden. Es sind keine negativen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild zu eruvarten. Das Mindestmaß der baulichen Nutzung ist in der Verordnung der Gemeinde Vandans über einen Bebauungsplan, vom 30.07.2024, in $ 2 Maß der baulichen Nutzung, festgelegt.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans hat in ihrer Sitzung vom 19. Dezember 2024 den Entwurf einer Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans betreffend das neu gebildete Grundstück Nr. 1650/2 (Nr. 1650), KG 90109 Vandans, entsprechend der Planbeilage, mit der Planzahl 031-2-0512024, gemäß $ 23 Abs.

1 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996 idgF, beschlossen.

Der Verordnungsentwurf samt Erläuterungsbericht wurde vom 7. Januar 2025 bis zum 6. Februar 2025 auf dem Veröffentlichungsportal der Gemeinde Vandans veröffentlicht. Zudem wurden die belangten Behörden über die Anderung des Flächenwidmungsplans verständigt.

Während der Zeit der Veröffentlichung ist eine Stellungnahme von der Gemeinde Lorüns im Amt der Gemeinde Vandans eingegangen. ln der Stellungnahme wird kein Einwand gegen die beabsichtigte Anderung des Flächenwidmungsplanes erhoben.

Die Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes sowie den dazu erstellten Erläuterungsbericht wird dieser Beschlussvorlage beigelegt.

Es wird ersucht, über den vorliegenden Anderungsvorschlag eine Entscheidung zu treffen bzw. die Anderung des Flächenwidmungsplanes zu beschließen.

Beschluss:
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die anwesenden Damen und Herren einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang

  • a) die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 830 m2 von ,,Bauerwartungsfläche Wohngebiet" bzw. ,,Freifläche Freihaltegebiet" in ,,Baufläche Wohngebiet" bzw. in ,,Verkehrsflächen Straßen" aus dem Grundstück Nr. 1650 (zukünftig Grundstück Nr. 1650/2), GB Vandans;
  • b) die Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes gemäß dem Plan in der angeschlossenen Anlage;
  • c) den dazu erstellten Erläuterungsbericht zur Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes;

Peter Scheider jun. hat wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen.

7. Entscheidunq zum Antraq von Herrn Michael Scheider. 6780 Schruns. Veltlinerweg 20.

vom 16. Oktober 2024 um Umwidmuns einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 585 m2 von ..Bauerwartungsfläche Wohngebiet" bzw. ..Freifläche Freihaltegebiet" in ..Baufläche Wohnoebiet" aus dem neu Grundstück Nr. 1650/3. GB Vandans 11125
39. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Februar 2025
Beschlussvorlaoe

ln der Sitzung am 11. Dezember 2Q24 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung (incl. Verkehrs) einstimmig für eine Anderung des Flächenwidmungsplanes, wie von den Antragsstellern beantragt, ausgesprochen und empfehlen der Gemeindevertretung den vorliegenden Antrag mit folgender Begründung zu genehmigen:
Aus raumplanungsfachlicher Sicht ist die Anderung des Flächenwidmungsplanes in ,,Baufläche Wohngebiet" zu befünrvorten. Zweck der Ausweisung ist die Sicherung von Flächen für Wohnen. Mit dieser Widmung wird auch dem Räumlichen Entwicklungsplan entsprochen. Die Bauflächenausweisung wird befristet, als Folgewidmung soll ,,Bauenruartungsfläche Wohngebiet" festgelegt werden. Es sind keine negativen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild zu enryarten. Das Mindestmaß der baulichen Nutzung ist in der Verordnung der Gemeinde Vandans über einen Bebauungsplan, vom 30.07.2024, in $ 2 Maß der baulichen Nutzung, festgelegt.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans hat in ihrer Sitzung vom 19. Dezember 2024 den Entwurf einer Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans betreffend das neu gebildete Grundstück Nr. 1650/3 (Nr. 1650), KG 90109 Vandans, entsprechend der Planbeilage, mit der Planzahl 031-2-0612024, gemäß S 23 Abs.

1 Raumplanungsgesetz, LGBl.Nr. 39/1996 idgF, beschlossen.

Der Verordnungsentwurf samt Erläuterungsbericht wurde vom 7. Januar 2025 bis zum 6. Februar 2025 auf dem Veröffentlichungsportal der Gemeinde Vandans veröffentlicht. Zudem wurden die belangten Behörden über die Anderung des Flächenwidmungsplans verständigt.

Während der Zeit der Veröffentlichung ist keine Stellungnahme im Amt der Gemeinde Vandans eingegangen.

Die Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes sowie den dazu erstellten Erläuterungsbericht wird dieser Beschlussvorlage beigelegt.

Es wird ersucht, über den vorliegenden Anderungsvorschlag eine Entscheidung zu treffen bzw. die Anderung des Flächenwidmungsplanes zu beschließen.

Beschluss:
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die anwesenden Damen und Herren einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang

  • a) die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von 585 m2 von ,,Bauerwartungsfläche Wohngebiet" in ,,Baufläche Wohngebiet" aus dem Grundstück Nr. 1650 (zukünftig Grundstück Nr. 1650/3), je GB Vandans;
  • b) die Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes gemäß dem Plan in der angeschlossenen Anlage;
  • c) den dazu erstellten Erläuterungsbericht zur Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes;

Peter Scheider jun. hat wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen.

8. Entscheidunq zum A von Herrn Günther Fitsch. Scheiben ße22- Vandans.

  • um Umwidmuno einer Teilfläche imvom 11. Dezember maß von ca- 262 m2 12125
  • 39. SiEung Gemeindevertretung vom 20. Februar 2025

von ,.Freifläche Freihaltesebiet" in ..Freifläche Sonderqebiet landwirtschaftlicher Geräteschuppen" aus dem Grundstück Nr. 1941/2, GB Vandans Beschlussvorlaqe:
ln der Sitzung am 11. Dezember 2024 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung (incl. Verkehrs) einstimmig für eine Anderung des Flächenwidmungsplanes, wie von den Antragsstellern beantragt, ausgesprochen und empfehlen der Gemeindevertretung den vorliegenden Antrag mit folgender Begründung zu genehmigen:
Aus raumplanungsfachlicher Sicht ist die Anderung des Flächenwidmungsplanes in ,,Freifläche Sondergebiet (Landwirtschaftlicher Geräteschuppen)" zu befürworten, da es sich entsprechend ihrer Zweckwidmung nur um eine geringfügige Enrueiterung des bestehenden Pferdestalles handelt. Der Projektwerber hat die Größe der umzuwidmenden Fläche an die geplante Gebäudegröße angepasst und es wird somit eine klare rechtliche Lage geschaffen. Es sind keine negativen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild zu erwarten.

Gemäß g 21a RPG sind bei einer Anderung des Flächenwidmungsplanes die Bestimmungen zur Umweltprüfung ($$ 10a bis 109 RPG) sinngemäß anzuwenden und die Anderung des FWP einer Umweltprüfung bzw. Umwelterheblichkeitsprüfung zu unterziehen. Soweit ein räumlicher Entwicklungsplan zugrunde liegt, welcher einer Umweltprüfung unterzogen wurde, können dessen Ergebnisse zur Vermeidung von Mehrfachprüfungen veruvertet werden. Gemäß S 3 Abs. 2 lit. b der Verordnung der Landesregierung über Pläne, die von der Umwelterheblichkeitsprüfung oder der Umweltprüfung ausgenommen sind, fallen unter anderem Widmungen von Sondergebieten unmittelbar anschließend an den äußeren Siedlungsrand bis zu einer Größe von 2 ha.

Der Verordnungsentwurf über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes sowie den dazu erstellten Erläuterungsbericht wird dieser Beschlussvorlage beigelegt.

Es wird ersucht, über den vorliegenden Anderungsvorschlag eine Entscheidung zu treffen bzw. die Anderung des Flächenwidmungsplanes gemäß der Empfehlung des Raumplanungsausschusses im Entwurl zu beschließen.

Beschluss:
Die vom Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung geäußerten Argumente sind schlüssig und nachvollziehbar.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die anwesenden Damen und Herren einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang

  • a) die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 262 m2 von ,,Freifläche Freihaltegebiet" in ,,Freifläche Sondergebiet landwirtschaftlicher Geräteschuppen" aus dem Grundstück Nr.194112, GB Vandans im Entwurf;
  • b) die Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes im Entwurf;
  • c) den dazu erstellten Erläuterungsbericht zum Verordnungsentwurf über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes;

13125
39. SiEung Gemeindevertretung vom 20. Februar 2025

9. Entscheidunq zum Antrag von der illwerke vkw AG. Weidachstraße 6. 6900 Breqenz.

vom 25- Juni 2O24- um Widmuno einer T eim Ausmaßvon ca- 154 m2 von ..Freifläche Freihalteqebiet" in ..Freifläche Sondergebiet Seilrutsche" aus dem Grundstück Nr. 754/5, GB Vandans Beschlussvorlage:
ln der Sitzung am 11. Dezember 2024 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung (incl. Verkehrs) einstimmig für eine Anderung des Flächenwidmungsplanes, wie von den Antragsstellern beantragt, ausgesprochen und empfehlen der Gemeindevertretung den vorliegenden Antrag mit folgender Begründung zu genehmigen:
Aus raumplanungsfachlicher Sicht ist die Anderung des Flächenwidmungsplanes in ,,Freifläche Sondergebiet (Seilrutsche)" zrl befünrvorten, da es sich grundsätzlich um eine Anpassung an den tatsächlichen Bestand handelt. Der Projektwerber hat die Größe der umzuwidmenden Fläche an den tatsächlichen Bestand der Anlage angepasst und es wird somit eine klare rechtliche Lage geschaffen. Es sind keine negativen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild zu erwarten.

Gemäß $ 21a RPG sind bei einer Anderung des Flächenwidmungsplanes die Bestimmungen zur Umweltprüfung ($$ 10a bis 109 RPG) sinngemäß anzuwenden und die Anderung des FWP einer Umweltprüfung bzw. Umwelterheblichkeitsprüfung zu unterziehen. Gemäß Stellungnahme vom Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. Umwelt- und Klimaschutz (lve)
(Zl. lve-410.18-6712024-2) vom 20.12.2024 wurde zur gegenständlichen Umwelterheblichkeitsprüfung nach dem Raumplanungsgesetz festgestellt, dass gemäß $ 10a Abs. 3 und 4 iVm $ 21a Abs. 1 RPG, LGBl.Nr. 33/2005, durch die geplante Anderung des Flächenwidmungsplanes in Vandans keine voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen zu envaF ten sind.

Der Verordnungsentwurf über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes sowie den dazu erstellten Erläuterungsbericht wird dieser Beschlussvorlage beigelegt.

Es wird ersucht, über den vorliegenden Anderungsvorschlag eine Entscheidung zu treffen bzw. die Anderung des Flächenwidmungsplanes gemäß der Empfehlung des Raumplanungsausschusses im Entwurf zu beschließen.

Beschluss
Die vom Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung geäußerten Argumente sind schlüssig und nachvollziehbar.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die anwesenden Damen und Herren einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang

  • a) die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 154 m' von ,,Freifläche Freihaltegebiet" in ,,Freifläche Sondergebiet Seilrutsche" aus dem Grundstück Nr. 75415, GB Vandans im Entwurf;
  • b) die Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes im Entwurf;
  • c) den dazu erstellten Erläuterungsbericht zum Verordnungsentwurf über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes;

14t25
39. Si2ung Gemeindevertretung vom 20. Febtuar 2025

10.
rund
Nr.439. ieB Vandans
Beschlussvorlaqe:
ln der Sitzung am 11. Dezember 2024 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Raumplanung und-Gemeindeentwicklung (incl. Verkehrs) einsiimmig für eine Anderung des Flächenwidmungsplanes, wie von den Antragsstellern beantragt, ausgesprochen und empfehlen der Gemeindevertretung den vorliegenden Antrag mit folgender Begründung zu genehmigen:
Die illwerke vkw AG hat am 1 1. November 2}24einen begründeten Anderungsvorschlag zum Flächenwidmungsplan schriftlich beim Gemeindeamt eingebracht. lm Ortsteil lnnerbach in Vandans soll bei der Talstation der Golmerbahn eine Teilfläche der Liegenschaft Grundstücke Nr.436 und Nr.439, KG 90109, Vandans, von derzeit,,Freifläche Freihaltegebiet" (,,FF" gem.

$ 18 Abs. 5 RPG) bzw. ,,Freifläche Sondergebiet (Schipiste bzw. Rodelbahn)" (,,FS" gem.
$
ig nOs. 4lit b) RPG) in ,,Freifläche Sondergebiet (Touristische lnfrastruktur)" (,,FS" gem.
$
Abs. 4 lit b) RPG), umgewidmet werden. Nach Absprache mit der Abteilung Raumplanung und Baurecht (Vlla) wurde die Zweckwidmung auf ,,FS/Sportshop und Depot" abgeändert.

Das Ausmaß der Widmungsänderung umfasst eine Fläche von rund 378 m".

Aus raumplanungsfachlicher Sicht ist die Anderung des Flächenwidmungsplanes in ,,Freifläche Sondergebiet (Sportshop und Depot)" zu befürworten, da es sich grundsätzlich um eine Anpassung an den tatsächlichen Bestand handelt. Der Projektwerber hat die Größe der umzuwidmenden Fläche an die geplante Gebäudegröße angepasst und es wird somit eine klare rechtliche Lage geschaffen. Es sind keine negativen Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild zu erwarten.

Gemäß g 21a RPG sind bei einer Anderung des Flächenwidmungsplanes die Bestimmungen zur Umweltprüfung (gg 10a bis 10g RPG) sinngemäß anzuwenden und die Anderung des FWP einer Umweltprüfung bzw. Umwelterheblichkeitsprüfung zu unterziehen. Gemäß Stellungnahme vom Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abt. Umwelt- und Klimaschutz (lVe)
(Zl. lVe-410.19-212025-6) vom 12.02.2025 wurde zur gegenständlichen Umwelterheblichkeitsprüfung nach dem Raumplanungsgesetz festgestellt, dass gemäß $ 10a Abs. 3 und 4 iVm g 21a Abs. 1 RPG, LGB|.Nr. 3312005, durch die geplante Anderung des Flächenwidmungsplanes in Vandans keine voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Der Verordnungsentwurf über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes sowie den dazu erstellten Erläuterungsbericht wird dieser Beschlussvorlage beigelegt.

Es wird ersucht, über den vorliegenden Anderungsvorschlag eine Entscheidung zu treffen bzw. die Anderung des Flächenwidmungsplanes gemäß der Empfehlung des Raumplanungsausschusses im Entwurf zu beschließen.

Beschluss:
Die vom Ausschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung geäußerten Argumente sind schlüssig und nachvollziehbar.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die anwesenden Damen und Herren einstimmig für eine antragsgemäße Erledigung aus und genehmigen in diesem Zusammenhang 15125
39. SiEung Gemeindevertretung vom 20. Febtuat 2025

  • a) die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 378 m'von ,,Freifläche Freihaltegebiet" bzw. ,,Freifläche Sondergebiet (Skipiste bzw. Rodelbahn) in ,,Freifläche Sondergebiet (Sportshop und Depot)" aus den Grundstücken Nr. 436 und Nr. 439, je GB Vandans im Entwurf;
  • b) die Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes im Entwurf;
  • c) den dazu erstellten Erläuterungsbericht zum Verordnungsentwurf über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes;

11.Entscheiduno zum Antrao des Standes Montafon vom 27.Jänner 2O25 um Beschlussfassung des..Reqionales räumliches Entwicklunqskonzept Montafon" (reqREK Monta- Beschlussvorlaqe Sachverhaltsdarstellung / Begründung:
Das Regionale Räumliche Entwicklungskonzept (regREK) wurde auf Grundlage eines umfassenden Planun gsprozesses erarbeitet, der folgende Schritte umfasste:
Analyse der Ausgangslage (wirtschaftlich, ökologisch, sozial), Defi nition strategisch er Ziele, Entwicklung von Handlungsschwerpunkten und Maßnahmen, Einbind un g relevanter Akteu re sowie öffentliche Betei ligu ngsverfah ren Der Prozess gliederte sich in zwei Phasen. ln der Phase 1 wurde die Analyse vorgenommen und das Zielbild des regREK Montafon erarbeitet (2019-2021)
lst-Analyse (Erhebung der aktuellen Rahmenbedingungen und Erstellung einer SWOT-Analyse)
Beteiligungsprozess (lntegration der Bevölkerung und lokalen Akteure durch Workshops, Arbeitsgruppen und öffentliche Veranstaltungen)
Zielbild (Formulierung von zehn Leitsätzen und Leitzielen, die die Basis für die Entwicklung des Montafons bilden)
Beschlussfassung (Das Zielbild wurde 2021 von der Standesvertretung und den Gemeinden beschlossen)
ln der Phase 2 wurden die Maßnahmen und Projekte entwickelt (2023-2024)
Schlüsselprojekte (ldentifikation und Definition konkreter priorisierter Projekte)
Abstimmung (Koordination mit den Räumlichen Entwicklungsplänen (REP) der einzelnen Gemeinden)
lntegration (Der Maßnahmenkatalog und die Projekte wurden auf die regionale Ebene gehoben und abgestimmt)
Das regREK Montafon legt Leitlinien für die räumliche Entwicklung der Region fest. Die wichtigsten Ziele umfassen:
Nachhaltige Regionalentwicklung: Schaffung eines Ausgleichs zwischen Siedlungsentwicklu ng, Frei raumschutz u nd I nfrastruktur.

Klimaschutz und Anpassung: Umsetzung von Maßnahmen zur Reduktion von COz- Emissionen und Steigerung der Klimawandelresilienz.
16t25
39. SiEung Gemeindevertretung vom 20. Februar 2025
fon)
a
a
a
a

a Wirtschaftsförderung und Mobilität: Förderung eines integrierten Verkehrssystems sowie Schaffung attraktiver Rahmenbedingungen für Wirtschaft und lnnovation.

Soziale Gerechtigkeit: Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

Das regREK ist ein zukunftsweisender Orientierungsrahmen, der als Grundlage für politische und administrative Entscheidungen dient. Das regREK hat empfehlenden Charakter und wird nicht verordnet. Die Räumlichen Entwicklungspläne (REP) der Gemeinden sollten den Leitlinien des regREK nicht widersprechen.

Das Regionale Räumliche Entwicklungskonzept stellt eine notwendige Grundlage für die strategische Steuerung der räumlichen Entwicklung der Region dar. Durch den Beschluss wird die Grundlage geschaffen, die Maßnahmen des regREK schrittweise und zielgerichtet umzusetzen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um den zukünftigen Herausforderungen der Region gerecht zu werden und die Lebensqualität, wirtschaftliche Entwicklung sowie ökologische Nachhaltigkeit zu sichern.

Der Standesausschuss hat in der Sitzung vom 10. Dezember 2024 den vorgelegten Endbericht des Regionalen Räumlichen Entwicklungskonzeptes (regREK) in seiner finalen Fassung beschlossen und bekennt sich zu den vorliegenden Leitsätzen, Leitzielen sowie dem räumlichen Leitbild und der Schlüsselprojekte.
Em pfohlener Beschlusstext:
Der Stand Montafon ersucht die Mitgliedsgemeinden um die Beschlussfassung zum regREK Montafon gemäß folgendem Antrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans möge beschließen:
,,Die Gemeinde Vandans beschließt das Regionale Räumliche Entwicklungskonzept Montafon (regREK) in seiner finalen Fassung vom 10. Dezember 2024 als Handlungsrahmen und Arbeitsgrundlage für die zukünftige Zusammenarbeit im Montafon. Die Gemeinde Vandans wird gem. g 1 1 Abs. 2 RPG auf die im regREK Montafon gemeinsam erarbeiteten Grundlagen bei künftigen Planungen und Entscheidungen Bedacht nehmen."
Es wird ersucht, über den Antrag des Standes Montafon vom 27. Jänner 2025 Beschussfassung ,,Regionales räumliche Entwicklungskonzept Montafon" - finale Fassung vom 10. Dezember 2024 eine Entscheidung zu treffen.

Beschluss:
Nach einer eingehenden Erläuterung durch den Vorsitzenden und Beantwortung einiger Fragen zum geplanten Mobilitätskorridor für die Enrueiterung der Vollbahn, sprechen sich die Anwesenden einstimmig für folgenden Beschluss aus:
,,Die Gemeindevertretung Vandans nimmt das Regionale Räumliche Entwicklungskonzept Montafon (regREK) vom 10. Dezember 2024 zur Kenntnis. Die Gemeinde Vandans fordert die Gemeinden Schruns und Tschagguns auf, bei künftigen Planungen gemäß $ 11 Abs. 2 RPG nicht nur die Erweiterungsmöglichkeit der Vollbahn durch das Ortszentrum von Schruns in Tieflage (Tunnel) bis zur Zamangbahn zu berücksichtigen, sondern auch einen Korridor für eine Vollbahn, der vor dem Bahnhof Tschagguns abzweigt und entlang der lll bis zum Aktivpark Montafon verläuft, freizuhalten.

Unter dieser Voraussetzung wird die Gemeinde Vandans gem. $ 11 Abs. 2 RPG auf die im regREK Montafon gemeinsam erarbeiteten Grundlagen bei künftigen Planungen und Entscheidungen Bedacht nehmen."
17125
39. Si2ung Gemeindevertretung vom 20. Februar 2025

Die Gemeindevertretung Vandans begründet diesen abgeänderten Beschluss mit den bestehenden Bedenken hinsichtlich der hohen Kosten und der technischen Herausforderungen einer geplanten Tieflage der Bahn durch das Zentrum von Schruns. Es gebe zudem Unsicherheiten über die Auswirkungen auf den Grundwasserspiegel und die Grundwasserströme. Aufgrund dieser offenen technischen Fragen sowie zur Finanzierbarkeit der Tieflage durch Schruns hält die Gemeindevertretung die alleinige Fokussierung auf die priorisierte Variante für nicht sinnvoll und plädiert daher für die Offenhaltung einer alternativen Variante entlang der lll. Diese alternative Variante sollte im regionalen Entwicklungskonzept berücksichtigt werden.

12. Entscheiduns zum Antraq des Standes Montafon vom 27. Jänner 2025 um Beschlussfassunq des ..Commitment der Talschaft betreffend die Hotel- und Beherbersungsentwicklung im Montafon"
Beschlussvorlaqe:
Das Commitment der Talschaft betreffend die Hotel- und Beherbergungsentwicklung im Montafon wurde auf Grundlage einer von Montafon Tourismus und Stand Montafon beauftragten Hotel- und Beherbergungs-Masterplanes Montafon erarbeitet. Der Masterplan wurde durch die Herren Mag. (FH) Helmut List und Dr. Martin Domenig vom Beratungsbüro Kohl& Partner erstellt.

Auf Basis dieses Masterplanes wird nun eine regional abgestimmte Grundlage zur nachhaltigen Hotel- und Beherbergungsentwicklung im Montafon vorgelegt. Es definiert Leitlinien und Qualitätsstandards, die auf die Bedürfnisse der Region, ihrer Bewohner:innen und des Tourismus ausgerichtet sind. Die wichtigsten lnhalte sind:
Ziele des Commitments
Förderung eines gemeindeübergreifenden und strategischen Ansatzes für die Tourismusentwicklung.
Ubergang vom Tages- zum Aufenthaltstourismus.
Reduktion des Verkehrs und Schutz der Umwelt.

Entlastung des Woh nungsmarkts d urch M itarbeiterunterkünfte.

Stärkung der regionalen Wirtschaft und Schaffung von Arbeitsplätzen.
Kernpunkte der Strategie
Gemei ndeüberg reifende Abstim m ung
Projekte ab 80 Betten werden gemeinsam geprüft.

Qualität, Nachhaltigkeit und regionale Synergien stehen im Fokus.
Nachhaltigkeit und Qualität:
Bevorzugung von ganzjährig betriebenen Hotels mit regionaler Baukultur Vermeidung von überdimensionierten und nicht nachhaltigen Projekten.
Mobilität und Standortwahl
Beherbergungsbetriebe sollen gut an den öffentlichen Verkehr angebunden sein Konzentration auf Ortszentren und tou ristische Schwerpu nktgebiete.
M itarbeiterbed ingungen
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39. SiEung Gemeindevertretung vom 20. Februar 2025
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a
a
a

a
Verbesserte Arbeitsbedingungen und verpflichtende Mitarbeiterunterkünfte Maßnahmen zur Bindung von Fachkräften aus der Region.
Mehrwert für die Bevölkerung
lntegration öffentlicher Vorteile wie zugängliche Restaurants und Freizeit-einrichtungen.

Unterstützung der Akzeptanz durch klare Nutzen für Einheimische.
Förderung von "warmen Betten":
Verzicht auf lnvestorenmodelle und Ferienwohnungen zugunsten langfristiger touristischer Nutzung.
Umsetzung und Kontrolle
Das Commitment wird durch eine zentrale regionale Anlaufstelle koordiniert.

Projekte werden auf ökologische, wirtschaftliche und soziale Kriterien geprüft.

Die Zusammenarbeit zwischen Tourismusakteuren, Gemeinden und Wirtschaft wird intensiviert.

Das Commitment bildet eine Grundlage für die nachhaltige Entwicklung des Tourismus und stärkt die regionale ldentität und Wirtschaft im Montafon.

Der Standesausschuss beschloss in der Sitzung am 10. Dezember 2024 den vorgelegten Endbericht des Commitment der Talschaft betreffend die Hotel- und Beherbergungsentwicklung im Montafon in seiner finalen Fassung vom 04. Dezember 2024 als Handlungsrahmen und Arbeitsgrundlage für die zukünftige Zusammenarbeit im Montafon. Der Stand Montafon bekennt sich zum Commitment der Talschaft betreffend die Hotel- und Beherbergungsentwicklung im Montafon und verpflichtet sich, die darin festgelegten Leitsätze und Leitziele bei künftigen Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen.
Empfohlener Beschlusstext
Der Stand Montafon ersucht die Mitgliedsgemeinden um die Beschlussfassung zum Commitment der Talschaft betreffend die Hotel- und Beherbergungsentwicklung im Montafon gemäß folgendem Antrag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans möge beschließen:
,,Die Gemeinde Vandans beschließt das Commitment der Talschaft betreffend die Hotel- und Beherbergungsentwicklung im Montafon in seiner finalen Fassung vom 04. Dezember 2024 als Handlungsrahmen und Arbeitsgrundlage für die zukünftige Zusammenarbeit im Montafon.
Die Gemeinde Vandans wird gem.
S 11 Abs. 2 RPG auf die im Commitment der Talschaft
betreffend die Hotel- und Beherbergungsentwicklung im Montafon gemeinsam erarbeiteten Grundlagen bei künftigen Planungen und Entscheidungen Bedacht nehmen."
Es wird ersucht, über den Antrag des Standes Montafon vom 27. Jänner 2025 Beschussfassung ,,Commitment der Talschaft betreffend die Hotel- und Beherbergungsentwicklung im Montafon" in seiner finalen Fassung vom 04. Dezember 2024 als Handlungsrahmen und Arbeitsgrundlage für die zukünftige Zusammenarbeit im Montafon eine Entscheidung zu treffen.
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39. Siüung Gemeindevertretung vom 20. Februar 2025
Beschluss:

Nach einer eingehenden Erläuterung durch den Vorsitzenden und Beantwortung einiger Fragen grundsätzlicher Natur sprechen sich die Anwesenden einstimmig fürfolgenden Beschluss aus:
,,Die Gemeinde Vandans beschließt das Commitment der Talschaft betreffend die Hotel- und Beherbergungsentwicklung im Montafon in seiner finalen Fassung vom 04. Dezember 2024 als Handlungsrahmen und Arbeitsgrundlage für die zukünftige Zusammenarbeit im Montafon.
Die Gemeinde Vandans wird gem.
S 11 Abs. 2 RPG auf die im Commitment der Talschaft
betreffend die Hotel- und Beherbergungsentwicklung im Montafon gemeinsam erarbeiteten Grundlagen bei künftigen Planungen und Entscheidungen Bedacht nehmen."
13Entscheiduno zum der Pfarre Vandans vom 17. Jänner 2O25 um Gewähruno eines Stromkostenbeitraoes für die ndunoen in der Pfarrkirche im Jahr 2O24 Beschlussvorlage:
Mit Schreiben vom 14. Jänner 2Q25 teilt das römisch-katholische Pfarramt Vandans mit, dass im Zeitraum 01. Oktober 2023 bis 30. September 2024 (= 366 Tage) in der Pfarrkirche insgesamt 19.524 kWh Strom verbrauchtworden sind. Die Kosten dafür belaufen sich laut Rechnung vom 08. November 2Q24 auf 4.557,01 Euro incl. USt.
Verbrauch 2023:21.842 kwh -4.604,58
Euro
Verbrauch 2022:23.707 kwh -
3.710,34 Euro
Verbrauch 2021:23.152 kwh - 3.721,10 Euro
Verbrauch 2020:22.643 kwh -
3.328,74 Euro
Verbrauch 2019:30.493 kwh - 4.341,58 Euro
Seit ,,Uhzeiten" leistet die Gemeinde Vandans einen Kostenbeitrcg zu den Stromkosten in der Pfarrkirche, und zwar in der Größenordnung von 50%.

Es wird ersucht, zum vorliegenden Antrag des römisch-katholischen Pfarramtes Vandans eine Entscheidung zu treffen.

Beschluss:
Nach einigen Wortmeldungen grundsätzlicher Natur sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung für die Gewährung eines 50 %igen Kostenbeitrages zu den Stromkosten in der Pfarrkirche im Zeitraum 01. Oktober 2023 bis 30. September 2024 aus und genehmigen in diesem Zusammenhang einen Stromkostenbeitrag in Höhe von 2.278,50 Euro.

14. Entscheidunq zum Antraq von Herrn Martin Marent, wohnhaft in 6773 Vandans. Mühlevom 12. Feb von der der G haunulzrrnoszahll oemäß 635 Abs.2Raumrnrrndc.racefz fiir dan llmbatrtnetn Mehrfamilienwohnhaus auf den Grundstücken Nr. 1326/2 und Nr. .473. GB Vandans Beschlussvorlaqe:
Herr Martin Marent, wohnhaft in 6773 Vandans, Mühleweg 2, beabsichtigt auf den Grundstücken Nr. 132612 und Nr. .473 das bestehende Einfamilienhaus in ein Mehrfamilienwohnhaus umzubauen.
20t25
39. SiEung Gemeindevertretung vom 20. Februar 2025

Mit Schreiben vom 12. Februar 2Q25 ersucht der Bauwerber auf Grundlage der Planunterlagen (Nr. 08-01-E01) vom 06. Jänner 2025, um die Bewilligung einer Ausnahme von der Verordnung des Bebauungsplanes der Gemeinde Vandans gem. $ 35 Raumplanungsgesetzes von der Baunutzungszahl (BNZ) 50 auf 64,97 (BNZ mit der Verkehrsfläche 60,01).

Die baugegenständlichen Grundstücke befinden sich gemäß der Verordnung der Gemeinde Vandans über einen Bebauungsplan vom 30. Juli 2024 in der Zone 5 ,,Wohngebiet" mit einer maximalen Baunutzungszahl von 50.

Weil die Zulassung dieser Ausnahme eine elementare Voraussetzung für die Erteilung der beantragten Baubewilligung ist, ersucht der Bauwerber um eine Ausnahmebewilligung von der Verordnung über einen Bebauungsplan vom 30. Juli 2024.

Gemäß g 35 Abs. 2 des Raumplanungsgesetzes sind vor Erteilung der Ausnahmebewilligung die Nachbarn zu hören. Mit Schreiben vom 15. Jänner 2025 wurden zwar alle Nachbarn eingeladen zum Antrag auf Zulassung von Ausnahmen von der Verordnung über einen Bebauungsplan eine Stellungnahme abzugeben, jedoch sind die Nachbarn aufgrund der Neuberechnung der Baunutzungszahl (Erhöhung BNZ von 60 auf 65) erneut zu hören.

Die Neuberechnung der Baunutzungszahl war erforderlich, da der Flächenwidmungsplan (ausgewiesene Verkehrsfläche) nicht mit dem tatsächlichen Straßengrundstück, Grundstück Nr. 1326/3, übereinstimmt und die im Plan ausgewiesene Verkehrsfläche teilweise über das Baug rundstück verläuft.

Es wird ersucht, zum vorliegenden Antrag von Herrn Martin Marent eine Entscheidung zu treffen.

Beschluss:
ln seiner Einleitung erinnert der Vorsitzende, dass im letzten Jahr ein neuer Bebauungsplan ausgearbeitet und beschlossen worden sei. Ein Grund für die Überarbeitung sei auch die Vielzahlvon Anträgen um Ausnahmegenehmigungen vom Bebauungsplan gewesen. Bei der Erarbeitung des aktuellen Bebauungsplanes seien die Ausnahmen der vergangenen Jahre mitberücksichtigt worden, um in Zukunft diese Ausnahmen zu minimieren.

lm $ 2 des Bebauungsplanes sei unter anderem festgeschrieben worden, dass sich die zulässigen Bemessungszahlen an der bestehenden Siedlungsstruktur bzw. den bestehenden baulichen Dichten orientieren und das Ziel einer verträglichen (Nach-) Verdichtung des Siedlungsgebietes bzw. der lnnenentwicklung verfolgen.

Gemäß Raumplanungszielen Abs. 3 (RPG $ 2) ist mit Grund und Boden haushälterisch umzugehen. lm gegenständlichen Fall soll das bestehende Haus saniert und enveitert werden.

Anstelle der alten Garage soll ein neuer Zubau zum bestehenden Haus errichtet werden. Somit handelt es sich um eine Nachverdichtung im Familienverband.

lm räumlichen Entwicklungsplan der Gemeinde Vandans (S 3 Abs 4) wird festgehalten, dass der Schwerpunkt der baulichen Verdichtung im Ortskern und Umfeld (Ortsteile Zwischenbach und Unterbündta) liege. Die Dorfstruktur und Charakteristik der einzelnen Siedlungsteile sollen erhalten bleiben.

Bgm. Florian Küng gibt weiters zu verstehen, dass sich im aktuellen Bebauungsplan ($ 2 Abs
3) die Höchstbaunutzungszahl gemäß Abs. 1 um 10 erhöht, wenn das Bauvorhaben vom örtlichen Gestaltungsbeirat positiv beurteilt und es unter Berücksichtigung dessen Vorgaben umgesetzt werde.
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39. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Febtuat 2025

Nachdem die baugegenständlichen Grundstücke direkt an die Zone 2,,Dorfzentrum" angrenzen, sei eine Ausnahme unter den gleichen Voraussetzungen für das unmittelbar angrenzende Wohngebiet ,,Zone 5" vorstellbar.

Des Weiteren soll im gegenständlichen Bereich die Flächenwidmung angepasst werden und die Zufahrtsstraße als,,Verkehrsfläche" umgewidmet werden.

Nach einigen Wortmeldungen grundsätzlicher Natur, sprechen sich alle Anwesenden vorbehaltlich

  • a) einer positiven Beurteilung durch den örtlichen Gestaltungsbeirat,
  • b) dass keine negativen Stellungnahmen der Nachbarn einlangen und
  • c) dass ein Antrag auf Anderung des Flächenwidmungsplanes gestellt wird (Richtigstellung der Verkehrsfläche)

für eine Ausnahmegenehmigung von der Verordnung des Bebauungsplanes der Gemeinde Vandans gemäß $ 35 Abs. 2 Raumplanungsgesetz für den Umbau in ein Mehrfamilienwohnhaus auf den Grundstücken Nr.132612 und Nr. .473, je GB Vandans, aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Erhöhung der Baunutzungszahl von 50 auf 65.

15. Entscheidunq zum Antraq von Familie Alice und Michael Marton. wohnhaft in 6773 Vandans. Untere ße 111. um Erteiluno einer Abstand oemäß 6 7 Abs. llit.aBauG über dem Grundstück Nr. 156511 aut 2.m. sowie der Genehdie Erric wohnhauses auf dem Gru k Nr- 1565/2. GB Vandans Beschlussvorlaqe:
Die Familie Marton plant den Abriss des bestehenden Mehrfamilienwohnhauses, das derzeit direktan das Gemeindegrundstück Nr. 1565/1 grenzt. Sie beabsichtigen, ein neues Mehrfamilienwohnhaus zu errichten und bitten daher um eine Reduzierung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstands zur Nachbargrenze von 3 Metern auf 2 Meter, gemäß $ 6 Abs.
1 des Baugesetzes (BauG).
Gemäß $
7 Abs. 1 lit. a) BauG kann die Behörde Ausnahmen von den Vorschriften zulassen, vorausgesetzt, die lnteressen der Sicherheit, der Gesundheit sowie des Schutzes des Ortsund Landschaftsbildes werden nicht beeinträchtigt und der betroffene Nachbar, in diesem Fall die Gemeinde Vandans, stimmt zu.

Während eines Planungsgespräches bezüglich des Bauvorhabens mit dem Gestaltungsbeirat der Gemeinde wurde seitens der Gemeinde Vandans angeregt, dass die Bauträger einen Meter entlang der Unteren Venserstraße an die Gemeinde abtreten. Die Untere Venserstraße hat in diesem Bereich eine Breite von lediglich 4 Metern. Dieser Grundtausch wäre für die Gemeinde von Bedeutung, um langfristig die Flächen entlang der Unteren Venserstraße zu sichern. lm Gegenzug würde die Gemeinde einen 2 Meter breiten Streifen an das Grundstück der Familie Marton, westlich an Grundstück Nr. 156512, zurückgeben.

Es wird ersucht, zum vorliegenden Antrag der Familie Marton eine Entscheidung zu treffen 22125
39. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Februar 2025
Beschluss:

Nach einer detaillierten Erläuterung durch Bgm. Florian Küng und einigen Wortmeldungen grundsätzlicher Natur sprechen sich die Anwesenden

  • a) einstimmig für die Erteilung einer Abstandsnachsicht gemäß $ 7 Abs. 1 lit a BauG gegenüber dem Grundstück Nr. 1565/1 von 3,00 auf 2,00 m unter der Bedingung, dass die Gemeinde Vandans ebenfalls eine Abstandsnachsicht von der Familie Alice und Michael Marton und deren Rechtsnachfolger von 3,00 m auf 2,00 eingeräumt wird,
  • b) mit 23 : 1 Gegenstimme (Armin Wachter) für den geplanten Grundtausch aus. Die anfallenden Kosten für die Vermessung und Verbücherung sollen zwischen der Gemeinde Vandans und der Familie Marton je zur Hälfte geteilt werden.

Armin Wachter hat seine Gegenstimme zum Grundtausch damit begründet, dass er in der Vergangenheit immer wieder appelliert habe, Abstandsnachsichten auf Null abzulehnen. Abstandsnachsichten zu öffentlichen Straßen würden unweigerlich zu Problemen führen, die im Nachhinein oft nur mit einem Grundtausch oder Grundstückskauf entschärft werden können.

16.Entscheiduno über eine Erhöhuno der Gemeindeförderuno für --Essen auf Rädern"
Beschlussvorlaqe:
ln der Standesberatung am 02. Dezember 2024 hat Manuel Leichtfried vom Pflegeheim St.

Josef, Schruns informiert, dass die Stiftung Liebenau die Kosten für das Menü ,,Essen auf Rädern" ab 01. Jänner 2025 von derzeit 12,60 Euro auf 13,20 Euro erhöhen wird. Grund für diese Erhöhung sind die gestiegenen Kosten in der Herstellung.

Die Gemeinden des Montafons fördern derzeit,,Essen auf Rädern" mit 3,20 Euro pro Essen.

Um weiterhin eine einheitliche Förderung im Montafon zu gewähren, wird eine Erhöhung der Förderung von derzeit 3,20 Euro auf 3,50 Euro vorgeschlagen.

Es wird ersucht, zu den Anderungen/Erhöhung der Gemeindeförderung für,,Essen auf Räder"
eine Entscheidung zu treffen.

Beschluss:
ln seiner Einleitung informiert der Bürgermeister, dass die Gemeinde Vandans Personen unterstütze, die eine bestimmte Einkommensgrenze (Sozialhilfe/Mindestpension Empfänger)
nicht überschreiten. Der Gemeindeanteil für die Aktion ,,Essen auf Rädern" werde den förderungswürdigen Essensbezieherlnnen direkt von der Rechnung in Abzug gebracht. Die Gemeinde erhalte halbjährliche Abrechnungen von der Stiftung Liebenau.

Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, sprechen sich die Anwesenden einstimmig für die Erhöhung der Gemeindeförderung an förderungswürdige Personen für,,Essen auf Rädern" von derzeit 3,20 Euro auf 3,50 Euro pro Essen aus.

  • 17. Stellunsnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberqer Landtages betreffend ein Gesetz über begleitende Regelungen zur EU-Verordnung betreffend die allgemeine Produktsicherheit - Sammelnovelle 23t25
  • 39. Sitzung Gemeindevertretung vom 20. Februar 2025

a

aGesetz über eine Anderung des Landesgesundheitsfondsgesetzes Gesetz über eine Anderung des Gesetzes über Betreiberplichten zum Schutz der Umwelt Gesetz über Erleichterungen für Vorhaben der Energiewende - Sammelgesetz a Beschlussvorlaqe Diese Beschlüsse wurden vom Landtag am 19. Dezember 2024 sowie am 25. Jänner 2025 für nicht dringlich erklärt. Sie unterliegen daher der Volksabstimmung, wenn eine solche innerhalb von I Wochen nach obigem Tag verlangt wird (Art. 35 der Landesverfassung). Ein solches Verlangen kann unter anderem von wenigstens 10 Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen gestellt werden.

Sofern zu einem der oben angeführten Gesetze die Durchführung einer Volksabstimmung verlangt wird, hat dies die Gemeindevertretung zu beschließen.

Beschluss
Nach einer Erläuterung der wesentlichen Anderungen durch den Vorsitzenden sprechen sich alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung dafür aus, diese nicht dringlichen Beschlüsse des Vorarlberger Landtages keiner Volksabstimmung zu unterziehen.

18. Berichte und Allfälliqes
Bürgermeister Florian Küng berichtet,
deren Tagesordnungspunkte.
deren Tagesordnungspunkte.
Gemeinde Vandans und deren Tagesordnungspunkte.

funden hat. ln diesem Zusammenhang bedankt er sich bei den Organisatoren der Funkenzunft Vandans für diese tolle Veranstaltung.

Unter Punkt,,Allfälliges" erfolgen folgende Wortmeldungen:
Armin Wachter: Stimmt es, dass die Kosten für die Freestyle WM im Jahr 2027 um 80 % steigen.

Antwort des Bürgermeisters: Diese lnformation ist mir nicht bekannt. Es gibt einen Beschluss von der Gemeindevertretung Vandans für die Snowboard Freestyle & Freeski WM 2027 einen finanziellen Beitrag in Höhe von 48.800,00 Euro für die Bewerbung zu leisten.

Wenn es tatsächlich zu einer Kostenerhöhung kommen wird, benötigt es einen weiteren Beschluss bzw. eine Entscheidung.
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39. Siuung Gemeindevertretung vom 20. Februar 2025

Armin Wachter: lst es richtig, dass die Abwasserreinigungsanlage Montafon (ARA)am Limit ist?

Antwort des Bürgermeisters: Das Montafon zählt rund 17.000 Einwohner. ln den Hauptsaisonen gibt es zusätzlich ca. 40.000 - 50.000 Gästenächtigungen. Diese erhöhten Abwassermengen sind für die Kläranlage sicherlich eine Herausforderung. Damit die ARA Montafon stets den Anforderungen der Zeit sowie den gesetzlichen Bestimmungen entspricht, investieren die Gemeinden laufend in diesen Betrieb.

Christoph Brunold: Es sind einige Umbaumaßnahmen bei der ARA in Planung.

Armin Wachter: Wurde zwischenzeitlich ein Pächter für das Alpengasthaus Rellstal gefunden?

Antwort des Bürgermeisters: Es gibt leider noch immer keine konkrete Zusage. Zwei Termine für lnteressentengespräche wurden fixiert.

Armin Wachter: Die TBC-Fälle in den verschiedenen Regionen im Montafon und im Bregenzerwald sind erschreckend. Die Jägerschaft Vandans hat ihre Aufgaben erledigt bzw. Abschüsse erfüllt und wir sind verschont geblieben. Die Vorgehensweise seitens des Landes bei einem TBC-Fallfinde ich allerdings für übertrieben.

Antwort des Bürgermeisters: Ja es ist erfreulich, dass es bisher in Vandans kein TBC-Vorfall gegeben hat. lch hoffe, dass dies auch weiterhin so bleibt. lm Silbertal sieht es leider anders aus, da ist die Durchseuchungsrate viel höher.

Armin Wachter: Ein Teilstück der Gütenrueganlage Ganeu wurde im letzten Jahr generalsaniert und asphaltiert. Diese Weganlage wurde in den vergangenen Wochen stark beschädigt, unzählige Kettenspuren sind sichtbar, obwohl offiziell die Wintersperre verhängt wurde.

Mag. Christian Egele: Diese Kettenspuren habe ich im Dezember auch festgestellt und zudem ist das Hinweisschild der Wintersperre umgedreht worden. Diese Vorgehensweise von Einzelnen ist für mich leider auch nicht nachvollziehbar.

Antwort des Bürgermeisters: lm Frühjahr wird es ein klärendes Gespräch mit den Verantwortlichen der GWG Ganeu geben.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt Bgm. Florian Küng allen für ihr Kommen. Einen besonderen Dank spricht er alljenen Gemeindevertretern und Gemeindevertreterinnen für ihre ehrenamtliche Tätigkeit in den letzten fünf Jahren aus, die nach der Gemeindevertretungswahl nicht mehr in diesem Gremium sein werden und wünscht ihnen alles Gute.

Nun wolle er im Namen der Gemeinde Vandans zu einem Abschlussessen einladen und schließt um 20.00 Uhr die Sitzung.
Für die Richtigkeit Vorsitzende
der Ausfe
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Florian Küng, Bgm
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39. Si2ung Gemeindevertretung vom 20. Februar 2025
Eveline Breuß