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5. Sitzung der Gemeindevertetung am 27. November 2025
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Fundstellen
Raumplanung / Umwidmung
- … der Gemeinde Vandans über die Einhebung von Tourismusbeiträgen (Tourismusbeiträgeverordnung) 9. Beschlussfassung einer Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans - Antrag Paul Schoder, Aktenzahl: vd031 .2-212025 10. Beschlussfassung einer Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes …
- … der Gemeinde Vandans - Antrag Hedwig Marent und Miteigentümer, Aktenzahl: vd031 .2-312025 11. Beschlussfassung einer Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans - Antrag Markus und Nicole Pfefferkorn, Aktenzahl: vd031 .2-412025 12. Beschlussfassung einer Verordnung über eine Anderung des …
- … des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans -Antrag Alexander Burtscher, Aktenzahl: vd031 .2-512025 13. Beschlussfassung einer Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans -Antrag Alfred und Bettina Vallaster, Aktenzahl: vd031 .2-812025 14. Beschlussfassung einer Verordnung über eine Anderung des …
- … über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans - Antrag Franz Egele, Aktenzahl: vd031 .2-912025 15. Bewilligung von Ausnahmen vom Bebauungsplan der Gemeinde Vandans - Antrag Alpenländ ische Gemein n ützige WohnbauG m bH, Aktenzahl : vd03 1 .3-41 2025 16. Bewilligung einer Ausnahme vom Bebauungsplan …
Verkauf / Erwerb / Versteigerung
- … Weiterentwicklung und Venvertung der Liegenschaft,,ehemaliges Seniorenheim Schmidt". ln der genannten Sitzung haben sich die Anwesenden für die Variante ,,Baurechtsvertrag" ausgesprochen u nd der Gemeindevertretu ng d ie Em pfeh l ung ausgesprochen, den Abschluss eines Baurechtsvertrages für die betreffenden Grundstücke …
- … nächsten Sitzung der Gemeindevertretung beraten werden. Als Muster soll der zwischen den Gemeinden Schruns/Tschagguns und der TUI BLUE AT GmbH abgeschlossene Baurechtsvertrag herangezogen werden. Nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung soll die Entscheidung öffentlich bekanntgegeben und mit den vorliegenden …
- … dass die inhaltliche Ausgestaltung (insbesondere die Laufzeit im gesetzlich zulässigen Rahmen von 10 bis 100 Jahren, der Bauzins und die Wertsicherung) im Baurechtsvertrag klar zu regeln sei. Mag. Nadine Kasper gibt in ihrer Wortmeldung zu verstehen, dass sie sich bei einem Makler informiert habe. Die Summe von 1,55 Millionen …
- … zu verhandeln; die Gemeinde Vandans habe kein lnteresse daran, das Objekt nach 30 Jahren zurückzunehmen, sofern es touristisch bzw. entsprechend des Baurechtsvertrages betrieben werde. Nicole Ender-Jöchl MSc schließt sich der Wortmeldung von Mag. Nadine Kasper an. Sollten sich kein lnteressent für eine Nutzung auf Basis …
Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)
G ervr er N DEAMI Velr DANS
Verhandlungsschrift
aufgenommen am 27. November 2025 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Vandans anlässlich der 5. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der neuen Funktionsperiode.
Auf Grund der Einladung vom 20. November 2025 nehmen an der auf heute, 19.30 Uhr, einberufenen Sitzung teil:
I iqfc Gcmeinsnm fiir \/andans"
Bgm. Florian Küng, Vbgm. lna Bezlanovits, lng. Stefan Steininger BSc MSc, Lukas Sturm MBA, Dl(FH) Mathias Rinderer, Daniel Ritter, Bettina Rau, Heinz Scheider, Renate Neve, Alissa Bitschnau, MMst. Walter Bitschnau M.Ed., Helmut Robert Bitschnau sowie Mag. Christof Obwegeser, Denis Klanert und Helmut Tisch als Ersatzmitglieder;
Liste,.Zukunft Vandans":
Nicole Ender-Jöchl MSc, Mag. Nadine Kasper sowie Nadine Albrecher, Mag.pharm. Sabine Ganahl MSc, Mag.rer nat Anja Burtscher-Marte und Manuela Klinger als Ersatzpersonen;
Liste ..An frischa Loft -
Parteinrrnabhänoioe Liste - Vandans:
Armin Wachter, Walter Stampfer und Frank Hepperger;
Entschuldigt:Mag. Johannes Wachter (GFV), Anita Kesselbacher (GFV), lman lbrahim (GFV), Bettina Ganahl (ZV), Dipl. lng. Nadine Mangeng MSc (ZV), Sarah Ostrowski (ZV) und Annabell Linguanti (ZV);
Schriftführerin: GBed.Eveline Breuß
Vor Beginn der öffentlichen Sitzung gelobt Frau Manuela Klinger vor dem Bürgermeister, die Verfassung sowie alle übrigen Gesetze gewissenhaftzu beachten, ihre Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde Vandans nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.
Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr eine weitere öffentliche Fragestunde. Nachdem keine Fragen gestellt worden sind, beginnt der Vorsitzende mit der 5. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, die Schriftführerin sowie den Zuhörer und stell die Beschlussfähigkeit fest. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung.
Taqesordnung:
1Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 4. Sitzung der Gemeindevertretung am 11 September 2025
- 2. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses für Projektentwicklung der Gemeinde Vandans vom 02. Oktober 2025 und 04. November 2025 sowie Beschlussfassung der Empfehlungen
- 3. Kenntnisnahme über die Beratungen des e5-Team der Gemeinde Vandans vom 22. Oktober 2025
- 4. Kenntnisnahme über die Beratungen der Arbeitsgruppe Tourismus der Gemeinde Vandans vom 30. Oktober 2025
- 5. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses für Bau der Gemeinde Vandans vom 1 1 . November 2Q25 sowie Beschlussfassung der Empfehlungen
- 6. Kenntnisnahme über die Beratungen des Prüfungsausschusses der Gemeinde Vandans vom
- 26. September 2025 sowie Stellungnahme des Bürgermeisters vom 19. November 2025 zum Prüfbericht über die unvermutete Prüfung der Gebarung gemäß $ 52 Abs. 4 GG
- 7. Festsetzung der Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2026
- 8. Beschlussfassung einer Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans über die Einhebung von Tourismusbeiträgen (Tourismusbeiträgeverordnung)
- 9. Beschlussfassung einer Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans - Antrag Paul Schoder, Aktenzahl: vd031 .2-212025
- 10. Beschlussfassung einer Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans - Antrag Hedwig Marent und Miteigentümer, Aktenzahl: vd031 .2-312025
- 11. Beschlussfassung einer Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans - Antrag Markus und Nicole Pfefferkorn, Aktenzahl: vd031 .2-412025
- 12. Beschlussfassung einer Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans -Antrag Alexander Burtscher, Aktenzahl: vd031 .2-512025
- 13. Beschlussfassung einer Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans -Antrag Alfred und Bettina Vallaster, Aktenzahl: vd031 .2-812025
- 14. Beschlussfassung einer Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans - Antrag Franz Egele, Aktenzahl: vd031 .2-912025
- 15. Bewilligung von Ausnahmen vom Bebauungsplan der Gemeinde Vandans - Antrag Alpenländ ische Gemein n ützige WohnbauG m bH, Aktenzahl : vd03 1 .3-41 2025
- 16. Bewilligung einer Ausnahme vom Bebauungsplan der Gemeinde Vandans - Antrag Johannes und Alissa Bitschnau, Aktenzahl: vd031 .3-512025
- 17. Bewilligung einer Ausnahme vom Bebauungsplan der Gemeinde Vandans - Antrag Bernhard Maier, Aktenzahl: vd031 .3-612025
- 18. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend ein 2130
- 5. SiEung Gemeindevertretung vom 27. November 2025
aGesetz über eine Anderung des Parkabgabegesetzes
Gesetz über eine Anderung des Gesetzes über länderspezifische Regelungen zum Datenschutz a
19. Berichte und Allfälliges
Erledigung der Taqesordnung:
1. Genehmiqunq der Verhandlunqsschrift über die 4. Sitzung der Gemeindevertretunq am 11. September 2025 Beschlussvorlaqe:
Gemäß g 47 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist über jede Sitzung der Gemeindevertretu n g ei ne Verhand lungssch rift zu füh ren.
Diese Verhandlungsschrift ist spätestens ab der Einberufung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten Sitzung zur Einsicht für die Gemeindevertreter aufzulegen. Den Parteifraktionen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln.
Den Gemeindevertretern steht es frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Einwendungen zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.
Es wird ersucht, die Verhandlungsschrift über die 4. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 11. September 2025 zu genehmigen.
Beschluss:
Gegen die Verhandlungsschrift über die 4. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 11. September 2025, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, werden keine Einwendungen erhoben, somit gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.
2. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses für Proiektentwicklung der Gemeinde Vandansvom 02- Oktober 2025 und 04. November2025 sowie Beschlussfassung der Empfehlunqen Beschlussvorlaqe:
ln der Sitzung am 02. Oktober 2025 mit Forstsetzung am 04. November 2025 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Projektenwicklung der Gemeinde Vandans mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt:
- 1. Begrüßung und Vorstellung des Ausschusses für Projektentwicklung
- 2. Bericht über die Klausur des PGR/PKR Vandans zur Gebäudeentwicklung der Pfarre durch Daniel Ritter 3/30
- 5. SiEung Gemeindevertretung vom 27. November 2025
- 3. Beratung über die strategische Weiterentwicklung und Verwertung der lmmobilie ,,ehemaliges Seniorenheim Schmidt"
- 4. Berichte und Allfälliges
Das Protokoll über diese beiden Sitzungen ist allen Gemeindevertretern übermittelt worden.
Kenntnisnahme/Beschluss:
Auf Ersuchen von Bgm. Florian Küng informiert Daniel Ritter über den lnhalt der Klausur am 06. September 2025 des Pfarrgemeinde- und Pfarrkirchenrates Vandans zur Gebäudeentwicklung der Pfarre.
ln weiterer Folge informiert Bürgermeister Florian Küng über die Beratungen zur strategischen Weiterentwicklung und Venvertung der Liegenschaft,,ehemaliges Seniorenheim Schmidt". ln der genannten Sitzung haben sich die Anwesenden für die Variante ,,Baurechtsvertrag" ausgesprochen u nd der Gemeindevertretu ng d ie Em pfeh l ung ausgesprochen, den Abschluss eines Baurechtsvertrages für die betreffenden Grundstücke weiterzuverfolgen. Über die konkreten Konditionen (insbesondere Höhe des Bauzinses bzw.
Gegenwert, Laufzeit und wesentliche inhaltliche Vereinbarungen) soll in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung beraten werden. Als Muster soll der zwischen den Gemeinden Schruns/Tschagguns und der TUI BLUE AT GmbH abgeschlossene Baurechtsvertrag herangezogen werden. Nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung soll die Entscheidung öffentlich bekanntgegeben und mit den vorliegenden lnteressenten umgehend in Verhandlungen eingetreten werden.
Der Bürgermeister spricht sich für eine Venruertung auf Basis eines Baurechtes mit einem Gegenwert von rund 1,5 bis 1,6 Millionen Euro aus. Diese Variante biete für beide Seiten Vorteile: Die Gemeinde bleibe Grundeigentümerin und behalte damit ihren Handlungsspielraum, während der Baurechtsnehmer den Kaufpreis nicht vollständig finanzieren müsse, sondern laufende Leistungen (Bauzins) an die Gemeinde erbringe, ein Baurechtsmodell könne zudem steuerliche Vorteile haben. Weiters gibt er zu verstehen, dass die inhaltliche Ausgestaltung (insbesondere die Laufzeit im gesetzlich zulässigen Rahmen von 10 bis 100 Jahren, der Bauzins und die Wertsicherung) im Baurechtsvertrag klar zu regeln sei.
Mag. Nadine Kasper gibt in ihrer Wortmeldung zu verstehen, dass sie sich bei einem Makler informiert habe. Die Summe von 1,55 Millionen Euro sei nach dessen Einschätzung zu hoch angesetzt; das Angebot von Ferdinand Marent über 800.000,00 Euro sei allerdings ebenfalls nicht angemessen. Ein Baurechtsmodell sei nach ihrer lnformation für ausländische lnvestoren interessant, für inländische hingegen weniger. Laut Makler sei ein Kaufpreis von rund 1,2 Millionen Euro vertretbar. Sie erachte eine ausschließliche Veruvertung des ehemaligen Seniorenheims Schmidt auf Basis eines Baurechtes als nicht zweckmäßig. Sollten in absehbarer Zeit keine lnteressenten gefunden werden, müsse die Gemeindevertretung erneut über einen Verkauf beraten, um eine weitere jahrelange Leerstehung und Belastung des Gemeindehaushaltes zu vermeiden.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass ein Verkehrswertgutachten aus dem Jahr 2020 einen Verkehrswert von 1.280.000,00 Euro ausweise. Hochgerechnet mit dem Verbraucherpreisindex 2025 ergebe sich daraus ein aktueller Verkehrswert von rund 1.635.000,00 Euro, was einem Quadratmeterpreis von etwa 367,00 Euro für die ca. 4.585 m2 (inkl. der Straßenfläche) entspreche. Weiters erinnert er daran, dass die Gemeindevertretung im Jahr 2019 einstimmig beschlossen habe, die Grundstücke Nr. 386/1, Nr.
387 und Nr. .187 einschließlich des bestehenden Gebäudes zum Preis von 1.500.000,00 4 t30
5. SiEung Gemeindevertretung vom 27. November 2025
Euro zu verkaufen. Die Gemeinde Vandans dürfe die Liegenschaft nicht unter dem Wert veräußern. Sollte sich kein lnteressent für eine Nutzung auf Baurechtsbasis finden lassen, soll eine Zwischenlösung angestrebt werden. Für eine sinnvolle Zwischennutzung müsse eine Mindestdauer von etwa zwei bis drei Jahren angesetzt werden, damit die notwendigen lnvestitionen wirtschaftlich tragfähig und rentabel werden. Uber die konkrete Laufzeit des Baurechtes (2.8. 30 oder 50 Jahre innerhalb des gesetzlich zulässigen Rahmens) seijeweils mit den lnteressenten zu verhandeln; die Gemeinde Vandans habe kein lnteresse daran, das Objekt nach 30 Jahren zurückzunehmen, sofern es touristisch bzw.
entsprechend des Baurechtsvertrages betrieben werde.
Nicole Ender-Jöchl MSc schließt sich der Wortmeldung von Mag. Nadine Kasper an. Sollten sich kein lnteressent für eine Nutzung auf Basis eines Baurechtsvertrages finden, sollten die Liegenschaften veräußert werden, bevor weitere Jahre vergehen, das Objekt leer stehe und den Gemeindehaushalt belaste.
Bürgermeister Florian Küng weist erneut darauf hin, dass mehrere Bauträger lnteresse am Erwerb der Liegenschaft bekundet haben. Jedoch komme für diesen Standort nur eine touristische Nutzung in Betracht, wie sie bereits von der vorherigen Gemeindevertretung befünrvortet worden sei. lm Vordergrund stehe insbesondere die Errichtung und der Betrieb eines Hotels; die Entwicklung einer großvolumigen Wohnanlage oder sonstiges, für die höhere Grundstückspreise erzielt werden könnten, sei nicht vorgesehen.
Frank Hepperger gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass er einer Beschlussfassung auf Baurechtsbasis zum jetzigen Zeitpunkt zustimmen könne. Sollten innerhalb eines Jahres allerdings keine lnteressenten gefunden werden, sei eine neuerliche Entscheidung zu treffen.
Bürgermeister Florian Küng erinnert nochmals daran, dass für die Ausarbeitung eines Baurechtsvertragsentwurfs, die öffentliche Bekanntmachung und die Verhandlungen mit lnteressenten eine Vorlaufzeit von etwa zwei bis zweieinhalb Jahren benötigt werde.
Nach weiteren Wortmeldungen grundsätzlicher Natur, sprechen sich die Mitglieder der Gemeindevertretung einstimmig dafür aus, die gegenständliche Liegenschaft ,,ehemaliges Seniorenheim Schmidt" auf Basis eines Baurechtes mit einem Gegenwert von 1.550.000,00 Euro sowie einem Bauzins von 3,5% zu venrverten. Sollte innerhalb der nächsten zweieinhalb Jahre kein lnteressent gefunden werden, ist eine neuerliche Entscheidung durch die Gemeindevertretung zu treffen.
3. Kenntnisnahe über die Beratunoen Arbeitsoruooe des e5-Teamder Gemeinde Vandans 22. Oktober 2O25 Beschlussvorlaqe:
ln der Sitzung am 22. Oktober 2Q25 hat sich das e5-Team der Gemeinde Vandans mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt:
- 1. Begrüßung und Vorstellungsrunde
- 2. Aktuelles aus dem Energieinstitut (e5-Veranstaltungen, Angebote - EED lll-Support, Förderberatung, Weiterbildungen) von Verena Beiser
- 3. Berichte über aktuell laufende Projekte
5/30
5. Si2ung Gemeindevertretung vom 27. November 2025
- 4. Potenziale der Gemeinde Vandans im Hinblick auf den neuen e5-Kriterienkatalog
- 5. Genehmigung des Protokolls über die 11. Sitzung des e5 Team der Gemeinde Vandans am 25. Mär22024
- 6. Berichte & Allfälliges
Das Protokoll über diese Sitzung ist allen Gemeindevertretern übermittelt worden Es wird ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen.
Kenntnisnahme:
Auf Ersuchen von Bgm. Florian Küng informiert Stefan Steininger, als Vorsitzender des e5-Team, über den lnhalt der Beratungen des e5-Team am 22. Oktober 2025.
Das Protokoll dazu sei am 31. Oktober 2025 an die Mitglieder der Gemeindevertretung übermittelt worden.
Nach einer eingehenden Erläuterung durch Herrn lng. Stefan Steininger BSc MSc, werden die Beratungen ohne weitere Wortmeldungen zur Kenntnis genommen.
4. Kenntnisnahme übedie Beratunoen der Arbeitsoruooe Toumus der Gemeinde Vandans vom - Oktober 2025 Beschlussvorlaqe:
ln der Sitzung am 30. Oktober 2025 hat sich die Arbeitsgruppe Tourismus der Gemeinde Vandans mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt:
- 1. Genehmigung des Protokolls über die 1. Sitzung der Arbeitsgruppe Tourismus am
- 30. Juni 2025
- 2. Tourismuskredo Hotelstudie lnnerbach
- 3. Abstimmung touristische Themen - Gemeinde Vandans mit Montafon Tourismus
- 4. Golm Silvretta Lünersee (GSL) Tourismus -
lnformation Stellplätze Wohnmobile
5. Erscheinungsbild Vandans -
Beratung über die weitere Vorgehensweise
6. Berichte und Allfälliges
Das Protokoll über diese Sitzung ist allen Gemeindevertretern übermittelt worden.
Es wird ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen.
Kenntnisnahme:
Auf Ersuchen von Bürgermeister Florian Küng berichtet Bettina Rau, als Vorsitzende der Arbeitsgruppe Tourismus, über die am 30. Oktober 2025 festgelegte Tagesordnung so- 6/30
5. Si2ung Gemeindevertretung vom 27. November 2025
wie die dazu geführten Beratungen. Das Protokoll dazu sei an alle Mitglieder der Gemeindevertretung übermittelt worden. Eine weitere Sitzung der Arbeitsgruppe sei für Jänner 2026 geplant.
Armin Wachter möchte in Erfahrung bringen, welche konkreten Vorstellungen die Golm Lünersee Tourismus (GSL) zu den Stellplätzen für Wohnmobile habe und ob Sanitäranlage vorgesehen sind.
Bettina Rau erläutert, dass vorerst keine Sanitäranlagen oder Stromanschlüsse geplant seien. Geplant sei lediglich ein geeignetes Mülltrennsystem zu errichten. Die Firma ,,Like2Camp soll beauftragt werden, um die Abrechnung der Platzgebühren sowie der Gästetaxe zu übernehmen. Dieses Projekt diene in einem ersten Schritt als Pilotversuch, um die Akzeptanz bei Campern und die tatsächliche Nachfrage zu ermitteln.
Bgm. Florian Küng macht in seiner Wortmeldung deutlich, dass es sich hierbei nicht um einen Campingplatz handle, sondern um reine Stellplätze. Mit diesen legalen Stellplätzen soll der Druck bezüglich ,,Wildcampieren" im Gemeindegebiet von Vandans reduziert werden. Diese Variante wäre ein zusätzliches Angebot im Montafon, da seit kurzem auch in Gantschier für kurze Zeit Camping- bzw. Stellplätze mit einer besseren lnfrastruktur gebucht werden können.
Walter Stampfer weist darauf hin, dass hierfür eine ,,Campingplatzwidmung" erforderlich sei. Zwingend notwendig sei eine Entleerungsstation für Abwässer in unmittelbarer Nähe, um eine weitere Verunreinigung der Auen bzw. der umliegenden Wälder zu vermeiden.
Bettina Rau erklärt in ihrer Antwort, dass Golm Lünersee Tourismus zunächst nur ausgewiesene Stellplätze für Wohnmobilbesitzer schaffen möchte. Die weitere Umsetzung, beispielsweise die lnstallation von Entsorgungssäulen für Abwasser, soll dann schrittweise und entsprechend dem tatsächlichen Bedarf erfolgen.
Mag. Nadine Kasper und auch Renate Neve geben in ihren Wortmeldungen zu verstehen, dass Angebot Nachfrage schaffe. Bei Errichtung solcher Stellplätze müsse eine ordentliche Abwasserentsorgung in der Nähe von Beginn an gewährleistet sein, etwa auch durch eine Vereinbarung mit dem in der Nähe liegenden Campingplatz in Gantschier.
Armin Wachter äußert in seiner Wortmeldung bedenken, dass es nach der Errichtung dieser Stellplätze keine weiteren Wildcamper geben werde.
Nach weiteren Wortmeldungen grundsätzlicher Natur, werden die Beratungen der Arbeitsgruppe Tourismus der Gemeinde Vandans vom 30. Oktober 2025 zur Kenntnis genommen.
5. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses für Bau der Gemeinde Vandans vom 11. November 2025 sowie Beschlussfassung der Empfehlunqen Beschlussvorlaqe:
ln der Sitzung am 11. November 2025 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Bau der Gemeinde Vandans mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt:
1. Genehmigung des Protokolls über die 3. Sitzung des Ausschusses für Bau vom 03.
September 2025
7 130
5. SiEung Gemeindevertretung vom 27. November 2025
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- 2. Laufende Projekte und Einschätzung Vorausschau lnvestitionen 2026 für die Kostenplanung
- 3. Berichte und Allfälliges
Das Protokoll über diese Sitzung ist allen Gemeindevertretern übermittelt worden.
Es wird ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen sowie über die Empfehlungen einen Beschluss zu fassen.
Kenntnisnahme/Beschluss:
Auf Ersuchen von Bürgermeister Florian Küng berichtet Mathias Rinderer, als Vorsitzender des Ausschusses für Bau, über die am 11. November 2Q25 festgelegte Tagesordnung sowie die dazu geführten Beratungen. Das Protokoll dazu sei an alle Mitglieder der Gemeindevertretung übermittelt worden.
ln kurzen Zügen informiert Mathias Rinderer über die aktuell laufenden Projekte in Bearbeitung bzw. welche im Vordergrund stehen:
25-04 Erneuerung Sportplatzbeleuchtun g
25-06 Uberdachung Bauhof
25-08 Flachdachsanierung Kindergarten
25-14 Undichtheit Dach Bildungscampus Haus 2
25-1 8 Sanierung Heizkörper Feuenruehrhaus
25-20 Lagerhaus Spielplatz Bildungscampus
25-27 lnstandhaltung Gemeindestraßen
Des Weiteren informiert Mathias Rinderer über die Einschätzung - Vorausschau der lnvestitionen im Jahr 2026 tür eine Kostenplanung:
25-06 Uberdachung Bauhof 50.000,00 Euro
(Ausführung so kosteneffizient wie möglich)
25-08 Flachdachsan ierung Kindergarten : Abrechn ung 2025 25-14 Undichtheit Dach Bildungscampus ,,Haus lll. 1 10.000,00 Euro (inkl. Versicherungsleistungen)
25-18 Sanierung Heizkörper Feueruvehr-Haus: Abrechnun g 2A25 25-20 Lagerhaus Spielplatz Bild ungscam pus 20.000, 00 Eu ro 25-07 Kindergarten: Beschattung 30.000,00 Euro, Lärmschutz 10.000,00 Euro und Beleuchtung 30.000,00 Euro; gesamt 70.000,00 Euro 25-09 Umsiedelung Schlafräume Kindergarten 60.000,00 Euro 25-27 Straßensanierung (Sanierung Oberflächen und Deckel) 80.000,00 Euro Nach diesen Ausführungen bedankt sich der Bürgermeister bei DI(FH) Mathias Rinderer und gibt in weiterer Folge zu verstehen, dass aus finanziellen Gründen nicht alles umsetzbar sei. Es müsse mehr denn je, nach kostengünstigeren Alternativen gesucht werden.
Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, werden die Beratungen des Ausschusses für Bau von den Anwesenden zur Kenntnis genommen und empfehlen die Budgetansätze im Voranschlag für 2026 zu berücksichtigen.
8/30
5. SiEung Gemeindevertretung vom 27. November 2025
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6.Kenntnisnahme über die Beratunqen Prüfunosausschusses der Gemeinde Vandans vom 26. September 2025 sowie Stellunonahme des Büroermeisters vom
19. November 2025 zum Prüfbericht über die unvermutete Prüfuns der Gebarunq qemäß $ 52 Abs. 4 GG Beschlussvorlaqe:
Der Prüfungsausschuss der Gemeinde Vandans hat am 26. September 2025 gemäß $ 52 Gemeindegesetz eine unvermutete Prüfung durchgeführt.
Der hierfür verfasste Prüfbericht wurde von Mag. Christof Obwegeser, Schriftführer des Prüfungsausschusses, am 22. Oktober 2025 per E-Mail an den Bürgermeister übermit telt.
Zum Bericht des Prüfungsausschusses wird in dem angeschlossenen Schreiben vom 19 November 2Q25 gemäß S 52 Abs. 4 GG Stellung genommen.
Kenntnisnahme
Der Prüfbericht über die unvermutete Prüfung der Gebarung gemäß $ 52 Abs 4 GG am
26. September 2Q25 sowie die vom Bürgermeister verfasste Stellungnahme ist allen Damen und Herren der Gemeindevertretung mit der Einladung zur heutigen Sitzung am 20.
November 2025 schriftlich zugegangen. Auf eine Verlesung derselben wird daher verzichtet.
Wie der Stellungnahme entnommen werden kann, ist der Prüfung folgende Tagesordnung zugrunde gelegen:
Unvermutete Prüfung der Gebarung
Prüfung des Kontokorrentkredites
Allfälliges
Nachdem keine Fragen und keine Wortmeldungen erfolgen, wird der Prüfbericht sowie vom Bürgermeister erarbeitete Stellungnahme ohne Einwände zur Kenntnis genommen.
7 . Festsetzunq der Abqaben. Steuern und Gebühren für das Jahr 2026 Beschlussvorlaqe:
Die Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2026 sind von der Gemeindevertretung so rechtzeitig zu beschließen, dass diese ordnungsgemäß kundgemacht und mit Wirksamkeit vom 01. Jänner 2026 in Kraft treten können.
ln der Sitzung des Finanzausschusses am 20. November 2025 haben sich die Mitglieder mit den Abgaben- und Gebühren für das Jahr 2026 eingehend auseinandersetzen. Amtsintern wurde ein Entwurf mit einer Erhöhung um die lnflation von rund 4 o/o (mit wenigen Ausnahmen) ausgearbeitet. Dies stellt sich wie folgt dar:
Entwurf Abgaben- Steuern und Gebühren für das Jahr 2026
Jahr 2025 Jahr 2026
9/30
5. SiEung Gemeindevertretung vom 27. November 2025
Grundsteuer Jahr 2O25 Jahr 2026
A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 500 v.H. 500 v.H B für sonstige Grundstücke 500 v.H. 500 v.H.
Vergnügungssteuer: 10 v.H 10 v.H.
Ortsansässige Vereine sollen jährlich für 1 Veranstaltung die Vergnügungssteuer im Wege einer Subvention refundiert erhalten.
Gästetaxe:
ab 01.05.2025 € 2,30 2,30
ab 01.05.2026 € 2,60 2,60
ab 0'1.11.2026 € 3,00
Tou rismus beitragssatz : 1,50 v.H 1,60 v.H
Zweitwohnun gsabgabe: Kategorie b)
pro m' € 16,50 16,98
Höchstbetrag je Wohnung € 2.474,55 2.546,46
Höchstbetrag je Wohnwagen € 149,06 153,39
Hundesteuer:
Für den 1. Hund im Haushalt (sofern dieser über 3 Monate alt ist) € 74,00 80,00 für jeden weiteren Hund im Haushalt € 74,00 80,00 Befreit von der Hundesteuer sind Wachhunde, Blindenführerhunde, Hunde, die in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden, Assistenzhunde von Menschen mit Behinderung, Jagdhunde von hauptberuflichen Jagdschutzorganen, Lawinenhunde sowie Diensthunde der Polizei, sofern hierfür eine Bestätigung der zuständigen Dienstbehörde vorgelegt werden kann.
Abfallbeseitigung
Die Abfall-Grundgebühr wird wie folgt festgelegt:
Haushalts-Grundgebühr € 55,00 65,00
Zuschlag pro Person (ab dem 18. Lebensjahr -
Stichtag 30.09.) unabhängig davon, ob Haupt- oder weiterer Wohnsitz € 7,30 7,60 Für Ferienwohnungen gemäß S 16 RPG € 111,00 136,00 Reduzierung um 50 % für abgabepflichtige Personen, die bereits eine Abfallgrundgebühr im Siedlungsgebiet der Gemeinde Vandans entrichtet haben.
€ 65,00
Restmüll wird nur in den dafür vorgesehenen Müllsäcken oder den entsprechenden Banderolen abgeführt. Die Restmüllsäcke (erhältlich in Rollen mit jeweils 6 Säcken) und die Banderolen (erhältlich in Ser Einheiten) sowie die Bio-Müllsäcke (erhältlich in Rollen mit jeweils 10 Säcken) können im Gemeindeamt Vandans/Bürgerservice käuflich erworben werden.
Der Kaufpreis pro Müllsack/Banderole beträgt bei einem
Vorschlag
Gem.Verband
Müllsack - Fassungsvermögen 20 I € 2,05 2,10
Müllsack - Fassungsvermögen 40 I € 4,10 4,20
Banderole - Fassungsvermögen 60 I € 6,15 6,30
Banderole - Fassungsvermögen 120 I € 12,30 12,60
Banderole - Fassungsvermögen 240 I € 24,60 25,20
Die Kosten pro Bio-Müllsack beträgt bei einem
Bio-Müllsack-Fassungsvermögen 8l € 1,00 1,00
Bio-Müllsack - Fassungsvermögen 15 I € 1,63 1,70
10 / 30
5. SiEung Gemeindevertretung vom 27. November 2025
Die Kosten für die Entleerung von Biotonnen incl. Behälter und Behälterservice betragen je Entleerung:
Jahr 2025 Jahr 2026
Biotonne - Fassungsvermögen 60 I € 8,25 8,60
Biotonne - Fassungsvermögen 80 I € 11,00 11,50
Biotonne - Fassungsvermögen 120 I € 15,60 17,20
Biotonne - Fassungsvermögen 240 I € 28,30 34,40
Die Kosten für die Entleerung sogenannter Müllcontainer für Gewerbebetriebe betragen je Entleerung:
Container - Fassungsvermögen 660 I € 79,00 82,20
Container - Fassungsvermögen 800 I € 95,70 99,50
Container - Fassungsvermögen 1.000 I € 1 19,60 124,40
Container-Fassungsvermögen 1.100 I € 131 ,00 136,20
Gebühren auf dem Altstoffsammelzentrum (ASZ) Gafadura:
Altholz (behandelt und unbehandelt) pro kg € 0,22 0,26
Bauschutt (rein + unrein), Asche udgl. pro kg € 0,18 0,20 Entsorgung nur bis zu 1 m3 möglich!
Bildschirmgeräte (Fernseher, Monitor, Flachbildschirme) Kostenlos Elektrogroß- und -kleingeräte Kostenlos Elektroschrott (2.B. Autoradio, Boiler, Computerspiele, Durchlauferhitzer, Elektro-l nstallationsmaterial, gewerblich genutzte Geräte) pro kg € 0,52 0,54 Erdaushub, Steine, humusähnliches Material pro m3 € 31,20 32,40 Entsorgung nur bis zu 1 m3 möglich!
Gasentladungslampen (Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen) Kostenlos Kostenlos Kühlgeräte (Kühl- und Gefriergeräte) Kostenlos Kostenlos Grünabfälle (Gras/Rasenschnitt, Gehölzschnitt, Laub):
je Handwagen/Laubsack € 1,00 1,00
Oje PKW-Kofferraum € 2,10 2,10
je PKW Anhänger Standard (ca. 1m3) € 4,20 4,20
je PKW Anhänger Standard mit Aufsätzen (ca. 2 m3) € 8,30 8,30 sonstige Transportfahrzeuge bzw. G roßraumanhänger pro m3 € 4,20 4,20 Wurzelstöcke:
Durchmesser in cm des Wurzelstockes 00 -
15 cm = 40 kg € 3,10 3,20
Durchmesser in cm des Wurzelstockes
',l6
-
25 cm = 75 kg € 6,20 6,40
Durchmesser in cm des Wurzelstockes 26 - 50 cm = 250 kg € 20,80 21,60 Durchmesser in cm des Wurzelstockes 51 - 80 cm = 530 kg € 43,70 45,40 Durchmesser in cm des Wurzelstockes 81 - 'l 00 cm = 770 kg € 64,50 67,00 Reifen (Fahrrad) pro Stück € 2,10 2,20 Reifen (PKW und Motorrad) mit und ohne Felge pro StÜck € 4,60 4,80 Reifen (LKW) ohne Felge pro kg € 0,40 0,42 Sperrmüll/Baumüll pro kg € 0,40 0,42 Abgabe ist nur in offenen Gebinden möglich!
Wasserbezugsgebühr:
Je Kubikmeter bezogenes Wasser € 2,26 2,50
Zählermiete pro Wassermesser und Jahr € 18,30 19,00
11130
5. SiEung Gemeindevertretung vom 27. November 2025
l
Pro ganzjährig gehaltener Großvieheinheit sind maximal 40 m3 Wasser kostenlos. (Voraussetzung: Der Antrag auf Gewährung von Freiwasser nach der gültigen Wassergebührenverordnung muss termingerecht beim Gemeindeamt eingebracht werden.)
Wasseranschl ussbeitrag :
Für den Anschluss von Gebäuden und sonstigen Bauwerken an die Gemeindewasserversorgung wird ein Wasseranschlussbeitrag erhoben.
Die Bewertungseinheit beträgt 29 v.H. der Geschossfläche (ohne Außenwände) von Gebäuden oder Grundflächen sonstiger Bauwerke.
Der Beitragssatz beträgt € 69,00 71,80
Bei ausschließlich landwirtschaftlich genutzten Wirtschaftsgebäuden (2.B. Ställe) ermäßigt sich die Anschlussgebühr um 75 o/o als indirekte Landwi rtschaft sförderung.
Bauwasserpauschale: 5 v.H 5 v.H
Für Wasserentnahmestellen, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerkes lediglich vorübergehend, längstens jedoch auf die Dauer von zwei Jahren erstellt und nach Ablauf dieser Frist ersatzlos beseitigt werden, wird eine Bauwasserpauschale erhoben. Diese wird einmalig mit 5 v.H. der Wasseranschlussgebühr, die für das zur Errichtung gelangende Bauwerk festgesetzt.
Kanalbenützungsgebühr:
Die Kanalbenützungsgebühr beträgt pro Kubikmeter Wasserverbrauch € 3,56 4,00 Kanalerschließungsbeitrag Die Bewertungseinheit für die Berechnung des Erschließungsbeitrages beträgt 5 v.H. der in den Einzugsbereich fallenden Grundstücksflächen (m'z).
Der Beitragssatz beträgt € 69,00 71,80
Kanalanschlussbeitrag:
Für den Anschluss von Gebäuden und sonstigen Bauwerken an die Abwasserbeseitigungsanlage wird ein Kanalanschlussbeitrag erhoben.
Die Bewertungseinheit beträgt 29 v.H. der Geschossfläche (ohne Außenwände) von Gebäuden oder Grundflächen sonstiger Bauwerke.
Der Beitragssatz beträgt € 69,00 71,80
Grabstätte-Benützungsgebühr (1 5 Jahre)
Sondergrab Kategorie I (Erdgrab auf dem ,,alten" Friedhof incl. Sozialorab)
€ 566,00 588,00
Sondergrab Kategorie ll (Urne in der Urnenwand) € 2.035,00 2.116,00 Sondergrab Kategorie lll (Urne auf dem Urnenfriedhof südseitig) € 2.035,00 2.116,00 Totengräbergebühr:
Sondergrab Kategorie I (einfache Tiefe bis 1,70 m) € 622,00 647,00 Sondergrab Kategorie I (doppelte Tiefe bis 2,40 m) € 871,00 906,00 Für die Beise?ung einer Urne in einem Sondergrab Kategorie I + lll€ s6,00 58,00 Aus- und Einbau der Urnenwand- bzw. Vorlegeplatte zur Beschriftung€ 249,00 259,00 Gravur der Urnenwand- bzw. Vorlegeplatte: Per Buchstabe bzw. per Zahl € 25,00 26,00 Es wird ersucht, die Abgaben, Steuern und Gebühren für das Jahr 2026 gemäß der vorliegenden Empfehlung zu beraten und festzusetzen.
12130
5. SiEung Gemeindevertretung vom 27. November 2025
Beschluss:
ln seiner Einleitung betont Bgm. Florian Küng, dass die finanzielle Situation der Gemeinde Vandans sich zunehmend verschlechtere bzw. weiterhin sehr angespannt sei. Es sei ihm auch bewusst, dass jegliche Erhöhung bei den Bürgern eine zusätzliche finanzielle Belastung bedeute, jedoch werde für das Jahr 2Q26 ein negatives Ergebnis von etwa 900,000,00 Euro erurrartet. ln einem kürzlichen Gespräch mit der Gebarungskontrolle habe das Land klare und deutliche Worte an die Gemeinde gerichtet, sämtliche lnvestitionen der Gemeinde Vandans müssen über neue Kredite finanziert werden, für die es nur noch im äußerst notwendigen Umfang die Zustimmung der Gebarungskontrolle gebe.
Zudem sei vom Land angeraten worden, die Gebühren für Wasser, Abwasser und Müll anzuheben, da diese Gebühren aufgrund der Kalkulation und der bevorstehenden lnvestitionen nicht kostendeckend seien. Viele geplante lnstandsetzungsmaßnahmen und Ausgaben seien im Jahr 2025 verschoben worden. Die Prognosen in den kommenden Jahren seien ebenfalls nicht positiv. Zukünftig müsse noch sorgfältiger mit Neuanschaffungen und lnstandsetzungsmaßnahmen umgegangen werden, wobeiauch kostengünstigere Varianten mehr denn je geprüft werden müssten. Weiters habe sich die Gemeinde auf ihre gesetzlichen Aufgaben zu konzentrieren Die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen haben sich in der Sitzung am20. November 2025 unter anderem mit den Abgaben- und Gebühren für das Jahr 2026 auseinandergesetzt und sich letztlich für eine Erhöhung um die lnflation von rund 4% (oVPl1112024-
1012025) bei nahezu allen Gebühren ausgesprochen. Ausnahmen gebe es bei der Gästetaxe ab 01.1 1.2026, beim Tourismusbeitragssatz, bei den Gebühren für die Entsorgung von Altholz und Bauschutt, den Wasserbezugs- und Kanalbenützungs- und Abfallgrundgebührengebühren sowie bei den Müllsäcken/Banderolen gemäß dem Vorschlag des Vora rl berger Gemei ndeverbandes.
Nach Beantwortung einiger Fragen grundsätzlicher Natur, genehmigen die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig die oben angeführten Tarifänderungen mit den Rundungen gemäß der dieser Niederschrift angeschlossenen Abgaben- und Gebührenverordnung für das Jahr 2026 und billigen ausdrücklich die Erlassung der dafür notwendigen Verordnungen.
8. Beschlussfassung einer Verordnunq der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans über die Einhebuno von Tou usheifräoen {Tourismusbeiträaeverordnunq)
Beschlussvorlaoe:
Die derzeit gültige Verordnung über die Einhebung von Fremdenverkehrsbeiträgen stammt aus dem Jahr 1991 . Mit dieser Neuerlassung wird die Verordnung über die Einhebung von Tourismusbeiträgen auf die aktuell rechtliche Grundlage gebracht.
Verordnung
der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans über die Einhebung von Tourismusbeiträgen (Tourismusbeiträgeverordnung)
13/30
5. Si2ung Gemeindevertretung vom 27. November 2025
Gemäß g 16 Abs. I Z 6 Finanzausgleichsgesetz 2024, BGBI. I Nr. 168/2023 i.d.g.F. BGBI. Nr. I 12812024 und $$ 2,6 :und 1l Tourismusgesetz wird aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans vom27. November 2025 verordnet:
$1
Tourismus gemeinde und Tourismusbeiträge
(l) Die Gemeinde Vandans ist eine Tourismusgemeinde gemäß $ 2 Tourismusgesetz.
(2) Die Gemeinde Vandans hebt zur Deckung ihres Aufwandes für tourismusfördemde Maßnahmen und Einrichtungen Tourismusbeiträge ein.
$2
Hebesatz
Die Höhe des Hebesatzes wird durch gesonderte Verordnung der Gemeindevertretung festgesetzt.
$3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 01. Jänner 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher geltende Fremdenverkehrsbeiträgeverordnung, beschlossen von der Gemeindevertretung der Gemeinde Vandans am 19. Dezember 1990 und kundgemacht am 10. Mai 1991, außer Kraft.
Der Bürgermeister:
Florian Küng
Es wird nun ersucht, die Verordnung über die Einhebung von Tourismusbeiträgen zu beschließen.
Beschluss
Nach Erläuterung durch den Vorsitzenden und nachdem keine Fragen gestellt werden, sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für die Erlassung dieser oben angeführten Verordnung über die Einhebung von Tourismusbeiträgen (Tourism usbeiträgeverord n ung ) aus.
9. Beschlussfassung einer Verordnunq über eine Anderunq des Flächenwidmunqsplanes der Gemeinde Vandans - Antraq Paul Schoder, Aktenzahl: vd031.2-212025 Beschlussvorlaoe:
Gemäß $ 23 Abs. 6.des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes obliegt der Beschluss des Entwurfes über die Anderung des Flächenwidmungsplanes dem Gemeindevorstand. lm Rahmen dieses Beschlusses hat der Gemeindevorstand die Aufgabe, die geplante Anderung des Flächenwidmungsplanes umfassend zu beraten, insbesondere eine lnteressensabwägung gemäß $ 3 Raumplanungsgesetz vorzunehmen und zu prüfen, ob das Vorhaben den Zielen des Räumlichen Entwicklungsplanes entspricht. Dabei ist zu beachten, dass der Flächenwidmungsplan nur aus wichtigen Gründen geändert werden darf, wie etwa bei Anderung der maßgebenden Rechtslage oder bei wesentlicher Anderung der für die Raumplanung bedeutsamen Verhältnisse.
Der vorliegende Antrag betrifft die Umwidmung einer ca. 100 m'große Teilfläche aus dem Gst. Nr. 1265/7 von,,Freifläche Freihaltegebiet" in,,Verkehrsfläche Straßen", um eine landwirtschaftliche Zufahrl langfristig zu sichern. Das Vorhaben unterstützt die im Räumlichen Entwicklungsplan verankerte Stärkung der lokalen Landwirtschaft und ist aus raumplanungsfachlicher Sicht zu befürworten, da keine negativen Auswirkungen auf das Orts- oder Landschaftsbild zu erwarten sind.
14t30
5. Si2ung Gemeindevertretung vom 27. November 2025
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Vandans hat in seiner Sitzung vom 09. September 2Q25 den Entwurf einer Verordnung über die Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans gemäß $ 23 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBI.Nr. 39/1996 idgF, beschlossen.
Der Verordnungsentwurf samt Erläuterungsbericht wurde vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal vom 17. September 2025 bis 17. Oktober 2025 veröffentlicht ($ 32e des Gemeindegesetzes).
Während der Zeit der Veröffentlichung konnte jede Gemeindebürgerin/jeder Gemeindebürger oder Eigentümerin/Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Verordnungsentwurf bezieht, zum Verordnungsentwurf schriftlich Anderungsvorschläge erstatten. lnnerhalb der gegebenen Frist sind zwei Stellungnahmen im Amt der Gemeinde Vandans eingegangen.
Die Stellungnahmen, derVerordnungstext, die Planbeilage sowie der Erläuterungsbericht über die Anderung des Flächenwidmungsplanes werden dieser Beschlussvorlage beigelegt.
Es wird ersucht, zum vorliegenden Antrag von Herrn Paul Schoder, eine Entscheidung zu treffen, bzw. die Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans gemäß dem Plan in der angeschlossenen Anlage sowie den Erläuterungsbericht, Aktenzahl: vd031 .2-212025 zu beschließen.
Beschluss:
Nach einer eingehenden Erläuterung durch den Vorsitzenden, sprech.en sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für die beantragte Anderung des Flächenwidmungsplanes aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans samt Planbeilage sowie den Erläuterungsbericht, Aktenzahl: vd031 .2-212025.
10. Beschlussfassunq einer Verordnung über eine Anderunq des Flächenwidmunqsplanes der Gemeinde Vandans - Antraq Hedwiq Marent und Miteiqentümer. Aktenzahf : vd031.2-312025 Beschlussvorlaqe:
Gemäß $ 23 Abs. 6 des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes obliegt der Beschluss des Entwurfes über die Anderung des Flächenwidmungsplanes dem Gemeindevorstand. lm Rahmen dieses Beschlusses hat der Gemeindevorstand die Aufgabe, die geplante Anderung des Flächenwidmungsplanes umfassend zu beraten, insbesondere eine lnteressensabwägung gemäß $ 3 Raumplanungsgesetz vorzunehmen und zu prüfen, ob das Vorhaben den Zielen des Räumlichen Entwicklungsplanes entspricht. Dabei ist zu beachten, dass der Flächenwidmungsplan nur aus wichtigen Gründen geändert werden darf, wie etwa bei Anderung der maßgebenden Rechtslage oder bei wesentlicher Anderung der für die Raumplanung bedeutsamen Verhältnisse.
Der vorliegende Antrag betrifft die Umwidmung einer Teilfläche im Ausmaß von ca. 46 m2 aus dem Gst.Nr.132612 von ,,Verkehrsfläche Straßen" in ,,Baufläche Wohngebiet" und eine Teilfläche im Ausmaß von ca. 64 m2 aus dem Gst.Nr. 132613 von ,,Baufläche Wohn- 15 / 30
5. Si2ung Gemeindevertretung vom 27. November 2025
gebiet" in ,,Verkehrsfläche Straßen", um die Abweichung zwischen der bestehenden Widmung und den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort zu korrigieren. So wird die rechtliche Grundlage für die bestehende Erschließung und die geplante Umgestaltung des Grundstücks zu einem Mehrfamilienhaus geschaffen. Aus raumplanungsfachlicher Sicht spricht nichts gegen die Anderung, da keine negativen Auswirkungen auf das Orts- oder Landschaftsbi ld enruartet werden.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Vandans hat in seiner Sitzung vom 09. September 2025 den Entwurf einer Verordnung über die Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans gemäß $ 23 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBI.Nr. 39/1996 idgF, beschlossen.
Der Verordnungsentwurf samt Erläuterungsbericht wurde vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal vom 17. September 2025 bis 17. Oktober 2025 veröffentlicht ($ 32e des Gemeindegesetzes).
Während der Zeit der Veröffentlichung konnte jede Gemeindebürgerin/jeder Gemeindebürger oder Eigentümerin/Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Verordnungsentwurf bezieht, zum Verordnungsentwurf schriftlich Anderungsvorschläge erstatten. lnnerhalb der gegebenen Frist sind zwei Stellungnahmen im Amt der Gemeinde Vandans eingegangen.
Die Stellungnahmen, der Verordnungstext, die Planbeilage sowie der Edäuterungsbericht über die Anderung des Flächenwidmungsplanes werden dieser Beschlussvorlage beigelegt.
Es wird ersucht, zum vorliegenden Antrag von Frau Hedwig Marent und Miteigentümer, eine Entscheidung zu treffen, bzw. die Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans gemäß dem Plan in der angeschlossenen Anlage sowie den Erläuterungsbericht, Aktenzahl: vd031 .2-312025 zu beschließen.
Beschluss:
Nach einer eingehenden Erläuterung durch den Vorsitzenden, sprech.en sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für die beantragte Anderung des Flächenwidmungsplanes aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans samt Planbeilage sowie den Erläuterungsbericht, Aktenzahl: vd031 .2-312025.
11. Beschlussfassung einer Verordnunq über eine Anderunq des Flächenwidmunqsplanes der Gemeinde Vandans - Antraq Markus und Nicole Pfefferkorn. Aktenzahl:
vd031.2-412025
Beschlussvorlaqe:
Gemäß $ 23 Abs. 6 des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes obliegt der Beschluss des Entwurfes über die Anderung des Flächenwidmungsplanes dem Gemeindevorstand. lm Rahmen dieses Beschlusses hat der Gemeindevorstand die Aufgabe, die geplante Anderung des Flächenwidmungsplanes umfassend zu beraten, insbesondere eine lnteressensabwägung gemäß $ 3 Raumplanungsgesetz vorzunehmen und zu prüfen, ob das Vorhaben den Zielen des Räumlichen Entwicklungsplanes entspricht. Dabei ist zu beachten, dass der Flächenwidmungsplan nur aus wichtigen Gründen geändert werden 16 / 30
5. SiEung Gemeindevertretung vom 27. November 2025
darf, wie etwa bei Anderung der maßgebenden Rechtslage oder bei wesentlicher Anderung der für die Raumplanung bedeutsamen Verhältnisse.
Der vorliegende Antrag betrifft die Umwidmung einer ca.20 m2 große Teilfläche aus den Gst. Nr. 1447110 und Nr.144911, welche künftig dem Grundstück Nr. 144719 zugeschrieben werden soll, von ,,Verkehrsfläche-Straße" bzw. von ,,Freifläche Freihaltegebiet" in ,,Baufläche Wohngebiet", um die Diskrepanz zwischen der aktuellen Widmung und den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort zu beheben. Der Kataster wurde bereits angepasst, nun soll die Flächenwidmung entsprechend berichtigt werden. Diese Korrektur schafft die rechtliche Grundlage für die geplante Errichtung eines Carports mit Terrasse. Aus raumplanungsfachlicher Sicht spricht nichts gegen die Anderung, da keine negativen Auswirkungen auf das Orts- oder Landschaftsbild eruvartet werden.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Vandans hat in seiner Sitzung vom 09. September 2025 den Entwurf einer Verordnung über die Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans gemäß $ 23 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBI.Nr. 39/1996 idgF, beschlossen.
Der Verordnungsentwurf samt Erläuterungsbericht wurde vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal vom 16. September 2025 bis 16. Oktober 2025 veröffentlicht ($ 32e des Gemeindegesetzes).
Während der Zeit der Veröffentlichung konnte jede Gemeindebürgerin/jeder Gemeindebürger oder Eigentümerin/Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Verordnungsentwurf bezieht, zum Verordnungsentwurf schriftlich Anderungsvorschläge erstatten. lnnerhalb der gegebenen Frist sind zwei Stellungnahmen im Amt der Gemeinde Vandans eingegangen.
Die Stellungnahmen, der Verordnungstext, die Planbeilage sowie der Erläuterungsbericht über die Anderung des Flächenwidmungsplanes werden dieser Beschlussvorlage beigelegt.
Es wird ersucht, zum vorliegenden Antrag von Familie Markus und Nicole Pfefferkorn, eine Entscheidung zu treffen, bzw. die Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans gemäß dem Plan in der angeschlossenen Anlage sowie den Erläuterungsbericht, Aktenzahl: vd031 .2-412025 zu beschließen.
Beschluss:
Nach einer eingehenden Erläuterung durch den Vorsitzenden, sprech.en sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für die beantragte Anderung des Flächenwidmungsplanes aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans samt Planbeilage sowie den Erläuterungsbericht, Aktenzahl: vd031 .2-412025.
12. Beschlussfassunq einer Verordnunq über eine Anderunq des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans - Antraq Alexander Burtscher. Aktenzahl: vd031.2- 5t2025 Beschlussvorlaqe:
Gemäß $ 23 Abs. 6
_des
Vorarlberger Raumplanungsgesetzes obliegt der Beschluss des Entwurfes über die Anderung des Flächenwidmungsplanes dem Gemeindevorstand. lm 17t30
5. SiEung Gemeindevertretung vom 27. November 2025
Rahmen dieses Beschlusses hat der Gemeindevorstand die Aufgabe, die geplante Anderung des Flächenwidmungsplanes umfassend zu beraten, insbesondere eine lnteressensabwägung gemäß $ 3 Raumplanungsgesetz vorzunehmen und zu prüfen, ob das Vorhaben den Zielen des Räumlichen Entwicklungsplanes entspricht. Dabei ist zu beachten, dass der Flächenwidmungsplan nur aus wichtigen Gründen geändert werden darf, wie etwa bei Anderung der maßgebenden Rechtslage oder bei wesentlicher Anderung der für die Raumplanung bedeutsamen Verhältnisse.
Der vorliegende Antrag betrifft die Umwidmung einer ca.21 m' große Teilfläche aus dem Gst. Nr. 144911, welche künftig dem Grundstück Nr. 1449111 zugeschrieben werden soll, von ,,Freifläche Freihaltegebiet" in ,,Baufläche Wohngebiet", um die Diskrepanz zwischen der aktuellen Widmung und den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort zu beheben. Der Kataster wurde bereits angepasst, nun soll die Flächenwidmung entsprechend berichtigt werden. Diese Korrektur schafft die rechtliche Grundlage für die bestehende Gartenmauer. Aus raumplanungsfachlicher Sicht spricht nichts gegen die Anderung, da keine negativen Auswirkungen auf das Orts- oder Landschaftsbild enruartet werden.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Vandans hat in seiner Sitzung vom 09. September 2Q25 den Entwurf einer Verordnung über die Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans gemäß $ 23 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGB|.Nr. 39/1996 idgF, beschlossen.
Der Verordnungsentwurf samt Erläuterungsbericht wurde vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal vom 16. September 2025 bis 16. Oktober 2025 veröffentlicht ($ 32e des Gemeindegesetzes).
Während der Zeit der Veröffentlichung konnte jede Gemeindebürgerin/jeder Gemeindebürger oder Eigentümerin/Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Verordnungsentwurf bezieht, zum Verordnungsentwurf schriftlich Anderungsvorschläge erstatten. lnnerhalb der gegebenen Frist sind zwei Stellungnahmen im Amt der Gemeinde Vandans eingegangen.
Die Stellungnahmen, der Verordnungstext, die Planbeilage sowie der Erläuterungsbericht über die Anderung des Flächenwidmungsplanes werden dieser Beschlussvorlage beigelegt.
Es wird ersucht, zum vorliegenden Antrag von Herrn Alexander Burtscher, eine Entscheidung zu treffen, bzw. die Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans gemäß dem Plan in der angeschlossenen Anlage sowie den Erläuterungsbericht, Aktenzahl: vd031 .2-512025 zu beschließen.
Beschluss
Nach einer eingehenden Erläuterung durch den Vorsitzenden, sprech.en sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für die beantragte Anderung des Flächenwidmungsplanes aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans samt Planbeilage sowie den Erläuterungsbericht, Aktenzahl: vd031 .2-512025.
13. Beschlussfassung einer Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans - Antras Alfred und Bettina Vallaster. Aktenzahl:
vd031.2-812025
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5. Si2ung Gemeindevertretung vom 27. November 2025
Beschlussvorlaqe:
Gemäß $ 23 Abs. 6 des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes obliegt der Beschluss des Entwurfes über die Anderung des Flächenwidmungsplanes dem Gemeindevorstand. lm Rahmen dieses Beschlusses hat der Gemeindevorstand die Aufgabe, die geplante Anderung des Flächenwidmungsplanes umfassend zu beraten, insbesondere eine lnteressensabwägung gemäß $ 3 Raumplanungsgesetz vozunehmen und zu prüfen, ob das Vorhaben den Zielen des Räumlichen Entwicklungsplanes entspricht. Dabei ist zu beachten, dass der Flächenwidmungsplan nur aus wichtigen Gründen geändert werden darf, wie etwa bei Anderung der maßgebenden Rechtslage oder bei wesentlicher Anderung der für die Raumplanung bedeutsamen Verhältnisse.
Der vorliegende Antrag betrifft die Umwidmung einer ca. 65 m2 große Teilfläche aus dem Gst. Nr. 196/1 von,,Freifläche Freihaltegebiet" in,,Baufläche Wohngebiet", um die Diskrepanz zwischen der rechtskräftigen Flächenwidmung und der seit langem bestehenden Bausubstanz (Garage) zu beheben. Diese Korrektur stellt die Herstellung eines rechtskonformen Zustands (baurec.htliche Sanierung) sicher. Aus raumplanungsfachlicher Sicht spricht nichts gegen die Anderung, da keine negativen Auswirkungen auf das Ortsoder Landschaftsbild envartet werden.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Vandans hat in seiner Sitzung vom 09. September 2025 den Entwurf einer Verordnung über die Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans gemäß $ 23 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBI.Nr. 39/1996 idgF, beschlossen.
Der Verordnungsentwurf samt Erläuterungsbericht wurde vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal vom 18. September 2025 bis 18. Oktober 2Q25 veröffentlicht ($ 32e des Gemeindegesetzes).
Während der Zeit der Veröffentlichung konnte jede Gemeindebürgerin/jeder Gemeindebürger oder Eigentümerin/Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Verordnungsentwurf bezieht, zum Verordnungsentwurf schriftlich Anderungsvorschläge erstatten. lnnerhalb der gegebenen Frist sind zwei Stellungnahmen im Amt der Gemeinde Vandans eingegangen.
Die Stellungnahmen, derVerordnungstext, die Planbeilage sowie der Erläuterungsbericht über die Anderung des Flächenwidmungsplanes werden dieser Beschlussvorlage beigelegt.
Es wird ersucht, zum vorliegenden Antrag von Familie Alfred und Bettina Vallaster, eine Entscheidung zu treffen, bzw. die Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans gemäß dem Plan in der angeschlossenen Anlage sowie den Erläuterungsbericht, Aktenzahl: vd031 .2-812025 zu beschließen.
Beschluss:
Nach einer eingehenden Erläuterung durch den Vorsitzenden, sprech.en sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für die beantragte Anderung des Flächenwidmungsplanes aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans samt Planbeilage sowie den Erläuterungsbericht, Aktenzahl: vd031 .2-812025.
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5. SiEung Gemeindevertretung vom 27. November 2025
14. Beschlussfassuno einer Verordnuno eine Anderuno des Flächenwidmunos-r planes der Gemeinde Vandans - Antraq Franz Eqele. Aktenzahl: vd031.2-912025 Beschlussvorlage:
Gemäß $ 23 Abs. 6 des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes obliegt der Beschluss des Entwurfes über die Anderung des Flächenwidmungsplanes dem Gemeindevorstand. lm Rahmen dieses Beschlussei hat der Gemeindevorstand die Aufgabe, die geplante Anderung des Flächenwidmungsplanes umfassend zu beraten, insbesondere eine lnteressensabwägung gemäß $ 3 Raumplanungsgesetz vorzunehmen und zu prüfen, ob das Vorhaben den Zielen des Räumlichen Entwicklungsplanes entspricht. Dabei ist zu beachten, dass der Flächenwidmungsplan nur aus wichtigen Gründen geändert werden darf, wie etwa bei Anderung der maßgebenden Rechtslage oder bei wesentlicher Anderung der für die Raumplanung bedeutsamen Verhältnisse.
Der vorliegende Antrag betrifft die Umwidmung einer ca. 551 m'große Teilfläche aus dem Gst. Nr. 1366/1 sowie eine ca. 372m' große Teilfläche aus dem Gst. Nr. 137111, jeweils von ,,Freifläche Freihaltegebiet" in ,,Baufläche Mischgebiet" umzuwidmen. lm vorliegenden Fall besteht ein konkreter Bedarf an Wohnraum zur Deckung des ganzjährigen Wohnbedarfs von zwei Enkelkindern des Antragstellers. Die Umwidmung dient der nachhaltigen Sicherung dieses Wohnbedarfs und schafft eine rechtssichere Grundlage für die künftige Bebauung. Dabei bringt sie eine sinnvolle Nachverdichtung und Enrueiterung bestehender Siedlungsstrukturen mit sich und unterstützt die Sicherung der ortsansässigen Bevölkerung. Aus raumplanungsfachlicher Sicht spricht nichts gegen die Anderung, da die Grundstücke im Räumlichen Entwicklungsplan der Gemeinde Vandans als Baulandreserve ausgewiesen sind und innerhalb des Siedlungsrandes liegen.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Vandans hat in seiner Sitzung vom 09. September 2025 den Entwurf einer Verordnung über die Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans gemäß S 23 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBI.Nr.39/1996 idgF, beschlossen.
Der Verordnungsentwurf samt Erläuterungsbericht wurde vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal vom 18. September 2Q25 bis 18. Oktober 2025 veröffentlicht ($ 32e des Gemeindegesetzes).
Während der Zeit der Veröffentlichung konnte jede Gemeindebürgerin/jeder Gemeindebürger oder Eigentümerin/Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Verordnungsentwurf bezieht, zum Verordnungsentwurf schriftlich Anderungsvorschläge erstatten. lnnerhalb der gegebenen Frist sind zwei Stellungnahmen im Amt der Gemeinde Vandans eingegangen.
Die Stellungnahmen, derVerordnungstext, die Planbeilage sowie der Erläuterungsbericht über die Anderung des Flächenwidmungsplanes werden dieser Beschlussvorlage beigelegt.
Es wird ersucht, zum vorliegenden Antrag von Herrn Franz Egele, eine Entscheidung zu treffen, bzw. die Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans gemäß dem Plan in der angeschlossenen Anlage sowie den Erläuteru ngsbericht, Aktenzahl : vd03 1 .2-912025 zu beschließen.
Beschluss:
Nach einer eingehenden Erläuterung durch den Vorsitzenden, sprech.en sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für die beantragte Anderung des Flächenwidmungsplanes aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Verordnung 20t30
5. Siüung Gemeindevertretung vom 27. November 2025
über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans samt Planbeilage sowie den Erläuterungsbericht, Aktenzahl: vd031 .2-912025.
15. Bewilligung einer Ausnahme vom Bebauunqsplan der Gemeinde Vandans - Antraq Alpenländische Gemeinnütziqe WohnbauGmbH. Aktenzahl: vd031.3-412025 Beschlussvorlaqe:
Die Alpenländische Gemeinnützige WohnbauGmbH, beabsichtigt auf dem Grundstück Nr. 1405/1 eine Wohnanlage mit geförderten Mietkaufiuohnungen zu errichten. Mit Antrag vom 12. August 2025, ersucht die Alpenländische Gemeinnützige WohnbauGmbH, auf Grundlage der Planunterlagen (Vorentwurf vom 01. August 2025) um die Bewilligung von Ausnahmen vom Bebauungsplan der Gemeinde Vandans gemäß $ 35 Raumplanungsgesetz, LGBI. Nr. 39/1996 idgF. Das gegenständliche Ansuchen wird wie folgt begründet:
Ausnahmebewilligung hinsichtlich der Uberschreitung der festgelegten Baunutzungszahl Das Grundstück Nr. 1405/1 befindetsich gemäß Bebauungsplan in derZone 5,,Wohngebiet" mit einer maximalen Baunutzungszahl von 50. Gemäß den Planunterlagen (Vorentwurf vom 01. August 2025) liegt die Baunutzungszahl, für die geplante Wohnanlage, bei 67.
Ausnahmebewilligung hinsichtlich der Uberschreitung der festgelegten Höchstgeschosszahl a a a Das Grundstück Nr. 1405/1 befindet sich gemäß Bebauungsplan in der Zone 5 ,,Wohngebiet" mit einer Höchstgeschosszahl von 3 Geschossen (1 UG und 2 OG). Bei dem geplanten Bauvorhaben liegt die Geschosszahl bei 4 Geschossen (1 UG und 3 OG).
Ausnahmebewilligung hinsichtlich der Uberschreitung der festgelegten Wohnungsanzahl je Gebäude Das Grundstück Nr. 1405/ befindet sich gemäß Bebauungsplan in der Zone 5 ,,Wohngebiet" in welcher höchstens 4 Wohnungen je Gebäude bzw. Baukörper zulässig sind. Bei dem geplanten Bauvorhaben liegt die Wohnungsanzahl bei 8 Wohnungen in einem Baukörper.
Weil die Zulassung dieser Ausnahmen eine elementare Voraussetzung für die Erteilung der Baubewilligung ist, ersucht die Alpenländische Gemeinnützige WohnbauGmbH, um die Erteilung von Ausnahmebewilligungen vom Bebauungsplan der Gemeinde Vandans gemäß $ 35 Raumplanungsgesetz.
Gemäß $ 35 Abs. 2 des Raumplanungsgesetzes sind vor Erteilung der Ausnahmebewilligung die Nachbarn zu hören. Mit Schreiben vom 25. August 2025 wurden alle Nachbarn eingeladen, zum Antrag auf Zulassung von Ausnahmen von der Verordnung über einen Bebauungsplan eine Stellungnahme abzugeben. lnnerhalb der gegebenen Frist sind drei Stellungnahmen im Amt der Gemeinde Vandans eingegangen.
Es wird ersucht, zum vorliegenden Antrag von der Alpenländischen Gemeinnützige WohnbauGmbH, eine Entscheidung zu treffen.
21t30
5. SiEung Gemeindevertretung vom 27. November 2025
Beschluss:
ln seiner Einleitung erinnert der Vorsitzende, dass die Gemeindevertretung am 04. Juli 2024 einen neuen Bebauungsplan beschlossen habe. lm Rahmen der Erstellung des aktuellen Bebauungsplans wurde zunächst ein Quartierentwicklungskonzept für das Ortszentrum erarbeitet, welches die grundlegenden Leitlinien für die Siedlungsentwicklung in Vandans festlegte. ln der Vergangenheit kam es zudem vermehrt zu Ausnahmen von der bestehenden Verordnung über das Maß der baulichen Nutzung. Dies nahm die Gemeinde zudem zum Anlass, die geltenden Vorgaben umfassend zu überprüfen. Der nun erarbeitete Bebauungsplan stellt die zentrale Verordnung der Gemeinde Vandans dar, welcher die bauliche Entwicklung im Siedlungsgebiet im Talboden steuert.
lm $ 2 des Bebauungsplanes ist unter anderem festgeschrieben worden, dass sich die zulässigen Bemessungszahlen an der bestehenden Siedlungsstruktur bzw. den bestehenden baulichen Dichten orientiert und das Ziel einer verträglichen (Nach-) Verdichtung des Siedlungsgebiets bzw. der lnnenentwicklung sowie eine abnehmende bauliche Dichte von innen nach außen (d.h. höhere Dichte im Dorfzentrum, insbesondere an der Dorfstraße, und abnehmende Dichte hin zu den Wohngebieten) verfolgt.
Gemäß Raumplanungszielen Abs. 3 (RPG
$ 2) ist mit Grund und Boden haushälterisch
umzugehen. lm gegenständlichen Fall beabsichtigt die Alpenländische Gemeinnützige WohnbauGmbH eine Wohnanlage mit geförderten 8 Mietkaufwohnungen auf dem Grundstück Nr. 1405112u errichten.
lm räumlichen Entwicklungsplan der Gemeinde Vandans ($ 3 Abs 4) wird festgehalten, dass der Schwerpunkt der baulichen Verdichtung im Ortskern und Umfeld (Ortsteile Zwischenbach und Unterbündta) liegt. Die Dorfstruktur und Charakteristik der einzelnen Siedlungsteile sollen erhalten bleiben.
Bgm. Florian Küng gibt weiters zu verstehen, dass sich im aktuellen Bebauungsplan ($ 2 Abs 3) die Höchstbaunutzungszahl gemäß Abs. 1, in den Zonen 1 bis 4 um 10 erhöht, wenn das Bauvorhaben vom örtlichen Gestaltungsbeirat positiv beurteilt und es unter Berücksichtigung dessen Vorgaben umgesetzt werde. Diesbezüglich hat es bereits eine intensive Abstimmung mit dem Gestaltungsbeirat der Gemeinde Vandans gegeben, welcher das Projekt im Hinblick auf den Schutz des Orts- und Landschaftsbildes, $ 17 Baugesetz, die funktionale Einbindung und der Bezug zum öffentlichen Raum positiv beurteilt habe.
Grundsätzlich könne man festhalten, dass es sich um ein gelungenes Projekt handle, mit einer ansprechenden städtebaulichen Ausprägung, jedoch befinde sich das Grundstück Nr. 1405/1 gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan in der Zone 5,,Wohngebiet". lm $ 2 des Bebauungsplanes ist folgendes definiert:
(1) Die zulässigen Bemessungszahlen orientieren sich an der bestehenden Sled/ungsstruktur bzw. den bestehenden baulichen Dichten und vertopen das Ziel einer verträglichen (Nach) Verdichtung des Siedlungsgebietes bzw. der lnnenentwicklung sowie eine abnehmende bauliche Dichte von innen nach außen (d.h. höhere Dichte im Dorfzentrum, insbesondere an der Dorfstraße, und abnehmende Dichte hin zu den Wohngebieten).
Höhere bauliche Dichten werden daher im gut ersch/ossenen Dorfzentrum (Zonen 1-
3) ermöglicht und durch eine Mindest-Baunutzungszahl (MBNZ) bzw. Mindesf-Geschoßzahl (MGZ) gefordert. Damit soll die Zentrumsentwicklung unterstützt werden.
ln Zone 4 ,,lnnerbach., d.h. im Umfeld der Talstation der Golmerbahn, ist ebenfalls eine höhere bauliche Ausnutzung zulässig. Damit sollen in diesem Siedlungsbereich, der auch a/s founsfrscher Schwerpunkt entwickelt werden so4 founsfischen Nutzungen (v.a. gewerbliche Beherbergung) mehr Spielraum gegeben werden.
22t30
5. SiEung Gemeindevertretung vom 27. November 2025
(5) Durch verpflichtende Satteldächer wird entlang der Dorfstraße (Zone 1) auch ein einheitliches Ortsbild bzw. Straßenbild angestrebt ($ 4 Abs.1). Außerhalb der Zone 1 sind auch andere Dachformen zulässig, da bereits heute im gesamten Siedlungsgebiet eine heterogene Dachlandschaft sichtbar ist. Werden Hauptgebäude in den Zonen 2-5 mit einem Satteldach ausgeführt, erhöht sich die höchstzulässrgre Geschoßzahl (HGZ) um ein halbes Dachgeschoss (DG). Damit wird die Nutzung von Dachgeschossen ermöglicht.
(6) Außerhalb des Dorfzentrum, d.h. in den Zonen 4 und 5, sind maximal 4 Wohnungen je Gebäude/Baukörper zulässig. Gebäude/Baukörper werden auch als solche verstanden, wenn sie unterirdisch (2.8. durch eine Tiefgarage) mit anderen Gebäuden/Baukörpern verbunden sind. Gekoppelte Gebäude, die an der Grundstücksgrenze aneinandergebaut sind, gelten als ein Gebäude/Baukörper. Damit sollen große Gebäudevolumen, die raumbildend in Erscheinung treten (insbesondere größere Wohnanlagen) vermieden werden, um das dötrliche Ortsbild im Wohngebiet zu erhalten. Das Maß der baulichen Ausnutzung gemäß $ 2Abs. 1 orientiert srbh ebenso daran.
Laut den vorliegenden Planunterlagen (Vorentwurf vom 01. August 2025) liegt . die Baunutzungszahl für die geplante Wohnanlage bei 67, . die Geschosszahl bei 4 (1UG und 3 OG) und . die Wohnungsanzahl bei 8 Wohnungen.
Gemäß $ 35 Abs. 2 des Raumplanungsgesetz sind vor Erteilung der Ausnahmebewilligung die Nachbarn zu hören. lnnerhalb der gegebenen Frist sind drei Stellungnahmen im Amt der Gemeinde Vandans eingelangt.
Alle drei eingegangenen Stellungnahmen sprechen sich eindeutig gegen die Erteilung von Ausnahmebewilligungen aus und veruveisen dabei auf den Bebauungsplan der Gemeinde Vandans. Dieser sehe für das Wohngebiet eine Bebauung mit Ein- und Mehrfamilienwohnhäusern vor. Höhere Dichten und größere Kubaturen, wie sie im vorliegenden Projekt vorgesehen werden, seien laut Bebauungsplan grundsätzlich nur im gut erschlossenen Ortszentrum vorgesehen und nicht im Wohngebiet. Das Vorhaben widerspreche somit den grundlegenden Festlegungen des geltenden Bebauungsplans.
Nach einer detaillierten Auseinandersetzung über das geplante Bauvorhaben und einigen Wortmeldungen grundsätzlicher Natur, sprechen sich die Anwesenden einstimmig gegen eine antragsgemäße Erledigung aus und lehnen die beantragten Ausnahmebewilligungen vom Bebauungsplan der Gemeinde Vandans ab.
Die Ablehnung wird damit begründet, dass die Gemeinde Vandans im Zeitraum 2022bis 2024in einem umfangreichen Grundlagenforschungsprozess unter raumplanungsfachlicher Begleitung einen Bebauungsplan für das Siedlungsgebiet erarbeitet und diesen am
24. Juli 2024 einstimmig beschlossen hat. Der vorliegende Bebauungsplan stellt die zentral geltende Verordnung der Gemeinde Vandans dar und definiert die bauliche Entwicklung im entsprechenden Bereich. Die beantragten Ausnahmen für das Projekt stehen im Widerspruch zu den Zielsetzungen des Bebauungsplans für das Wohngebiet Zone 5;
dieser sieht keine großen Gebäudevolumen vor (maximal vier Wohneinheiten je Gebäude bzw. Baukörper), die in raumbildender Weise wirken, insbesondere größere Wohnanlagen. Ziel ist der Erhalt des dörflichen, kleinstrukturierten Ortsbildes im Wohngebiet. Das Ausmaß der baulichen Nutzung orientiert sich ebenfalls an diesen Vorgaben.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die geplante Wohnanlage aufgrund ihrer Größe und Kubatur den Festlegungen im Bebauungsplan grundlegend widerspricht.
23t30
5. SiEung Gemeindevertretung vom 27. November 2025
16. Bewilligunq einer Ausnahme vom Bebauungsplan der Gemeinde Vandans - Antrag Johannes und Alissa Bitschnau. Aktenzahl: vd031.3-5/2025 Beschlussvorlaqe:
Johannes und Alissa Bitschnau, beabsichtigen auf dem Grundstück Nr. 197612 einen Zubau an das bestehende Wohnhaus zu errichten. Mit Antrag vom 10. September 2025, ersuchen Johannes und Alissa Bitschnau, auf Grundlage der Planunterlagen vom 21.
August 2025, um die Bewilligung einer Ausnahme vom Bebauungsplan der Gemeinde Vandans gemäß g 35 Raumplanungsgesetz, LGBI. Nr. 39/1996 idgF. Das gegenständliche Ansuchen wird wie folgt begründet:
Ausnahmebewilligung hinsichtlich der
Baunutzungszahl
Überschreitung der festgelegtena
Das Grundstück Nr. 1976/2 befindet sich gemäß Bebauungsplan in der Zone 5,,Wohngebiet" mit einer maximalen Baunutzungszahl von 50. Gemäß den Planunterlagen vom
21. August 2Q25liegt die Baunutzungszahl bei 72,8.
Für den damaligen Um- und Zubau beim bestehenden Wohnhaus wurde am 18. März 2019 bereits eine Ausnahmebewilligung hinsichtlich der Überschreitung der Baunutzungszahl von 50 auf 69,4 erteilt.
Weil die Zulassung dieser Ausnahme eine elementare Voraussetzung für die Erteilung der Baubewilligung ist, ersuchen Johannes und Alissa Bitschnau, um die Erteilung einer Ausnahmebewilligung vom Bebauungsplan der Gemeinde Vandans gemäß $ 35 Raumplanungsgesetz.
Gemäß $ 35 Abs. 2 des Raumplanungsgesetzes sind vor Erteilung der Ausnahmebewilligung die Nachbarn zu hören. Mit Schreiben vom 25. September 2Q25 wurden alle Nachbarn eingeladen, zum Antrag auf Zulassung von Ausnahmen von der Verordnung über einen Bebauungsplan eine Stellungnahme abzugeben. lnnerhalb der gegebenen Frist sind keine Stellungnahmen im Amt der Gemeinde Vandans eingegangen.
Es wird ersucht, zum vorliegenden Antrag von Familie Johannes und Alissa Bitschnau eine Entscheidung zu treffen.
Beschluss
Vor der Beratung verlässt die Gemeindevertreterin Alissa Bitschnau auf eigenen Wunsch den Sitzungssaal.
ln seiner Einleitung erinnert der Vorsitzende, dass am 24. Juli 2Q24 ein neuer Bebauungsplan ausgearbeitet und beschlossen worden sei. Ein Grund für die Auserarbeitung sei auch die Vielzahl von Anträgen um Ausnahmegenehmigungen vom Bebauungsplan gewesen. Bei der Erarbeitung des aktuellen Bebauungsplanes seien die Ausnahmen der vergangenen Jahre mitberücksichtigt worden, um in Zukunft diese Ausnahmen zu minimieren.
lm $ 2 des Bebauungsplanes ist unter anderem festgeschrieben worden, dass sich die zulässigen Bemessungszahlen an der bestehenden Siedlungsstruktur bzw. den bestehenden baulichen Dichten orientieren und das Ziel einer verträglichen (Nach-) Verdichtung des Siedlungsgebietes bzw. der lnnenentwicklung verfolgen. Gemäß Raumplanungszielen Abs. 3 (RPG $ 2) ist mit Grund und Boden haushälterisch umzugehen.
24t30
5. SiEung Gemeindevertretung vom 27. November 2025
lm räumlichen Entwicklungsplan der Gemeinde Vandans (S 3 Abs 4) wird festgehalten, dass der Schwerpunkt der baulichen Verdichtung im Ortskern und Umfeld (Ortsteile Zwischenbach und Unterbündta) liegt. Die Dorfstruktur und Charakteristik der einzelnen Siedlungsteile sollen erhalten bleiben.
Johannes und Alissa Bitschnau beabsichtigen auf dem Grundstück Nr. 197612 einen Zubau beim bestehenden Wohnhaus zu errichten. Mit Antrag vom 10. September 2Q25 ersuchen Johannes und Alissa Bitschnau, auf Grundlage der Planungsunterlagen vom 21.
August 2025, um Bewilligung einer Ausnahme vom Bebauungsplan der Gemeinde Vandans gemäß $ 35 Raumplanungsgesetz. Auf der bestehenden Terrasse soll ein zusätzliches Wohnzimmer errichtet werden. Das Vorhaben wird damit begründet, dass das Wohnhaus bereits von mehreren Generationen bewohnt wird - drei Einheiten, mit der Schwester samt Familie sowie den Eltern des Antragstellers. Die aktuelle Wohnung der Antragsteller biete nicht genügend Platz für die geplante Familienerweiterung. Daher sei vorgesehen, durch den Erweiterungsbau zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.
Die geplante Maßnahme stellt eine geringfügige Adaptierung des bestehenden Bestandes dar. Somit handelt es sich um eine Nachverdichtung, die die bestehende Siedlungsstruktur bzw. die bestehende bauliche Erscheinung nicht beeinträchtigt.
Gemäß $ 35 Abs. 2 des Raumplanungsgesetz sind vor Erteilung der Ausnahmebewilligung die Nachbarn zu hören. lnnerhalb der gegebenen Frist sind keine Stellungnahmen im Amt der Gemeinde Vandans eingelangt.
Nach einer detaillierten Auseinandersetzung des gegenständlichen Bauvorhabens und einigen Wortmeldungen grundsätzlicher Natur, sprechen sich alle Anwesenden für eine Ausnahmegenehmigung von der Verordnung des Bebauungsplanes der Gemeinde Vandans gemäß $ 35 Abs. 2 Raumplanungsgesetz, für den Zubau am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Nr. 1976/2, GB Vandans, aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Erhöhung der maximalen Baunutzungszahl von 50 auf 72,8.
Begründet wird diese Ausnahmebewilligung damit, dass der geplante Zubau auf der bestehenden Terrasse lediglich eine geringfügige Adaptierung des Bestandes darstellt und weder optisch noch raumwirksam wesentlich in Erscheinung tritt. Weder die Charakteristik des antragsgegenständlichen Siedlungsteiles noch die bestehende Siedlungsstruktur werden durch den Zubau beeinträchtigt. Das Vorhaben steht insbesondere nicht im Widerspruch zu den Zielsetzungen des Bebauungsplanes für das Wohngebiet Zone 5, insbesondere nicht zu den dort festgelegten Grundsätzen hinsichtlich der Charakteristik der Ein- und Mehrfamilienhausstruktur im Wohngebiet, des Schutzes des Orts- und Landschaftsbildes sowie des Bezugs zum umliegenden Gebäudebestand.
17. Bewilliqunq einer Ausnahme vom Bebauunqsplan der Gemeinde Vandans -Antrag Bernhard Maier, Aktenzahl: vd031 .3-612025 Beschlussvorlaqe:
Bernhard Maier beabsichtigt, das bestehende Wohnhaus ,,Seilbahnstraße 12" auf dem Grundstück Nr. 423 abzubrechen und an annähernd gleicher Stelle wieder zu errichten.
Mit Antrag vom 29. August 2025, ersucht Bernhard Maier, auf Grundlage der Planunterlagen vom 25. August 2025, um die Bewilligung einer Ausnahme vom Bebauungsplan der Gemeinde Vandans gemäß $ 35 Raumplanungsgesetz, LGBI. Nr. 39/1996 idgF. Das gegenständliche Ansuchen wird wie folgt begründet:
25130
5. SiEung Gemeindevertretung vom 27. November 2025
aAusnahmebewilligung hinsichtlich der Unterschreitung der festgelegten Baunutzungszahl Das Grundstück Nr. 423 befindet sich gemäß Bebauungsplan in der Zone 4 ,,lnnerbach"
mit einer minimalen Baunutzungszahl von 25. Gemäß den Planunterlagen vom 25. August 2025 liegt die Baunutzungszahl für den geplanten Neubau, bei 14,5.
Weil die Zulassung dieser Ausnahme eine elementare Voraussetzung für die Erteilung der Baubewilligung ist, ersucht Bernhard Maier um die Erteilung einer Ausnahmebewilligung vom Bebauungsplan der Gemeinde Vandans gemäß $ 35 Raumplanungsgesetz.
Gemäß $ 35 Abs. 2 des Raumplanungsgesetzes sind vor Erteilung der Ausnahmebewil- Iigung die Nachbarn zu hören. Mit Schreiben vom 10. Oktober2025 wurden alle Nachbarn eingeladen, zum Antrag auf Zulassung von Ausnahmen von der Verordnung über einen Bebauungsplan eine Stellungnahme abzugeben. lnnerhalb der gegebenen Frist sind keine Stellungnahmen im Amt der Gemeinde Vandans eingegangen.
Es wird ersucht, zum vorliegenden Antrag von Herrn Bernhard Maier eine Entscheidung zu treffen.
Beschluss:
lm $ 2 des Bebauungsplanes ist unter anderem festgeschrieben worden, dass sich die zulässigen Bemessungszahlen an der bestehenden Siedlungsstruktur bzw. den bestehenden baulichen Dichten orientieren und das Ziel einer verträglichen (Nach-) Verdichtung des Siedlungsgebietes bzw. der lnnenentwicklung verfolgen. Gemäß Raumplanungszielen Abs. 3 (RPG $ 2) ist mit Grund und Boden haushälterisch umzugehen.
lm gegenständlichen Fall ist vorgesehen, das bestehende Wohnhaus ,,Seilbahnstraße 12", welches über eine Bewilligung zur Nutzung als Ferienwohnung verfügt, auf dem Grundstück Nr. 423 mit einer Fläche von 2.028 m2 abzubrechen und an annähernd gleicher Stelle (mit über S0 % ÜOertagerung der bisherigen Gebäudefläche) in vergleichbarer Kubatur neu zu errichten. Die Neuerrichtung des Gebäudes samt Vorplatz erfolgt in einer leicht angepassten Situierung an die nördliche und östliche Grundstücksgrenze. Zusätzlich ist im neu geplanten Gebäude eine weitere Wohneinheit vorgesehen.
Die verbleibende, nicht bebaute südwestliche Grundstückshälfte bleibt weiterhin eigenständig bebaubar. Bei einer künftigen Grundstücksteilung bzw. Abtrennung der unbebauten Grundstücksfläche von der bebauten, wäre keine Ausnahme vom Bebauungsplan erforderlich.
lm räumlichen Entwicklungsplan der Gemeinde Vandans ($ 3 Abs 4) wird festgehalten, dass der Schwerpunkt der baulichen Verdichtung im Ortskern und Umfeld (Ortsteile Zwischenbach und Unterbündta) liege. Die Dorfstruktur und Charakteristik der einzelnen Siedlungsteile sollen erhalten bleiben.
Bernhard Maier beabsichtigt auf dem Grundstück Nr. 423 das bestehende Wohnhaus ,,Seilbahnstraße 12" abzubrechen und an annähernd gleicher Stelle in gleicher Kubatur neu zu errichten. Mit Antrag vom 29. August 2025 ersucht Herr Bernhard Maier, auf Grundlage der Planungsunterlagen vom 25. August 2025, um die Bewilligung einer Ausnahme vom Bebauungsplan der Gemeinde Vandans gemäß $ 35 Raumplanungsgesetz.
26t30
5. Si2ung Gemeindevertretung vom 27. November 2025
Gemäß g 35 Abs. 2 des Raumplanungsgesetz sind vor Erteilung der Ausnahmebewilligung die Nachbarn zu hören. lnnerhalb der gegebenen Frist sind keine Stellungnahmen im Amt der Gemeinde Vandans eingelangt.
Nach einer detaillierten Auseinandersetzung des gegenständlichen Bauvorhabens und einigen Wortmeldungen grundsätzlicher Natur, sprechen sich alle Anwesenden für eine Ausnahmegenehmigung von der Verordnung des Bebauungsplanes der Gemeinde Vandans gemäß $ 35 Abs. 2 Raumplanungsgesetz für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Nr. 423, GB Vandans, aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Unterschreitung der minimalen Baunutzungszahl von 25 auf 14,5.
Begründet wird die Ausnahmegenehmigung der beantragten Unterschreitung der im Bebauungsplan für die Zone 4,,lnnerbach" festgelegten minimalen Baunutzungszahl von 25 aut 14,5 damit, dass das geplante Bauvorhaben den Zielsetzungen und Grundsätzen des Bebauungsplanes nicht widerspricht. Mit dem Abbruch des bestehenden Wohnhauses und Neubau in ähnlicher Lage und größerer Kubatur wird die bestehende Bebauung fortgeführt, ohne die Siedlungsstruktur oder das Ortsbild zu verändern. Das Projekt stellt keine planungswidrige Reduktion der Nutzungsintensität dar, sondern dient der funktionalen und gestalterischen Erneuerung. Zudem bleibt die verbleibende südwestliche Grundstücksfläche weiterhin selbständig bebaubar, womit eine zukünftige innere Nachverdichtung des Grundstücks jederzeit möglich ist.
18. Stellunqnahme zun nicht drinolichen Beschlüssen des V beroer Landtaoes betreffend ein . Gesetz über eine Anderung des Parkabgabegesetzes . Gesetz über begleitende Regelungen zur lnformationsfreiheit und landesspezifische Regelungen zum Datenschutz - Sammelnovelle Beschlussvorlaqe:
Diese Beschlüsse wurden vom Landtag am 01. Oktober 2025 für nicht dringlich erklärt.
Sie unterliegen daher der Volksabstimmung, wenn eine solche innerhalb von 8 Wochen nach obigem Tag verlangt wird (Art. 35 der Landesverfassung). Ein solches Verlangen kann unter anderem von wenigstens 10 Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen gestellt werden.
Sofern zu einem der oben angeführten Gesetze die Durchführung einer Volksabstimmung verlangt wird, hat dies die Gemeindevertretung zu beschließen.
Beschluss:
Nach einer Erläuterung der wesentlichen Anderungen durch den Vorsitzenden sprechen sich alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung dafür aus, diese nicht dringlichen Beschlüsse des Vorarlberger Landtages keiner Volksabstimmung zu unterziehen.
19. Berichte und Allfällises
Bürgermeister Florian Küng berichtet über folgende Punkte 27 130
5. Si2ung Gemeindevertretung vom 27. November 2025
a
a
a
Gemeindevorstand: Sitzungen am 23. Oktober 2025 und am 25. November 2Q25:
Die Tagesordnungspunkte über die 6. und 7. Sitzung des Gemeindevorstandes sowie die Beschlussfassungen dazu, werden von den Anwesenden zur Kenntnis gebracht.
Stand Montafon: Sitzungen am 07. Oktober 2025 und am 11. November 2025:
Die Tagesordnungspunkte über die 5. und 6. Sitzung der Standesvertretung werden vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht.
Stand Montafon Forstfonds: Sitzungen der Forstfondsvertretung am 09. September2Q25,07. Oktober2025 und am 11. November2O2S:
Die Tagesordnungspunkte über die 4., 5. und 6. Sitzung der Forstfondsvertretung werden vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht.
Seit 01. Jänner 2024 ist ein neues Gesetz über die Erhebung einer Abgabe von Zweitwohnsitzen und Wohnungsleerständen in Kraft. Dieses neue Gesetz hat amtsintern einen hohen administratlven Aufirvand verursacht. Die Überarbeitung und Abgleich zwischen Zentralem Melderegister (ZMR), dem Adress-, Gebäude- und Wohnungsregister (AGWR) und teilweise Prüfung der genehmigten Baupläne, hat die Abteilungen Gemeindekassa und Bauangelegenheiten viel Zeitaufwand beschert.
Zwischenzeitlich sind alle vermeintlich abgabepflichtigen Personen mit Leerstandbzw. Zweitwohnungen angeschrieben worden.
a
Unter Punkt,,Allfälliges" ergeben sich folgende Wortmeldungen:
Walter Stampfer: Wenn ich es heute richtig verstanden habe, gibt es seitens des Landes für die laufende Gebarung keine aufsichtsbehördliche Genehmigung für eine Kreditaufnahme.
Antwort des Bürgermeisters: Bei der erwähnten Besprechung mit der Gebarungskontrolle wurde unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass jede Darlehensaufnahme im Vorfeld mit der Gebarungskontrolle abgesprochen werden soll und vor allem gut begründet werden muss.
DI(FH) Mathias Rinderer: Am Sonntag, dem 09. November 2025 hatte die Harmoniemusik Vandans die Messgestaltung in der neuen Pfarrkirche inne. Für diesen Auftritt haben die Musiker der Harmoniemusik Vandans insgesamt 16 x geprobt. Die Kirche war sehr gut besucht, dafür möchte ich mich im Namen der Harmoniemusik herzlich bedanken.
Antwort des Bürgermeisters: Ein großes Lob gebührt der Harmoniemusik Vandans. lch war selber unter den Kirchenbesuchern. Die Messgestaltung durch die Mitglieder der Harmoniemusik verdient Respekt und Anerkennung. Bitte richte meinen Dank an alle Beteiligten aus.
Heinz Scheider: Am Sonntag, dem 21 . Dezember 2025 findet um 19.00 Uhr ein besonderes Konzert mit ,,Masou und Leise" in der Pfarrkirche statt. Dabei werden nicht die allseits bekannten Weihnachtlieder zum Besten gegeben, sondern ein Sound, der seinesgleichen sucht. Mit ,,Masau & Leise" gastiert ein einzigartiges Musikprojekt in Vandans.
Es sind noch Karten im Bürgerservice der Gemeinde erhältlich.
Am 25. Jänner 2026 findet der große Faschingsumzug in Vandans statt. Für diese Veranstaltung sucht die Funkenzunft Vandans noch freiwillige Helfer. Jeder lnteressierte kann sich beim Obmann der Funkenzunft Vandans - Herrn Markus Pfefferkorn oder bei mir melden.
28130
5. SiEung Gemeindevertretung vom 27. November 2025
Am 31. Jänner 2026'findet das Kabarett ,,Schaffa schaffa Hüsle baua Teil 3" in der Rätikonhalle - 20.00 Uhr statt. Ein Kabarett mit Maria Neuschmid & Stefan Vögel. Es wurden bereits 150 Karten verkauft. Karten sind über Oeticket, Ländleticket und im Bürgerservice der Gemeinde Vandans erhältlich.
Mag. Nadine Kasper: Wieso ist der Bildungscampus noch nicht an das Fernwärmenetz angeschlossen?
Antwort des Bürgermeisters: Ab Morgen werden die Gebäude des Bildungscampus mit Fernwärme geheizt. Die restlichen gemeindeeigenen Gebäude werden nach der Heizperiode im nächsten Frühjahr angeschlossen.
Armin Wachter: Ab der kommenden Wintersaison gibt es einen neuen und eruveiterten Fahrplan Oes ÖpNV Montafon. Mit diesem neuen Fahrplan werden im hinteren Montafon die Schibuslinien gefahren.
Antwort des Bürgermeisters: Die Montafoner Bergbahnen zahlen auch ihre Beiträge in den ÖPNV. Wenn Verstärkerfahrten von und zu den Liftanlagen benötigt werden, werden diese 1 : 1 den Bergbahnen in Rechnung gestellt.
Armin Wachter: Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Neuverpachtung der Jagd im Silbertal? Welche Leistungen wurden durch den Stand Montafon durchgeführt?
Antwort des Bürgermeisters: Der Forstfonds Stand Montafon hat zwischenzeitlich einen neuen Jagdpächter für die Eigenjagd Silbertal gefunden. Das Jagdschutzorgan wird über den Forstfonds Stand Montafon angestellt und die Kosten werden an den Jagdpächter weiter verrechnet.
Walter Stampfer: Die Mehrkosten für die Gemeinde Vandans für den Umstieg auf Fernwärme der gemeindeeigenen Gebäude betragen meiner Einschätzung zufolge rund 60.000,00 Euro im Jahr.
Antwort des Bürgermeisters: Eine detaillierte Kostenaufstellung liegt nicht vor. Der Umstieg von Gas/Ol auf Fernwärme ist zwar mit höheren Kosten verbunden, stellt jedoch einen wichtigen Schritt in Richtung Zukunft dar, um vollständig von Öl und Gas unabhängig zu werden.
Walter Stampfer: Wieso bleibt die vorhandene Gastherme im Keller der Volksschule bestehen?
Antwort des Bürgermeisters: Die Gastherme wird nicht entfernt, da diese als Ausfallsicherheit bzw. als Notversorgung für die Natunruärme Montafon dienen wird.
Nicole Ender-Jöchl MSc: Wir, die Liste ,,Zukunft Vandans" bringen hiermit einen Antrag ,,Auf dem Weg zu einer barrierefreien Gemeinde" gemäß $ 41 Abs. 2 ein. Dieser Antrag wird Bgm. Florian Küng persönlich übergeben.
Vbgm. lna Bezlanovits: Am 07. Dezember 2025findet unser traditioneller Adventmarkt am Kirchplatz statt. Es wäre schön, wenn auch viele Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter diesen Markt besuchen.
Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dankt Bgm. Florian Küng allen für ihr Kommen und schließt um 22.15 Uhr die Sitzung.
29130
5. SiEung Gemeindevertretung vom 27. November 2025
Richtig
trA
Eveline Breu
Vorsitzende
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Florian Küng, Bgm
30/30
5. Si2ung Gemeindevertretung vom 27. November 2025
VERORDNUNGSBLATT DER
GEMEINDE
VANDANS
Jahrgang 2025 Ausgegeben am 10. Dezember 2025
9. Verordnung: Abgaben- und Gebührenverordnung 2026
Verordnung
der Gemeinde Vandans
über die Abgaben- und Gebühren für das Jahr 2026
Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung Vandans vom 27. November 2025 werden die in den jeweils geltenden Verordnungen über Steuern, Abgaben und Gebühren festgelegten Prozentsätze bzrv.
Beträge gemäß gg 16 und 17 Finanzausgleichsgesetzes 2024, BGBI I Nr. 168/2023 idgF, BGBI I Nr.
12812024 in Verbindung mit g l1 Abs I und g 13 Abs 1 und 2 des Tourismusgesetzes, LGBI Nr. 86/1991 idgF,gl,g5AbslsowiegTAbslZweitwohnungsabgabegesetz,LGBI.Nr.59/2023idgF,$$16bis18 des Landes-Abfallwirtschaftsgesetzes, LGBI Nr. 1/2006 idgF, $ 28a des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002, BGBI I Nr. 102/2002 idgF, g 12 Abs 1 des Kanalisationsgesetzes, LGBI Nr. 511989 idgF und $ 42 Abs I des Bestattungsgesetzes, LGBI Nr. 58/1969 idgF, flir das Kalenderjahr 2026 wie folgt geändert und festgesetzt:
a)Grundsteuer:
A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
B fi.ir sonstige Grundstücke
b) Vergnügungssteuer:
Ortsansässige Vereine sollen jährlich für 1 Veranstaltung die Vergnügungssteuer im Wege einer Subvention refundiert erhalten.
c)Gästetaxe:
ab 01.05.2025
ab 01.05.2026
ab 01.11.2026
- d) Tourismusbeitragssatz:
- e) Zweitwohnungsabgabe: Kategorieb)
pro m2
Höchstbetrag je Wohnung
Höchstbetrag je Wohnwagen
)
500 v.H.
500 v.H.
10 v.H
2,30
2,60
3,00
1,60 v.H.
c 16,98
€ 2.546,46
153,39
www.ris.bka.gv.at
2von4
D Hundesteuer:
Für den l. Hund im Haushalt (sofern dieser über 3 Monate alt ist) € flir jeden weiteren Hund im Haushalt € Befreit von der Hundesteuer sind Wachhunde, Blindenftihrerhunde, Hunde, die in Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden, Assistenzhunde von Menschen mit Behinderung, Jagdhunde von hauptberufl ichen Jagdschutzorganen, Lawinenhunde sowie Diensthunde der Polizei, sofern hierfür eine Bestätigung der zuständigen Dienstbehörde vorgelegt werden kann.
C) Abfallbeseitigung:
Die Abfall-Grundgebühr wird wie folgt festgelegt:
Haushalts-Grundgebühr im Siedlungsgebiet €
Zuschlag pro Person (ab dem 18. Lebensjahr -
Stichtag 30.09.) unabhängig davon, €
ob Haupt- oder weiterer Wohnsitz
FürFerienwohnungengemäß$ I6RPG €
Reduzierung in Höhe der Haushalts-Grundgebühr für abgabepflichtige Personen, € die bereits eine Haushalts-Grundgebühr im Siedlungsgebiet der Gemeinde Vandans entrichtet haben Restmüll wird nur in den dallir vorgesehenen Müllsäcken oder den entsprechenden Banderolen abgeflihrt. Die Restmüllsäcke (erhältlich in Rollen mit jeweils 6 Säcken) und die Banderolen (erhältlich in 5er Einheiten) sowie die Bio-Müllsäcke (erhältlich in Rollen mit jeweils l0 Säcken) können im Gemeindeamt Vandans/Bürgerservice käufl ich erworben werden.
Der Kaufpreis pro Müllsack/Banderole beträgt bei einem
Müllsack - Fassungsvermögen 201
Müllsack - Fassungsvermögen 40 I
Banderole - Fassungsvermögen 60 I
Banderole -
Fassungsvermögen 120 I
Banderole -
Fassungsvermögen 2401
Die Kosten pro Bio-Müllsack beträgt bei einem
Bio-Müllsack-Fassungsvermögen 8l
Bio-Müllsack -
Fassungsvermögen l5 I
Die Kosten fiir die Entleerung von Biotonnen incl. Behälter und Behälterservice betragen je Entleerung:
Biotonne - Fassungsvermögen 60 I
Biotonne - Fassungsvermögen 80 I
Biotonne - Fassungsvermögen 120 I
Biotonne - Fassungsvermögen 2401
Die Kosten fiir die Entleerung sogenannter Müllcontainer fi.ir Gewerbebetriebe betragen je Entleerung:
Container -
Fassungsvermögen 660 I
Container- Fassungsvermögen 800 I
Container-Fassungsvermögen l 000I
Container-Fassungsvermögen 1.100 I
Gebühren auf dem Altstoffsammelzentrum (ASZ) Gafadura:
80,00
80,00
65,00
7,60
136,00
65,00
€
€
€
€
€
2,t0
4,20
6,30
12,60
25,20
€
€
I,00
1,70
€
€
c
8,60
11,50
17,20
34,40
82,20
99,50
124,40
136,20
c
€
€
€
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h) Altholz (behandelt und unbehandelt) pro kg
Bauschutt (rein + unrein), Asche udgl. pro kg
Entsorgung nur bis zu 1 m3 möglich!
Bildschirmgeräte (Fernseher, Monitor, Flachbildschirme)
Elektrogroß- und -kleingeräte
Elektroschrott (2.B. Autoradio, Boiler, Computerspiele, Durchlauferhitzer, Elektro-Installationsmaterial, gewerblich genutzte Geräte) pro kg Erdaushub, Steine, humusähnliches Material pro m3 Entsorgung nur bis zu I m3 möglich!
Gasentladungslampen (Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen)
Kühlgeräte (Kühl- und Gefriergeräte)
Grünabftille (Gras/Rasenschnitt, Gehölzschnitt, Laub):
je Handwagen/Laubsack
je PKW-Kofferaum
je PKW Anhänger Standard (ca. lm3)
je PKW Anhänger Standard mit Aufsätzen (ca. 2 m3)
sonstige Transportfahrzeuge bzw. Großraumanhänger pro m3 € e 0,26 3von4 Kostenlos Kostenlos 0,54 32,40 Kostenlos Kostenlos 0,20 € € 40 kg 75 kg 250 kg 530 kg 770kg 1,00 2,r0 4,20 8,30 4,20 3,20 6,40 21,60 45,40 67,00 € € € € € € € € € c € € € € Wurzelstöcke:
Durchmesser in cm des Wurzelstockes
Durchmesser in cm des Wurzelstockes
Durchmesser in cm des Wurzelstockes
Durchmesser in cm des Wurzelstockes
Durchmesser in cm des Wurzelstockes
15 cm:
25 cm:
50 cm:
5l -
80 cm:
8l -
100 cm:
Reifen (Fahrrad) pro Stück
Reifen (PKW und Motorad) mit und ohne Felge pro Stück
Reifen (LKW) ohne Felge pro kg
Sperrmüll/Baumüll pro kg
Abgabe ist nur in offenen Gebinden möglich!
Wasserbezugsgebühr:
i) Je Kubikmeter bezogenes Wasser €
Zählermiete pro Wassermesser und Jahr €
Pro ganzjährig gehaltener Großvieheinheit sind maximal 40 m3 Wasser kostenlos.
(Voraussetzung: Der Antrag auf Gewährung von Freiwasser nach der gültigen Wassergebührenverordnung muss termingerecht beim Gemeindeamt eingebracht werden.)
Wasseranschlussbeitrag:
j) Für den Anschluss von Gebäuden und sonstigen Bauwerken an die Gemeindewasserversorgung wird ein Wasseranschlussbeitrag erhoben. Die Bewertungseinheit beträgt 29 v.H. der Geschossfläche (ohne Außenwände) von Gebäuden oder Grundflächen sonstiger Bauwerke.
2,20
4,80
0,42
0,42
2,50
19,00
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Der Beitragssat z beträgt
Bei ausschließlich landwirtschaftlich genutzten Wirtschaftsgebäuden (2.B. Ställe)
ermäßigt sich die Anschlussgebühr um 75
o/o
als indirekte
Landwirtschaftslorderung.
Bauwasserpauschale:
k) Für Wasserentnahmestellen, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerkes lediglich vorübergehend, längstens jedoch auf die Dauer von zwei Jahren erstellt und nach Ablauf dieser Frist ersatzlos beseitigt werden, wird eine Bauwasserpauschale erhoben. Diese wird einmalig mit 5 v.H. der Wasseranschlussgebühr, die für das zur Errichtung gelangende Bauwerk festgesetzt.
Kanalbenützungsgebühr:
- l) DieKanalbenützungsgebührbeträgtpro Kubikmeter Wasserverbrauch Kanalerschließungsbeitra g:
- m) Die Bewertungseinheit für die Berechnung des Erschließungsbeitrages beträgt 5 v.H. der in den Einzugsbereich fallenden Grundstücksflächen (m'?).
Der Beitragss atz beträgt
Kanalanschlussbeitrag:
n) Für den Anschluss von Gebäuden und sonstigen Bauwerken an die Abwasserbeseitigungsanlage wird ein Kanalanschlussbeitrag erhoben. Die Beweftungseinheit beträgt 29 v.H. der Geschossfläche (ohne Außenwände) von Gebäuden oder Grundflächen sonstiger Bauwerke.
Der Beitragss atz beträgt
Grabstätte-Benützungsgebühr (15 Jahre):
o) Sondergrab Kategorie I (Erdgrab aufdem,,alten" Friedhofincl. Sozialgrab)
Sondergrab Kategorie II (Urne in der Umenwand)
Sondergrab Kategorie III (Ume auf dem Urnenfriedhof südseitig)
Totengräbergebühr:
p) Sondergrab Kategorie I (einfache Tiefe bis 1,70 m)
Sondergrab Kategorie I (doppelte Tiefe bis 2,40 m)
Für die Beisetzung einer Urne in einem Sondergrab Kategorie I + III Aus- und Einbau der Urnenwand- bzw. Vorlegeplatte zur Beschriftung Gravur der Umenwand- bzw. Vorlegeplatte: Per Buchstabe bzw. per Zahl € 7l,80 4von4 5 v.H.
1,80
€ 4,00
€ 7
€ 71,80
€ 588,00
€ 2.116,00
e 2.116,00
€
€
€
€
€
647,00
906,00
58,00
259,00
26,00
In sämtlichen vorstehenden Beträgen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten. Diese Verordnung tritt am 01. Jänner 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Abgaben- und Gebührenverordnung 2025 vom 04. Dezember 2024 außer Kraft.
Der Bürgermeister
Florian Küng
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Untezeichner Gemeinde Vandans
Datum 2025-'t 2-1 0T0e:41 :99+Ol :00
Prüfinformation
Dieses Dokument ist amtssigniert im Sinne des
c-Government-Gesetzes.
Mechanismen zur überprüfung des eleKronischen Dokuments sind unter https:/Aivww.vorariberg.aiÄidaturöir;iü;
verfügbar.