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Montag, 21. September 2026 · 1.927 Einträge aus 10 Gemeinden und dem Stand Montafon · Stand heute, 04:45 Uhr

ÜbersichtVandansSitzungsprotokolle

7. Sitzung der Gemeindervertretung am 05. Februar 2026

Vandans · Protokolle Vandans · 13.02.2026

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Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.vandans.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.

Fundstellen

Raumplanung / Umwidmung

  • … (Vallaster) gegenüber Grundstück Nr. 2211 (Obere Venserstraße), GB Vandans, zugunsten der Gemeinde Vandans 10. Beschlussfassung einer Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans - Antrag von den Eheleuten Anna und Walter Berthold, Aktenzahl: vd031 .2-1112025 11. Beschlussfassung einer Verordnung über eine …
  • … der Gemeinde Vandans - Antrag von den Eheleuten Alfred und Bettina Vallaster, Aktenzahl: vd031 .2-1312025 12. Beschlussfassung einer Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans - Antrag von der Gemeinde Vandans, Aktenzahl: vd031 .2-1612025 13. Bewilligung einer Ausnahme vom Bebauungsplan der Gemeinde Vandans - …
  • … des Wohnbauprojektes Dorfstraße-Schwimmbadstraße der Firma Jäger Bau GmbH und der Wohnbauselbsthilfe Stellungnahme zum Anderungsvorschlag bezüglich einer Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans - Antrag von Frau Claudia Heel, Aktenzahl: vd031 .2-1512025 Stellungnahme zum Ansuchen um Ausnahme vom Bebauungsplan der Gemeinde …
  • … Vandans - Antrag der Firma Jäger Bau GmbH und der Wohnbauselbsthilfe, Aktenzahl: vd031 .3-712025 Stellungnahme zum Anderungsvorschlag bezüglich einer Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans - Antrag der Alpinteressentschaft Fahren - Ziersch, Aktenzahl: vd031 .2-212026 Stellungnahme zum Anderungsvorschlag bezüglich einer …

Verkauf / Erwerb / Versteigerung

  • … Nr.2010 (GB Vandans) aus, und genehmigen in diesem Zusammenhang die Ablöse der angesprochenen Flächendifferenz von 5 m2 mit einem Pauschalbetrag für die Grundablöse und dem Verwaltungsaufiruand, in Höhe von 500,00 Euro aus. 8. Beratuns und Entscheidunq über die Grenzberichtiqunq beim Vanossawes - Waldweo Grundstücke …
  • … verkauft, die sich in Vandans ansiedeln wollten. Da es zu dieserZeit üblich war, dass Landwirte ihrVieh freiauf die Allmeinwiesen trieben, wurde beim Verkauf des Grundstücks Nr. 1344111im Jahr 1959 die Bedingung festgelegt, dass die Enryerber entlang der Grundstücksgrenzen einen Zaun zu errichten und zu erhalten haben, um …

Vergabe / Ausschreibung

  • … Zeitraum 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025. Die Aufstellung soll- sofern vorhanden - folgende Angaben enthalten: . Auftragnehmer . Auftragswert . Art des Vergabeverfahrens Sollten einzelne lnformationen nicht oder nur teilweise zugänglich sein, ersuche ich um entsprechende Begründung. lch ersuche um elektronische Ubermittlung …

Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)

GeueTNDEAMT Varuoerus
Verhandlunqsschrift
aufgenommen am 05. Februar 2026 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Vandans anlässlich der
7. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode.

Auf Grund der Einladung vom 29. Jänner 2026 nehmen an der auf heute, 18.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil:
Liste ,,Gemeinsam für Vandans"
Bgm. Florian Küng, Vbgm. lna Bezlanovits, Mag. Johannes Wachter, lng. Stefan Steininger BSc MSc, Dl (FH) Mathias Rinderer(ab 18.10 Uhr/Top2.), Daniel Ritter, Anita Kesselbacher, Bettina Rau, Heinz Scheider, Alissa Bitschnau, MMst. Walter Bitschnau M.Ed., Helmut Robert Bitschnau sowie Mag. Christof Obwegeser, Denis Klanert und Helmut Tisch als Ersatzmitglieder;
Liste,,Zukunft Vandans"
Nicole Ender-Jöchl MSc, Mag. Nadine Kasper, Bettina Ganahl, Annabell Linguanti sowie Nadine Albrecher und Mag.pharm. Sabine Ganahl MSc als Ersatzpersonen;
Liste .An frischa Loft -
Parteinunabhänqiqe Liste - Vandans:
Walter Stampfer, Frank Hepperger und August Montibeller als Ersatzperson;
Entschuldigt: Lukas Sturm MBA (GFV), lman lbrahim (GFV), Renate Neve (GFV), Dipl.lng Nadine Mangeng MSc (ZV), Sarah Ostrowski (ZV) und Armin Wachter (ZV);
Schriftführerin: GBed.Eveline Breuß
Der Bürgermeister eröffnet um 18.00 Uhr eine weitere öffentliche Fragestunde. Nachdem keine Fragen gestellt worden sind, beginnt der Vorsitzende mit der 7. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, die Schriftführerin sowie die Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Dem Antrag des Vorsitzenden, die Tagesordnung, um den Punkt 16. zu enryeitern, wird einstimmig zugestimmt. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung.
Taqesordnunq:
1Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 6. Sitzung der Gemeindevertretung am 18.
Dezember 2025
2. Entscheidung zum Antrag des Sport-Club-Montafon Vandans um finanzielle und strukturelle Unterstützung sowie um eine Haftungsübernahme durch die Gemeinde

  • 3. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Raumplanung und Gemeindeentwicklung am 15. Jänner 2026
  • 4. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Freizeit und Vereine am 19. Jänner 2026
  • 5. Entscheidung zum Antrag der Pfarre Vandans vom 22. Dezember 2025 um Gewährung eines Stromkostenbeitrages für die Aufwendungen in der Pfarrkirche im Jahr 2025
  • 6. Beschlussfassung zur Ermächtigung des Bürgermeisters im Sinne des $ 50 Abs. 4 Gemeindegesetz
  • 7. Beratung und Entscheidung über die Grenzbereinigung bei der Scheibenkopfstraße Grundstücke Nr.2253 (Gemeinde) und Nr.2010 (Schoder), GB Vandans
  • 8. Beratung und Entscheidung über die Grenzberichtigung beim Vanossaweg - Waldweg Grundstücke Nr. 2196 (Gemeinde) und Nr. 362/2 sowie Nr. 2281 (Walser), GB Vandans
  • 9. Beratung und Entscheidung über die Löschung der Reallast der Zaunerrichtung und -erhaltung an der Grenze des Grundstück Nr. 1344111 (Vallaster) gegenüber Grundstück Nr. 2211 (Obere Venserstraße), GB Vandans, zugunsten der Gemeinde Vandans
  • 10. Beschlussfassung einer Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans - Antrag von den Eheleuten Anna und Walter Berthold, Aktenzahl:

vd031 .2-1112025
11. Beschlussfassung einer Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans - Antrag von den Eheleuten Alfred und Bettina Vallaster, Aktenzahl:
vd031 .2-1312025

  • 12. Beschlussfassung einer Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans - Antrag von der Gemeinde Vandans, Aktenzahl: vd031 .2-1612025
  • 13. Bewilligung einer Ausnahme vom Bebauungsplan der Gemeinde Vandans - Antrag der Firma Jäger Bau GmbH und der Wohnbauselbsthilfe, Aktenzahl: vd031 .3-7-12025
  • 14. Stellungnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberger Landtages betreffend ein Gesetz über eine Anderung des Parteienförderungsgesetzes Gesetz über eine Anderung des Bodenseefischereigesetzes Gesetz über eine Anderung des Fischereigesetzes
  • 15. Berichte und Allfälliges
  • 16. Entscheidung zum Betrieb des Wanderbus Rellstal in der Sommersaison 2026 Erlediouno derTaoesordnuno:
  • 1. Genehmiquns der Verhandlungsschrift über die 6. Sitzuns der Gemeindevertretung am 18. Dezember 2025 2 t25
  • 7. SiEung Gemeindevertretung vom 05. Februar 2026

a
Beschlussvorlage:

Gemäß $ 47 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist über jede Sitzung der Gemeindeve rtretu n g e i n e Ve rh a n d I u n g s s ch rifl zu f ü h re n.

Diese Verhandlungsschrift ist spätestens ab der Einberufung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten Sitzung zur Einsicht für die Gemeindevertreter aufzulegen. Den Parteifraktionen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln.

Den Gemeindevertretern steht es frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Einwendungen zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.

Es wird ersucht, die Verhandlungsschrift über die 6. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 18. Dezember 2025 zu genehmigen.

Beschluss:
Gegen die Verhandlungsschrift über die 6. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 18. Dezember 2025, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, werden keine Einwendungen erhoben, somit gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.

Entscheidunq zum Antraq des Sport-Club-Montafon Vandans um finanzielle und strukturelle Unterstützung sowie um eine Haftungsübernahme durch die Gemeinde Beschlussvorlaqe:
Gemäß den Bestimmungen der Vorarlberger Gemeindegesetzes obliegt es der Gemeindevertretung, über Anträge von Vereinen auf finanzielle Unterstützung, Haftungsübernahmen oder strukturelle Hilfestellungen zu entscheiden. Dabei sind sowohl die bestehenden Förderrichtlinien der Gemeinde als auch die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommune sowie der Gleichbehandlungsgrundsatz zu berücksichtigen.

Der Sport-Club Montafon Vandans (SCM) steht seit längerer Zeit vor erheblichen organisatorischen und finanziellen Herausforderungen. Hohe Betriebskosten, steigende lnstandhaltungsaufwendungen sowie ein zunehmender lnvestitionsstau im Bereich des Vereinsgebäude und der Sportanlage (Heizung, Elektroinstallation, Flutlichtanlage, Nasszellen, Gastronomie, Bewässerung) führen dazu, dass der Verein seinen laufenden Betrieb aus eigener Kraft nicht mehr dauerhaft aufrechterhalten kann.

Nach mehreren Gesprächen zwischen Vertretern der Gemeinde, des Vereins sowie mit dem Finanz- und Wirtschaftsberater Markus Borg (Borg-Beratung Nenzing) wurde ein mögliches Sanierungskonzept durch den Verein erörtert. Dieses sieht umfangreiche lnvestitionsmaßnahmen in den nächsten Jahren vor.

Der Antrag des SCM Vandans umfasst eine Haftungsübernahme der Gemeinde Vandans für ein Bankdarlehen in der Höhe von ca.260.000,00 Euro zur Finanzierung der geplanten lnvestitionen (Heizung, Elektroinstallation, Bewässerung, Nasszellen, Gastronomie sowie Schuldentilgung). Einen jährlichen lnfrastrukturbeitrag der Gemeinde in Höhe von 14.000,00 Euro zur Abdeckung,laufender Erhaltungs- und Betriebskosten insbesondere der Platzpflege/-erhaltung. Die Übernahme der Rasenmäharbeiten durch den Bauhof der Gemeinde (ca.210 Stunden jährlich, geschätzte Kosten ca. 9.450,00 Euro). Unterstüt- 3l 25
7. Sitzung Gemeindevertretung vom 05. Februar 2026

zung bei der Neuerrichtung der Flutlichtanlage in Zusammenarbeit mit der illwerke vkw AG und eine möglichste Beibehaltung der bisherigen jährlichen Vereinsförderung.

Die Gemeinde Vandans selbst steht vor einer angespannten Finanzlage und weist im Voranschlag2A26 ein negatives Nettoergebnis (Ergebnishaushalt) von - 1.228.900,00 Euro aus, weshalb zur Aufrechterhaltung des Betriebs eine Darlehensaufnahme in Höhe von 1.027.400,00 Euro erforderlich sein wird. Eine Haftungsübernahme durch die Gemeinde bedarf überdies eines Beschlusses der Gemeindevertretung und der aufsichtsbehördlichen Genehmigung durch das Land Vorarlberg.

Da bei der Gewährung von Fördermitteln und Haftungen der Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber anderen Vereinen zu wahren ist, sind die beantragten Maßnahmen sowohl hinsichtlich Finanzkraft als auch rechtlicher Zulässigkeit sorgfältig zu prüfen.

Es wird daher die Gemeindevertretung Vandans ersucht, zum vorliegenden Antrag des Sport-Club Montafon Vandans (SCM) betreffend der Haftungsübernahme, des jährlichen lnfrastrukturbeitrages, der Ubernahme der Rasenmäharbeiten, der Unterstützung bei der Flutlichtanlage, sowie der möglichsten Beibehaltung der bestehenden Vereinsförderung eine Grundsatzentscheidung zu treffen.

Beschluss:
ln seiner Einleitung erläutert Bürgermeister Florian Küng ausführlich die finanzielle Lage der Gemeinde Vandans. Dabei venrueist er auch auf ein Gespräch mit der Gebarungskontrolle des Amtes der Vorarlberger Landesregierung. Der Voranschlag 2026 der Gemeinde Vandans weise ein negatives Nettoergebnis in Höhe von 1,23 Millionen Euro aus.

Deshalb müsse sich die Gemeinde auf unbedingt notwendige Pflichtausgaben konzentrieren. Jeder und jede Gemeindevertreterin müsse sich der angespannten finanziellen Situation bewusst sein. Anschließend übergibt Bürgermeister Küng das Wort an Obmann Martin Schreiber, um den Antrag des Sport-Club-Montafon Vandans persönlich vorzustellen.

Obmann Martin Schreiber bedankt sich für die Möglichkeit, den anwesenden Gemeindevertreterinnen und -vertretern die aktuelle Situation des Sport-Club Montafon Vandans (SCM) persönlich zu präsentieren. ln den vergangenen Monaten habe es zahlreiche Gespräche innerhalb des Vereins, mit den Mitgliedern des Gemeindevorstandes sowie mit dem Finanz- und Wirtschaftsberater Markus Borg gegeben.

Anhand einer Power Point Präsentation erläutert Martin Schreiber das Vereinskonzept für den Fortbestand des SCM. Ziel sei eine strukturelle und eine finanzielle Unterstützung sowie eine Haftungsübernahme in Höhe von 260.000,00 Euro durch die Gemeinde Vandans. Der SCM Vandans sei ein Amateur-Fußballverein, spiele in der 6. Leistungsstufe mit rund 150 Mitglieder - davon etwa 55 % Kinder & Jugendliche. Der Verein selber werde überuviegend ehrenamtlich geführt und biete ein verlässliches Freizeitangebot für Kinder ab 5 Jahren. lm Vordergrund stehe dabei die Förderung von Bewegung, Stärkung des sozialen Zusammenhalts, lntegration und Förderung des Gemeinwohls. Der Schwerpunkt der Jugendarbeit seien eine bestmögliche altersgerechte Einteilung, qualifizierte Trainer und Betreuer, Wertevermittlung von Teamgeist und Verantwortung in enger Zusammenarbeit mit den Eltern. Der Verein nutze die Sportanlagen intensiv - rund 40 von 52 Wochen jährlich - und übernehme die Pflege, lnstandhaltung und Finanzierung weitgehend selbst. Neben der Organisation von Turnieren und Veranstaltungen verweist der Obmann auf tourismusrelevante Effekte, etwa Gästetaxe Einnahmen, touristische Wirkung über die Landesgrenzen hinaus und Organisation von Trainingslagern für Profis und Amateure. Das Vereinsgebäude stehe im Eigentum des Vereins und der Trainingsplatz 4 t25
7. SiEung Gemeindevertretung vom 05. Februar 2026

sei öffentlich zugänglich. Seit 2019 bestehe ein Dienstbarkeitsvertrag mit der Gemeinde Vandans. Der Verein werde aus Mitgliedsbeiträgen, Einnahmen aus Veranstaltungen, Einnahmen durch Gastronomie, Sponsoring, Fremdnutzung und Förderungen finanziert.

Die Herausforderungen seien enorm: Besetzung der Vereinsfunktion, zusätzliche Sponsoreneinnahmen, effizienterer Gastronomiebetrieb, Anpassung der Mitgliedbeiträge, Erstellung eines lnvestitions- und Finanzierungsplanes sowie Sicherstellung der lnfrastruktur. Da bislang kein Nachfolger für die Funktion des Obmannes gefunden werden konnte, erklärt sich Martin Schreiber bereit, diese Funktion des Obmannes für maximal ein weiteres Jahr zu übernehmen. Vereinsintern sei ein Sponsoringkonzept ausgearbeitet worden, mit einem eigens eingerichteten Marketing-Team, um mehr Sponsoren zu finden. lm Gastronomiebereich seien Preissteigerungen von rund 9 % geplant, ebenso die Dokumentation des Eigenverbrauchs und die Stelle für die Leitung der Gastronomie soll ausgeschrieben werden. Der lnvestitionsplan 2026-2028 umfasse Projekte im Umfang von 199.000,00 Euro für Heizung, Vorplatz Garage, Gastronomie, Elektroinstallationen, Bewässerungsanlage) sowie zusätzliche lnvestitionen für Vorplatz Clubheim, Bandenwerbung, Überdachung Vorplatz Clubheim seien für das Jahr 2027 angedacht. Die geplanten lnvestitionen für Tribüne und Zuschauerplälze in Höhe von 30.000,00 sollen im Jahr 2028 umgesetzt werden. Der Schuldenstand per 31J22Q25 betrage 60.000,00 Euro. Die Rasenpflege werde zur Gänze vom SCM organisiert und finanziert. Hinkünftig sollen die Aufgaben breiter verteilt werden. Von der Gemeinde Vandans wünsche sich der SCM eineltrukturelle Unterstützung, insbesondere die Übernahme der Mäharbeiten durch die Bauhofmitarbeiter (ThMoche - ca.32 Wochen) sowie einen jährlichen lnfrastrukturbeitrag in Höhe von 14.000,00 Euro zur Erhaltung der Anlage - Platzpflegemaßnahmen plus Bewirtschaftung des öffentlichen Fußballplatzes. Zudem eine Haftungsübernahme für die vorgestellten lnvestitionen und Umschuldung in Höhe von 260.000,00 Euro. Als Mehrwert für die Gemeinde werden lnvestitionen in die Kinder und Jugendliche, Entlastung des sozialen Bereichs, langfristige Bindung junger Menschen an die Gemeinde, positives lmage und aktive Dorfgemeinschaft genannt. Am 30. Jänner 2026habe eine lnfoveranstaltung für Mitglieder und Eltern des Nachwuchsspiel stattgefunden. Bis
13. Februar 2026 benötige der SCM eine Rückmeldung. Der SCM Vandans sei bis zu ihrer Jahreshauptversammlung nach außen handlungsunfähig und könne daher keine Saisonplanung machen. Die Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen sei auf den 27.
Februar 2026 angesetzt worden.

Nach dieser Präsentation bedankt sich Bgm. Florian Küng bei Obmann Martin Schreiber und bittet um Wortmeldungen. ln der anschließenden Diskussion werden Fragen zur Dringlichkeil, zur Priorität der lnvestitionen, zu möglichen Kosteneinsparungen und zur Anschaffung eines Rasenroboters gestellt, die vom Obmann Martin Schreiber beantwortet worden sind.

Der Vorsitzende erinnert an die im Jahr 2019 abgeschlossenen Dienstbarkeitsverträgen mit den Vereinen Union Tennisclub Vandans, Schützengilde Montafon, Funkenzunft Vandans und dem Sport-Club-Montafon Vandans auf 25 Jahre. Dem SCM sei in diesem Dienstbarkeitsvertrag das Recht auf unentgeltliche Nutzung des Sportplatzes, die unentgeltliche Nutzung des Grundstückes auf der das Clubheim errichtet worden ist, und weitere Rechte eingeräumt worden. Sollte der Vertrag bis zum 31J22043 nicht verlängert werden, so sei ein wertgesicherter Fixbetrag in Höhe von 160.000,00 Euro für die Ubernahme des Vereinsgebäudes vereinbart worden. Während der vertraglichen Ausübung seien alle Erhaltungsarbeiten, Betriebskosten und Steuern vom Dienstbarkeitsberechtigten (SCM) zu tragen. Bei Auflösung des Vereins falle das Vereinsvermögen der Gemeinde Vandans zu. Weiters gibt der Vorsitzende zu verstehen, dass alle Ortsvereine gleich behandelt werden müssen. Für die Platzpflege des öffentlich zugänglichen Fußballplatzes erhalte der SCM seit Jahren einen jährlichen Kostenbeitrag in Höhe von 3.250,00 Euro von der Gemeinde Vandans. Des Weiteren gebe es auch die jährliche Vereinsförderung an die Ortsvereine. Der SCM Vandans habe im Jahr 2023 an direkten 5125
7. SiEung Gemeindevertretung vom 05. Februar 2026

und indirekte Vereinsförderungen 17.434,10 Euro und im Jahr 2Q24 - 15.538,60 Euro erhalten.

ln seiner Fraktion, so Bgm. Küng, sei dieser Antrag intensiv diskutiert worden. Angesichts der angespannten Finanzlage der Gemeinde und dem Wissen, dass jede lnvestition oder zusätzliche Ausgabe fremdfinanziert werden müsse, bestehe jedoch wenig Spielraum.

Die Fraktion ,,Gemeinsam für Vandans" sehe die Umschuldung von 60.000 Euro sowie die Sanierung von Elektrik, Heizung und Flutlicht als dringend notwendig an. Diese Maßnahmen könnten durch Eigenleistungen, finanzielle Unterstützung der illwerke vkw AG für das Flutlicht sowie mit 150.000,00 Euro Darlehensaufnahme finanziert werden. Höhere lnvestitionssummen seien aus finanzieller Sicht nicht vertretbar. Zudem müsse die Haftungsübernahme von der Gebarungskontrolle genehmigt werden. Das Beispiel für den Neubau des Luftgewehrstandes der Schützengilde beweise, dass mit viel vereinsinternen Bemühungen und Engagement einiges umsetzbar und möglich werde, ohne Zutun der Gemeinde. Der SCM Vandans leiste wirklich tolle Arbeit und die Gemeinde Vandans sei auch bemüht zu helfen, allerdings seien die finanziellen Mittel stark eingeschränkt.

Die ersten Sanierungen sowie die Umschuldung könnten im ersten Schritt mit 150.000,00 Euro umgesetzt werden und die Zukunft des SCM bzw. ein Spielbetrieb sei somit möglich. Je höher die lnvestitionskosten ausfallen, desto größer ist der erforderliche Darlehensbetrag sowie die daraus resultierende Tilgung, von der er abraten würde. Der Vorschlag der Fraktion Gemeinsam für Vandans, unter der Voraussetzung eines neu gewählten Vereinsvorstandes, laute daher:
Haftungsübernahme seitens der Gemeinde Vandans in Höhe von 150.000,00 Euro, jährlicher lnfrastrukturbeitrag in Höhe von 12.000,00 Euro - befristet auf 3 Jahre, mit Anpassung des Dienstbarkeitsvertrages, der von der Gemeinde Vandans geleistete lnfrastrukturbeitrag wird im DBKV,,Ubernahme des Vereinsgebäudes" in Abzug gebracht, die bisherige jährliche Vereinsförderung wird bis auf Weiteres beibehalten, der bisherige jährliche Kostenbeitrag in Höhe von 3.250,00 für die Platzerhaltungskosten des öffentlich zugänglichen Fußballplatzes wird weiterhin gewährt;
Er, so der Vorsitzende möchte nun in Erfahrung bringen, welche Entscheidung die beiden Oppositionsparteien getroffen haben.

Nicole Ender-Jöchl gibt in ihrer Antwort zu verstehen, dass dieser Antrag eingehend in ihrer Fraktion beraten worden sei und dass es Handlungsbedarf gebe. Die Hauptfrage sei allerdings, wie es mit dem Verein zukünftig weitergehe. Voraussetzung sei ein neu gewählter Vereinsvorstand. Die Höhe der Haftungsübernahme sowie des Kostenbeitrages sei fraktionsintern nicht definiert worden.

Annabell Linguanti gibt in ihrer Wortmeldung zu verstehen, dass über jede neue Einnahmequelle nachgedacht werden müsse. Ein Beispiel wäre die Verpachtung des Vereinslokales an andere Vereine.

Walter Stampfer gibt zu verstehen, dass die Situation des SCM äußerst schwierig sei.

Wesentlich sei, dass eine Kostenaufstellung vom SCM erarbeitet worden sei. Seiner Meinung nach könnten die angeführten Kosten reduziert werden bzw. einiges eingespart werden. Wichtig sei, dass der Sport-Club-Montafon weiterhin bestehe. Die geplanten lnvestitionssummen seien für ihn allerdings zu hoch.

Mag. Nadine Kasper kritisiert, dass die Oppositionen nicht eingebunden worden seien und fordert ein gemeinsames Gespräch mit allen Vertretern, um diesen Antrag sachlich und ausgiebig zu diskutieren.
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7. Sizung Gemeindevertretung vom 05. Februar 2026

Martin Schreiber gibt in seiner Antwort zu verstehen, dass er in den vergangenen Monaten mehrfach präsentiert und diskutiert habe. Er sei nicht mehr bereit, weitere Gespräche zu führen - er erwarte eine Entscheidung.

Mag. Johannes Wachter hält in seiner Wortmeldung fest, dass bereits mehrere Gespräche zwischen Vertretern des SCM und dem Gemeindevorstand stattgefunden haben. Der von der Fraktion ,,Gemeinsam für Vandans" eingebrachte Vorschlag werde auch innerhalb der Fraktion kritisch beurteilt. Die aktuelle Situation des SCM gestalte sich als sehr schwierig. Die Vorstellungen und Prioritäten des Vereins unterscheiden sich deutlich von jenen der Gemeinde Vandans. Sowohl die Gemeinde als auch der SCM müssten ihre finanziellen Möglichkeiten sorgfältig abwägen. Er sehe das vorliegende Angebot jedoch als Chance für den SCM, da es zugleich neuen Handlungsspielraum eröffne.

Bgm. Florian Küng gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass jede Fraktion im Gemeindevorstand vertreten sei und daher über alle lnformationen verfüge, deshalb verwundere ihn die Aussage von Mag. Nadine Kasper. Er habe sich von den beiden Fraktionen erwartet, dass diese ebenfalls einen Vorschlag zur heutigen Sitzung unterbreiten.

Die vorgeschlagenen 150.000,00 Euro sei eine Diskussionsgrundlage, damit die notwendigsten lnvestitionen getätigt werden könnten. Wie er bereits heute schon angesprochen habe, seien klare und unmissverständliche Worte von der Gebarungskontrolle ausgesprochen worden. Die Gemeinde dürfe nur Haftungen übernehmen, wenn sichergestellt werden könne, dass der Verein dieses Darlehen auch selbst finanzieren könne.

Obmann Martin Schreiber zeigt sich verärgert und gibt zu verstehen, dass der SCM wiederum nur hingehalten werde, ohne eine klare Entscheidung zu treffen. ln den letzten Monaten habe der SCM die vom Gemeindevorstand geforderten lnvestitions- und Finanzierungspläne erstellt und auch nach den geführten Gesprächen immer wieder angepasst.

Stefan Steininger bringt in seiner Aussage zu verstehen, dass er dem SCM gerne mehr finanzielle Unterstützung zu sagen würde, wenn dies möglich wäre. Wie bereits vom Bürgermeister angesprochen worden sei, bedeuten geringere lnvestitionskosten auch eine geringere Darlehensaufnahme und das habe zur Folge, dass die Summe der Haftungsübernahme auch geringer werde und der Verein auch geringere Rückzahlungen tätigen müsse.

Bgm. Florian Küng gibt weiters zu verstehen, dass sich in drei Jahren vieles zum Positiven entwickeln könne. Heute gehe es in erster Linie darum, den Fortbestand des SCM zu sichern. Dazu sei in erster Linie die Sanierung der Heizung, der Elektrik, der Flutlichl anlage sowie die Umschuldung der Schulden in Höhe von 60.000,00 Euro relevant. Eine Haftungsübernahme in Höhe von 260.000,00 Euro könne er nicht befüruvorten. Wenn sich der SCM in den nächsten drei Jahren positiv entwickle, könne über weitere lnvestitionen beraten werden. Als Bürgermeister und auch als Gemeindevertreter habe er eine Verantwortung gegenüber den öffentlichen Geldern der Gemeinde.

Walter Bitschnau zeigt sich etwas verwundert, dass im heute präsentierten Organigramm drei Obmann-Stellvertreter - jedoch nicht namentlich - vorgestellt worden sind. lm letzten präsentierten Organigramm vor wenigen Tagen, sei weder ein Obmann noch Stellvertreter festgestanden. Vereinsintern fehle es am Zug, Schwung und an Engagement. Der SCM verlange von der Gemeinde Vandans eine Haftungsübernahme von 260.000,00 Euro - ohne einen einzigen Namen der zukünftigen Vereinsvorstände. Außer der Bereitschaft des jetzigen Obmannes für ein weiteres Jahr, stehe weder einen Kassier, Schriftführer etc. zur Verfügung.
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7. Si?ung Gemeindevertretung vom 05. Februar 2026

Vbgm. lna Bezlanovits bringt zum Ausdruck, dass das Fehlen der Vereinsvorstandes das große Problem sei. Das heute präsentierte Angebot für eine Haftungsübernahme in Höhe von 150.000,00 Euro, die Zusage eines lnfrastrukturbeitrages mit Anpassung des Dienst barkeitsvertrages, die Beibehaltung der in der bisherigen Form genehmigten Vereinsförderung sowie die Beibehaltung des bisherigen Kostenbeitrages für den öffentlichen Fußballplatz, sei mehr als nur ein Zutun seitens der Gemeinde Vandans.

Mag. Christof Obwegeser erinnert in seiner Wortmeldung, dass gemäß Vorarlberger Gemeindegesetz die Aufgaben der Gemeinde nach den Grundsätzen (S 3) der Gesetzmäßigkeit, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu besorgen sind. Aufgrund der aktuellen angespannten finanziellen Situation der Gemeinde Vandans sei eine Haftungsübername für ihn nicht vertretbar, zumal es sich bei diesem Antrag nicht um eine gesetzliche Aufgabe der Gemeinde handle - ohne dem SCM seine wertvolle Arbeit und Leistung zu schmälern. Der Verein leiste mit seiner Nachwuchsarbeit einen wichtigen Beitrag für Kinder und Jugendliche in Vandans und trage wesentlich zum gesellschaftlichen Leben in der Gemeinde bei.

Nach einer Fülle von weiteren Wortmeldungen wird die Sitzung um 19.35 Uhr unterbrochen, damit sich die einzelnen Fraktionen und auch die Vertreter des SCM beraten können. Um 20.30 Uhr wird die Sitzung vom Vorsitzenden wieder eröffnet.

Nachdem keine Wortmeldungen mehr erfolgen sprechen sich die Damen und Herren mit 21 :3 Stimmenfür eine Haftungsübernahme durch die Gemeinde Vandans in Höhe von 150.000,00 Euro für eine Darlehensaufnahme zur Finanzierung der notwendigsten lnvestitionen, unter der Bedingung eines vollständig gewählten Vereinsvorstandes bis Frühjahr 2026;
die Auszahlung eines jährlichen lnfrastrukturbeitrages in Höhe von 12.000,00 Euro, vorerst befristet auf 3 Jahre mit Gegenverrechnung mit dem im Dienstbarkeitsvertrag vereinbarten wertgesicherten Fixbetrag von '160.000,00 Euro (dadurch soll der Handlungsspielraum für die zukünftige Gemeindevertretung mit Ablauf des Vertrages erhöht werden). Auszug aus dem Vertrag: Das Nutzungsrecht beginnt am 01.01.2019 und ist für die Dauer von 25 Jahren vereinbart (Ende: 31.12.2043).

So//fe der Vertrag nicht verlängert werden, hat die Gemeinde Vandans der Dienstbarkeitsberechtigten für die Ubernahme des Gebäudes einen Fixbetrag von 160.000 Euro zu zahlen;
die Beibehaltung der bisherigen jährlichen Vereinsförderung und Leistungen in einem dem bisherigen Umfang ähnlichen Ausmaß, entsprechend der Förderrichtlinie der Gemeinde;
die Beibehaltung des jährlichen Kostenbeitrages in Höhe von 3.250,00 Euro für den oberen (öffentlich zugänglichen) Trainingsplatz;

  • 3. Kenntnisnahme über die Beratunqen des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Raumolanunqnd Gemeindeentwickluno am 15. Jänner 2O26 8125
  • 7. Si?ung Gemeindevertretung vom 05. Februar 2026

Beschlussvorlaqe:

ln der Sitzung am 15. Jänner 2026hat sich derAusschuss für Raumplanung und Gemeindeentwicklung der Gemeinde Vandans mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt:

  • 1. Genehmigung des Protokolls über die 10. Sitzung des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung am 11. Dezember 2024 Vorstellung des Wohnbauprojektes Dorfstraße-Schwimmbadstraße der Firma Jäger Bau GmbH und der Wohnbauselbsthilfe Stellungnahme zum Anderungsvorschlag bezüglich einer Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans - Antrag von Frau Claudia Heel, Aktenzahl: vd031 .2-1512025 Stellungnahme zum Ansuchen um Ausnahme vom Bebauungsplan der Gemeinde Vandans - Antrag der Firma Jäger Bau GmbH und der Wohnbauselbsthilfe, Aktenzahl: vd031 .3-712025 Stellungnahme zum Anderungsvorschlag bezüglich einer Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans - Antrag der Alpinteressentschaft Fahren
  • Ziersch, Aktenzahl: vd031 .2-212026

Stellungnahme zum Anderungsvorschlag bezüglich einer Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans - Antrag der illwerke vkw AG, Aktenzahl:
vd031 .2-312026
Stellungnahme zum Anderungsvorschlag bezüglich einer Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans - Antrag von Herrn Ulrich Dietrich, Aktenzahl: vd031 .2-412026 Stellungnahme zum Anderungsvorschlag bezüglich einer Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans - Antrag von Frau Hildegard Behrens, Akten-zahl : vd031 .2-512026

  • 9. Stellungnahme zum Anderungsvorschlag bezüglich einer Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans - Antrag von Herrn Gerhard Maier, Aktenzahl: vd031 .2-612026
  • 10. Stellungnahme zum Anderungsvorschlag bezüglich einer Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans - Antrag von Herrn Gerhard Stampfer und Marina Schapler, Aktenzahl: vd031 .2-712026
  • 11. Stellungnahme bezüglich einer Anderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Vandans, Aktenzahl: vd031 .3-1 12026
  • 12. Berichte und Allfälliges

Das Protokoll über diese Sitzung ist allen Gemeindevertretern übermittelt worden Es wird ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen.
Kenntnisnahme:
Nach einer kurzen Erläuterung durch den Bgm. Florian Küng und nachdem keine Fragen gestellt worden sind, werden die Beratungen des Ausschusses der Gemeinde Vandans I 125
7. SiEung Gemeindevertretung vom 05. Februar 2026
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für Raumplanung und Gemeindeentwicklung am 15. Jänner 2026 zur Kenntnis genommen 4.Kenntnisnahme über die Beratunqen desAusschusses der Gemeinde Vandans für Freizeit und Vereine am 19. Jänner 2026 Beschlussvorlaoe:
ln der Sitzung am 19. Jänner 2Q26 hat sich der Ausschuss für Freizeit und Vereine der Gemeinde Vandans mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt:

  • 1. Aktuelle lnformationen aus den Ortsvereinen
  • 2. Berichte und Allfälliges

Das Protokoll über diese Sitzung ist allen Gemeindevertretern übermittelt worden.
Es wird ersucht, die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen.
Kenntn me
Auf Ersuchen von Bgm. Florian Küng informiert Stefan Steininger, als Vorsitzender des Ausschusses für Freizeit und Vereine, über den lnhalt der abgehaltenen Sitzung am 19.

Jänner 2026, die im Vereinslokal des Pensionistenverbandes Vandans/St. Anton im Untergeschoss des Gemeindeamtes stattgefunden habe.

24 Vereine seien zu dieser Sitzung eingeladen worden, 17 Vereinsobleute bzw. deren Vertreter seien dieser Einladung gefolgt, um persönlich über Neuigkeiten aus den Vereinsleben und über die geplanten Vorhaben und Aktivitäten im heurigen Jahr zu berichten.

Des Weiteren informiert Stefan Steininger, dass in der genannten Sitzung auch über die Zukunft des Adventmarktes beraten worden sei. ln der nächsten Sitzung soll eine eingehende Diskussion zur Neuorganisation des Adventmarktes erfolgen sowie die eingelangten Förderanträge geprüft werden.

Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, werden die Beratungen zur Kenntnis genommen.

5Entscheiduno zum Antrao der Pfarre Vandansvom22- Dezember 2O25um Gewähruno eines Stromkostenbeitraoes für die Aufwendundenln der Pfarrkirche im Jahr 2025 Beschlussvorlaqe:
Mit Schreiben vom 22. Dezember 2025 teilt das römisch-katholische Pfarramt Vandans mit, dass im Zeitraum 01. Oktober 2024 bis 31. Oktober 2Q25 (= 396 Tage) in der Pfarrkirche insgesamt 16.787 kWh Strom verbraucht worden sind. Die Kosten dafür belaufen 10125
7. SiEung Gemeindevertretung vom 05. Februar 2026

sich laut Rechnung vom 07. November 2025 auf 3.723,59 Euro incl. USt., abzüglich einem Treuebonus Lieferjahr 2025 von -753,00 Euro incl. USt., ergibt 2.970,59 Euro incl.
USt. Stromkosten für das 2025.
Verbrauch 2Q24:19.524 kwh - 4.557,01 Euro
Verbrauch 2Q23: 21.842 kwh - 4.604,58 Euro
Verbrauch 2022:23.707 kwh - 3.710,34 Euro
Verbrauch 2021:23.152 kwh - 3.721,10 Euro
Verbrauch 2020:22.643 kwh - 3.328,74Euro
Verbrauch 2019:30.493 kwh - 4.341,58 Euro
Seit ,,Uhrzeiten" leistet die Gemeinde Vandans einen Kostenbeitrug zu den Stromkosten in der Pfarrkirche, und zwar in der Größenordnung von 50%.

Es wird ersucht, zum vorliegenden Antrag des römisch-katholischen Pfarramtes Vandans eine Entscheidung zu treffen.

Beschluss:
Nach kurzer Erläuterung durch den Vorsitzenden sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung für die Gewährung eines 50 %igen Kostenbeitrages zu den Stromkosten in der Pfarrkirche im Zeitraum 01. Oktober 2024 bis 30. September 2025 aus und genehmigen in diesem Zusammenhang einen Stromkostenbeitrag in Höhe von 1.485,30 Euro.

6Beschlussfassuno zur Ermächtiouno des Büroermeisters im Sinne des 6 50 Abs.4 Gemeindeqesetz Beschlussvorlaqe:
Am 7. Jänner 2026 ging per E-Mail eine Anfrage der Vorarlberger Nachrichten, Frau Leibetseder Lena, im Sinne des lnformationsfreiheitsgesetzes (lFG) ein:
Sehr geehrte Damen und Herren,
lch ersuche gemäß IFG um eine Aufstellung aller von lhrer Gemeinde vergebenen Aufträge mit einem Auftragswert von über 5.000 Euro im Zeitraum 1. Jänner 2025 bis 31.
Dezember 2025.
Die Aufstellung soll- sofern vorhanden -
folgende Angaben enthalten:
. Auftragnehmer
. Auftragswert
. Art des Vergabeverfahrens
Sollten einzelne lnformationen nicht oder nur teilweise zugänglich sein, ersuche ich um entsprechende Begründung. lch ersuche um elektronische Ubermittlung der lnformationen per E-Mail innerhalb der gesetzlichen Frist. Für den Fall einer teilweisen oder vollständigen Ver-weigerung der Auskunft beantrage ich die Erlassung ernes Bescheids gemäß $ 11 tFG.

Nach dem IFG müssen Gemeinden nur bereits vorhandene und verfügbare lnformationen herausgeben. Solche lnformationen dürfen nicht erst durch unverhältnismäßig hohen Venrualtu ngsaufiruand erhoben, recherchiert oder zusam mengestel lt werden.
11125
7. Siuung Gemeindevertretung vom 05. Februar 2026

lm vorliegenden Fall müsste die Gemeinde die Daten erst erheben, aufarbeiten und zusammenstellen. Der Aufwand für die Datenaufarbeitung wäre mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden und steht in keinem Verhältnis zur begehrten lnformation.

Zudem betrifft die Anfrage alle Gemeindeorgane (Bürgermeister, Gemeindevorstand, Gemeindevertretung). Jedes Organ müsste separat entscheiden, bevor eine Rückmeldung möglich ist, oder dem Bürgermeister wird die Ermächtigung zur Vornahme der entsprechenden Handlungen (sogenannte ,,Approbation") erteilt. Um zukünftig auf ähnlich lautende Anfragen rasch reagieren zu können, wäre eine Ermächtigung des Bürgermeisters hilfreich.

Es wird die Gemeindevertretung ersucht, den Bürgermeister gemäß $ 50 Abs. 4 Gemeindegesetz aus Gründen der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit allgemein zu ermächtigen, im Namen der Gemeindevertretung den Zugang zu lnformationen nach $ 29 Abs. 1 Gemeindegesetz zu gewähren.

Beschluss:
Nach einer ausführlichen Sachverhaltsdarstellung durch den Vorsitzenden ermächtigen die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig den Bürgermeister gemäß $ 50 Abs. 4 Gemeindegesetz aus Gründen der Zweckmäßigkeit, Raschheit und Einfachheit allgemein, im Namen der Gemeindevertretung den Zugang zu lnformationen nach $ 29 Abs. 1 Gemeindegesetz zu gewähren.

Der Bürgermeister hat die Gemeindevertretung über die eingelangten Anfragen sowie deren Beantwortung in der nächsten Sitzung zu informieren.

7. Beratunq und E no über die Grenzbereiniquno beider Scheibenkoofstraße Grundstücke Nr.2253 (Gemeinde) und Nr.2010 (Schoder)
Beschlussvorlaqe:
Gemäß $ 50 Abs. 1 lit. b Z1 des Vorarlberger Gemeindegesetzes obliegt es der Gemeindevertretung, über den Enryerb, die Veräußerung oder sonstige Belastung unbeweglicher Sachen zu entscheiden.

lm Zuge eines Ortsaugenscheins am 27. August 2024 an der Scheibenkopfstraße, gemeinsam mit Herrn Richard Schoder und Herrn Christian Kessler von der Firma Kessler bewegt's GmbH, Nenzing, wurde festgestellt, dass bei der Erneuerung der Asphaltdecke geringfügig in das Nachbargrundstück Nr. 2010 im Eigentum von Richard Schoder eingegriffen worden ist. Die ursprüngliche Asphaltbreite des Straßenabschnitts betrug ca.2,6 m, nach der Erneuerung ca.2,8m, dadurch überschreitet der neue Asphaltrand leicht die bestehende Grundstücks-grenze.

Zur Klärung dieser Situation wurden zwei mögliche Vorgehensweisen erörtert:
1. Rückschnitt der Asphaltkante entlang der Grundstücksgrenze zum Grundstück von Herrn Schoder und anschließende Begrünung der Fläche. Dadurch würde die Straße jedoch schmäler werden, und es bestünde durch die bestehenden Bäume beim Wohnhaus ,,scheibenkopfstraße 17" die Gefahr, dass Fahrzeuge künftig über den Asphalt-rand hinaus auf die angrenzende Wiese im Eigentum von Herrn Schoder fahren.
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7. Sizung Gemeindevertretung vom 05. Februar 2026

2. Durchführung einer Grenzbereinigung, um den tatsächlichen Straßenverlauf rechtlich abzusichern.

Die Firma Kessler bewegt's GmbH erklärte sich bereit, 1.000,00 Euro der Vermessungskosten zu übernehmen. Es wurde ein möglichst flächengleicher Tausch vereinbart, wobei das Verfahren gemäß $ 15 LiegTeilG (Liegenschaftsteilungsgesetz) abgewickelt werden soll.

Bei einem neuerlichen Ortsaugenschein mit dem Vermessungsbüro Markowski Vermessung ZT GmbH, Feldkirch sowie Herrn Richard Schoder wurde einvernehmlich festgelegt, die neue Grundstücksgrenze entlang der Asphaltkante zuzüglich 2Qcm Bankett zu ziehen.

Gemäß der Vermessungsurkunde, Geschäftszahl: 23.710W125 ergibt sich, dass die Gemeinde Vandans eine Teilfläche von 16 m'(Teilfläche 1) aus dem Grundstück Nr. 2010 und Herr Richard Schoder eine Teilfläche von 11 m2 (Teilfläche 2) aus dem Grundstück Nr. 2253 von der Gemeinde erhält. Somit verbleibt eine Flächendifferenz von 5 m', die abzugelten ist.

Die Gemeindevertretung wird ersucht, zur dargestellten Grenzbereinigung zwischen den Grundstücken Nr.2253 (Gemeinde Vandans) und Nr.2010 (Schoder) gemäß Vermessungsurkunde G223.710W125 sowie der Ablöse der Flächendifferenz von 5 m', eine Ent scheidung zu treffen.

Beschluss:
Nach einer eingehenden Erläuterung durch Bgm. Florian Küng sprechen sich alle Anwesenden füreine Grenzbereinigung betreffend den Grundstücken Nr.2253 und Nr.2010 (GB Vandans) aus, und genehmigen in diesem Zusammenhang die Ablöse der angesprochenen Flächendifferenz von 5 m2 mit einem Pauschalbetrag für die Grundablöse und dem Verwaltungsaufiruand, in Höhe von 500,00 Euro aus.

8. Beratuns und Entscheidunq über die Grenzberichtiqunq beim Vanossawes - Waldweo Grundstücke Nr.2196 (Gemeindeund Nr- 36212 sowie Nr.2281(Walser)
Beschlussvorlaqe:
Gemäß
S 50 Abs. 1 lit. b Z 1 des Vorarlberger Gemeindegesetzes obliegt es der Gemeindevertretung, über den Enverb, die Veräußerung oder sonstige Belastung unbeweglicher Sachen zu entscheiden.

Der Erwachsenenvertreter von Herrn lng. Fritz Walser, Rechtsanwalt Dr. Günter Flatz, hat die Gemeinde Vandans darauf aufmerksam gemacht, dass im Bereich lnnerbach beim Vanossaweg und Waldweg die bestehenden Grundstücksgrenzen nicht mit dem tatsächlichen Verlauf der Wege übereinstimmen. Teile der Wegeflächen befinden sich derzeit auf den Grundstücken Nr. 362/2 sowie Nr.2281, beide im Eigentum von Herrn Walser.

Zur Klärung dieses Umstands ersucht der Enrvachsenenvertreter von Herrn Walser die Gemeinde Vandans um eine Grenzberichtigung und schlägt die Abwicklung des Verfahrens gemäß S 15 LiegTeilG (Liegenschaftsteilungsgesetz) vor.
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7. SiEung Gemeindevertretung vom 05. Februar 2026

Für die erforderliche Vermessung wurde das Vermessungsbüro Markowski Vermessung ZT GmbH, Feldkirch, beauftragt.

Gemäß der Vermessungsurkunde, Geschäftszahl: 23.756W125 ergibt sich daraus, dass die Gemeinde Vandans die Teilfläche 1 mit 8 m' aus Grundstück Nr. 362/2 sowie die Teilfläche 2 mit 3 m'aus dem Grundstück Nr. 2281 des Fritz Walser erhält. Somit ergibt sich eine Fläche von 11 m2, die entsprechend dem Gutachten von Dipl. Arch. FH Bmstr.

lng. Thomas Hepberger abzugelten ist. Die Bewertung ergibt für die 4,5 m2,,Baufläche Mischgebiet. 550,00 Euro/m2 und für die 6,5 m2 ,,Freifläche Freihaltegebiet" 20,00 Euro/m'.

Es wird daher die Gemeindevertretung ersucht, der dargestellten Grenzberichtigung zwischen den Grundstücken Nr.2196 (Gemeinde) und den Grundstücken Nr.36212 sowie Nr.2281 (Walser) gemäß Vermessungsurkunde G223.756W125 sowie der Ablöse der Gesamtfläche von 11 m2 in Höhe von 2.605,00 Euro, eine Entscheidung zu treffen.

Beschluss:
Nach einer eingehenden Erläuterung durch Bgm. Florian Küng befünruorten die Anwesenden einstimmig diese Grenzberichtigung betreffend den Grundstücken Nr. 2196 und Nr.36212 sowie Grundstück Nr. 2281, GB Vandans. ln diesem Zusammenhang wird die Ablöse der angesprochenen Flächendifferenz von 11 m2 in Höhe von 2.605,00 Euro von den Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig genehmigt.

9. Beratung und Entscheidung über die Löschung der Reallast der Zaunerrichtunq und -erhaltunq an der Grenze des Grundstück Nr. 1344/11 (Vallaster) qeqenüber Grundstück Nr. 2211 (Obere Venserstraße) zuqunsten der Gemeinde Vandans Beschlussvorlaqe Gemäß $50Abs.

1 lit. bZ12des Vorarlberger Gemeindegesetzes obliegt es der Gemeindevertretung, über den Verzicht auf ein der Gemeinde zustehendes Recht zu entscheiden.

Die Gemeinde Vandans war vor der Regulierung der Agrargemeinschaft Vandans im Jahr 1961 Eigentümerin der großen Agranrviese im Bereich der heutigen Oberen Venserstraße. lm Zuge der Baulandmobilisierung in den1950er-Jahren wurden von der Gemeinde mehrere Bauparzellen aus den Allmeinflächen ausgeschieden und an Bauwerber verkauft, die sich in Vandans ansiedeln wollten.

Da es zu dieser Zeit üblich war, dass Landwirte ihrVieh freiauf die Allmeinwiesen trieben, wurde beim Verkauf des Grundstücks Nr. 1344111im Jahr 1959 die Bedingung festgelegt, dass die Enryerber entlang der Grundstücksgrenzen einen Zaun zu errichten und zu erhalten haben, um Schäden durch weidendes Vieh zu vermeiden. Zur Sicherung dieser Verpflichtung wurde im Grundbuch eine Reallast der Zaunenichtung und -erhaltung zugunsten der Gemeinde Vandans eingetragen.

Da inzwischen kein Weidevieh mehr frei aufgetrieben wird und der ursprüngliche Zweck dieser Reallast somit entfallen ist, haben die Eigentümer des Grundstücks Nr. 1344111 (Familie Vallaster) um Löschung dieser grundbücherlichen Belastung ersucht.
14t25
7. SiEung Gemeindevertretung vom 05. Februar 2026

Die Gemeinde Vandans erklärt, dass aus der unter C-LNR1inEZ639 sowie unter C-LNR 1 inEZ 1886 im Grundbuch 90109 Vandans zu ihren Gunsten eingetragenen Reallast keine Forderungen oder Rechte mehr bestehen, und erteilt ihre Zustimmung, dass diese Reallast gelöscht werden kann. Die Löschung erfolgt ohne Kosten und weiteres Zutun der Gemeinde.

Es wird daher die Gemeindevertretung ersucht, der Löschung der im Grundbuch 90109 Vandans unter C-LNR 1 in E2639 und EZ 1886 zu Gunsten der Gemeinde Vandans eingetragenen Reallast der Zaunerrichtung und -erhaltung an der Grenze des Grundstücks Nr. 1344111 gegenüber dem Grundstück Nr.2211 , eine Entscheidung zu treffen.

Beschluss:
Nach Erläuterung des gegenständlichen Antrages durch den Vorsitzenden, sprechen sich die Anwesenden einstimmig für die Löschung der im Grundbuch 90109 Vandans unter C-LNR 1 in EZ 639 und EZ 1886 zu Gunsten der Gemeinde Vandans getragenen Reallast der Zaunerrichtung und -erhaltung an der Grenze des Grundstückes Nr. 1344111 gegenüber dem Grundstück Nr. 2211 (GB Vandans) aus.

10.Beschrrssfassunoetner Verordnund aina Änderuno das Flächenwidmundsnlanes der Gemeinde Vandans - Antrao den Eheleuten Anna und Walter Berthold. Aktenzahl: vd031 .2-1 1/2025 Beschlussvorlage:
Gemäß $ 23 Abs. 6 des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes obliegt der Beschluss des Entwurfes über die Anderung des Flächenwidmungsplanes dem Gemeindevorstand. lm Rahmen dieses Beschlussei hat der Gemeindevorstand die Aufgabe, die geplante Anderung des Flächenwidmungsplanes umfassend zu beraten, insbesondere eine lnteressensabwägung gemäß $ 3 Raumplanungsgesetz vorzunehmen und zu prüfen, ob das Vorhaben den Zielen des Räumlichen Entwicklungsplanes entspricht. Dabei ist zu beachten, dass der Flächenwidmungsplan nur aus wichtigen Gründen geändert werden darf, wie etwa bei Anderung der mäßgebenden Rechtslage oder bei wesentlicher Anderung der für die Raumplanung bedeutsamen Verhältnisse.

Der vorliegende Antrag betrifft die Umwidmung einer Teilfläche des Grundstück Nr. 238, GB Vandans im Ausmaß von rund 85 m2 von ,,Freifläche Freihaltegebiet" (teilweise ersichtlich gemacht als Wald) in ,,Freifläche Sondergebiet - Forstlicher Lagerschuppen".

Die Umwidmungsfläche befindet sich im Ortsteil lnnerbach im Bereich eines von Wald umschlossenen forstwirtschaftlichen Lagergebäudes. Das Lagergebäude wurde ohne Baubewilligung errichtet. lm Rahmen eines geplanten Zubaus soll nun eine baurechtliche Sanierung durchgeführt und eine entsprechende Widmung hergestellt werden. Die Umwidmungsfläche ist verkehrs-technisch an den Gandenglaweg angebunden. Ein Wasserund Kanalanschluss ist für die geplante Venvendung nicht erforderlich. Gemäß der Umwelterheblichkeitsprüfung nach dem RPG, Zahl: lYe-410.19-3612025-10, vom 22. Oklober 2025 wurde festgestellt, dass durch die geplante Anderung des FWP in Vandans keine voraussichtl ich erheblichen U mweltauswirku ngen zu eruvarten sind.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Vandans hat in seiner Sitzung vom 25. November 2025 den Entwurf einer Verordnung über die Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans gemäß $ 23 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGB|.Nr. 39/1996 idgF, beschlossen.
15t25
7. Si2ung Gemeindevertretung vom 05. Februar 2026

Der Verordnungsentwurf samt Erläuterungsbericht wurde vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal in der Zeit vom 26. November 2025 bis 27. Dezember 2025 veröffentlicht (S 32e des Gemeindegesetzes).

Während der Zeit der Veröffentlichung konnte jede Gemeindebürgerin/jeder Gemeindebürger oder Eigentümerin/Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Verordnungsentwurf bezieht, zum Verordnungsentwurf schriftlich Anderungsvorschläge erstatten. lnnerhalb der gegebenen Frist sind drei Stellungnahmen im Amt der Gemeinde Vandans eingegangen.

Die Stellungnahmen, derVerordnungstext, die Planbeilage sowie der Erläuterungsbericht über die Anderung des Flächenwidmungsplanes werden dieser Beschlussvorlage beigelegt.

Es wird ersucht, zum vorliegenden Antrag der Eheleute Anna und Walter Berthold, eine Entscheidung zu treffen, bzw. die Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans gemäß dem Plan in der angeschlossenen Anlage sowie den Erläuterungsbericht, Aktenzahl: vd031 .2-1112025 zu beschließen.

Beschluss:
Nach einer eingehenden Erläuterung des vorliegenden Antrages sowie der eingelangten Stellungnahmen durch den Vorsitzenden, sprech.en sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für die beantragte Anderung des Flächenwidmungsplanes aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans samt Planbeilage sowie den Erläuterungsbericht, Aktenzahl: vd031 .2-1 1 12025.

11. Beschlussfassuno einer Verordnunq üeine Anderuno des Flächenwidmunosolanes der Gemeinde Vandans - Antraq den Eheleuten Alfred und Bettina Vallaster, Aktenzahl : vd031 .2-1312025 Beschlussvorlaqe:
Gemäß $ 23 Abs. 6
_des
Vorarlberger Raumplanungsgesetzes obliegt der Beschluss des Entwurfes über die Anderung des Flächenwidmungsplanes dem Gemeindevorstand. lm Rahmen dieses Beschlussei nat der Gemeindevorstand die Aufgabe, die geplante Anderung des Flächenwidmungsplanes umfassend zu beraten, insbesondere eine lnteressensabwägung gemäß $ 3 Raumplanungsgesetz vorzunehmen und zu prüfen, ob das Vorhaben den Zielen des Räumlichen Entwicklungsplanes entspricht. Dabei ist zu beachten, dass der Flächenwidmuflgsplan nur aus wichtigen Gründen geändert werden darf, wie etwa bei Anderung der maßgebenden Rechtslage oder bei wesentlicher Anderung der für die Raumplanung bedeutsamen Verhältnisse.

Der vorliegende Antrag betrifft die Umwidmung einer Fläche im Ausmaß von ca. 65 m2 von ,,Freifläche Freihaltegebiet" in ,,Baufläche-Wohngebiet". Die Antragsteller begründen ihren Antrag damit, dass die zum Wohnhaus gehörende Garage teilweise auf einer Fläche errichtet wurde, die derzeit nicht als Bauland ausgewiesen ist. Die aktuelle Widmung als ,,Freifläche Freihaltegebiet" entspricht somit nicht den bestehenden baulichen Verhältnissen vor Ort. Die beantragte Widmungsänderung steht im Einklang mit den Grundsätzen des Räumlichen Entwicklungsplanes und entspricht somit vollumfänglich den raumplanerischen Zielen der Gemeinde Vandans. Es handelt sich nicht um eine Neuausweisung von Bauland am Siedlungsrand, sondern um eine geringfügige Korrektur und Arrondierung einer bereits bestehenden und genutzten Wohnliegenschaft innerhalb des 16t25
7. Si2ung Gemeindevertretung vom 05. Februar 2026

Siedlungsrandes. Die Maßnahme dient der Sicherung der primären Wohnnutzung und der Schaffung einer korrekten, rechtssicheren Planungsgrundlage. Die dörfliche Struktur und das Ortsbild werden durch diese kleinräumige Anpassung nicht beeinträchtigt.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Vandans hat in seiner Sitzung vom 02. Dezember 2025 den Entwurf einer Verordnung über die Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans gemäß $ 23 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGB|.Nr. 39/1996 idgF, beschlossen.

Der Verordnungsentwurf samt Erläuterungsbericht wurde vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal in der Zeit vom 03. Dezember 2025 bis 04. Jänner 2026 veröffentlicht ($ 32e des Gemeindegesetzes).

Während der Zeit der Veröffentlichung konnte jede Gemeindebürgerin/jeder Gemeindebürger oder Eigentümerin/Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Verordnungsentwurf bezieht, zum Verordnungsentwurf schriftlich Anderungsvorschläge erstatten. lnnerhalb der gegebenen Frist sind zwei Stellungnahmen im Amt der Gemeinde Vandans eingegangen.

Die Stellungnahmen, der Verordnungstext, die Planbeilage sowie der Erläuterungsbericht über die Anderung des Flächenwidmungsplanes werden dieser Beschlussvorlage beigelegt.

Es wird ersucht, zum vorliegenden Antrag der Eheleute Alfred und Bettina Vallaster, eine Entscheidung zu treffen, bzw. die Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans gemäß dem Plan in der angeschlossenen Anlage sowie den Erläuterungsbericht, Aktenzahl: vd031 .2-1312025 zu beschließen.

Beschluss
Nach einer eingehenden Erläuterung des vorliegenden Antrages sowie der eingelangten Stellungnahmen durch den Vorsitzenden, sprech.en sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für die beantragte Anderung des Flächenwidmungsplanes aus und genehmigen in diesäm Zusammenhäng die Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans samt Planbeilage sowie den Erläuterungsbericht, Aktenzahl: vd031 .2-1312025.
vd031.2-1612025
Beschlussvorlaqe:
Gemäß $ 23 Abs. 6 des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes obliegt der Beschluss des Entwurfes über die Anderung des Flächenwidmungsplanes dem Gemeindevorstand. lm Rahmen dieses Beschlusseö nat der Gemeindevoistand die Aufgabe, die geplante Anderung des Flächenwidmungsplanes umfassend zu beraten, insbesondere eine lnteressensabwägung gemäß $ 3 Raumplanungsgesetz vorzunehmen und zu prüfen, ob das Vorhaben den Zielen des Räumlichen Entwicklungsplanes entspricht. Dabei ist zu beachten, dass der Flächenwidmungsplan nur aus wichtigen Gründen geändert werden darf, wie etwa bei Anderung der mäßgebenden Rechtslage oder bei wesentlicher Anderung der für die Raumplanung bedeutsamen Verhältnisse.
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7. Siüung Gemeindevertretung vom 05. Februar 2026

Der vorliegende Antrag betrifft die Umwidmung einer Teilfläche des Grundstück Nr. 387, GB Vandans, im Ausmaß von rund 218 m2 von ,,Freifläche Freihaltegebiet" bzw. ,,Freifläche Sondergebiet - Schipiste" in ,,Baufläche Mischgebiet". Die Umwidmungsfläche befindet sich im Ortsteil lnnerbach - direkt angrenzend an die Schipiste des Erlebnisberg Golm. Mit der Umwidmung soll die bestehende BM-Widmung an den Siedlungsrand des räumlichen Entwicklungsplan der Gemeinde Vandans angepasst werden. Die Umwidmungsfläche ist verkehrstechnisch an den Planggaweg angebunden. Ein Wasser- und Kanalanschluss ist im gegenständlichen Bereich vorhanden. Diese Korrektur schafft die rechtliche Grundlage für die Weiterentwicklung des ehemaligen Seniorenheims. Aus raumplanungsfachlicher Sicht spricht nichts gegen die Anderung, da keine negativen Auswirkungen auf das Orts- oder Landschaftsbild envartet werden.

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Vandans hat in seiner Sitzung vom 25. November 2025 den Entwurf einer Verordnung über die Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans gemäß g 23 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGB|.Nr. 39/1996 idgF, beschlossen.

Der Verordnungsentwurf samt Erläuterungsbericht wurde vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal in der Zeit vom 26. November 2Q25 bis 27. Dezember 2025 veröffentlicht ($ 32e des Gemeindegesetzes).

Während der Zeit der Veröffentlichung konnte jede Gemeindebürgerin/jeder Gemeindebürger oder Eigentümerin/Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Verordnungsentwurf bezieht, zum Verordnungsentwurf schriftlich Anderungsvorschläge erstatten. lnnerhalb der gegebenen Frist sind drei Stellungnahmen im Amt der Gemeinde Vandans eingegangen.

Die Stellungnahmen, der Verordnungstext, die Planbeilage sowie der Edäuterungsbericht über die Anderung des Flächenwidmungsplanes werden dieser Beschlussvorlage beigelegt.

Es wird ersucht, zum vorliegenden Antrag der Gemeinde Vandans, eine Entscheidung zu treffen, bzw. die Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans gemäß dem Plan in der angeschlossenen Anlage sowie den Erläuterungsbericht, Aktenzahl: vd031 .2-1612025 zu beschließen.

Beschluss:
Nach einer eingehenden Erläuterung des vorliegenden Antrages sowie der eingelangten Stellungnahmen durch den Vorsitzenden, sprech.en sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für die beantragte Anderung des Flächenwidmungsplanes aus und genehmigen in diesöm Zusammenhäng die Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans samt Planbeilage sowie den Erläuterungsbericht, Aktenzahl: vd031 .2-1612025.

13Bewilliouno einernahme vom Bebauunosolan der Gemeinde Vandans - Antrao der Firma Jäoer GmbH und der Wohnbauselbsthilfe. Aktenzahl: vd031-3-7- 12025 Beschlussvorlaqe:
Die Firma Jäger Bau GmbH und die Wohnbauselbsthilfe beabsichtigen auf den Grundstücken Nr. 13 und Nr. .20 eine Wohnanlage (Ensemble aus vier Gebäuden) mit Eigentums- 18125
7. Si2ung Gemeindevertretung vom 05. Februar 2026

wohnungen und geförderten Mietkaufwohnungen an der Dorfstraße/Schwimmbadstraße zu errichten. Mit Antrag vom 26. September 2025, ersucht die Firma Jäger Bau gemeinsam mit der Wohnbauselbsthilfe auf Grundlage der Planbeilage vom 15. September 2025, um die Bewilligung einer Ausnahme vom Bebauungsplan der Gemeinde Vandans gemäß $ 35 Raumplanungsgesetz, LGBI. Nr. 39/1996 idgF.
Das gegenständliche Ansuchen wird wie folgt begründet:
Ausnahmebewilligung hinsichtlich der nicht zulässigen Wohnnutzung im Erdgeschoss bei Hauptgebäuden in der Zone l,,Dorfzentrum Bereich A"
Beorü nd uno/Sachverhalt:
Die Firma Jäger Bau GmbH beantragt eine Ausnahmebewilligung für die Gst. Nr. 13 und Nr. .20 hinsichtlich der nicht zulässigen Wohnnutzung im Erdgeschoß bei Hauptgebäuden in der Zone 1 ,,Dorfzentrum Bereich A". Gemäß dem Bebauungsplan $ 2 Abs 4. sind bei Hauptgebäuden die Erdgeschoße mit einer lichten Geschoßhöhe von mindestens 3,60 m auszuführen. Eine Wohnnutzung im Erdgeschoß (EG) ist hier nicht zulässig.

Stellungnahme des Raumplanungsausschusses in der Sitzung am 15. Jänner 2026:
Gemäß S 35 RPG kann - je nach Zuständigkeit - der Gemeindevorstand oder die Gemeindevertretung auf Antrag des Grundeigentümers Ausnahmen vom Bebauungsplan bewilligen, sofern diese den Zielen der betroffenen Verordnung nicht entgegenstehen.

lm Zuge des Quartiersentwicklungskonzepts hat sich die Gemeindevertretung unter Einbindung der Bevölkerung in einem intensiven Prozess mit der zukünftigen Entwicklung des Ortszentrums von Vandans auseinandergesetzt. Zentrale Zielsetzungen waren dabei die Belebung des Dorfzentrums, die Steigerung seiner Attraktivität, die Stärkung als Standort der Nahversorgung, die Schaffung hochwertiger Begegnungsräume sowie eine qualitätsvolle bauliche Gestaltung. Diese Entwicklungsziele wurden im Bebauungsplan festgeschrieben und verbindlich umgesetzt.

Ziel dieses Bebauungsplanes ist es insbesondere, eine Wohnnutzung im Erdgeschoß zu vermeiden, um die Aktivierung und Nutzung des öffentlichen Raumes im Zentrum zufördern. Der Raumplanungsausschuss empfiehlt daher der Gemeindevertretung, dem Antrag nicht stattzugeben, da die beantragte Ausnahme den Zielen des Bebauungsplanes widerspricht und keine Belebung des Dorfzentrums erwarten lässt.

Der gegenständliche Antrag auf Bewilligung der vorgesehenen Flächen zut Wohnnutzung in Zone 1, Erdgeschoss im Ausmaß von ca. 257 m2 wird von den Antragsstellern folgend argumentiert:
1. ,,Die Abweichung beim Gebäude A (Jäger Bau) beträgt nur 36 m', was sich aus der theoretisch gezogenen Trennlinie Zone 1-2 und den Erfordernissen unserer Planung so ergibt. 144 m" Nutzfläche werden tatsächlich für gewerbliche Zwecke vorgesehen und so der Bebauungsplan annähernd eingehalten.

2. Haus B wird durch die Wohnbauselbsthilfe errichtet, die ihre Funktion als Träger zur Schaffung von leistbarem Wohnraum primär ertüilen müssen. Errichtung von gewerb' lich genutzten Flächen ist nicht Auftrag von gemeinnützigen Wohnbauträgern. Als Zugeständnis an die Bestrebungen der Gemeinde ist ein Gemeinschaftsraum mit 64 m' Nutzfläche vorgesehen, der allen Bewohnern der Anlage zur Verfügung steht.

3. Die Zusammenarbeitvon Jäger Bau und Wohnbauselbsthilfe gewährleistetfür die Gemeinde einen Mix von Miet-, Miet-Kauf und frei finanzierten Wohnungen und wird so alle Marktbed ürfnisse abdecken.
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7. SiEung Gemeindevertretung vom 05. Februar 2026

4. Gewerbefläche und Gemeinschaftsraum sind einem gemeinsamen Vorplatz zugewandt und bilden so den öffentlichen Raum des Projekts. Richtung Ortszentrum fällt die Dorfstraße ab, sodass sich die dortvorgesehenen Wohnungen schon deutlich über Zug ang sn ive a u befi n de n.

5. Mit dem angedachten öffentlichen Platz Richtung Kreuzungsbereich Dorfstraße/ Schwimmbadstraße kann allenfalls eine Busha/fesf elle integriert werden.

Wir haben Verständnis für die Wünsche der Gemeinde möglichst viel (auch wirtschaftliches Leben) im Ort zu binden. Es rsf aber auch an noch zentraleren Standorten äußerst schwierig Geschäftsflächen entsprechend zu befüllen - mit Leerstand von neu errichteten Gewerbeflächen ist weder dem Errichter noch der Gemeinde gedient. So//fe durch die Gemeinde ein verlässlicher Partner vermittelt werden oder die Gemeinde se/bsf als lnvestor sich mitbeteiligen, sind wir gerne bereit die Gewerbeflächen zu sehr partnerschaftlichen Bedingungen zur Verfügung zu stellen.

Zusätzlich zu der oben erwähnten Ausnahme gehen wir davon aus, dass unser Projekt auf Grund der hochwertigen Ausführung vom örtlichen Gestaltungsbeirat positiv beurteilt wird und die erforderliche, dargestellte Baunutzung genehmigt wird und auch erforderliche Geländeveränderung über 1,0 m zulässig sind."
Weil die Zulassung dieser Ausnahme eine elementare Voraussetzung für die Erteilung der Baubewilligung ist, ersucht die Firma Jäger Bau und die Wohnbauselbsthilfe, um die Erteilung einer Ausnahmebewilligung vom Bebauungsplan der Gemeinde Vandans gemäß S 35 Raumplanungsgesetz.

Gemäß $ 35 Abs. 2 des Raumplanungsgesetzes sind vor Erteilung der Ausnahmebewilligung die Nachbarn zu hören. Mit Schreiben vom 08. Jänner 2026 wurden alle Nachbarn eingeladen , zt)m gegenständlichen Antrag auf Zulassung einer Ausnahme von der Verordnung über einen Bebauungsplan eine Stellungnahme abzugeben. Die Frist endet am
02. Februar 2026.

Es wird ersucht, zum vorliegenden Antrag der Firma Jäger Bau und der Wohnbauselbsthilfe, Aktenzahl: vd031 .3-712025, eine Entscheidung zu treffen.

Beschluss:
ln seiner Einleitung bringt der Vorsitzende das ergänzende Schreiben der Firmen Jäger Bau und Wohnbauselbsthilfe vom 04. Februar 2026 zum Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Bebauungsplan der Gemeinde Vandans den Anwesenden zur Kenntnis. Weiters erinnert der Vorsitzende, dass die Gemeindevertretung am 04. Juli 2024 einen neuen Bebauungsplan beschlossen habe. Als fachliche Grundlage für die Ausarbeitung des neuen Bebauungsplans sei im Vorfeld ein Quartierentwicklungskonzept für das Ortszentrum erstellt worden. Dieses Konzept definiere die strategischen Leitlinien für die künftige Siedlungsentwicklung in Vandans. Der nunmehr geltende Bebauungsplan diene daher als zentrales lnstrument, um die bauliche Entwicklung im Siedlungsgebiet des Talbodens vorausschauend und geordnet zu steuern, lm $ 2, Abs. 1 des Bebauungsplanes ist unter anderem festgeschrieben worden, dass sich die zulässigen Bemessungszahlen an der bestehenden Siedlungsstruktur bzw. den bestehenden baulichen Dichten orientiert und das Ziel einer verträglichen (Nach-) Verdichtung des Siedlungsgebiets bzw. der lnnenentwicklung sowie eine abnehmende bauliche Dichte von innen nach außen (d.h. höhere Dichte im Dorfzentrum, insbesondere an der Dorfstraße, und abnehmende Dichte hin zu den Wohngebieten) verfolgt.
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Höhere bauliche Dichten werden daher im gut erschlossenen Dorfzentrum (Zonen 1-3)
ermöglicht und durch eine Mindest-Baunutzungszahl (MBNZ) bzw. Mindest-Geschosszahl (MGZ) gefordert. Damit soll die Zentrumsentwicklung unterstützt werden.
Auszug / Bebauungsplan $
Abs. 3: Die Dorfstraße soll als zentrale Achse des Vandanser Dorfzentrums entwickelt werden, sowohl funktional als auch städtebaulich. Eine hohe ortsbildliche Qualität wird angestrebt. Zusätzlich zu den konkreten planlichen Festlegungen gemäß Anlage 3,,Planteil Detaillierte Festlegungen Dorfzentrum" werden durch eine höhere höchstzulässige Baunutzungszahl qualitätsvolle Bauvorhaben unterstützt und angeregt. Dies gilt auch für die Zone 4, welche a/s founsfischer Schwerpunkt gilt. Hier soll durch eine höhere bauliche Ausnutzung die Schaffung gewerblicher Beherbergung ermöglichen bzw. unterstützen.

Die Beurteilung der Qualität ertoQt durch den örtlichen Gestaltungsbeirat, der insbesondere die Auswirkungen auf das Orfs- und Landschaftsbild, sowie die Entwicklungsziele gemäß REP und des Rahmenplans für das Dortzentrum zu berücksichtigen hat.

Abs. 4: Durch die Festlegung (auch $ 4 Abs. 1) wird eine zentrumsstärkende Nutzung und Gestaltung entlang der Dorfstraße verfolgt. Demnach ist in zur Dortstraße ausgerichtete Gebäude keine Wohnnutzunq im Erdgeschoß zulässiq. Durch eine verpflichtende lichte Mindesfgeschoßhöhe im Erdgeschoß von 3,60 m werden für gewerbliche Nutzungen notwendige Rahmenbedingungen geschaffen. Entlang der Dorfstraße (Zone 1) sollen Erdgeschoße über die lange Gebäudelebensdauer damit multifunktional nutzbar sein.

Wird lediglich die Mindest-Raumhöhe reiner Wohnräume realisiert, schränkt dies den Nutzungsspielraum für andere (gewerbliche) Nutzungen drastisch ein. Der Mehraufwand für die erhöhte lichte Raumhöhe wird dabei als überschaubar angesehen. Der Vorteil, hier gewerbliche Nutzungen realisieren zu können, überwiegt.

ln weiterer Folge informiert Bgm. Florian Küng, dass dieses Ansuchen in der Sitzung des Ausschusses für Raumplanung und Gemeindeentwicklung am 15. Jänner 2026 eingehend beraten worden sei. lm Zuge der Erstellung des Quartiersentwicklungskonzepts habe sich die Gemeindevertretung unter Einbindung der Bevölkerung in einem intensiven Prozess mit der zukünftigen Entwicklung des Ortszentrums von Vandans auseinandergesetzt und folgend Stellung genommen: Zentrale Zielsetzungen waren dabei die Belebung des Dortzentrums, die Steigerung seiner Attraktivität, die Stärkung als Standort der Nahversorgung, die Schaffung hochwertiger Begegnungsräume sowie eine qualitätsvolle bauliche Gestaltung. Diese Entwicklungsziele wurden im Bebauungsplan festgeschrieben und verbindlich umgesetzt. Ziel dieses Bebauungsplanes isf es insbesondere, eine Wohnnutzung im Erdgeschoß zu vermeiden, um die Aktivierung und Nutzung des öffentlichen Raumes im Zentrum zu fördern. Der Raumplanungsausschuss empfiehlt daher der Gemeindevertretung, dem Antrag nicht stattzugeben, da die beantragte Ausnahme den Zielen des Bebauungsplanes widerspricht und keine Belebung des Dorfzentrums enilarfen /ässf.

Gemäß $ 35 Abs. 2 des Raumplanungsgesetz sind vor Erteilung einer Ausnahmebewilligung die Nachbarn zu hören. lnnerhalb der gegebenen Frist sind keine Stellungnahmen im Amt der Gemeinde Vandans eingelangt.

Nach eingehender Beratung über den Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß $ 35 des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes gelangen die Damen und Herren der Gemeindevertretung Vandans zu dem Ergebnis, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die beantragte Ausnahme nicht gegeben sind.

Bezüglich des Ergänzungsantrages sieht das Raumplanungsgesetz keine Möglichkeit vor, eine Ausnahmebewilligung für einen zukünftigen, derzeit unbestimmten Zeitpunkt zu 21125
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erteilen, da eine solche Entscheidung stets auf Grundlage, der im Zeitpunkt ihrer Erteilung bestehenden rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse zu treffen ist.

Da entgegen den Bestimmungen erlassene Ausnahmen vom Bebauungsplan nach dem Raumplanungsgesetz mit Nichtigkeit bedroht sind, wird das Ansuchen auf Bewilligung einer Ausnahme vom Bebauungsplan der Gemeinde Vandans - Antrag der Firma Jäger Bau GmbH und derWohnbauselbsthilfe, Aktenzahl:vd031 .3-712025 einstimmig durch die Gemeindevertretung abgelehnt.

Die Ablehnung des Antrags auf Ausnahmegenehmigung gemäß $ 35 Vorarlberger Raumplanungsgesetz (RPG) stützt sich auf den umfassend erarbeiteten Bebauungsplan der Gemeinde Vandans für das Siedlungsgebiet. Dieser Bebauungsplan wurde in den Jahren 2022 bis 2024 unter fachlicher Begleitung erarbeitet und am 04. Juli 2Q24 einstimmig von der Gemeindevertretung beschlossen, womit er als bindende Verordnung die bauliche Entwicklung im Siedlungsgebiet definiert. Die beantragte Ausnahme steht im Widerspruch zu den Zielsetzungen des Bebauungsplanes für die Zone l,,Dorfzentrum Bereich A". Diese umfassen die Belebung und Attraktivitätssteigerung des Dorfzentrums, die Stärkung der Nahversorgung sowie die Schaffung hochwertiger öffentlicher Begegnungsräume, die durch ein Verbot von Wohnnutzungen im Erdgeschoss entlang der Dorfstraße gefördert werden.

Zur Anregung des Antragstellers, bereits jetzt eine Ausnahme für einen unbestimmten Zeitpunkt in mehreren Jahren zu erteilen - falls Gewerbeflächen nicht vermarktet werden könnten, gilt Folgendes: Da die künftige Entwicklung derzeit nicht absehbar ist und eine Ausnahmebewilligung stets auf Grundlage, der jeweils aktuellen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse zu beurteilen ist, kann eine solche vorweggenommene Entscheidung nicht getroffen werden.

14. Stellunqnahme zu den nicht dringlichen Beschlüssen des Vorarlberqer Landtaqes betreffend ein Gesetz über eine Anderunq des Parteienförderu n osoesetzesa . Gesetz über eine Anderunq des Bodenseefischereiqesetzes . Gesetz über eine Anderunq des Fischereiqesetzes Beschlussvorlaqe:
Diese Beschlüsse wurden vom Landtag am 11. Dezember 2025 für nicht dringlich erklärt.

Sie unterliegen daher der Volksabstimmung, wenn eine solche innerhalb von 8 Wochen nach obigem Tag verlangt wird (Art. 35 der Landesverfassung). Ein solches Verlangen kann unter anderem von wenigstens 10 Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen gestellt werden.

Sofern zu einem der oben angeführten Gesetze die Durchführung einer Volksabstimmung verlangt wird, hat dies die Gemeindevertretung zu beschließen.

Beschluss:
Nach einer Erläuterung der wesentlichen Anderungen durch den Vorsitzenden sprechen sich alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung dafür aus, diese nicht dringlichen Beschlüsse des Vorarlberger Landtages keiner Volksabstimmung zu unterziehen.
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15. Berichte und Allfälliges
Bürgermeister Florian Küng berichtet über folgende Punkte:
Stand Montafon: Sitzung am 20. Jänner 2026:
Die Tagesordnungspunkte über die 8. der Standesvertretung werden vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht.

Stand Montafon Forstfonds: Sitzung der Forstfondsvertretung am 20. Jänner 2026:
Die Tagesordnungspunkte über die 8. Sitzung der Forstfondsvertretung werden vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht.
Gemeindevorstand: Sitzung am 03. Februar 2026:
Die Tagesordnungspunkte über die 8. Sitzung des Gemeindevorstandes sowie die Beschlussfassungen dazu, werden von den Anwesenden zur Kenntnis genommen.

Vorzeitiges Verlassen der Sitzung durch ein Mitglied der Gemeindevertretung
- Rechtsauskunft:
ln der letzten Gemeindevertretungssitzung hat sich GV Armin Wachter beschwert, über das neuerliche vorzeitige Verlassen einer Gemeindevertreterin. Er habe von der Bezirkshauptmannschaft die Auskunft erhalten, dass Sitzungspflicht für die gesamte Dauer einer Sitzung bestehe. Das Verhalten dieser Gemeindevertreterin sei daher inakzeptabel.
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Dazu haben wir heute vorab eine mündliche Rechtsauskunft vom Land erhalten. Die Abteilung lnneres und Sicherheizt (1a) hat uns dabei mitgeteilt, dass das vorzeitige Verlassen eines Mandatars von einer Gemeindevertretungssitzung grundsätzlich erlaubt ist, sofern eine entschuldbare Verhinderung vorliegt und dem Bürgermeister bekanntgeben wird. Es gibt keine Allgemeingültigkeit, dass ein Mandatar bis zum Ende der Sitzung anwesend sein muss, wenn ein entschuldbarer Verhinderungsgrund vorliegt. Der angegebene Grund für das frühzeitige Verlassen, nämlich die Betreuung von minderjährigen Kindern ist ein entschuldbarer Verhinderungsgrund.

Die besagte Gemeindevertreterin hat mich über diesen Umstand immer vor den Sit zungen darüber informiert.
Springerkonzept Springerdienst - Kindergarten:
Die Gemeinde Bartholomäberg hat uns mitgeteilt, dass eine Mitarbeiterin den ganzen Februar krankheitsbedingt ausfällt und sich daher der Sockelbeitrag im Februar von 650,00 Euro auf 400,00 Euro reduziert.

Unter Punkt,,Allfälliges" ergeben sich folgende Wortmeldungen:
Frank Hepperger: Wäre es vorstellbar, dass die Schrankenanlage in der Seilbahnstraße wieder geöffnet wird, nachdem sich die Situation in diesem Bereich verbessert hat? Stattdessen wäre eine Schrankenanlage im Gässle zum Heitersheimerplatz (Cafe Greber)
wichtig. Während den Wintermonaten werden die Poller wegen der Schneeräumung entfernt. Obwohlein Fahrverbot besteht, wird dies von vielen Autofahrern ignoriert und dabei kommet es oft zu gefährlichen Situationen.

Antwort des Bürgermeisters: Die Schrankenanlage bei der Golmerbahn Talstation bleibt weiterhin bestehen, dies wurde auch mit den Anrainern der Seilbahnstraße so ver- 23t25
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einbart. Bezüglich der Situation im Gässle -
Höhe Cafe Greber werden wir bei der Erarbeitung des Sektoralen Straßen- und Wegekonzeptes berücksichtigen bzw. ausloten welche Möglichkeiten es gibt, damit die Situation in den Wintermonaten entschärft wird.

Nadine Albrecher: Die Tarife des Sammeltaxi ,,go&ko" sind mir nicht klar. Meine Eltern haben 28,00 Euro von Vandans nach Gantschier bezahlt. Unserm Empfinden nach ist dieser Fahrpreis zu teuer.

Antwort des Bürgermeisters: Bitte richte diese Anfrage an den Stand Montafon. Alexander Zimmermann ist dafür zuständig und kann diese Frage abklären bzw. beantworten.

16. Entscheidunq zum Betrieb des Wanderbus Rellstal in der Sommersaison 2026 Beschlussvorlaqe:
Seit der Wandersaison 2022 wurde der Wanderbus Rellstal vom Verkehrsunternehmen Wachter Autoreisen übernommen. Dazu wurde mit Wachter Autoreisen ein Verkehrsdienstvertrag auf 5 Jahre abgeschlossen. Der Vertrag kann von jedem der Vertragspartner unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum jeweiligen Monatsende ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

Das Verkehrsunternehmen Wachter Autoreisen, Vandans, besitzt die Konzession für die Linie 7 ,,Wanderbus Rellstal" und wäre wiederum bereit, den Wanderbus ,,Rellstal" auch im kommenden Sommer zu fahren.

Mit der illwerke vkw AG wurde im Jahr 2022 ein Leihvertrag auf 5 Jahre zwischen der Gemeinde Vandans, als Entlehnerin, der illwerke vkw, als Verleiherin und lng. Hannes Wachter abgeschlossen. ln diesem Vertrag wurde vereinbart, dass die Fahrzeuge in den nächsten 5 Jahren unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, jedoch die mit der Benüt zung verbundenen Kosten (Treibstoff, Schmierflüssigkeit usw. sind von der Entlehnerin (Gemeinde) zu tragen. Zu den letztlich anfallenden Personalkosten wird die illwerke vkw AG einen Kostenbei-trag in Höhe von 25 % leisten.

Der Kauf von Fahrkarten und sonstigen Unkosten sind noch zu berücksichtigen.

Weiters wurden folgende Kostenbeiträge im Jahr 2025 geleistet:
Alpenverein Vorarl berg
Alpengasthof Rellstal (Pächterin
)
Heinrich-Hueter-Hütte (Pächter)
2.000,00 Euro
1.000,00 Euro
1.000,00 Euro
Nina Faber hat sich bereit erklärt, den Alpengasthof Rellstal in der heurigen Sommersaison zu betreiben, allerdings mit einem Ruhetag in der Woche, und zwar am Mittwoch.

Vorgeschlagen wird, den Wanderbus Rellstal in der kommenden Saison im Zeitraum von 27 . Juni bis 13. September 2026 an sechs Tagen pro Woche (Donnerstag bis Dienstag)
verkehren zu lassen. Aus Kosten- und Wirtschaftlichkeitsgründen soll am Mittwoch kein Fahrbetrieb vorgesehen werden. Zusätzlich wird angeregt, an den ersten drei Juni-Wochenenden (4-7.Juni, 13.-14.Juni und 20.-21.Juni2026) sowie an den letzten beiden September-Wochenenden (19.-20. September und 26.-27. September2O26) einen Wochenendbetrieb anzubieten. Das in den vergangenen Jahren angebotene erste Oktoberwochenende soll im Jahr 2026 nicht mehr eingeplant werden.
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Es wird ersucht, folgende Entscheidungen zu treffen:

  • a) ob der Wanderbus Rellstal in der Saison 2026 gefahren werden soll,
  • b) Festlegung der Betriebszeiten für die Sommersaison 2026,
  • c) Festlegung der Fahrpreise für die Sommersaison 2026;

Beschluss:
Bgm. Florian Küng erläutert kurz und bündig den amtsintern ausgearbeiteten Entwurf betreffend die Betriebszeiten. Zwischenzeitlich habe man sich für die Beibehaltung der täglichen Fahrten (kein ,,Ruhetag") ausgesprochen. Geplant sei den Wanderbus Rellstal ab 27 . Juni bis 13. September 2026, und zwar wiederum 5 x täglich zu fahren. Nur einen Wochenendbetrieb soll es drei Wochenenden zuvor vom 04. bis 07. Juni, 13. und 14.

Juni und vom 20. Juni und 21. Juni und nach dem regulären Fahrbetrieb am 19. und 20.

September und 26. und 27. September geben. Er plädiere die Fahrzeiten wie im letzten Jahr beizubehalten und auch die Fahrpreise in der heurigen Wandersaison nicht anzuheben.

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, sprechen sich alle Anwesenden einstimmig

  • a) für den Betrieb des Wanderbus Rellstal in der Sommersaison 2026 sowie die Übernahme der daraus resultierenden finanziellen Aufwendungen,
  • b) für das tägliche Fahren in der Zeit vom 27 . Juni bis zum 13. September 2026 sowie für zusätzliche Wochenendfahrten am 04 - 07. Juni, 13. + 14. Juni, 20. + 21. Juni,
  • 19. + 2Q. September sowie 26. + 27. September 2026,
  • c) die Fahrkartenpreise (Einzelfahrten) nicht zu erhöhen und genehmigen die Tarife 'für 2Q25: Normalpreis: 9,00 Euro, Spartarif: 7,00 Euro, Ermäßigter Kindertarif: 5,00 Euro,
  • d) für eine kostenlose Benützung für eine anwesende Begleitperson von Menschen mit Behinderung ab 70 % lnvalidität,
  • e) Ermäßigung unter Vorlage des Vorarlberger Familienpasses, aus.

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dankt Bgm. Florian Küng allen für ihr Kommen und schließt um 21.25 Uhr die Sitzung.
Für die Richtigkeit Der
Florian Küng, Bgm
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Eveltne ß