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8. Sitzung der Gemeindevertretung am 26. März 2026
Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.vandans.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.
Fundstellen
Raumplanung / Umwidmung
- … Entscheidung über die Beteiligung mil2 % Geschäftsanteilen beim Kleinwasserkraftwerk Suggad i n Oberstufe 8. Beschlussfassung einer Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans - Antrag von Herrn Matthias Amann und den Eheleuten Arno und lsabelle Saxenhammer, Aktenzahl: vd031 .2-1812025 9. Beschlussfassung …
- … Herrn Matthias Amann und den Eheleuten Arno und lsabelle Saxenhammer, Aktenzahl: vd031 .2-1812025 9. Beschlussfassung einer Verordnung über eine Anderung des Bebauungsplans für das Siedlungsgebiet - Aktenzahl: vd031 .3-112026 10. Stellungnahme zu dem nicht dringlichen Beschluss des Vorarlberger Landtages betreffend ein Gesetz …
- … Hotelbetriebs GmbH sowie Ennemoser Consulting und vereinzelt Kontakt mit Maklern gegeben. Da die Vorstellungen der Projektentwickler nicht immer mit dem Teilräumlichen Entwicklungskonzept lnnerbach und Rodund im Einklang standen - insbesondere im Hinblick auf Ferienwohnsitze -, sei im 11121 8. SiEung Gemeindevertretung vom 26. März 2026 Jahr …
- … Aktenzahl: vd031.2-1812025 Beschlussvorlaqe Gemäß $ 23 Abs. 6 des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes obliegt der Beschluss des Entwurfes über die Anderung des Flächenwidmungsplanes dem Gemeindevorstand. lm Rahmen dieses Beschlusses hatder Gemeindevorstand die Aufgabe, die geplante Anderung des Flächenwidmungsplanes umfassend zu …
Verkauf / Erwerb / Versteigerung
- … Beschluss im vergangenen November zugestimmt habe. ln dieser Sitzung sei vom Vorsitzenden das Argument eingebracht worden, dass für die Ausarbeitung eines Baurechtsvertragsentwurfes, die öffentliche Bekanntmachung und für Verhandlungen mit lnteressenten etwa zwei bis drei Jahre Vorlaufzeit notwendig seien. Walter Stampfer …
Vergabe / Ausschreibung
- … der gemeindeeigenen Objekte: Haus Kilga, Meßmerhaus, Gemeindeamt und Rätikonbad/Bauhof. Sobald alle Angebote vorliegend seien, soll die Vergabe an den Bestbieter erfolgen. Bgm. Florian Küng berichtet weiters, dass die geplante Umsiedelung der Schlafräume im Kindergarten mit den zuständigen Behörden …
- … es bereits Gespräche gegeben, wie die Umsetzung erfolgen könnte. Sobald die entsprechenden Angebote vorliegend seien, sollen die Aufträge amtsintern an den Bestbieter vergeben werden. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, werden die Beratungen zu Kenntnis genommen. Einstimmig sprechen sich die Anwesenden für die …
- … - Wärmeverteilanlage nach der Ubergabestation in den Gemeindegebäuden, sowie die Ausführung der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen im Kindergarten an den Bestbieter aus. Amtsintern sollen die noch ausstehenden Angebote gesichtet und gegebenenfalls nachverhandelt werden. 3. Kenntnisnahme überdie Beratunoen des Ausschusses …
- … werden, während Einnahmen aus Dividenden und Kapitalrücklage fließen. 14t21 8. SiEung Gemeindevertretung vom 26. März2O26 Die Planung (Wasserrecht, Ausschreibung, Bau) ist fortgeschritten und zielt auf eine lnbetriebnahme im Jahr 2028 ab. Die Gemeindevertretung wird daher ersucht, über eine Beteiligung mit 2% …
Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)
G eruerN DEAMI VnlrDANS
Verhandlunqsschrift
aufgenommen am 26. März2Q26 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Vandans anlässlich der 8 öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode.
Auf Grund der Einladung vom 19. März 2026 nehmen an der auf heute, 19.30 Uhr, einberufenen Sitzung teil:
Liste
'Gemeinsam
für Vandans":
Bgm. Florian Küng, Vbgm. lna Bezlanovits, Mag. Johannes Wachter, lng. Stefan Steininger BSc MSc, Lukas Sturm MBA, Daniel Ritter, Anita Kesselbacher, lman lbrahim (bis 21.30 Uhr/TOP 7.), MMst. Walter Bitschnau M.Ed., Helmut Robert Bitschnau sowie Andre Scheider, Denis Klanert, Monika Tisch, Lucas Bitschnau und Paul Schoder als Ersatzmitglieder;
Liste Vandans"
Mag. Nadine Kasper, Bettina Ganahl, Annabell Linguanti sowie Nadine Albrecher und Mag.pharm Sabine Ganahl MSc und Silvana Maier als Ersatzpersonen;
Liste ..An frischa Loft - Parteunabhänoioe Liste - Vandans:
Armin Wachter, Walter Stampfer und Frank Hepperger;
Entschuldigt Dl (FH) Mathias Rinderer (GFV), Bettina Rau (GFV), Heinz Scheider (GFV), Renate Neve (GFV), Alissa Bitschnau (GFV), Nicole Ender-Jöchl MSc (ZV), Dipl.lng. Nadine Mangeng MSc (ZV) und Sarah Ostrowski (ZV);
Schriftführerin: GBed.Eveline Breuß
Vor Beginn der öffentlichen Sitzung gelobt Herr Lucas Bitschnau vor dem Bürgermeister, die Verfassung sowie alle übrigen Gesetze gewissenhaft zu beachten, seine Aufgabe unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, das Amtsgeheimnis zu wahren und das Wohl der Gemeinde Vandans nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.
Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhreine weitere öffentliche Fragestunde. Nachdem keine Fragen gestellt worden sind, beginnt der Vorsitzende mit der 8. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, die Schriftführerin sowie die Zuhörer und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Dem Antrag des Vorsitzenden, den Punkt 10.2u vertagen sowie dieTagesordnung, um einen Punktzu eruveitern, wird einstimmig zugestimmt. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung.
Taqesordnunq
1. Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 7. Sitzung der Gemeindevertretung am 05.
Februar 2Q26
- 2. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Bau am
- 03. März 2026, sowie Beschlussfassung der Empfehlungen
- 3. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Freizeit und Vereine am 16. Mä22026, sowie Beschlussfassung der Empfehlungen
- 4. Anpassung bzw. Festsetzung der Kinderbetreuungsgebühren für das Betreuungsjahr 2Q26127 , des Tarifes der Mittagsausspeisung sowie des Materialbeitrages
- 5. Beschlussfassung über den Abschluss der Vereinbarung vom 14. Jänner 2026 zur Gründung und den Beitritt zum Gemeindeverband ,,Gemeindeverband lT und Kompetenzzentrum Montafon" gemäß $ 50 Abs. 1 lit a Z 10 Gemeindegesetz
- 6. Beratung und Entscheidung über die vorübergehende Vermietung des ehemaligen Seniorenheim Schmidt
- 7. Beratung und Entscheidung über die Beteiligung mil2 % Geschäftsanteilen beim Kleinwasserkraftwerk Suggad i n Oberstufe
- 8. Beschlussfassung einer Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans - Antrag von Herrn Matthias Amann und den Eheleuten Arno und lsabelle Saxenhammer, Aktenzahl: vd031 .2-1812025
- 9. Beschlussfassung einer Verordnung über eine Anderung des Bebauungsplans für das Siedlungsgebiet - Aktenzahl: vd031 .3-112026
- 10. Stellungnahme zu dem nicht dringlichen Beschluss des Vorarlberger Landtages betreffend ein Gesetz über eine Anderung des Landeslehrer- Diensthoheitsgesetzesa
- 11. Berichte und Allfälliges
- 12. Entscheidung zum Antrag vom 18. Februar 2026 von der Wildbach- und Lawinenverbauung - Forsttechnischer Dienst, Sektion Vorarlberg, Rheinstraße3215,6900 Bregenz, um Einholung der notwendigen Zustimmungserklärungen für die Grundinanspruchnahmen für das Verbauungsprojekt Rellsbach Projekt 2025 Erlediqung der Taqesordnunq:
Genehmiouno der Verhandlunosschrift üdie 7- Sitzuno der Gemeindevertretuno am1
05. Februar 2026
Beschlussvorlaqe:
Gemäß $ 47 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist über jede Sitzung der Gemeindevertretung eine Verhandlungsschrift zu führen.
2t21
8. SiEung Gemeindevertretung vom 26. März 2026
Diese Verhandlungsschrift ist spätestens ab der Einberufung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten Sitzung zur Einsicht für die Gemeindevertreter aufzulegen. Den Parteifraktionen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln.
Den Gemeindevertretern steht es frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Einwendungen zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.
Es wird ersucht, die Verhandlungsschrift über die 7. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 05. Februar2026 zu genehmigen.
Beschluss:
Mit E-Mail vom 18. Februar 2026 ersucht Frau Mag. Nadine Kasper um folgende Anderung zu
TOP 2/Seite 6/letzter Absatz:
Von:
,,Mag. Nadine Kasper kritisiert, dass die Oppositionen nicht eingebunden worden seien und fordert ein gemeinsalnes Gespräch mit allen Vertretern, um diesen Antrag sachlich und ausgiebig zu diskutieren."
ln:
"Mag. Nadine Kasper kritisiert, dass die Opposition und der Verein von der Liste GFV nicht im Vorfeld über die neuen Erkenntnisse informiert wurden. Sie sch/ägf einen neuen Termin vor, um diesen Antrag sachlich und ausgiebig zu diskutieren."
Nach einer kurzen Debatte sprechen die Anwesenden einstimmig für nachfolgende Anderung zu TOP2lSeite 6/letzter Absatz aus:
"Mag. Nadine Kasper kritisiert, dass die Oppositionen von der Liste GFV nicht im Vorfeld über die neuen Erkenntnisse informiert wurden. Sie schlägt einen neuen Termin vor, um diesen Antrag sachlich und ausgiebig zu diskutieren."
Die Verhandlungsschrift über die 7. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 05. Februar 2Q26, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird unter Berücksichtigung der oben angeführten Anderung einstimmig genehmigt.
2. Kenntnisnahme über die Beratunqen des Ausschusses für Bau der Gemeinde Vandans vom 03. März 2026. sowie Beschlussfassung der Empfehlungen Beschlussvorlaoe:
ln der Sitzung am 03. März 2026 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Bau der Gemeinde Vandans mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt:
1 Genehmigung des Protokolls über die 4. Sitzung des Ausschusses für Bau vom 1 1. November 2025 3 121
- 8. SiEung Gemeindevertretung vom 26. Mär22026
- 2. Laufende Projekte:
. Kindergarten: Brandschutz, Umbau Schlafraum, Schallschutz Gruppenräume, Beleuchtung und Beschattung . Straßenschäden / Asphaltsanierung r Bildungscampusi Haus I und Rätikonhalle: Putzschäden / Sockelputz r Haus Kilga, Meßmerhaus, Gemeindeamt, Rätikonbad/Bauhof: Fernwärmeanschlüsse Umbau Sekundärteil
3. Berichte und Allfälliges
Das Protokoll über diese Sitzung ist allen Gemeindevertretern übermittelt worden.
Es wird ersucht
- a) die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen,
- b) zu den Empfehlungen des Ausschusses für Bau eine Entscheidung zu treffen bzw. einen Beschluss zu fassen.
Kenntnisnahme/Beschluss:
Nachdem der Vorsitzende des Ausschusses für Bau Mathias Rinderer heute nicht anwesend sei, ersuche er Denis Klanert über die Beratungen der Sitzung am 03. Mär22026 zu informieren.
Denis Klanert, als Mitglied des Ausschusses für Bau, informiert über die geplanten Fernwärmeanschlüsse der gemeindeeigenen Objekte: Haus Kilga, Meßmerhaus, Gemeindeamt und Rätikonbad/Bauhof. Sobald alle Angebote vorliegend seien, soll die Vergabe an den Bestbieter erfolgen.
Bgm. Florian Küng berichtet weiters, dass die geplante Umsiedelung der Schlafräume im Kindergarten mit den zuständigen Behörden abgeklärt werden müsse, und zwar ob die geforderten gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden können.
Bezüglich der Brandschutzauflagen im Kindergarten habe es bereits Gespräche gegeben, wie die Umsetzung erfolgen könnte. Sobald die entsprechenden Angebote vorliegend seien, sollen die Aufträge amtsintern an den Bestbieter vergeben werden.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, werden die Beratungen zu Kenntnis genommen. Einstimmig sprechen sich die Anwesenden für die notwendigen Vergaben bezüglich der Fernwärmeanschlüsse, Sekundärteil - Wärmeverteilanlage nach der Ubergabestation in den Gemeindegebäuden, sowie die Ausführung der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen im Kindergarten an den Bestbieter aus. Amtsintern sollen die noch ausstehenden Angebote gesichtet und gegebenenfalls nachverhandelt werden.
3. Kenntnisnahme überdie Beratunoen des Ausschusses fürzeit und Vereine der Beschlussvorlaqe:
ln der Sitzung am 16. März2Q26 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Freizeit und Vereine der Gemeinde Vandans mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt:
4l 21
8. SiEung Gemeindevertretung vom 26. Mä22026
Erläuterung der Vereinsförderung der Gemeinde Vandans
Bearbeitung der Förderanträge der Ortsvereine um Gewährung von Fördermittel für das Jahr 2025 sowie Empfehlung an die Gemeindevertretung Berichte und Allfälliges Das Protokoll über diese Sitzung ist allen Gemeindevertretern zugestellt worden.
Es wird ersucht,
- a) die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen,
- b) zu den Empfehlungen des Ausschusses für Freizeit und Vereine zur Gewährung von Fördermitteln an die Ortsvereine für das Jahr 2025 eine Entscheidung zu treffen bzw.
einen Beschluss zu fassen.
Kenntnisnahme/Beschluss:
Auf Ersuchen von Bgm. Florian Küng gibt Stefan Steininger, als Vorsitzender des Ausschusses für Freizeit und Vereine, in seinen Ausführungen zu verstehen, dass bis zum 31. Jänner 2026 insgesamt 24 Ansuchen auf Gewährung von Vereinsförderbeiträgen eingelangt seien.
ln der Sitzung am 16. März 2026 seien diese Ansuchen - auf Grundlage der im Jahre 2024 erarbeiteten Förderrichtlinien - beraten und diskutiert worden.
Die bestehenden Richtlinien seien in der Ausschuss-Sitzung rege diskutiert worden. Einheitlich habe man sich für eine Überarbeitung der derzeit gültigen Vereinsförderrichtlinien ausgesprochen. Dazu soll noch vor den Sommerferien eine weitere Sitzung des Ausschusses für Freizeit und Vereine stattfinden, in der die Förderrichtlinien überarbeitet werden sollen.
Letztendlich seien die Mitglieder des Ausschusses für Freizeit und Vereine einstimmig zu nachstehenden Empfehlungen gelangt:
Bienenzuchtverein Vandans
Grundförderung
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2025
Elternverein der Volksschule Vandans
Grundförderung
Sachbezüge (indirekte Förderung)
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2025:
Functional Fitness Montafon
Grundförderung
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2025:
Funkenzunft Vandans
Grundförderung
Sachbezüge (ind irekte Förderung)
Sachbezüge/Sonderförderu ng
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2Q25:
Harmoniemusik Vandans
Grundförderung
Euro 300,00
Euro 300,00
Euro
Euro
400,00
4.80
Euro 404,80
Euro 200,00
Euro 200,00
Euro 700,00
Euro 1.032,00
Euro 649.29
Euro 2.381,29
5l 21
8. SiEung Gemeindevertretung vom 26. Mä22026
Euro 500,00
Jugendförderung
Sachbezüge (indirekte Förderung)
Sonderförderung
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2025:
Kirchenchor Vandans
Grundförderung
Sachbezüge (indirekte Förderung)
Sonderförderung
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2025:
Obst- und Gartenbauverein Vandans
Grundförderung
Sachbezüge (indirekte Förderung)
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2025:
Österreichischer Bergrettu n gsdienst, Ortsstel le Vandans Grundförderung Sachbezüge (indirekte Förderung)
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2025:
Pension istenverband, Ortsgru ppe Vandans/St.Anton i.M
Grundförderung
Sachbezüge (indirekte Förderung)
Gesamt-Förderbetrag für das Jahr 2025:
Reparaturcafe Vandans
Grundförderung
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2025
Schützengi lde Montafon
Grundförderung
Jugendförderung
Sonderförderung
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2025
Seniorenbund-Vorarlberg 50 Plus
Grundförderung
Sachbezüge (indirekte Förderung)
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2025
Sportclub Montafon Vandans
Grundförderung
Jugendförderung
Sachbezüge (indirekte Förderung)
Sonderförderung
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2Q25:
Sportkegelclub I llwerke
Grundförderung
Jugendförderung
Sonderförderung
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2025:
Taekwondo Verein Montafon
6 121
8. Si2ung Gemeindevertretung vom 26. Mär22026
Euro 840,00
Euro 2.466,00
Eurol 1.940,38
Euro15.746,38
Euro 400,00
Euro 629,70
Euro 225.00
Euro 1.254,70
Euro 400,00
Euro 24.00
Euro 424,00
Euro 400,00
Euro1.160.00
Euro 1.560,00
Euro
Euro
300,00
640,00
Euro 940,00
Euro 300.00
Euro 300,00
Euro 200,00
Euro 140,00
Euro 315,05
Euro 655,05
Euro
Euro
200,00
148,50
Euro 348,50
Euro 400,00
Euro 1.785,00
Euro 1.488,00
Euro 9.832,06
Euro13.505,06
Euro
Euro
Euro
200,00
105,00
44.89
Euro 349,89
Grundförderung
Jugendförderung
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2025
Trachtengruppe Vandans
Grundförderung
Jugendförderung
Sachbezüge (indirekte Förderung)
Sonderförderung
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2Q25:
Union Tennisclub Vandans
Grundförderung
Jugendförderung
Sachbezüge (indirekte Förderung)
Sonderförderung
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2025:
Van-Dancers Country-Linedance Vandans
Grundförderung
Sonderförderung
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2Q25:
Vandanser Kochlöffler
Grundförderung
Gesamt Förderbeitrag für das Jahr 2025
Vorarlberger Familienverband Vandans
Grundförderung
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2025:
Wintersportverein Vandans
Grundförderung
Jugendförderung
Sachbezüge (indirekte Förderung)
Sonderförderung
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2025
EHC Aktivpark Montafon
Jugendförderung
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2025
FC Schruns Mädchenmannschaft
Jugendförderung
Gesamt-Förderbeitrag für das Jahr 2025
Eu
Eu
ro 200,00
ro 210.00
Euro 410,00
Euro 700,00
Euro 805,00
Euro 430,00
Euro 459,20
Euro 2.394,2Q
Euro 400,00
Euro 1.260,00
Euro 1.495,20
Euro 2.776.24
Euro 5.931,44
Euro 300,00
Euro 55.88
Euro 355,88
Euro300.00
Euro 300,00
Euro 500,00
Euro 500,00
Euro 400,00
Euro 1.645,00
Euro 100,00
Euro 627.17
Euro 2.772,17
Euro 175,00
Euro 175,00
Euro 35.00
Euro 35,00
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, werden die Beratungen des Ausschusses für Freizeit und Vereine vom 16. März2026 zur Kenntnis genommen und die Gewährung von Fördermitteln, bestehend aus direkten Zahlungen und Sachbezügen in Höhe von 51 .243,36 Euro zum Beschluss erhoben.
Annassuno bzw. Festsetzuno der Kinde unosoebühren für das Betreuunosiahr4.
2026/27. des Tarifes der Mittaqsausspeisunq sowie des Materialbeitrases 7 121
8. SiEung Gemeindevertretung vom 26. Mä22026
Beschl rlaoe
Die Vorarlberger Landesregierung strebt seit 2016/17 eine Vereinheitlichung der Kinderbetreuungstarife an. Gemäß $ 4 Abs. 1 lit a) der Landesrichtlinie zur sozialen Staffelung werden die Tarife jährlich im September anhand des Lebenserhaltungskostenindex angepasst. lm September 2026 erhöht sich der Tarifkorridor um 3,5 Prozent.
lm Rahmen einer Standesberatung im vergangenen Februar haben sich alle Montafoner Bürgermeister für eine indexkonforme Anpassung bei den Kleinkindbetreuungs- und Kindergartentarifen entsprechend dem Tarifkorridor des Landes ausgesprochen. Die detaillierte Tarifübersicht der Gemeinde Vandans liegt bei.
Ebenfalls wurde eine Anhebung des Preises für die Mittagsausspeisung um 3,5 Prozent von 5,60 Euro auf 5,80 Euro pro Essen in den Betreuungseinrichtungen (KKB, KG, VS, MS und Poly) ab dem neuen Betreuungsjahr 2026127 empfohlen.
Für die Schülerbetreuung wird vorgeschlagen, den Stundenpreis von 2,00 Euro auf 2,10 Euro und im Ferienbetrieb von 2,30 Euro auf 2,4Q Euro anzuheben. Auch hier bleibt die soziale Staffelung mit 50 % Zuschuss für förderberechtigte Familien bestehen.
Weiters hat man sich mit der Kindergartenkoordinatorin aus Schruns darauf geeinigt, einen einheitlichen Materialbeitrag von 5,00 Euro pro Monat einzuheben.
Es wird nun ersucht, über die vorgeschlagene Kostenerhöhung der Kinderbetreuungsgebühren für das Betreuungsjahr 2026127, der Mittagsausspeisung sowie des Materialbeitrages eine Entscheidung zu treffen.
Beschluss:
ln seiner Einleitung erläutert der Vorsitzende, dass die Tarife für die Kinderbetreuung in der Vergangenheit montafonweit einheitlich über alle Einrichtungen hinweg gemäß dem Tarifkorridor des Landes abgestimmt wurden. Der Tarifkorridor des Landes für die Kinderbetreuung werde jährlich an den Lebenshaltungskostenindex angepasst, was heuer eine Erhöhung von 3,5 Prozent zur Folge habe. Die Anpassung betreffe nicht nur die reguläre Kinderbetreuung, sondern soll - gemäß der montafonweiten Absprache - auch für das Mittagessen sowie für die Schülerbetreuung Anwendung finden.
Weiters erinnert der Vorsitzende daran, dass die Kinderbetreuungsangebote der Gemeinde Vandans in den vergangenen Jahren massiv ausgebaut worden seien und zwischenzeitlich einen erheblichen Kostenfaktor darstellen. Zudem gebe es seitens der Gemeinde Vandans für alle Betreuungstarife soziale Staffelungen, die einkommensschwächeren Familien zugutekommen und damit die lnanspruchnahme der Kinderbetreuung für alle leistbar machen.
Ergänzend werde vom Land Vorarlberg ein gesundes und leistbares Mittagessen für Kinder und Jugendliche aus armutsgefährdeten Familien in elementarpädagogischen Einrichtungen sowie Schülerbetreuungseinrichtungen mit bis zu 5,00 Euro pro Essen gefördert.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die Anwesenden mit 18 :
6 Stimmen (Gegenstimmen: Liste Zukunft Vandans) für eine indexkonforme Anpassung (3,5%)
der Kindergarten- und Kleinkinderbetreuungsgebühren für das Betreuungsjahr 2026127 gemäß der montafonweiten Tariftabelle, welche innerhalb des Tarifkorridor des Land Vorarlberg liegen, aus, 8121
8. SiEung Gemeindevertretung vom 26. März 2026
a
in der Schülerausspeisung pro Mittagessen, ab dem neuen Kindergarten bzw. Schuljahr von 5,60 Euro auf 5,80 Euro, für die Schülerbetreuung von 2,00 Euro auf 2,10 Euro pro Stunde und im Ferienbetrieb von 2,30 Euro auf 2,4Q Euro pro Stunde im kommenden Schuljahr 2026127, die Einhebung eines einheitlichen monatlichen Materialbeitrages im Kindergarten in Höhe von 5,00 Euro im Betreuungsjahr 2Q26127 aus.
Die Gegenstimmen der Fraktion ,,Zukunft Vandans" werden auf Nachfrage von Bgm. Florian Küng damit begründet, dass die Tarife sozial und leistbar sein sollten. Es gebe viele Familien, die finanziell schwach seien. Die Erhöhung dieser Tarife treffe hauptsächlich Frauen bzw.
alleinerziehende Mütter.
5. Beschlussfassunq über den Abschlussr Vereinbarund vom 14. Jänner 2026 zur a a a Gründuno und den Beitritt zum Gemeind nd --Gemeindeverband lT und Komoetenzzentrum Montafon" qemäß S 50 Abs. 1 lit a Z 10 Gemeindesesetz Beschlussvorlaqe:
Die steigenden Anforderungen an Finanzverwaltung, lT und Abgabenwesen machen eine Professionalisierung der Gemeindeverwaltung notwendig. Gemeindeverbände bündeln Personal, Know-how und lnfrastruktur, senken Kosten durch standardisierte Abläufe und gewährleisten höhere Qualität sowie Rechtssicherheit für alle Mitgliedsgemeinden.
lm Rahmen mehrerer Bürgermeistertreffen seit2022-zuletztam 18. Juni2024 - haben sich die Montafoner Bürgermeister für einen Mehrzweckgemeindeverband entschieden, der Finanzverwaltung (Buchhaltung, Haushalt, Abgaben), lT-Dienste und ggf. weitere Venrualtungsaufgaben zentral übernimmt. Der Sitz des Gemeindeverbandes soll in Schruns liegen.
Am 27 . April2023 hat die Gemeindevertretung Vandans einstimmig den Grundsatzbeschluss gefasst, die bestehenden Kooperationen zu Personal-, Finanz- und Bauvenrualtung in einem neuen Verband zusammenzuführen, ergänzt um lT und weiteren Themen. Diese Aufgaben werden als Hilfsapparat nach Bedarf der Gemeinde erledigt, ohne Abtretung von Kompetenzen.
Dieser Gemeindeverband ist eine Kooperation gemäß Gemeindegesetz, funktioniert wie eine Gemeindeverwaltung und agiert als eigene juristische Person. Er entlastet die Gemeinden durch zentrale Spezialisten, während politische Entscheidungen und Autonomie bei den Gemeinden bleiben.
Die Satzungen wurden nach einigen Gesprächen mit der Aufsichtsbehörde - der Bezirkshauptmannschaft Bludenz - abgestimmt und sind nun beschlussfähig. Es wird die Gemeindevertretung ersucht, zum Abschluss der Vereinbarung vom 14. Jänner 2026 zur Gründung und den Beitritt zum Gemeindeverband ,,Gemeindeverband lT und Kompetenzzentrum Montafon" gemäß S 50 Abs. l litaZ 10 Gemeindegesetz eine Entscheidung zu treffen.
I t21
8. SiEung Gemeindevertretung vom 26. März 2026
Beschluss:
ln seiner Einleitung erläutert Bgm. Florian Küng die steigenden Anforderungen an die Gemeindevenryaltungen und führt aus, dass die Gemeinde Vandans bereits in mehreren Bereichen - wie der Bauveruvaltung, der Personalvenrualtung sowie teilweise in der Finanzverwaltung - Leistungen beziehe. Weiters führt er aus, dass die bestehenden Verbände im neuen Gemeindeverband ,,lT und Kompetenzzentrum Montafon" zusammengeführt werden sollen.
Dadurch sollen bestehende Strukturen gebündelt, zusätzliche Verwaltungsaufgaben übernommen und künftig auch die lT-Dienste zentral abgewickelt werden. Eine Ansiedelung des Gemeindeverbandes beim Stand Montafon sei dabei bewusst nicht weiterverfolgt worden, da der Stand Montafon politische und regionalentwicklerische Aufgaben wahrnehme und eine klare organisatorische Trennung zwischen reinen Venrvaltungsaufgaben der Gemeinden und regionalpolitisch-gestalterischen Tätigkeiten als zweckmäßig erachtet werde. Die politischen Entscheidungen sowie die Autonomie sollen weiterhin bei den jeweiligen Gemeinden verbleiben. Erfahrungen aus derVergangenheit, etwa in den Bereichen Bauangelegenheiten oder Personalverrechnung hätten gezeigt, dass solche Gemeindeverbände die Qualität der Venrualtungsleistungen erheblich steigern. Abschließend spricht sich der Vorsitzende für den Abschluss der Vereinbarung sowie für die Gründung und den Beitritt zum Gemeindeverband ,,lT und Kompetenzzentrum Montafon" aus.
Helmut Robert Bitschnau äußert sich ebenfalls zustimmend zum geplanten Beitritt. ln seiner Wortmeldung hebt er unter anderem die Steigerung der Professionalisierung und die Bündelung von.Aufgaben, insbesondere im lT-Bereich hervor. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass mit der Ubertragung von Kompetenzen der Gemeinde unter anderem eine mögliche Macht konzentration verbunden sein könnte. Eine jährliche Wahl des Verbandsobmannes bzw. der Obfrau wäre aus seiner Sicht wünschenswert gewesen, sei jedoch aufgrund der aktuellen Rechtsgrundlage nicht möglich. Den Einfluss der Gemeinden über ihre Vertreter im Verband, sehe er als wichtige Grundlage für seine Zustimmung.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für den Abschluss der Vereinbarung in der Fassung vom 14.
Jänner 2026 zur Gründung des Gemeindeverbandes und dem Beitritt zum Gemeindeverband ,,Gemeindeverband lT und Kompetenzzentrum Montafon", gemäß $ 50 Abs. 1 lit a Z 10 Gemeindegesetz, aus.
6.Beratuno und Entscheiduno über die vorü ende Vermietuno des ehemalioen Seniorenheim Schmidt. Planqqaweq 6 Beschlussvorlaqe:
Mit E-Mail vom 04. März 2026 stellte die ARGE Stadttunnel Feldkirch den Antrag auf miet weise Überlassung des ehemaligen Seniorenheims Schmidt für einen Zeitraum von voraussichtlich rund 36 Monaten. Das Objekt soll als Wohnlager mit etwa 30 Einzelzimmern für Mitarbeiter der ARGE genutzt werden.
Das Gebäude war bereits in der Zeit vom 01. Juni 2020 bis 31. Oktober 2023 an die Firma G. Hinteregger & Söhne, Salzburg, ebenfalls zur Nutzung als Mitarbeiterunterkunft vermietet.
Da die ARGE Stadttunnel derzeit auf der Suche nach geeigneten Unterkünften ist, erscheint eine Vermietung zu vergleichbaren Vertragsbedingungen wie jene mit der Firma Hinteregger grundsätzlich möglich.
Nachdem die Gemeinde Vandans weiterhin bestrebt ist, das Objekt künftig einer touristischen Nutzung zuzuführen, wird eine befristete Mietdauer von 18 Monaten vorgeschlagen.
10121
8. SiEung Gemeindevertretung vom 26. März 2026
lm Anschluss soll eine gegenseitige Kündigungsmöglichkeit mit einer Frist von sechs Monaten bestehen.
Der Hauptmietzins betrug im Jahr 2020 - 4.500,00 Euro (netto).
Die ARGE Stadttunnel würde sich bereit erklären, eine Grundreinigung, kleinere Malerarbeiten sowie lnstandsetzungsmaßnahmen im lnnenbereich auf eigene Kosten durchzuführen.
lm Gegenzug soll die Gemeinde Vandans die Heizanlage in Betrieb nehmen, zerbrochene Fenster austauschen sowie die Außenanlage im Eingangsbereich kultivieren.
Es wird ersucht, zum vorliegenden Ansuchen der ARGE Stadttunnel Feldkirch über die Anmietung des ehemaligen Seniorenheims Schmidt eine Entscheidung zu treffen und dabei die Mietdauer sowie die Konditionen festzulegen.
Beschluss:
Nachdem dieser Antrag für einige ,,Unruhe" gesorgt habe, wolle er etwas ausholen, um den Anwesenden - insbesondere den neuen Mitgliedern der Gemeindevertretung - die Historie zu erläutern, so der Bürgermeister in seiner Einleitung.
Die Gemeinde Vandans habe das Alten- und Pflegeheim ,,Schmidt" im Jahr 2009 käuflich envorben. Das Heim sei von 2009 bis 2018 von der,,St. Anna-Hilfe für ältere Menschen GmbH" betrieben worden. lm Dezember 2Q18 seien alle Bewohner des Alten- und Pflegeheimes ,,Schmidt" in Vandans in das neue Seniorenheim Bartholomäberg übersiedelt. Am
19. Februar 2019 sei das Alten- und Pflegeheim ,,Schmidt" von der ,,St. Anna-Hilfe für ältere Menschen GmbH" geräumt und anschließend wieder in den Besitz der Gemeinde Vandans übergegangen.
ln den Jahren 2016 bis 2018 haben Gespräche und Planungen mit der Vorarlberger lllwerke AG sowie TUlRobinson über ein Projekt mit rund 400 Betten stattgefunden. Dieses Projekt sei letztlich Ende 2018 gescheitert, hauptsächlich aufgrund von Grundstücksfragen mit einer angrenzenden Grundeigentümerin. ln der Folge sei eine neuerliche lnvestorensuche gemeinsam mit der Vorarlberger lllwerke AG beziehungsweise der Golm Lünersee Silvretta GmbH gestartet worden.
Am 23. Mai2019 habe die Gemeindevertretung den Beschluss gefasst, die lmmobilie samt Liegenschaften auf Grundlage eines Verkehrswertgutachtens aus dem Jahr 2017 zu einem pauschalen Verkaufserlös von 1.500.000,00 Euro zu veräußern. Sofern von einem Käufer gewünscht, wäre die Gemeinde bereit gewesen, das Gebäude abzubrechen und das Grundstück baufrei zur Verfügung zu stellen. lnfolge dieses Beschlusses seien zahlreiche Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände an lnteressierte abgegeben worden, zudem wurde das ehemalige Seniorenheim vollständig ausgeräumt.
Am 23. Oktober 2019 habe sich die Gemeindevertretung gegen die Annahme eines Optionsvertrages der ,,You Will Like Real Estate GmbH" zur Errichtung eines ,,COOEE alpin Hotels"
ausgesprochen. Da auch aus diesem Projekt kein Umsetzungsmodell hervorging und ein neues Vorhaben nicht absehbar war, sei das Objekt in der Folge vom 01. Juni2020 bis
31. Oktober2023 als Arbeiterunterkunft an die Firma Hinteregger vermietet worden.
Während dieser Zeit habe er (Bürgermeister) sich in Abstimmung mit der Golm Lünersee Silvretta GmbH bemüht, geeignete lnvestoren zu finden. Dazu habe es Gespräche mit Projektentwicklern wie der Oberschneider Hotelerrichtungs- und Hotelbetriebs GmbH sowie Ennemoser Consulting und vereinzelt Kontakt mit Maklern gegeben. Da die Vorstellungen der Projektentwickler nicht immer mit dem Teilräumlichen Entwicklungskonzept lnnerbach und Rodund im Einklang standen - insbesondere im Hinblick auf Ferienwohnsitze -, sei im 11121
8. SiEung Gemeindevertretung vom 26. März 2026
Jahr 2023 das Büro Kohl & Partner mit der Erstellung einer Studie zur touristischen Nutzung des ehemaligen Seniorenheims Schmidt beauftragt worden. Diese Studie sei im Juli2024 der Arbeitsgruppe Tourismus präsentiert und anschließend der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht worden.
Nach dem Auszug der Firma Hinteregger sei es leider wiederholt zu unerlaubten Gebäudeeintritten sowie zu unzulässigen Nutzungen und Veruvüstungen innerhalb des Objekts gekommen. Zudem hätten die tiefen Temperaturen im Dezember 2025 zu mehreren Wasserschäden bzw. Undichtheiten im Heizungs- und Wasserleitungssystem geführt.
ln der Sitzung am 27. November 2025habe sich die Gemeindevertretung einstimmig für eine Venvertung auf Basis eines Baurechtes mit einem Gegenwert von 1.550.000,00 Euro sowie einem Bauzins von 3,50Ä ausgesprochen. Sollten innerhalb der nächsten zweieinhalb Jahre keine lnteressenten gefunden werden, sei eine neuerliche Entscheidung der Gemeindevertretung zu treffen.
Am 04. März 2026 habe die ARGE Stadttunnel Feldkirch angefragt, ob die Möglichkeit bestehe, das gegenständliche Objekt als Arbeiterunterkunft - wie einst die Firma Hinteregger - für 36 Monate anzumieten. lnsgesamt werden 30 Zimmer benötigt. Zwischenzeitlich habe es einen Ortsaugenschein mit Vertretern der ARGE Stadttunnel gegeben. Die ARGE Stadttunnel würde sich bereit erklären, eine Grundreinigung, kleinere Malerarbeiten sowie notwendige lnstandsetzungsmaßnahmen im lnnenbereich auf eigene Kosten durchzuführen. lm Gegenzug soll die Gemeinde Vandans die Heizungs- und Wasserversorgungsanlage wieder in Betrieb nehmen, beschädigte Fenster ersetzen sowie die Außenanlage im Eingangsbereich instandsetzen bzw. kultivieren. Die Firma Egele habe die Sanitärinstallation in dieser Woche überprüft und ein entsprechendes Angebot für die lnstandsetzung werde in Kürze folgen.
Nach Einschätzung des Vorsitzenden könne mit einem Betrag von rund 20.000,00 Euro gerechnet werden, um die notwendigsten Reparaturen durchführen zu können, so der Bürgermeister in seinen Ausführungen.
Silvana Maier zeigt sich venrrrundert, warum die Gemeinde zusätzliche Mittel in ein Objekt investieren wolle, das sich ihrer Ansicht nach in einem äußerst schlechten Zustand (Bruchbude) befinde. Sie plädiere für einen Verkauf an Ferdinand Marent.
Bgm. Florian Küng entgegnete, dass der,,Neutrakt" keine schlechte Bausubstanz aufweise und ein Verkauf - weit unter dem Verkehrswert - könne sich die Gemeinde aufgrund ihrer schlechten finanziellen Situation nicht leisten. Leerstand sei grundsätzlich nachteilig für jedes Gebäude, eine Vermietung hingegen ein klarer Mehnvert. Die Gemeinde gehe dabei kein Risiko ein. Parallel werde weiterhin aktiv nach lnvestoren gesucht.
Armin Wachter gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass es keinen Beschluss zur Ausräumung der Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände gegeben habe. Für ihn sei unverständlich, dass das Objekt im heurigen Winter nicht beheizt worden sei, was ein Missbrauch von Wirtschaftsgütern darstelle. Er habe mehrfach vorgeschlagen, das Objekt bis zum Finden eines lnvestors erneut zu vermieten.
Der Vorsitzende erinnert an den Beschluss der Gemeindevertretung vom 27. November 2025.
ln dieser Sitzung sei einstimmig der Beschluss gefasst worden, dass die gegenständliche Liegenschaft auf Basis eines Baurechtes mit einem Gegenwert von 1.550.000,00 Euro sowie einem Bauzins von 3,5 % verwertet werden soll. Sollte innerhalb der nächsten zweieinhalb Jahre kein lnteressent für eine touristische Nachnutzung gefunden werden, soll die Gemeindevertretung eine neuerliche Entscheidung treffen. Bei einem Verkauf an einen Bauträger für Miet-/Kauf- oder Ferienwohnung könnte zwar ein hoher Erlös erzielt werden, dies seijedoch kein Mehruvert für die Gemeinde Vandans. Er plädiere daher für eine Zwischenvermietung an die ARGE Stadttunnel.
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8. SiEung Gemeindevertretung vom 26. Mä22026
Frank Hepperger gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass er diesem Beschluss im vergangenen November zugestimmt habe. ln dieser Sitzung sei vom Vorsitzenden das Argument eingebracht worden, dass für die Ausarbeitung eines Baurechtsvertragsentwurfes, die öffentliche Bekanntmachung und für Verhandlungen mit lnteressenten etwa zwei bis drei Jahre Vorlaufzeit notwendig seien.
Walter Stampfer bringt in seiner Wortmeldung zum Ausdruck, dass sich die Liegenschaft in einem äußerst schlechten Zustand befinde. Er fragt, weshalb bisher kein Abbruchbescheid erlassen worden sei. Seit dem Umzug der Bewohner aus dem ehemaligen Seniorenheim im Jahr 2019 konnte kein geeigneter lnteressent gefunden werden. Seit zwei Jahren stehe das Objekt leer und werde nicht mehr beheizt, sondern veruvahrlose.
Bgm. Florian Küng gibt daraufhin zu verstehen, dass nach dem Auszug der Firma Hinteregger der Hauptwasserhahn geschlossen und das Gebäude aufgrund der hohen Energiekosten nicht mehr beheizt worden sei. Während der Wintermonate seien die Umwälzpumpen der Heizungsanlage in Betrieb genommen worden, um ein Einfrieren der Leitungen zu verhindern.
Diese Vorgehensweise habe in den vergangenen zwei Wintern ohne Probleme funktioniert, im heurigen Dezember sei es jedoch - und zwar aufgrund für unsere Verhältnisse außergewöhnlich hoher zweistelliger Minusgrade - zu einem Frostschaden gekommen, der leider zu spät bemerkt worden sei. Zudem erinnert der Vorsitzende neuerlich an den Beschluss der Gemeindevertretung, das Gebäude bei Bedarf abzubrechen. Hier viel Geld zu investieren, welches die Gemeinde nicht besitze, erachte er für nicht sinnvoll.
Weiters erinnert der Bürgermeister, dass im Jahr 2Q24 die Firma Kohl & Partner mit einer Prüfung einer touristischen Nutzung beauftragt worden sei. Dabei seien Konzepte für ein Hostel, ein Economy Hotel, ein Apart Hotel, ein Family Hotel und ein Hüttendorf untersucht worden. Laut Kohl & Partner seien insbesondere die Konzepte ,,Hostel", ,,Aparthotel" und ,,Hüttendorf" weiterzuverfolgen; ein Hostel im Bestand oder ein Aparthotel mit Enrveiterungsflächen werde als erfolgversprechende Chance bewertet.
Mag. Nadine Kasper bringt in ihrer Wortmeldung zum Ausdruck, dass die Gemeinde bei einem attraktiven Kaufangebot nicht stur am Baurecht festhalten solle.
Bgm. Florian Küng bringt zum Ausdruck, dass er einem Käufer offen gegenüberstehe, sofern dieser bereit sei, nur annähernd den Grundstückspreis von 550,00 Euro/m' gemäß dem Schätzgutachten..aus dem Jahr 2025 zu bezahlen, um ein touristisches Projekt zu realisieren.
Wie bereits des Ofteren erurrähnt, habe ein Baurechtsmodell für beide Seiten Vorteile.
Bettina Ganahl möchte in Erfahrung bringen, wer für Schäden - etwa am Dach, Fenster, etc.
zuständig sei, wenn das Objekt vermietet werde.
Bgm. Florian Küng gibt zu verstehen, dass unabhängig von einer Vermietung für die Gebäudehülle die Gemeinde zuständig sei.
Walter Bitschnau spricht sich ebenfalls für eine Übergangslösung bzw. eine vorübergehende Vermietung aus. Ziel müsse weiterhin eine spätere touristische Nachnutzung sein.
Mag. Johannes Wachter unterstützt diesen Vorschlag und betont, dass es sich bei der Vermietung um eine sinnvolle Zwischennutzung handle.
Helmut Robert Bitschnau regt eine Sitzungsunterbrechung an, nachdem sich Ferdinand Marent, als Kaufinteressent unter den Zuhörern befinde.
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8. SiEung Gemeindevertretung vom 26. Mäz 2026
Auf Vorschlag von Bgm. Florian Küng wird einer Sitzungsunterbrechung um 21.05 Uhr einstimmig zugestimmt. Nach rund 30 Minuten und einer Fülle von Wortmeldungen wird die Sitzung durch den Vorsitzenden wieder eröffnet.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich alle Anwesenden für eine Vermietung an die ARGE Stadttunnel Feldkirch aus und zwar unter nachstehenden Bedingungen:
a) Die monatliche Miete ohne Erdgeschoss und Kellerräume beträgt 4.500,00 Euro (exkl.
der gesetzlichen Mehnvertsteuer).
b) Die Gemeinde Vandans übernimmt die lnbetriebnahme der Heizungs- und Wasserversorgungsanlage, den Austausch zerbrochener Fensterscheiben sowie die Kultivierung der Außenanlage im Eingangsbereich.
c) Das Mietverhältnis wird zunächst auf 24 Monaten befristet. lm Anschluss besteht eine beiderseitige Kündigungsfrist von 6 Monaten. Eine Verlängerung um maximal 12 Monate zu den selben Bedingungen ist möglich.
c) Sämtliche lnstandsetzungs- und Erhaltungskosten im lnnengebäude, sowie die Betriebskosten sind für die Dauer der Miete von der Mieterin zu tragen. Die erforderliche Ausstattung hat die Mieterin auf eigene Kosten zu tragen.
d) Das Mietobjekt ist nach Mietende unter Berücksichtigung der üblichen Abnutzung an die Vermieterin zurückzugeben.
e) Die Vermieterin (Gemeinde Vandans) wird die Ausarbeitung eines Mietvertrages in Auftrag geben. Die Kosten des Mietvertrages wie auch für die Vergebührung desselben hat die Vermieterin zu tragen.
f) Der endgültige Bestandsvertrag ist abschließend dem Gemeindevorstand zur ausdrücklichen Genehmigung vorzulegen.
7. Beratuno und Entscheiduno über die iliouno mit 2
oÄ
Geschäftsanteilen beim
Kleinwasserkraftwerk Suqsadin Oberstufe
Beschlussvorlaoe:
Die steigenden Anforderungen an die Energieversorgung und die Klimaziele des Landes Vorarlberg machen einen Ausbau der heimischen Wasserkraft notwendig. Beteiligungen an Kleinwasserkraftwerken sichern langfristige Einnahmen, fördern die Energieautonomie und reduzieren COz-Emissionen durch den Ersatz fossiler Energieträger.
lm Rahmen der Projektausarbeitung seit 2025hat das Planungsteam des Kleinwasserkraftwerks Suggadin Oberstufe (Leistung 990 kW, Regelarbeitsvermögen 3,4 GWh, Fallhöhe 138
m) ein Beteiligungsmodell entwickelt. Am 09. Mä22026 wurde dieses beim Forstfonds des Standes Montafon durch die illwerke vkw AG vorgestellt, die eine Beteiligung mit 11 ,3o/o in Aussicht stellte.
Da der Forstfonds nicht im vollen Umfang von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird, ergibt sich für Standesgemeinden wie Vandans die Option einer eigenen Beteiligung. Dies ermöglicht der Gemeinde Vandans als Forstfondsgemeinde eine Beteiligung mit 2% Geschäftsanteilen an der Kleinkraftwerk Suggadinbach GmbH.
Das Projekt ist eine Kooperation mit der illwerke vkw AG (51% Anteil) und anderen Partnern und funktioniert als GmbH mit Generalversammlungen für Beschlüsse. Die illwerke vkw AG übernimmt mit ihrem Fachwissen die Planung, den Bau und den Betrieb des Kraftwerks als nachhaltige Stromerzeugung, sodass die Gesellschafter entlastet werden, während Einnahmen aus Dividenden und Kapitalrücklage fließen.
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8. SiEung Gemeindevertretung vom 26. März2O26
Die Planung (Wasserrecht, Ausschreibung, Bau) ist fortgeschritten und zielt auf eine lnbetriebnahme im Jahr 2028 ab. Die Gemeindevertretung wird daher ersucht, über eine Beteiligung mit 2% Geschäftsanteilen (ca. 79.700 Euro lnvestition) am Kleinwasserkraftwerk Suggadin Oberstufe zu beraten und gemäß $ 50 Abs. 1 lit. b Z 6 Gemeindegesetz eine Entscheidung zu treffen.
Beschluss
Anhand von Lageplänen erläutert Bgm. Florian Küng das Projekt Kleinwasserkraftwerk Suggadin Oberstufe im Detail. ln weiterer Folge betont er, dass die vorgesehene Beteiligung nicht als gewinnorientierte lnvestition zu verstehen sei, sondern als Ausdruck der grundsätzlichen Unterstützung der Gemeinde Vandans für den Ausbau der heimischen Wasserkraft.
Damit werde ein nachhaltiger Beitrag zur regionalen Energieautonomie geleistet. Die illwerke vkw AG sei dabei ein starker Partner mit viel Know-how in Planung, Errichtung und Betrieb von Wasserkraftwerken.
Walter Stampfer spricht sich in seiner Wortmeldung gegen die geplante Beteiligung aus und begründet dies mit der angespannten finanziellen Lage der Gemeinde Vandans.
lng. Stefan Steininger hält fest, dass die Gemeinde Vandans durch eine Beteiligung keine wesentlichen finanziellen Gewinne erzielen werde. Vielmehr biete sich die Möglichkeit, sich mit einem Anteil von 2 % an einem regionalen Kleinwasserkraftwerk im Montafon zu beteiligen. Dabei stehe die symbolische Bedeutung und die Unterstützung nachhaltiger Energieerzeugung im Vordergrund.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, sprechen die Damen und Herren der Gemeindevertretung mit 20 : 3 Gegenstimmen für eine Beteiligung mit 2 o/o Geschäftsanteilen (ca. 79.700,00 Euro lnvestition) am Kleinwasserkraftwerk Suggadin Oberstufe, gemäß $ 50 Abs. 1 litbZ6 Gemeindegesetz, aus.
8Beschlussfassuno einer Verordnuno über eine Anderuno des Flächenwidmunosolanes der Gemeinde Vandans - Antrag von Herrn Matthias Amann und den Eheleuten Arno und lsabelle Saxenhammer. Aktenzahl: vd031.2-1812025 Beschlussvorlaqe Gemäß $ 23 Abs. 6 des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes obliegt der Beschluss des Entwurfes über die Anderung des Flächenwidmungsplanes dem Gemeindevorstand. lm Rahmen dieses Beschlusses hatder Gemeindevorstand die Aufgabe, die geplante Anderung des Flächenwidmungsplanes umfassend zu beraten, insbesondere eine lnteressensabwägung gemäß $ 3 Raumplanungsgesetz vorzunehmen und zu prüfen, ob das Vorhaben den Zielen des Räumlichen Entwicklungsplanes entspricht. Dabei ist zu beachten, dass der Flächenwidmungsplan nur aus wichtigen Gründen geändert. werden darf, wie etwa bei Anderung der maßgebenden Rechtslage oder bei wesentlicher Anderung der für die Raumplanung bedeutsamen Verhältnisse.
Die Antragsteller beabsichtigen die grundbücherlich bereits sichergestellte Dienstbarkeit eines Geh- und Fahrweges mit einer Breite von 4 Metern entlang der nördlichen Grundstücksgrenze von Grundstück. Nr. 1831116, auch im Flächenwidmungsplan im Bereich der,,Freifläche Freihaltegebiet" als Verkehrsfläche abzubilden. Der weitere Verlauf der Verkehrsfläche bei den Grundstücken Nr. 183111 und Nr. 1831114 orientiert sich an dessen Grundstücksgrenzen. Durch die Umwidmung der ca. 130,5 m'großen Teilfläche von derzeit,,Freifläche 15121
8. SiEung Gemeindevertretung vom 26. März 2026
Freihaltegebiet" in ,,Verkehrsfläche Straßen" wird die verkehrsmäßige und rechtliche Erschließung für das Baugrundstück Nr. 1831114 (Baufläche Wohngebiet) sowie für das landwirtschaftlich genutzte Grundstück. Nr. 1831/1 langfristig gesichert. Eine Einbeziehung von Flächen der Widmungskategorie,,Baufläche Wohngebiet" wurde bewusst vermieden, um die bauliche Ausnutzbarkeit (Baunutzungszahl)des Grundstück Nr. 1831/16 nicht negativ zu beeinflussen.
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Vandans hat in seiner Sitzung vom 03. Februar 2026 den Entwurf einer Verordnung über die Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans gemäß $ 23 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr.39/1996 idgF, beschlossen.
Der Verordnungsentwurf samt Erläuterungsbericht wurde vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal in der Zeit vom 09. Februar 2026 bis 09. März 2026 veröffentlicht ($ 32e des Gemeindegesetzes).
Während der Zeit der Veröffentlichung konnte jede Gemeindebürgerin/jeder Gemeindebürger oder Eigentümerin/Eigentümer von Grundstücken, auf die sich der Verordnungsentwurf bezieht, zum Verordnungsentwurf schriftlich Anderungsvorschläge erstatten. lnnerhalb der gegebenen Frist ist eine Stellungnahme im Amt der Gemeinde Vandans eingegangen.
Die Stellungnahme, der Verordnungstext, die Planbeilage sowie der Erläuterungsbericht über die Anderung des Flächenwidmungsplanes werden dieser Beschlussvorlage beigelegt.
Es wird ersucht, zum vorliegenden Antrag von Herrn Matthias Amann und den Eheleuten Arno und lsabelle Saxenhammer, eine Entscheidung zu treffen, bzw. die Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans gemäß dem Plan in der angeschlossenen Anlage sowie den Erläuterungsbericht, Aktenzahl: vd031 .2-1812025, zu beschließen.
Beschluss:
Nach einer eingehenden Erläuterung des vorliegenden Antrages sowie der eingelangten Stellungnahme durch den Vorsitzenden, sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für die beantragte Anderung des Flächenwidmungsplanes aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Verordnung über eine Anderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Vandans samt Planbeilage sowie den Erläuterungsbericht, Aktenzahl: vd031 .2-1812025.
9. Beschlussfassunq einer Verordnung über eine Anderung des Bebauunqsplans für das Siedlunqsqebiet - Aktenzahl: vd031.3-112026 Beschlussvorlaoe Gemäß $ 30 Abs. 3. des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes obliegt der Beschluss des Entwurfes über die Anderung des Bebauungsplanes dem Gemeindevorstand. lm Rahmen dieses Beschlusses hat der Gemeindevorstand die Aufgabe, die geplante Anderung des Bebauungsplanes umfassend zu beraten, insbesondere eine lnteressensabwägung gemäß $ 3 Raumplanungsgesetz vorzunehmen und zu prüfen, ob das Vorhaben den Zielen des Räumlichen Entwicklungsplanes entspricht. Dabei ist zu beachten, dass der Bebauungsplan nur aus wichtigen Gründen geändert.werden soll, wie etwa bei Anderung der maßgebenden Rechtslage oder bei wesentlicher Anderung der für die Raumplanung bedeutsamen Verhältnisse.
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8. Siüung Gemeindevertretung vom 26. März 2026
Der Bebauungsplan wurde am 04.07.2024 von der Gemeindevertretung beschlossen, der Räumliche Entwicklungsplan (REP) folgte erst am 19.12.2024. Da der im REP festgelegte Siedlungsrand nicht in allen Bereichen mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes übereinstimmt, ist eine Anpassung des Geltungsbereichs notwendig, um einheitliche Baugrundlagen auf allen Bauflächen zu gewährleisten. Weiterer Grund ist, dass sich $ 3 Art der Bebauung Abs. 3 (Geländeveränderungen zum Urgelände, insbesondere Stützmauern, Aufschüttungen, Abgrabungen maximal 1,0 m hoch) als zu eng enruiesen hat. Dabei muss zwischen funktional/strukturellan Gebäude gebundenen Maßnahmen (sollten zulässig sein) und umfassenden Hangflächenausgleichungen (nicht zulässig) unterschieden werden, um das Orts- und Landschaftsbild zu schützen (vgl. Erläuterungsbericht: Gebäude an Gelände anpassen, wesentliche Veränderungen vermeiden, Ausnahmen für geringe Raumwirkung).
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Vandans hat in seiner Sitzung vom 03. Februar 2Q26 den Entwurf einer Verordnung über die Anderung des Bebauungsplanes für das Siedlungsgebiet der Gemeinde Vandans gemäß $ 30 Abs. 3 des Raumplanungsgesetzes, LGBI.Nr.
39/1 996 idgF, beschlossen.
Der Verordnungsentwurf samt Erläuterungsbericht wurde vier Wochen auf dem Veröffentlichungsportal in der Zeit vom 05. Februar 2026 bis 05. März 2026 veröffentlicht ($ 32e des Gemeindegesetzes).
Während der Zeit der Veröffentlichung konnte jede Gemeindebürgerin/jeder Gemeindebürger oder Eigentümerin/Eigentümer von Grundstücken, auf die sich die Anderung des Bebauungsplanes bezieht, zum Verordnungsentwurf schriftlich Anderungsvorschläge erstatten. lnnerhalb der gegebenen Frist ist eine Stellungnahme im Amt der Gemeinde Vandans eingegangen.
Die Stellungnahme, der Verordnungstext, die Planbeilagen sowie der Erläuterungsbericht über die Anderung des Flächenwidmungsplanes werden dieser Beschlussvorlage beigelegt.
Es wird ersucht, zur Anderung des Bebauungsplans für das Siedlungsgebiet eine Entscheidung zu treffen, bzw. die Verordnung über eine Anderung des Bebauungsplans für das Siedlungsgebiet der Gemeinde Vandans gemäß den angeschlossenen Anlagen sowie den Erläuterungsbericht, Aktenzahl: vd031 .3-1 12026, zu beschließen.
Beschluss:
Nach einer eingehenden Erläuterung des vorliegenden Antrages sowie der eingelangten Stellungnahme durch den Vorsitzenden, sprechen sich die Damen und Herren der Gemeindevertretung einstimmig für die beantragte Anderung des Bebauungsplanes aus und genehmigen in diesem Zusammenhang die Verordnung über eine Anderung des Bebauungsplanes der Gemeinde Vandans samt den Planbeilagen - Anlage 1,2 und 3 sowie den Erläuterungsbericht, Aktenzahl: vd031 .3-1 12026.
10.Stellunonahme zum nicht drinolichen Beschluss des Vorarlberoer Landtaqes betreffend ein Gesetz über eine Anderunq des Landeslehrer-Diensthoheitsgesetzes Beschlussvorlaqe:
Dieser Beschluss wurde vom Landtag am 04. Februar 2Q26 für nicht dringlich erklärt. Dies unterliegt daher der Volksabstimmung, wenn eine solche innerhalb von 8 Wochen nach obigem Tag verlangt wird (Art. 35 der Landesverfassung). Ein solches Verlangen kann unter 17 t21
8. Si2ung Gemeindevertretung vom 26. März 2026
anderem von wenigstens 10 Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen gestellt werden.
Sofern zu dem oben angeführten Gesetz die Durchführung einer Volksabstimmung verlangt wird, hat dies die Gemeindevertretung zu beschließen.
Beschluss:
Nach einer Erläuterung der wesentlichen Anderungen durch den Vorsitzenden sprechen sich alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung dafür aus, diesem nicht dringlichen Beschluss des Vorarlberger Landtages keiner Volksabstimmung zu unterziehen.
11. Berichte und Allfälliqes
Bürgermeister Florian Küng berichtet über folgende Punkte Gemeindevorstand: Sitzung vom 24. Mär22026:
Die Tagesordnungspunkte über die 9. Sitzung des Gemeindevorstandes sowie die Beschlussfassung dazu, werden von den Anwesenden zur Kenntnis genommen.
Stand Montafon: Sitzung am 24. Februar 2026:
Die Tagesordnungspunkte über die 8. Sitzung der Standesvertretung werden vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht.
Stand Montafon Forstfonds: Sitzung der Forstfondsvertretung am 24. Februar 2026:
Die Tagesordnungspunkte über die 9. Sitzung der Forstfondsvertretung werden vom Vorsitzend en zut Kenntnis gebracht.
Vorarfberger Gemeindeverband: Schreiben vom 26. März 2Q26:
Der Vorarlberger Gemeindeverband informiert im Schreiben vom 26. März 2026 Über das größte Gemeindeentlastungspaket: Gemeinsamer Erfolg der Vorarlberger Gemeinden; über 105 Millionen Euro bis 2028 - wichtiger Schritt für Stabilität in herausfordernden Zeiten. Für die Gemeinde Vandans bedeutet das eine Entlastung in Höhe von 317.200,00 Euro. Das diesbezügliche Schreiben des Gemeindeverbandes ist heute an alle Mitglieder der Gemeindevertretung weitergeleitet worden.
Kinderbetreuung:
Auf der einen Seite nehmen die Kosten für die Kinderbetreuung stetig zu und auf der anderen Seite sinkt die Anzahl der betreuten Kinder. Aufgrund dieser Entwicklung sind die Gemeinden weiterhin stark gefordert.
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Landschaftsrei n igu ng 2026=
Die Landschaftsreinigung am 28. März 2026 ist aufgrund der Schneefälle in den letzten Tagen auf den 11. April 2026 verschoben worden.
Aktion,,Mein Vandans":
Die Aktion ,,Mein Vandans" -
gemeinsam fürs Ortsbild, eine neue Aktion von der Bürgerin Erna Ganahl und Bettina Rau, als Vorsitzende der Arbeitsgruppe Tourismus. Mit kleinen Beiträgen soll das Ortsbild von Vandans verschönert und der Gemeinschaftssinn gestärkt werden. Der Start ist ebenfalls auf den 1 1 . April 2026 verschoben worden.
Generalversamml u n g des Kran kenpflegeverei n Aussermontafon:
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8. SiEung Gemeindevertretung vom 26. Mä22026
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Heute um 18.00 Uhr hat die Generalversammlung vom Krankenpflegeverein & Mobile Hilfsdienst Außermontafon stattgefunden. lm letzten Jahr ist ein Maßnahmenpaket geschnürt worden, um neue Mitglieder zu werben. Dies ist von der Bevölkerung gut angenommen worden. lch möchte jeder und jedem Anwesenden eine Mitgliedschaft ans Herz legen.
Ortsfeuerwehr Vandans - Einweihungsfeier und Tag der offenen Tür:
Die Ortsfeuenruehr Vandans hat im Dezember einen neuen Teleskoplader als Hochwasserstützpunkt erhalten. Dieses neue Einsatzfahrzeug wird am Samstag, dem 18.
April, im Rahmen eines Tages der offenen Tür eingeweiht. Bereits am Freitagabend,
17. April, gibt es ab 20.00 Uhr einen Barbetrieb im Feuerwehrhaus. lm Namen der Kameradinnen und Kameraden der Ortsfeueruvehr Vandans lade ich alle Anwesenden sowie die Bevölkerung herzlich zu diesen Veranstaltungen ins Feuenvehrhaus ein.
Rätikonbad Vandans -
Stellenausschreibung Badewart und Badehelfer:
Nachdem mit dem Aktivpark keine Einigung erzielt werden konnte, muss die Gemeinde Vandans das Rätikonbad heuer selbst betreiben. Die dafür notwendigen Stellenausschreibungen für einen Badewart und einen Badehelfer wurden diese Woche öffentlich ausgeschrieben.
Flutlichtanlage beim Sport-Club-Montafon:
Nach den letzten Gesprächen mit den Verantwortlichen der illwerke vkw AG ist uns eine ordentliche Kostenbeteiligung zut Erneuerung der Flutlichtanlage beim Fußballplatz zugesagt worden.
Unter Punkt,,Allfälliges" ergeben sich folgende Wortmeldungen:
Armin Wachter: lch möchte allen Personen meinen Dank aussprechen, die sich an der jährlichen Landschaftsreinigung beteiligen. Diese Aktion ist von großer Bedeutung, da in den letzten Jahren vermehrt Plastik- und sonstige Abfälle auf Feldern und Wiesen liegen geblieben sind.
Armin Wachter: Die TBC-Fälle beim Wild sind in Vorarlberg sehr hoch, weshalb die Abschusspläne in sämtlichen betroffenen Regionen entsprechend erhöht wurden. ln diesem Zusammenhang möchte ich der Jägerschaft in Vandans ein ausdrückliches Lob aussprechen, da die vorgegebenen Abschüsse erfüllt wurden.
Armin Wachter: Gibt es Neuigkeiten bezüglich des Zubaus beim Bauhof?
Antwort des Bürgermeisters: Nachdem der Zubau im Bereich der Hochspannungsleitungen liegen, warten wir noch auf eine Antwort der illwerke vkw AG bezüglich der geforderten Auflagen.
Armin Wachter: lch habe gehört, dass heuer für den Betrieb des Wanderbus Rellstal nur ein Fahrzeug von der illwerke vkw AG zur Verfügung gestellt wird.
Antwort des Bürgermeisters: Ja, das stimmt. Nachdem die Silvretta Hochalpenstraße erst im Jahr 2030 wieder befahrbar ist, benötigt die illwerke vkw AG ihre Busse selbst und wir bekommen lediglich einen Bus zur Verfügung gestellt. Derzeit prüfen wir mit dem Busunternehmen Autoreisen Wachter, welche Optionen möglich sind. An dieser Stelle gebührt ein Dank an die illwerke vkw AG, die in den letzten Jahren sehr großzügig den Wanderbus Rellstal unterstützt haben.
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8. SiEung Gemeindevertretung vom 26. Mäz 2026
Lukas Sturm: Nachdem unser Vorsitzender vom Veranstaltungsteam für Kultur heute nicht anwesend ist, möchte ich auf zwei Kabarettvorstellungen in der Rätikonhalle hinweisen. Am Samstag, dem 25. April 2026 findet um 20.00 Uhr das Kabarett ,,Oma Lilli - Die Kur" mit Christian Mair und Marcus Harm unter der Regie von Maria Neuschmid statt. Am Samstag,
09. Mai 2026, ebenfalls um 20.00 Uhr findet das Kabarett ,,Troma" statt. lm fünften gemeinsamen Programm von Markus Lins und Manfred Kräutler dreht sich alles ums Träumen. Tickets sind im Bürgerservice der Gemeinde Vandans und über Ländleticket erhältlich.
Armin Wachter: Nachdem Mathias Rinderer heute ebenfalls nicht anwesend ist, möchte ich auch auf das Frühjahrskonzert der Harmoniemusik Vandans am Ostersonntag, dem 05. April 2026, hinweisen. Unter dem Motto Klanghorizonte lädt die Harmoniemusik Vandans um 19.00 Uhr in die Rätikonhalle ein.
12. Entscheidunq zum Antraq vom 18. Februar 2026 von der Wildbach- und Lawinenverbauunq - Forsttechnischer Dienst. Sektion Vorarlberq. Rheinstraße 3215. 6900 Breqenz. um Einholunq der notwendiqen noserklärunoen für die Grundinanspruchnahmen für das Verbauunqsproiekt Rellsbach Proiekt 2025 Beschlussvorlaqe:
Das Projekt ,,Rellsbach P 2025" dient dem Schutz der Gemeinde Vandans, des Energieversorgungsnetzes der illwerke vkw AG, der Verkehrswege sowie der stark frequentierten lnfrastrukturanlagen im Talboden vor den Gefährdungen des Wildbaches Rellsbach. Der Rellsbach ist ein stark geschiebeführender bis murfähiger Wildbach mit hohem Geschiebepotential; dokumentierte Ereignisse reichen bis ins Jahr 1762zurück und haben insbesondere die Kulturflächen der Parzellen Zwischenbach, lnnerbach und Fadergall wiederholt beeinträchtigt.
Das Projektgebiet erstreckt sich auf den Ober- und Unterlauf des Rellsbaches. lm Oberlauf bestehen ausgeprägte Tiefenerosionen mit Unterschneidung des linken Ufers sowie Bauwerke mit starken Erosions- und Verfallserscheinungen, die saniert und durch zusätzliche Konsolidierungssperren ergänzt werden sollen, um die Bachsohle und die Einhänge zu stabilisieren. lm Unterlauf sollen durch eine Bachumlegung, den Neubau der,,Schoderbrücke" mit vergrößertem Durchflussquerschnitt, die Sanierung und Verstärkung der Uferleitdämme sowie die Verlegung der Rellstalstraße die Gefahr von Verklausungen, Bachausuferungen und Geschiebeeinträgen in den Siedlungsraum auf dem Schwemmkegel nachhaltig reduziert werden.
Die geplanten Maßnahmen verfolgen das Ziel, den Siedlungsraum auf dem Schwemmkegel des Rellsbaches vor Uberflutung, Verschotterung und Vermurung zu schützen und die bestehenden Schutzbauwerke in ihrer Funktion zu erhalten und zu verbessern.
Für die Umsetzung des Projektes sind Grundinanspruchnahmen auf verschiedenen, teils im öffentlichen Eigentum und teils in Privateigentum stehenden Flächen erforderlich. Die Wildbach- und Lawinenverbauung ersucht daher die Gemeinde Vandans, die notwendigen Zustimmungserklärungen der betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer für diese Grundinanspruchnahmen einzuholen bzw. entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.
Es wird daher ersucht, die Einholung der notwendigen Zustimmungserklärungen für das Verbau ungsprojekt,, Rellsbach Projekt 2025" zu beschließen.
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8. SiEung Gemeindevertretung vom 26. Mä-z 2O26
Beschluss:
Nach der Erläuterung durch den Vorsitzenden sprechen sich alle Anwesenden einstimmig für die Einholung der erforderlichen Zustimmungserklärungen sowie für den Abschluss der entsprechenden Vereinbarungen mit den betroffenen Grundeigentümern für das Verbauungsprojekt,,Rellsbach Projekt 2025" aus.
Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dankt Bgm. Florian Küng allen für ihr Kommen und schließt um 22.50 Uhr die Sitzung.
Für die Richtigkeit Der Vorsitzende
Eveline Breuß
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B. Si2ung Gemeindevertretung vom 26. Mär22026