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9. Sitzung der Gemeindevertretung am 11. Juni 2026
Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.vandans.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.
Fundstellen
Raumplanung / Umwidmung
- … lT und Kompetenzzentrum Montafon" und Stand Montafon 6. Beratung und Entscheidung über diverse schriftlich eingebrachte Anderungsvorschläge zum Flächenwidmungsplan gemäß g 23a Abs. 6 RPG 7Stellungnahme zu dem nicht dringlichen Beschluss des Vorarlberger Landtages betreffend ein Gesetz über eine Anderung des …
- … über schriftlich eingebrachte Anderungsvorschläge zu entscheiden, sofern innerhalb der gesetzlichen Frist nach Abs. 3 kein offizielles Verfahren zur Anderung des Flächenwidmungsplanes eingeleitet wurde. Die Gemeindevertretung hat im Rahmen dieser Vorprüfung formell zu beschließen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einleitung …
- … hat im Rahmen dieser Vorprüfung formell zu beschließen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Anderun gsverfahrens vorliegen. Ein Flächenwidmungsplan ist ein langfristiges Planungsinstrument und darf laut Gesetz nur aus wichtigen Gründen geändert werden - wie etwa bei einer Anderung der maßgebenden …
- … Folgende acht Anderungsvorschläge liegen der Gemeindevertretung zur Prüfung und Beschlussfassung vor: Kurt Nuderscher, Aktenzahl: vd031 .2-1512020 - Umwidmung einer Teilfläche des Grundstücks Nr. 219l1 von Freifläche Freihaltegebiet in Baufläche Wohngebiet Waltraud Bargehr, Aktenzahl: vd031 .2-412022 - Umwidmung …
Vergabe / Ausschreibung
- … Natur, sprechen sich die Damen und Herren für die geplanten Straßensanierungen aus und genehmigen in diesem Zusammenhang einstimmig die vorenruähnten Auftragsvergaben entsprechend den Angeboten bzw. der Kostenzusammenstellung mit einer Gesamtsumme von 91.355,26 Euro incl. MWST. Nachdem es sich teilweise um Einheitspreise …
- … (Projekt Nr. 25-20). Die Mitglieder des Bauausschusses haben sich für eine rasche Umsetzung ausgesprochen und ersuchen die Gemeindevertretung, die Ausschreibung und Vergabe für die Baueingabeplanung sowie die AusführungsplanungiStatik zeitnah vorzunehmen. Für die Baueingabeplanung und die Ausführungsplanung/Statik …
- … sollen in weiterer Folge die Baueingabeplanung sowie die Ausführungsplanung/Statik beauftragt werden, da diese eine wesentliche Grundlage für die Ausschreibung der einzelnen Gewerke darstellen. Dadurch können entsprechende Angebote eingeholt und eine genauere Kostenaufstellung durch den Bauausschuss ausgearbeitet …
- … sowie die Ausführungsplanung/Statik. Gleichzeitig wird der Bauausschuss beauftragt, sich erneut mit den Planungen auseinanderzusetzen sowie die Ausschreibung der Gewerke und die Erstellung einer konkreteren Kostenaufstellu ng vorzu bereiten. 4. Vorlaqe und Beschlussfassunq des Rechnunqsabschlusses 2025 gemäß S 78 …
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GeuerNDEAMr VnrrrDANS
Verhandlunosschrift
aufgenommen am 11. Juni 2026 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes Vandans anlässlich der 9.
öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Funktionsperiode.
Auf Grund der Einladung vom 02. Juni 2026 nehmen an der auf heute, 19.30 Uhr, einberufenen Sitzung teil:
Liste ..Gemeinsam für Vandans":
Bgm. Florian Küng, Vbgm. lna Bezlanovits, Mag. Johannes Wachter, lng. Stefan Steininger BSc MSc, Lukas Sturm MBA, Anita Kesselbacher, Bettina Rau, Heinz Scheider, MMst. Walter Bitschnau M.Ed., Helmut Robert Bitschnau sowie Mag. Christof Obwegeser, Andre Scheider, Doris Doblinger, Denis Klanert und Monika Tisch als Ersatzmitglieder;
Liste Vandans"
Nicole Ender-Jöchl MSc, Mag. Nadine Kasper, Bettina Ganahl, Annabell Linguanti sowie Mag.pharm. Sabine Ganahl MSc als Ersatzperson;
Liste .,An frischa Loft -
Parteinunabhänqiqe Liste - Vandans:
Armin Wachter, Walter Stampfer und Frank Hepperger;
Entschuldigt Dl (FH) Mathias Rinderer (GFV), Daniel Ritter (GFV), lman lbrahim (GFV), Renate Neve (GFV), Alissa Bitschnau (GFV) Dipl.lng. Nadine Mangeng MSc (ZV)
und Sarah Ostrowski (ZV);
Schriftführerin: GBed.Eveline Breuß
Der Bürgermeister eröffnet um 19.30 Uhr eine weitere öffentliche Fragestunde. Nachdem keine Zuhörer anwesend sind und daher keine Fragen gestellt worden sind, beginnt der Vorsitzende mit der 9. öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sowie die Schriftführerin und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung.
Taoesodnuno:
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die 8. Sitzung der Gemeindevertretung am 26.
März 2026
2. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Familie und Soziales am 14. April2026
- 3. Kenntnisnahme über die Beratungen des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Bau am 27 . Mai 2026, sowie Beschlussfassung der Empfehlungen
- 4. Vorlage und Beschlussfassung des Rechnungsabschlusses 2025 gemäß $ 78 Gemeindegesetz, des Prüfberichtes sowie Kenntnisnahme der schriftlichen Stellungnahme des Bürgermeisters zum Prüfbericht
- 5. Bericht über den aktuellen Stand bezüglich der Gründung des Gemeindeverbandes,,Gemeindeverband lT und Kompetenzzentrum Montafon", der Überarbeitung des Standesstatut vom 20.März 1865, sowie Definierung einer Aufgabenabgrenzung zwischen Gemeinde,,,Gemeindeverband lT und Kompetenzzentrum Montafon" und Stand Montafon
- 6. Beratung und Entscheidung über diverse schriftlich eingebrachte Anderungsvorschläge zum Flächenwidmungsplan gemäß g 23a Abs. 6 RPG 7Stellungnahme zu dem nicht dringlichen Beschluss des Vorarlberger Landtages betreffend ein Gesetz über eine Anderung des Campingplatzgesetzes
- 8. Berichte und Allfälliges
Erlediqunq der Taqesordnunq :
1Genehmiounder Verhandlunosschrift über die 8- Sitzuno der ndevertretuno amd 26.Mär22026 Beschlussvorlaoe:
Gemäß $ 47 des Vorarlberger Gemeindegesetzes ist über jede Sitzung der Gemeindevertretung eine Verhandlungsschrift zu führen.
Diese Verhandlungsschrift ist spätestens ab der Einberufung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung während der Amtsstunden im Gemeindeamt sowie während der nächsten Sitzung zur Einsicht für die Gemeindevertreter aufzulegen. Den Parteifraktionen ist auf ihr Verlangen eine Kopie der Verhandlungsschrift zu übermitteln.
Den Gemeindevertretern steht es frei, wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Verhandlungsschrift mündlich oder schriftlich, spätestens in der nächsten Sitzung Einwendungen zu erheben, worüber in dieser Sitzung zu beschließen ist. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.
Es wird ersucht, die Verhandlungsschrift über die 8. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung am 26. Mär22026 zu genehmigen.
Beschluss:
Gegen die Verhandlungsschrift über die 8. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom
26. März 2026, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, werden keine Einwendungen erhoben, somit gilt die Verhandlungsschrift als genehmigt.
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9. Si2ung Gemeindevertretung vom 11. Juni 2026
2. Kenntnisnahme über die Beratunqen des Ausschusses für Familie und Soziales der Ge' meinde Vandans 14. Aoril2O26 Beschlussvorlage:
ln der Sitzung am 14. April 2026 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Familie und Soziales der Gemeinde Vandans mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt:
Genehmigung des Protokolls über die 1. Sitzung des Ausschusses für Familie und Soziales am 17. Juni 2025
- 2. Vorstellung der neuen Jugendkoordinatorin Monika Valentin
- 3. Vorstellung Jugendforum -
neue Zusammensetzung
- 4. lnformation zum talweiten Fachausschuss Soziales
- 5. Beratung / Themensuche für Vorträge etc.
6. Berichte und Allfälliges
Das Protokoll über diese Sitzung ist allen Gemeindevertretern übermittelt worden.
Es wird ersucht, die Beratungen des Ausschusses der Gemeinde Vandans für Familie und Soziales am 14. April2Q26 zur Kenntnis zu nehmen.
Kenntnisnahme:
Das Protokoll über die 2. Sitzung des Ausschusses für Familie und Soziales ist am 22. April 2026 an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie Ausschussmitglieder zugestellt worden.
Auf Ersuchen von Bgm. Florian Küng bringt Vbgm. lna Bezlanovits als Vorsitzende des Ausschusses für Familie und Soziales, die am 14. April2O26 festgelegte Tagesordnung bzw. deren Beratungen zur Kenntnis.
Nach den Erläuterungen durch Vbgm. lna Bezlanovits und nachdem keine Wortmeldungen erfolgen, werden die Beratungen zur Kenntnis genommen.
3.Kenntnisnahme üdie Beratunoen des Ausschusses fürBau der Gemeinde I Vandans vom 27. Mai 2026. sowie Beschlussfassunq der Empfehlungen Beschlussvorlaoe:
ln der Sitzung am 27. Mai 2026 haben sich die Mitglieder des Ausschusses für Bau der Gemeinde Vandans mit folgender Tagesordnung auseinandergesetzt:
Genehmigung des Protokolls über die 5. Sitzung des Ausschusses für Bau vom 03.
März 2026
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- 9. SiEung Gemeindevertretung vom 11. Juni 2026
- 2. Laufende Prolekte
3. Berichte und Allfälliges
Das Protokoll über diese Sitzung wird in den kommenden Tagen an die Gemeindevertretung übermittelt.
Es wird ersucht:
- a) die Beratungen zur Kenntnis zu nehmen,
- b) zu den Empfehlungen des Ausschusses für Bau eine Entscheidung zu treffen bzw. einen Beschluss zu fassen.
Ken ntnisnah me/Beschl uss :
Das Protokoll über die 6. Sitzung des Ausschusses für Bau ist am 08. Juni 2026 an alle Mitglieder der Gemeindevertretung sowie Ausschussmitglieder zugestellt worden.
Auf Ersuchen von Bürgermeister Florian Küng berichtet Denis Klanert, stellvertretend für DI(FH) Mathias Rinderer als Vorsitzender des Bauausschusses, über die am 27. Mai 2026 festgelegte Tagesordnung sowie die dazu geführten Beratungen.
ln seinen Ausführungen informiert Denis Klanert, dass der Bauausschuss zum Projekt Nr.
,,26-27 lnstandhaltung Gemeindestraßen" mit einem Vertreter der Firma Vialit sowie mit Bauhofleiter Wolfgang Bott eine umfängliche Besprechung vor Ort abgehalten habe, bei dem die technischen und finanziellen Punkte geklärt werden konnten. Die entsprechenden Angebote für die Deckschicht, Schachtsanierung und Straßenmarkierung seien vorliegend. Der Kostenvoranschlag für die Deckbelagssanierung durch die Firma Vialit sei mit einem Flächenvolumen von 3.000 m2 ausgelegt worden, das einer vollen Tagesleistung entspreche. Bei einer Ausführung geringerer Menge steige der Einheitspreis. Vom Bauausschuss und dem Bauhofleiter seien drei Flächen nach Dringlichkeit fixiert worden:
Balzerstraße größtenteils
Untere Venserstraße in zwei Teilbereichen: ab Gabelung und Glusavinastraße DerAusschuss bitte um rasche Entscheidung der Gemeindevertretung und um sofortige Auftragserteilung an die benötigten Unternehmen. Der Bauausschuss weise darauf hin, dass sich diese Sanierungsmethode als äußerst günstig erurreise - im Vergleich zu konventionellen Maßnahmen.
Für die geplanten Straßensanierungen liege folgende Kostenzusammenstellung (teilweise mit Einheitspreisen) gemäß den Angeboten vor:
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9. SiEung Gemeindevertretung vom 11. Juni 2026
Gewerk Brutto
Firma Vialit Austria -
Deckbelagsanierung €54.674,62
Gebrüder Schafferer - Begleitende Schachtdeckelerneuerung bzw. Abheben - Balzerstraße €10.896,00 Gebrüder Schafferer - begleitende Schachtdeckelerneuerung bzw. Abheben (Untervens - Abschnitt l)
€13.770,00
Gebrüder Schafferer - begleitende Schachtdeckelerneuerung bzw. Abheben (Untervens - Abschnitt 2)
€ 6.288,00
Bartenbach -Abtrag und Erneuerung Straßenmarkierunq (qeschätzt)€ 3.000,00 Summe gesamt €91.355,26
Bgm. Florian Küng gibt abschließend zu verstehen, dass im Voranschlag2026 für Straßensanierungen 100.000,00 Euro vorgesehen worden sind.
Nach Beantwortung einiger Fragen grundsätzlicher Natur, sprechen sich die Damen und Herren für die geplanten Straßensanierungen aus und genehmigen in diesem Zusammenhang einstimmig die vorenruähnten Auftragsvergaben entsprechend den Angeboten bzw. der Kostenzusammenstellung mit einer Gesamtsumme von 91.355,26 Euro incl. MWST. Nachdem es sich teilweise um Einheitspreise bzw. bei der Straßenmarkierung um eine Kostenschät zung handelt, werden den eventuell geringfügigen Abweichungen der tatsächlichen Kosten, zugestimmt.
Weiters informiert Bgm. Florian Küng über die geplante Errichtung eines Lagerhauses beim neuen Spielplatz am Bildungscampus (Projekt Nr. 25-20). Die Mitglieder des Bauausschusses haben sich für eine rasche Umsetzung ausgesprochen und ersuchen die Gemeindevertretung, die Ausschreibung und Vergabe für die Baueingabeplanung sowie die Ausführungsplanungi Statik zeitnah vorzunehmen.
Für die Baueingabeplanung und die Ausführungsplanung/Statik liege ein Angebot von Baumeister Mathias Rinderer vor. Zusätzlich, so der Bürgermeister habe er bei Heinz Fleisch vom Büro Fleisch & Loser Bauprojektabwicklung GmbH angefragt, ob die Projektabwicklung samt Baueingabeplanung übernehmen könne. Heinz Fleisch habe aufgrund fehlender Kapazitäten abgelehnt bzw. wäre eine Projektabwicklung frühestens im Herbst möglich und somit für das gegenständliche Projekt zu spät.
Da es sich um einen Kleinauftrag handle und die lngenieurleistungen mit rund 2.000,00 Euro geschätzt werden, ersucht Bgm. Florian Küng die Gemeindevertretung, die Baueingabeplanung sowie die Ausführungsplanung/Statik an Baumeister Mathias Rinderer zu vergeben.
Das Lagerhaus soll in Kooperation mit der HTL Rankweil errichtet werden. ln der heutigen Sitzung gehe es um eine Grundsatzentscheidung, ob dieses Lagerhaus errichtet werden soll oder nicht. lm Falle einer Zustimmung durch die Gemeindevertretung sollen in weiterer Folge die Baueingabeplanung sowie die Ausführungsplanung/Statik beauftragt werden, da diese eine wesentliche Grundlage für die Ausschreibung der einzelnen Gewerke darstellen.
Dadurch können entsprechende Angebote eingeholt und eine genauere Kostenaufstellung durch den Bauausschuss ausgearbeitet werden.
Für das geplante Lagerhaus am Bildungscampus sind im Voranschlag 2026 Mittel in Höhe von 50.000,00 Euro vorgesehen.
Nach Beantwortung einiger Fragen sprechen sich die Damen und Herren für die Errichtung eines Lagerhauses in Kooperation mit der HTL Rankweil am Bildungscampus aus und genehmigen die damit verbundene externe Baueingabeplanung sowie die Ausführungsplanung/Statik. Gleichzeitig wird der Bauausschuss beauftragt, sich erneut mit den Planungen auseinanderzusetzen sowie die Ausschreibung der Gewerke und die Erstellung einer konkreteren Kostenaufstellu ng vorzu bereiten.
4. Vorlaqe und Beschlussfassunq des Rechnunqsabschlusses 2025 gemäß S 78 Gemeindegesetz. des Prüfberichtes sowie Kenntnisnahme der schriftlichen Stellunqnahme des Bürqermeisters zum Prüfbericht Beschlussvorlaoe:
Gemäß $ 78 Abs. 1 Gemeindegesetz (GG) hat der Bürgermeister den Rechnungsabschluss nach Ablauf des Haushaltsjahres zu erstellen. Der Rechnungsabschluss ist jedem Gemeindevertreter rechtzeitig, mindestens aber eine Woche vor der Beschlussfassung in der Ge- 5122
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meindevertretung, zuzustellen. Die Gemeindevertretung hat den Rechnungsabschluss innerhalb von vier Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres zu beschließen, innerhalb derselben Frist ist der beschlossene Rechnungsabschluss der Landesregierung vom Bürgermeister zur Kenntnis zu bringen.
Gemäß $ 52 Abs. 2 Gemeindegesetz (GG) hat der Prüfungsausschuss die Gebarung in Bezug auf ihre ziffernmäßige Richtigkeit, auf die Ubereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften, ferner auf die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen.
Der Rechnungsabschluss für das Jahr 2025 wurde am Donnerstag, dem 28. Mai 2026 von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses geprüft.
Gemäß $ 52 Abs. 4 Gemeindegesetz (GG) ist vor der Vorlage des Prüfberichtes an die Gemeindevertretung dem Bürgermeister und der mit der Leitung der Buchhaltungs- und Kassengeschäfte betrauten Person Gelegenheit zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zu geben.
Es wird ersucht, den vorliegenden Rechnungsabschluss für das Jahr 2025 und den Prüfbericht zu beschließen, sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters zur Kenntnis zu nehmen.
Beschluss:
Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Mag. Edgar Palm sowie den Gemeindekassier Wolfgang Brunold, welcher für die Erstellung des Rechnungsabschlusses zuständig sei. Mag. Edgar Palm habe ihn dabei unterstützt und für die heutige Sitzung eine Zusammenfassung des Rechnungsabschlusses 2025 erstellt und werde diese im Anschluss den Anwesenden präsentieren. Der Rechnungsabschluss für das Jahr 2025 sei mit der Einladung zur heutigen Sitzung - allen Damen und Herren der Gemeindevertretung - in digitaler Form zugestellt worden, den Prüfbericht sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters sei am
08. Juni 2026 übermittelt worden. Leider konnte trotz aller Bemühungen der Rechnungsabschluss wieder nicht fristgerecht erstellt werden.
Am 28. Mai 2026 sei der Rechnungsabschluss für das Jahr 2025 von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses eingehend geprüft worden.
Er wolle nun aber das Wort an Mag. Edgar Palm übergeben, damit dieser den Rechnungsabschluss für das Jahr 2025, im Wesentlichen aber den Ergebnis- und Finanzierungshaushalt im Detail erläutern könne.
ln weiterer Folge erläutert Mag. Edgar Palm den Rechnungsabschluss für das Jahr 2025:
Ergebnishaushalt
Finanzierungshaushalt
Erträge / Einzahlungen 10.422.508,88 9.749.657,95
Aufiryendungen / Auszahlungen 11.317.074,60 9.846.751,97 N ettoerg eb n i s / N ettofi n a n zi erungssa/do -894.565,72 -97.094,02 Entnahme von Haushaltsrücklagen I Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 2.350.000,00 Zuweisung von Haushaltsrücklagen / Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,00 1.151.207,30 Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen / Geldfluss aus der Voranschlagswirksamen Gebarung -894.565,72 1.101.698,68 Geldfluss aus der nicht voranschlagswirksamen Gebarung 15.457,17 6 t22
9. Si2ung Gemeindevertretung vom 11. Juni 2026
Veränderung an Liquiden Mitteln 1 .1 17.155,85
Vermögenshaushalt E ndbestan d 31.12.2025=
Aktiva Passiva
(A) Langfristiges Vermögen € 42.158.117,66(C) Nettovermöqen € 19.384.398,79 (B) Kurzfristiqes Vermöoen € 969.579,76(D) lnvestitionszuschüsse € 12.868.675,24 (E+F) Fremdmittel € 10.874.623,39 Summe Aktiva €.43.127.697.21Summe Passiva c43.127.697.42 Pro-Kopf-Verschuldung € 3.344,26 Gesamtverschuldung € 9.527.784,49 Nach der ausführlichen Darstellung durch Mag. Palm bedankt sich Bürgermeister Florian Küng für die umfassenden Ausführungen. lm Anschluss weist der Vorsitzende darauf hin, dass sich die bereits angespannte Finanzlage der Gemeinde Vandans weiterhin fortsetze.
Die Gemeinde Vandans biete ein sehr gutes Betreuungsangebot für Kinder aller Altersgruppen - von der Kleinkinderbetreuung über den Kindergarten bis hin zur außerschulischen Schülerbetreuung. Dieses reiche von einer Ganztagesbetreuung bis zu Ferienbetreuungsangeboten in den schulfreien Zeiten. Dieses Angebot sei wichtig und könne sich über die Gemeindegrenzen hinaus sehen lassen, seijedoch mit erheblichen Kosten verbunden. Aufgrund der angespannten finanziellen Situation konnten zahlreiche geplante lnvestitionen und Sanierungen nicht umgesetzt werden. Die Spielräume für zusätzliche Einnahmen oder Einsparungen seien begrenzt.
Mag. Edgar Palm bringt in seiner Wortmeldung zum Ausdruck, dass die Personalkosten im Bereich der Kinderbetreuung im Vergleich zu anderen Gemeinden stark gestiegen seien.
Bürgermeister Florian Küng führt ergänzend aus, dass das Kinderbetreuungsangebot der Gemeinde Vandans in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut worden sei. Davon profitieren auch die Nachbargemeinden, indem sie ihre Kinder beispielsweise in den Ferien nach Vandans bringen können und kein eigenes Angebot - gemäß dem Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz - schaffen müssen.
Sabine Ganahl erkundigt sich nach den weiteren Schritten in Bezug auf das ehemalige Seniorenheim Schmidt.
Bürgermeister Florian Küng teilt mit, dass die ARGE Stadttunnel Feldkirch die geplante Anmietung des ehemaligen Seniorenheim Schmidt als Arbeiterunterkunft leider abgesagt habe.
Die Gemeinde Vandans stehe derzeit sowohl mit lnteressenten für eine Zwischennutzung als auch mit potenziellen lnvestoren in Kontakt. Ziel bleibe weiterhin eine touristische Nachnutzung. Er ersuche alle Anwesenden, die Gemeinde bei der Suche nach lnvestoren zu unterstützen.
Frank Hepperger, Vorsitzender des Prüfungsausschusses, betont abschließend, dass insbesondere in finanziell angespannten Zeiten die Erstellung einer Prioritätenliste unumgänglich sei.
Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, sprechen sich die Anwesenden einstimmig für die Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Jahr 2025 sowie des Prüfberichtes gemäß $ 78 Gemeindegesetz aus.
Die Stellungnahme des Bürgermeisters wird ebenfalls einstimmig zur Kenntnis genommen.
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9. Sitzung Gemeindevertretung vom 11. Juni 2026
Abschließend bedankt sich Bürgermeister Florian Küng bei den Mitgliedern des Prüfungsausschusses für die durchgeführte Prüfung, bei Gemeindekassier Wolfgang Brunold und seinem Team sowie bei Mag. Edgar Palm.
5. Bericht über den aktuellen Stand bezüqlich der Gründunq des Ggmeindeverbandes ,,Gemeindeverband lT und Kompetenzzentrum Montafon". der Uberarbeitung des Standesstatut vom 20. März 1865. sowie Definierung einer Aufqabenabgrenzung zwischen Gemeinde. .,Gemeindeverband lT und Kompetenzzentrum Montafon" und Stand Montafon Beschlussvorlaqe:
Die Montafoner Gemeinden haben im Jahr 2023 mit insgesamt neun Grundsatzbeschlüssen in den jeweiligen Gemeindevertretungen den klaren politischen Willen geäußert, die bestehenden Kooperationen zur Personal-, Finanz- und Bauvenrualtung in einem neuen, eigenständigen Mehrzweckgemeindeverband (dem ,,Gemeindeverband lT und Kompetenzzentrum Montafon", kurz MZV) zusammenzuführen. Die Gemeindevertretung Vandans hat am
26. März 2Q26 den Abschluss der Vereinbarung vom 14. Jänner 2026 zur Gründung und den Beitritt zum Gemeindeverband ,,Gemeindeverband lT und Kompetenzzentrum Montafon" gemäß $ 50 Abs. 1 litaZ 10 Gemeindegesetz einstimmig beschlossen. lnzwischen ist die rechtliche Umsetzung weit fortgeschritten und weitere vier Montafoner Gemeinden haben die endgültigen Satzungen des MZV bereits formell beschlossen.
Anlässlich der 10. Sitzung der Standesvertretung am 07 . April2026 berichtete Standesrepräsentant Daniel Sandrell, dass das bestehende Standesstatut aus dem Jahr 1865 überarbeitet und an die aktuellen Rechtsgrundlagen angepasst werden müsse. Zu diesem Zweck hat er - gemeinsam mit Landtagsvizepräsidentin Monika Vonier und Standessekretär Bernhard Maier im Rahmen von drei Besprechungen - Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens beauftragt. Diese Beauftragung erfolgte jedoch ohne vorherige Absprache mit den Bürgermeistern der Standesgemeinden.
Das am 24. April2Q26vorgelegte und am27. April2026 in einer Standesberatung präsentierte Rechtsgutachten schlägt nun einen konkurrierenden Pfad vor, der den Aufgabenkatalog des Standes Montafon massiv ausweiten würde. Dieser Entwurf eruveitert den Stand eigenmächtig um Aufgaben wie die Baurechts- und Finanzverwaltung. Diese Materien haben historisch und sachlich nichts mit dem Stand zu tun - lediglich das dafür eingesetzte Personal ist teilweise dort angestellt.
Der im Gutachten vorgeschlagene Pfad führt zu einer systematischen Aufgabenkonkurrenz und massiven Überschneidungen mit dem bereits beschlossenen MZV Montafon. Eine solche Aufgabenausweitung widerspricht dem klaren Konsens von 2023 (,,Stand als talschaftlicher Gestalter, MZV als operativer Veruvalter"), führt zu einer riskanten Machtkonzentration im Stand und entzieht der gewählten Gemeindevertretung die demokratische Kontrolle über zentrale Gemeindekompetenzen, da die Gemeindevertretungen im Standesausschuss strukturell nicht repräsentiert sind. Für die Gemeinde Vandans besteht zudem das erhebliche finanzielle Risiko, dass durch die unkontrollierte Aufgabenausweitung im Stand auch die von uns zu zahlende Standesumlage massiv ansteigt, ohne dass die Gemeindevertretung ein direktes Mitsprache- oder Budgetrecht über dieses Geld besitzt.
Einer Reform des Standesstatuts von 1865 sollte erst zugestimmt werden, wenn ein gemeinsam erstelltes Grundsatzpapier zur Aufgabenabgrenzung vorliegt. Dieses muss sicherstellen, dass die Gemeindeautonomie gewahrt bleibt, keine Aufgabenkonkurrenz entsteht und die demokratischen Mitspracherechte sowie die Budgethoheit der Gemeindevertretung bei 8 t22
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finanziellen und personellen Entscheidungen vertraglich abgesichert sind. Die Errichtung des ,,Gemeindeverbandes lT und Kompetenzzentrum Montafon" sollte wie 2023 beschlossen weiterverfolgt werden. Die dort angesiedelten operativen Aufgaben (Bau-,..Finanzveruvaltung und lT) verbleiben im MZV und sind strikt von den Debatten über die Uberarbeitung des Standesstatuts des Standes Montafon auszuklammern. Weiteres ist durch die Gemeindevertretung klar abzustecken, welche durch den Gesetzgeber festgelegten Aufgaben der Gemeinde in der Autonomie und finanziellen Eigenverantwortung der Gemeinde bleiben.
Es wird daher der Beschlussantrag gestellt, dem vorgeschlagenen Pfad des Bußjäger-Gutachtens vom 24. April2026 als Basis für eine Statutenreform eine Absage zu erteilen, den MZV-Pfad wie2023 beschlossen weiterzuverfolgen und eine Reform des Standesstatuts von 1865 strikt an ein vorheriges, bindendes Grundsatzpapier zur Aufgaben- und Ausgabenabgrenzung zu knüpfen.
Beschluss:
Einleitend informiert der Vorsitzende, dass bereits fünf Montafoner Gemeinden der Gründung bzw. den Satzungen des ,,Gemeindeverband lT und Kompetenzzentrum Montafon" zugestimmt haben. Bei diesem Mehrzweckverband könne - mit Ausnahme des lT-Bereiches - jede Gemeinde künftig selbst entscheiden, welche Dienstleistungen sie vom neuen Gemeindeverband in Anspruch nehmen möchte. Wie bereits in der Beschlussvorlage enrvähnt, sei Gegenstand der heutigen Beratung, ob die Gemeinde Vandans an ihrem Beitrittsbeschluss vom
26. März 2026 festhalte. Zudem soll das Ansinnen der Auftraggeber bezüglich des Rechtsgutachtens von Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger besprochen werden. Von diesen würden die Aufgaben des neuen MZV beim Stand Montafon gesehen - dies trotz Widerspruch zu den bereits von neun Gemeinden gefassten Grundsatzbeschlüssen bzw. fünf gefassten endgültigen Beschlüssen zum Beitritt, welche diese operativen Aufgaben in einem eigenen, vom Sta nd u nabhän g igen Mehrzweckverba nd vorsehen.
Bgm. Florian Küng betont weiters, dass es im Rahmen der kommunalen Autonomie liege und die Gemeindevertretung selbst entscheide, in welchem Umfang die ihr nach dem Gemeindegesetz obliegenden Venrualtungsaufgaben - von welchem Gemeindeverband - erledigt werden oder in der Hand der Gemeinde verbleiben. Es sei zwar außer Streit gestellt, dass das historische Standesstatut von 1865 dringend überarbeitet und an moderne gesetzliche Rahmenbedingungen angepasst werden müsse. Da dies in der Vergangenheit jedoch bereits dreimal vergeblich versucht worden sei, vertrete er die Auffassung, dass vor einem erneuten Anlauf zuerst der Kontakt mit allen zehn beteiligten Gemeindevertretungen gesucht werden müsse. Nur so lasse sich fundiert eruieren, welche gemeinschaftlichen, talweiten Aufgaben beim Stand gesehen werden und welche in der Hoheit der Gemeinden bleiben.
Der Stand Montafon sei ein gestalterisches, regionalplanerisches Konstrukt für politische Richtungsentscheidungen. Dort gäbe es genügend sinnvolle Aufgaben, die eine entsprechende Entscheidungsbefugnis benötigen, angefangen von der regionalen Raumplanung und Sozialraumplanung über die Montafoner Museen, die Heimatpflege, die Bibliothek, die Musikschule bis hin zur Mobilität und dem ÖpruV. All diese Aufgaben haben etwas gemeinsam, und zwar, dass dort gestalterische Entwicklungsentscheidungen getroffen werden müssen. Dies sei auch der maßgebliche Unterschied zum ,,Gemeindeverband lT und Kompetenzzentrum Montafon", welcher als reiner operativer Hilfsapparat fungiere und Verwaltungsaufgaben - wie die Erstellung von Baubescheiden, Gehaltsabrechnungen, Voranschlägen oder Rechnungsabschlüssen - streng nach den Vorgaben der einzelnen Gemeinden abarbeite. Um diese Venrualtungsaufgaben zweckmäßig und effizient zu erledigen, brauche es die verpflichtende gemeinsame lT, eine einheitliche Softwarestruktur, Arbeitsplatzbetreuung sowie abgestimmte Prozessabläufe (2. B. bei V-DOK, VRV 2015, V-GEO und G|S-Programmen). Mit der Einladung zur heutigen Sitzung sei an alle Gemeindevertreter umfassende Unterlagen zugestellt worden, um sich ein eigenes Bild zu machen.
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Abschließend so der Vorsitzende bitte er um die Meinung der Anwesenden, da er als Bürgermeister im Standesausschuss als entsandter Vertreter im direkten Auftrag der Gemeindevertretung Vandans agiere.
Bettina Ganahl zeigt sich verwundert, über die Vorgehensweise im Stand Montafon und verortet dort ein grundlegendes Problem in der Zusammenarbeit.
Mag. Christof Obwegeser führt in seiner Wortmeldung aus, dass sich die Marktgemeinde Schruns sowie die Gemeinden Vandans, Bartholomäberg, St. Gallenkirch und St. Anton im Montafon bereits klar für den Beitritt zum neuen MZV ausgesprochen haben. Vor dem Hintergrund, dass es sich hierbei um die drei größten Gemeinden des Tales handle und im Vorfeld zahlreiche Abstimmungen mit den Bürgermeistern, dem Vorarlberger Gemeindeverband sowie der Bezirkshauptmannschaft Bludenz stattgefunden haben (inklusive mehrfacher Satzungsanpassungen), sei die Beauftragung eines Rechtsgutachtens - ohne Absprache mit den übrigen Gemeinden - für ein konkurrierendes Gefäß absolut nicht nachvollziehbar. Aktuell bestehe eine Pattsituation im Tal, da vier Gemeinden noch keine finalen Beschlüsse gefasst haben. Er spreche sich klar dafür aus, Macht zu verteilen - anstatt zu konzentrieren.
Die operativen Venvaltungsaufgaben sollten plangemäß vom neu gegründeten Gemeindeverband übernommen und keinesfalls beim Stand Montafon angesiedelt werden. Zudem fehle dem Stand aktuell die entsprechende Rechtsgrundlage, um diese Verwaltungsaufgeben zu übernehmen.
lng. Stefan Steininger gibt in seiner Wortmeldung zu verstehen, dass er die Vorgehensweise im Stand ebenfalls nicht nachvollziehen könne. Ein weitreichendes Gutachten im Namen des Standes in Auftrag zu geben, ohne die Bürgermeister vorab zu informieren oder eine Beschlussfassung einzuholen, sei eine höchst merkwürdige und intransparente Vorgehensweise.
Armin Wachter betont in seiner Wortmeldung, dass sich die Gemeindevertretung Vandans in der Sitzung am 26. Mär22026 klar für den Beitritt zum MZY ausgesprochen habe. Es gebe folglich keinen sachlichen Grund, diesen Beschluss zu korrigieren.
Helmut Robert Bitschnau gibt in seinen Ausführungen zu bedenken, dass es im talschaftlichen Gefüge immer schon Machtspiele und polltische Einflussnahmen gegeben habe und diese auch weiterhin existieren werden. Es seijedoch schade, dass sich die Montafoner Gemeinden in diesem Fall nicht offener darum bemühen, gemeinsam an einem Strang zu ziehen und transparente Lösungen zu finden.
Nach einigen Wortmeldungen grundsätzlicher Natur sprechen sich die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung einstimmig dafür aus, unverändert am Beitrittsbeschluss vom
26. März 2026 zum Mehrzweckgemeindeverband (,,Gemeindeverband lT und Kompetenzzentrum Montafon", kurz MZV) festzuhalten. Die dort angesiedelten operativen Aufgaben (wie lT, Bau- und Finanzvenrvaltung) sollen bei diesem neuen Verband verbleiben und sind strikt von den Debatten über eine Uberarbeitung des Standesstatuts auszuklammern.
Des Weiteren plädiert die Gemeindevertretung einstimmig dafür, dass vor der Überarbeitung des Standesstatus ein zwischen den Gemeindevertretungen und dem Stand Montafon akkordiertes, verbindlichen Grundsatzpapier zur Aufgabenabgrenzung erstellt werden muss.
Beratuno und Entscheiduno über diverse schriftlich einoebrachte Anderunosvor-6.
schläqe zum Flächenwidmunqsplan qemäß
S 23a Abs. 6 RPG
Beschlussvorlaqe:
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Gemäß g 23a Abs. 6 des Vorarlberge.f Raumplanungsgesetzes (RPG) hat die Gemeindevertretung über schriftlich eingebrachte Anderungsvorschläge zu entscheiden, sofern innerhalb der gesetzlichen Frist nach Abs. 3 kein offizielles Verfahren zur Anderung des Flächenwidmungsplanes eingeleitet wurde. Die Gemeindevertretung hat im Rahmen dieser Vorprüfung formell zu beschließen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Anderun gsverfahrens vorliegen.
Ein Flächenwidmungsplan ist ein langfristiges Planungsinstrument und darf laut Gesetz nur aus wichtigen Gründen geändert werden - wie etwa bei einer Anderung der maßgebenden Rechtslage oder bei einer wesentlichen Anderung der für die Raumplanung bedeutsamen Verhältnisse.
lm Rahmen dieser Vorprüfung hat die Gemeindevertretung die Aufgabe, die geplanten Anderungen umfassend zu diskutieren. Dabei ist insbesondere eine fundierte lnteressenabwägung gemäß S 3 RPG vorzunehmen und detailliert zu prüfen, ob die einzelnen Vorhaben den übergeordneten Zielen des Räumlichen Entwicklungsplanes (REP) der Gemeinde Vandans entsprechen.
Folgende acht Anderungsvorschläge liegen der Gemeindevertretung zur Prüfung und Beschlussfassung vor:
Kurt Nuderscher, Aktenzahl: vd031 .2-1512020 - Umwidmung einer Teilfläche des Grundstücks Nr. 219l1 von Freifläche Freihaltegebiet in Baufläche Wohngebiet Waltraud Bargehr, Aktenzahl: vd031 .2-412022 - Umwidmung einer Teilfläche der Grundstücke Nr.23, Nr.24l1 und Nr. 2412von Vorbehaltsfläche Camping in Freifläche Sondergebiet (Reitplatz)
Ernst Tagwerker, Aktenzahl: vd031 .2-1712025 - Umwidmung einer Teilfläche des Grundstücks Nr. 34/1 von FS - Geräteschuppen in eine Baufläche (BK od. BB-l)
4. Ulrich Dietrich, Aktenzahl: vd031 .2-412026 - Umwidmung einer Teilfläche des Grundstücks Nr. 215 von Baufläche Wohngebiet in Freifläche Freihaltegebiet Hildegard Behrens, Aktenzahl: vd031 .2-512026 - Umwidmung einer Teilfläche des Grundstücks Nr. 1040 von Freifläche Freihaltegebiet in Baufläche Wohngebiet Gerhard Maier, Aktenzahl: vd031 .2-612026 - Umwidmung einer Teilfläche der Grundstücke Nr. 108/1 und Nr. 109/1 von Freifläche Freihaltegebiet in Baufläche Wohngebiet Gerhard Stampfer, Aktenzahl: vd031 .2-712026 - Umwidmung einer Teilfläche des Grundstücks Nr. 26211 von Freifläche Freihaltegebiet in Baufläche Wohngebiet Daniel Ammann, Aktenzahl: vd031 .2-1212026 - Umwidmung einer Teilfläche des Grundstücks Nr. 1787l1von Freifläche Freihaltegebiet in Baufläche Wohngebiet Es wird die Gemeindevertretung ersucht, über jeden der vorliegenden acht Anderungsvorschläge einzeln abzustimmen und jeweils gesondert zu beschließen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines offiziellen Anderungsverfahrens des Flächenwidmungsplanes gegeben sind oder ob die Anträge mangels Vorliegens wichtiger raumplanerischer Gründe bzw. wegen Widerspruchs zum Räumlichen Entwicklungsplan abgewiesen werden.
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9. Sitzung Gemeindevertretung vom 11. Juni 2026
7.
8.
Beschlüsse:
1. Kurt Nuderscher. l: vd031 .2-1512020 - Umwidmunoeiner Teilfläche des Grundstücks Nr. 219/1 von Freifläche Freihalteqebiet in Baufläche Wohnqebiet:
Nach einer eingehenden Erläuterung des Antrages von Herrn Kurt Nuderscher durch den Vorsitzenden sprechen sich die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung einstimmig für eine Abweisung des vorliegenden Antrages - Aktenzahl: vd031.2- 1512020 - aus.
Die Abweisung wird im Wesentlichen damit begründet, dass das Grundstück für eine Bebauung ungeeignet ist, da die für eine Widmungsänderung erforderlichen raumplanerischen Voraussetzungen nicht gegeben sind und folgende sicherheitsrelevante Gründe entgegenstehen:
Gegebene Gefahrensituation (WLV-Gefahrenzonen); Das gegenständliche Grundstück liegt innerhalb mehrerer Gefahrenzonen gemäß der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV). Konkret betriffi dies die Rote Gefahrenzone (Wildbach), die Gelbe Gefahrenzone (Wildbach bzw. Lawine) sowie den Braunen Hinweisbereich (Steinschlag).
Mangelnder Waldabstand und forstliche Vorgaben; Die betroffene Fläche ist bewaldet. Gemäß den Richtlinien der Abteilung Forstwesen des Landes Vorarlberg und den Vorgaben des REP ist aus Sicherheitsgründen ein Mindestabstand zum Wald einzuhalten, der der Länge eines hiebsreifen Baumes entspricht. Dies ist im gegenständlichen Bereich nicht möglich. Ein Heranrücken an den Wald würde erhebliche Umweltauswirkungen und Sicherheitsrisiken nach sich ziehen.
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Natur- und Biotopschutz; Unmittelbar angrenzende Fläche n bzw. Teile des Grundstückes selbst, liegen innerhalb eines geschützten Biotops gemäß dem Biotopinventar des Landes Vorarlberg.
Da die beantragte Widmungsänderung somit in klarem Widerspruch zu den verbindlichen Zielen des Räumlichen Entwicklungsplanes der Gemeinde Vandans steht, sind die gesetzlichen Anderungsvoraussetzungen nicht gegeben. Es war daher gemäß $ 23a Abs. 6 des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes festzustellen, dass die Voraussetzungen für eine entsprechende Anderung des Flächenwidmungsplanes nicht vorliegen.
2. Waltraud Barqehr. Aktenzahl: vd031.2-412022 - Umwidmuno einer Teilfläche der Grundstücke Nr. 23.r.2411 und Nr. 2412von Vorbehaltsfläche Campinq in Freifläche a Sonderqebiet (Reitplatz):
Nach einer eingehenden Erläuterung des Antrages von Frau Waltraud Bargehr durch den Vorsitzenden, sprechen sich die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung einstimmig für eine Abweisung des vorliegenden Antrages - Aktenzahl: vd031 .2-412022
- aus.
Die Abweisung wird im Wesentlichen auf die vorliegende raumplanerische Vorbegutachtung des Amtssachverständigen des Landes Vorarlberg vom 23. Oktober 2025 gestützt. Gemäß $ 18 Abs.4 RPG setzt die Festlegung eines Sondergebietes voraus, dass die geplanten Anlagen ihrer Zweckbestimmung nach an einen bestimmten Standort gebunden sind oder sich dafür besonders eignen.
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Aus fachlicher Sicht ist im gegenständlichen Fallweder eine rechtliche Standortgebundenheit noch eine Standorteignung aus nachstehenden Gründen gegeben:
Eine funktionale oder betriebliche Einheit mit einer bestehenden Reitschule oder einem Pferdehof liegt nicht vor; der beantragte Reitplatz steht in keinem Bezug zu einem Stall und dient nicht als betriebsnotwendige Ergänzung.
Dem Standort mangelt es an einer adäquaten lnfrastruktur, insbesondere sind vor Ort keine Parkplätze oder Umschlagflächen für den Pferdetransport vorhanden.
Die alternative Zuwegung zu Pferd birgt erhebliche Nutzungskonflikte; Die Tiere müssten über den parallel zur lll verlaufenden Landesradweg geführt werden, welcher stark von Radfahrern sowie Fußgängern, teils mit Hunden, frequentiert wird.
Dieser Umstand zieht erhebliche Sicherheitsrisiken für alle Verkehrsteilnehmer nach sich.
Die unmittelbare Nachbarschaft zu den bestehenden öffentlichen Sport- und Erholungsanlagen (Freibad und Fußballplätze) schließt eine Eignung aus. Durch den Reitbetrieb und den Bade- bzw. Spielbetrieb ist mit wechselseitigen Geräusch- und Lärmbelästigungen zu rechnen. Zudem ist das angrenzende Wohngebiet nicht weit entfernt, weshalb auch dort mit unzumutbaren lmmissionen (Geruch und Fluginsekten) gerechnet werden müsse.
aDa der Bereich überdies keine adäquaten Möglichkeiten für das Ausreiten in das umliegende Wegenetz bietet, ist die Anlage als raumplanerisch unzweckmäßig einzustufen.
Da somit die gesetzlichen Kriterien für eine Sondergebietswidmung gemäß $ 18 Abs.
4 RPG nicht erfüllt sind und das Vorhaben privaten lnteressen dient, stehen überuriegende öffentliche lnteressen der Anderung entgegen. Es war daher gemäß $ 23a Abs.
6 des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes festzustellen, dass die Voraussetzungen für eine entsprechende Anderung des Flächenwidmungsplanes nicht vorliegen.
3. Ernst Taowerker. Aktenzahl: vd031.2-17 5Umwidmuno einer Teilfläche des Grundstücks Nr. 34/1 von FS - Geräteschuppen in eine Bauflaehe (BK pd-EB-lI Nach einer eingehenden Erläuterung des Antrages von Herrn Ernst Tagwerker durch den Vorsitzenden, sprechen sich die Anwesenden einstimmig für eine Abweisung des vorliegenden Antrages - Aktenzahl: vd031 .2-1712025 - aus.
Die Abweisung und die Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Anderungsvoraussetzungen basieren maßgeblich auf der eingeholten negativen fachlichen Außerung des Unabhängigen Sachverständigenrates (USR) vom 6. Mai 2026, GZ:
USR26 53835. Der USR kam nach Durchführung eines Lokalaugenscheins und raumplanerischer Prüfung zu folgender für die Gemeindevertretung ausschlaggebender Beurteilung:
Mangelnde Widmungsvoraussetzungen und REP-Widerspruch: Das Ansuchen steht im Widerspruch zum geltenden Räumlichen Entwicklungsplan (REP 2025)
der Gemeinde Vandans, da der antragsgegenständliche Bereich außerhalb des festgelegten Siedlungsrandes liegt. Eine Bauflächenwidmung würde somit. den übergeordneten Planungszielen der Gemeinde widersprechen, da eine Uberschreitung des Siedlungsrandes vorliegt.
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alnadäquate und nicht standortgerechte Nutzung: Der Antragsteller strebt eine Umnutzung des Bestandsgebäudes zur Errichtung einer Kfz-Werkstätte an. Aus raumplanungsfachlicher Sicht ist es jedoch unstrittig, dass diese beantragte Nutzung für den betroffenen Standort absolut nicht adäquat und unvereinbar ist. Eine Kfz- Werkstätte steht im klaren Widerspruch zu den in einer Baufläche Kerngebiet (BK)
sinnvolleruveise anzustrebenden Nutzungen. Eine andere Bauflächenkategorie (wie das beantragte Betriebsgebiet) wird an dieser Stelle in der 2. bzw.3. Bautiefe des zentralen Siedlungsgebietes als nicht zweckmäßig erachtet.
Notwendigkeit einer übergeordneten Gesamtplanung: Der USR betont, dass eine antragsgemäße Einzelwidmung keinesfalls empfohlen werden kann. Zwar wäre für den zentralen Bereich langfristig eine kerngebietstypische Nutzung zur Stärkung des Ortszentrums denkbar, dies setzt jedoch zwingend eine vorausgehende, qualitätsvolle Gesamtplanung und eine Anderung des übergeordneten Räumlichen Entwicklungsplanes zur Anpassung des Siedlungsrandes voraus. Dabei müssten zudem die Rahmenbedingungen für die geplante Bahntrasse (Korridor für öffentliche Verkehrsmittel) mitberücksichtigt werden. Zum aktuellen Zeitpunkt sind diese planerischen Voraussetzungen nicht gegeben.
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. lnfrastrukturelle Einschränkungen: Das Grundstück befindet sich zudem teilweise innerhalb einer gelben Wildbachgefahrenzone der WLV.
Da das Vorhaben somit den Zielen des Räumlichen Entwicklungsplanes (REP) der Gemeinde widerspricht, die beantragte Betriebsnutzung am konkreten Standort fachlich als nicht vertretbar eingestuft wird und der USR ausdrücklich die Empfehlung abgegeben hat, dem Ansuchen nicht zu folgen, war gemäß $ 23a Abs. 6 des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes festzustellen, dass die Voraussetzungen für eine Anderung des Flächenwidmungsplanes nicht vorliegen.
Ulrich Dietrich. Aktenzahl: vd031.2-412026 - Umwidmunq einer Teilfläche des Grundstücks Nr. 215 von Baufläche Wohnqebiet in Freifläche Freihalteqebiet:
Nach einer eingehenden Erläuterung durch den Vorsitzenden des Antrages von Herrn Ulrich Dietrich, sprechen sich die Anwesenden einstimmig für eine Abweisung des vorliegenden Antrages - Aktenzahl: vd031 .2-412026 - aus.
Die Abweisung und die Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Anderungsvoraussetzungen werden maßgeblich mit den Ergebnissen aus dem REP-Prozess begründet. Die gegenständliche Stellungnahme des Antragstellers wurde im Zuge der Ausarbeitung des Räumlichen Entwicklungsplanes (REP) der Gemeinde Vandans bereits umfassend geprüft und im entsprechenden Behandlungsvorschlag wie folgt fachlich beurteilt:
Siedlungsstruktur und Siedlungsrand: Der im REP-Entwurf festgelegte mittelfristige Siedlungsrand folgt in diesem Bereich konsequent der Rellstalstraße, welche hier die klare und logische Grenze des Siedlungsgebietes darstellt.
Gegebene Bauflächeneignung: Die Flächen, die sowohl östlich als auch westlich an das Grundstück Nr. 215 angrenzen, sind im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan bereits als Bauflächen gewidmet und auch schon entsprechend bebaut. Die gegenständliche Fläche fügt sich nahtlos in dieses bestehende Wohngebiet ein und eignet sich in hervorragender Weise für eine Bebauung.
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aGeringe raumplanerische und ökologische Bedeutung als Freifläche: Das Grundstück weist aufgrund seiner Größe und zentralen Lage keine bedeutende Funktion als raumrelevante Freifläche auf. Zudem besitzt das Areal keine besondere ökologische Wertigkeit, die eine Rückwidmung rechtfertigen würde.
Gegebene Gefahrensituation (WLV-Gefahrenzonen): Das Grundstück ist raumplanerisch aufgrund einer kumulierten Naturgefahrensituation für eine dauerhafte Wohnbebauung ungeeignet. Die Teilfläche liegt sowohl innerhalb einer gelben Gefahrenzone für Lawinen als auch innerhalb einer gelben Gefahrenzone für Wasser (Hochwasser/Wildbach). Darüber hinaus befindet sich das Areal im braunen Hinweisbereich für Steinschlag und grenzt im Nahbereich direkt an eine rote Gefahrenzone für Wasser an. Ein Heranrücken der Wohnbebauung an diese gefährdeten Zonen ist aus Gründen des vorbeugenden Katastrophenschutzes und zum Schutz von Leib, Leben und Sachwerten nicht verantwortbar.
Mangelnder Waldabstand und forstliche Gefahren: Das Areal grenzt unmittelbar an das bewaldete Grundstück Nr. 59/2 an. Der Abstand der geplanten Baufläche zum bestehenden Wald beträgt weniger als eine hiebsreife Baumlänge. Gemäß 15122
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Aus diesen Gründen wurde im Zuge des übergeordneten Planungsverfahrens festgelegt, dass keine Anderung im REP erforderlich ist und der Siedlungsrand weiterhin - wie im Entwurf - verankert bleibt.
Da ein Flächenwidmungsplan ein langfristiges Planungsinstrument darstellt und eine Rückwidmung von voll erschlossenem und baulich geeignetem Wohngebiet in Freihaltegebiet den strategischen Zielen des Räumlichen Entwicklungsplanes (Verdichtung nach innen, Schließung von Baulücken innerhalb des Siedlungsrandes) widerspricht, liegen keine wichtigen raumplanerischen Gründe für eine Anderung vor. Es war daher gemäß $ 23a Abs. 6 des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes festzustellen, dass die Voraussetzungen für eine entsprechende Anderung des Flächenwidmungsplanes nicht gegeben sind.
5. Hildeqard Behrens, Aktenzahl: vd031 .2-512026 - Umwidmunqeiner Teilfläche des Grundstücks Nr. 1040 von Freifläche Freihalteqebiet in Baufläche Wohnqebiet:
Nach einer eingehenden Erläuterung durch den Vorsitzenden des Antrages von Frau Hildegard Behrens, sprechen sich die Anwesenden einstimmig für eine Abweisung des vorliegenden Antrages - Aktenzahl: vd031 .2-512026 - aus.
Die Abweisung wird im Wesentlichen damit begründet, dass die für eine Widmungsänderung erforderlichen raumplanerischen Voraussetzungen nicht gegeben sind und das Vorhaben im Widerspruch zu den strategischen Zielen des Räumlichen Entwicklungsplanes (REP) der Gemeinde Vandans steht. Folgende detaillierte fachliche und sicherheitsrelevante Gründe stehen einer Umwidmung der Teilfläche des Grundstücks Nr.
1040 entgegen:
Widerspruch zum Siedlungsrand und den REP-Entwicklungszielen: Die beantragte Fläche befindet sich zur Gänze außerhalb des im Räumlichen Entwicklungsplan (REP) verbindlich festgelegten Siedlungsrandes im peripheren Ortsrandbereich ,,Rifes". Eine Ausweitung der Baufläche in dieses Freihaltegebiet läuft den Grundsätzen der geordneten Siedlungsentwicklung zuwider. Zudem fokussiert die strategische Ausrichtung des REP die bauliche Entwicklung und Verdichtung dezidiert auf gut erschlossene Gebiete im Zentrum, um die bestehende lnfrastruktur effizient zu nutzen und eine Zersiedelung an den Ortsrändern zu verhindern.
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den verbindlichen Richtlinien der Abteilung Forstwesen des Landes Vorarlberg und den Vorgaben des REP ist aus Sicherheitsgründen (wie etwa Windwurf, Astbruch oder Schneelast) zwingend ein Mindestabstand einzuhalten, der der Länge eines hiebsreifen Baumes entspricht. Dies ist im gegenständlichen Bereich nicht möglich. Durch ein Heranrücken an den Wald wären infolge der exponierten Situation erhebliche Gefahren für die künftigen Bewohner sowie negative Umweltauswirkungen zu enrvarten.
Da somit das Vorhaben den grundlegenden Zielen des Räumlichen Entwicklungsplanes der Gemeinde Vandans direkt widerspricht und die raumplanerischen Anderungsvoraussetzungen wegen der gravierenden, mehrfachen Gefahrensituation sowie des unzureichenden Waldabstandes keinesfalls vorliegen, war gemäß $ 23a Abs. 6 des Vorarlberger Ra.umplanungsgesetzes festzustellen, dass die Voraussetzungen für eine entsprechende Anderung des Flächenwidmungsplanes nicht gegeben sind.
6. Gerhard Maier. Aktenzahl: vd031 .2-612026 -Umwidmunq einer Teilfläche der Grundstücke Nr. 108/1 und. 1091 1 von Freifläche Freihalteoebiet in Baufläche Wohnqebiet:
Nach einer eingehenden Erläuterung durch den Vorsitzenden des Antrages von Herrn Gerhard Maier, sprechen sich die Anwesenden einstimmig für eine Abweisung des vorliegenden Antrages - Aktenzahl: vd031 .2-612026 - aus.
Die Abweisung und die Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Anderungsvoraussetzungen werden im Wesentlichen damit begründet, dass das Vorhaben im Widerspruch zu den strategischen Zielen des Räumlichen Entwicklungsplanes (REP)
der Gemeinde Vandans sowie zum rechtskräftigen Rahmenplan zur Quartiersentwicklung steht. Folgende detaillierte raumplanerische und ortsbildprägende Gründe stehen einer Umwidmung der Teilfläche entgegen:
Widerspruch zum Rahmenplan ,,Dorfzentrum" und Quartiersentwicklung: Die betroffenen Grundstücke stellen im Ortszentrum einen wertvollen, innerörtlichen Freiraum dar. lm kooperativen Planungsverfahren zur Quartiersentwicklung (Rahmenplan Dorfzentrum) wurde dieses Areal ausdrücklich als schützenswerte Grünfläche definiert, um den dörflichen Charakter und die wichtigen Sichtbeziehungen im Kernbereich der Gemeinde dauerhaft zu erhalten.
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Erhalt des Orts- und Ortsbildcharakters: Gemäß den strategischen Hauptzielen des REP sind siedlungsgliedernde Wiesen und Grünflächen im Siedlungsgebiet zwingend zu erhalten. Das gegenständliche Grundstück ist in seiner bestehenden Form prägend für das grüne Ortsbild im unmittelbaren Zentrum.
Ensembleschutz und Gefährdung von Sichtbeziehungen: Die gegenständliche Teilfläche befindet sich im sensiblen Nahbereich der neuen Pfarrkirche sowie des denkmalgeschützten Ensembles des ehemaligen Gasthauses Krone. Eine Verbauung läuft dem Freihaltegebot zuwider, welche den Schutz von Freiflächen um markante, historische und ortsbildprägende Elemente zum Erhalt von Blickbeziehungen vorsieht.
Widerspruch zur strategischen Ortskernstärkung: Das Grundstück besitzt laut den übergeordneten Zielsetzungen des REP eine wesentliche Funktion als potenzieller Begegnungsraum im erweiterten Kirchenvorplatz. lm Sinne einer qualitätsvollen Zentrumsgestaltung soll dieses Areal von oberflächigen Stellplätzen sowie massiven Baukörpern freigehalten und als öffentlicher Freiraum aufgewertet werden.
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9. SiEung Gemeindevertretung vom 11. Juni2026
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Da somit das Vorhaben den grundlegenden, verbindlichen Zielen des Räumlichen Ent wicklungsplanes der Gemeinde Vandans sowie dem beschlossenen Rahmenplan zur Quartieisentwicklung ,,Dorfzentrum" direkt widerspricht, sind die gesetzlichen Anderungsvoraussetzungen nicht gegeben. Es war daher gemäß $ 23a Abs. 6 des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes festzustellen, dass die Voraussetzungen für eine enl sprechende Anderung des Flächenwidmungsplanes nicht gegeben sind.
7 Gerhard Stamofer. Aktenzahl: vd0312-712026 - Umwidmunoetner Teilflächedes Grundstücks Nr. 26211 von Freifläche Freihalteqebiet in Baufläche Wohnsebiet:
Nach einer eingehenden Erläuterung durch den Vorsitzenden des Antrages von Herrn Gerhard Stampfer, werden von der Gemeindevertretung folgende zwei Beschlüsse zum vorliegenden Antrag - Aktenzahl: vd031 .2-712026 gefasst:
1. Beschluss (Aufhebung des historischen Beschlusses):
Die Mitglieder der Gemeindevertretung sprechen sich einstimmig für die Aufhebung der in den Sitzungen vom 26. Juli 2016 und 11. August 2016 gefassten Beschlüsse zur Anderung des Flächenwidmungsplanes von Freifläche Freihaltegebiet (FF) in Baufläche Wohngebiet (BW) hinsichtlich des damaligen Antrages vom 14. Juli2016 (bezogen auf das Gst. Nr. 26213) aus.
Begründung: Die damalige Zustimmung der Gemeindevertretung erfolgte unter der expliziten Auflage bzw. dem Vorbehalt, dass von allen betroffenen Grundeigentümern eine Vereinbarung über den Verlauf der Hochwasserentlastungsleitung sowie der erforderlichen Grundbereitstellung unterzeichnet wird. Gemäß der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zum Raumplanungsrecht und den Vorgaben des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes (RPG) müssen jedoch zum Zeitpunkt der Beschlussfassung alle für die Entscheidung relevanten Sachverhalte und die not wendige Grundlagenforschung vollständig und klar vorliegen. Beschlüsse der Gemeindevertretung, die unter einem Vorbehalt oder einer nachträglichen Bedingung gefasst werden, sind mangels abschließender Entscheidungsgrundlage nicht rechtskonform und somit aufzuheben.
2. Beschluss (Abweisung des aktuellen Antrages):
Alle anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung sprechen sich einstimmig für eine Abweisung des vorliegenden Antrages - Aktenzahl: vd031 .2-712026 - aus.
Die Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Anderungsvoraussetzungen wird im Wesentlichen wie folgt begründet:
Lage außerhalb des Siedlungsrandes: Die gegenständliche Fläche liegt größtenteils außerhalb des im Räumlichen Entwicklungsplan (REP) der Gemeinde Vandans verbindlich festgelegten mittelfristigen Siedlungsrandes.
WlV-Gefahrenzone (Blauer Vorbehaltsbereich): Das Grundstück befindet sich im Gefahrenzonenplan der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) im Blauen Vorbehaltsbereich, welcher für eine eventuelle zukünftige Verbauung des Sponnagrabens und die sichere Ableitung des Gerinnes in den Rellsbach planerisch freizuhalten ist.
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9. SiEung Gemeindevertretung vom 11. Juni 2026
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aMangelnde raumplanerische Anderungsvoraussetzungen: Es liegen keine wichtigen raumplanerischen Gründe gemäß $ 23 Abs. 1 des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes vor, die eine Abkehr von der langfristigen Festlegung als Freihaltegebiet rechtfertigen würden. Ein Abweichen von den strategischen Planungszielen des REP würde den Zielen einer geordneten und sicheren Raumordnung widersprechen.
Es war daher gemäß
$ 23a Abs. 6 des Vorarlberger Rau
stellen, dass die Voraussetzungen für eine entsprechende mungsplanes nicht gegeben sind.
m.plan ungsgesetzes festzu-
Anderung des Flächenwid-
Walter Stampfer hat wegen Befangenheit weder an der Beratung noch an der Abstimmung teilgenommen.
8. Daniel Ammann. nzahl: vd031 .2-1212026 - Umwidmunoeiner Teilfläche des Grundstücks Nr. 17711 von Freifläche Freihalteqebiet in Baufläche Wohnoebiet:
Nach einer eingehenden Erläuterung des Antrages von Herrn Daniel Ammann durch den Vorsitzenden, sprechen sich die Mitglieder der Gemeindevertretung einstimmig für eine Abweisung des vorliegenden Antrages - Aktenzahl: vd031 .2-1212026 - aus.
Die Abweisung und die Feststellung des Nichtvorliegens der gesetzlichen Anderungsvoraussetzungen basieren auf der Behandlung der Stellungnahme im Zuge der Erstellung des Räumlichen Entwicklungsplanes (REP), welcher dieser nicht stattgibt. Die Siedlungsrand-Festlegung folgt an dieser Stelle konsequent der bestehenden Bauflächengrenze, um die strategischen Kernziele der Gemeinde zu sichern, wie sie auch bereits im Versagungsbescheid zur beantragten Grundstücksteilung vom 06. November 2024 angeführt worden sind.
Die Ablehnung wird im Wesentlichen mit den folgenden verbindlichen Vorgaben des REP begründet:
Siedlungsrand ($ 4 REP): Die heutigen Siedlungsränder werden weitgehend gehalten und die Siedlungsentwicklung wird auf das bestehende Siedlungsgebiet konzentriert, um kompakte Strukturen zu schaffen. Der dörfliche Charakter und das grüne Ortsbild der Gemeinde Vandans sollen bewahrt werden. Eine Neuwidmung widerspricht den Zielen, ein Zusammenwachsen einzelner Siedlungsteile entlang der Straßen zu vermeiden, Durchblicke zu sichern sowie siedlungsgliedernde Wiesen im und um das Siedlungsgebiet zu erhalten. Bauflächenneuwidmungen sind strikt auf Bereiche innerhalb des mittelfristigen Siedlungsrandes zu beschränken.
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aFreiräume (S 12 REP): Ziel ist es, Freiräume im und um das Siedlungsgebiet als wichtige Erholungsräume, zum Schutz vor Naturgefahren sowie aufgrund ihrer hohen ökologischen und klimatischen Bedeutung zu sichern. Das Ansuchen läuft dem Erhalt innerörtlicher und siedlungsnaher Freiflächen (insbesondere großer zusammenhängender Wiesen) sowie der Vermeidung einer Zerschneidung von Freiräumen entgegen.
Landwirtschaft ($ 15 REP): Landwirtschaftliche Flächen werden als Existenzgrundlage verstanden und sollen - insbesondere als große zusammenhängende Freiflächen auch innerhalb des Siedlungsgebiets - in ihrer Struktur und Bewirtschaftbarkeit erhalten bleiben.
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9. SiEung Gemeindevertretung vom 11. Juni2026
Die gegenständliche Fläche liegt innerhalb einer der beiden großen innerörtlichen Freiflächen, die in Vandans noch erhalten sind. Diese stellen eine planerische Besonderheit für die Gemeinde dar und müssen in ihrer hohen Bedeutung geschützt werden.
Um ein langfristiges, schrittweises Hineinrücken in diese wertvollen Freiräume zu verhindern, folgt der Siedlungsrand bei allen großen innerörtlichen Freiflächen ausnahmslos der aktuellen Bauflächengrenze (mit einer einzigen Ausnahme für eine minimale Abrundung bei Bestandsgebäuden).
Da das Vorhaben somit den grundlegenden, verbindlichen Zielen des Räumlichen Entwicklungsplanes der Gemeinde Vandans direkt widerspricht und die persönlichen sowie familiären Beweggründe gegenüber den übergeordneten lnteressen der Raumplanung rechtlich nicht durchgreifen können, sind die gesetzlichen Anderungsvoraussetzungen nicht gegeben. Es war daher gemäß $ 23a Abs. 6 des Vorarlberger Raumplanungsgesetzes festzustellen, dass die Voraussetzungen für eine entsprechende Anderung des Flächenwidmungsplanes nicht gegeben sind.
Stellungnahme zum nicht.dringlichen Beschluss des Vorarlberger Landtaqes betreffend ein Gesetz über eine Anderung des Gampingplatzgesetzes Beschlussvorlaqe:
Dieser Beschluss wurde vom Landtag am 13. Mai 2026 für nicht dringlich erklärt. Dies unterliegt daher der Volksabstimmung, wenn eine solche innerhalb von 8 Wochen nach obigem Tag verlangt wird (Art. 35 der Landesverfassung). Ein solches Verlangen kann unter anderem von wenigstens 10 Gemeinden aufgrund von Gemeindevertretungsbeschlüssen gestellt wer-den.
Sofern zu dem oben angeführten Gesetz die Durchführung einer Volksabstimmung verlangt wird, hat dies die Gemeindevertretung zu beschließen.
Beschluss:
Nach einer Erläuterung der wesentlichen Anderungen durch den Vorsitzenden sprechen sich alle anwesenden Damen und Herren der Gemeindevertretung dafür aus, diesem nicht dringlichen Beschluss des Vorarlberger Landtages keiner Volksabstimmung zu unterziehen.
8. Berichte und Allfälliqes
Bürgermeister Florian Küng berichtet über folgende Punkte Stand Montafon: Sitzung am 07. April2026:
Die Tagesordnungspunkte über die 10. Sitzung der Standesvertretung werden vom Vorsitzend en zut Kenntnis gebracht.
Stand Montafon Forstfonds: Sitzung am 07. April2026:
Die Tagesordnungspunkte über die
'10.
Sitzung der Forstfondsvertretung werden vom
Vorsitzend en zut Kenntnis gebracht.
Stand Montafon: Sitzung am 12. Mai 2026:
Die Tagesordnungspunkte über die 11. Sitzung der Standesvertretung werden vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht.
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9. SiEung Gemeindevertretung vom 11. Juni 2026
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Stand Montafon Forstfonds: Sitzung am 12. Mai 2026:
Die Tagesordnungspunkte über die 1 1. Sitzung der Forstfondsvertretung werden vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht.
Stand Montafon: Sitzung am 09. Juni 2026:
Die Tagesordnungspunkte über die 12. Sitzung der Standesvertretung werden vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht.
Gemeindevorstand Vandans: Sitzung am 16. April2026:
Die Tagesordnungspunkte über die 11. Sitzung des Gemeindevorstandes sowie die dazu gefassten Beschlüsse werden vom Vorsitzenden zur Kenntnis genommen.
Gemeindevorstand Vandans: Sitzung vom 19. Mai 2026:
Die Tagesordnungspunkte über die 12. Sitzung des Gemeindevorstandes sowie die dazu gefassten Beschlüsse werden vom Vorsitzenden zur Kenntnis genommen.
Spielplatzeröffn u ng am Bi ldu ngscampus Vandans :
Nach einer längeren Planungs- und Umsetzungsphase sind die neuen Spielplatz- und Pausenflächen am Bildungscampus fertiggestellt. Der Spielplatz ist öffentlich zugänglich und kann auch außerhalb des Schul- und Kindergartenzeiten genutzt werden. Die offizielle Eröffnung findet am 10. Juli 2026 um 08.00 Uhr statt. lm Rahmen des Schulschlussgottesdienstes erfolgt die Segnung durch Pfarrer Hans Tinkhauser. Alle Anwesenden sowie die Bevölkerung sind herzlich eingeladen.
Montafon Tourismus GmbH - Generalversammlung am 02. Juni 2026;
Die Tagesordnung der 26. Generalversammlung wird von den Anwesenden zur Kenntnis genommen. Der Sideletter mit Montafon Tourismus läuft im kommenden Jahr aus.
Vor einer neuerlichen Beschlussfassung soll eine sachliche Darstellung der Einnahmen- und Ausgabenentwicklung erfolgen.
Familienzentrum Montafon gemGmbH - Generalversammlung am 09. Juni 2026;
Die Tagesordnung der 10. Generalversammlung wird von den Anwesenden zur Kenntnis genommen.
Schreiben vom Amt der Vlbg. Landesregierung - Voranschlag für das Jahr 2026;
Mit Schreiben vom 29. April 2026 teilt das Amt der Vorarlberger Landesregierung mit, dass keine Einwendungen gemäß S 74 GG gegen den Voranschlag für das Jahr 2Q26 erhoben werden. Gleichzeitig wird auf die weiterhin angespannte Finanzlage sowie auf die laut Finanzlageberechnung negativen ,,Frei verfügbaren Mittel" hingewiesen.
Erneuerbare E nergiegemei nschaften:
Mit Oktober 2026 sollen durch das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (EIWG) wesentliche Neuerungen für Energiegemeinschaften in Vorarlberg in Kraft treten. Der Fokus liegt auf der Ausweitung der Teilnehmerkreise, neuen Modellen wie Peer{o-Peer (P2P)
und der gemeinsamen Energienutzung auch für Großbetriebe. Mit dieser Gesetzesänderung ergibt sich für die Gemeinde die Möglichkeit, gemeindeeigenen Gebäude mit selbst erzeugtem Strom der PV-Anlagen oder des Trinkkraftwassenrverkes zu versorgen.
Inventar des ehemaligen Alten- und Pflegeheimes:
ln der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde von Armin Wachter Kritik geäußert, dass für die Venivertung des lnventars im ehemaligen Pflegeheim kein Beschluss vorliege. Dies trifft nicht zu. Der Gemeindevorstand hat in der Sitzung am 06. März 2019 einstimmig beschlossen, die im Objekt noch vorhandenen Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände zunächst ortsansässigen Vereinen gegen eine freiwillige Spende 20122
9. Sizung Gemeindevertretung vom 11. Juni 2026
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anzubieten. Pflegebetten sollen vorrangig dem Krankenpflegeverein Außermontafon überlassen werden. Das verbleibende lnventar soll ,,9ünstig" an lnteressenten verkauft werden.
Gmesmarkt am 12. Juni 2026' Absage:
Der geplante Gmesmarkt morgen Abend ist aufgrund der schlechten Wetterprognose (nass und kalt) abgesagt worden.
Unter Punkt,,Allfälliges" ergeben sich folgende Wortmeldungen:
Frank Hepperger: Wird bei Straßensanierungen der Zustand des Kanals überprüft?
Antwort des Bürgermeisters: lm Zuge von Straßensanierungen wird der Zustand der Kanal- und Wasserleitungen in der Regel überprüft, abhängig vom Umfang der jeweiligen Maßnahmen.
Frank Hepperger: War nach dem WLV-Verbauungsprojekt am Rellsbach nicht auch eine Sanierung der Dorfstraße bzw. der Landesstraße L83 bis ins Zentrum angedacht und wer trägt die Kosten?
Antwort des Bürgermeisters: Die Kosten für die Straßenumlegung im Rahmen des Verbauungsprojektes wurden vollständig über das WlV-Projekt abgerechnet. Bei einer Sanierung der Landesstraße im Ortszentrum sind die Kosten für Gehsteige im Zuge einer Sanierung oder Erneuerung zur Gänze von der Gemeinde zu tragen; Ahnliches gilt für die Straßenbeleuchtung. Die Kosten für die Fahrbahn und deren Entwässerung trägt das Land.
Frank Hepperger: Die Fassade beim Eingang zum öffentlichen WC auf der Nordseite des Gemeindeamtes ist beschädigt und sollte dringend saniert werden.
Antwort des Bürgermeisters: Der Schaden ist uns bekannt und wurde bereits vom Bauausschuss besichtigt.
Armin Wachter: Wurde das notwendige Personal für den Betrieb des Rätikonbades gefunden?
Antwort des Bürgermeisters: Ja, wir haben erfreulichenveise einen Badewart und zwei Badehelferinnen gefunden und diese sind für die Badesaison bei uns angestellt. Das Rätikonbad wurde wie geplant am 04. Juni 2026 eröffnet.
Armin Wachter: Der Hang im Bereich ,,Tschöppen" ist erneut in Bewegung und beeinträchtigt den Weg zur Alpe ,,Tschöppa" und der darunterliegenden Weganlage des Forstfonds Stand Montafon erheblich.
Antwort des Bürgermeisters: Die Hangrutschung wurde gemeinsam mit der Wildbach- und Lawinenverbauung besichtigt. Ein Betreuungsdienst wurde bereits beauftragt, die gröbsten Schäden zu beheben. Die Entwicklung steht leider teilweise auch im Zusammenhang mit klimatischen Veränderungen und häufiger auftretenden Starkniederschlägen.
Armin Wachter: Wie ist der Stand für das WLV - Waldbewirtschaftungsprojekt?
Antwort des Bürgermeisters: Aufgrund begrenzter Bundesfördermittel und dringlicherer FWP-Projekte, etwa in St. Gallenkirch, ist das Projekt derzeit nachgereiht.
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9. SiEung Gemeindevertretung vom 11. Juni 2Q26
Annabelle Linguanti: Die Gemeinde Vandans hat eine Stellenanzeige für das Bürgerservice öffentlich ausgeschrieben. Die Aufgaben beinhalten unter anderem auch Öffentlichkeitsarbeit wie Homepage, Social-Media-Kanäle, Erstellung Aufbereitung von Texten, Beiträgen und Bildmaterial. Wird die Gemeinde hinkünftig mehr im Social-Media Bereich investieren?
Antwort des Bürgermeisters: Die laufende Betreuung der Gem2Go-App und der Homepage ist uns sehr wichtig, damit die lnformationen stets aktuell sind. Entscheidend ist für uns nicht, auf allen Plattformen vertreten zu sein, sondern unsere bestehenden Online-Dienste laufend mit aktuellen lnformationen und Online-Formularen zu befüllen und damit für die Bürgerinnen und Bürger attraktiv zu halten. Auch die Vorbereitung uq.d mögliche Erstellung der Amtlichen Mitteilungen, die derzeit extern vergeben wird, ist eine Uberlegung wert.
Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt, dankt Bgm. Florian Küng allen für ihr Kommen und schließt um 22.40 Uhr die Sitzung.
Für die Richtigkeit Vorsitzende:
der gung
/h
Eveline Breuß Florian Küng, B
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9. SiEung Gemeindevertretung vom 11. Juni 2026