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Verordnung der Gemeindevertretung Tschagguns über eine Änderung der Maisäßgebietsverordnung
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Latschaustraße 1, 6774 Tschagguns
TelNr. 0 55 56 / 7 22 39; Fax: DW 3
gemeinde@tschagguns.at
www.tschagguns.at
Zahl: 031-1-2/2020
Tschagguns
Tschagguns, am 17.12.2020
VERORDNUNG
der Gemeindevertretung Tschagguns über
eine Änderung der Maisäßgebietsverordnung
Auf Grund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Tschagguns vom 17.12.2020 wird gemäß & 16 Abs. 4 lit. d des Raumplanungsgesetzes, LGBI.Nr. 39/1996, in der Fassung LGBI.Nr. 22/2015, verordnet:
Die Maisäßgebietsverordnung wird wie folgt geändert:
Die Anlage 2 „Planliche Darstellung der Maisäßgebietsausweisungen Innermatschwitz und Matschwitz“ mit dem Plandatum 01.07.2020 wird durch die angeschlossene Anlage 2 „Planliche Darstellung der Maisäßgebietsausweisungen Innermatschwitz und Matschwitz“
mit dem Plandatum 24.11.2020 ersetzt.
Gemeinde Tschagguns
Für die Gemeindevertretung
Bürgermeister
Herbert Bitschnau
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AMT DER VORARLBERGER LANDESREGIERUNG
Genehmigt mit Bescheid vom 08.03.2021
Z1.: VIIa-50.030.89-11//-13
Für die Vorarlberger Landesregierung
im Auftrag
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An der Amtstafel angeschlagen am: E Ed H SI ALL
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Von der Amtstafel abgenommen am: