Übersicht › Tschagguns › Raumplanung
Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tschagguns über die Aufhebung der Freistellung von der Bewilligungsflicht für Solar- und Photovoltaikanlagen in Maisäß- und Alpgebieten
Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.tschagguns.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.
Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)
Gescanntes Dokument: Der Text stammt aus der Texterkennung des Scanners/Kopierers und kann Erkennungsfehler enthalten (verdrehte Buchstaben, Unterschriften als Zeichensalat). Maßgeblich ist das PDF.
Latschaustraße 1, 6774 Tschagguns
TelNr. 0 55 56 / 7 22 39; Fax: DW3
gemeinde@tschagguns.at
www.tschagguns.at
Zahl: 101-29/2021
Tschagguns, 16.09.2021
Verordnung
der Gemeindevertretung der Gemeinde Tschagguns
über die Aufhebung der Freistellung von der Bewilligungspflicht für Solar- und Photovoltaikanlagen in Maisäß- und Alpgebieten
Gemäß den $ 17 Abs. 4 letzter Satz Baugesetz, LGBI.Nr. 52/2001 idgF, wird aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Tschagguns vom 16.09.2021 verordnet:
Ausnahme von der Freistellung
Die Freistellung von der Bewilligungspflicht für Solar- und Photovoltaikanlagen gemäß 8 20 Abs. 2 Baugesetz, LGBI.Nr. 52/2001 idgF, gilt in den Maisäß- und Alpgebieten (gemäß 8 2 Geltungsbereich) zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes nicht.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich dieser Verordnung erstreckt sich auf die in der Anlage ausgewiesenen, grün markierten und rot umrahmten Maisäßgebiete sowie blau markierten und rot um- rahmten Alpgebieten im Gemeindegebiet der Gemeinde Tschagguns. Der Gültigkeits- bereich der Verordnung ist im Plan der Gemeinde Tschagguns, Nr. 101-29-PL1/2021 vom 27.07.2021, dargestellt. Dieser Plan ist ein integrierter Bestandteil dieser Verordnung.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt an dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Gemeinde Tschagguns
Für die Gemeindevertretung
Bürgermeister
Herbert Bitschnau