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Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tschagguns über die Aufhebung der Freistellung von der Bewilligungsflicht für Solar- und Photovoltaikanlagen in Maisäß- und Alpgebieten

Tschagguns · Raumplanung Tschagguns · 17.11.2025

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Latschaustraße 1, 6774 Tschagguns
TelNr. 0 55 56 / 7 22 39; Fax: DW3
gemeinde@tschagguns.at
www.tschagguns.at

Zahl: 101-29/2021

Tschagguns, 16.09.2021

Verordnung
der Gemeindevertretung der Gemeinde Tschagguns
über die Aufhebung der Freistellung von der Bewilligungspflicht für Solar- und Photovoltaikanlagen in Maisäß- und Alpgebieten

Gemäß den $ 17 Abs. 4 letzter Satz Baugesetz, LGBI.Nr. 52/2001 idgF, wird aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Tschagguns vom 16.09.2021 verordnet:

Ausnahme von der Freistellung

Die Freistellung von der Bewilligungspflicht für Solar- und Photovoltaikanlagen gemäß 8 20 Abs. 2 Baugesetz, LGBI.Nr. 52/2001 idgF, gilt in den Maisäß- und Alpgebieten (gemäß 8 2 Geltungsbereich) zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes nicht.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich dieser Verordnung erstreckt sich auf die in der Anlage ausgewiesenen, grün markierten und rot umrahmten Maisäßgebiete sowie blau markierten und rot um- rahmten Alpgebieten im Gemeindegebiet der Gemeinde Tschagguns. Der Gültigkeits- bereich der Verordnung ist im Plan der Gemeinde Tschagguns, Nr. 101-29-PL1/2021 vom 27.07.2021, dargestellt. Dieser Plan ist ein integrierter Bestandteil dieser Verordnung.

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt an dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Gemeinde Tschagguns
Für die Gemeindevertretung
Bürgermeister

Herbert Bitschnau