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Teilbebauungsplan Montafonpark

Tschagguns · Raumplanung Tschagguns · 17.11.2025

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Fundstellen

Raumplanung / Umwidmung

  • Tschagguns Teilbebauungsplan Montafonpark §1. Geltungsbereich § 2. Maß der baulichen Nutzung § 3. Art der baulichen Nutzung § 4. Gebäudehöhen § 5. Baukörper § 6. Außenfassaden …
  • … LANDESREGIERUNG Genehmigt mit Bescheid vom 07.03.2022 ZI.: VIIa-50.030.89-6//-33 ^e(ger^ Für die Vorarlberger Landesregiemng uftrag D"n }z Schmidt W Teilbebauungsplan der Gemeinde Tschagguns für den Bereich Montafonpark Die Gemeindevertretung hat, am 27.10.2021, gemäß §29 Abs. l des Raumplanungsgesetzes; LGBI. Nr. …
  • … den Bereich Montafonpark Die Gemeindevertretung hat, am 27.10.2021, gemäß §29 Abs. l des Raumplanungsgesetzes; LGBI. Nr. 39/1996 idgF den nachstehenden Bebauungsplan für den Bereich Montafonpark beschlossen: § l. Geltungsbereich Der Bebauungsplan gilt für den Bereich Montafonpark und bezieht sich auf die als "Baufläche …
  • … sich auf die als "Baufläche Mischgebiet" bzw. "Freifläche Sondergebiet" gewidmeten Flächen der Grundstücke 1920/3 und 1927/1. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans kann der grafischen Darstellung des Bebauungsplans, Plan- Zahl 031-2-4-/2021, welcher einen Bestandteil dieser Verordnung bildet, entnommen werden. Die …

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Gemeinde Tschagguns
Teilbebauungsplan
Montafonpark
§1. Geltungsbereich
§ 2. Maß der baulichen Nutzung
§ 3. Art der baulichen Nutzung
§ 4. Gebäudehöhen
§ 5. Baukörper
§ 6. Außenfassaden
§ 7. Mobilität
§ 8. Freiraum
§ 9. Ausnahmen
§ 10. Plandarstellung
AMT DER VORARLBERGER LANDESREGIERUNG
Genehmigt mit Bescheid vom 07.03.2022
ZI.: VIIa-50.030.89-6//-33
^e(ger^
Für die Vorarlberger Landesregiemng
uftrag
D"n }z Schmidt
W

Teilbebauungsplan der Gemeinde Tschagguns
für den Bereich Montafonpark
Die Gemeindevertretung hat, am 27.10.2021, gemäß §29 Abs. l des Raumplanungsgesetzes; LGBI. Nr. 39/1996 idgF den nachstehenden Bebauungsplan für den Bereich Montafonpark beschlossen:
§ l. Geltungsbereich
Der Bebauungsplan gilt für den Bereich Montafonpark und bezieht sich auf die als "Baufläche Mischgebiet" bzw. "Freifläche Sondergebiet" gewidmeten Flächen der Grundstücke 1920/3 und 1927/1.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans kann der grafischen Darstellung des Bebauungsplans, Plan- Zahl 031-2-4-/2021, welcher einen Bestandteil dieser Verordnung bildet, entnommen werden.

Die Abgrenzung der Teilbereiche kann der grafischen Darstellung des Bebauungsplans, Plan-Zahl 031-2-4-/2021, entnommen werden.

§ 2. Maß der baulichen Nutzung
2.1 Die Baunutzungszahl (Verhältnis der zulässigen Gesamtgeschossfläche zur Nettogrundfläche)
in den Teilbereichen l und 2 darf 40 nicht unterschreiten.

§ 3. Art der baulichen Nutzung
3.1 Im als Baufläche Mischgebiet gewidmeten Bereich sind nur Wohnnutzungen oder Nutzungen erlaubt, die das Wohnen nicht wesentlich stören.

3.2 Ferienwohnungen - auch für ständig wechselnde Gäste - sind nicht zulässig.

3.3 Auf der Freifläche Sondergebiet sind Nutzungen entsprechend der Widmung möglich (Sport / Freizeit / Veranstaltung).

§ 4. Gebäudehöhen
4.1 Die erlaubte Höchstgeschossanzahl (HGZ) beträgt für den -Teilbereich l: 3 Geschosse
- Teilbereich 2:4 Geschosse
4.2 In Teilbereich 3 beträgt die erlaubte maximale Firsthöhe (FH) 10m über natürlichem Gelände.
Tschagguns -
Montafonpark
Bebauungsplan

§ 5. Baukörper
5.1 Wintergärten, Vorbauverglasungen und dgl. sind mit der Dachtraufe abzuschließen.
5.2 Erker sind nicht zulässig.

§ 6. Außenfassaden
6.1 Für die Farbanstriche oder Imprägnierungen der Außenfassaden sind zurückhaltende, gedeckte Farben zu verwenden. Dem Bauantrag ist jedenfalls ein Farbkonzept anzuschließen.

§ 7 Mobilität

7.1 In den Teilbereichen l und 2 sind die Mindestzahl der notwendigen KFZ-Stellplätze (vgl. §5 Stellplatzverordnung) sowie die darüberhinaus freiwillig errichteten KFZ-Stellplätze zu mindestens80% in unterirdischen Garagengeschossen unterzubringen.

7.2 Im Teilbereich 3 ist die Errichtung von maximal 20 oberirdischen Kfz-Stellplätzen möglich.

7.3 Ansonsten dürfen KFZ-Stellplätze, die im Zusammenhang mit Nutzungen im Teilbereich 3 (Sport, Freizeit, Veranstaltung) stehen, nur in einer gemeinsamen Tiefgarage im Teilgebiet l und 2 untergebracht werden.

7.4 Fuß- und Radwegverbindungen sind im Plan schematisch dargestellt, auf eine möglichst direkte Verbindung ist zu achten.

7.5 Entlang der südwestlichen Gebietsgrenze ist eine Straßenverbindungen herzustellen (siehe schematische Darstellung im Plan).

§ 8. Freiraum
8.1 Die Situierung der Gebäude hat unter Bedachtnahme auf die vorhandene naturräumliche Situation, im Besonderen auf die gegebenen Geländeverhältnisse, sowie auf den umgebenden Baubestand zu erfolgen.

8.2 Stützmauern sind auf das Mindestmaß zu beschränken, Stützmauern mit einer Höhe von mehr als 1,80m sind nicht erlaubt, Flussbausteine sind nicht zulässig.

8.3 Es sind standortgerechte, heimische Laubgehölze zu verwenden. Insbesondere das Pflanzen von Thujen oder ähnlichen Koniferen ist nicht erlaubt.
Tschagguns -
Montafonpark
Bebauungsplan

§ 9. Ausnahmen
9.1 Vor Erteilung von Ausnahmebewilligungen nach § 35 Abs. 2 oder Abs. 3 des Raumplanungsgesetzes ist eine Sachverständige / ein Sachverständiger für Fragen der Baugestaltung zu hören.
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Siegel Der Bürgermeister
Herbert Bitschnau
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Tschagguns-
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Bebauungsplan

§ 10. Plandarstellung
Plan-Zahl 031-2-4-/2021, Bebauungsplan
Tschagguns -
Montafonpark
Bebauungsplan

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