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Gemeindeinfo Februar 2025
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A - 6700 Stallehr
Telefon: +43(0)5552 65750
E-Mail: gemeinde@stallehr.at
MITTEILUNGSBLATT DES BÜRGERMEISTERS
DER GEMEINDE STALLEHR
STALLEHR IM FEBRUAR 2025
Inhalt: - Kaminkehrerwechsel ab 1. März
- Bäckerei-Lädile im Davennasaal
- Zurückschneiden von Hecken und Sträuchern an öffentl. Straßen
- Information Gemeindegebühren für das Jahr 2025
- Förderung Photovoltaik und Solaranlagen
- Umzug OF Bings-Stallehr ins neue Feuerwehrgerätehaus
- Gemeindevertretungswahlen 2025
- Leinenpflicht für Hunde
- Termine
NEUER KAMINKEHRER IN DER GEMEINDE STALLEHR
In Stallehr steht ein Wechsel im Bereich der Kaminkehrerdienste bevor. Der bisherige Kaminkehrer, Herr Günter Abentung, wird nach vielen Jahren in seinem Beruf zum 28. Februar 2025 pensionsbedingt seine Aufgabe in Stallehr abgeben. Die Gemeinde Stallehr bedankt sich für die jahrzehntlange Betreuung des Gemeindegebietes und wünscht für den bevorstehenden Ruhestand alles Gute.
Als Nachfolger wird Herr Marcel Grisenti die verantwortungsvolle Aufgabe ab 1. März übernehmen. Die geordnete Übergabe wird von der Gemeinde begrüßt, da dieser Dienst eine zentrale Rolle in der Sicherheitsüberprüfung von Heizungsanlagen und Feuerstellen spielt und markiert einen wichtigen Schritt in der kontinuierlichen Sicherstellung der Brandschutz- und Heizungswartung.
- Weitere Infos und Kontakt
- –
- Kaminkehrer Marcel Grisenti
- +43 (0) 676 94 26 544
BÄCKEREI-LÄDILE IM DAVENNASAAL
Die Bäckerei Fuchs, die in unserer Gemeinde
seit vielen Jahren einen festen Platz hat, kann
das Lädile, obwohl kurzfristig Personalnot bestand, glücklicherweise weiterhin betreiben.
Die Öffnungszeiten bleiben unverändert und
wir hoffen,
dass das Angebot von zahlreichen Kunden
auch weiterhin genutzt wird.
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag 6.30 – 9.00 Uhr
Samstag 6.30 – 9.30 Uhr
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ZURÜCKSCHNEIDEN VON HECKEN UND STRÄUCHERN AN
ÖFFENTLICHEN STRAßEN
Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken, die an Straßen und Wege grenzen, werden ersucht, Sträucher, Hecken und dergleichen, welche die Verkehrssicherheit, insbesondere die freie Sicht über den Straßenverlauf oder auf die Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs (z.B. Verkehrszeichen, Beleuchtung) beeinträchtigen, in regelmäßigen Abständen zurückzuschneiden.
Wir bitten Sie daher, im Interesse der
Verkehrssicherheit und zu Ihrem eigenen
Interesse, die störende Bepflanzung mindestens 30 cm hinter die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
INFORMATION GEMEINDEGEBÜHREN FÜR DAS JAHR 2025
Die Gemeindevertretung von Stallehr hat in ihrer letzten Sitzung vom 17. Dezember 2024 folgende Gebühren, gültig ab 01.01.2025, beschlossen:
Trinkwasser:
Wasserbezugsgebühr pro m³: € 2,21
Wasserversorgungsgrundgebühr vierteljährlich: € 29,72
Abwasser/Kanal:
Kanalbenützungsgebühr (Abwasser) pro m³: € 2,89
Kanalisationsbeitrag vierteljährlich: € 45,41
Abfall:
Grundgebühr pro Haushalt 1x jährl.: € 53,90
Abfuhrgebühr (Sack- und Entleerungsgebühr): € 0,12/Liter Rest- Und Bioabfall
- Hundeabgabe
- –
- Hundeabgabe für ersten Hund
- € 65,-
- Hundeabgabe für jeden weiteren Hund
- € 110,-
In den angegebenen Gebühren ist die Umsatzsteuer bereits enthalten.
Weitere Infos zum Thema Gebühren – siehe Homepage der Gemeinde Stallehr – www.stallehr.at
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FÖRDERUNG PHOTOVOLTAIK UND SOLARANLAGEN
Bei der Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage werden € 100,- pro KWP gefördert, maximal jedoch 10 KWP. Für die Erneuerung bzw. Erweiterung wird ebenfalls mit € 100,- pro KWP, maximal jedoch 10 KWP gefördert. Die bestehenden Anlagen müssen aber mindestens 10 Jahre alt sein.
Bei der Neuerrichtung einer thermischen Solaranlage für die Unterstützung der Warmwasserbereitung (ausgenommen Beheizung von Poolanlagen) bzw. zur Heizungsunterstützung werden 10% der Investitionskosten gefördert, maximal jedoch € 1000,-. Für die Erneuerung bzw. Erweiterung wird ebenfalls 10% der Investitionskosten, maximal jedoch € 1.000,- gefördert.
UMZUG ORTSFEUERWEHR BINGS -STALLEHR INS NEUE FEUER-
WEHRGERÄTEHAUS
Unsere Ortsfeuerwehr konnte am 14. Februar in einem kleinen feierlichen Anlass in ihr neues Gerätehaus einziehen. Ab sofort wird sie ihre Aufgaben und ihren Dienst von der neuen Wirkungsstätte aus ausüben. Eine Eröffnungsfeier, zu der die ganze Bevölkerung herzlich eingeladen ist, wird zu einem späteren Termin im Laufe des Jahres stattfinden. Wir wünschen der Ortsfeuerwehr Bings-Stallehr alles Gute für den Betrieb im neuen Gerätehaus.
GEMEINDEVERTRETUNGSWAHLEN 2025
Am 16. März finden die Gemeindevertretungswahlen statt. In der Zeit von 7.30 – 10.30 haben die Wähler Innen die Möglichkeit im Wahllokal im Davennasaal ihre Stimme abzugeben. Wie schon in gewohnter Weise stellen sich die Wahlwerber in der Einheitsliste „Für STALLEHR“ der Wahl.
Bei der Stimmabgabe besteht die Möglichkeit den
einzelnen Kandidaten Vorzugstimmen zu geben.
Insgesamt kann jeder Wähler 5 Vorzugstimmen
ankreuzen, wobei einem Wahlwerber maximal 2 Stimmen gegeben werden können.
Eine genauere Information zu den Wahlen bzw. die Zustellung der amtlichen Stimmzettel wird demnächst auf dem Postweg erfolgen.
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LEINENPFLICHT FÜR HUNDE
Im Stallehrer Gemeindegebiet gilt seit 2023 für
Hunde eine Leinenpflicht, welche in der Hundeverordnung, geregelt ist. Obwohl diese von einem Großteil der Hundehalter vorbildlich eingehalten wird, kommt es vereinzelt dazu, dass Vierbeiner nicht ordnungsgemäß angeleint sind.
Wir möchten hiermit nochmals bitten, dass die
Pflicht, Hunde an der Leine zu führen von allen
eingehalten wird. Nicht ortskundige Spaziergänger, die bei ihren Haustieren die Leinenpflicht nicht einhalten, können auch gerne darauf hingewiesen werden.
WEITERE TERMINE
Als Vorschau auf unser Dorfgeschehen gebe ich gerne nachstehende Termine bekannt und ersuche um rege Teilnahme.
Samstag, 1. März 2025 – Umzug und Kinderfasnat im Davennasaal
Samstag, 8. März 2025 – Funken mit Kinderfunken in Bings
Sonntag, 16. März 2025 – Gemeindevertretungswahlen
Sonntag, 23. März 2025 – Suppentag im Davennasaal
Weitere Termine und Aktuelles aus dem Gemeindegeschehen – siehe Homepage der Gemeinde Stallehr – www.stallehr.at
Euer Bürgermeister
Matthias Luger