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ÜbersichtStallehrVerordnungen (Gemeinderecht)

Tourismusbeiträgeverordnung

Stallehr · Verordnungen Stallehr · 01.03.2025

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www.ris.bka.gv.at
VERORDNUNGSBLATT DER
GEMEINDE STALLEHR
Jahrgang 2023 Ausgegeben am 29.12.2023
4. Verordnung: Tourismusbeiträgeverordnung
Verordnung
der Gemeindevertretung Stallehr
über die Festsetzung des Hebesatzes
für die Einhebung von Tourismusbeiträgen für das Jahr 2024 Die Gemeindevertretung von Stallehr hat in ihrer Sitzung vom 28.12.2023 auf Grund der Bestimmungen des § 11 Abs. 1 Tourismusgesetz LGBL 86/1997 i.d.g.F. verordnet:
Für das Jahr 2024 wird der Hebesatz für die Tourismusbeiträge gemäß § 6 des Tourismusgesetzes mit 0,25 v.H. der Bemessungsgrundlage festgesetzt.

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Tourismusbeiträgeverordnung vom 29. Dezember 2022 außer Kraft.
Der Bürgermeister:
I n g . M a t t h i a s L u g e r