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Sitzungsbericht

Stallehr · Sitzungsprotokolle Stallehr · 18.02.2021

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Fundstellen

Raumplanung / Umwidmung

  • … 411. Sitzung der Gemeindevertretung vom 12. November 2020 3.) Berichte 4.) Voranschlag der Gemeinde Stallehr 2021 5.) Feststellung der Finanzkraft 2021 6.) Umwidmung GST-NR 758, Mindestmaß der baulichen Nutzung 7.) Subventionen und Beiträge 8.) Informationen Übernahme öffentliches Gut – GST-NRN 773 und 473/2 9.) …
  • … der Gemeinde Stallehr für das Jahr 2021 mit € 394.100,-- (auf Grundlage des Voranschlages 2020) festgestellt. Zu Punkt 6 der Tagesordnung: Flächenwidmungsänderung - Fleisch Nadine, Eigentümerin der GST-NR 758 hat beantragt, das gesamte Grundstück im Ausmaß von 682 m² von Bauerwartung Wohngebiet (BW) in Baufläche …
  • … vom Land Vorarlberg hat folgende Stellungnahme abgegeben: „Der gegenständliche Bereich befindet sich innerhalb des Siedlungsbereiches. Die beabsichtigte Änderung des Flächenwidmungsplanes ist soweit schlüssig und nachvollziehbar. Es ist davon auszugehen, dass keine erheblich negativen Beeinträchtigungen oder Widersprüche stattfinden …
  • … werden.“ Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig gemäß § 23 Abs. 2 RPG idgF aufgrund der vorliegenden Planunterlagen (siehe Anhang) nachstehende Änderung des Flächenwidmungsplanes: GSTNR KGNR FWP_Alt FWP_Neu Fläche m² 758 90110 Bauerwartungsfläche Wohngebiet (BW) Baufläche Wohngebiet (BW) 682 Mindestmaß der baulichen Nutzung – …

Gerichtsverfahren / Beschwerden

  • … vorgesehen. Der Wasserkastaster muss bis Ende 2025 erstellt werden. Klage der Fa. Arlberg Getränke an Gemeinde – Bei der von der Fa. Arlberg Getränke am Landesgericht Feldkirch eingebrachten Schadenersatzklage gegenüber der Gemeinde Stallehr ist das Amt der Vorarlberger Landesregierung an der Seite der Gemeinde als Nebenintervenientin dem …

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Sitzungsprotokoll/18.02.2021 Seite 1 Stallehr, 18. Februar 2021
NIEDERSCHRIFT

über die 412. Sitzung der
Gemeindevertretung von Stallehr am Donnerstag, den 18. Februar 2021
- um 18:30 Uhr – im Davennasaal.

Gemeindevertreter:
An-
wesend
Ent-
schuldigt
Ing. Luger Matthias X
Bitschnau Adolf X
Hatz Andreas X
Batlogg Marlene X
DI (FH) Luger Markus X
Dünser Achim X
Poletti Kornelia X
Libardi Paul jun. X
Bachmann Markus X

Ersatzmitglieder:
Schwärzler Manuel X
Kurz Jürgen X
Ing. Bachmann Jerome X
Juriatti Tanja X
Fritz Andreas X
Noventa Klaudia X
Bitschi Carmen X
Hörmann Johannes X

Schriftführer:
Kuster Christian

Sitzungsprotokoll/18.02.2021 Seite 2 Stallehr, 18. Februar 2021 1.) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2.) Genehmigung der Niederschrift der 411. Sitzung der Gemeindevertretung vom 12. November 2020 3.) Berichte 4.) Voranschlag der Gemeinde Stallehr 2021 5.) Feststellung der Finanzkraft 2021 6.) Umwidmung GST-NR 758, Mindestmaß der baulichen Nutzung 7.) Subventionen und Beiträge 8.) Informationen Übernahme öffentliches Gut – GST-NRN 773 und 473/2 9.) Beratung Gästetaxe 10.) Beratung Sondertilgungen 11.) Haftung Abwasserverband 12.) Allfälliges

Zu Punkt 1 der Tagesordnung:

Bürgermeister Ing. Matthias Luger begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit gem. § 43 Gemeindegesetz fest.

Zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Die Niederschrift der 411. Sitzung vom 12. November 2020, die allen Gemeindevertretungsmitgliedern zugestellt wurde, wird einstimmig zur Kenntnis genommen und genehmigt.

Zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Fahrspurzulegung S16 – Für die Lärmschutzwand auf Stallehrer Seite gibt es eine neue Kostenschätzung. Ursprünglich lag die Beteiligung bei € 151.000,-. Die Kostenschätzung wurde mit dem Land Vorarlberg auf € 124.000,- nachverhandelt.

Die Ausführung der neuen Lärmschutzwand wird Verbesserungen gegenüber dem im Projekt zugrundegelegten Lärmschutz bringen. Basieren auf diesem Finanzierungsübereinkommen mit dem Amt der Vlbg. Landesregierung wird die Vereinbarung zwischen ASFINAG / Land Vorarlberg und der Gemeinde Stallehr ausgearbeitet und demnächst der Gemeinde Stallehr zur Beschlussfasung vorgelegt.

Sitzungsprotokoll/18.02.2021 Seite 3 Stallehr, 18. Februar 2021 Kommunles Investitionsprogramm – Das kommunale Investitionsprogramm von einer Investitionsmilliarde sollte von der Gemeinde genutzt werden. Es können bis zu 50% von den Investitionen lukriert werden. Die Grenze liegt bei der Gemeinde Stallehr bei € 30.401,98,-.

Das Land Vorarlberg hat ein Paket von € 10 Mio geschnürt. Die Gemeinde hat daraus ca.
€ 5.000,- erhalten.

Die Ertragsanteile für 2021 werden ebenfalls um 400 Mio. Euro aufgestockt. Das nächste kommunale Investitionsprogramm wird € 1,5 Milliarden betragen. Allerdings müssen die Beträge aus dem 2. KIP ab 2023 zurückgezahlt werden.

Wasserversorgungsprojekt – Die Förderungsabwicklung für das Wasserversorgungsprojekt wurde gestartet. Für die Förderungen muss ein Reinvestitionsplan vorlegt werden.

Die Schlussabnahmen sind im Gange. Die wasserrechtliche Abnahme wurde gemacht, einige Gutachten liegen bereits vor.

Der Pumpversuch muss allerdings noch einmal durchgeführt werden. Die Leitung vom Hochbehälter zur Fa. Arlberg Getränke muss angeschlossen und druckgeprüft werden. Die Schlussrechnungen für das Projekt liegen noch nicht vollständig vor.

Abwasserkataster – Die Planungen und Vorleistungen für den Abwasserkataster sind durchgeführt. Folgende Firmen wurden für die Angebotslegung eingeladen. Fa. Fetzel, die Strabag AG, die Innsbrucker Kommunalbetriebe, Hellbock GmbH, KWS GesmbH und Fa. Kanalprofi.

Nach Angebotslegung wird seitens des Büro M+G der Vergabevorschlag zur Beschlussfassung der Gemeindevertretung vorgelegt.

Reinvestitionsplan (Wasserkataster) – Im Reinvestitionsplan ist die Erstellung eines Wasserkatasters vorgesehen. Der Wasserkastaster muss bis Ende 2025 erstellt werden.

Klage der Fa. Arlberg Getränke an Gemeinde – Bei der von der Fa. Arlberg Getränke am Landesgericht Feldkirch eingebrachten Schadenersatzklage gegenüber der Gemeinde Stallehr ist das Amt der Vorarlberger Landesregierung an der Seite der Gemeinde als Nebenintervenientin dem Streit beigetreten. Die erste Tagsatzung am LG-Feldkirch fand am 17.12.2020 statt.

Hierbei wurde seitens des Landesgerichtes festgehalten, dass die klagende Partei für ihre Forderungen detailliertere Angaben zu den Vorwürfen beibringen muss. Bürgermeister Luger berichtet weiters gegenüber der Gemeindevertretung, dass die im Verfahren von der Fa.

Ganahl angesprochene Vereinbarung, dass die Gemeinde Stallehr sich verpflichtet hat Quellwasser zu liefern nicht existent ist. Es gibt und gab keine Vereinbarung noch ist diese jemals in der Gemeindevertretung beschlossen worden.

REP – Am 15.12. hat eine Sitzung mit der Lenkungsgruppe stattgefunden. Die Stadt Bludenz hat neue Vertreter ernannt. Der Dämmerschoppen wird gemacht werden, die Potentialanalyse soll vorausssichtlich im Mai oder Juni präsentiert werden.

Für das neue Feuerwehrgerätehaus sind das Vogewosi-Grundstück in der Bingser Siedlung hinter dem Landwirtschaftbetrieb Walch Andreas und das alpenländische Grundstück in die Standortanalyse mit aufgenommen werden. Eine Einbindung der Wasserrettung in den Neubau des Gerätehauses ist mittlerweile vom Tisch.

Jagdpacht – Der Jagdpachtvertrag muss verlängert werden. Der Gemeindesekretär hat ein Entwurf des Jagdpachtvertrages an die Bezirkshauptmannschaft zur Prüfung geschickt.

Sitzungsprotokoll/18.02.2021 Seite 4 Stallehr, 18. Februar 2021

Bingser Zwergenvilla (ehemals Bildungscampus Bings) – Die Bingser Zwergenvilla (ehemals Bildungscampus Bings) ist außen (bis auf die Außenanlage) fertiggestellt. Derzeit wird die Innenausstattung umgesetzt. Die Fertigstellung ist mit Mai diesen Jahres vorgesehen.

Grenzverhandlung Zementwerkstr. – In der Zementwerkstraße hat eine Grenzverhandlung stattgefunden. Neu eingemessen wurden die Grundstücke der Eigentümer Knall, Medved, Netzer, Unterweger und Noventa. Die Grundstücke sind vom Grundsteuerkataster in das Grenzkataster überführt worden.

Verzicht Gemeindevertretungsersatzmitglieds-Mandat – Gemeindevertretungsersatzmidglied Kurz Jürgen hat sein Mandat auf eigenen Wunsch schriftlich niedergelegt. Bgm. Luger bedankt sich für seine bisher geleistete Arbeit.

Dachneueindeckung Bauhof – Mit der Fa. Fritz und Lins, die den Zuschlag für die Neueindeckung des Bauhofdaches erhalten hat, wird baldigst Kontakt aufgenommen.

Rodungsbewilligung Steinbruch – Die Steinbruch Lorüns GmbH hat im Rahmen des Gewinnungsbetriebsplanes umd eine Rodungsbewilligung angesucht. Die Rodungen sind mittlerweile durchgeführt.

Schneeräumung – Die Schneeräumung war aufgrund der extremen Schneesituation und dem temporären Ausfall eines Winterdienstmitarbeiters etwas herausfordernd. Die Priorität hat aber jedenfalls die Räumung der Gemeindestraßen und nicht die Hauseinfahrten.

Schneebruch - Bei vielen Bäumen im Gemeindegebiet hat es diesen Winter Schneebruch gegeben. Eine Baumbestandskontrolle soll demnächst durchgeführt werden, evtl. werden die Fällungen durch die Agrargemeinschaft durchgeführt. Es wird eine Begehung mit dem Waldaufseher geben.

Wanderwegekonzept Beschilderung – Hörmann Hans und Jürgen Lohrbächer haben dankenswerterweise die Beschilderungen für die Wanderwege aufgestellt.

EDV-Hardware – Für den Gemeindesekretär wurde ein neuer PC und ein Bildschirm angeschafft. Für den in die Jahre gekommnenen Beamer wurde ein neuer Projektor angeschafft.

Ertragsanteile Bund – Die Ertragsanteile für Jänner sind um 13% weniger als im Vorjahr. Die Prognose für das Jahr 2021 sind ähnlich wie für 2020.

Zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Der Voranschlag der Gemeinde Stallehr für das Jahr 2020, welcher vom Gemeindevorstand in der Sitzung vom 07.12.2020 ausführlich behandelt und zur Kenntnis genommen wurde, stellt sich wie folgt dar:

Sitzungsprotokoll/18.02.2021 Seite 5 Stallehr, 18. Februar 2021 Ergebnis-HH Finanzierungs-HH Erträge / Einzahlungen (Summe operative und investive Gebarung) 772.200,- 787.300,- Aufwendungen / Auszahlungen (Summe operative u. investive Gebarung) 862.200,- 1.225.600,- Nettoergebnis / Nettofinanzierungssaldo - 90.000,- -438.300,-

Entnahme von Haushaltsrücklagen / Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,- 620.200,- Zuweisung von Haushaltsrücklagen / Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0,- 141.100,-

Nettoergebnis nach Haushaltsrückl. / Geldfluss der voranschlagsw. Gebarung -90.000,- 40.800,-

und wird auf Antrag des Gemeindevorstandes in der vorliegenden Fassung, gemäß § 73 Abs.
5 Gemeindegesetz einstimmig beschlossen.

Zu Punkt 5 der Tagesordnung:

Gleichfalls wird von der Gemeindevertretung die Finanzkraft der Gemeinde Stallehr für das Jahr 2021 mit € 394.100,-- (auf Grundlage des Voranschlages 2020) festgestellt.

Zu Punkt 6 der Tagesordnung:

Flächenwidmungsänderung - Fleisch Nadine, Eigentümerin der GST-NR 758 hat beantragt, das gesamte Grundstück im Ausmaß von 682 m² von Bauerwartung Wohngebiet (BW) in Baufläche Wohngebiet BW umzuwidmen, um in naher Zukunft ein Einfamilienhaus zu errichten.

Die zu widmende Fläche befindet sich im südwestlichen Teil innerhalb des Siedlungsgebietes nahe dem Ortskern der Gemeinde Stallehr. Das GST-NR 758 und die umliegenden Grundstücke sind in Bauerwartung Wohngebiet (BW) gewidmet und bereits voll erschlossen.

Die Abteilung Raumplanung vom Land Vorarlberg hat folgende Stellungnahme abgegeben:
„Der gegenständliche Bereich befindet sich innerhalb des Siedlungsbereiches. Die beabsichtigte Änderung des Flächenwidmungsplanes ist soweit schlüssig und nachvollziehbar. Es ist davon auszugehen, dass keine erheblich negativen Beeinträchtigungen oder Widersprüche stattfinden werden.“
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig gemäß § 23 Abs. 2 RPG idgF aufgrund der vorliegenden Planunterlagen (siehe Anhang) nachstehende Änderung des Flächenwidmungsplanes:

GSTNR KGNR FWP_Alt FWP_Neu Fläche m²

758 90110
Bauerwartungsfläche Wohngebiet (BW) Baufläche Wohngebiet (BW) 682

Mindestmaß der baulichen Nutzung – Für das GST-NR 758 ist laut Raumplanungsgesetz das Mindestmaß der baulichen Nutzung festzulegen.

Sitzungsprotokoll/18.02.2021 Seite 6 Stallehr, 18. Februar 2021 Die zu widmende Fläche befindet sich im südwestlichen Teil innerhalb des Siedlungsgebietes nahe dem Ortskern und geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses. Für Einfamilienhäuser in diesem Bereich des Siedlungsgebietes ist eine Bauflächenzahl (BFZ) von 15 vorgesehen und sie weisen in der Regel eine Baunutzungszahl (BNZ) von 25 und eine Geschosszahl von 2 auf.

Das vorgeschlagene Mindestmaß der baulichen Nutzung bewegt sich im gegenständlichen Fall in der ortsüblichen Bebauung.

Die Abteilung Raumplanung vom Land Vorarlberg hat folgende Stellungnahme abgegeben:
„Das festgelegte Mindestmaß der baulichen Nutzung ist nachvollziehbar und schlüssig. Es werden diesbezüglich keine Einwendungen erhoben.“

Sitzungsprotokoll/18.02.2021 Seite 7 Stallehr, 18. Februar 2021 Die Gemeindevertretung beschließt folgende Verordnung einstimmig.

VERORDNUNG

die Gemeindevertretung der Gemeinde Stallehr über das Mindestmaß der baulichen Nutzung des Grundstücks GST-NR 758, GB Stallehr

Gemäß § 31 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl Nr.39/1996 idgF, wird verordnet:

§ 1

Diese Verordnung gilt nur für Flächen, die als Bauflächen gewidmet sind.

§ 2

Für die Fläche des Grundstücks GST-NR 758 GB Stallehr, die innerhalb der im Plan vom 18.02.2021, Zl. 758_2020 in roter Farbe ersichtlich gemacht ist, wird das Mindestmaß der baulichen Nutzung mit

einer Baunutzungszahl von 25 (BNZ 25) und
einer Geschosszahl von 2 bzw.
einer Bauflächenzahl von 15 (BFZ 15)

festgelegt.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Der Bürgermeister

Luger Matthias

angeschlagen am:

abgenommen am:

Sitzungsprotokoll/18.02.2021 Seite 8 Stallehr, 18. Februar 2021 Zu Punkt 8 der Tagesordnung:

Aufgrund der Covid-Ausnahmesituation ist die Gemeindevertretung der Ansicht, die Vereine zumindest in finanzieller Hinsicht zu unterstützen.

Die Gemeindevertretung legt somit fest, dass die ortseigenen Vereine eine Sondersubvention in gleicher Höhe wie die jährliche Subvention erhalten sollen.

a) Harmoniemusik:
Der Harmoniemusik soll eine Subvention in Höhe von € 1.200,-- gewährt werden.

€ 700,-- werden als Zuweisung für Veranstaltungen für die Gäste (Heimat, Brauchtums Abende) gewährt. Zudem soll, gesondert von den vorgenannten Zuweisungen, an die Musikjugend ein Betrag in Höhe von € 500,-- gewährt werden.
Sondersubvention: Harmoniemusik € 1.200,-
Heimat- Brauchtumsabende € 700,-
Musikjugend € 500,-
Gesamt: € 4.800,-
b) Verein für Stallehr:
Der Verein für Stallehr erhält für die Abhaltung von kulturellen Veranstaltungen im Davennasaal eine Subvention in Höhe von € 3.000,-- (bleibt unverändert).

c) Funkenzunft:
Die Funkenzunft soll eine Subvention in Höhe von pauschal € 400,-- erhalten.
Sondersubvetion: € 400,-
Gesamt: € 800,-
d) Verein Aktiv:
Der Verein Aktiv (ehemals Frauenbund Bings-Stallehr-Radin) soll als Subvention € 400,- erhalten.
Sondersubvetion: € 400,-
Gesamt: € 800,-

e) Feuerwehr Bings-Stallehr-Radin:
Der Kameradschaftskasse soll ein Beitrag von € 400,-- gewährt werden. Gleichzeitig soll, gesondert von dieser Zuweisung, an die Jugendfeuerwehr ein Beitrag in Höhe von € 400,-- gewährt werden.
Sondersubvention: Kameradschaftskasse € 400,-
Zuweisung Jugendfeuerwehr € 400,-
Gesamt: € 1.600,-

Sitzungsprotokoll/18.02.2021 Seite 9 Stallehr, 18. Februar 2021
f) Viehzuchtverein Bings-Stallehr:
Für die Vatertierhaltung wird, sofern ein entsprechendes Ansuchen einlangt, ein Betrag in Höhe von € 75,-- gewährt (bleibt unverändert).

g) Kameradschaftsbund:
Es wird ein Betrag in Höhe von € 200,-- veranschlagt.
Sondersubvetion: € 200,-
Gesamt: € 400,-
h) Krankenpflegeverein:
Es wird ein Betrag in Höhe von € 700,-- veranschlagt (bleibt unverändert).

i) Sing-in(g) Bings
Es wird ein Betrag in Höhe von € 400,-- veranschlagt.
Sondersubvetion: € 400,-
Gesamt: € 800,-
j) Musikschulbeitrag
Der Beitrag an die Eltern und die Harmoniemusik für den Besuch der städtischen Musikschule in Bludenz beträgt ein Viertel der jährlichen Kosten des Musikschulbeitrages maximal jedoch € 150,-- pro Jahr. Nicht gefördert werden allfällige Kosten für den Musikschulbesuch im Rahmen der Musikerziehung der Mittelschule Bludenz.

k) Kostenbeitrag Maximoticket
Für das Maximoticket wird ein Kostenbeitrag in Höhe von € 10,- pro Jugendlichem und Jahr gewährt.

Zu Punkt 8 der Tagesordnung:

Die Straße zur Erschließung der Umlegung Ortsmitte (GST-NR 773 und GST-NR 473/2) soll in öffentliches Gut übernommen werden. Es hat sich herausgestellt, dass sowohl ein Eigentümer der GST-NR 773 als auch einige Eigentümer der GST-NR 473/2 Pfandurkunden im C-Blatt des Grundbuchs eingetragen haben.

Damit die Gemeinde die Grundstücke in öffentliches Gut übernehmen kann, ist eine Löschungsurkunde für die Pfandurkunden notwendig. Die betroffenen Eigentümer wurden darüber in Kenntnis gesetzt und haben zugesichert, die entsprechende Löschungserklärung vorzulegen.

Zu Punkt 9 der Tagesordnung:

Frau Franceschini-Gunz Nicole war bei der Gemeinde vorstellig und ersuchte um Refundierung eines Teils der Gästetaxe (50%), welche die Pension für Werbungszwecke verwenden würde. Das Ansuchen wird damit begründet, dass die Gästetaxe nicht für Tourismusagenden eingesetzt würde.

Sitzungsprotokoll/18.02.2021 Seite 10 Stallehr, 18. Februar 2021 In der Gemeindevertretung wird lebhaft über das Ansuchen diskutiert. Die Gemeindevertreter kommen zu dem Schluss, dass sehr wohl für touristische Zwecke Investitionen stattfinden.

Es wurde ein Wanderwegekonzept ausgearbeitet. Im Winter wird eine Langlaufloipe angelegt. Nicht zuletzt die Ortsbildpflege trägt dazu bei, dass sich Touristen wohl fühlen. Der Parkplatz der Gemeinde am Ortseingang kann von Gästen der Pension unentgeltlich genutzt werden. Die Pension selbst hat keinen Kostenbeitrag zu leisten. Die Parkplätze direkt beim Davennasaal stehen der Pension für einen symbolischen Betrag (€ 3,- pro Jahr) ebenfalls zur Verfügung.

Die Gemeindevertreter sind einhellig der Ansicht, dem Ansuchen einer Refundierung nicht stattzugeben. Die Gästetaxe wird wie gehabt mit € 1,30 pro Nächtigung eingehoben.

Zu Punkt 10 der Tagesordnung:

Der Gemeindesekretär informiert die Gemeindeverteter über die Möglichkeit einer Sondertilung. Sinnvoll wäre eine Sondertilgung des zu letzt aufgenommenem Darlehens des Wasserversorgungsprojekts. Allerdings gibt es zu bedenken, dass die Endabrechnungen des Wasserverorgungsprojekts bis dato noch nicht vorliegen.

Die Gemeindevertretung ist unisono der Ansicht, im Jahr 2021 eine Sondertilgung durchzuführen. Es soll abgewartet werden, bis die Endabrechnungen des Wasserversorgungsprojekts vorliegen, nicht zuletzt deswegen um die Höhe der Sondertilgung besser bestimmen zu können.

Zu Punkt 11 der Tagesordnung:

Der Gemeindevertretung liegt ein Bürgschaftsvertrag des Abwasserverband Region Bludenz vor. Die UniCredit Bank Austria AG hat dem Abwasserverband Region Bludenz mit Darlehenszusage vom 16.12.2020 eine Finanzierung von EUR 1.000.000,- (in Worten - Euro eine Million)
gewährt. Die Gemeinde Stallehr haftet demnach mit 1,24 % der zum Zeitpunkt der Fälligstellung aushaftenden Finanzierung zuzüglich der darauf ab Fälligstellung entfallenen Zinsen und Spesen. Die Gemeindevertretung beschließt den Bürgschaftsvertrag einstimmig.

Zu Punkt 12 der Tagesordnung:

Für den Bau- und Raumplanungsausschuss und den Kultur- und Freizeitausschuss sind Termine festzulegen.

Bau- und Raumplanungsausschuss
19.03.2021 ab 16.00 Uhr im Davennasaal
Kultur- und Freizeitausschuss
18.03.2021 ab 18.30 Uhr im Davennasaal

Es werden in diesem Frühjahr Frondienste zur Säuberung der Wegränder durchgeführt. Die Absprache wird über die Whatsapp-Gruppe der Gemeindevertretung erfolgen.

Sitzungsprotokoll/18.02.2021 Seite 11 Stallehr, 18. Februar 2021 Beim Sportheim soll im Außenbereich ein Wasserhahn installiert werden. Evtl. könnte eine Kamera aufgestellt werden. Bei den Eingangstüren des Sportheims wird ein Vordach angebracht werden.

Das Pistenspurgerät wurde repariert. Es wurde unter anderem der Starter und der Vergaser in Stand gesetzt.

Schluss der Sitzung um 20:45 Uhr

Der Schriftführer: Der Vorsitzende:

(Christian Kuster) (Ing. Matthias Luger)

angeschlagen am:

abgenommen am: ..........................