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Sitzungsbericht
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Fundstellen
Vergabe / Ausschreibung
- … Die Niederschrift wird einstimmig zur Kenntnis genommen und genehmigt. Zu Punkt 3 der Tagesordnung - Kenntnisnahmen und Berichte: a) Vergabe Winterdienst Die Vergabe des Winterdienstes wurde abgeschlossen. Der Winterdienst wird im Zeiträum vom l. November 2025 bis zum 15. April 2026 bei entsprechender Witterung, insbesondere …
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NIEDERSCHRIFT
über die 436. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung von Stallehr am Donnerstag, 23. Oktober 2025 um 19:00 Uhr im Sitzungssaal der Gemeinde Stallehr Gemeindevertreter:
Anwesend
Entschuldigt
DI WI(FH)Luger Markus x
Hatz Andreas x
Batlogg Marlene x
Dr. Concin Roland x
MSt. Dünser Achim x
Noventa Klaudia x
Schwärzler Manuel x
Ing. Bachmann Jerome x
Libardi Paul jun. x
Ersatzmitfilieder:
Ing.Luger Johannes x
Dünser Birgit x
Hatz Fabian x
Fitsch Andreas x
Moser Matthias x
Bachmann Markus x
Schriftführer:
Küster Christian
Seite l von 10
TAGESORDNUNG
l.) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.) Genehmigung der Niederschrift der 435. Sitzung der
Gemeindevertretung vom 4. September 2025
3.) Kenntnisnahmen, Berichte
4.) Beschlussfassung Gemeindegebühren und Abgaben
5.) Beschlussfassung Subventionen und Beiträge
6.) Beschlussfassung Übernahme Haftungen Abwasserverband Ludesch 7.) Beschluss IT-Leistungsvereinbarung 8.) Allfälliges Zu Punkt l der Tagesordnung:
Bürgermeister Markus Luger begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit gem.
§ 43 Gemeindegesetz fest. Das Gemeindevertretungs-Ersatzmitglied Matthias Moserwird vom Bürgermeister angelobt.
Der Bürgermeister beantragt die Änderung der Tagesordnung von der 436. Öffentlichen Sitzungwie folgt:
Änderung des Tagesordnungspunktes 6 in
6.) Beschlussfassung Übernahme Haftungen Abwasserverband Region Bludenz Erweiterung der Tagesordnung um die Tagesordnungspunkte 8.) Beschlussfassung Vergabe Verkehrsgutachten Innerfeld 9.) Stellungnahme Gemeinde, Arlberg Getränke GmbH - Lagertätigkeit und Toröffnung Die Änderungen der Tagesordnung werden von der Gemeindevertretung einstimmig angenommen. Die neue Tagesordnung lautet wie folgt:
l.) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.) Genehmigung der Niederschrift der 435. Sitzung der Gemeindevertretung vom 4.
September 2025
3.) Kenntnisnahmen, Berichte
4.) Beschlussfassung Gemeindegebühren und Abgaben
5.) Beschlussfassung Subventionen und Beiträge
6.) Beschlussfassung Übernahme Haftungen Abwasserverband Region Bludenz 7.) Beschlussfassung IT-Leistungsvereinbarung 8.) Beschlussfassung Vergabe Verkehrsgutachten Innerfeld
9.) Stellungnahme Gemeinde, Arlberg Getränke GmbH - Lagertätigkeit und Türöffnung 10.) Allfälliges Zu Punkt 2 der Tagesordnung:
Die Niederschrift der 435. Sitzung vom 04. September 2025 wurde zeitgerecht an alle Gemeindevertretungsmitgliedern zugestellt. Die Niederschrift wird einstimmig zur Kenntnis genommen und genehmigt.
Zu Punkt 3 der Tagesordnung - Kenntnisnahmen und Berichte:
a) Vergabe Winterdienst
Die Vergabe des Winterdienstes wurde abgeschlossen. Der Winterdienst wird im Zeiträum vom l. November 2025 bis zum 15. April 2026 bei entsprechender Witterung, insbesondere bei Temperaturen unter 4 Grad Celsius und/oder Schneefall, von Florian Margreitter durchgeführt. Die Einweisung in die Schneeräumstrecken sowie die Handhabung der Geräte erfolgte am 21. Oktober 2025 durch Markus Bachmann.
Der Traktor und die Geräte wurden im Vorfeld noch gewartet.
b) Energieeffizienzrichtlinie EED III
Das Thema EED III Effizienzrichtlinie wird die Gemeinde in den nächsten Jahren begleiten.
Die Gemeinden haben bei der Anwendung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED III)
zwei Hauptaufgaben: Sie müssen den Energieverbrauch öffentlicher Gebäude reduzieren und eine jährliche Sanierungsrate von mindestens 3 % bei Gebäuden mit mehr als (250m2) Nutzfläche erreichen. Dies erfordert die Erstellung und Veröffentlichung eines Gebäudeinventars von öffentlichen Gebäuden und die Umsetzung von Maßnahmen zur Senkung des Gesamtenergieverbrauchs um mindestens 1,9 % jährlich im Vergleich zu 2021.
Erster Schritt ist das Anlegen eines Gebäudeinventars. Dieses Thema wird in die Agenden des Bauausschusses aufgenommen.
c) Impfaktion Gemeindearzt Dr. Dominik Angerer
Der Gemeindearzt, Dr. Dominik Angerer, bietet am Mittwoch, den 29. Oktober 2025, ab 15:00 Uhr im Sitzungszimmer des Gemeindeamtes eine Influenza- sowie eine CO- VID-19-lmpfung an. Beide Impfungen können dabei am selben Termin verabreicht werden. Eine Anmeldung im Gemeindeamt ist bis spätestens 27. Oktober 2025 erforderlich. Die E-Card ist zu diesem Termin zwingend mitzubringen.
Ein Gemeindeflugblatt wurde vorbereitet und am 20. Oktober 2025 an alle Haushalte verteilt. Der Bürgermeister bittet die Mitglieder der Gemeindevertretung, die Gemeindebürger, soweit möglich, auch persönlich über dieses Impfangebot zu informieren.
d) Blitzschutzanlage Davennasaal
Bei der letzten Überprüfung der Blitzschutzanlagen an gemeindeeigenen Gebäuden wurde festgestellt, dass am Davennasaal erhebliche Mängel vorliegen, welche die Funktion des Blitzschutzes wesentlich beeinträchtigen.
Die Firma Krottenhammer Blitzschutztechnik hat nun ein Angebot für die Reparatur der Blitzschutzanlage im Davennasaal vorgelegt.
Aufgrund der Dringlichkeit hat der Gemeindevorstand einstimmig beschlossen, die Reparatur der Blitzschutzanlage in Höhe von 4.789,73 € (Brutto) durchzuführen.
e) Revitalisierung Lagerschuppen beim Kinderspielplatz
Die Harmoniemusik Stallehr-Bings-Radin plant, den Lagerschuppen in der Nähe des Kinderspielplatzes fachgerecht instand zu setzen. Nach Freigabe, der bisher von der Feuerwehr genutzten Lagerflächen, soll der vordere Bereich desVeranstaltungsschuppens wieder für Küche und Getränkeausgabe nutzbar gemacht werden.
Der Schuppen soll künftig allen Vereinen aus Stallehr, Bings und Radin als Veranstaltungsraum dienen. Die Materialkosten übernimmt die Gemeinde, die Arbeitsleistungen werden von der Harmoniemusik ehrenamtlich und ohne Vergütung erbracht.
Mit diesem Schritt gilt die Diskussion um einen Musikpavillon für diese Wahlperiode als abgeschlossen. Durch den Umbau soll zunächst die aktive Nutzung der Räumlichkeiten durch die Vereine erprobt werden.
f) Videoüberwachung Altstoffsammelstelle Bauhof l
An der Altstoffsammelstelle beim Gebäude des Bauhofs l soll eine angemessene Beleuchtung mit Bewegungsmelder sowie eine Videoüberwachung installiert werden. Es kommt immer wieder zu unsachgemäßen Entsorgungen, wodurch Restabfälle und Sperrgut anfallen, die von der Gemeinde kostenpflichtig entsorgt werden müssen.
An der Sammelstelle wird zudem eine Tafel angebracht, die darüber informiert, dass die Anlage videoüberwacht wird.
Der Bauhofmitarbeiter wird die Umsetzung dieses Vorhabens übernehmen.
g) Kobald Metallbau, Bernhard Kobald, Zementwerk 28
Herr Bernhard Kobald hat um die Erteilung der Baubewillignung und gewerbebehördlichen Genehmigung für die Errichtung eines Metallverarbeitenden Betriebes im bestehenden Werksgelände Ganahl in Stallehr HNr. 4l angesucht.
Die Verhandlung findet am Dienstag, den 4.11.2025 auf dem Werksgelände der Fa.
Ganahl statt. Die Kundmachung ist durch die Gemeinde erfolgt, der Bürgermeister wird an der Verhandlung teilnehmen.
h) Defektes Haushaltsgerät, Zementwerkstraße 26
Von einer Mieterin im Gemeindehaus Zementwerkstraße 26 wurde ein defekter Einbauherd gemeldet. Nach Prüfung konnte dies bestätigt werden.
Von der Gemeinde wurde ein Angebot von der Fa. Nagele eingeholt für den Austausch eingeholt. Die Kosten belaufen sich auf 1.178,00€ (Brutto). Der Austausch wird noch in dieser Woche durchgeführt.
Zu Punkt 4 der Tagesordnung- Beschlussfassung Gemeindegebühren und Abgaben:
Die Gemeindeabgaben werden mit dem Verbraucherpreisindex von 3,3% indexiert. Die Beitragssätze für Kanalisations- und Wasserversorgungsbeiträge werden mit dem Baukostenindex von 1,97% indexiert.
Die Gästetaxe wird von € 1,40 auf € 2,00 indexiert.
Die Abfallgebühren und die Hundeabgabe werden nicht indexiert.
Beitragssatz Kanalisationsbeiträge
Die Gemeindevertretung beschließt den Beitragssatz für Kanalisationsbeiträge ab 01.01.2026 mit € 42,09 zuzüglich 10% USt. = € 46,30 einstimmig.
Kanalbenützungsgebühren
Die Gemeindevertretung beschließt den Gebührensatz pro m3 Schmutzwasser ab 01.01.2026 mit € 2,72 zuzüglich 10% Ust = € 2,99 einstimmig.
Beitragssatz Wasseranschlussbeiträge
Die Gemeindevertretung beschließt den Beitragssatz ab 01.01.2026 mit € 27,55 zuzüglich 10% Ust. = € 30,31 einstimmig.
Wasserbezugsgebühren
Die Gemeindevertretung beschließt den Gebührensatz per m3 Wasserbezug bei Haushalten und Betrieben ab 01.01.2026 mit € 2,08 zuzüglich 10% Ust. = € 2,29 einstimmig.
Wasserzählergebühren
Die Gemeindevertretung beschließt die Wasserzählergebühren (auch Wassergrundgebühr genannt) ab 01.01.2026 mit € 21,28 zuzüglich 10% Ust. = € 23,41 einstimmig.
Zu Punkt 5 der Tagesordnung - Beschlussfassung Subventionen und Beiträge:
Folgende Subventionen und Beiträge für das Jahr 2026 werden festgelegt:
a) Harmoniemusik:
Der Harmoniemusik wird eine Subvention in Höhe von € 1.350,- gewährt.
€ 775,- wird als Zuweisung für Veranstaltungen für die Gäste (Heimat, Brauchtums Abende) gewährt. Zudem wird gesondert von den vorgenannten Zuweisungen, an die Musikjugend ein Betrag in Höhe von € 475,- gewährt.
b) Verein für Stallehr:
Der Verein für Stallehr erhält für die Abhaltung von kulturellen Veranstaltungen im Davennasaal eine Subvention in Höhe von € 3.500,-
c) Funkenzunft:
Die Funkenzunft wird eine Subvention in Höhe von pauschal € 475,- erhalten.
d) Verein Aktiv:
Der Verein Aktiv wird als Subvention € 475,-erhalten.
e) Feuerwehr Bings-Stallehr-Radin:
Der Kameradschaftskasse wird ein Beitrag von € 475,-- gewährt. Gleichzeitig wird, gesondert von dieser Zuweisung, an die Jugendfeuerwehr ein Beitrag in Höhe von € 475,- gewährt werden.
f) Kameradschaftsbund:
Dem Kamerarschaftsbund wird ein Betrag in Höhe von € 275,- gewährt.
g) Krankenpflegeverein:
Dem Krankenpflegeverein wird ein Betrag in Höhe von € 1.000,- und als Sondersubvention 1.000,- in der zweiten Jahreshälfte, also insgesamt € 2.000,- gewährt.
h) Sing-in(g) Bings:
Sing-in(g) Bings wird ein Betrag in Höhe von € 475,- gewährt.
i) Chor Sunshine:
Dem Chor Sunshine wird ein Betrag in Höhe von € 475,- gewährt.
j) Musikschulbeitrag:
Der Beitrag an die Eltern und an die Harmoniemusik für den Besuch der städtischen Musikschule Bludenz beträgt pro Semester maximal 100 € des Musikschulbeitrags. Nicht gefördert werden mögliche Kosten für den Musikschulbesuch im Rahmen der Musikerziehung der Mittelschule Bludenz. Die Förderung wird auch auf umliegende Musikschulen (z. B. Musikschule Brand) ausgeweitet.
k) Kostenbeitrag Maximoticket:
Für das Maximo-Ticket wird ein Kostenbeitrag in Höhe von 20 € pro jugendlicher/m Teilnehmenden bis einschließlich zum 18. Geburtstag gewährt.
I) Zuschuss VVV-Ticket
Seniorinnen und Senioren ab 65 Jahren erhalten 10 % Rabatt für das vmobil- und das vmobil maximo-Ticket.
Die Gemeindevertretung beschließt die Subventionen a) bis l) einstimmig.
Zu Punkt 6 der Tagesordnung - Beschlussfassung Übernahme Haftungen Abwasserverband Region Bludenz:
Der Gemeindevertretung liegen zwei Bürgschaftsverträge des Abwasserverband Region Bludenz vor. Die Aufnahme der Fremdmittel werden einerseits für das Projekt BA 19 Adaptierung des Betriebsgebäudes (EUR 320.000,-) und andererseits für die Anschaffung von Maschinen (480.000,-) benötigt.
Die Raiffeisenbank Bludenz-Montafon eGen hat dem Abwasserverband Region Bludenz ein Abstattungskredit für das Projekt BA 19 Adaptierung des Betriebsgebäudes in Höhe von EUR 320.000/00 gewährt.
Die Gemeinde Stallehr haftet demnach mit 1,24% maximal jedoch EUR 3.968,00 zur ungeteilten Hand.
Die Gemeindevertretung beschließt die Bürgschaftsübernahme laut den Bedingungen der Bürgschaftserklärung der Raiffeisenbank Bludenz-Montafon eGen einstimmig.
Die UniCredit Bank Austria AG hat dem Abwasserverband Region Bludenz mit Darlehens-zusage vom 16.09.2025 für die Anschaffung von Maschinen eine Finanzierung von EUR 480.000,00 (in Worten - Euro vierhundertachtzigtausend), Darlehensnummer 10046 367 065 gewährt.
Die Gemeinde Stallehr übernimmt die Haftung als Bürge und Zahler gemäß § 1357 ABGB hinsichtlich eines Teilbetrages von EUR 5.952,00 (1,24% von 480.000,00) zuzüglich der vereinbarten (Verzugs-)Zinsen.
Die Gemeindevertretung beschließt die Bürgschaftsübernahme laut den Bedingungen der Bürgschaftserklärung der UniCredit Bank Austria AG - Darlehensnummer: 10046 367 065 einstimmig.
Der Bürgermeister
(Mitglied des Gemeindevorstands)
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DI (FH) Markus Lugei/
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Die Gemeinderätin
(Mitglied des Gemeindevorstands)
G.l /
Marlene Batlogg
Zu Punkt 7 der Tagesordnung - Beschlussfassung IT-Vereinbarung:
Vorlagebericht an die Gemeindevertretung
Stadt BIudenz: IT-Service Level Agreement:
Beschluss neue Version 4.0
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.12.2024 unter Punkt 10 der Tagesordnung wurde die am 13. November 2024 von der Stadt Bludenz präsentierte Konkretisierung bzw.
Ergänzung in Form eines sog. SLA ("Service Level Agreement") zu den bestehenden Verwaltungsgemeinschaften beschlossen.
Diese damals präsentierte Version (3.0) wurde zwischenzeitlich überarbeitet und in einigen Punkten neugestaltet. Im Wesentlichen betrifft dies folgende Maßnahmen:
- l. Umgliederung von diversen Zusatzleistungen (Punkt 5.2) zu den Basisleistungen (Punkt 5.1)
- V-DOK Schulungen und technischer Support
- RDP-/SQL Server für Gemeindeanwendungen
- Externe Server/Software im Gemeindenetz
- Zugang zu Portalanwendungen (Betrieb zentraler Software)
- AI Corporate (Verwaltung der SIM)
- 2. Diverse formale Änderungen und Klarstellungen
Vertragspartner ist „Stadt Bludenz"
Namensänderung von „SLA" zu „IT Leistungsvereinbarung (ITLV)"
Konkretisierungen an diversen Stellen
Gebühren für Kompetenzzentrum sind in ITLV Pauschalen inkludiert etc.
Die Überarbeitung wurde notwendig, um die Verrechnung der Leistungen zu vereinfachen und diverse Formulierungen bzw. die angebotenen Leistungen klarzustellen bzw. zu konkretisieren.
Diese Anpassungen haben auf die grundsätzliche Preisgestaltung keine negativen Auswirkungen, sondern im Gegenteil: durch die Übernahme von zahlreichen Leistungen in die Basisleistungen werden sich für die Leistungsempfänger teilweise geringere Kostenbelastungen ergeben. Die Preiskalkulation (s. Beilage Preisliste) bleibt für das Jahr 2026 unverändert.
Es wird seitens der Stadt Bludenz erbeten, nach Möglichkeit noch in diesem Jahr die neue Vereinbarung zu beschließen und unterzeichnet zu retournieren, sodass diese Änderungen mit 01.01.2026 wirksam werden können.
Es wird somit der
Antrag
an die Gemeindevertretung
gestellt, die überarbeitete Version 4.0 der IT-Leistungsvereinbarung (vormals SLA) in der vorgelegten Form (s. Beilage) zu beschließen.
Die Gemeindevertretung beschließt die überarbeitete Version 4.0 der IT-Leistungsvereinbarung (vormals SLA) einstimmig.
Zu Punkt 8 der Tagesordnung - Beschlussfassunß Verkehrsgutachten Innerfeld:
Aufgrund mehrerer Anrainerbeschwerden über das hohe Verkehrsaufkommen zum Betriebsgebiet Innerfeld beabsichtigt die Gemeinde, ein verkehrstechnisches Gutachten in Auftrag zu geben.
Dieses Gutachten soll klären, ob die Zufahrt zum Betriebsgebiet für LKW über die bereits genehmigten Fahrten geeignet ist und ob die Erschließung über die Gemeindestraßen Stallehr - Innerfeld für mehr LKW-Verkehr tauglich ist. Zudem sollen Schutzaspekte für Fußgänger und Radfahrer berücksichtigt werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass der erste Straßenteil auch eine Landesradroute ins Klostertal ist.
Die Kosten des Gutachtens belaufen sich auf 8.217,60 € (Brutto), Abstimmungen mit Dritten und Präsentationen sind mit ca. 1.000 € (Brutto) zu veranschlagen und werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig (9:0), das Gutachten an das Büro „VER- KEHRSINGENIEURE Gächter Lampert Fritz KG, Waldfriedgasse 6, 6800-Feldkirch" in Feldkirch zu vergeben.
Der Bürgermeister wird beauftragt alle weiteren Schritte zu veranlassen.
Zu Punkt 9 der Tagesordnung - Stellungnahme Gemeinde, Arlberg Getränke GmbH -Lagertätigkeit und Toröffnung:
Die Bhl-Bludenz übermittelt mit Schreiben vom 10.10.2025 ergänzende Informationen der Antragstellerin im Nachgangzur mündlichen Verhandlung vom 26.08.2025, betreffend der Lagerung der in der gegenständlichen Betriebsanlage vorgesehenen Warengüter; zudem wird ein Antrag der Antragstellerin vom 09.10.2025 vorgebracht, mit dem sie beantragt, die
Auflage aufzuheben, wonach die Tore und Fenster auf der Nordseite während der Be- und Entladetätigkeiten geschlossen zu halten sind und das Tor ausschließlich zum Ein- und Ausfahren der LKW geöffnet werden darf.
Die Gemeindevertretung Stallehr befürwortet die Ablehnung der geplanten Nutzung der Betriebsanlage als Lager- und Logistikbetrieb in der vorliegenden Form, da diese weder mit den nachhaltigen Entwicklungszielen der Gemeinde noch mit dem Schutz und Wohlbefinden ihrer Bürgerinnen und Bürger vereinbar ist. Ebenso wird die Aufhebung der Auflage der Offnung der Tore und Fenster auf der Nordseite, während Be- und Entladetätigkeiten strikt abgelehnt.
Gleichzeitig bleibt die Gemeinde offen und engagiert für zukunftsorientierte und sozialverträgliche Unternehmensansiedlungen, die einen ausgewogenen Ausgleich zwischen wirtschaftlichem Wachstum, Umweltverträglichkeit und Lebensqualität der Bevölkerung gewährleisten.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig (9:0) eine Stellungnahme an die Bezirkshauptmannschaft Bludenz zu übermitteln.
Der Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme an die BH-Bludenz zu übermitteln, welche die darin enthaltenen Argumente im Sinne der Gemeinde prüfen soll.
Zu Punkt 10 der Tagesordnung - Allfälliges:
a) Adventfenster Gemeinde Stallehr
Die Gemeinde Stallehr übernimmt am 7. Dezember 2025 das Adventfenster beim Bauhof in Stallehr. Das Schmücken übernehmen Marlene Batlogg und Helga Luger. Für das leibliche Wohl sorgen Achim Dünser und Michael Hackhofer. Es wird um freiwillige Spenden gebeten, der Reinerlös wird an „Licht ins Dunkel" gespendet. Die Ankündigung erfolgt im Pfarrblatt - um rege Teilnahme und Unterstützung wird gebeten.
b) Termine kommende Gemeindevertretungssitzungen
Die nächste Gemeindevertretungssitzung findet am 29. Dezember 2025 um 18:30 Uhr im Gemeindeamt statt.
Die erste Gemeindevertretungssitzung im kommenden Jahr findet voraussichtlich am
05. März 2026 (ev. Feuerwehrhaus inkl. Führung durch das Feuerwehrhaus) um 19:00 Uhr statt.
Schluss der Sitzung um 20:35 Uhr
Der Schriftführer: Der Bürgermeister:
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Küster Christian DI WI(FH) Markus Luger