Übersicht › Stallehr › Sitzungsprotokolle
Sitzungsbericht
Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.stallehr.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.
Fundstellen
Raumplanung / Umwidmung
- … - Gemeinde Stallehr: Wie im Vorstand, im Bauausschuss sowie in der Gemeindevertretung am 29.12.2025 behandelten Punkte - insbesondere die Flächenwidmungsänderung, Widmungsbereinigungen sowie die Durchwegungen -wurden vom Bürgermeister schriftlich zusammengefasst und am 11.Februar 2026 das Büro Frau Sturn …
Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)
NIEDERSCHRIFT
über die 438. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung von Stallehr am Donnerstag, 05. März 2026 um 18:30 Uhr im Sitzungssaal der Gemeinde Stallehr Gemeindevertreter: Anwesend Entschuldigt DI WI(FH)Luger Markus x Hatz Andreas x Batlogg Marione x Dr. Concin Roland x MSt. Dünser Achim x Noventa Klaudia x Schwärzler Manuel x Ing. Bachmann Jerome x Libardi Paul jun. x Ersatzmitßlieder:
Ing. Luger Johannes x
Dünser Birgit x
Matz Fabian x
Fitsch Andreas x
Moser Matthias x
Bachmann Markus x
Schriftführer:
Küster Christian
X:\GEMEiNDEDATEN\VERTRETUNG\2026\2026-03-05VERTRETUNGSPROTOKOLL.DOCX Seite l I 10
Tagesordnung:
l) BEGRÜßUNG UND FESTSTELLUNG DER BESCHLUSSFÄHIGKEIT...............................................
2) GENEHMIGUNG DER NIEDERSCHRIFT DER 437. SITZUNG DER GV VOM 29. DEZEMBER 2025.
A)
B)
c)
D)
E)
F)
G)
H)
I)
J)
K)
ANFRAGE SAALMIETE AM 31.12.2026:
DAVENNASAALALSVERANSTALTUNGSSAAL:.
REGIONALER ENTWICKLUNGSPLAN - GEMEINDE STALLEHR: .........................
SPORTPLATZ:
STEIN PARKPLATZ BAUHOF l:........................
SANIERUNG TÜRE CLUBHEIM: ................................
GEMEINDETRAKTOR-KOTFLÜGEL:..........................................................
ANHEBUNG KlNDERBETREUUNGSTARIFE:..................
PACHTVERTRAG GST.-NR. 511, KG STALLEHR ..............
VERMESSUNGSURKUNDE WEG OBERES INNERFELD ........
WASSERVERSORGUNG NOTEINSPEISUNG..
4) BESCHLUSSFASSUNG MIETERHÖHUNGEN UND RICHTWERTMIETZINS: .......................................................
5) BESCHLUSSFASSUNG SCHLUSSRECHNUNG ARGE S16 FAHRSTREIFENERWEITERUNG BA3; MAßNAHMEN INNERHALB DER GEMEINDE: ......................................................................................................................
6) BESCHLUSSFASSUNG RECHNUNG WASSERGENOSSENSCHAFT BINGS - NOTVERBUND: ...............................
7) BESCHLUSSFASSUNG ERMÄCHTIGUNG DES BÜRGERMEISTERS ZUR GEWÄHRUNG VON INFORMATIONEN NACH § 29 ABS. l GEMEINDEGESETZ...........................................................................................................
•••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••••B A) BELEUCHTUNGSMONTAGE UND DEFI:.....................................................................................................................
B) GEMEINDEMITARBEITER:.......................................................................................................................................
c) WICHTIGE TERMINE:............................................................................................................................................
D) GEMEINDE-VOLKSBEGEHRENS ZUR ÄNDERUNG DES FlNANZIERUNGSSCHLÜSSELS IM SOZIALFONDS ......................................
E) GASTHAUS ALFENZÄSLANER..................................................................................................................................
F) TERMIN NÄCHSTE GEMEINDEVERTRETUNGSSITZUNG:..................................................................................................
...3
...3
..3
.3
..3
.3
..4
,4
.4
,4
.4
-.5
-.5
...6
...8
...8
.9
..9
.9
..9
.10
.10
X:\GEMEIND[:DATEN\VERTRETUNG\20.:-\;'026^3-05VEi:tTR?:TL!NGSPROTO!<OLl..DOCX 2 I 10
l) Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Markus Luger eröffnet die Sitzung, begrüßt die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung und stellt fest, dass gemäß § 43 Gemeindegesetz die Beschlussfähigkeit gegeben ist.
2) Genehmigung der Niederschrift der 437. Sitzung der GV vom 29. Dezember 2025 Die Niederschrift über die 437. Sitzung der Gemeindevertretung vom 29. Dezember 2025 wurde allen Mitgliedern der Gemeindevertretung fristgerecht übermittelt. Gegen die Niederschrift werden keine Einwendungen erhoben. Sie gilt somit als einstimmig zur Kenntnis genommen und genehmigt.
- 3) Berichte
- a) Anfrage Saalmiete am 31.12.2026:
Es liegt eine private Anfrage für die Nutzung des Davennasaales am 31. Dezember 2026 vor. Vorgesehen ist die Anmietung des Saales für private Veranstaltungen.
Die Rahmenbedingungen hinsichtlich Saalgröße, Mietentgelt sowie Veranstaltungsende wurden seitens der Gemeinde bereits bekannt gegeben. Es gelten die üblichen Bedingungen für die Anmietung des Davennasaales.
b) Davennasaal als Veranstaltungssaal:
Eine Eventmanagementfirma hat um die Nutzung des Davennasaales angesucht. Vorgesehen ist die Anmietung des Saales für private Veranstaltungen in einem Umfang von etwa fünf bis acht Terminen pro Jahr.
Die Rahmenbedingungen hinsichtlich Saalgröße, Mietentgelt sowie Veranstaltungsende wurden seitens der Gemeinde bereits bekannt gegeben. Es gelten die üblichen Bedingungen für die Anmietung des Davennasaales.
c) Regionaler Entwicklungsplan - Gemeinde Stallehr:
Wie im Vorstand, im Bauausschuss sowie in der Gemeindevertretung am 29.12.2025 behandelten Punkte - insbesondere die Flächenwidmungsänderung, Widmungsbereinigungen sowie die Durchwegungen -wurden vom Bürgermeister schriftlich zusammengefasst und am 11.Februar 2026 das Büro Frau Sturn Landschaftsplanung übermittelt.
Eine Rückmeldung an die Gemeinde ist bislang nicht eingelangt.
d) Sportplatz:
Auf dem Fußballplatz hat sich in der Spielfläche eine Senke gebildet. Diese Unebenheit kann beim Spielen zu Stolpern oder Umknicken führen und stellt damit ein Verletzungsrisiko dar.
X:\GEMEIND[:DATE:N\VERTRETliNG\.:'02£\2025-03-05VERTRETuNGSPROTOKOLL.DOC'X Seite 3 I 10
Der Fußballplatz wird bis auf Weiteres gesperrt werden. Eine Nutzung ist in dieser Zeit leider nicht möglich.
Die beschädigte Stelle wird im Frühjahr, sobald es die Wetterbedingungen zulassen, instandgesetzt. Die Arbeiten erfolgen sach- und fachgerecht, damit der Platz anschließend wieder sicher genutzt werden kann.
e)Stein Parkplatz Bauhof l:
Der aus dem Fundament gelöste Stein wird vorerst an Ort und Stelle belassen. Der Schaden wurde am ersten Wochenende im Jänner dieses Jahres festgestellt; der Fahrzeughalter hat sich bislang nicht bei der Gemeinde gemeldet. Sobald die Witterungsverhältnisse entsprechende Arbeiten zulassen, wird der Begrenzungsstein fachgerecht neu versetzt und der ursprüngliche Zustand des Parkplatzbereichs wiederhergestellt.
f)Sanierung Türe Clubheim:
Die Außentüre des Clubheims am Sportplatz wurde im Zuge eines Einbruchs stark beschädigt und ist nicht mehr reparabel. Der Zugang zu diesem Raum ist auch über den Innenbereich problemlos möglich. Aus Sicht der derzeitigen Pächter ist die Außentüre nicht erforderlich und wird auch künftig nicht benötigt. Die Fassade wird entsprechend geschlossen.
g) Gemeindetraktor-Kotflügel:
Die vorderen Kotflügel des Gemeindetraktors sind stark angerostet; die Halterungen sind nicht mehr reparabel. Zur Sicherstellung des Winterdienstes werden neue Kotflügel beschafft. Gleichzeitig wird geprüft, ob die Befestigungen provisorisch instandgesetztwerden können, sodass der laufende Winterdienst noch abgeschlossen werden kann.
h) Anhebung Kinderbetreuungstarife:
Das Land Vorarlberg teilt mit, dass die Betreuungstarife in Kinderbildungs- und -Betreuungseinrichtungen für Kleinkind- und Kindergartengruppen ab September 2026 gemäß dem Lebenshaltungskostenindex um 3,5 % erhöht werden.
i) Pachtvertrag Gst.-Nr. 511, KG Stallehr
Der Pachtvertrag betreffend die Liegenschaft Gst.-Nr. 511, KG Stallehr, wurde bereits im vergangenen Jahr rechtsgültig abgeschlossen. Der Vertrag wurde von beiden Vertragsparteien unterzeichnet sowie ordnungsgemäß beglaubigt.
In weiterer Folge erfolgte die vertraglich vereinbarte Umsetzung, und die ersten Pachtvorschreibungen wurden bereits entsprechend den vereinbarten Konditionen ausgestellt und zur Vorschreibung gebracht.
X:\GFME:lNDFDATEN\VE;RTRETLlNG\202c\2026-03-Ü5 VLRTRET^lNGSPROTnKQLL.DOCX Seite 4 I 10
j) Vermessungsurkunde Weg Oberes Innerfeld
Von der Weggemeinschaft Oberes Innerfeld wurde eine vorläufige Vermessungsurkunde übermittelt, aus welcher das künftig vorgesehene Weggrundstück hervorgeht.
Die Unterlagen betreffen im Wesentlichen Grenzkorrekturen im betroffenen Bereich sowie die Herstellung einer Sackgasse mit ergänzendem Fußweg zur Schaffung eines Ring- Schlusses.
k)Wasserversorgung Noteinspeisung
Aufgrund des vorübergehend niedrigen Grundwasserstandes beim Pumpwerk 3 wurde in enger Abstimmung mit der Wassergenossenschaft Bings ein Testbetrieb zur Absicherung der Versorgung durchgeführt. Die Inbetriebnahme erfolgte am Freitag, 6. Februar 2026.
Nach erfolgreichem Abschluss der Testphase konnte am 22. Februar 2026 wieder planmäßig auf die gemeindeeigene Wasserversorgung umgestellt werden.
Der Grundwasserpegel bei der Messstation Stallehr (BI. 60.1.01) im Nahbereich des Pumpwerkes befindet sich derzeit auf einem saisonal niedrigen Niveau. Mit ergiebigen Niederschlagen ist jedoch mit einer entsprechenden Erholung des Wasserstandes zu rechnen, sodass von einer nachhaltigen Verbesserung bzw. weiteren Erholung der Situation ausgegangen werden kann.
Der Wassergenossenschaft Bings wird für die konstruktive Zusammenarbeit und die verlässliche Unterstützung im Rahmen des Testbetriebes ausdrücklich gedankt.
X:\GEMEINDEDATEN\VERTRETUNG\2026\2026-03-05VERTRETUNGSPROTOKOLL.DOCX Seite 5 I 10
4) Beschlussfassung Mieterhöhungen und Richtwertmietzins:
Ab April 2026 tritt in ganz Österreich - somit auch im Land Vorarlberg - ein verschärfter Mietpreisdeckel in Kraft, der Mietzinserhöhungen begrenzt (= Mietpreisbremse), welche die Gemeinden zu tragen haben. Für Altbauwohnungen sowie für Genossenschafts- und Gemeindewohnungen ist die Erhöhung im Jahr 2026 mit l % gedeckelt.
Die Mindestdauervon Mietverträgen wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben von bisher drei auf fünf Jahre angepasst.
Seitens der Gemeinde wurde erhoben, dass der mietrechtliche Richtwertmietzins für das Land Vorarlberg derzeit € 10,25 pro m2 netto beträgt (Stand: aktuell geltende Richtwerte auf Basis amtlicher Verlautbarungen, Mietrechtlicher Richtwert für Vorarlberg ab l. April 2023 - Vorarlberßer EigentümervereiniRunR). Eine Anpassung ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich vorgesehen, wobei die nächste Valorisierung ursprünglich für April 2025 vorgesehen war und infolge gesetzlicher Aussetzung voraussichtlich erst im April 2026 wirksam werden soll.
Der Richtwertmietzins bildet die gesetzliche Berechnungsgrundlage für Nettokaltmieten von Altbauwohnungen im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetz, somit insbesondere für Gebäude mit Baubewilligung vor 1953. Darüber hinaus findet der Richtwert auch bei bestimmten geförderten Sanierungen Anwendung.
Der Richtwert stellt dabei den Ausgangsbetrag pro Quadratmeter Nutzfläche dar, welcher je nach konkreter Ausstattung, Lage, Erhaltungszustand und sonstigen wertbestimmenden Merkmalen durch Zu- oder Abschläge angepasst werden kann.
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass der mietrechtliche Richtwertmietzins für das Land Vorarlberg derzeit € 10,25 pro m2 netto beträgt und als gesetzliche Berechnungsgrundlage gemäß Mietrechtsgesetz heranzuziehen ist.
Beschlüsse:
Der Bürgermeister stellt an die Gemeindevertretung den Antrag, die Mieten für das Jahr 2026 im gesetzlich zulässigen Mindestausmaß von l % anzuheben.
Die Gemeindevertretung beschließt die beantragte Anpassung einstimmig.
Der Bürgermeister stellt an die Gemeindevertretung den Antrag, den für das Land Vorarlberg geltenden Richtwertzinssatz in Höhe von derzeit € 10,25 pro m2 netto als Grundlage für die Berechnung der Nettokaltmieten bei gemeindeeigenen Wohnungen im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes heranzuziehen. Diese Regelung gilt für Neuvermietungen ab dem l. April 2026. Bestehende Mietverträge bleiben von dieser Anpassung unberührt.
Die Gemeindevertretung fasst hierzu einen einstimmigen Beschluss.
X:\GEME!NDEDATEN\VERTRETUNG\2026\2026-03-05VERTRETUNGSPROTOKOLL.DOCX Seite 6 I 10
•
•
•
5) Beschlussfassung Schlussrechnung ARGE S16 Fahrstreifenerweiterung BA3; Maßnahmen innerhalb der Gemeinde:
Erbrachte Leistungen für die Gemeinde außerhalb des Auftrages (netto):
03.04.2025 - Vorplatz Clubheim
04.04.2025 - Schotterstraßen Fräsasphalt
- 10. und 11.04.2025 - Leistungen bei Holzschopf Musik Abwasser, Strom 14.04.2025 - Entnahmestelle Löschwasser 14.04.2025 - Transport Spielsand 0/2 28.04.2025 - Bauhof l Einfahrtsbetonriegel Abtrag
- 29. und 30.04.2025 - Bauhof l Einfahrtsbetonriegel Neu
06.05.2025 - Bauhof l Entwässerungsrinne
09. und 12.05.2025 - Bauhof l Bestandstore aushängen und wegschaffen 19.05.2025 - Vorarbeiten Asphalt Kreuzung Zimmerei - Innerfeld Rechnung Hilti & Jehle - Asphaltarbeiten Kreuzung Zimmerei - Innerfeld 02.06.2025 - Wegweiser Radweg 2. Mal umsetzen 03.06.2025 - Wasserbausteine als Begrenzung 10.06.2025 - div. Bankette erstellen im Gemeindegebiet 11.06.2025 - Schranke Clubheim abbauen 11.06.2025 - Einfahrt Deponie richten 13.06.2025 - Parkplatz Gemeinde Schranke aufbauen Die Gesamtkosten für diese Leistungen belaufen sich auf Brutto 20.472,00€. In die Kostenaufstellung kann jederzeit Einsicht genommen werden Leistungen für die Gemeinde die gegengerechnet wurden:
Baustelleneinrichtung - Platz belassen - Einsparung ARGE Platzmiete _ Baustelleneinrichtung - Platz -1000m Wasserbezug, Fräse, Walzen etc. ca. 700m3 Kanal-Wassergebühren WC-Anlagen Befestigung als Parkplatzerweiterung mit Fräsasphalt Befestigung Bewerbsbahn Feuerwehr 70mx5m mit Fräsasphalt Infrastruktur (Wasser und Abwasser auf Platz)
Gutschrift Gemeinde
Gutschrift Gemeinde
Gutschrift Gemeinde
Gutschrift Gemeinde
Gegenrechnung ARGE
Gegenrechnung ARGE
Gegenrechnung ARGE
Summe 0,00€
Die Leistungen wurden unter anderem bereits in der vorigen Legislaturperiode festgelegt und in der laufenden Periode umgesetzt. Der Leistungsumfang ist durch die Regieberichte dokumentiert. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage des Angebotes der ARGE an die ASFt- NAG.
Beschluss:
X:\GEME!NDEDATEN\VERTRLTUNG\2C26\2026-03-OäVERTRt:TUNGSPROTOKOLL.DOCX Seite 7 I 10
Der Bürgermeister stellt an die Gemeindevertretung den Antrag, die Schlussrechnung der Arbeitsgemeinschaft S16 Fahrsteifenerweiterung BA3 (Tomaselli-Gabril Bau GmbH und 1+R Bau GmbH) in Höhe von brutto € 20.472,00 zur Zahlung freizugeben.
Die Gemeindevertretung fasst hierzu einen einstimmigen Beschluss.
6) Beschlussfassung Rechnung Wassergenossenschaft Bings - Notverbund:
Die Beauftragung zum Notverbund der Parzelle Bings und der Gemeinde Stallehr wurde von der Wassergenossenschaft Bings vorgenommen. Die Rechnungen wurden vom Büro Adler und Partner geprüft. Allfällige Förderungen des Landes wurden bereits abgezogen.
Die Gesamtkosten für diese Leistungen belaufen sich auf Netto 16.542,35€.
Der Notverbund sichert die gegenseitige Wasserversorgung und erhöht damit wesentlich die Versorgungssicherheit mit Trinkwasser Beschluss:
Der Bürgermeister stellt an die Gemeindevertretung den Antrag, die Schlussrechnung der Wassergenossenschaft Bings in Höhe von netto € 16.542,35 zur Zahlung freizugeben.
Die Gemeindevertretung fasst hierzu einen einstimmigen Beschluss.
7) Beschlussfassung Ermächtigung des Bürgermeisters zur Gewährung von Informationen nach § 29 Abs. l Gemeindegesetz Derzeit liegt in der Gemeinde keine Ermächtigung des Bürgermeisters vor, Auskünfte gemaß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) im Namen der Gemeindevertretung zu erteilen.
Um sicherzustellen, dass bei zukünftigen Auskunftsbegehren Fristen eingehalten werden können und keine vorgezogenen Gemeindevertretungssitzungen erforderlich werden, sieht der Gemeindevorstand die Ermächtigung des Bürgermeisters als erforderlich an.
Beschluss:
Auf Empfehlung des Gemeindevorstands beschließt die Gemeindevertretung einstimmig, den Bürgermeister gemäß § 50 Abs. 4 Gemeindegesetz zu ermächtigen, im Namen der Gemeindevertretung Zugang zu Informationen nach § 29 Abs. l Gemeindegesetz zu gewähren.
X:\GEMEINDE3ATEN\VERTRETLJNG\2ü2ü\2026-G3-05 vERTRE'TUNGSPROTQAOLL.OOCX Seite 8 I 10
- 8) Allfälliges
- a) Beleuchtungsmontage und DEFI:
Die Arbeiten zur Erneuerung bzw. Adaptierung der Beleuchtungsanlagen beim Gemeindeamt, beim Bauhof sowie beim Gemeindesaal wurden zwischenzeitlich vollständig abgeschlössen. Im Zuge der Maßnahmen erfolgte eine technische Überprüfung sowie eine entsprechende Modernisierung der bestehenden Anlagen, wodurch eine verbesserte Ausleuchtung, erhöhte Betriebssicherheit sowie eine energieeffizientere Nutzung gewährleistet werden können.
Darüber hinaus wurde im Eingangsbereich zum Brotlädele ein öffentlich zugänglicher Defibrillator (DEFI) fachgerecht montiert und in Betrieb genommen. Mit dieser Maßnahme wird die Notfallvorsorge im Ortszentrum wesentlich gestärkt und die rasche Erstversorgung im Ernstfall zusätzlich unterstützt.
b) Gemeindemitarbeiter:
Die Gemeinde informiert, dass der Bauhofmitarbeiter zum Ende Oktober 2026 den Dienst beendet. Die Gemeinde bedankt sich herzlich für die Leistungen und die rechtzeitige Bekanntgabe, damit sich der Gemeindevorstand frühzeitig um eine/n neue/n Mitarbeiter/in bemühen kann. Wie ein zukünftiges Dienstverhältnis ausgestaltet wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch offen. Der Gemeindevorstand prüft hierzu verschiedene Optionen.
c) Wichtige Termine:
Landschaftsreinigungsaktion:
Am 20. März 2026, um 14:00 Uhr, Treffpunkt: Davennasaal.
Der Bürgermeister bittet die Gemeindevertretung, für diesen Termin zu werben.
Impfaktion FSME:
Am l. April 2026, um 17:00 Uhr, im Gemeindeamt. Der Termin wurde bereits im Gemeindeblatt veröffentlicht. Der Bürgermeister bittet die anwesenden Mitglieder, die Gemeindebevölkerung auf diese Möglichkeit der niederschwelligen Impfung hinzuweisen. Anmeldungen bzw. Anmeldeformulare können im Gemeindeamt abgegeben oder vor Ort durchgeführt werden.
d) Gemeinde-Volksbegehrens zur Änderung des Finanzierungsschlüssels im Sozialfonds Dornbirn, 25. Februar 2026 - Die finanzielle Situation vieler Vorarlberger Gemeinden ist zunehmend kritisch. Der Vorstand des Vorarlberger Gemeindeverband empfiehlt daher - sofern bis 31. März 2026 keine politische Einigung erzielt wird - die Einleitung eines Gemeinde-Volksbegehrens zur Änderung des Finanzierungsschlüssels im Sozialfonds.
X:\GEMEiNDFDAT£N\VERTRETUNG\2Q26\2026-ü3-05VERTRFTUNGSPROTOKOLL.DOCX Seite 9 I 10
Die Umlagen an die Landesfonds steigen seit Jahren deutlich stärker als die Einnahmen der Gemeinden. Seit 2005 erhöhten sich die Ausgaben im Sozialfonds um 237 %, im Gesundheitsfonds um 317 % und im Rettungsfonds um 333 %. Dadurch fehlt den Gemeinden immer mehr Geld für ihre Kernaufgaben wie Kinderbetreuung, Bildung, Infrastruktur und die Unterstützung des Ehrenamts.
VGV-Präsident Walter Gohm fordert daher eine strukturelle Lösung: Der Finanzierungsanteil der Gemeinden im Sozialfonds soll von derzeit 40 % auf 20 % gesenkt werden (künftig 80 % Land, 20 % Gemeinden).
Ziel ist eine verbindliche Behandlung im Vorarlberger Landtag. Dafür sind zehn Gemeindevertretungsbeschlüsse notwendig.
Der Gemeindeverband bleibt weiterhin offen für Gespräche. Eine faire Finanzierung ist entscheidend, um die Lebensqualität in den Gemeinden langfristig zu sichern.
e) Gasthaus Alfenz Aslaner
Derzeit sind der Gemeinde keine Angaben zum geplanten Betriebsbeginn der Pension bekannt.
f) Termin nächste Gemeindevertretungssitzung:
Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung findet voraussichtlich am Donnerstag, dem
23. April 2026, um 19:00 Uhr im Besprechungszimmer des Gemeindeamtes statt.
Schluss der Sitzung 20:20 Uhr
Der Schriftführer: Der Bürgermeister:
,/
/
./
.^
^^e
//.
Küster Christian DI Wl (FH) Markus Luger
X:\GEMEINDEDATEN\VERTRE:-TUNG\2026\2026-03-05VERTRETUNGSPROTOKOLL.DOCX Seite 10 I 10