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Kundmachung - mündliche Verhandlung - Errichtung eines Wohnhauses mit Garage, Panoramastraße 69a
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Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)
Bauverwaltung Montafon
Kirchplatz 2, 6780 Schruns
www.bauverwaltung-montafon.at
Im Auftrag des Bürgermeisters der
Gemeinde Bartholomäberg
Amtstafelder Gemeinde Bartholomäberg
angeschlagen am:
abgenommen am:
- Auskunft
- DI Andreas Pfeifer
- Telefon
- +43 5556 72435-310
- andreas.pfeifer@schruns.at
- Datum
- 04.09.2026
Kundmachung
- Zahl
- ba131.9-39/2026-12-1
- Bauwerber
- Dr. Wolfgang Ludwig Bernhard, Panoramastraße 69a, 6781 Bartholomäberg
- Bauvorhaben
- Errichtung eines Wohnhauses mit Garage
- Standort
- Gst-Nr 2672/6, KG 90101 Bartholomäberg
In der genannten Angelegenheit wird die mündliche Verhandlung mit Augenschein auf
Donnerstag, den 24.09.2026, um 11:00 Uhr
mit der Zusammenkunft der Verhandlungsteilnehmer an Ort und Stelle anberaumt.
Die Beteiligten können nach telefonischer Vereinbarung bis zum Tag vor der Verhandlung während der Amtsstunden bei der Gemeinde Bartholomäberg oder bei der Bauverwaltung Montafon in die Projektunterlagen einsehen.
Zusatz für Parteien und Beteiligte:
Allfällige Einwendungen sind bis spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung während der Amtsstunden schriftlich bei der Gemeinde Bartholomäberg oder während der Verhandlung vorzubringen. Werden von einer Partei keine Einwendungen erhoben, so hat dies gemäß § 42 AVG zur Folge, dass die betreffende Partei ihre Parteistellung verliert.
Teilnehmer an der mündlichen Verhandlung dürfen ihre Erklärungen nicht schriftlich abgeben. Dagegen sind Einwendungen bis spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bei der Behörde zwingend schriftlich einzubringen, wobei die schriftliche Aufnahme (Protokollierung) mündlich vorgebrachter Einwendungen abzulehnen ist, da diese den Verlust der Parteistellung nach § 42 Abs. 1 AVG nicht abzuwenden vermögen.
Beteiligte können sich vertreten lassen. Vertreter der Beteiligten haben bei der Verhandlung eine Vollmacht vorzulegen, welche sie zur Abgabe vorbehaltsloser, bindender Erklärungen ermächtigen.
Zusatz für den Bauwerber:
Der Bauwerber hat bis zur mündlichen Verhandlung die Gebäudeecken in der Natur darzustellen und die Baugrundstücksgrenzen kenntlich zu machen. Zusätzlich sind die Geschoss- und Traufenhöhe sowie die Dachneigung in der Natur z.B. durch Lattenprofile darzustellen, wenn das Gebäude an einer Stelle mehr als 16 m hoch ist oder wenn eine Abstandsnachsicht gemäß § 7 zugelassen werden soll oder wenn es die Behörde verlangt.
Bürgermeister Martin Vallaster
i.A. Susanne Netzer