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Montag, 21. September 2026 · 1.927 Einträge aus 10 Gemeinden und dem Stand Montafon · Stand heute, 04:45 Uhr

Recht: Die Montafoner Gemeinden vor Gericht

Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg, des Verfassungsgerichtshofs, des Verwaltungsgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts und der ordentlichen Gerichte (OGH) aus dem RIS, in denen eine Montafoner Gemeinde oder der Stand Montafon Partei war – als Klägerin, Beschwerdeführerin oder Revisionswerberin („hat geklagt“) oder als Beklagte bzw. belangte Behörde, deren Bescheid oder Verordnung angefochten wurde („wurde geklagt“). Die Einordnung (Beteiligung, Rolle, Thema, gewonnen/verloren) und die Kurzzusammenfassung werden automatisiert mit einem Sprachmodell erstellt und können Fehler enthalten – maßgeblich ist immer der verlinkte Originaltext. Vollständigkeit: Das LVwG Vorarlberg veröffentlicht nur ausgewählte Entscheidungen im RIS, der OGH anonymisiert Gemeindenamen in neueren Entscheidungen, und auch das LVwG kürzt die Gemeinde in manchen Texten auf den Anfangsbuchstaben („Gemeinde S“) – die Zuordnung erfolgt dann aus dem Zusammenhang (etwa über die zugehörige VwGH-Entscheidung) und kann unsicher sein. Die Zahlen sind daher eine Untergrenze. Gezählt werden Entscheidungen (Instanzen), nicht Fälle – ein Verfahren mit LVwG- und VwGH-Entscheidung zählt zweimal.

Bilanz aller Gemeinden

79
Entscheidungen mit Gemeindebeteiligung
11
Gemeinde hat geklagt · 27 % gewonnen
68
Gemeinde wurde geklagt · 57 % gewonnen
36
gewonnen (52 %) der entschiedenen
33
verloren (48 %)

Rechtsstreitigkeiten je Gemeinde

„Hat geklagt“: die Gemeinde (oder ein Gemeindeorgan) hat Klage, Beschwerde, Revision oder einen Antrag eingebracht. „Wurde geklagt“: gegen die Gemeinde wurde geklagt oder ihr Bescheid bzw. ihre Verordnung wurde angefochten. „Gewonnen“ = das Gericht entschied im Sinne der Gemeinde, „verloren“ = gegen sie (Aufhebung/Abänderung ihres Bescheids zählt als verloren). Hellere Balken: Entscheidungen, in denen die Gemeinde nur erwähnt wird.

GemeindeEntscheidungenhat geklagtwurde geklagtgewonnenverlorenteilweiseunklarnur erwähnt
Schruns 17 4 1:3 13 5:5 6 (43 %) 8 0 3 72
Tschagguns 17 1 1:0 16 7:7 8 (53 %) 7 0 2 15
St. Gallenkirch 16 0 16 11:5 11 (69 %) 5 0 0 13
Vandans 10 1 0:1 9 4:4 4 (44 %) 5 0 1 8
Gaschurn 6 1 0:1 5 3:0 3 (75 %) 1 1 1 14
Bartholomäberg 6 3 0:3 3 1:2 1 (17 %) 5 0 0 9
Silbertal 2 0 2 2:0 2 (100 %) 0 0 0 3
Stand Montafon 2 1 1:0 1 1 (100 %) 0 0 1 0
Lorüns 1 0 1 0 0 1 0 3
St. Anton 1 0 1 0:1 0 (0 %) 1 0 0 1
Stallehr 1 0 1 0:1 0 (0 %) 1 0 0 1
Alle Gemeinden 79 11 3:8 68 33:25 36 (52 %) 33 2 8

Kleine Zahlen hinter „hat geklagt“/„wurde geklagt“: gewonnen:verloren in dieser Rolle.

Nach Gericht

GerichtEntscheidungenhat geklagtwurde geklagtgewonnenverlorenteilweiseunklar
Verwaltungsgerichtshof5484627 (59 %)1917
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg132117 (58 %)510
Verfassungsgerichtshof121112 (18 %)901

Nach Thema

ThemaEntscheidungengewonnenverlorenteilweiseunklar
Baurecht3114 (56 %)1124
Raumplanung229 (43 %)1201
Abgaben und Gebühren147 (54 %)601
Sonstiges52 (50 %)201
Dienst- und Gemeinderecht31 (33 %)200
Naturschutz und Umwelt21 (100 %)001
Wasserrecht22 (100 %)000

Aus den Sitzungsprotokollen: Beschwerden, Erkenntnisse, aufgehobene Bescheide

Viele Verfahren stehen nicht im RIS – das LVwG Vorarlberg veröffentlicht nur ausgewählte Erkenntnisse und anonymisiert die Gemeinden. Die Gemeindevertretungen berichten aber in ihren Sitzungen darüber. Hier die Fundstellen aus den Protokollen und Gemeindeblättern, neueste zuerst; der Wortlaut stammt aus dem jeweiligen Dokument (bei gescannten Protokollen aus der Texterkennung).

Alle Veröffentlichungen zum Thema Gerichtsverfahren →

Alle Entscheidungen

12 Entscheidungen (12 analysiert)

Datum Gemeinde Gericht / GZ Thema Ergebnis Zusammenfassung
23.02.2017 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Verfassungsgerichtshof
V76/2016
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Der Verfassungsgerichtshof prüfte von Amts wegen aus Anlass einer Individualbeschwerde die Gesetzmäßigkeit der Verordnung der Gemeinde St. Gallenkirch über eine Änderung des Bebauungsplans Garfrescha, mit der die zulässige Bebauungsfläche auf 80 m² beschränkt und die zuvor bestehende Ausnahme für landwirtschaftliche Gebäude gestrichen worden war. Die Beschwerdeführer machten geltend, der Plan widerspreche dem Raumplanungsgesetz und beruhe nicht auf einer ordnungsgemäßen Grundlagenforschung. Der Verfassungsgerichtshof hob die Verordnung, soweit sie das betroffene Grundstück betrifft, wegen fehlender Grundlagenforschung als gesetzwidrig auf. RIS ↗
23.02.2017 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Verfassungsgerichtshof
E2402/2015
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Beschwerdeführer, denen die Gemeinde St. Gallenkirch die Baubewilligung für einen Geräteschuppen einer Imkerei verweigert hatte, erhoben Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof gegen das bestätigende Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts. Sie machten die Gesetzwidrigkeit des zugrundeliegenden Bebauungsplans Garfrescha der Gemeinde geltend. Der Verfassungsgerichtshof hob das Erkenntnis auf, weil damit eine im Parallelverfahren als gesetzwidrig erkannte Verordnung der Gemeinde angewendet worden war. RIS ↗
29.02.2016 Vandans Tschagguns
wurde geklagt
Verfassungsgerichtshof
V130/2015
Raumplanung
Gemeinde als Partei
Gemeinde gewonnen Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg beantragte beim Verfassungsgerichtshof, eine Bestimmung des Bebauungsplans der Gemeinde Vandans aufzuheben, die im Rellstal- und Lünerseegebiet eine Dacheindeckung mit Holzschindeln vorschreibt. Der Verfassungsgerichtshof wies den Antrag ab, weil die Erhaltung des einheitlichen Landschaftsbildes im öffentlichen Interesse liegt, die Gemeinde vor Erlassung der Verordnung eine umfassende Prüfung samt Sachverständigengutachten durchgeführt hatte und die damit verbundene Eigentumsbeschränkung nicht unverhältnismäßig war. Die Verordnung der Gemeinde blieb somit in Kraft. RIS ↗
06.10.2010 Schruns
wurde geklagt
Verfassungsgerichtshof
B298/10
Abgaben und Gebühren
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Ein Grundstückseigentümer focht seinen von der Marktgemeinde Schruns erlassenen und von der Abgabenkommission bestätigten Grundsteuerbescheid beim Verfassungsgerichtshof an und machte geltend, die Anknüpfung der Grundsteuer an veraltete Einheitswerte sei gleichheitswidrig. Der Verfassungsgerichtshof wies die Beschwerde ab, da das Abstellen auf die historischen Einheitswerte angesichts der geringen steuerlichen Auswirkungen und der damit erzielten Verwaltungsvereinfachung verfassungsrechtlich unbedenklich sei. Der Grundsteuerbescheid der Gemeinde blieb somit aufrecht. RIS ↗
02.10.2010 Bartholomäberg
wurde geklagt
Verfassungsgerichtshof
B1491/08
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Ein Bauwerber hatte bei der Gemeinde Bartholomäberg eine Baubewilligung für den Anbau und die Aufstockung einer Garage beantragt, die von Bürgermeister und Gemeindevertretung abgelehnt wurde, weil das Grundstück im Flächenwidmungsplan als Freihaltegebiet in einer Gefahrenzone gewidmet war. Der Verfassungsgerichtshof hob den die Ablehnung bestätigenden Bescheid auf, weil er in einem Parallelverfahren die zugrunde liegende Flächenwidmungsplanänderung der Gemeinde als gesetzwidrig aufgehoben hatte. Grund dafür war, dass die betroffenen Grundeigentümer vor der Umwidmung nicht ordnungsgemäß verständigt worden waren. RIS ↗
30.09.2010 Bartholomäberg
wurde geklagt
Verfassungsgerichtshof
V56/10
Raumplanung
Gemeinde als Partei
Gemeinde verloren Der Verfassungsgerichtshof prüfte von Amts wegen aus Anlass einer Beschwerde die Gesetzmäßigkeit einer Flächenwidmungsplanänderung der Gemeinde Bartholomäberg, mit der eine Teilfläche eines Grundstücks von Bauland in Freihaltegebiet umgewidmet worden war. Er hob die Verordnung als gesetzwidrig auf, weil die Gemeinde die betroffenen Grundstückseigentümer entgegen der gesetzlichen Verpflichtung nicht nachweislich vor der Beschlussfassung über die Umwidmung verständigt hatte. Die Umwidmung war damit nicht rechtswirksam zustande gekommen. RIS ↗
04.12.2006 Tschagguns
wurde geklagt
Verfassungsgerichtshof
V59/06
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Der VfGH prüfte von Amts wegen aus Anlass einer Beschwerde die Änderung des Flächenwidmungsplans der Gemeinde Tschagguns aus dem Jahr 2003, mit der Grundstücke als Baufläche-Mischgebiet für Landwirtschaft gewidmet wurden. Er kam zum Ergebnis, dass keine ausreichende Grundlagenforschung dokumentiert war und die Umwidmung erkennbar nur aus Anlass der geplanten Errichtung eines Pferdestalles erfolgte (unzulässige Anlasswidmung). Die Verordnung wurde als gesetzwidrig aufgehoben, die Landesregierung musste die Aufhebung kundmachen. RIS ↗
04.12.2006 Tschagguns
wurde geklagt
Verfassungsgerichtshof
B329/05
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Ein Anrainer bekämpfte beim VfGH eine vom Bürgermeister der Gemeinde Tschagguns erteilte Baubewilligung für ein Stallgebäude, weil die zugrunde liegende Änderung des Flächenwidmungsplans mangels ausreichender Grundlagenforschung gesetzwidrig zustande gekommen sei. Der VfGH hob den Bescheid auf, da er auf einer gesetzwidrigen Verordnung beruhte, die im Parallelverfahren als unzulässige Anlasswidmung aufgehoben wurde. Das Land Vorarlberg musste dem Beschwerdeführer die Verfahrenskosten ersetzen. RIS ↗
11.10.2005 Gaschurn Bartholomäberg St. Anton St. Gallenkirch Schruns Silbertal Tschagguns Vandans
hat geklagt
Verfassungsgerichtshof
G42/05, V38/05
Dienst- und Gemeinderecht
Gemeinde als Partei
Gemeinde verloren Die Gemeinde Gaschurn beantragte beim VfGH als Individualantrag die Aufhebung von Bestimmungen des Vorarlberger Gemeindegutgesetzes sowie der Verordnung über den Gemeindeverband 'Forstfonds des Standes Montafon', mit denen acht Montafoner Gemeinden zur gemeinsamen Verwaltung des Gemeindegutes verpflichtet werden. Sie sah darin einen unzulässigen Eingriff in die Zivilrechtskompetenz des Bundes sowie verfassungswidrige Vorgaben für Gemeindeverbände. Der VfGH wies die Anträge ab, da weder gegen die Bildung des Gemeindeverbandes noch gegen die Kostenaufteilung auf die Mitgliedsgemeinden verfassungs- oder gesetzwidrige Bedenken bestanden. RIS ↗
02.10.2003 Schruns
wurde geklagt
Verfassungsgerichtshof
G378/02
Abgaben und Gebühren
Gemeinde als Behörde
unklar / offen Anlässlich einer Beschwerde einer Gesellschaft gegen einen Vorstellungsbescheid der Landesregierung zu Kommunalsteuerbescheiden der Abgabenkommission der Marktgemeinde Schruns prüfte der VfGH von Amts wegen die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung, wonach eine Berufung gegen Abgabenbescheide keine aufschiebende Wirkung hat. Der VfGH kam zum Ergebnis, dass die Bestimmung nicht verfassungswidrig ist, weil Härtefälle durch Stundung und Nachsicht abgefedert werden können. Über die konkrete Kommunalsteuerfestsetzung der Gemeinde Schruns wurde in dieser Entscheidung nicht abgesprochen. RIS ↗
04.10.1994 Tschagguns
wurde geklagt
Verfassungsgerichtshof
B545/93
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Einem Grundeigentümer wurde vom Bürgermeister und danach von der Berufungskommission der Gemeinde Tschagguns eine Baubewilligung für den Umbau eines Stallgebäudes versagt, weil die Grundstücke im Flächenwidmungsplan als Landwirtschaftsgebiet gewidmet waren. Auch die Bezirkshauptmannschaft Bludenz als Vorstellungsbehörde bestätigte die Versagung, worauf der Betroffene Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof erhob. Dieser hob den Bescheid auf, weil er den zugrunde liegenden Flächenwidmungsplan der Gemeinde in einem Parallelverfahren als gesetzwidrig aufgehoben hatte. Damit unterlag die Gemeinde in der Sache. RIS ↗
01.10.1994 Tschagguns
wurde geklagt
Verfassungsgerichtshof
V63/94
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Aus Anlass einer Beschwerde gegen einen auf dem Flächenwidmungsplan der Gemeinde Tschagguns beruhenden Bauversagungsbescheid prüfte der Verfassungsgerichtshof von Amts wegen die Gesetzmäßigkeit zweier Textstellen dieses Plans. Er kam zum Ergebnis, dass die Bestimmungen wegen Vermischung verschiedener Widmungskategorien und fehlender eindeutiger planlicher Darstellung gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot verstießen und hob sie als gesetzwidrig auf. Die Gemeinde hatte das Prüfverfahren nicht selbst beantragt und unterlag damit in der Sache. RIS ↗