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Montag, 21. September 2026 · 1.927 Einträge aus 10 Gemeinden und dem Stand Montafon · Stand heute, 04:45 Uhr

Recht: Die Montafoner Gemeinden vor Gericht

Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg, des Verfassungsgerichtshofs, des Verwaltungsgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts und der ordentlichen Gerichte (OGH) aus dem RIS, in denen eine Montafoner Gemeinde oder der Stand Montafon Partei war – als Klägerin, Beschwerdeführerin oder Revisionswerberin („hat geklagt“) oder als Beklagte bzw. belangte Behörde, deren Bescheid oder Verordnung angefochten wurde („wurde geklagt“). Die Einordnung (Beteiligung, Rolle, Thema, gewonnen/verloren) und die Kurzzusammenfassung werden automatisiert mit einem Sprachmodell erstellt und können Fehler enthalten – maßgeblich ist immer der verlinkte Originaltext. Vollständigkeit: Das LVwG Vorarlberg veröffentlicht nur ausgewählte Entscheidungen im RIS, der OGH anonymisiert Gemeindenamen in neueren Entscheidungen, und auch das LVwG kürzt die Gemeinde in manchen Texten auf den Anfangsbuchstaben („Gemeinde S“) – die Zuordnung erfolgt dann aus dem Zusammenhang (etwa über die zugehörige VwGH-Entscheidung) und kann unsicher sein. Die Zahlen sind daher eine Untergrenze. Gezählt werden Entscheidungen (Instanzen), nicht Fälle – ein Verfahren mit LVwG- und VwGH-Entscheidung zählt zweimal.

Bilanz aller Gemeinden

79
Entscheidungen mit Gemeindebeteiligung
11
Gemeinde hat geklagt · 27 % gewonnen
68
Gemeinde wurde geklagt · 57 % gewonnen
36
gewonnen (52 %) der entschiedenen
33
verloren (48 %)

Rechtsstreitigkeiten je Gemeinde

„Hat geklagt“: die Gemeinde (oder ein Gemeindeorgan) hat Klage, Beschwerde, Revision oder einen Antrag eingebracht. „Wurde geklagt“: gegen die Gemeinde wurde geklagt oder ihr Bescheid bzw. ihre Verordnung wurde angefochten. „Gewonnen“ = das Gericht entschied im Sinne der Gemeinde, „verloren“ = gegen sie (Aufhebung/Abänderung ihres Bescheids zählt als verloren). Hellere Balken: Entscheidungen, in denen die Gemeinde nur erwähnt wird.

GemeindeEntscheidungenhat geklagtwurde geklagtgewonnenverlorenteilweiseunklarnur erwähnt
Schruns 17 4 1:3 13 5:5 6 (43 %) 8 0 3 72
Tschagguns 17 1 1:0 16 7:7 8 (53 %) 7 0 2 15
St. Gallenkirch 16 0 16 11:5 11 (69 %) 5 0 0 13
Vandans 10 1 0:1 9 4:4 4 (44 %) 5 0 1 8
Gaschurn 6 1 0:1 5 3:0 3 (75 %) 1 1 1 14
Bartholomäberg 6 3 0:3 3 1:2 1 (17 %) 5 0 0 9
Silbertal 2 0 2 2:0 2 (100 %) 0 0 0 3
Stand Montafon 2 1 1:0 1 1 (100 %) 0 0 1 0
Lorüns 1 0 1 0 0 1 0 3
St. Anton 1 0 1 0:1 0 (0 %) 1 0 0 1
Stallehr 1 0 1 0:1 0 (0 %) 1 0 0 1
Alle Gemeinden 79 11 3:8 68 33:25 36 (52 %) 33 2 8

Kleine Zahlen hinter „hat geklagt“/„wurde geklagt“: gewonnen:verloren in dieser Rolle.

Nach Gericht

GerichtEntscheidungenhat geklagtwurde geklagtgewonnenverlorenteilweiseunklar
Verwaltungsgerichtshof5484627 (59 %)1917
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg132117 (58 %)510
Verfassungsgerichtshof121112 (18 %)901

Nach Thema

ThemaEntscheidungengewonnenverlorenteilweiseunklar
Baurecht3114 (56 %)1124
Raumplanung229 (43 %)1201
Abgaben und Gebühren147 (54 %)601
Sonstiges52 (50 %)201
Dienst- und Gemeinderecht31 (33 %)200
Naturschutz und Umwelt21 (100 %)001
Wasserrecht22 (100 %)000

Aus den Sitzungsprotokollen: Beschwerden, Erkenntnisse, aufgehobene Bescheide

Viele Verfahren stehen nicht im RIS – das LVwG Vorarlberg veröffentlicht nur ausgewählte Erkenntnisse und anonymisiert die Gemeinden. Die Gemeindevertretungen berichten aber in ihren Sitzungen darüber. Hier die Fundstellen aus den Protokollen und Gemeindeblättern, neueste zuerst; der Wortlaut stammt aus dem jeweiligen Dokument (bei gescannten Protokollen aus der Texterkennung).

Alle Veröffentlichungen zum Thema Gerichtsverfahren →

Alle Entscheidungen

13 Entscheidungen (13 analysiert)

Datum Gemeinde Gericht / GZ Thema Ergebnis Zusammenfassung
03.10.2025 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
LVwG-318-44/2024-R9
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Eine Grundnachbarin focht beim Landesverwaltungsgericht Vorarlberg die vom Bürgermeister der Gemeinde St. Gallenkirch erteilte Baubewilligung für den Umbau eines Wohnhauses an, unter anderem wegen einer Abstandsnachsicht zu ihrem Grundstück. Das Gericht gab der Beschwerde Folge, hob den Bescheid des Bürgermeisters auf und wies den zugrundeliegenden Bauantrag zurück. Die außerordentliche Revision der Bauwerberin gegen dieses Erkenntnis wies der Verwaltungsgerichtshof im Jänner 2026 zurück, damit blieb es bei der Aufhebung. RIS ↗
12.06.2025 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
LVwG-318-106/2024-R14
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Der Bürgermeister der Gemeinde St. Gallenkirch hatte einem Bauwerber die nachträgliche Baubewilligung für eine im Keller errichtete Luftwärmepumpe erteilt. Nachbarn erhoben Beschwerde und machten geltend, die Behörde sei bei der Lärmberechnung von einer falschen, zu großen Entfernung zu ihrem tatsächlich nächstgelegenen Grundstück ausgegangen. Das Landesverwaltungsgericht gab der Beschwerde statt und versagte die Baubewilligung, weil die Luftwärmepumpe am gewählten Standort nicht als ortsüblich im Sinne des Baugesetzes gelten könne. RIS ↗
15.07.2024 Tschagguns
wurde geklagt
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
LVwG-318-42/2024-R8
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Eine Bauwerberin hatte die Errichtung eines Zauns zur Absicherung eines Kraftwerks angezeigt; der Bürgermeister der Gemeinde Tschagguns untersagte das Vorhaben, weil es der Flächenwidmung „Freifläche Landwirtschaft“ widerspreche. Die Beschwerdeführerin berief sich auf höchstgerichtliche Judikatur, wonach Einfriedungen widmungsneutral seien und daher nicht widmungswidrig sein könnten. Das Landesverwaltungsgericht hob den Bescheid auf und verwies die Sache zur neuerlichen Entscheidung an den Bürgermeister zurück, u. a. weil offene Sachverhaltsfragen von der orts- und fachkundigen Baubehörde effizienter geklärt werden könnten. RIS ↗
08.04.2024 Tschagguns Schruns
hat geklagt
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
LVwG-435-7/2023-R19
Wasserrecht
Gemeinde als Partei
Gemeinde gewonnen Die Gemeinde erhob Beschwerde gegen einen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, mit dem ihr die wasserrechtliche Bewilligung für die Erweiterung einer gemeindeeigenen Wasserversorgungsanlage versagt worden war. Das Landesverwaltungsgericht gab der Beschwerde der Gemeinde statt und erteilte die beantragte Bewilligung unter zahlreichen wasserbau-, gewässerschutz- und geologietechnischen Auflagen, da weder öffentliche noch private Interessen durch das Vorhaben beeinträchtigt würden. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde für unzulässig erklärt. RIS ↗
21.12.2023 Schruns
wurde geklagt
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
LVwG-302-3/2023-R14
Raumplanung
Gemeinde als Partei
Gemeinde verloren Grundeigentümer erhoben Beschwerde gegen einen Bescheid der Landesregierung, mit dem ein von der Gemeinde beantragtes Umlegungsverfahren für zwei benachbarte Grundstücke genehmigt worden war. Das Landesverwaltungsgericht gab den Beschwerden Folge und änderte den Bescheid dahin ab, dass der Antrag der Gemeinde auf Durchführung des Umlegungsverfahrens als unzulässig zurückgewiesen wurde. Strittig waren unter anderem die Zuständigkeit der Landesregierung sowie das Verhältnis von Umlegung zu einem möglichen Grenzänderungsverfahren. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde für zulässig erklärt. RIS ↗
13.03.2023 Tschagguns Schruns
wurde geklagt
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
LVwG-302-10/2022-R8
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Ein Grundstückseigentümer focht den Bescheid des Gemeindevorstandes von Tschagguns an, mit dem ihm eine Ausnahme vom Flächenwidmungsplan für den Zubau eines Pkw-Unterstellplatzes zu einem bestehenden Schopfgebäude im Freihaltegebiet versagt worden war. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte den Bescheid, da das Vorhaben in Verbindung mit dem bestehenden Gebäude nicht mehr als kleinräumig zu werten sei und kein Rechtsanspruch auf die Ausnahmebewilligung bestehe. Die Beschwerde wurde daher abgewiesen. RIS ↗
15.02.2022 Schruns
wurde geklagt
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
LVwG-318-6/2021-R6
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Nachbarn erhoben Beschwerde gegen eine vom Bürgermeister erteilte Baubewilligung für ein Einfamilienwohnhaus samt Nachsicht von den Mindestabständen. Sie machten geltend, dass die gesetzlichen Mindestabstände unter anderem wegen einer als Zufahrtsrampe errichteten baulichen Anlage nicht eingehalten würden. Das Landesverwaltungsgericht gab der Beschwerde Folge, hob die Baubewilligung auf und versagte sie, da die Rampe als sonstiges Bauwerk einen Mindestabstand von zwei Metern zur Nachbargrenze einzuhalten habe, der nicht eingehalten worden sei. RIS ↗
02.11.2020 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
LVwG-302-9/2019-R18
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Zwei Grundeigentümer hatten für einen Geräteschuppen (Imkerei) auf einer als Freifläche Landwirtschaft gewidmeten Liegenschaft eine Ausnahmebewilligung vom Flächenwidmungsplan beantragt, die von der Gemeinde St. Gallenkirch versagt wurde. Dagegen erhoben sie Beschwerde und beriefen sich u. a. auf die Nichtigkeit eines zugrunde gelegten Bebauungsplans sowie auf raumplanungsrechtliche Ziele wie den Erhalt der Imkerei. Das Landesverwaltungsgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte den Bescheid, da die kumulativen Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung nach § 22 Abs 2 RPG nicht vorlagen. RIS ↗
09.10.2019 Schruns
hat geklagt
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
LVwG-301-8/2019-R14
Sonstiges
Gemeinde als Partei
Gemeinde gewonnen Eine gemeindenahe Unternehmung beantragte den grundverkehrsrechtlichen Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke, um sie künftig gegen Grundstücke zu tauschen, die sich für kommunale, im öffentlichen Interesse liegende Projekte der Marktgemeinde Schruns eignen. Die Grundverkehrs-Landeskommission hatte die Genehmigung zunächst versagt. Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg gab der Beschwerde der Erwerberin Folge und erteilte die Genehmigung unter Auflagen zum fristgerechten Grundstückstausch mit einem Landwirt. RIS ↗
21.04.2016 Vandans
wurde geklagt
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
LVwG-318-007/R8-2015
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Eine Agrargemeinschaft hatte ein Almgebäude in der Gemeinde Vandans statt mit den vorgeschriebenen Holzschindeln mit Blech eingedeckt und focht den Bescheid der Gemeinde an, wonach diese Neueindeckung baubewilligungspflichtig sei und eine nachträgliche Bewilligung nicht erteilt werden könne. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte den Gemeindebescheid, da das Grundstück von einem Bebauungsplan erfasst ist, der für dieses Gebiet zwingend eine Eindeckung mit Holzschindeln vorschreibt. Die Beschwerde wurde daher abgewiesen. RIS ↗
29.03.2016 Lorüns Schruns
wurde geklagt
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
LVwG-318-3/2015-R8, LVwG-
Baurecht
Gemeinde als Behörde
teilweise Mehrere Nachbarn erhoben Beschwerde gegen den Bescheid einer Gemeinde-Berufungskommission, mit dem einer Bauwerberfirma die Baubewilligung für ein mehrgeschoßiges Wohnhaus erteilt worden war, und befürchteten Senkungen und Gefährdungen ihrer angrenzenden Grundstücke durch die Baugrube. Das Landesverwaltungsgericht gab den Beschwerden teilweise Folge und ergänzte den Bescheid um zusätzliche Auflagen zur geotechnischen Bauaufsicht und Absicherung der Baugrube, bestätigte die Baubewilligung im Übrigen aber. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde für unzulässig erklärt. RIS ↗
24.03.2016 Silbertal
wurde geklagt
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
LVwG-472-003/R11-2015
Abgaben und Gebühren
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Eine Grundstückseigentümerin focht Bescheide der Abgaben- und Berufungskommission der Gemeinde Silbertal an, mit denen ihr Wasseranschlussgebühren für zwei Objekte vorgeschrieben wurden, obwohl diese Anschlüsse bereits vor Übernahme der Wasserversorgungsanlage durch die Gemeinde von einer Wassergenossenschaft errichtet und bezahlt worden waren. Das Landesverwaltungsgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte im Wesentlichen die Gebührenvorschreibung, da die Anschlussgebühr auch bei Übernahme einer bereits bestehenden Anlage durch die Gemeinde geschuldet sei. Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde mangels einschlägiger Rechtsprechung für zulässig erklärt. RIS ↗
07.08.2015 Gaschurn
wurde geklagt
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
LVwG-313-001/R10-2013
Dienst- und Gemeinderecht
Gemeinde als Partei
Gemeinde gewonnen Die Vorarlberger Landesregierung stellte in einem Verfahren nach dem Gesetz über das Gemeindegut fest, dass mehrere Grundstücke in einem Ortsteil der Gemeinde Gaschurn Gemeindegut (Fraktionsgut) sind. Mehrere Nutzungsberechtigte erhoben dagegen Beschwerde und machten geltend, die Flächen stünden aufgrund eines historischen Waldteilungsvertrags im Eigentum einer eigenständigen Agrargemeinschaft und nicht der Gemeinde. Das Landesverwaltungsgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte die Einstufung als Gemeindegut, da keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine eigene Rechtspersönlichkeit der behaupteten Agrargemeinschaft vorlagen. RIS ↗