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Montag, 21. September 2026 · 1.927 Einträge aus 10 Gemeinden und dem Stand Montafon · Stand heute, 04:45 Uhr

Recht: Die Montafoner Gemeinden vor Gericht

Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg, des Verfassungsgerichtshofs, des Verwaltungsgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts und der ordentlichen Gerichte (OGH) aus dem RIS, in denen eine Montafoner Gemeinde oder der Stand Montafon Partei war – als Klägerin, Beschwerdeführerin oder Revisionswerberin („hat geklagt“) oder als Beklagte bzw. belangte Behörde, deren Bescheid oder Verordnung angefochten wurde („wurde geklagt“). Die Einordnung (Beteiligung, Rolle, Thema, gewonnen/verloren) und die Kurzzusammenfassung werden automatisiert mit einem Sprachmodell erstellt und können Fehler enthalten – maßgeblich ist immer der verlinkte Originaltext. Vollständigkeit: Das LVwG Vorarlberg veröffentlicht nur ausgewählte Entscheidungen im RIS, der OGH anonymisiert Gemeindenamen in neueren Entscheidungen, und auch das LVwG kürzt die Gemeinde in manchen Texten auf den Anfangsbuchstaben („Gemeinde S“) – die Zuordnung erfolgt dann aus dem Zusammenhang (etwa über die zugehörige VwGH-Entscheidung) und kann unsicher sein. Die Zahlen sind daher eine Untergrenze. Gezählt werden Entscheidungen (Instanzen), nicht Fälle – ein Verfahren mit LVwG- und VwGH-Entscheidung zählt zweimal.

Bilanz aller Gemeinden

79
Entscheidungen mit Gemeindebeteiligung
11
Gemeinde hat geklagt · 27 % gewonnen
68
Gemeinde wurde geklagt · 57 % gewonnen
36
gewonnen (52 %) der entschiedenen
33
verloren (48 %)

Rechtsstreitigkeiten je Gemeinde

„Hat geklagt“: die Gemeinde (oder ein Gemeindeorgan) hat Klage, Beschwerde, Revision oder einen Antrag eingebracht. „Wurde geklagt“: gegen die Gemeinde wurde geklagt oder ihr Bescheid bzw. ihre Verordnung wurde angefochten. „Gewonnen“ = das Gericht entschied im Sinne der Gemeinde, „verloren“ = gegen sie (Aufhebung/Abänderung ihres Bescheids zählt als verloren). Hellere Balken: Entscheidungen, in denen die Gemeinde nur erwähnt wird.

GemeindeEntscheidungenhat geklagtwurde geklagtgewonnenverlorenteilweiseunklarnur erwähnt
Schruns 17 4 1:3 13 5:5 6 (43 %) 8 0 3 72
Tschagguns 17 1 1:0 16 7:7 8 (53 %) 7 0 2 15
St. Gallenkirch 16 0 16 11:5 11 (69 %) 5 0 0 13
Vandans 10 1 0:1 9 4:4 4 (44 %) 5 0 1 8
Gaschurn 6 1 0:1 5 3:0 3 (75 %) 1 1 1 14
Bartholomäberg 6 3 0:3 3 1:2 1 (17 %) 5 0 0 9
Silbertal 2 0 2 2:0 2 (100 %) 0 0 0 3
Stand Montafon 2 1 1:0 1 1 (100 %) 0 0 1 0
Lorüns 1 0 1 0 0 1 0 3
St. Anton 1 0 1 0:1 0 (0 %) 1 0 0 1
Stallehr 1 0 1 0:1 0 (0 %) 1 0 0 1
Alle Gemeinden 79 11 3:8 68 33:25 36 (52 %) 33 2 8

Kleine Zahlen hinter „hat geklagt“/„wurde geklagt“: gewonnen:verloren in dieser Rolle.

Nach Gericht

GerichtEntscheidungenhat geklagtwurde geklagtgewonnenverlorenteilweiseunklar
Verwaltungsgerichtshof5484627 (59 %)1917
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg132117 (58 %)510
Verfassungsgerichtshof121112 (18 %)901

Nach Thema

ThemaEntscheidungengewonnenverlorenteilweiseunklar
Baurecht3114 (56 %)1124
Raumplanung229 (43 %)1201
Abgaben und Gebühren147 (54 %)601
Sonstiges52 (50 %)201
Dienst- und Gemeinderecht31 (33 %)200
Naturschutz und Umwelt21 (100 %)001
Wasserrecht22 (100 %)000

Aus den Sitzungsprotokollen: Beschwerden, Erkenntnisse, aufgehobene Bescheide

Viele Verfahren stehen nicht im RIS – das LVwG Vorarlberg veröffentlicht nur ausgewählte Erkenntnisse und anonymisiert die Gemeinden. Die Gemeindevertretungen berichten aber in ihren Sitzungen darüber. Hier die Fundstellen aus den Protokollen und Gemeindeblättern von St. Gallenkirch, neueste zuerst; der Wortlaut stammt aus dem jeweiligen Dokument (bei gescannten Protokollen aus der Texterkennung).

Alle Veröffentlichungen zum Thema Gerichtsverfahren →

Alle Entscheidungen

16 Entscheidungen (16 analysiert)

Datum Gemeinde Gericht / GZ Thema Ergebnis Zusammenfassung
20.01.2026 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2025/06/0329
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Die Bauwerberin erhob außerordentliche Revision gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts, das die vom Bürgermeister der Gemeinde St. Gallenkirch erteilte Baubewilligung für den Umbau eines über 200 Jahre alten Bauernhauses aufgehoben hatte, weil ein Stiegenaufgang und ein Dachvorsprung ohne Zustimmung der Nachbarin über die Grundgrenze gebaut worden waren. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück: Wer Eigentümer des überbauten Grundes ist, sei eine zivilrechtliche Vorfrage, und das Verwaltungsgericht habe die Bauführung ohne krasse Fehlbeurteilung als unredlich eingestuft. Die Aufhebung des Gemeindebescheids wurde damit rechtskräftig. RIS ↗
03.10.2025 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
LVwG-318-44/2024-R9
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Eine Grundnachbarin focht beim Landesverwaltungsgericht Vorarlberg die vom Bürgermeister der Gemeinde St. Gallenkirch erteilte Baubewilligung für den Umbau eines Wohnhauses an, unter anderem wegen einer Abstandsnachsicht zu ihrem Grundstück. Das Gericht gab der Beschwerde Folge, hob den Bescheid des Bürgermeisters auf und wies den zugrundeliegenden Bauantrag zurück. Die außerordentliche Revision der Bauwerberin gegen dieses Erkenntnis wies der Verwaltungsgerichtshof im Jänner 2026 zurück, damit blieb es bei der Aufhebung. RIS ↗
12.06.2025 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
LVwG-318-106/2024-R14
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Der Bürgermeister der Gemeinde St. Gallenkirch hatte einem Bauwerber die nachträgliche Baubewilligung für eine im Keller errichtete Luftwärmepumpe erteilt. Nachbarn erhoben Beschwerde und machten geltend, die Behörde sei bei der Lärmberechnung von einer falschen, zu großen Entfernung zu ihrem tatsächlich nächstgelegenen Grundstück ausgegangen. Das Landesverwaltungsgericht gab der Beschwerde statt und versagte die Baubewilligung, weil die Luftwärmepumpe am gewählten Standort nicht als ortsüblich im Sinne des Baugesetzes gelten könne. RIS ↗
29.04.2024 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ro 2021/06/0004
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Die Berufungskommission der Gemeinde St. Gallenkirch hatte im gemeindeinternen Instanzenzug die Bewilligung einer Ausnahme vom Flächenwidmungsplan für einen Geräteschuppen zur Imkerei versagt. Die Antragsteller bekämpften diese Entscheidung erfolglos beim Landesverwaltungsgericht und in weiterer Folge beim Verwaltungsgerichtshof. Der Verwaltungsgerichtshof wies die ordentliche Revision zurück, weil weder eine Abweichung von seiner bisherigen Rechtsprechung noch ein unschlüssiges Sachverständigengutachten aufgezeigt wurde, sodass es bei der Versagung durch die Gemeinde bleibt. RIS ↗
05.02.2024 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2024/06/0001
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Der Bürgermeister der Gemeinde St. Gallenkirch hatte einem Antragsteller die nachträgliche Baubewilligung für eine Luftwärmepumpe versagt, weil diese laut einem schalltechnischen Gutachten den ortsüblichen Lärmpegel im Wohngebiet um 7 bis 8 dB überschritt. Der Antragsteller bekämpfte die Versagung erfolglos beim Landesverwaltungsgericht und in weiterer Folge beim Verwaltungsgerichtshof. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück, weil keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung dargetan wurde, sodass die abschlägige Entscheidung der Gemeinde bestehen bleibt. RIS ↗
22.08.2022 St. Gallenkirch Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2022/06/0092
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Der Bürgermeister der Gemeinde St. Gallenkirch hatte einem Grundeigentümer die Beseitigung einer Stützmauer aufgetragen, die teilweise auf dem Nachbargrundstück errichtet worden war. Das Landesverwaltungsgericht bestätigte den Beseitigungsauftrag; der Verwaltungsgerichtshof wies die dagegen erhobene Revision zurück, weil ein einheitliches Bauwerk nicht nur teilweise entfernt werden muss und keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vorlag. Der Bauauftrag der Gemeinde blieb bestehen. RIS ↗
16.08.2021 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2021/06/0107
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Ein Bauwerber hatte ein rund 200 Jahre altes Maisäß-Wohngebäude in St. Gallenkirch abgebrochen und neu errichtet; der Bürgermeister versagte die nachträgliche Baubewilligung, das Landesverwaltungsgericht bestätigte dies. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück, weil nach dem Abbruch kein Bestand mehr vorlag, auf den die Regeln für Zu- und Umbauten anwendbar wären. Die Versagung durch die Gemeinde blieb aufrecht. RIS ↗
02.11.2020 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg
LVwG-302-9/2019-R18
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Zwei Grundeigentümer hatten für einen Geräteschuppen (Imkerei) auf einer als Freifläche Landwirtschaft gewidmeten Liegenschaft eine Ausnahmebewilligung vom Flächenwidmungsplan beantragt, die von der Gemeinde St. Gallenkirch versagt wurde. Dagegen erhoben sie Beschwerde und beriefen sich u. a. auf die Nichtigkeit eines zugrunde gelegten Bebauungsplans sowie auf raumplanungsrechtliche Ziele wie den Erhalt der Imkerei. Das Landesverwaltungsgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte den Bescheid, da die kumulativen Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung nach § 22 Abs 2 RPG nicht vorlagen. RIS ↗
05.05.2020 St. Gallenkirch Schruns
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2019/06/0023
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Ein Grundeigentümer bekämpfte einen Beschluss des Landesverwaltungsgerichts, mit dem seine Bauanzeige für eine Teichanlage, eine Zufahrtsstraße und weitere Anlagen mangels rechtzeitiger Vorlage liquider Zustimmungserklärungen der betroffenen Grundeigentümer zurückgewiesen worden war, nachdem zuvor die Berufungskommission der Gemeinde St. Gallenkirch das Vorhaben wegen Widerspruchs zum Flächenwidmungsplan und fehlender Zustimmungen untersagt hatte. Der Verwaltungsgerichtshof wies die außerordentliche Revision zurück, da weder eine unrichtige Fristbemessung noch eine Verletzung der Verhandlungspflicht vorlag. Die Zurückweisung der Bauanzeige blieb damit bestehen. RIS ↗
12.09.2018 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2018/13/0040
Abgaben und Gebühren
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Ein Handelsunternehmen mit einer Filiale in St. Gallenkirch bekämpfte mit einer Revision beim Verwaltungsgerichtshof die Vorschreibung von Tourismusbeiträgen für die Jahre 2011 bis 2015 durch die Abgabenkommission der Gemeinde, die zuvor bereits vom Landesverwaltungsgericht bestätigt worden war. Strittig war die Zuordnung der Umsätze verschiedener Warengruppen zu den Erwerbszweigen und Abgabegruppen der Tourismusabgabenverordnung. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision als unbegründet ab und bestätigte damit die Beitragsvorschreibung der Gemeinde. RIS ↗
28.02.2018 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
Ra 2015/06/0063
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Zwei Eigentümer eines Wohnhauses in St. Gallenkirch erhoben Revision beim Verwaltungsgerichtshof gegen ein Erkenntnis, mit dem das Landesverwaltungsgericht ihren Antrag auf Ferienwohnungsbewilligung für das Hauptgebäude gegen den Bescheid des Gemeindevorstandes St. Gallenkirch abgewiesen, für eine Einliegerwohnung aber bewilligt hatte. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück, da keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufgezeigt wurde, und verpflichtete die Revisionswerber zum Kostenersatz an die Gemeinde. RIS ↗
23.02.2017 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Verfassungsgerichtshof
V76/2016
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Der Verfassungsgerichtshof prüfte von Amts wegen aus Anlass einer Individualbeschwerde die Gesetzmäßigkeit der Verordnung der Gemeinde St. Gallenkirch über eine Änderung des Bebauungsplans Garfrescha, mit der die zulässige Bebauungsfläche auf 80 m² beschränkt und die zuvor bestehende Ausnahme für landwirtschaftliche Gebäude gestrichen worden war. Die Beschwerdeführer machten geltend, der Plan widerspreche dem Raumplanungsgesetz und beruhe nicht auf einer ordnungsgemäßen Grundlagenforschung. Der Verfassungsgerichtshof hob die Verordnung, soweit sie das betroffene Grundstück betrifft, wegen fehlender Grundlagenforschung als gesetzwidrig auf. RIS ↗
23.02.2017 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Verfassungsgerichtshof
E2402/2015
Raumplanung
Gemeinde als Behörde
Gemeinde verloren Beschwerdeführer, denen die Gemeinde St. Gallenkirch die Baubewilligung für einen Geräteschuppen einer Imkerei verweigert hatte, erhoben Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof gegen das bestätigende Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts. Sie machten die Gesetzwidrigkeit des zugrundeliegenden Bebauungsplans Garfrescha der Gemeinde geltend. Der Verfassungsgerichtshof hob das Erkenntnis auf, weil damit eine im Parallelverfahren als gesetzwidrig erkannte Verordnung der Gemeinde angewendet worden war. RIS ↗
24.02.2000 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
98/06/0220
Baurecht
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Ein Bauwerber bekämpfte die Versagung der nachträglichen Baubewilligung für einen Lagerschuppen in St. Gallenkirch, die zunächst der Bürgermeister und danach die Gemeindevertretung ausgesprochen hatten. Grund war die Lage des Grundstücksteils in einem als Freifläche/Freihaltegebiet gewidmeten und zugleich lawinen- sowie wildbachgefährdeten Bereich. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde als unbegründet ab und bestätigte damit die Entscheidung der Gemeinde. RIS ↗
25.05.1998 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
97/17/0214
Abgaben und Gebühren
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Im Parallelverfahren zu einer am selben Tag entschiedenen Beschwerde bekämpfte derselbe Grundeigentümer eine von der Gemeinde St. Gallenkirch für mehrere Jahre vorgeschriebene Wasserbezugsgebühr und berief sich erneut auf ein privatrechtliches Wasserbezugsrecht. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde unter Verweis auf die Begründung des Parallelerkenntnisses als unbegründet ab. Der Antrag der Gemeinde auf Kostenersatz wurde mangels anwaltlicher Vertretung bei der Gegenschrift abgewiesen, was am Ausgang in der Sache nichts änderte. RIS ↗
25.05.1998 St. Gallenkirch
wurde geklagt
Verwaltungsgerichtshof
97/17/0026
Abgaben und Gebühren
Gemeinde als Behörde
Gemeinde gewonnen Ein Grundeigentümer bekämpfte eine von der Gemeinde St. Gallenkirch vorgeschriebene Wasseranschluss-Ergänzungsgebühr und berief sich auf ein angebliches unentgeltliches Wasserbezugsrecht am Gemeindebrunnen. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde gegen den die Gebühr bestätigenden Vorstellungsbescheid ab, da zivilrechtliche Vereinbarungen im Abgabenverfahren nicht zu berücksichtigen seien und das Parteiengehör gewahrt worden war. Der gemeindliche Gebührenbescheid blieb damit aufrecht. RIS ↗