Recht: Die Montafoner Gemeinden vor Gericht
Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg, des Verfassungsgerichtshofs, des Verwaltungsgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts und der ordentlichen Gerichte (OGH) aus dem RIS, in denen eine Montafoner Gemeinde oder der Stand Montafon Partei war – als Klägerin, Beschwerdeführerin oder Revisionswerberin („hat geklagt“) oder als Beklagte bzw. belangte Behörde, deren Bescheid oder Verordnung angefochten wurde („wurde geklagt“). Die Einordnung (Beteiligung, Rolle, Thema, gewonnen/verloren) und die Kurzzusammenfassung werden automatisiert mit einem Sprachmodell erstellt und können Fehler enthalten – maßgeblich ist immer der verlinkte Originaltext. Vollständigkeit: Das LVwG Vorarlberg veröffentlicht nur ausgewählte Entscheidungen im RIS, der OGH anonymisiert Gemeindenamen in neueren Entscheidungen, und auch das LVwG kürzt die Gemeinde in manchen Texten auf den Anfangsbuchstaben („Gemeinde S“) – die Zuordnung erfolgt dann aus dem Zusammenhang (etwa über die zugehörige VwGH-Entscheidung) und kann unsicher sein. Die Zahlen sind daher eine Untergrenze. Gezählt werden Entscheidungen (Instanzen), nicht Fälle – ein Verfahren mit LVwG- und VwGH-Entscheidung zählt zweimal.
Bilanz aller Gemeinden
Rechtsstreitigkeiten je Gemeinde
„Hat geklagt“: die Gemeinde (oder ein Gemeindeorgan) hat Klage, Beschwerde, Revision oder einen Antrag eingebracht. „Wurde geklagt“: gegen die Gemeinde wurde geklagt oder ihr Bescheid bzw. ihre Verordnung wurde angefochten. „Gewonnen“ = das Gericht entschied im Sinne der Gemeinde, „verloren“ = gegen sie (Aufhebung/Abänderung ihres Bescheids zählt als verloren). Hellere Balken: Entscheidungen, in denen die Gemeinde nur erwähnt wird.
| Gemeinde | Entscheidungen | hat geklagt | wurde geklagt | gewonnen | verloren | teilweise | unklar | nur erwähnt | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schruns | 17 | 4 1:3 | 13 5:5 | 6 (43 %) | 8 | 0 | 3 | 72 | |
| Tschagguns | 17 | 1 1:0 | 16 7:7 | 8 (53 %) | 7 | 0 | 2 | 15 | |
| St. Gallenkirch | 16 | 0 | 16 11:5 | 11 (69 %) | 5 | 0 | 0 | 13 | |
| Vandans | 10 | 1 0:1 | 9 4:4 | 4 (44 %) | 5 | 0 | 1 | 8 | |
| Gaschurn | 6 | 1 0:1 | 5 3:0 | 3 (75 %) | 1 | 1 | 1 | 14 | |
| Bartholomäberg | 6 | 3 0:3 | 3 1:2 | 1 (17 %) | 5 | 0 | 0 | 9 | |
| Silbertal | 2 | 0 | 2 2:0 | 2 (100 %) | 0 | 0 | 0 | 3 | |
| Stand Montafon | 2 | 1 1:0 | 1 | 1 (100 %) | 0 | 0 | 1 | 0 | |
| Lorüns | 1 | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 | 0 | 3 | |
| St. Anton | 1 | 0 | 1 0:1 | 0 (0 %) | 1 | 0 | 0 | 1 | |
| Stallehr | 1 | 0 | 1 0:1 | 0 (0 %) | 1 | 0 | 0 | 1 | |
| Alle Gemeinden | 79 | 11 3:8 | 68 33:25 | 36 (52 %) | 33 | 2 | 8 |
Kleine Zahlen hinter „hat geklagt“/„wurde geklagt“: gewonnen:verloren in dieser Rolle.
Nach Gericht
| Gericht | Entscheidungen | hat geklagt | wurde geklagt | gewonnen | verloren | teilweise | unklar |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Verwaltungsgerichtshof | 54 | 8 | 46 | 27 (59 %) | 19 | 1 | 7 |
| Landesverwaltungsgericht Vorarlberg | 13 | 2 | 11 | 7 (58 %) | 5 | 1 | 0 |
| Verfassungsgerichtshof | 12 | 1 | 11 | 2 (18 %) | 9 | 0 | 1 |
Nach Thema
| Thema | Entscheidungen | gewonnen | verloren | teilweise | unklar |
|---|---|---|---|---|---|
| Baurecht | 31 | 14 (56 %) | 11 | 2 | 4 |
| Raumplanung | 22 | 9 (43 %) | 12 | 0 | 1 |
| Abgaben und Gebühren | 14 | 7 (54 %) | 6 | 0 | 1 |
| Sonstiges | 5 | 2 (50 %) | 2 | 0 | 1 |
| Dienst- und Gemeinderecht | 3 | 1 (33 %) | 2 | 0 | 0 |
| Naturschutz und Umwelt | 2 | 1 (100 %) | 0 | 0 | 1 |
| Wasserrecht | 2 | 2 (100 %) | 0 | 0 | 0 |
Aus den Sitzungsprotokollen: Beschwerden, Erkenntnisse, aufgehobene Bescheide
Viele Verfahren stehen nicht im RIS – das LVwG Vorarlberg veröffentlicht nur ausgewählte Erkenntnisse und anonymisiert die Gemeinden. Die Gemeindevertretungen berichten aber in ihren Sitzungen darüber. Hier die Fundstellen aus den Protokollen und Gemeindeblättern von Schruns, neueste zuerst; der Wortlaut stammt aus dem jeweiligen Dokument (bei gescannten Protokollen aus der Texterkennung).
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Schruns··6. Sitzung der Gemeindevertretung PDF
… Schluss der Sitzung vor „Allfälliges“ behandelt wird: TOP 7: Mandatserteilung an RA Dr. Felix Vogl bezüglich einer außerordentlichen Revision gegen die Erkenntnisse des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg an den Verwaltungsgerichtshof in der Abgabensache „Tourismusbeiträge 2014 bis 2018; Rehaklinik Montafon“ Der Aufnahme dieses weiteren …
… der Gemeindevertretung. 6. Mi?eilungen des Vorsitzenden. 7. Mandatserteilung an RA Dr. Felix Vogl bezüglich einer außerordentlichen Revision gegen die Erkenntnisse des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg an den Verwaltungsgerichtshof in der Abgabensache „Tourismusbeiträge 2014 bis 2018; Rehaklinik Montafon“. 8. Allfälliges. Seite 3 | 6 Zu 1. …
… Marco Ti?ler hat eine Bürgersprechstunde in Schruns. Zu 7. Mandatserteilung an RA Dr. Felix Vogl bezüglich einer außerordentlichen Revision gegen die Erkenntnisse des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg an den Verwaltungsgerichtshof bezüglich der Abgabensache „Tourismusbeiträge 2014 bis 2018; Rehaklinik Montafon“. Es handle sich um ein seit …
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Schruns··27. Sitzung der Gemeindevertretung PDF
… § 16 Abs. 4 lit. b RPG betreffend Wohnung W15, GST-NR .955, Bahnhof24, 6780 Schruns Aufgrund der fehlenden besonderen persönlichen Verhältnisse (siehe auch Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg LVwG-302-21/2020-R6) liegen die Voraussetzungen für die Erteilung der Ausnahmebewilligung im Sinne des § 16 Abs 4 lit b Raumplanungsgesetz …
Alle Entscheidungen
17 Entscheidungen (17 analysiert)
| Datum | Gemeinde | Gericht / GZ | Thema | Ergebnis | Zusammenfassung |
|---|---|---|---|---|---|
| 21.12.2023 |
Schruns wurde geklagt |
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwG-302-3/2023-R14 |
Raumplanung Gemeinde als Partei |
Gemeinde verloren | Grundeigentümer erhoben Beschwerde gegen einen Bescheid der Landesregierung, mit dem ein von der Gemeinde beantragtes Umlegungsverfahren für zwei benachbarte Grundstücke genehmigt worden war. Das Landesverwaltungsgericht gab den Beschwerden Folge und änderte den Bescheid dahin ab, dass der Antrag der Gemeinde auf Durchführung des Umlegungsverfahrens als unzulässig zurückgewiesen wurde. Strittig waren unter anderem die Zuständigkeit der Landesregierung sowie das Verhältnis von Umlegung zu einem möglichen Grenzänderungsverfahren. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof wurde für zulässig erklärt. RIS ↗ |
| 15.02.2022 |
Schruns wurde geklagt |
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwG-318-6/2021-R6 |
Baurecht Gemeinde als Behörde |
Gemeinde verloren | Nachbarn erhoben Beschwerde gegen eine vom Bürgermeister erteilte Baubewilligung für ein Einfamilienwohnhaus samt Nachsicht von den Mindestabständen. Sie machten geltend, dass die gesetzlichen Mindestabstände unter anderem wegen einer als Zufahrtsrampe errichteten baulichen Anlage nicht eingehalten würden. Das Landesverwaltungsgericht gab der Beschwerde Folge, hob die Baubewilligung auf und versagte sie, da die Rampe als sonstiges Bauwerk einen Mindestabstand von zwei Metern zur Nachbargrenze einzuhalten habe, der nicht eingehalten worden sei. RIS ↗ |
| 09.10.2019 |
Schruns hat geklagt |
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwG-301-8/2019-R14 |
Sonstiges Gemeinde als Partei |
Gemeinde gewonnen | Eine gemeindenahe Unternehmung beantragte den grundverkehrsrechtlichen Erwerb landwirtschaftlicher Grundstücke, um sie künftig gegen Grundstücke zu tauschen, die sich für kommunale, im öffentlichen Interesse liegende Projekte der Marktgemeinde Schruns eignen. Die Grundverkehrs-Landeskommission hatte die Genehmigung zunächst versagt. Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg gab der Beschwerde der Erwerberin Folge und erteilte die Genehmigung unter Auflagen zum fristgerechten Grundstückstausch mit einem Landwirt. RIS ↗ |
| 17.07.2019 |
Schruns hat geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/13/0068 |
Abgaben und Gebühren Gemeinde als Partei |
Gemeinde verloren | Die Abgabenkommission der Marktgemeinde Schruns erhob Revision gegen einen Beschluss des Landesverwaltungsgerichts, mit dem ihr Bescheid zum Tourismusbeitrag 2013 einer Rehabilitationsklinik wegen fehlender Sachverhaltsfeststellungen aufgehoben und die Sache zurückverwiesen worden war. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision der Gemeinde zurück und verpflichtete die Marktgemeinde Schruns zum Ersatz der Verfahrenskosten der Klinik. Die Zurückverweisung an das Landesverwaltungsgericht blieb damit bestehen. RIS ↗ |
| 31.01.2018 |
Schruns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Ra 2015/17/0013 |
Abgaben und Gebühren Gemeinde als Behörde |
Gemeinde verloren | Eine Rehabilitationsklinik in Schruns bekämpfte mit einer Revision beim Verwaltungsgerichtshof ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts, das die Vorschreibung des Tourismusbeitrags 2013 durch die Abgabenkommission der Marktgemeinde Schruns bestätigt hatte. Strittig war die Zuordnung der Klinikumsätze zu den Erwerbszweigen Sanatorium und ärztliche Leistungen. Der Verwaltungsgerichtshof hob das Erkenntnis wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts auf, weil ausreichende Feststellungen zur Ausstattung der Klinik hinsichtlich Verpflegung und Unterbringung fehlten. RIS ↗ |
| 24.10.2017 |
Schruns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Ra 2017/06/0205 |
Raumplanung Gemeinde als Behörde |
Gemeinde gewonnen | Zwei Miteigentümer einer Wohnung in Schruns fochten mit einer außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof ein Erkenntnis an, das ihren gegen die Berufungskommission der Marktgemeinde Schruns gerichteten Antrag auf Nutzungsänderung einer Wohnung zur Ferienwohnung abgewiesen hatte. Der Bürgermeister hatte den Antrag mangels raumplanerischer Voraussetzungen abgelehnt, was Berufungskommission und Landesverwaltungsgericht bestätigten. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück, unter anderem weil kein Vorabentscheidungsersuchen zur behaupteten Unionsrechtswidrigkeit erforderlich war. RIS ↗ |
| 27.07.2016 |
Schruns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Ra 2014/06/0056 |
Raumplanung Gemeinde als Behörde |
Gemeinde gewonnen | Zwei Eigentümer beantragten bei der Marktgemeinde Schruns eine Ferienwohnungsbewilligung für ein seit Jahrzehnten als Ferienwohnung genutztes Wohnhaus, obwohl die erforderliche Widmung fehlte und die Nutzung nie fristgerecht angezeigt worden war. Die Berufungskommission der Marktgemeinde und das Landesverwaltungsgericht wiesen den Antrag ab, weil keine besonders berücksichtigungswürdigen Gründe vorlagen und die Anzeigefrist versäumt worden war. Der Verwaltungsgerichtshof wies die dagegen erhobene Revision zurück, da keine grundsätzliche Rechtsfrage aufgeworfen wurde, und die Revisionswerber mussten der Marktgemeinde die Verfahrenskosten ersetzen. RIS ↗ |
| 06.10.2010 |
Schruns wurde geklagt |
Verfassungsgerichtshof B298/10 |
Abgaben und Gebühren Gemeinde als Behörde |
Gemeinde gewonnen | Ein Grundstückseigentümer focht seinen von der Marktgemeinde Schruns erlassenen und von der Abgabenkommission bestätigten Grundsteuerbescheid beim Verfassungsgerichtshof an und machte geltend, die Anknüpfung der Grundsteuer an veraltete Einheitswerte sei gleichheitswidrig. Der Verfassungsgerichtshof wies die Beschwerde ab, da das Abstellen auf die historischen Einheitswerte angesichts der geringen steuerlichen Auswirkungen und der damit erzielten Verwaltungsvereinfachung verfassungsrechtlich unbedenklich sei. Der Grundsteuerbescheid der Gemeinde blieb somit aufrecht. RIS ↗ |
| 30.05.2007 |
Schruns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof 2006/06/0276 |
Raumplanung Gemeinde als Behörde |
unklar / offen | Ein Pächter focht als Beschwerdeführer eine Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz an, mit der diese auf Vorstellung der Grundeigentümerin den Bescheid der Berufungskommission der Marktgemeinde Schruns über eine Ausnahmebewilligung vom Flächenwidmungsplan aufgehoben hatte, weil über eine bereits zurückgezogene Berufung entschieden worden war. Der VwGH wies die Beschwerde zurück, weil dem Pächter als Nicht-Grundeigentümer im Ausnahmeverfahren keine Parteistellung zukam. Zur inhaltlichen Frage der Ausnahmebewilligung äußerte sich der VwGH nicht. RIS ↗ |
| 02.10.2003 |
Schruns wurde geklagt |
Verfassungsgerichtshof G378/02 |
Abgaben und Gebühren Gemeinde als Behörde |
unklar / offen | Anlässlich einer Beschwerde einer Gesellschaft gegen einen Vorstellungsbescheid der Landesregierung zu Kommunalsteuerbescheiden der Abgabenkommission der Marktgemeinde Schruns prüfte der VfGH von Amts wegen die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung, wonach eine Berufung gegen Abgabenbescheide keine aufschiebende Wirkung hat. Der VfGH kam zum Ergebnis, dass die Bestimmung nicht verfassungswidrig ist, weil Härtefälle durch Stundung und Nachsicht abgefedert werden können. Über die konkrete Kommunalsteuerfestsetzung der Gemeinde Schruns wurde in dieser Entscheidung nicht abgesprochen. RIS ↗ |
| 15.07.2003 |
Schruns hat geklagt |
Verwaltungsgerichtshof 2002/05/1220 |
Sonstiges Gemeinde als Partei |
Gemeinde verloren | Der Bürgermeister der Marktgemeinde Schruns hatte im Zusammenhang mit einem Hauptwohnsitzstreit nach dem Meldegesetz eine Beschwerde beim VwGH erhoben, die wegen unvollständiger Vorlage von Bescheidbeilagen eingestellt worden war. Er beantragte daraufhin die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Mängelbehebungsfrist. Der VwGH wies den Antrag ab, weil dem Rechtsvertreter kein bloß minderer Grad des Versehens, sondern auffallende Sorglosigkeit bei der Kontrolle der Beilagen anzulasten war. RIS ↗ |
| 29.11.2001 |
Schruns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof 2001/16/0557 |
Abgaben und Gebühren Gemeinde als Partei |
Gemeinde gewonnen | Eine Genossenschaft focht Bescheide der Vorarlberger Landesregierung an, mit denen ihre Vorstellungen gegen Entscheidungen der Abgabenkommission der Marktgemeinde Schruns zur Getränkesteuer 1997 und 1998 als unzulässig zurückgewiesen worden waren. Die Abgabenkommission hatte der Berufung hinsichtlich der Steuerfestsetzung teilweise stattgegeben, über den gesondert gestellten Rückzahlungsantrag aber noch nicht entschieden, weshalb der Instanzenzug diesbezüglich nicht erschöpft war. Der VwGH wies die Beschwerden der Genossenschaft als unbegründet ab, da über den Rückzahlungsantrag zunächst die Behörde erster Instanz entscheiden müsse. RIS ↗ |
| 13.11.2001 |
Schruns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof 2001/05/0879 |
Sonstiges Gemeinde als Partei |
unklar / offen | In einem Reklamationsverfahren nach dem Meldegesetz stritten der Bürgermeister von Wien und der Bürgermeister der Marktgemeinde Schruns darüber, in welcher Gemeinde der Hauptwohnsitz einer Person zu führen ist; der Bescheid des Innenministeriums hatte den Hauptwohnsitz in Schruns belassen. Der Verwaltungsgerichtshof hob diesen Bescheid auf, weil vor der Entscheidung keine erforderliche Wohnsitzerklärung der betroffenen Person eingeholt worden war und die Behörde daher gar nicht inhaltlich entscheiden hätte dürfen. Über die eigentliche Frage des Hauptwohnsitzes wurde somit nicht abschließend entschieden. RIS ↗ |
| 17.09.2001 |
Schruns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof 97/17/0280 |
Abgaben und Gebühren Gemeinde als Behörde |
Gemeinde verloren | Eine Bausparkasse wehrte sich gegen einen Fremdenverkehrsbeitrag, den die Marktgemeinde Schruns für einen dort unterhaltenen Beratungsdienst vorgeschrieben hatte. Die Landesregierung hatte als Aufsichtsbehörde bereits zuvor festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Abgabenpflicht nicht vorlagen, den daraufhin neuerlich ergangenen Berufungsbescheid der Gemeinde aber nicht wie geboten behoben. Der Verwaltungsgerichtshof hob den Vorstellungsbescheid der Landesregierung auf, weil diese an ihre eigene frühere Rechtsauffassung gebunden gewesen wäre und den gemeindlichen Abgabenbescheid hätte aufheben müssen. RIS ↗ |
| 13.11.2000 |
Schruns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof 95/10/0141 |
Sonstiges Gemeinde als Behörde |
Gemeinde gewonnen | Ein ruhender Nachlass bekämpfte einen Bescheid, mit dem der Marktgemeinde Schruns nach dem Vorarlberger Sportgesetz das Recht eingeräumt worden war, auf privaten Grundstücken während der Schneezeit eine Skiloipe zu führen und zu pflegen. Die dagegen erhobene Vorstellung wurde von der Aufsichtsbehörde abgewiesen; der Verwaltungsgerichtshof bestätigte dies, weil der Bedarf an der Loipe schlüssig begründet war und keine unzumutbare Bewirtschaftungsbeeinträchtigung dargelegt wurde. Die Beschwerde blieb somit erfolglos. RIS ↗ |
| 03.06.1997 |
Schruns hat geklagt |
Verwaltungsgerichtshof 95/08/0043 |
Dienst- und Gemeinderecht Gemeinde als Partei |
Gemeinde verloren | Die Marktgemeinde Schruns bekämpfte als Trägerin eines Krankenhauses einen Bescheid des Arbeitsmarktservice, mit dem die vorzeitige Kündigung mehrerer Arbeitnehmer wegen Schließung einer Krankenstation bewilligt worden war. Die Gemeinde argumentierte, das Arbeitsmarktförderungsgesetz sei auf ihre Bediensteten mangels Bundeskompetenz nicht anwendbar. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Beschwerde ab, da die Regelung über die vorzeitige Kündigungszustimmung in die Bundeskompetenz für Arbeitsrecht fällt und nicht das Dienstrecht der Gemeindebediensteten betrifft. RIS ↗ |
| 27.06.1991 |
Schruns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof 90/06/0012 |
Baurecht Gemeinde als Behörde |
Gemeinde verloren | Eine Bauwerberin beantragte beim Bürgermeister der Marktgemeinde Schruns eine Ausnahme von den Abstandsvorschriften für einen geplanten Balkon, wogegen sich eine Nachbarin aussprach. Bürgermeister, Gemeindevorstand und Gemeindevertretung wiesen das Ansuchen ab, und auch die Vorstellung bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz blieb erfolglos. Der Verwaltungsgerichtshof gab der Beschwerde der Bauwerberin statt und hob den Vorstellungsbescheid wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes auf, weil die herangezogene Abstandsbestimmung auf einen rückwärtigen Balkon gar nicht anwendbar war. Damit unterlag die Gemeinde in der Sache. RIS ↗ |