Recht: Die Montafoner Gemeinden vor Gericht
Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg, des Verfassungsgerichtshofs, des Verwaltungsgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts und der ordentlichen Gerichte (OGH) aus dem RIS, in denen eine Montafoner Gemeinde oder der Stand Montafon Partei war – als Klägerin, Beschwerdeführerin oder Revisionswerberin („hat geklagt“) oder als Beklagte bzw. belangte Behörde, deren Bescheid oder Verordnung angefochten wurde („wurde geklagt“). Die Einordnung (Beteiligung, Rolle, Thema, gewonnen/verloren) und die Kurzzusammenfassung werden automatisiert mit einem Sprachmodell erstellt und können Fehler enthalten – maßgeblich ist immer der verlinkte Originaltext. Vollständigkeit: Das LVwG Vorarlberg veröffentlicht nur ausgewählte Entscheidungen im RIS, der OGH anonymisiert Gemeindenamen in neueren Entscheidungen, und auch das LVwG kürzt die Gemeinde in manchen Texten auf den Anfangsbuchstaben („Gemeinde S“) – die Zuordnung erfolgt dann aus dem Zusammenhang (etwa über die zugehörige VwGH-Entscheidung) und kann unsicher sein. Die Zahlen sind daher eine Untergrenze. Gezählt werden Entscheidungen (Instanzen), nicht Fälle – ein Verfahren mit LVwG- und VwGH-Entscheidung zählt zweimal.
Bilanz aller Gemeinden
Rechtsstreitigkeiten je Gemeinde
„Hat geklagt“: die Gemeinde (oder ein Gemeindeorgan) hat Klage, Beschwerde, Revision oder einen Antrag eingebracht. „Wurde geklagt“: gegen die Gemeinde wurde geklagt oder ihr Bescheid bzw. ihre Verordnung wurde angefochten. „Gewonnen“ = das Gericht entschied im Sinne der Gemeinde, „verloren“ = gegen sie (Aufhebung/Abänderung ihres Bescheids zählt als verloren). Hellere Balken: Entscheidungen, in denen die Gemeinde nur erwähnt wird.
| Gemeinde | Entscheidungen | hat geklagt | wurde geklagt | gewonnen | verloren | teilweise | unklar | nur erwähnt | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schruns | 17 | 4 1:3 | 13 5:5 | 6 (43 %) | 8 | 0 | 3 | 72 | |
| Tschagguns | 17 | 1 1:0 | 16 7:7 | 8 (53 %) | 7 | 0 | 2 | 15 | |
| St. Gallenkirch | 16 | 0 | 16 11:5 | 11 (69 %) | 5 | 0 | 0 | 13 | |
| Vandans | 10 | 1 0:1 | 9 4:4 | 4 (44 %) | 5 | 0 | 1 | 8 | |
| Gaschurn | 6 | 1 0:1 | 5 3:0 | 3 (75 %) | 1 | 1 | 1 | 14 | |
| Bartholomäberg | 6 | 3 0:3 | 3 1:2 | 1 (17 %) | 5 | 0 | 0 | 9 | |
| Silbertal | 2 | 0 | 2 2:0 | 2 (100 %) | 0 | 0 | 0 | 3 | |
| Stand Montafon | 2 | 1 1:0 | 1 | 1 (100 %) | 0 | 0 | 1 | 0 | |
| Lorüns | 1 | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 | 0 | 3 | |
| St. Anton | 1 | 0 | 1 0:1 | 0 (0 %) | 1 | 0 | 0 | 1 | |
| Stallehr | 1 | 0 | 1 0:1 | 0 (0 %) | 1 | 0 | 0 | 1 | |
| Alle Gemeinden | 79 | 11 3:8 | 68 33:25 | 36 (52 %) | 33 | 2 | 8 |
Kleine Zahlen hinter „hat geklagt“/„wurde geklagt“: gewonnen:verloren in dieser Rolle.
Nach Gericht
| Gericht | Entscheidungen | hat geklagt | wurde geklagt | gewonnen | verloren | teilweise | unklar |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Verwaltungsgerichtshof | 54 | 8 | 46 | 27 (59 %) | 19 | 1 | 7 |
| Landesverwaltungsgericht Vorarlberg | 13 | 2 | 11 | 7 (58 %) | 5 | 1 | 0 |
| Verfassungsgerichtshof | 12 | 1 | 11 | 2 (18 %) | 9 | 0 | 1 |
Nach Thema
| Thema | Entscheidungen | gewonnen | verloren | teilweise | unklar |
|---|---|---|---|---|---|
| Baurecht | 31 | 14 (56 %) | 11 | 2 | 4 |
| Raumplanung | 22 | 9 (43 %) | 12 | 0 | 1 |
| Abgaben und Gebühren | 14 | 7 (54 %) | 6 | 0 | 1 |
| Sonstiges | 5 | 2 (50 %) | 2 | 0 | 1 |
| Dienst- und Gemeinderecht | 3 | 1 (33 %) | 2 | 0 | 0 |
| Naturschutz und Umwelt | 2 | 1 (100 %) | 0 | 0 | 1 |
| Wasserrecht | 2 | 2 (100 %) | 0 | 0 | 0 |
Aus den Sitzungsprotokollen: Beschwerden, Erkenntnisse, aufgehobene Bescheide
Viele Verfahren stehen nicht im RIS – das LVwG Vorarlberg veröffentlicht nur ausgewählte Erkenntnisse und anonymisiert die Gemeinden. Die Gemeindevertretungen berichten aber in ihren Sitzungen darüber. Hier die Fundstellen aus den Protokollen und Gemeindeblättern von Gaschurn, neueste zuerst; der Wortlaut stammt aus dem jeweiligen Dokument (bei gescannten Protokollen aus der Texterkennung).
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Gaschurn··Niederschrift 16. GV-Sitzung PDF
… diesen Bescheid wurde beru- fen. Die Gemeindevertretung habe im Dezember 2018 den erstinstanzlichen Be- scheid bestätigt. Gegen den Berufungsbescheid wurde Beschwerde erhoben und das Verfahren beim Landesverwaltungsgericht behandelt, welches ebenfalls den Be- scheid bestätigte. Nach einer außerordentlichen Revision an den Verwaltungsge- richtshof wurde der Bescheid teilweise …
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Gaschurn··Niederschrift 13. GV-Sitzung PDF
… Nutzung des Wohnhauses Bergerstraße 109, 6793 Gaschurn, als Ferienwohnung bereits abgelehnt wurde. Gegen den ergangenen Be- scheid habe Dietrich Oberdorfer Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht Vorarlberg erhoben. Mit Eingabe vom 23. Dezember 2021 habe Dietrich Oberdorfer einen neuen Antrag gestellt und nun um die Bewilligung zur Nutzung des EG und …
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Gaschurn··46. Niederschrift Gemeindevertretungs-Sitzung PDF
… EWH habe jedoch einen Vertrag mit der Energie 360° abgeschlos- sen, welcher einzuhalten sei. Könne diese Einhaltung nicht gewährleistet werden, werde die Gemeinde mitunter verklagt. Artur Pfeifer verlässt um 20:55 Uhr die Sitzung. Der Vorsitzende erläutert, dass zuerst eine Äußerung der KPC ergehe, der Beschluss über die …
Alle Entscheidungen
6 Entscheidungen (6 analysiert)
| Datum | Gemeinde | Gericht / GZ | Thema | Ergebnis | Zusammenfassung |
|---|---|---|---|---|---|
| 12.04.2021 |
Gaschurn Schruns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/06/0118 |
Baurecht Gemeinde als Behörde |
teilweise | Ein Bauherr focht einen baupolizeilichen Auftrag an, mit dem ihm die Rückführung eigenmächtiger Umbauten an einem Stallgebäude aufgetragen worden war, darunter die Entfernung einer Satellitenschüssel, eines Stiegenaufgangs und eines Schlafzimmers sowie der Rückbau eines Stubenausbaus und eines Nebenraums, da das Gebäude raumplanungsrechtlich keine Wohnnutzung zulasse. Der Verwaltungsgerichtshof hob das bestätigende Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts nur hinsichtlich der Anordnung zum Nebenraum wegen unzureichender Bestimmtheit auf und wies die Revision im Übrigen zurück. Der überwiegende Teil des baupolizeilichen Auftrags blieb damit aufrecht, die Gemeinde musste dem Bauherrn aber anteilige Verfahrenskosten ersetzen. RIS ↗ |
| 25.10.2019 |
Gaschurn Schruns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Ra 2019/06/0118 |
Baurecht Gemeinde als Behörde |
unklar / offen | Im Rahmen einer Revision gegen ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts betreffend einen baupolizeilichen Auftrag der Gemeindevertretung Gaschurn beantragte der Bauherr die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. Der Verwaltungsgerichtshof gab dem Antrag statt, da die belangte Behörde keine entgegenstehenden öffentlichen Interessen geltend gemacht hatte und dem Bauherrn bei sofortigem Vollzug ein unverhältnismäßiger wirtschaftlicher Nachteil gedroht hätte. Über die eigentliche Revision war damit noch nicht entschieden. RIS ↗ |
| 19.12.2018 |
Gaschurn wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Ra 2018/06/0215 |
Baurecht Gemeinde als Behörde |
Gemeinde gewonnen | Ein Anrainer erhob Revision beim Verwaltungsgerichtshof gegen ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts, das seine Beschwerde gegen den Bescheid der Gemeindevertretung Gaschurn zur Baubewilligung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage einer gemeinnützigen Bauträgergesellschaft bis auf zusätzliche Auflagen abgewiesen hatte. Er machte unter anderem geltend, es hätte ein Bebauungsplan erlassen werden müssen und es lägen Verfahrensmängel vor. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück, da keine grundsätzliche Rechtsfrage vorlag, womit die Baubewilligung der Gemeinde im Ergebnis bestehen blieb. RIS ↗ |
| 27.03.2018 |
Gaschurn wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Ro 2015/06/0022 |
Wasserrecht Gemeinde als Behörde |
Gemeinde gewonnen | Eine Grundstückseigentümerin in Gaschurn bekämpfte mit einer Revision beim Verwaltungsgerichtshof ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts, das den Berufungsbescheid der Gemeindevertretung Gaschurn zu einer Kanalanschlussverpflichtung ersatzlos behoben hatte, weil ihre mündliche Berufung mangels gültiger Schriftform nie wirksam erhoben worden und der ursprüngliche Bescheid des Bürgermeisters daher bereits rechtskräftig geworden war. Der Verwaltungsgerichtshof wies die Revision zurück und bestätigte damit im Ergebnis den Fortbestand der Kanalanschlussverpflichtung; die Revisionswerberin musste der Gemeinde Verfahrenskosten ersetzen. RIS ↗ |
| 07.08.2015 |
Gaschurn wurde geklagt |
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwG-313-001/R10-2013 |
Dienst- und Gemeinderecht Gemeinde als Partei |
Gemeinde gewonnen | Die Vorarlberger Landesregierung stellte in einem Verfahren nach dem Gesetz über das Gemeindegut fest, dass mehrere Grundstücke in einem Ortsteil der Gemeinde Gaschurn Gemeindegut (Fraktionsgut) sind. Mehrere Nutzungsberechtigte erhoben dagegen Beschwerde und machten geltend, die Flächen stünden aufgrund eines historischen Waldteilungsvertrags im Eigentum einer eigenständigen Agrargemeinschaft und nicht der Gemeinde. Das Landesverwaltungsgericht wies die Beschwerde ab und bestätigte die Einstufung als Gemeindegut, da keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine eigene Rechtspersönlichkeit der behaupteten Agrargemeinschaft vorlagen. RIS ↗ |
| 11.10.2005 |
Gaschurn Bartholomäberg St. Anton St. Gallenkirch Schruns Silbertal Tschagguns Vandans hat geklagt |
Verfassungsgerichtshof G42/05, V38/05 |
Dienst- und Gemeinderecht Gemeinde als Partei |
Gemeinde verloren | Die Gemeinde Gaschurn beantragte beim VfGH als Individualantrag die Aufhebung von Bestimmungen des Vorarlberger Gemeindegutgesetzes sowie der Verordnung über den Gemeindeverband 'Forstfonds des Standes Montafon', mit denen acht Montafoner Gemeinden zur gemeinsamen Verwaltung des Gemeindegutes verpflichtet werden. Sie sah darin einen unzulässigen Eingriff in die Zivilrechtskompetenz des Bundes sowie verfassungswidrige Vorgaben für Gemeindeverbände. Der VfGH wies die Anträge ab, da weder gegen die Bildung des Gemeindeverbandes noch gegen die Kostenaufteilung auf die Mitgliedsgemeinden verfassungs- oder gesetzwidrige Bedenken bestanden. RIS ↗ |