Recht: Die Montafoner Gemeinden vor Gericht
Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg, des Verfassungsgerichtshofs, des Verwaltungsgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts und der ordentlichen Gerichte (OGH) aus dem RIS, in denen eine Montafoner Gemeinde oder der Stand Montafon Partei war – als Klägerin, Beschwerdeführerin oder Revisionswerberin („hat geklagt“) oder als Beklagte bzw. belangte Behörde, deren Bescheid oder Verordnung angefochten wurde („wurde geklagt“). Die Einordnung (Beteiligung, Rolle, Thema, gewonnen/verloren) und die Kurzzusammenfassung werden automatisiert mit einem Sprachmodell erstellt und können Fehler enthalten – maßgeblich ist immer der verlinkte Originaltext. Vollständigkeit: Das LVwG Vorarlberg veröffentlicht nur ausgewählte Entscheidungen im RIS, der OGH anonymisiert Gemeindenamen in neueren Entscheidungen, und auch das LVwG kürzt die Gemeinde in manchen Texten auf den Anfangsbuchstaben („Gemeinde S“) – die Zuordnung erfolgt dann aus dem Zusammenhang (etwa über die zugehörige VwGH-Entscheidung) und kann unsicher sein. Die Zahlen sind daher eine Untergrenze. Gezählt werden Entscheidungen (Instanzen), nicht Fälle – ein Verfahren mit LVwG- und VwGH-Entscheidung zählt zweimal.
Bilanz aller Gemeinden
Rechtsstreitigkeiten je Gemeinde
„Hat geklagt“: die Gemeinde (oder ein Gemeindeorgan) hat Klage, Beschwerde, Revision oder einen Antrag eingebracht. „Wurde geklagt“: gegen die Gemeinde wurde geklagt oder ihr Bescheid bzw. ihre Verordnung wurde angefochten. „Gewonnen“ = das Gericht entschied im Sinne der Gemeinde, „verloren“ = gegen sie (Aufhebung/Abänderung ihres Bescheids zählt als verloren). Hellere Balken: Entscheidungen, in denen die Gemeinde nur erwähnt wird.
| Gemeinde | Entscheidungen | hat geklagt | wurde geklagt | gewonnen | verloren | teilweise | unklar | nur erwähnt | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schruns | 17 | 4 1:3 | 13 5:5 | 6 (43 %) | 8 | 0 | 3 | 72 | |
| Tschagguns | 17 | 1 1:0 | 16 7:7 | 8 (53 %) | 7 | 0 | 2 | 15 | |
| St. Gallenkirch | 16 | 0 | 16 11:5 | 11 (69 %) | 5 | 0 | 0 | 13 | |
| Vandans | 10 | 1 0:1 | 9 4:4 | 4 (44 %) | 5 | 0 | 1 | 8 | |
| Gaschurn | 6 | 1 0:1 | 5 3:0 | 3 (75 %) | 1 | 1 | 1 | 14 | |
| Bartholomäberg | 6 | 3 0:3 | 3 1:2 | 1 (17 %) | 5 | 0 | 0 | 9 | |
| Silbertal | 2 | 0 | 2 2:0 | 2 (100 %) | 0 | 0 | 0 | 3 | |
| Stand Montafon | 2 | 1 1:0 | 1 | 1 (100 %) | 0 | 0 | 1 | 0 | |
| Lorüns | 1 | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 | 0 | 3 | |
| St. Anton | 1 | 0 | 1 0:1 | 0 (0 %) | 1 | 0 | 0 | 1 | |
| Stallehr | 1 | 0 | 1 0:1 | 0 (0 %) | 1 | 0 | 0 | 1 | |
| Alle Gemeinden | 79 | 11 3:8 | 68 33:25 | 36 (52 %) | 33 | 2 | 8 |
Kleine Zahlen hinter „hat geklagt“/„wurde geklagt“: gewonnen:verloren in dieser Rolle.
Nach Gericht
| Gericht | Entscheidungen | hat geklagt | wurde geklagt | gewonnen | verloren | teilweise | unklar |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Verwaltungsgerichtshof | 54 | 8 | 46 | 27 (59 %) | 19 | 1 | 7 |
| Landesverwaltungsgericht Vorarlberg | 13 | 2 | 11 | 7 (58 %) | 5 | 1 | 0 |
| Verfassungsgerichtshof | 12 | 1 | 11 | 2 (18 %) | 9 | 0 | 1 |
Nach Thema
| Thema | Entscheidungen | gewonnen | verloren | teilweise | unklar |
|---|---|---|---|---|---|
| Baurecht | 31 | 14 (56 %) | 11 | 2 | 4 |
| Raumplanung | 22 | 9 (43 %) | 12 | 0 | 1 |
| Abgaben und Gebühren | 14 | 7 (54 %) | 6 | 0 | 1 |
| Sonstiges | 5 | 2 (50 %) | 2 | 0 | 1 |
| Dienst- und Gemeinderecht | 3 | 1 (33 %) | 2 | 0 | 0 |
| Naturschutz und Umwelt | 2 | 1 (100 %) | 0 | 0 | 1 |
| Wasserrecht | 2 | 2 (100 %) | 0 | 0 | 0 |
Alle Entscheidungen
6 Entscheidungen (6 analysiert)
| Datum | Gemeinde | Gericht / GZ | Thema | Ergebnis | Zusammenfassung |
|---|---|---|---|---|---|
| 19.08.2025 |
Bartholomäberg Schruns wurde geklagt |
Verwaltungsgerichtshof Ra 2025/06/0219 |
Baurecht Gemeinde als Behörde |
Gemeinde gewonnen | Der Bürgermeister der Gemeinde Bartholomäberg hatte einem Grundeigentümer aufgetragen, ein ohne Bewilligung vollständig neu errichtetes Gebäude zu beseitigen, nachdem statt der angezeigten Sanierung eines Maisäß-Stallgebäudes ein kompletter Neubau (Ferienhaus) errichtet worden war. Der Betroffene bekämpfte diesen Beseitigungsauftrag erfolglos beim Landesverwaltungsgericht und danach beim Verwaltungsgerichtshof. Der Verwaltungsgerichtshof wies die außerordentliche Revision mangels ordnungsgemäß dargelegter Rechtsfrage zurück, sodass der Auftrag der Gemeinde rechtskräftig bestehen bleibt. RIS ↗ |
| 02.10.2010 |
Bartholomäberg wurde geklagt |
Verfassungsgerichtshof B1491/08 |
Raumplanung Gemeinde als Behörde |
Gemeinde verloren | Ein Bauwerber hatte bei der Gemeinde Bartholomäberg eine Baubewilligung für den Anbau und die Aufstockung einer Garage beantragt, die von Bürgermeister und Gemeindevertretung abgelehnt wurde, weil das Grundstück im Flächenwidmungsplan als Freihaltegebiet in einer Gefahrenzone gewidmet war. Der Verfassungsgerichtshof hob den die Ablehnung bestätigenden Bescheid auf, weil er in einem Parallelverfahren die zugrunde liegende Flächenwidmungsplanänderung der Gemeinde als gesetzwidrig aufgehoben hatte. Grund dafür war, dass die betroffenen Grundeigentümer vor der Umwidmung nicht ordnungsgemäß verständigt worden waren. RIS ↗ |
| 30.09.2010 |
Bartholomäberg wurde geklagt |
Verfassungsgerichtshof V56/10 |
Raumplanung Gemeinde als Partei |
Gemeinde verloren | Der Verfassungsgerichtshof prüfte von Amts wegen aus Anlass einer Beschwerde die Gesetzmäßigkeit einer Flächenwidmungsplanänderung der Gemeinde Bartholomäberg, mit der eine Teilfläche eines Grundstücks von Bauland in Freihaltegebiet umgewidmet worden war. Er hob die Verordnung als gesetzwidrig auf, weil die Gemeinde die betroffenen Grundstückseigentümer entgegen der gesetzlichen Verpflichtung nicht nachweislich vor der Beschlussfassung über die Umwidmung verständigt hatte. Die Umwidmung war damit nicht rechtswirksam zustande gekommen. RIS ↗ |
| 24.09.1992 |
Bartholomäberg Lorüns hat geklagt |
Verwaltungsgerichtshof 88/06/0208 |
Raumplanung Gemeinde als Partei |
Gemeinde verloren | Die Gemeinde Bartholomäberg beantragte die aufsichtsbehördliche Genehmigung einer von der Gemeindevertretung beschlossenen Umwidmung landwirtschaftlicher Flächen in Bauland, die von der Landesregierung wegen negativer Gutachten zu Landschaftsbild, Landwirtschaft und Wasserableitung versagt wurde. Gegen diesen Versagungsbescheid erhob die Gemeinde Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof. Dieser wies die Beschwerde als unbegründet ab, da bloße Bauwünsche einzelner Grundeigentümer keinen wichtigen, im Raumplanungsgesetz geforderten Grund für eine Widmungsänderung darstellten. RIS ↗ |
| 11.06.1992 |
Bartholomäberg Schruns Silbertal hat geklagt |
Verwaltungsgerichtshof 88/06/0170 |
Raumplanung Gemeinde als Partei |
Gemeinde verloren | Die Gemeinde Bartholomäberg beantragte die aufsichtsbehördliche Genehmigung einer Umwidmung eines abgelegenen, oberhalb der Silbertaler Straße gelegenen Grundstücks von Landwirtschaftsgebiet in Bauland, die von der Landesregierung wegen Zersiedelungsgefahr und negativer landschaftsbildlicher Beurteilung versagt wurde. Die Gemeinde erhob dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof, der sie als unbegründet abwies, da auch hier kein wichtiger, eine Widmungsänderung rechtfertigender Grund im Sinne des Raumplanungsgesetzes vorlag. RIS ↗ |
| 11.06.1992 |
Bartholomäberg Schruns hat geklagt |
Verwaltungsgerichtshof 88/06/0169 |
Raumplanung Gemeinde als Partei |
Gemeinde verloren | Die Gemeinde Bartholomäberg beantragte die aufsichtsbehördliche Genehmigung einer von der Gemeindevertretung beschlossenen Umwidmung von Landwirtschaftsflächen nahe der Grenze zu Schruns in Bauland, die von der Landesregierung wegen drohender weiterer Zersiedelung und landwirtschaftlicher Wertminderung versagt wurde. Die Gemeinde erhob dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof, der sie als unbegründet abwies, weil soziale Erwägungen einzelner Betroffener keinen ausreichenden wichtigen Grund für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes bildeten. RIS ↗ |