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Montag, 21. September 2026 · 1.927 Einträge aus 10 Gemeinden und dem Stand Montafon · Stand heute, 04:45 Uhr

Recht: Die Montafoner Gemeinden vor Gericht

Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg, des Verfassungsgerichtshofs, des Verwaltungsgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts und der ordentlichen Gerichte (OGH) aus dem RIS, in denen eine Montafoner Gemeinde oder der Stand Montafon Partei war – als Klägerin, Beschwerdeführerin oder Revisionswerberin („hat geklagt“) oder als Beklagte bzw. belangte Behörde, deren Bescheid oder Verordnung angefochten wurde („wurde geklagt“). Die Einordnung (Beteiligung, Rolle, Thema, gewonnen/verloren) und die Kurzzusammenfassung werden automatisiert mit einem Sprachmodell erstellt und können Fehler enthalten – maßgeblich ist immer der verlinkte Originaltext. Vollständigkeit: Das LVwG Vorarlberg veröffentlicht nur ausgewählte Entscheidungen im RIS, der OGH anonymisiert Gemeindenamen in neueren Entscheidungen, und auch das LVwG kürzt die Gemeinde in manchen Texten auf den Anfangsbuchstaben („Gemeinde S“) – die Zuordnung erfolgt dann aus dem Zusammenhang (etwa über die zugehörige VwGH-Entscheidung) und kann unsicher sein. Die Zahlen sind daher eine Untergrenze. Gezählt werden Entscheidungen (Instanzen), nicht Fälle – ein Verfahren mit LVwG- und VwGH-Entscheidung zählt zweimal.

Bilanz aller Gemeinden

79
Entscheidungen mit Gemeindebeteiligung
11
Gemeinde hat geklagt · 27 % gewonnen
68
Gemeinde wurde geklagt · 57 % gewonnen
36
gewonnen (52 %) der entschiedenen
33
verloren (48 %)

Rechtsstreitigkeiten je Gemeinde

„Hat geklagt“: die Gemeinde (oder ein Gemeindeorgan) hat Klage, Beschwerde, Revision oder einen Antrag eingebracht. „Wurde geklagt“: gegen die Gemeinde wurde geklagt oder ihr Bescheid bzw. ihre Verordnung wurde angefochten. „Gewonnen“ = das Gericht entschied im Sinne der Gemeinde, „verloren“ = gegen sie (Aufhebung/Abänderung ihres Bescheids zählt als verloren). Hellere Balken: Entscheidungen, in denen die Gemeinde nur erwähnt wird.

GemeindeEntscheidungenhat geklagtwurde geklagtgewonnenverlorenteilweiseunklarnur erwähnt
Schruns 17 4 1:3 13 5:5 6 (43 %) 8 0 3 72
Tschagguns 17 1 1:0 16 7:7 8 (53 %) 7 0 2 15
St. Gallenkirch 16 0 16 11:5 11 (69 %) 5 0 0 13
Vandans 10 1 0:1 9 4:4 4 (44 %) 5 0 1 8
Gaschurn 6 1 0:1 5 3:0 3 (75 %) 1 1 1 14
Bartholomäberg 6 3 0:3 3 1:2 1 (17 %) 5 0 0 9
Silbertal 2 0 2 2:0 2 (100 %) 0 0 0 3
Stand Montafon 2 1 1:0 1 1 (100 %) 0 0 1 0
Lorüns 1 0 1 0 0 1 0 3
St. Anton 1 0 1 0:1 0 (0 %) 1 0 0 1
Stallehr 1 0 1 0:1 0 (0 %) 1 0 0 1
Alle Gemeinden 79 11 3:8 68 33:25 36 (52 %) 33 2 8

Kleine Zahlen hinter „hat geklagt“/„wurde geklagt“: gewonnen:verloren in dieser Rolle.

Nach Gericht

GerichtEntscheidungenhat geklagtwurde geklagtgewonnenverlorenteilweiseunklar
Verwaltungsgerichtshof5484627 (59 %)1917
Landesverwaltungsgericht Vorarlberg132117 (58 %)510
Verfassungsgerichtshof121112 (18 %)901

Nach Thema

ThemaEntscheidungengewonnenverlorenteilweiseunklar
Baurecht3114 (56 %)1124
Raumplanung229 (43 %)1201
Abgaben und Gebühren147 (54 %)601
Sonstiges52 (50 %)201
Dienst- und Gemeinderecht31 (33 %)200
Naturschutz und Umwelt21 (100 %)001
Wasserrecht22 (100 %)000

Alle Entscheidungen

3 Entscheidungen (3 analysiert)

Datum Gemeinde Gericht / GZ Thema Ergebnis Zusammenfassung
24.09.1992 Bartholomäberg Lorüns
hat geklagt
Verwaltungsgerichtshof
88/06/0208
Raumplanung
Gemeinde als Partei
Gemeinde verloren Die Gemeinde Bartholomäberg beantragte die aufsichtsbehördliche Genehmigung einer von der Gemeindevertretung beschlossenen Umwidmung landwirtschaftlicher Flächen in Bauland, die von der Landesregierung wegen negativer Gutachten zu Landschaftsbild, Landwirtschaft und Wasserableitung versagt wurde. Gegen diesen Versagungsbescheid erhob die Gemeinde Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof. Dieser wies die Beschwerde als unbegründet ab, da bloße Bauwünsche einzelner Grundeigentümer keinen wichtigen, im Raumplanungsgesetz geforderten Grund für eine Widmungsänderung darstellten. RIS ↗
11.06.1992 Bartholomäberg Schruns Silbertal
hat geklagt
Verwaltungsgerichtshof
88/06/0170
Raumplanung
Gemeinde als Partei
Gemeinde verloren Die Gemeinde Bartholomäberg beantragte die aufsichtsbehördliche Genehmigung einer Umwidmung eines abgelegenen, oberhalb der Silbertaler Straße gelegenen Grundstücks von Landwirtschaftsgebiet in Bauland, die von der Landesregierung wegen Zersiedelungsgefahr und negativer landschaftsbildlicher Beurteilung versagt wurde. Die Gemeinde erhob dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof, der sie als unbegründet abwies, da auch hier kein wichtiger, eine Widmungsänderung rechtfertigender Grund im Sinne des Raumplanungsgesetzes vorlag. RIS ↗
11.06.1992 Bartholomäberg Schruns
hat geklagt
Verwaltungsgerichtshof
88/06/0169
Raumplanung
Gemeinde als Partei
Gemeinde verloren Die Gemeinde Bartholomäberg beantragte die aufsichtsbehördliche Genehmigung einer von der Gemeindevertretung beschlossenen Umwidmung von Landwirtschaftsflächen nahe der Grenze zu Schruns in Bauland, die von der Landesregierung wegen drohender weiterer Zersiedelung und landwirtschaftlicher Wertminderung versagt wurde. Die Gemeinde erhob dagegen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof, der sie als unbegründet abwies, weil soziale Erwägungen einzelner Betroffener keinen ausreichenden wichtigen Grund für eine Änderung des Flächenwidmungsplanes bildeten. RIS ↗