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ÜbersichtSilbertalVerordnungen (Gemeinderecht)

Winterfahrverbot Totenbühel-Kristberg-Wasserstuben

Silbertal · Verordnungen Silbertal · 01.03.2025

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Gemeinde Silbertal
Dorfstraße 8
6782 Silbertal

Gemeinde Silbertal, Dorfstraße 8, 6782 Silbertal

AUSKUNFT:
Gemeindesekretär
Kurt Loretz

+43 (0)5556/ 741 04 - 1
gemeinde@silbertal.at

Silbertal, am 17.12.2024

Zahl: SI 616/2024/72/Zu

Verordnung

über ein Winter-Fahrverbot auf der Weganlage der Güterweggenossenschaften „Totenbühel- Kristberg“ und „Kristberg-Wasserstuben“.

Gemäß $ 43 Abs 1 lit b und Abs. 2 lit a der Straßenverkehrsordnung, BGBl Nr 159/1960 in der geltenden Fassung, in Verbindung mit $ 1 Abs. 1 der Verordnung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheiten der Straßenpolizei, LGBI Nr. 30/1995, wird mit Rücksicht auf die Sicherheit des Verkehrs, die Lage, Widmung und Beschaffenheit der „Kristbergstraße“ (ab dem Bereich „Totenbühel“ bis zur Bergstation der Montafoner Kristbergbahn) und des direkt anschließenden „Wasserstubenweges“, sowie zur Fernhaltung von Gefahren und Belästigungen verordnet:

Das Befahren der „Kristbergstraße" ist ab dem Bereich Totenbühel bis zur Bergstation der Montafoner Kristbergbahn und des direkt anschließenden „Wasserstubenweg“ bis zum Bereich „Wildried/Starka Egg“, während der Wintermonate ab Mittwoch, 18.12.2024 bis Sonntag, 06.04.2025, mit Kraftfahrzeugen verboten.

Vom Verbot gemäß $ 1 sind Personen in Erfüllung öffentlicher Aufgaben, insbesondere Personen der Forst- und Jagdaufsicht, ausgenommen.

(1) Diese Verordnung ist gemäß $ 44 Abs. 3 StVO 1960 durch Anschlag an der

Amtstafel der Gemeinde kundzumachen und im Gemeindeblatt zu verlautbaren.
(2) Sie tritt am 18.12.2024 in Kraft.

Der Bürgermeister:

ABER?

Kundmachungsvermerk

Diese Kundmachung wurde

Unterschrift

an die Amtstafel angeschlagen am 17.12.2024

von der Amtstafel abgenommen am

Ergeht an:
Polizeiinspektion Schruns
Wagenweg 4

6780 Schruns
pi-v-schruns@polizei.gv.at

Rettungs- u. Feuerwehrleitstelle
Florianistr. 1

6800 Feldkirch
rfl@v.roteskreuz.at

Bezirkshauptmannschaft Bludenz
Schloß-Gayenhofplatz 2

6700 Bludenz
bhbludenz@vorarlberg.at

Ortsfeuerwehr Silbertal
Kommandant Johannes Netzer
Ganlätschstr. 5A

6782 Silbertal
kommandant@feuerwehr-silbertal.at

Herm

Jürgen Zudrell

Obmann der Güterweggenossenschaft „Kristberg“
Kristbergstraße 47

6782 Silbertal

panoramagasthof@kristberg.at

Hermm

Mario Neyer

Obmann der Güterweggenossenschaft „Schrinawald“
Innerbergstraße 2

6781 Bartholomäberg

mario.neyer@gmx.at

Gemeinde Silbertal
Dorfstraße 8

6782 Silbertal

Wichtiger Hinweis !

Gemeinde Silbertal

der Katastralmappe lediglich zur Veranschaulichung der Lage der TEXT Liegenschaften jsammenhang mit den Anrainergrundstücken. / \ N

Gemäß 8 3 des Grundbuchanlegungsgesetzes dient die Darstellung

Die Gemeinde übernimmit keinerlei Haftung gegenüber Maßstab: 1:5 000 der Datengenauigkeit und der Rechtssicherheit! Datum: 17.12.2024

Wichtiger Hinweis ! Gemeinde Silbertal

Gemäß & 3 des Grundbuchenlegungsgesetzes dient die Darstellung

der Katastralmappe lediglich zur Veranschaulichung der Lage der TEXT

Liegenschaften im Zusammenhang mit den Anrainergrundstücken. Maßstab: 4:12.000 Die Gemeinde übernimmt keinerlei Haftung gegenüber a : !

der Datengenaulgkait und der Rechtssicherheit! Datum: 16.12.2024