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ÜbersichtSilbertalVerordnungen (Gemeinderecht)

Verordnung Wintersperre Wanderweg Fellimännle

Silbertal · Verordnungen Silbertal · 01.03.2025

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Gemeinde Silbertal
Dorfstraße 8
6782 Silbertal

Gemeinde Silbertal, Dorfstraße 8, 6782 Silbertal

A U S K U N F T :
Gemeindesekretär
Kurt Loretz
+43 (0)5556/ 741 04 - 1
gemeinde@silbertal.at

Silbertal, am 20.11.2024

Zahl: SI 101/202/70/Zu
Verordnung

über eine Wintersperre auf dem Wanderweg “Fellimännle“ in Silbertal

Gemäß § 33 Abs. 1 und 2 der Straßenverkehrsordnung, BGBl Nr 159/1960 in der geltenden Fassung, in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheiten der Straßenpolizei, LGBl Nr. 30/1995, wird mit Rücksicht auf die Sicherheit der Fußgänger, die Lage, Widmung und die Beschaffenheit des Wanderweges „Fellimännle“, sowie zur Fernhaltung von Gefahren und Belästigungen verordnet:

§ 1

Das Begehen des Wanderweges „Fellimännle“ ist ab dem Bereich der Abzweigung des Winterwanderweges „Burgkopf“ auf GST-NR 1488/1 KG Silbertal bis zur „Fellimännlestraße“, vom 20.11.2024 bis 31.03.2025 verboten.

§ 2

Vom Verbot gemäß § 1 sind Personen in Erfüllung öffentlicher Aufgaben, insbesondere Personen der Forst- und Jagdaufsicht, ausgenommen.

§3

Diese Verordnung ist gemäß § 44 Abs. 3 StVO 1960 durch Anschlag an der Amtstafel der Gemeinde kundzumachen und im Gemeindeblatt, sowie auf der Gemeindehomepage zu verlautbaren.

Sie tritt am auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Der Bürgermeister

Thomas Zudrell

Gemeinde Silbertal
Dorfstraße 8
6782 Silbertal

Kundmachungsvermerk
Diese Kundmachung wurde Unterschrift
an die Amtstafel angeschlagen am 20.11.2024
von der Amtstafel abgenommen am

Ergeht an:
An die
Bezirkshauptmannschaft Bludenz
Abteilung Gemeindeaufsicht
Schloss-Gayenhofplatz 2
6700 Bludenz

Polizeiinspektion Schruns
Wagenweg 4
6780 Schruns
pi-v-schruns@polizei.gv.at