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Verkehrsbeschränkungen bei Eis- und Schneeglätte auf der Kristbergstraße
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Verordnung über Verkehrsbeschränkungen auf der Kristbergstraße Verordnung der Gemeinde Silbertal über Verkehrsbeschränkungen bei Schneefahrbahn oder Eisglätte auf der Straßenanlage der Straßengenossenschaft Silbertal – Kristberg (Kristbergstraße)
Gemäß § 44a Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960 idgF, in Verbindung mit § 1 der Verordnung der Vorarlberger Landesregierung über den übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinde in Angelegenheiten der Straßenpolizei, LGBl. Nr. 30/1995, wird zur Gewährung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs, verordnet:
§ 1
Lenker von Kraftwagen, die bei Schneefahrbahn oder Eisglätte auf der Straßenanlage der Straßengenossenschaft Silbertal-Kristberg (Kristbergstraße) fahren, müssen auf mindestens zwei Antriebsrädern Schneeketten montiert haben.
§ 2
Wenn die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs gewährleistet bleibt, sind von diesem generellen Schneekettengebot je nach Fahrbahnzustand Allradfahrzeuge mit Winterreifen, jedoch nur in Fahrtrichtung bergwärts ausgenommen.
§ 3
Diese Verordnung tritt durch die Anbringung bzw. Sichtbarmachung des Gebotszeichens „Schneeketten vorgeschrieben“ bzw. „Ende des Schneekettengebotes“, gemäß § 52 Z. 22 und 22a StVO mit der Zusatztafel gem. § 54 Abs. 5 lit. f, Symbol „Schneeflocke“, sowie der Zusatztafel „Ausgenommen Allradfahrzeuge mit Winterreifen bergwärts“ in Kraft.
§ 4
Mit der Anbringung oder Sichtbarmachung dieser Verkehrszeichen werden die Wegwarte bzw. der Obmann der Straßengenossenschaft Silbertal-Kristberg betraut.
Ort und Zeitpunkt der Inkraftsetzung dieser Verkehrsbeschränkungen sind in einem Aktenvermerk (§ 16 AVG) festzuhalten.
Der Bürgermeister:
Thomas Zudrell
Kundmachungsvermerk
Diese Kundmachung wurde Unterschrift
an die Amtstafel angeschlagen am 28.11.2023
von der Amtstafel abgenommen am
Ergeht an:
Herrn
Stefan Gabl
Obmann der Straßengenossenschaft „Silbertal-Kristberg“
Innerkristbergstr. 14/2
6782 Silbertal
gablstefan.kristberg@gmail.com
Polizeiinspektion Schruns
Wagenweg 4
6780 Schruns
pi-v-schruns@polizei.gv.at
Rettungs- u. Feuerwehrleitstelle
Florianistr. 1
6800 Feldkirch
rfl@v.roteskreuz.at
Bezirkshauptmannschaft Bludenz
Schloß-Gayenhofplatz 2
6700 Bludenz
bhbludenz@vorarlberg.at