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Geschwindigkeitsbeschränkung "Fellimännlestraße"
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Gemeinde Silbertal
Dorfstraße 8
A – 6782 Silbertal
Gemeinde Silbertal, Dorfstraße 8, 6782 Silbertal
Auskunft:
Thomas Zudrell
T: +43 (0)5556/ 741 04 – 2
E: thomas.zudrell@silbertal.at
Silbertal, 25.08.2017
VERORDNUNG
über eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auf der „Fellimännle-Straße“, ab dem Parkplatz „Felsa“, bis zur Abzweigung „Hasa“ bzw. zur Holzerhütte vom Stand Montafon.
Gemäß den §§ 20 Abs. 2a, und 94d Z. 4 der Straßenverkehrsordnung, BGBl. Nr.
159/1960, in der geltenden Fassung, wird aufgrund der örtlichen und verkehrsmäßigen Gegebenheiten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie zur Fernhaltung von Gefahren oder Belästigungen, insbesondere durch Lärm, Geruch oder Schadstoffe und zum Schutz der Bevölkerung und Umwelt aufgrund des Gemeindevertretungsbeschlusses vom Donnerstag, den 24.08.2017 im Einvernehmen mit der Bezirkshauptmannschaft Bludenz verordnet:
§ 1
Im Bereich ab dem Parkplatz „Felsa“, bis zur Abzweigung „Hasa“ bzw. zur Holzerhütte vom Stand Montafon ist auf der „Fellimännle-Straße“ das Überschreiten der Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h verboten.
§ 2
Diese Verordnung wird gem. § 44 Abs. 4 StVO durch d ie Anbringung des Vorschriftszeichens "Geschwindigkeitsbeschränkung 30" gemäß § 52 Z. 10a StVO 1960 beim bestehenden Hinweiszeichen - Fahrverbotstafel „Fellimännle" - gemäß § 53 Z. 17a StVO 1960, kundgemacht und tritt mit der Anbringung dieses Verkehrszeichens in Kraft.
§ 3
Alle früher erlassenen Verordnungen über Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der “Fellimännle-Straße“ werden mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung aufgehoben.
Der Bürgermeister: