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ÜbersichtSchrunsVerordnungen (Gemeinderecht)

Fahrverbot und Tonnenbeschränkung für Lastkraftwagen auf der L96 Montjolastraße

Schruns · Verordnungen Schruns · 01.03.2025

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Bezirkshauptmannschaft

rarlberg

Bludenz unser Land
Auskunft:
Florine Tschol
T +43 5552 6136 513188
Zahl: BHBL-III-9200.35-58
Bludenz, am 03.03.2023
Betreff: Verordnung über die Erhöhung der Tonnagebeschränkung auf 32 to sowie eines

Fahrverbotes für Lastkraftwagen mit Anhänger auf der L96, Montjola Straße, in Schruns und Bartholomäberg

Verordnung

Gemäß 8 43 Abs 1 lit b in Verbindung mit 8 94b Abs 1 lit b der Straßenverkehrsordnung, BGBl 159/1960 in der geltenden Fassung, wird im Interesse der Sicherheit des Verkehrs auf der L 96, Montjola Straße, verordnet:

Das Befahren der L 96, Montjola Straße, mit Fahrzeugen über 32 to Gesamtgewicht ist von

km 0,043 in Schruns bis km 4,056 in Bartholomäberg sowie mit Lastkraftwagen mit Anhängern verboten.

Gemäß 8 44 Abs 1 StVO 1960 tritt diese Verordnung mit der Anbringung der Vorschriftszeichen „Fahrverbot für Fahrzeuge über 32 to Gesamtgewicht“ gemäß $ 52 Abs 9c StVO 1960 in der geltenden Fassung bei km 0,043 in Fahrtrichtung Bartholomäberg sowie bei km 4,056 in Fahrtrichtung Schruns in Kraft.

Die Verordnung vom 23.06.2020, Zahl BHBL-III-9200.35-45, wird aufgehoben.

Der Bezirkshauptmann
Ing Dr Harald Dreher

Bezirkshauptmannschaft Bludenz
Schloss-Gayenhof

angeschlagen am: 94.03,2% Mh.

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