gemeinde.montafon.biz

Montag, 21. September 2026 · 1.927 Einträge aus 10 Gemeinden und dem Stand Montafon · Stand heute, 04:45 Uhr

ÜbersichtSchrunsVerordnungen (Gemeinderecht)

Erklärung bzw. Auflassung von Teilflächen als Gemeindestraße

Schruns · Verordnungen Schruns · 01.03.2025

Der Browser zeigt das PDF hier nicht an – PDF öffnen.

Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.schruns.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.

Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)

Gescanntes Dokument: Der Text stammt aus der Texterkennung des Scanners/Kopierers und kann Erkennungsfehler enthalten (verdrehte Buchstaben, Unterschriften als Zeichensalat). Maßgeblich ist das PDF.

Marktgemeinde Schruns
Kirchplatz 2, A-6780 Schruns
Tel: +43 (0)5556/ 724 35
www.schruns.at

Schruns, 28.06.2022 Seite 1 von?

ZI. 612-5/2022

Verordnung
der Marktgemeinde Schruns über die Erklärung von Teilflächen der GST-NR 1669/2 und 1669/1, GB 90104 Schruns, als Gemeindestraße bzw. Auflassung einer Teilfläche des GST-NR 3175/1, GB 90104 Schruns, als Gemeindestraße

Gemäß $ 20 Abs. 1 und 6 des Straßengesetzes, LGBI.Nr. 79/2012 i.d.g.F., wird ver- ordnet:

Auf Grund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Schruns vom 01.06.2022 wird die in dem einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung bildenden Teilungsplan der BOLTER+SCHÖSSER ZT OG, Bludenz, GZ 17115/2021/A, mit „2“ bezeichnete Teilfläche des GST-NR 1669/2 und die mit „3“
bezeichnete Teilfläche des GST-NR 1669/1 dem Gemeingebrauch gewidmet und diese unter der aufschiebenden Bedingung des Erwerbs des Eigentums gem. $ 20 StraßenG durch Verordnung als Gemeindestraße erklärt sowie die mit „1“ bezeichnete Teilfläche des GST-NR 3175/1 als Gemeindestraße aufgelassen.

Diese Verordnung tritt am 01.07.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Erklärung von Teilflächen der GST-NR 1669/2 und 1669/1, als Gemeindestraße bzw. Auflassung einer Teilfläche des GST-NR 3175/1 als Gemeindestraße vom 05.04.2022 außer Kraft

Für die Marktgemeinde Schruns

Der Bürgermeister

Jürgen Kuster

Kundmachungsvermerk
Diese Kundmachung wurde Unterschrift
an die Amtstafel angeschlagen am [30.06.22 |Micheute ®.
von der Amtstafel abgenommen am .Ar.WMicheun 3.

Ergeht nachrichtlich:

An die
Bezirkshauptmannschaft
6700 Bludenz

gem. $ 84 Gemeindegesetz, LGBl. Nr. 40/1985 i.d.g.F.

Marktgemeinde Schruns
Kirchplatz 2, A-6780 Schruns
www.schruns.at