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Erklärung bzw. Auflassung von Teilflächen als Gemeindestraße
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Marktgemeinde Schruns
Kirchplatz 2, A-6780 Schruns
Tel: +43 (0)5556/ 724 35
www.schruns.at
Schruns, 28.06.2022 Seite 1 von?
ZI. 612-5/2022
Verordnung
der Marktgemeinde Schruns über die Erklärung von Teilflächen der GST-NR 1669/2 und 1669/1, GB 90104 Schruns, als Gemeindestraße bzw. Auflassung einer Teilfläche des GST-NR 3175/1, GB 90104 Schruns, als Gemeindestraße
Gemäß $ 20 Abs. 1 und 6 des Straßengesetzes, LGBI.Nr. 79/2012 i.d.g.F., wird ver- ordnet:
Auf Grund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Schruns vom 01.06.2022 wird die in dem einen integrierenden Bestandteil dieser Verordnung bildenden Teilungsplan der BOLTER+SCHÖSSER ZT OG, Bludenz, GZ 17115/2021/A, mit „2“ bezeichnete Teilfläche des GST-NR 1669/2 und die mit „3“
bezeichnete Teilfläche des GST-NR 1669/1 dem Gemeingebrauch gewidmet und diese unter der aufschiebenden Bedingung des Erwerbs des Eigentums gem. $ 20 StraßenG durch Verordnung als Gemeindestraße erklärt sowie die mit „1“ bezeichnete Teilfläche des GST-NR 3175/1 als Gemeindestraße aufgelassen.
Diese Verordnung tritt am 01.07.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Erklärung von Teilflächen der GST-NR 1669/2 und 1669/1, als Gemeindestraße bzw. Auflassung einer Teilfläche des GST-NR 3175/1 als Gemeindestraße vom 05.04.2022 außer Kraft
Für die Marktgemeinde Schruns
Der Bürgermeister
Jürgen Kuster
Kundmachungsvermerk
Diese Kundmachung wurde Unterschrift
an die Amtstafel angeschlagen am [30.06.22 |Micheute ®.
von der Amtstafel abgenommen am .Ar.WMicheun 3.
Ergeht nachrichtlich:
An die
Bezirkshauptmannschaft
6700 Bludenz
gem. $ 84 Gemeindegesetz, LGBl. Nr. 40/1985 i.d.g.F.
Marktgemeinde Schruns
Kirchplatz 2, A-6780 Schruns
www.schruns.at