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Aufhebung Bettelverbot
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Schruns, 07.11.2019
ZI. 139-2/2019
Verordnung
Gemäß $ 7 Abs. 3 des Gesetzes über Angelegenheiten der örtlichen Sicherheits- polizei (Landes-Sicherheitsgesetz), LGBl.Nr. 1/1987 i.d.g.F., und des Beschlusses der Gemeindevertretung Schruns vom 06.11.2019 wird verordnet:
Die Verordnung der Marktgemeinde Schruns vom 23.11.2016, ZI. 139-2/2016, mit der ein nicht nach $ 7 Abs. 1 Landes-Sicherheitsgesetz verbotenes Betteln an allen öffentlichen Orten und Verkehrsflächen innerhalb der schwarzen Abgrenzung ge- mäß Übersichtsplan vom 08.11.2016, welcher einen integrierenden Bestandteil die- ser Verordnung bildet, untersagt wurde, wird aufgehoben.
Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kaodimachnng folgenden Tag in Kraft.
Der Bürgermeister
Jür, N
Kundmachungsvermerk
Diese Kundmachung wurde Unterschrift
an die Amtstafel angeschlagenam |\S.\1. 1a | Micheuu &.
von der Amtstafel abgenommen am '
Marktgemeinde Schruns
Kirchplatz 2, A-6780 Schruns
Tel: +43 (0)5556/ 724 35
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