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ÜbersichtSchrunsSitzungsprotokolle

40. Sitzung der Gemeindevertretung

Schruns · Protokolle Schruns · 09.10.2024

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Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.schruns.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.

Fundstellen

Raumplanung / Umwidmung

  • … nachstehenden Gegenstand auf die Tagesordnung aufzunehmen, der am Schluss der Sitzung vor „Allfälliges“ behandelt wird: - Tagesordnungspunkt 12: Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: van den Burg Jennifer und Johannes – Beschlussfassung vor Auflage. Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene und heute …
  • … Dominik Ganahl und Wernfried Geiger) die posi?ve Wohlmeinung und die Ermäch?gung des Gemeindevorstandes wie beantragt zu erteilen. Zu 4a. Erlassung eines Bebauungsplanes: Jäger Areal Rä?konkreuzung – Beschlussfassung vor Auflage. DI Andreas Falch und DI Florian Lehner erläutern das geplante Projekt. Eine Nutzung im 1. …
  • … anderen nur Gewerbe vorgesehen. Geplant seien Eigentumswohnungen. Die Gemeindevertretung beschließt mehrheitlich (dagegen: Wernfried Geiger) die Auflage des Bebauungsplanes. Zu 4b. Erlassung eines Bebauungsplanes: Ortszentrum Schruns (Erdgeschosszonen) – Beschlussfassung vor Auflage. Bisher habe die Marktgemeinde Schruns ein …
  • … werden und für gewerbliche Zwecke gesichert werden. Die Gemeindevertretung beschließt eins?mmig die Beschlussfassung vor Auflage. Seite 5 | 8 Zu 5a. Änderung des Flächenwidmungsplanes: s031.2-10/2024 Irmgard Hammerer – Beschlussfassung nach Anhörung. Im Zuge der Anhörung sei eine Rückmeldung von der Abteilung Raumplanung eingelangt. …

Verkauf / Erwerb / Versteigerung

  • … überlassen. Die Zu- und Abschreibungen im Sinne der genehmigten Vermessungsurkunde der GMT ZT-GmbH, GZ. 80/2022B und der Abschluss von notwendigen Grundablösevereinbarungen werden eins?mmig genehmigt. Zu 6b. Zu- und Abschreibungen von Teilflächen bezüglich S?efenweg, Vermessungsbüro Markowski, GZ. 22.891. Es …
  • … und Abschreibungen im Sinne der genehmigten Vermessungsurkunde des Vermessungsbüros Bolter und Schösser, GZ. 13527-2023 und der Abschluss von notwendigen Grundablösevereinbarungen werden eins?mmig genehmigt. Zu 7. Mandatserteilung an RA Dr. Felix Karl Vogl zur Vertretung der Marktgemeinde Schruns vor dem …

Vergabe / Ausschreibung

  • … Peter Vergud, auf 1,5 Millionen Euro belaufen. Die Entwicklung könne jedoch für die ZukunL als posi?v beurteilt werden. Der Obmann empfiehlt die Vergabe an die Raiffeisenbank als Bestbieter. Auf die Frage, wie das Verhältnis bezüglich der Darlehen der Gemeinde hinsichtlich variablem Zinssatz und Fixzinssatz …

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VerhandlungsschriL

über die am 9. Oktober 2024, um 19:00 Uhr im Sitzungssaal im 1. OG des Stand Montafon sta?gefundene 40.
öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns.

Anwesend:

☒ Vizebürgermeister Norbert Haumer, Vorsitz

Parteifrak?on: Bürgermeister Jürgen Kuster – Schrunser Volkspartei und Parteifreie ☐ Bürgermeister Tobias Josef Kieber ☒ DI (FH) Michael Gantner MSc.
☒ Bernhard Schro?enbaum ☒ Mar?n Fussenegger
☒ Richard Durig ☒ Netzer Mar?n
☒ DI (FH) Nina Fritz ☒ Bernd Steiner
☒ Peter Vergud ☒ Ing. Michael Kieber
☒ Mar?n Jenny BSc. ☒ Stephanie Kuster

Parteifrak?on: Team Günter Ra? – Metnand för Schru, Parteifreie Bürgerliste ☒ Daniel Thöny ☒ Mag. Daniel Witzani ☒ Jürgen Haller ☒ Mar?n Fritz ☒ Marcellin Tschugmell ☒ Emil Mangeng ☒ Birgit Goll ☒ Alexander Nöckl ☒ Dominik Ganahl ☐ Tanja Könsgen

Parteifrak?on SPÖ und Parteifreie
☒ Wernfried Geiger

Entschuldigt abwesend:
Bürgermeister Tobias Josef Kieber, Tanja Könsgen,

AuskunLspersonen:
Gemeindekassier Helmut Netzer zu TOP 1, Mar?n Oberhammer (GF Silvre?a-Montafon GmbH) und DI Josef Fink, Architekt Anton Nachbaur zu TOP 2, DI Josef Weichenberger zu TOP 3, DI Andreas Falch und DI Florian Lehner zu TOP 4a, Bauamtsleiter Dipl.-Ing. Mar?n Sadjak zu TOP 4a bis inklusive TOP 5e und TOP 12.

SchriLführer:
☒ AL Mag. Christof Obwegeser

A U S K U N F T :
Mag. Christof Obwegeser
+43 5556 724 35-210
christof.obwegeser@schruns.at
Zahl: 004-1/2024
Schruns, 7. November 2024

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Der Vorsitzende begrüßt die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

Vor Eingang in die Tagesordnung wird über Antrag des Vorsitzenden gemäß § 41 Abs. 3 Gemeindegesetz eins?mmig beschlossen, zusätzlich nachstehenden Gegenstand auf die Tagesordnung aufzunehmen, der am Schluss der Sitzung vor „Allfälliges“ behandelt wird:

- Tagesordnungspunkt 12:
Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns:
van den Burg Jennifer und Johannes – Beschlussfassung vor Auflage.

Der Vorsitzende verweist auf die in der Einladung enthaltene und heute abgeänderte Tagesordnung:

Zu 1.
Darlehensaufnahme in Höhe von 3.500.000,00 Euro.

Gemeindekassier Helmut Netzer führt aus, dass im Voranschlag 4,1 Millionen Euro an Verbindlichkeiten aufscheinen würden. Zu Buche würden die Sanierung der Silvre?astraße, die Anschaffung des Schweren Rüs?ahrzeuges der Ortsfeuerwehr Schruns und die Raumplanung schlagen. Einnahmensei?g sei aufgrund der geänderten Rahmenbindungen mit einem Minus zu rechnen. Die Personal- und Betreuungskosten würden ste?g steigen. Diese Kosten seien aber aufgrund des gesetzlichen AuLrages für die Marktgemeinde Schruns unvermeidbar. Vor allem der diesjährige En?all der Einnahmen aus der Zweitwohnsitzabgabe sei zu spüren.

Das Darlehen diene zur Überbrückung der Zahlungsabgänge bis Mi?e nächsten Jahres.

Die Darlehenskondi?onen seien nur kurzfris?g verfügbar und verbindlich. Es sei vorstellbar, das Darlehen zu einem variablen Zinssatz aufzunehmen. Die Prognosen für eine Senkung des variablen Zinssatzes seien aktuell posi?v. Die sichere Variante sei natürlich die fix verzinste Darlehensvariante.

Die jährlichen Mehrausgaben würden sich laut Obmann des Finanzausschusses, Gemeindevertreter Peter Vergud, auf 1,5 Millionen Euro belaufen. Die Entwicklung könne jedoch für die ZukunL als posi?v beurteilt werden. Der Obmann empfiehlt die Vergabe an die Raiffeisenbank als Bestbieter.

Auf die Frage, wie das Verhältnis bezüglich der Darlehen der Gemeinde hinsichtlich variablem Zinssatz und Fixzinssatz sei, wird von Helmut Netzer geantwortet, dass man Darlehensverbindlichkeiten im Verhältnis 50:50 bezüglich dieser beiden Varianten halte.

Bei der variablen Zinsvariante wäre eine vorzei?ge Tilgung bzw. Umschuldung möglich. Folglich wäre dieser Variante der Vorzug zu geben.

Die Gemeindevertretung beschließt mehrheitlich (dagegen: Wernfried Geiger) die Aufnahme des Darlehens in Höhe von 3,5 Millionen Euro in der Variante des variablen Zinssatzes zu Gunsten der Raiffeisen Bank Montafon.

Zu 2.

Koopera?ves Planungsverfahren „Quar?er Hochjochbahn“ – Präsenta?on des Ergebnisses und Beschlussfassung vor Anhörung.

Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden AuskunLspersonen, GeschäLsführer der Silvre?a-Montafon Holding GmbH Dipl.-Ing. Mar?n Oberhammer, Dipl.-Ing. Josef Fink und Dipl. Arch. Anton Nachbaur.

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Dipl.-Ing. Josef Fink erläutert wie folgt das Projekt: Das Baufeld A sei der Parkplatz der Hochjochbahn, das Baufeld sei für touris?sche Zwecke gewidmet und Baufeld C für die eigentliche Seilbahn (Talsta?on Hochjochbahn). Das Zentrum von Schruns sei im Verhältnis zu vergleichbaren Vorarlberger Gemeinden sehr dicht bebaut. Das würde sich auch in der clusterar?gen Konzep?on der geplanten Baukörper widerspiegeln.

Der koopera?ve Planungsprozess sei ein We?bewerb zwischen mehreren Planungsbüros, die mit denselben Informa?onen unabhängig voneinander Lösungen unter Mitwirkung der Gemeinde für eine planerische Problemstellung liefern würden.

Bezüglich des Baufeldes A sollen aktuell aufgrund der vorliegenden Ergebnisse drei Baukörper errichtet werden. Mehr würde dieses Baufeld im Verhältnis zum restlichen Gemeindebild nicht vertragen. Hinter dem Friedhof solle ein Platz („Hochjochplatz“) für eine Durchwegung gebildet werden. Die Durchwegung sei ein Merkmal von einer hohen Qualität für die Allgemeinheit. Der angesprochene Platz bilde den Anknüpfungspunkt für alle Besucher (Einwohner, Skigäste, Wanderer). Die Talabfahrt solle auf diesem Platz auslaufen.

Geplant sei eine zweistöckige Tiefgarage, ein Erdgeschoss und weiter fünf Stockwerke. Vorgesehen sei eine tradi?onelle Materialauswahl: ein fester Sockel (Beton, Stein) und ein weicherer Au)au (Holz). Die Bru?ogeschossfläche werde mit 13.000 m² anvisiert.

Zusammenfassend könne von Dipl.-Ing. Fink zum Projekt gesagt werden:
- Das Projekt solle nicht mit einem monolithischen Bauwerk, sondern mit drei eigenständigen Baukörpern verwirklicht werden.

- Die Baukörper sollen höhenmäßig Erdgeschoss + 1 bzw. Erdgeschoss + 5 verwirklicht werden.

- Dichte für die Gesamtbaufläche von 13.000 m².

Des Weiteren bestünden bei der Silvre?a-Montafon Holding GmbH das Ansinnen, die Hochjochbahn auf eine Ein-Seil-Umlau)ahn umzubauen. Empfohlen wurde, dass die Fahrbetriebsmi?el nicht im Tal, sondern in der Bergsta?on gelagert werden sollten. Eine Lagerung in der Talsta?on würde zu einem ungebührlich großen Baukörper führen.

Die anwesenden Gemeindevertreter begutachten das mitgebrachte Modell bezüglich der geplanten Bauprojekte. Anschließend erfolgt eine Frage- und Diskussionsrunde.

Mar?n Oberhammer erläutert, dass das Ziel des Prozesses die Entwicklung eines gesamten Quar?eres gewesen sei und nicht nur die Errichtung eines einzelnen Bauprojektes. Man wolle Investoren und Betreiber für das Projekt gewinnen, dafür würde man aussagekräLige Vorschläge benö?gen. Konkrete Vorhaben seien im aktuellen Stadium jedoch noch nicht vorhanden. Das Ob und Wenn bezüglich konkreter Bauvorhaben sei momentan noch nicht gesichert.

Anton Nachbauer als Mitglied des Gestaltungsbeirates erläutert, dass es entscheidend sei, die relevanten Rahmenbedingungen und Entwicklungspotenziale, unabhängig von konkreten Projekten, festzulegen.

Der Vorsitzende stellt den Antrag, den koopera?ven Planungsprozess durch einen posi?ven Beschluss zur Anhörung an die Umlandgemeinden abzuschließen. Nach Abschluss des Anhörungsprozesses müsse auch die Anzahl der Geschosse vorliegen. Am 24. Oktober 2024 solle das Projekt zudem in der Kulturbühne Schruns der Bevölkerung eröffnet werden.

Die Gemeindevertretung beschließt mehrheitlich (dagegen: Daniel Thöny, Alexander Nöckl, Dominik Ganahl, Wernfried Geiger) den koopera?ven Planungsprozess durch Anhörung der Nachbargemeinden abzuschließen.

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Zu 3.

Hotelprojekt Hochjochbahn Schruns – Präsenta?on der Weiterentwicklung und Einholen einer Wohlmeinung hinsichtlich der benö?gten Ausnahmen.

Heute sollen lediglich Skizzen im Zuge des laufenden Planungsprozesses präsen?ert werden.

Herr DI Josef Weichenberger erklärt in seinem Vortrag, dass sein Ziel gewesen sei, ein durchwegs wirtschaLliches Hotelprojekt zu konzipieren. Die Schwierigkeit habe darin bestanden, die vorgeschlagenen Baukörper zu verbinden und einem Fünfstern Hotel entsprechend jedem Zimmer ein gewisses Maß an Privatsphäre zu verschaffen. Man wolle ein Unternehmen schaffen, dass sich von den Unternehmungen „Hotel Taube“ und „Hotel Löwen“ abhebe. Man plane das Hotel 2027/2028 zu bauen und danach an einen ausgewählten Betreiber zu übergeben. Die ersten Investorengespräche stünden bereits für März 2025 an.

Ausgeschlossen sei jedenfalls, dass es sich um ein Objekt mit Ferienwohnungen handle.

Die Vorgaben im Zuge des Planungsprojektes seien vom Bauwerber eingehalten worden. Ausgenommen die Situierung der Zufahrt zur Tiefgarage.

Alexander Nöckl verlässt entschuldigt um 20:40 die Sitzung.

Nach Vorstellung des Projektes wird vom Vorsitzenden der Antrag gestellt, dass die Gemeindevertretung eine posi?ve Wohlmeinung zum vorgelegten Projekt und den dafür erforderlichen Ausnahmebewilligungen erteilen und dem Gemeindevorstand den AuLrag zur Ausarbeitung der notwendigen begleitenden Vereinbarungen (Dienstbarkeiten, Gebrauchserlaubnisse, Projektsicherungsvertrag, Nutzungsvereinbarungen) ermäch?gen solle.

Die Gemeindevertretung beschließt mehrheitlich (dagegen: Dominik Ganahl und Wernfried Geiger) die posi?ve Wohlmeinung und die Ermäch?gung des Gemeindevorstandes wie beantragt zu erteilen.

Zu 4a.

Erlassung eines Bebauungsplanes: Jäger Areal Rä?konkreuzung – Beschlussfassung vor Auflage.

DI Andreas Falch und DI Florian Lehner erläutern das geplante Projekt.

Eine Nutzung im 1. Obergeschoss für Wohnzwecke bzw. Gewerbe sei für alle Objekte angedacht. In bes?mmten Baukörpern sei jedoch nur Wohnen und in anderen nur Gewerbe vorgesehen. Geplant seien Eigentumswohnungen.

Die Gemeindevertretung beschließt mehrheitlich (dagegen: Wernfried Geiger) die Auflage des Bebauungsplanes.

Zu 4b.

Erlassung eines Bebauungsplanes: Ortszentrum Schruns (Erdgeschosszonen) – Beschlussfassung vor Auflage.

Bisher habe die Marktgemeinde Schruns ein Bebauungsverbot für Wohnungen im Erdgeschossbereich. Für einzelne Bereiche solle dieses Bebauungsverbot aufrechterhalten werden und für gewerbliche Zwecke gesichert werden.

Die Gemeindevertretung beschließt eins?mmig die Beschlussfassung vor Auflage.

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Zu 5a.

Änderung des Flächenwidmungsplanes: s031.2-10/2024 Irmgard Hammerer – Beschlussfassung nach Anhörung.

Im Zuge der Anhörung sei eine Rückmeldung von der Abteilung Raumplanung eingelangt. Die Fachabteilung habe sich darin gegen eine Befristung der Baufläche ausgesprochen.

Die Gemeindevertretung beschließt eins?mmig die Änderung des Flächenwidmungsplanes nach erfolgter Anhörung.

Zu 5b.

Änderung des Flächenwidmungsplanes: s031.2-11/2024 Kay Simon – Beschlussfassung vor Auflage.

Die Gemeindevertretung beschließt mehrheitlich (dagegen: Marcellin Tschugmell) die Änderung des Flächenwidmungsplanes vor Auflage.

Zu 5c.

Änderung des Flächenwidmungsplanes: s031.2-12/2024 Projekt- und StrukturentwicklungsgenossenschaL Schruns eGen und Florian Ganahl – Beschlussfassung vor Anhörung.

Eine Teiländerung des Räumlichen Entwicklungsplanes sei bereits erfolgt. Nunmehr gehe es um die weitere Widmung des angekauLen Gebietes für gewerbliche Zwecke. Eine Umwelterheblichkeitsprüfung sei noch erforderlich. Der Umwidmungswerber Florian Ganahl habe im Zuge des gesetzlich vorgesehenen Planungsgespräches mit dem Bürgermeister Kuster die Gründe für die beantragte Umwidmung detailliert dargelegt.

Der vorgelegte Entwurf zur Änderung des Flächenwidmungsplanes wird mehrheitlich (dagegen: Mar?n Netzer, Nina Fritz und Bernhard Schro?enbaum) genehmigt.

Zu 5d.

Änderung des Flächenwidmungsplanes: s031.2-13/2024 Ingeborg Bitschnau – Beschlussfassung vor Anhörung.

Der vorgelegte Entwurf zur Änderung des Flächenwidmungsplanes wird mehrheitlich (dagegen: Marcellin Tschugmell) genehmigt.

Zu 5e.

Änderung des Flächenwidmungsplanes: s031.2-16/2024 Jäger Bau GmbH – Beschlussfassung vor Auflage.

Der Vorsitzende erläutert, dass es sich hierbei um das bereits unter TOP 4a vorgestellte Projekt handle. Der Stand Montafon habe darauf bestanden, dass die Fläche für die Straße großzügiger bemessen werden müsse.

Die Gemeindevertretung beschließt eins?mmig die Beschlussfassung vor Auflage.

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Zu 6a.

Verfahren nach dem LiegenschaLsteilungsgesetz und Abschluss von Vereinbarungen: Zu- und Abschreibungen von Teilflächen bezüglich Johann-Wiederin-Weg/Flurstraße, GMT ZT-GmbH, GZ. 80/2022B.

Es soll eine Teilfläche an die Grundeigentümerin abgetreten werden. Im Gegenzug werde der Marktgemeinde Schruns eine Teilfläche bezüglich der Gemeindestraße „Johann-Wiederin-Weg“ überlassen.

Die Zu- und Abschreibungen im Sinne der genehmigten Vermessungsurkunde der GMT ZT-GmbH, GZ.

80/2022B und der Abschluss von notwendigen Grundablösevereinbarungen werden eins?mmig genehmigt.

Zu 6b.

Zu- und Abschreibungen von Teilflächen bezüglich S?efenweg, Vermessungsbüro Markowski, GZ. 22.891.

Es wurde von Seiten der Marktgemeinde Schruns festgestellt, dass der tatsächliche Verlauf der Gemeindestraße „S?efenweg“ nicht mehr mit dem Grundbuchsbestand übereins?mmt.

Folglich wurde eine Grenzverhandlung anberaumt und mit den Grundstückseigentümern ein Einvernehmen über die Zu- und Abschreibungen der betroffenen Teilflächen für die Korrektur erzielt.

Die Gemeindevertretung möge daher den zus?mmenden Beschluss über die Zu- und Abschreibung folgender Teilflächen zu Gunsten bzw. Lasten der Marktgemeinde Schruns im Sinne der genehmigten Vermessungsurkunde des Vermessungsbüros Markowski, GZ. 22.891W/23 fassen:

Die Zu- und Abschreibungen werden eins?mmig im Sinne der genehmigten Vermessungsurkunde des Vermessungsbüros Markowski, GZ. 22.891W/23 beschlossen.

Zu 6c.

Zu- und Abschreibungen Auweg, Bolter und Schösser, GZ. 13527-2023 und Abschluss von begleitenden Vereinbarungen.

Die abgetrennten Grundflächen der Grundeigentümer dienen der Aufweitung der Gemeindestraße „Auweg“.

Die Zu- und Abschreibungen im Sinne der genehmigten Vermessungsurkunde des Vermessungsbüros Bolter und Schösser, GZ. 13527-2023 und der Abschluss von notwendigen Grundablösevereinbarungen werden eins?mmig genehmigt.

Zu 7.

Mandatserteilung an RA Dr. Felix Karl Vogl zur Vertretung der Marktgemeinde Schruns vor dem Landesverwaltungsgericht Bregenz bzw. dem Verwaltungsgerichtshof Wien in der Abgabensache Rehabilita?onsklinik im Montafon Betriebs-GmbH und Abgabenbehörde Marktgemeinde Schruns ob der Höhe des zu entrichtenden Tourismusbeitrages 2014 bis 2018, LVwG-363-1/2020-R11, LVwG-363-2/2020-R11, LVwG- 363-3/2020-R11, LVwG-363-4/2020-R11, LVwG-363-5/2020-R11.

Die Gemeindevertretung beschließt eins?mmig das Mandat an Herrn RA Dr. Vogl zu erteilen.

Zu 8.

Jahresabschluss 2023 der Projekt- und StrukturgenossenschaL Schruns eGen.

Die Gemeindevertretung wünscht eine genauere Aufschlüsselung der Posi?on „Sons?ge betriebliche Aufwendungen“ in Höhe von 43.037,52 Euro. Der Obmann des Prüfungsausschusses solle die übermi?elten Informa?onen erhalten und im Ausschuss behandeln.

Die Gemeindevertretung nimmt den Rechnungsabschluss zur Kenntnis und erhebt dagegen keine Einwände.

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Zu 9.

Bericht des Prüfungsausschusses über den Rechnungsabschluss 2024.

Der Prüfungsbericht über den Rechnungsabschluss 2023 der Marktgemeinde Schruns wird der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht.

Zu 10.

Genehmigung der VerhandlungsschriL über die 39. Sitzung der Gemeindevertretung.

Die VerhandlungsschriL wird unverändert eins?mmig genehmigt.

Zu 11.
Mi?eilungen des Vorsitzenden.

 Die PI Schruns habe in der Begegnungszone eine Verkehrsmessung vorgenommen. Im Zeitraum von einer Woche seien über 26.000 Fahrzeuge erfasst worden. 85% seien ansta? mit 20 km/h mit durchschni?lich 30 km/h gefahren. Die Auswertungen werden via CNV Laufwerk den Mitgliedern der Gemeindevertretung zur Verfügung gestellt. Man habe als weitere Sicherungsmaßnahme die 20 km/h Beschränkung zusätzlich am Anfang der Begegnungszone auf der Straße au)ringen lassen.

 Die Schwimmbadbrücke sei erneut von einem Sachverständigen überprüL worden. Folglich der Feststellungen müsse eine 3,5 Tonnen Gewichtsbeschränkung erlassen werden. Die Sanierung der Brücke müsse nächstes Jahr erfolgen. Die Kosten dafür wolle man sich zu gleichen Teilen mit der Gemeinde Tschagguns teilen.

 Die Näch?gungszahlen seien im Vergleich zum Vorjahr ges?egen.

 Am 24. Oktober werde das Projekt „Quar?er Hochjochbahn“ in der Kulturbühne der Bevölkerung vorgestellt.

Zu 12.

Änderung des Flächenwidmungsplanes Schruns: van den Burg Jennifer und Johannes – Beschlussfassung vor Auflage.

Die Antragswerber würden das Objekt für Hauptwohnsitzzwecke und für die Vermietung an ständig wechselnde Gäste nutzen. Für die Errichtung einer Stützmauer würde, gemäß der Rechtsansicht der BezirkshauptmannschaL Bludenz, nunmehr eine Änderung des Flächenwidmungsplanes erforderlich.

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes vor Auflage wird eins?mmig genehmigt.

Zu 13.
Allfälliges.

W. Geiger: Der Verkehr auf der Montjolastraße ist inzwischen unerträglich. Vor allem der LKW Verkehr.

N. Haumer: Es ist eine Landesstraße (L96). Gerne können wird die Missstände der BezirkshauptmannschaL Bludenz zur Kenntnis bringen.

M. Fussenegger: Wird die Silvre?astraße weiter asphal?ert?

N. Haumer: Ja, wir werden die Naturwärme auf die bestehende Asphal?erungspflicht wiederholt hinweisen.

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Ende der Sitzung: 22:15 Uhr

Der Vorsitzende Der SchriLführer