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42. Sitzung der Gemeindevertretung

Schruns · Protokolle Schruns · 11.12.2024

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Fundstellen

Raumplanung / Umwidmung

  • … und pädagogische SexualauElärung? Die bedrohlichen Vorhaben der WHO“. Die Pe??on wird der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht. Zu 2a. Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Schruns: s031.2-11/2024 (Kay Simon); Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 2570/4, KG Schruns, von Freifläche LandwirtschaLsgebiet FL …
  • … Teilfläche des GST-NR 2570/4, KG Schruns, von Freifläche LandwirtschaLsgebiet FL in Freifläche Sondergebiet FS Garage; Beschlussfassung nach Auflage. Die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Schruns nach Auflage wird eins?mmig beschlossen. Zu 2b. Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Schruns: s031.2-12/2024 …
  • … Baufläche Betriebsgebiet BB-I, Freifläche Sondergebiet FS Stellplatz und Verkehrsfläche Straßen VS; Beschlussfassung nach Auflage. Es gehe um den ersten Umwidmungsabschni?es dieser Grundflächen. Die Stellungnahmen seien widersprüchlich ausgefallen. Posi?ve Stellungnahmen der Fachabteilungen des Landes würde …
  • … Die Stellungnahmen seien widersprüchlich ausgefallen. Posi?ve Stellungnahmen der Fachabteilungen des Landes würde zwischenzeitlich vorliegen. Die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Schruns nach Auflage wird mehrheitlich (dagegen: Gemeindevertreter Bernhard Schro?enbaum) beschlossen. Zu 2c. Änderung des …

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VerhandlungsschriL

über die am 11. Dezember 2024, um 19:00 Uhr im Sitzungssaal im 1. OG des Stand Montafon sta?gefundene
42. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns.

Anwesend:

☒ Vizebürgermeister Norbert Haumer, Vorsitz

Parteifrak?on: Bürgermeister Jürgen Kuster – Schrunser Volkspartei und Parteifreie ☒ Roman Spannring ☒ DI (FH) Michael Gantner MSc.
☒ Bernhard Schro?enbaum ☒ Mar?n Fussenegger
☒ Stefanie Kuster ☒ Netzer Mar?n
☒ DI (FH) Nina Fritz ☒ Bernd Steiner
☒ Mag. Christoph van Dellen ☒ Be?na Juen-Schmidt
☒ Mar?n Jenny BSc. ☒ Ing. Michael Kieber

Parteifrak?on: Team Günter Ra? – Metnand för Schru, Parteifreie Bürgerliste ☒ Mag. (FH) Günter Ra?, MA ☒ Mag. Daniel Witzani ☒ Jürgen Haller ☒ Mar?n Fritz ☒ Marcellin Tschugmell ☒ Tanja Könsgen ☒ Birgit Goll ☐ Alexander Nöckl ☐ Chris?an Engstler ☐ Carmen Fitsch

Parteifrak?on SPÖ und Parteifreie
☒ Mag. Dr. Siegfried Marent

Entschuldigt abwesend:
Bürgermeister Tobias Josef Kieber, Chris?an Engstler, Carmen Fitsch, Alexander Nöckl.

SchriLführer:
☒ AL Mag. Christof Obwegeser

Der Vorsitzende begrüßt die Zuhörer, die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.

Vor Eingang in die Tagesordnung setzt der Vorsitzenden gemäß § 41 Abs. 1 Gemeindegesetz den Tagesordnungspunkt 2a ab. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden entsprechend neu gereiht.
A U S K U N F T :
Mag. Christof Obwegeser
+43 5556 724 35-210
christof.obwegeser@schruns.at
Zahl: 004-1/2024
Schruns, 9. Jänner 2025

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Zu 1.
Pe??on gemäß § 25 Gemeindegesetz:
Verein „Die Eiche“ – „Für den Erhalt der Kinderschutzgrenzen. Wo endet Frühsexualisierung und pädagogische SexualauElärung? Die bedrohlichen Vorhaben der WHO“.

Die Pe??on wird der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht.

Zu 2a.

Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Schruns:
s031.2-11/2024 (Kay Simon); Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 2570/4, KG Schruns, von Freifläche LandwirtschaLsgebiet FL in Freifläche Sondergebiet FS Garage; Beschlussfassung nach Auflage.

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Schruns nach Auflage wird eins?mmig beschlossen.

Zu 2b.

Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Schruns:
s031.2-12/2024 (PSG, Florian Ganahl); Umwidmung von Teilflächen der GST-NRN 711, 717, 724, 731 und 739/2, KG Schruns, von Freifläche LandwirtschaLsgebiet FL in Baufläche Betriebsgebiet BB-I, Freifläche Sondergebiet FS Stellplatz und Verkehrsfläche Straßen VS; Beschlussfassung nach Auflage.

Es gehe um den ersten Umwidmungsabschni?es dieser Grundflächen. Die Stellungnahmen seien widersprüchlich ausgefallen. Posi?ve Stellungnahmen der Fachabteilungen des Landes würde zwischenzeitlich vorliegen.

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Schruns nach Auflage wird mehrheitlich (dagegen: Gemeindevertreter Bernhard Schro?enbaum) beschlossen.

Zu 2c.

Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Schruns:
s031.2-13/2024 (Ingeborg Bitschnau); Umwidmung von Teilflächen der GST-NRN .245, 421, 422/2 und 423, KG Schruns, von Freifläche LandwirtschaLsgebiet FL in Freifläche Sondergebiet FS Stellplatz samt Korrekturwidmungen; Beschlussfassung nach Auflage.
Es handle sich grundsätzlich um Korrekturwidmungen.

Kri?sch angemerkt wird, dass eine eigenmäch?ge Errichtung eines Stellplatzes mit nachträglicher Korrekturwidmung nicht der rich?ge Weg sein könne.

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Schruns nach Auflage wird mehrheitlich (dagegen: Gemeindevertreter Marcellin Tschugmell) beschlossen.

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Zu 2d.

Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Schruns:
s031.2-16/2024 (Jäger Bau GmbH); Umwidmung der GST-NRN .828, .1226, .1227, 944/1, 944/3, 944/4, 945, 946/1, 946/2, 946/3, 958/1, 958/2, 959, 3250/2 und 3250/3 KG Schruns, von Baufläche Betriebsgebiet BB-I in Baufläche Mischgebiet BM, Freifläche Freihaltegebiet FF und Verkehrsfläche Straßen VS; Beschlussfassung nach Auflage.

Der Entwurf sei in der letzten Sitzung bewilligt worden. Nega?ve Stellungnahmen seien nicht eingelangt.

Angemerkt wird, dass vor einigen Jahren ein Kreisverkehr bei der Rä?konkreuzung überlegt worden sei. Bei Bewilligung der beantragten Umwidmung sei diese Op?on nicht mehr vertretbar umsetzbar. Man möge daher die Zus?mmung zu dieser Änderung vertagen. Darüber hinaus habe die Jäger Bau GmbH im Grundstücksbereiches des Ill-Litz-Deltas einen Mineralöltank unterhalten. Es sei vermutlich zu Leckagen bei diesem Tank gekommen. Das Grundreich könnte daher belastet sein. Dies müsse vor Erteilung der Zus?mmung berücksich?gt werden.

Auf die Einwände wird vom Vorsitzender erwidert wie folgt: Die Neugestaltung der Kreuzung sei im Einvernehmen mit dem Landestraßenbauamt erfolgt. Eine Kreisverkehr-Lösung stelle für die Durchzugsstraße aus Sicht des Landes keine Verbesserung dar. Eine intelligente Ampellösung für die Kreuzung sei jedoch überlegenswert. Der Vorsitzende erwidert bezüglich der etwaigen Kontaminierung, dass die Abteilung des Landes Vorarlberg für AbfallwirtschaL angemerkt habe, dass dieser Umstand untersucht werden müsse.

Nach dem Ende der Diskussion beschließt die Gemeindevertretung mehrheitlich (dagegen: Gemeindevertreter Dr. Siegfried Marent) die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Schruns nach erfolgter Auflage.

Zu 2e.

Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Schruns:
s031.2-18/2024 (Victor Mangeng); Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 1187/3, KG Schruns, von Freifläche LandwirtschaLsgebiet FL in Baufläche Wohngebiet BW – Beschlussfassung nach Anhörung.

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Schruns nach Anhörung wird eins?mmig beschlossen.

Zu 3.
Erlassung eines Bebauungsplanes:
s031.3-3/2024 (Teilbebauungsplan Rä?kon); Beschlussfassung nach Auflage Der Teilbebauungsplan sei in der letzten Sitzung von DI Andreas Falch vorgestellt worden. Die Auflage sei von der Gemeindevertretung beschlossen worden. Nega?ve Stellungnahmen seien keine eingelangt.

Die Gemeindevertretung beschließt mehrheitlich (dagegen: Siegfried Marent) den vorgelegten Teilbebauungsplan nach erfolgter Auflage.

Zu 4.
Koopera?ves Planungsverfahren „Quar?er Hochjochbahn“:
Beschlussfassung nach Anhörung
Vorgebracht wird, dass die Baukubatur überschießend und dem Ortsbild abträglich sei. Man müsse mit dem Bauwerber eine Reduk?on der Objekte erwirken. Der Dorfcharakter werde durch das Projekt in MitleidenschaL gezogen. Der Vorsitzende erwidert, dass die Baukörper im Rahmen eines eineinhalbjährigen Prozesses zusammen mit drei renommierten Arch?tekturbüros entwickelt und bereits reduziert worden sei.

Ergänzt wird die ini?ale Kri?k darum, dass vor allem die geplante Talsta?on sehr raumfordernd ausfalle.

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Der Vorsitzende führt weiter aus, dass das Thema öffentlicher Verkehr bei diesem Projekt berücksich?gt worden sei. Der Antragswerber habe die öffentliche Durchwegung und eine Tiefgaragenlösung bedacht. Die Tiefgarage sei jeweils zur HälLe für Hotel- und Tagesgäste reserviert. Eine alterna?ve Zufahrtslösung sei nicht möglich. Man rechne jedoch aufgrund der Tiefgaragenkonzep?on mit einer Minderung des Durchzugsverkehres.

Die Gemeindevertretung beschließt mehrheitlich (dagegen: Gemeindevertreter Dr. Siegfried Marent) die Änderung nach Anhörung.

Zu 5a.
Verfahren nach dem LiegenschaLsteilungsgesetz:
Zu- und Abschreibungen von Teilflächen bezüglich Bergknappenweg, Markowski GZ. 23.230W/24.

Die Zu- und Abschreibungen werden eins?mmig im Sinne der genehmigten Vermessungsurkunde des Vermessungsbüros Markowski, GZ. 23.230W/234 beschlossen.

Zu 5b.
Verfahren nach dem LiegenschaLsteilungsgesetz:
Zu- und Abschreibungen von Teilflächen bezüglich Konrad Höck, Markwoski GZ. 23.231W/24.

Die Bushaltestelle in diesem Bereich solle barrierefrei (abgeflachte Randsteine) gestaltet werden.

Die Zu- und Abschreibungen werden eins?mmig im Sinne der genehmigten Vermessungsurkunde des Vermessungsbüros Markowski, GZ. 23.231W/24 beschlossen.

Zu 6.

Freilassungserklärung hinsichtlich der Dienstbarkeit des Fußsteiges auf GST-NR 1328 in EZ 158, KG Schruns.

Die Grunddienstbarkeit habe sich vor der Grundteilung auf das gesamte Grundstück GST-NR 1328 bezogen.

Durch die Grundteilung sei das Grundstück in drei Grundstücke aufgeteilt worden: GST-NR 1328/1, 1328/2 und .382. Die Dienstbarkeit sei auf die neuen Grundparzellen mitübertragen worden. Für die Gemeinde sei jedoch nur die Durchwegung auf dem Grundstück GST-NR .382 relevant. Es handle sich um das Recht auf einen Fußsteig. Damit sei der Fußgängerverkehr zulässig.

Die Freilassungserklärung wird mehrheitlich (dagegen: Gemeindevertreter Dr. Siegfried Marent und Mag. (FH)
Günter Ra?, MA) erteilt.

Zu 7.
Verordnungen der Marktgemeinde Schruns 2025.

Die Gästetaxverordnung sei wie folgt geändert worden: Man habe bei den Befreiungstatbeständen die Schutzhü?en auf jene der Kategorie I reduziert. Die Höhe der Gästetaxe sei in die Gebührenverordnung überführt worden. Die Gästetaxe solle ab 1. Dezember 2025 von 2,75 Euro auf 3,50 Euro je Nacht erhöht werden.

Die Zweitwohnungsabgabeverordnung sei auf das Muster des Vorarlberger Gemeindeverbandes geändert worden. Die Höhe der Abgabe für das Jahr 2025 sei in die Gebührenverordnung überführt worden.

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Die Gebührenordnung sei gemäß der Maßgabe des Finanzausschusses angepasst und die Gebührenerhöhung unter der bestehenden Infla?on angesetzt worden. Eine Anpassung sei jedoch unumgänglich gewesen.

Die Gästetaxverordnung, die Zweitwohnungsabgabeverordnung und die Gebührenverordnung wird jeweils durch eigenständige Abs?mmung eins?mmig von der Gemeindevertretung gemäß den Entwürfen unverändert beschlossen.

Zu 8.
BeschäLigungsrahmenplan 2025.

Die Personalkosten seien sehr hoch und würden weiter steigen. Man müsse dringend effizienter werden und sich Gedanken über den Personalstand machen. Einsparungen wären durch Unterlassen einer Nachbesetzung bei Pensionierungen sozial verträglich möglich. Der Gemeindevorstand solle zusammen mit der Amtsleitung die Personalsitua?on durchleuchten, nach Op?mierungspotenzialen suchen und hernach der Gemeindevertretung über die Ergebnisse berichten.

Der BeschäLigungsrahmenplan 2025 wird eins?mmig genehmigt.

Zu 9.

Vereinbarung der Gemeinde Bartholomäberg und der Marktgemeinde Schruns über die wechselsei?ge Weitergaben von Kanal- und Wassergebühren bezüglich grenznaher Objekte gemäß § 50 Abs. 1 lit b Z 5 Gemeindegesetz.

Es käme vermehrt zu Fällen, bei denen Objekte auf dem Gebiet der Gemeinde Bartholomäberg stünden, aber an die Frischwasser- und Abwassernetze der Gemeinde Schruns angeschlossen seien und vice versa. Die Vereinbarung diene der Kostenwahrheit. Eine Gemeinde könne Beiträge nur für das eigene Gemeindegebiet vorschreiben.

Die Vereinbarung wird eins?mmig genehmigt.

Zu 10.

Genehmigung der VerhandlungsschriL über die 41. Sitzung der Gemeindevertretung.

Die VerhandlungsschriL wird unverändert eins?mmig genehmigt.

Zu 11.
Mi?eilungen des Vorsitzenden.

 Am 23. Jänner 2025 um 18:30 Uhr finde eine Online-Abschlussveranstaltung des RegREK sta?.

 Die Sitzungen der Gemeindevertretung für das Jahr 2025 finden am 15. Jänner und 12. Februar 2025 um 19:00 Uhr sta?.

 Am 15. Jänner 2025 werde der Voranschlag 2025 in der Gemeindevertretung beschlossen.

 Die GenossenschaLsmetzgerei in der Gemeinde St. Gallenkirch befinde sich in der finalen Phase. Das Projekt sei in der 37. Sitzung des Gemeindevorstandes Schruns vorgestellt worden. Die Gemeinde Schruns wurde um Leistung eines Unterstützungsbeitrages für die GenossenschaLsmetzgerei ersucht.

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Zu 12.
Allfälliges.

G. Ra?: Die Planungskosten für die Schule sollten in der nächsten Sitzung im Zusammenhang mit dem Voranschlag beraten werden.
N. Haumer: Wir merken uns das vor.

S. Marent: Die Gemeinde sollte sich um eine Geschwindigkeitsüberwachung in der Gemeinde kümmern.

Die Feuerwerkskörper zu Silvester sind ein Problem. Das Abfeuern im Ortsgebiet ist untersagt.

G. Ra?: Man könnte diesbezüglich Aufsteller im Ortsgebiet mit einschlägigen Hinweisen aufstellen.

S. Marent: Im Bereich des Ak?vparkes, des Schwimmbades und des Tennisplatzes beschweren sich die Anrainer über Lärm. Könnte man die genannten Einrichtungen zumindest entsprechend umwidmen? Das Thema Lärm betriO auch den Hubschrauberlandeplatz der Klinik Dr. Schenk.

N. Haumer: Wir ha?en zusammen mit Landesrä?n Rüscher eine Anrainerveranstaltung. Personen die mit der bestehenden Situa?on unzufrieden sind, wird es leider immer geben.

Mar?n Fritz: Können wir die Abgabenpflich?gkeit von Betrieben prüfen lassen? Es scheint, dass manche ihrer Abgabenpflicht nicht nachkommen.

N. Haumer: Die Marktgemeinde Schruns kann auf den Abgabenprüfer Markus Baumeister zurückgreifen.

N. Haumer: Ich möchte mich für die gute Zusammenarbeit in diesem Jahr recht herzlich bedanken.

Ende der Sitzung: 21:00 Uhr

Der Vorsitzende Der SchriLführer