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43. Sitzung der Gemeindevertretung

Schruns · Protokolle Schruns · 15.01.2025

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Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.schruns.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.

Fundstellen

Raumplanung / Umwidmung

  • … die relevantesten Abgänge für das Jahr 2025. Der Fors?onds werde seine Abgänge auf die Mitgliedsgemeinden verumlagen. Die Kosten für die Erstellung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes (Flächenwidmungsplan) seien aufgrund der notwendigen externen Begleitung sehr hoch. Ebenso die Anschaffungskosten für das neue Schwere Rüs?ahrzeug der …
  • … Montafon deutlich die finanzielle Notlage vermi?eln. Die FinanzkraL für das Jahr 2025 wird eins?mmig mit 10.087.700 Euro festgestellt. Seite 5 | 7 Zu 3a. Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Schruns: S031.2-14/2024 (Silvre?a Montafon Bergbahnen GmbH); Umwidmung einer Teilfläche des Grundstückes GST-NR 3134/1, KG Schruns, von …
  • … des Förderbandes auf dem Kapell. Nega?ve Stellungnahmen seien nicht eingelangt. Gemeindevertreter Peter Vergud verlässt um 21:05 Uhr die Sitzung. Die Änderung des Flächenwidmungsplanes wird eins?mmig beschlossen. Zu 3b. Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Schruns: 031-2/01-2021 (Jennifer und Johannes van den Burg); …
  • … KG Schruns, von Freifläche LandwirtschaLsgebiet FL in Baufläche Wohngebiet BW; Beschlussfassung nach Auflage. Es handle sich um eine Korrekturwidmung. Die Änderung des Flächenwidmungsplanes wird eins?mmig beschlossen. Zu 4. Radroutenkonzept Schruns-Tschagguns. Gemeindevertreter Peter Vergud kehrt um 21:10 Uhr in die Sitzung zurück. Das …

Verkauf / Erwerb / Versteigerung

  • … 12 Millionen zu rechnen. Man habe bezüglich des Kindergartens bereits konstruk?ve Gespräche mit der Pfarre Schruns geführt. Man habe 2010 bereits einen Baurechtsvertrag final mit der Pfarre verhandelt und habe diesen als Grundlage für die kürzlich geführten Gespräche herangezogen. Eine endgül?ge Rückmeldung von der …
  • … und habe diesen als Grundlage für die kürzlich geführten Gespräche herangezogen. Eine endgül?ge Rückmeldung von der Diözese bezüglich des adap?erten Baurechtsvertrages sei aber noch ausständig. Die Finanzierung müsse fortgesetzt evaluiert werden. Ansätze seien bereits von Christoph Vogt, Finanzverwaltung Montafon, …
  • … Euro. Auch externe Partner wie die Illwerke VKW würden freiwillig die Anschaffung fördern. Fällig würde auch der Anteil der Marktgemeinde Schruns am Grunderwerb für das neue Bergre?ungsheim in Tschagguns. Ob und in welchem Umfang gemeindeinterne Projekte umgesetzt werden sollen (z. B. Straßensanierungen, …

Vergabe / Ausschreibung

  • … der Volksschule bzw. des Kindergartens St. Jodok. Der Vorsitzende fasst die bisherigen Beschlüsse zusammen. Man habe in der 37. Sitzung mehrheitlich die Vergabe der PlanungsauLräge beschlossen. Für die Erstellung eines GeneralplanerauLrages habe man vergeblich beim Land Vorarlberg um Unterstützung ersucht. Man sei …

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VerhandlungsschriL

über die am 15. Jänner 2025, um 19:00 Uhr im Sitzungssaal im 1. OG des Stand Montafon sta?gefundene
43. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Schruns.

Anwesend:

☒ Vizebürgermeister Norbert Haumer, Vorsitz

Parteifrak?on: Bürgermeister Jürgen Kuster – Schrunser Volkspartei und Parteifreie ☒ Bernhard Schro?enbaum ☒ Netzer Mar?n ☒ DI (FH) Nina Fritz ☒ Roman Spannring ☒ Peter Vergud ☒ Ing. Michael Kieber ☒ Mar?n Jenny BSc. ☒ Mag. pharm. Christof van Dellen ☒ DI (FH) Michael Gantner MSc. ☒ Bernd Steiner ☒ Mar?n Fussenegger ☒ Raphael Mäser

Parteifrak?on: Team Günter Ra? – Metnand för Schru, Parteifreie Bürgerliste ☒ Günter Ra? ☒ Emil Mangeng ☒ Jürgen Haller ☒ Mar?n Fritz ☒ Dominik Ganahl ☒ Carmen Fitsch ☒ Birgit Goll ☐ Alexander Nöckl ☒ Chris?an Engstler ☒ Tanja Könsgen

Parteifrak?on SPÖ und Parteifreie
☒ Mag. Dr. Siegfried Marent

Entschuldigt abwesend:
Bürgermeister Tobias Josef Kieber, Gemeindevertreter Alexander Nöckl.

AuskunLspersonen:
Gemeindekassier Helmut Netzer.

SchriLführer:
☒ AL Mag. Christof Obwegeser

Der Vorsitzende begrüßt die Zuhörer, die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Gemeindevertretung und stellt fest, dass die Einladung zur Sitzung ordnungsgemäß erfolgt und die Beschlussfähigkeit gegeben ist.
A U S K U N F T :
Mag. Christof Obwegeser
+43 5556 724 35-210
christof.obwegeser@schruns.at
Zahl: 004-1/2025
Schruns, 12. Februar 2025

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Zu 1.

Beratung und Beschlussfassung der weiteren Vorgehensweise bezüglich des Neubaus der Volksschule bzw. des Kindergartens St. Jodok.

Der Vorsitzende fasst die bisherigen Beschlüsse zusammen. Man habe in der 37. Sitzung mehrheitlich die Vergabe der PlanungsauLräge beschlossen. Für die Erstellung eines GeneralplanerauLrages habe man vergeblich beim Land Vorarlberg um Unterstützung ersucht. Man sei auf Bürgermeisterebene zum Schluss gekommen, dass der Beschluss aufgrund der aktuellen und erwartbaren finanziellen Lage vorerst und vor allem nicht voreilig umgesetzt werden solle. Nach Abzug der Förderungen wäre mit einer finanziellen Belastung von 11 bis 12 Millionen zu rechnen.

Man habe bezüglich des Kindergartens bereits konstruk?ve Gespräche mit der Pfarre Schruns geführt. Man habe 2010 bereits einen Baurechtsvertrag final mit der Pfarre verhandelt und habe diesen als Grundlage für die kürzlich geführten Gespräche herangezogen. Eine endgül?ge Rückmeldung von der Diözese bezüglich des adap?erten Baurechtsvertrages sei aber noch ausständig.

Die Finanzierung müsse fortgesetzt evaluiert werden. Ansätze seien bereits von Christoph Vogt, Finanzverwaltung Montafon, vorgestellt worden.

Im Voranschlag 2025 selbst seien aktuell 100.000 Euro für die Planungskosten vorgesehen. Für den Kindergartenneubau habe man 200.000 Euro vorgesehen. Über diese Posi?onen könne die Gemeindevertretung verfügen.

Im Juni 2024 wäre der Beschluss über die Baukostenerhebung und die Planungsvergabe gefällt worden. In diesem Zeitraum habe eine Flaute im Bausektor bestanden. Man hä?e bei raschem Handeln von dieser Entwicklung profi?eren können. Auch die Zinsentwicklung sei bereits damals und auch später vorteilhaL gewesen. Unerwartet sei die Budgetentwicklung auf Seiten des Bundes und des Landes gewesen. Die Finanzlage sei bei diesen sehr angespannt. Förderungen würden zunehmend gestrichen.

Der Vorsitzende führt weiter aus, dass es eine Exkursion in den Bregenzerwald gegeben habe. Man habe dort einen vergleichbaren Volksschulneubau begutachtet und sich die Kostenberechnung erläutern lassen. Auch dort seien die Errichtungskosten mit jenen der Marktgemeinde Schruns vergleichbar. Weitere Einsparungspotenziale hä?en nicht ermi?elt werden können.

Der Vorsitzende beendet seine Ausführungen und stellt nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Deba?e.:
Die Gemeindevertretung Schruns möge wie folgt beschließen 1.) die Marktgemeinde Schruns bekennt sich zum Projekt „Kindercampus“ und erkennt die Notwendigkeit einer neuen zeitgemäßen Volksschule und eines modernen Kindergartens zum Wohle der nachfolgenden Genera?onen.

2.) die Marktgemeinde Schruns wird mit Vehemenz für die Umsetzbarkeit dieser Vorhaben zusammenarbeiten.

3.) Weiterführende Beschlüsse zu diesen Projekten sollen erst in der nächsten Funk?onsperiode durch die Gemeindevertretung gefasst werden.

Kri?sch vorgebracht wird, dass sich frühere Versäumnisse und Verzögerungen aktuell rächen würden. Eine klare Linie sei nicht erkennbar und man habe das Projekt stets weiter reduziert. Bezüglich der Finanzierung solle man sich mit realis?schen Modellen zufriedengeben. Der Beschluss sollte sich lediglich auf den dri?en Punkt beschränken. VorteilhaL sei, dass aufgrund des Zögerns noch keine verbindlichen Verträge abgeschlossen worden seien. Die bereits angefallenen Planungskosten seien jedoch schmerzlich.

Der Vorsitzende erwidert, dass es sich bezüglich der bereits entstandenen Kosten um solche im Zusammenhang mit einem jahrelangen Prozess handle. Die Projek?ührung habe man nach besten Wissen und

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Gewissen abgewickelt. Im Nachgang könne man jedoch leichter erkennen, wo man etwas hä?e besser machen können.

Vorgebracht wird, dass man von Anbeginn an kein Finanzierungskonzept zur Hand gehabt habe. Man habe lediglich im Nachgang an zwei Stellschrauben gedreht: Gästetaxerhöhung und Objektreduzierung.

Bürgermeister Kieber müsse man zu Gute halten, dass er das Projekt trotz bereits vorhandener Beschlüsse noch einmal kri?sch durchleuchtet und keine voreiligen Schri?e unternommen habe. Man habe in der Gemeindevertretung bereits Beschlüsse bezüglich eines Bekenntnisses zum Projekt gefasst. Eine neuerliche Beschlussfassung wie unter Punkt 1. des Beschlussvorschlages angeführt sei daher nicht erforderlich. Die neue Gemeindevertretung könne auch nicht an Beschlüsse der vorherigen gebunden werden. Man könne daher auf die Fassung des vorgeschlagenen Beschlusses verzichten.

Der Vorsitzende erwidert, dass der vorgeschlagene Beschluss als ein Wunsch beziehungsweise AuLrag an die nachkommende Gemeindevertretung verstanden werden solle.

Ergänzend wird vorgetragen, dass auch die neue Gemeindevertretung sich zunächst einen Überblick bezüglich der Rahmenbedingungen mit Blick auf Bund und Land verschaffen müsse, bevor weitere Beschlüsse in der Sache gefasst werden können.

Angemerkt wird, dass es durchaus posi?v zu werten sei, dass man vor einem finalen Alleingang abgesehen habe. Ein solches Projekt müsse idealerweise frak?onsübergreifend und mit sehr breiter Mehrheit getragen werden. Man müsse dafür sorgen, dass das Land Vorarlberg abseits der Kleinstgemeinden auch Gemeinden von der Größe der Marktgemeinde Schruns adäquate Förderungen für neue Kindergärten und Schulen gewähre.

Es wird gefragt, wie lange die Ausnahmegenehmigung für die Volksschul-Containerklasse noch aufrecht sei und was man danach machen könne.

Der Vorsitzende erwidert, dass die Ausnahme auf sieben Jahre gewährt worden sei.

Es wird darum ersucht, dass etwaige Beschlüsse mit Blick auf die nächste Funk?onsperiode gefasst werden sollten. Nicht zielführend sei es, wenn man bereits gefasste Beschlüsse erneut fassen würde. Eine gemeinsame Beschlussfassung in der Sache über alle vertretenen Frak?onen hinweg, wie auch immer dieser schlussendlich aussehen werde, wäre zu begrüßen. Es würde ein Zeichen der Versöhnung darstellen.

Der Vorsitzende beantragt am Ende der Diskussion, die Gemeindevertretung möge folgenden Beschluss fassen:
Die Gemeindevertretung wird mit Vehemenz in der Sache zusammenarbeiten. Weitere Beschlüsse sollen jedoch erst durch die neue Gemeindevertretung gefasst werden. Die Wich?gkeit des Projektes ist der aktuellen Gemeindevertretung bewusst.

Der vorgeschlagene Beschluss wird eins?mmig gefasst.

Zu 2.
Voranschlag 2025.

Der Finanzausschuss habe den Voranschlagsentwurf behandelt. Der Gemeindevorstand habe den Entwurf begutachtet und keine Einwände dagegen erhoben.

Helmut Netzer erläutert zunächst die relevantesten Abgänge für das Jahr 2025. Der Fors?onds werde seine Abgänge auf die Mitgliedsgemeinden verumlagen. Die Kosten für die Erstellung des Räumlichen Entwicklungskonzeptes (Flächenwidmungsplan) seien aufgrund der notwendigen externen Begleitung sehr hoch. Ebenso die Anschaffungskosten für das neue Schwere Rüs?ahrzeug der Ortsfeuerwehr Schruns. Die

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Lieferung solle circa Oktober 2025 erfolgen. Das Land fördere jedoch die Anschaffung mit 850.000 Euro. Auch externe Partner wie die Illwerke VKW würden freiwillig die Anschaffung fördern. Fällig würde auch der Anteil der Marktgemeinde Schruns am Grunderwerb für das neue Bergre?ungsheim in Tschagguns.

Ob und in welchem Umfang gemeindeinterne Projekte umgesetzt werden sollen (z. B. Straßensanierungen, Kanalprojekte, Absturzsicherungen) müsse die Gemeindevertretung entsprechend beschließen.

Eine größere Anschaffung sei auch die aktuell budge?erte neue Kehrmaschine in Höhe von 270.000 Euro.

Man müsse auch mit Abgängen für eine etwaige Sanierung der Bahnhof-Tiefgarage berücksich?gen.

Die Personalkosten seien ges?egen. Ebenso die Zahlungen in die landeseigenen Fonds für Spitäler und Soziales.

Die Standesumlage betrage 2025 260.000 Euro. Darin seien die 140.000 Euro Abgang für den Fors?onds enthalten.

Weitere Inves??on seien für die Mi?elschule Schruns-Dorf erwartbar. Es stünden diverse notwendige Sanierungen beim Schulgebäude an.

Einnahmensei?g gäbe es keine bemerkenswerten Verbesserungen zu Gunsten der Gemeinde. Die Zweitwohnsitz- und Leerstandsabgabe habe man im Voranschlag etwas höher angesetzt. Die Einhebung sei aber mit hohem Verwaltungsaufwand verbunden.

Man habe bereits eine vermutete Darlehensnotwendigkeit von 5.000.000 Euro im Voranschlag vorgesehen. Der Schuldenstand wachse weiter, auch ohne laufende Großprojekte.

Helmut Netzer stellt klar, dass auch bei einem beschlossenen Voranschlag die konkreten Einzelausgaben eigenständig beschlossen werden müssen. Auch wenn der Voranschlag unschön ausfalle, sei das kein Unikum der Marktgemeinde Schruns. Vielmehr ziehe sich dieses Bild durch grundsätzlich alle GebietskörperschaLen.

Mit einer Verbesserung der Situa?on für die Folgejahre sei eher nicht zu rechnen. Vor allem auf Bundesebene zahle man für die Poli?k der vergangenen Regierung nun die Zeche.

Peter Vergud als Obmann des Finanzausschusses ergänzt die bisherigen Ausführungen wie folgt: Es sei beklemmend, dass sich Marktgemeinde Schruns in einer solchen finanziellen Situa?on befinde. Erschwerend komme hinzu, dass bis auf einen Betrag von 1.600.000 Euro, sämtliche Ausgaben gesetzt und nicht in der Disposi?on der Marktgemeinde Schruns liegen würden. Es handle sich um Zahlungen an Dri?e, die den Großteil der Ausgaben ausmachen würden. Der Obmann ersucht ungeachtet der trüben Aussichten um Zus?mmung zum Voranschlag 2025.

Der Vorsitzende möchte darauf hinweisen, dass es beruhigend ist, dass die Marktgemeinde Schruns über 2.000.000 Euro Kommunalsteuer einnehme und das dies ein Zeichen einer gesunden WirtschaL in der Gemeinde sei. Auch der Tourismus floriere und die Einnahmen der Gemeinde aus diesem Bereich seien ges?egen. Bi?er sei aber, dass dieser Umstand auch zu höheren Zahlungsverpflichtungen der Marktgemeinde an Dri?e führe. Man könne feststellen, dass es an sich unerheblich sei, wie sehr die Gemeinde sparen wolle, weil Dri?e ungeniert mehr Geld verlangen würden. Als Gemeinde würde man sozusagen unter „VormundschaL“ stehen.

Die Gemeindevertretung bedankt sich bei Helmut Netzer für die geleistete Arbeit.

Die Gemeindevertretung beschließt mit großem Bauchweh und Frust eins?mmig den Voranschlag 2025.

Man müsse jedoch dem Land Vorarlberg, dem Vorarlberger Gemeindeverband und dem Stand Montafon deutlich die finanzielle Notlage vermi?eln.

Die FinanzkraL für das Jahr 2025 wird eins?mmig mit 10.087.700 Euro festgestellt.

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Zu 3a.

Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Schruns:
S031.2-14/2024 (Silvre?a Montafon Bergbahnen GmbH); Umwidmung einer Teilfläche des Grundstückes GST-NR 3134/1, KG Schruns, von Freifläche LandwirtschaLsgebiet FL bzw. Freifläche Sondergebiet FS SportgeschäL, Bergre?ung, Bergsportschule, Freizeitparcours in Freifläche Sondergebiet FS Winterspor?örderband;
Beschlussfassung nach Auflage.

Es handle sich um die endgül?ge Beschlussfassung des Förderbandes auf dem Kapell.
Nega?ve Stellungnahmen seien nicht eingelangt.

Gemeindevertreter Peter Vergud verlässt um 21:05 Uhr die Sitzung.

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes wird eins?mmig beschlossen.

Zu 3b.

Änderung des Flächenwidmungsplanes der Marktgemeinde Schruns:
031-2/01-2021 (Jennifer und Johannes van den Burg); Umwidmung einer Teilfläche des GST-NR 1718, KG Schruns, von Freifläche LandwirtschaLsgebiet FL in Baufläche Wohngebiet BW; Beschlussfassung nach Auflage.
Es handle sich um eine Korrekturwidmung.

Die Änderung des Flächenwidmungsplanes wird eins?mmig beschlossen.

Zu 4.
Radroutenkonzept Schruns-Tschagguns.

Gemeindevertreter Peter Vergud kehrt um 21:10 Uhr in die Sitzung zurück.

Das Radroutenkonzept sei für eine etwaige Bundesförderung notwendig. Die Bemühung um eine solche Förderung sei Bedingung des Landes Vorarlberg für eine Förderung gewesen. Das Konzept sei in Zusammenarbeit mit dem Energieins?tut erarbeitet worden. Nach erfolgter Beschlussfassung könne das Konzept an den Bund geschickt werden. Die einzelnen Umsetzungsmaßnahmen müssten jedoch ungeachtet dessen von der Gemeindevertretung konkret beschlossen werden. Unangenehm sei aktuell, dass der Bund die Klimaak?vförderung eingestellt habe. Wie sich das auf die zugesagte Landesförderung auswirke, sei unklar.

Auf Nachfrage wird mitgeteilt, dass der Radweg an sich durch die Jäger Bau GmbH auf eigene Kosten umgelegt würde. Dasselbe gelte für den Teil des Radweges, der auf den Grundstücken der Illwerke VKW liege. Der Gemeinde würde noch die Errichtung der Brückenunterführung verbleiben. Die Kosten dafür würden auf 500.000 Euro ne?o geschätzt. Davon hä?e das Land eine Kostenübernahme in Höhe von 70% zugesagt. Die Neugestaltung des Radweges mit Unterführung würde zur Sicherheit im Kreuzungsbereich beitragen.

Klar sei jedoch, dass ohne Förderungen das Projekt nicht umsetzbar sei.

Kri?sch angemerkt wird, dass die Unterführungserrichtung zu einer finanziellen Bodenaufwertung zu Gunsten der Jäger Bau GmbH und der Illwerke VKW führe. Folglich sollten die Kosten der Radwegumlegung auch durch diese beiden Proponenten vollständig getragen werden.

Der Vorsitzende stellt an dieser Stelle der Diskussion klar, dass es bei diesem Tagesordnungspunkt um die Beschlussfassung über ein Konzept für etwaige Förderungen und nicht um die Übernahme von konkreten Errichtungskosten gehe.

Das Radroutenkonzept wird mehrheitlich (dagegen: Dr. Siegfried Marent) beschlossen.

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Zu 5.
Auflösung des Schulerhalterverbandes ASO/SPZ Vandans.

Der Verwaltungsausschuss des Verbandes habe eins?mmig für die Auflösung ges?mmt. Die Mitgliedsgemeinden müssten jedoch zusätzlich noch einen eins?mmigen Beschluss für die formelle Auflösung durch die Bildungsdirek?on fassen.

Der Beschluss zur Auflösung des Schulerhalterverbandes ASO/SPZ Vandans mit Wirkung zum 31. August 2023 wird eins?mmig gefasst.

Zu 6.
Verfahren nach dem LiegenschaLsteilungsgesetz:
Zu- und Abschreibungen von Teilflächen bezüglich Grundstück GST-NR .951 im Ausmaß von 2 m², Markowski Gz.
23.232/24, GFN 1703/2024/90.

Das Grundstück befinde sich in der Nähe des ehemaligen Josefsheimes. Im Zuge der Planung und Ausführung der Silvre?astraße sei es im Zuge der finalen Vermessung zu einer ungewollten Abweichung gekommen. Die gegenständliche Grundabtretung diene der Korrektur des erfolgten Fehlers.

Die Zu- und Abschreibung gemäß des Planes des Vermessungsbüros Markwoski, Gz. 23.232/24, GFN 1703/2024/9, wird eins?mmig beschlossen.

Zu 7.

Genehmigung der VerhandlungsschriL über die 42. Sitzung der Gemeindevertretung.

Beantragt wird folgende Änderung unter Allfälligem: Es habe zu lauten „Mar?n Netzer“ und nicht „Mar?n Fritz“.
Die beantragte Änderung wird eins?mmig genehmigt.

Die geänderte VerhandlungsschriL wird sodann eins?mmig genehmigt.

Zu 8.
Mi?eilungen des Vorsitzenden.

 Digitale Abschlussveranstaltung des RegREK durch den Stand Montafon. Eine Anmeldung bis 21. März 2025 wäre erforderlich.

 Die Illwerke VKW würden im Zuge des Energiemarktes die geplanten morphologischen Maßnahmen am
23. März 2025 präsen?eren.

 Am 12. Februar 2025 finde die letzte Gemeindevertretungssitzung dieser Funk?onsperiode sta?.

Zu 9.
Allfälliges.

S. Marent: Warum gibt es den Gelben Sack in Schruns nicht? Warum muss Metall und Kunststoff weiterhin getrennt im Wertsto-of abgegeben werden?

N. Haumer: Wir haben in der Gemeinde ein eingespieltes System und es besteht keine Verpflichtung für die Übernahme des Gelben Sackes. Man kann über diesen Umstand über die Gemeinde informieren.

Ende der Sitzung: 21:45 Uhr

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Der Vorsitzende Der SchriLführer