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Amtstafel, Amtsstunden und Anbringen
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MARKTGEMEINDE SCHRUNS
Jahrgang 2025 Ausgegeben am 16. Jänner 2025
Kundmachung: Amtstafel, Amtsstunden und Anbringen
KUNDMACHUNG
des Bürgermeisters der Marktgemeinde Schruns, mit der gemäß den $ 13 Absatz 2 und 5, $ 42 Absatz la Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, BGBl. Nr. 51/1991 i.d.g.F, sowie $ 85 Absatz 3 der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 i.d.g.F, die Adressen für schriftliche Anbringen, die Amtsstunden und die für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten festgelegt werden:
Amtstafel
(1) Die Amtstafel der Marktgemeinde Schruns befindet sich beim Haupteingang des Marktgemeindeamtes, und zwar in dem nach der Eingangstüre durch eine Glastüre zum Gang abgetrennten Bereich. An dieser Amtstafel werden alle Verordnungen der Gemeindeorgane, die zu ihrer Rechtswirksamkeit der öffentlichen Kundmachung bedürfen, angeschlagen. Verordnungen, deren Umfang oder Art den Anschlag an der Amtstafel nicht zulassen, werden im Marktgemeindeamt Schruns innerhalb der Kundmachungsfrist zur öffentlichen Einsicht während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit aufgelegt. Die Auflegung ist an der Amtstafel kundzumachen. Auch sonstige öffentlich kundzumachende Schriftstücke und behördliche Ladungen werden an dieser Amtstafel angeschlagen.
(2) Kundmachungen und behördliche Ladungen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf der Homepage der Marktgemeinde Schruns im Veröffentlichungsportal unter www.schruns.at/Buergerservice/Veroeffentlichungsportal veröffentlicht.
Amtsstunden
(1) Die Behörde ist nur während der Amtsstunden verpflichtet, schriftliche Anbringen entgegenzunehmen oder Empfangsgeräte empfangsbereit zu halten und nur während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit verpflichtet, mündliche oder telefonische Anbringen entgegenzunehmen.
(2) Die Amtsstunden und die für den Parteienverkehr bestimmten Zeiten werden gemäß $ 13 Abs. 5 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz wie folgt festgelegt:
a) Montag bis Freitag, 8:00 bis 12.00 Uhr und
b) Montag bis Donnerstag, 14:00 bis 16.00 Uhr.
c) Ausgenommen an gesetzlichen Feiertage und der Nachmittage des 24.12 und 31.12. sowie des Faschingsdienstages.
(3) Parteienverkehr ist nach persönliche Terminvereinbarung auch außerhalb der Amtsstunden möglich.
(4) Für Anbringen, die bei einer anderen Behörde einzubringen sind (z.B. Bescheide im Rahmen der Bauverwaltung Montafon für Bauvorhaben in anderen Gemeinden) gelten die jeweils von dieser Behörde kundgemachten Amtsstunden und organisatorischen Beschränkungen für die Einbringung der Anbringen.
Diese müssen nicht mit den hier kundgemachten Amtsstunden und organisatorischen Beschränkungen übereinstimmen.
(5) Der Absender trägt die mit der Übermittlungsart verbundenen Risiken (z.B. Übertragungsfehler, Verlust des Schriftstückes).
Anbringen
Für die rechtswirksame Einbringung von schriftlichen Anbringen an die Marktgemeinde Schruns stehen folgende Adressen zur Verfügung:
(1) Einbringen von Schriftstücken per Post: Marktgemeindeamt Schruns, Kirchplatz 2, 6780 Schruns
www.ris.bka.gv.at
Kundmachung der Marktgemeinde Schruns - Veröffentlicht am 16. Jänner 2025 2von2
(2) Einbringen von Schriftstücken per E-Mail: gemeinde@schruns.at
(3) Persönliche Abgabe: Im Bürgerservice während den Amtsstunden im Amt der Marktgemeinde Schruns. Postalische Abgaben im Zuge des Parteienverkehrs direkt an die zuständigen Mitarbeitenden sind ebenfalls möglich.
(4) Gemeinsames Aktenverwaltungsprogramm der Gemeinde und des Landes (V-Dok):
- Elektronische Zustelladresse
- ERsB Ordnungsnummer: 9110002019243
- V-Dok
- Marktgemeinde Schruns, Amtsadresse
Marktgemeinde Schruns, Bürgerservice
Marktgemeinde Schruns, Sicherheit und Ordnung
Marktgemeinde Schruns, Bauwesen und feuerpolizeiliche Prüfungen
Marktgemeinde Schruns, Kinder, Jugend, Bildung und Sport
Marktgemeinde Schruns, Kunst und Kultur
Marktgemeinde Schruns, Soziales und Gesundheit
Marktgemeinde Schruns, Infrastruktur, Umweltschutz und räumliche Gestaltung
Marktgemeinde Schruns, Finanzen, Wirtschaftsförderung und Vermögensverwaltung
(5) Es wird darauf hingewiesen, dass elektronisch übermittelte Anbringen auch außerhalb der Amtsstunden empfangen werden, sie allerdings nur während der Amtsstunden bearbeitet werden.
Elektronische Anbringen außerhalb der Amtsstunden gelten daher, auch wenn sie bereits früher in den elektronischen Verfügungsbereich der Marktgemeinde Schruns gelangt sind, erst mit Wiederbeginn der nächsten Amtsstunden als eingebracht.
(6) Anbringen per E-Mail an persönliche E-Mail-Adressen oder E-Mail-Adressen von Abteilungen gelten grundsätzlich, insbesondere im Falle der Abwesenheit der betroffenen Personen, als nicht eingebracht.
Der Bürgermeister:
Be
In Vertretung
Vizebürgermeister Norbert Haumer
www.ris.bka.gv.at