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ÜbersichtBartholomäbergSitzungsprotokolle

42. Sitzung der Gemeindevertretung

Bartholomäberg · Sitzungsprotokolle Bartholomäberg · 05.03.2020

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Fundstellen

Raumplanung / Umwidmung

  • … Markus nmaaıp Köfel, Corinna Ganahl und Stefan Keckeis TAGESORDNUNG Genehmigung der Niederschrift der 41. Sitzung der Gemeindevertretung vom 8. Jänner 2020 Änderung des Flächenwidmungsplanes „Bertle“ für eine Teilfläche der GST-NR 908 in Verkehrsfläche Änderung des Flächenwidmungsplanes „Papst“ für eine Teilfläche der GST-NR …
  • … - Wohngebiet Gemeindeinformatik GmbH - Abtretung der Geschäftsanteile an den Vorarlberger Gemeindeverband Vorlage und Beschlussfassung des Regionalen Räumlichen Entwicklungskonzeptes für das Montafon Berichte Allfälliges Seite | 1 Gemeinde Bartholomäberg Zu Punkt i Die Niederschrift der 41. Sitzung der Gemeindevertretung …
  • … für genehmigt erklärt. Zu Punkt 2 Im Bereich der GST-NR 908 beabsichtigt Familie Roman Bertle ein Einfamilienwohnhaus zu errichten. Die notwen- dige Änderung des Flächenwidmungsplanes wurde durch die Gemeindevertretung Bartholomäberg bereits be- schlossen und durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung aufsichtsbehördlich genehmigt. …
  • … 63,4 ?. Hierfür wurde das notwen- dige Verfahren durchgeführt und die Stellungnahmen eingeholt. Seitens der Sachverständigen wird gegen die er- forderliche Änderung des Flächenwidmungsplanes kein Einwand erhoben. Die Mitglieder der Gemeindevertretung beschließen sodann einstimmig eine Fläche von 63,4 m? der GST-NR 908 von Freifläche - …

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Gemeinde Bartholomäberg Luttweg 1, 6781 Bartholomäberg x

Tel 05556 73114-0, Fax DW 6

gemeinde@bartholomaeberg.at

DVR 0432270
UID-Nr. ATU45805703

Sachbearbeiter:

Melanie Jordan
05556/73114-11
melanie.jordan@bartholomaeberg.at

Bartholomäberg, am 05.03.2020

NIEDERSCHRIFT

über die am Montag, den 2. März 2020 um 20 Uhr
abgehaltene 42. Sitzung der Gemeindevertretung Bartholomäberg im Gasthaus Mühle in Innerberg

Anwesend: Bgm. Martin Vallaster, Vbgm. Georg Sampfer, GR Oswald Ganahl, Manuel Bitschnau, Werner Dob-

ler, Kleopatra Loretz, Hannes Rudigier, Karl Fladerer, Marcus Wachter, Walter Fritz, Herbert Greber, Andreas Walter, Gerhard Dobler, Emanuel Wachter, Hubert Bitschnau, Hannelore Bit- schnau, Albert Ammann und Johannes Bitschnau

Entschuldigt: Manfred Bitschnau, Helmut Salzgeber, Matthias Vallaster, Andreas Zudrell, Andrea Bickel, Markus

nmaaıp

Köfel, Corinna Ganahl und Stefan Keckeis

TAGESORDNUNG

Genehmigung der Niederschrift der 41. Sitzung der Gemeindevertretung vom 8. Jänner 2020 Änderung des Flächenwidmungsplanes „Bertle“ für eine Teilfläche der GST-NR 908 in Verkehrsfläche Änderung des Flächenwidmungsplanes „Papst“ für eine Teilfläche der GST-NR 1728/4 in Baufläche -

Wohngebiet
Gemeindeinformatik GmbH - Abtretung der Geschäftsanteile an den Vorarlberger Gemeindeverband

Vorlage und Beschlussfassung des Regionalen Räumlichen Entwicklungskonzeptes für das Montafon Berichte Allfälliges

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Gemeinde Bartholomäberg

Zu Punkt i
Die Niederschrift der 41. Sitzung der Gemeindevertretung Bartholomäberg vom 8. Jänner 2020 wird nachdem keine Einwendungen erhoben werden vom Vorsitzenden für genehmigt erklärt.

Zu Punkt 2

Im Bereich der GST-NR 908 beabsichtigt Familie Roman Bertle ein Einfamilienwohnhaus zu errichten. Die notwen- dige Änderung des Flächenwidmungsplanes wurde durch die Gemeindevertretung Bartholomäberg bereits be- schlossen und durch das Amt der Vorarlberger Landesregierung aufsichtsbehördlich genehmigt. Für die Erschlie- Bung des Wohnhauses ist noch die Ausweisung einer Verkehrsfläche Straßen gem. $ 19 RPG im Flächenwidmungs- plan der Gemeinde Bartholomäberg erforderlich. Dies umfasst eine Fläche von 63,4 ?. Hierfür wurde das notwen- dige Verfahren durchgeführt und die Stellungnahmen eingeholt. Seitens der Sachverständigen wird gegen die er- forderliche Änderung des Flächenwidmungsplanes kein Einwand erhoben. Die Mitglieder der Gemeindevertretung beschließen sodann einstimmig eine Fläche von 63,4 m? der GST-NR 908 von Freifläche - Landwirtschaft in Ver- kehrsfläche Straßen gem. $ 19 RPG umzuwidmen.

Zu Punkt 3

Frau Brigitte Papst, wohnhaft in Jetzmunt 34, 6781 Bartholomäberg, hat den Antrag gestellt eine Teilfläche mit einer Größe von 800 m? der GST-NR 1728/4 von Freifläche - Landwirtschaft in Baufläche - Wohngebiet umzuwid- men. Das Wohnhaus wäre bergseits der Landesstraße L 94 in östlicher Richtung des Wohnhauses „Bitschnau“ ge- plant. Der Antrag wurde damit begründet, dass ihre Schwester Frau Marianne Papst und zusammen mit dem Le- bensgefährten Mag. Josef Kleber ein Einfamilienwohnhaus errichten möchte. In einer Sitzung des Bau- und Raum- planungsausschusses der Gemeinde Bartholomäberg wurde das gegenständliche Ansuchen beraten und festge- halten, dass eine weitere Ausweisung von Baulandflächen nicht befürwortet wird, da auf dem Grundbesitz der Antragstellerin bereits Bauflächen ausgewiesen sind, die noch nicht bebaut sind. Die Mitglieder des Bau- und Raumplanungsausschusses vertraten die Meinung, dass zuerst die noch nicht bebauten Baulandflächen für eine Bauführung genutzt werden, zumal sie auch unmittelbar an Einfamilienwohnhäuser angrenzt. Weiters fand ein Planungsgespräch im Beisein von DI Michael Duiner vom Büro Falch und Michael Battlogg vom Bauamt der Ge- meinde Bartholomäberg statt, in welchem die Antragstellerin Brigitte Papst und die Bauwerberin Marianne Papst ihre Beweggründe darlegten. Seitens von Frau Marianne Papst wurde im Planungsgespräch auf Anfrage die Aus- kunft erteilt, dass sie aus persönlichen Gründen nicht auf dem bereits gewidmeten und nicht bebauten Bauland in der Nähe ihrer Geschwister Bernadette Erjauz - Papst und Christine Amann - Papst bauen will. Im Rahmen der ausführlichen Diskussion wird dann auf die Grundüberlegungen im REP der Gemeinde Bartholomäberg verwiesen.

Dabei kommt man grundsätzlich zum Erkenntnis, dass vor einer Neuausweisung von Baulandflächen bereits ge- widmete Bauflächen zu nutzen sind. Bei den Beratungen wird auch von mehreren Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern die Meinung zum Ausdruck gebracht, dass man im Umfeld des bestehenden Stallgebäudes von Frau Brigitte Papst keine Wohnhäuser zulassen darf. Grundsätzlich besteht die Hoffnung, dass das Stallge- bäude zukünftig auch wieder als solches genutzt und die Landwirtschaft aktiv betrieben wird. Die Errichtung eines Wohnhauses im Nahbereich des Stallgebäudes könnte hier zu einem großen Konfliktpotential führen. Bei den Be- ratungen wird auch ein Flächenwidmungstausch angesprochen, der aber auch nicht als zielführend betrachtet wird. Die Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich des Anwesens „Juen-Papst“ erfolgte damals auf deren ausdrücklichen Wunsch, um die Realisierung von zwei Wohnobjekten zu ermöglichen. Die Mitglieder der Gemein- devertretung Bartholomäberg beschließen sodann einstimmig, dass dem Antrag auf Umwidmung einer Teilfläche der GST-NR 1728/4 nicht stattgegeben werden kann. Es ist davon auszugehen, dass sich auch der Unabhängige Sachverständigenrat (USR) mit dem Antrag befassen wird.

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Gemeinde Bartholomäberg

Zu Punkt 4

Aufgrund der Beschlüsse der politischen Leitungsorgane der drei Verbände (Vorarlberger Gemeindeverband, Um- weltverband, Gemeindeinformatik GmbH) wurde der Zusammenlegungsprozess des Gemeindehauses gestartet.

Der Prozess erhielt dann eine neue Dimension nach dem Finanzskandal bei der Gemeindeinformatik. Im Zuge der Zusammenlegung soll die Gemeindeinformatik GmbH in den Vorarlberger Gemeindeverband integriert werden.

Der Beschluss der Gemeindevertretung Bartholomäberg sieht nun vor, dass der Geschäftsanteil von der Gemein- deinformatik der Gemeinde Bartholomäberg an den Vorarlberger Gemeindeverband abgetreten wird. Das Ansin- nen findet auch die Unterstützung aller Vorarlberger Gemeinden. Die Gemeindevertretung Bartholomäberg be- schließt sodann einstimmig die Geschäftsanteile der Gemeindeinformatik an den Vorarlberger Gemeindeverband abzutreten.

Zu Punkt 5

Die Mitglieder der Gemeindevertretung vereinbaren, dass das regREK Montafon zur Beschlussfassung der neuen Gemeindevertretung vorgelegt werden soll. Einige Mitglieder der Gemeindevertretung vertreten die Auffassung, dass gerade die neue Gemeindevertretung hinter dem regREK Montafon und dessen Kerninhalte stehen muss.

Somit wird das regREK der neuen Gemeindevertretung zur Genehmigung vorgelegt werden.

Zu Punkt 6

Bürgermeister Martin Vallaster bedankt sich bei allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern für die gute und konstruktive Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren. Dabei war die Realisierung vom Haus St. Anna bestimmt ein Meilenstein in der Entwicklung der Gemeinde Bartholomäberg. Wir freuen uns nun auf die bevor- stehenden Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahlen sowie die anstehenden Aufgaben und hoffen, dass auch zukünftig das „METNAN“ die politische Kultur in unserer Gemeinde prägen wird.

Ende: 21 Uhr

GGAGG

(Martin Vallaster, Bürgermeister)

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