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Galli 25. Ausgabe 2022
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GALLI
GEMEINDE ST. GALLENKIRCH | T. +43 5557 6205-0 | gemeindeamt@st.gallenkirch.at | gemeinde.stgallenkirch.at
Amtliche Mitteilung
Zugestellt durch Post.at
NEUER LEGALISATOR IN ST. GALLENKIRCH
Am 20. Juli 1972 wurde Sepp Zugg vom Oberlandesgericht Innsbruck zum Legalisator bestellt. Er übte diese verantwortungsvolle Funktion somit knapp 50 Jahre lang aus und legte das Amt per Ende 2021 nieder.
Während seiner Amtszeit beglaubigte er tausende Unterschriften für Bürgerinnen und Bürger aus St. Gallenkirch und darüber hinaus. Einen Legalisator im Ort zu haben bedeutet eine besondere Dienstleistungsqualität. Sepp Zugg stand stets für eine rasche und sorgfältige Abwicklung zur Verfügung. Wir danken Sepp für die langjährige Tätigkeit als Legalisator für unserer Gemeinde und wünschen ihm alles Gute!
Nach einer einstimmigen Empfehlung der Gemeindevertretung wurde mit Erlass vom 02. März 2022 nun Gemeindesekretär Alexander Kasper zum Legalisator bestellt.
Ein Legalisator ist eine Person, die in den österreichischen Bundesländern Tirol und Vorarlberg in Grundbuchsangelegenheiten (Kaufverträge, Darlehen, Reallasten usw.) die Echtheit von Unterschriften bestätigen (beglaubigen) darf. Er bestätigt, dass die Unterschrift auf einem Schriftstück tatsächlich von der jeweiligen Person geleistet wurde. Die Unterschrift ist daher vor ihm zu leisten. Der Dienst des Legalisators kann in Anspruch genommen werden, wenn sich die betroffene Liegenschaft im Gebiet der Gemeinde St. Gallenkirch befindet oder eine der betreffenden Parteien, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, in St. Gallenkirch mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Solche Beglaubigungen gelten nur für Grundbücher in Tirol oder Vorarlberg.
Grundlagen
Bei der Neuordnung des Grundbuchverfahrens im 19. Jahrhundert gab es in manchen Gegenden Tirols und Vorarlbergs nicht genug Notare und andere Stellen, um solche Beglaubigungen durchführen zu können. Zudem wäre die Zufahrt zu diesen Stellen aus den viele Kilometer langen Tälern unzumutbar lang gewesen, um bloß durch persönliches Erscheinen eine Unterschrift beglaubigt erhalten zu können (Anträge an Grundbücher konnten auch per Post eingebracht werden, sodass das persönliche Erscheinen zur Unterschriftenbeglaubigung das nahezu einzige organisatorische Hindernis einer Grundbuchsabwicklung bildete).
Die Legalisatoren dürfen für ihre Tätigkeit Gebühren einheben, die in einer Verordnung des Justizministeriums geregelt sind. Zuletzt wurde diese Verordnung 2001 erlassen. Die Legalisierungsgebühr richtet sich nach der Höhe des im Vertrag genannten Betrages.
Es ist in jedem Fall eine Terminvereinbarung während den Gemeindeamts-Öffnungszeiten unter +43 5557 6205 13 oder unter +43 664 810 6333 erforderlich.
© Familie Zugg
25. Ausgabe, 29.03.2022
GEMEINDE ST. GALLENKIRCH | T. +43 5557 6205-0 | gemeindeamt@st.gallenkirch.at | gemeinde.stgallenkirch.at
INTERNATIONALER BODENSEE-FRIEDENSWEG 2022
am 18. April 2022 von 14:00 bis 17:00 Uhr in Bregenz
BAUHOF SAISONSTELLE
Die Gemeinde St. Gallenkirch schreibt für den Sommer 2022 einen nach Vereinbarung befristeten Dienstposten für eine/n MitarbeiterIn im Gemeindebauhof (40 Wochenstunden, Vollzeitbeschäftigung) für den ehestmöglichen Dienstantritt aus.
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach dem
Vorarlberger Gemeindeangestelltengesetz 2005
i.d.g.F. und kann je nach Ausbildung und anrechenbaren Vordienstzeiten abgeändert werden.
Profil
Körperliche und gesundheitliche Eignung
Idealerweise Abschluss einer handwerklichen
Lehre
Freundliches Auftreten und Kundenorientierung
Teamfähigkeit, Sorgfältigkeit und Gewissenhaftigkeit
Bereitschaft für Wochenenddienste
Aufgaben (auszugsweise)
Mitarbeit bei sämtlichen Bereichen des Gemeindebauhofes wie Grünanlagenpflege, Müllabfuhr, Friedhof, Straßendienst, Recyclinghof, Gebäude- und allgemeine Instandhaltungsarbeiten
Ihre Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis spätestens 08. April 2022 an:
Gemeinde St. Gallenkirch
BEWERBUNG BAUHOF
Montafonerstr. 4
6791 St. Gallenkirch
oder per E-Mail: gemeindeamt@st.gallenkirch.at
ALTSTOFF-SAMMELZENTRUM
Die Gemeinde St. Gallenkirch schreibt den Dienstposten für eine/n MitarbeiterIn im Altstoff-Sammelzentrum (ca. 20 Wochenstunden, Teilzeitbeschäftigung) für den ehestmöglichen Dienstantritt aus.
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach dem
Vorarlberger Gemeindeangestelltengesetz 2005
i.d.g.F. und kann je nach Ausbildung und anrechenbaren Vordienstzeiten abgeändert werden.
Profil
Körperliche und gesundheitliche Eignung
Gute EDV-Kenntnisse, MS-Office
Bereitschaft für Wochenenddienste
Freundliches Auftreten und Kundenorientierung
Teamfähigkeit, Sorgfältigkeit und Gewissenhaftigkeit
Bereitschaft zur Mehrleistung und Weiterbildung im fachlichen und persönlichen Bereich
Aufgaben (auszugsweise)
Betreuung des Altstoff-Sammelzentrums
während den Öffnungszeiten
Abwicklung und Organisation der Entsorgung mit externen Firmen Verantwortung über die Kassageschäfte, Monatsabrechnungen Sonstige Arbeiten im Rahmen der Bauhof- Tätigkeiten
Ihre Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis spätestens 08. April 2022 an:
Gemeinde St. Gallenkirch
BEWERBUNG ASZ
Montafonerstr. 4
6791 St. Gallenkirch
oder per E-Mail: gemeindeamt@st.gallenkirch.at
GEMEINDE ST. GALLENKIRCH | T. +43 5557 6205-0 | gemeindeamt@st.gallenkirch.at | gemeinde.stgallenkirch.at
RAUMPFLEGER/IN AQUARENA
Die Gemeinde St. Gallenkirch schreibt ab Frühjahr
2022 den befristeten Dienstposten als Raumpfleger/in (ca. 20 Wochenstunden, Teilzeitbeschäftigung) für das öffentliche Schwimmbad „Allwetterbad Aquarena Montafon“ aus.
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach dem
Vorarlberger Gemeindeangestelltengesetz 2005
i.d.g.F. und kann je nach Ausbildung und anrechenbaren Vordienstzeiten abgeändert werden.
Profil
Teamfähigkeit, Flexibilität
Positives, freundliches Auftreten
Gepflegtes Äußeres
Selbstständiges Arbeiten
Bereitschaft, in den Abendstunden zu arbeiten
Berufserfahrung von Vorteil
Aufgaben
Reinigung des Nassbereichs
Allgemeine Hilfstätigkeiten
Ihre Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis spätestens 8. April 2022 an:
Gemeinde St. Gallenkirch
BEWERBUNG AQUARENA
Montafonerstr. 4
6791 St. Gallenkirch
oder per E-Mail: gemeindeamt@st.gallenkirch.at
KOORDINATION SCHÜLERBETREU-
UNG/SCHULADMINISTRATION
Die Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn
schreiben ab sofort den Dienstposten als KoordinatorIn für die Schülerbetreuung und für die Schuladministration (ca. 20 Wochenstunden, Teilzeitbeschäftigung) aus.
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach dem
Vorarlberger Gemeindeangestelltengesetz 2005
i.d.g.F. und kann je nach Ausbildung und anrechenbaren Vordienstzeiten abgeändert werden.
Profil
Teamfähigkeit, Flexibilität
Organisationstalent
Sozialkompetenz und
Kommunikationstalent
Gute EDV-Kenntnisse, MS-Office
Positives, freundliches Auftreten
Büro-Erfahrung von Vorteil
Bereitschaft zur Weiterbildung
Aufgaben
Koordination des Betreuungsangebots
Mitarbeit sowie Weiterentwicklung
Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit
Allgemeine Hilfstätigkeiten
Ihre Bewerbung mit den üblichen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis spätestens 8. April 2022 an:
Gemeinde St. Gallenkirch
BEWERBUNG KOORDINATION
Montafonerstr. 4
6791 St. Gallenkirch
oder per E-Mail: gemeindeamt@st.gallenkirch.at
GEMEINDE ST. GALLENKIRCH | T. +43 5557 6205-0 | gemeindeamt@st.gallenkirch.at | gemeinde.stgallenkirch.at
EINLADUNG ZUR GENERALVERSAMMLUNG
St. Gallenkirch, 09.03.2022
Einladung
zur 34. ordentlichen Generalversammlung des Krankenpflegevereines Innermontafon am Donnerstag, 07.04.2022 im Michaelisaal in Gaschurn, Beginn 19:30 Uhr
Tagesordnung:
- 1. Eröffnung und Begrüßung durch die Obfrau
- 2. Genehmigung und Verlesung des Protokolls der 33. Generalversammlung vom 23.06.2021 (liegt auf!)
- 3. Bericht der Obfrau
- 4. Bericht der Kassiererin
- 5. Bericht der Rechnungsprüfer und Entlastung der Kassiererin und des Vorstandes
- 6. Bericht der Pflegedienstleitung
- 7. Bericht der Einsatzleiterin des Mobilen Hilfsdienstes
- 8. Änderung der Statuten – Aufnahme Hospizkultur und Palliative Care für Zuhause
- 9. Allfälliges und Schlussworte
Wir freuen uns auf Ihr Kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Bärbel Netzer e.h. Cornelia Brandl e.h.
Obfrau Schriftführerin
SAISONKARTENVORVERKAUF
Vom 04. April bis zum 29. April 2022 gibt es auf
folgende Saisonkarten einen Rabatt von 10 % im
Vorverkauf: Alpenbad Schruns-Tschagguns, Freibad
Partenen, Mountain Beach Gaschurn, Allwetterbad Aquarena Montafon, Rätikonbad Vandans und auf den Montafoner Bade(s)pass Die Saisonkarten können im Alpenbad Schruns-Tschagguns, im Mountain Beach in Gaschurn und in den Gemeindeämtern St. Gallenkirch und Vandans gekauft werden.
Vorverkaufspreise 2022 in €
Aquarena Montafoner Bade(s)pass
Kinder (Jahrgang 2006 bis 2015) € 48,60 € 70,20
Vergünstigte
(Pensionisten, Jahrgang 1962 und älter, 360-Card, Lehrlinge, Studenten, Invalide, Präsenz- und Zivildiener usw.
und Schüler bis zur Matura (Ausweis))
€ 65,70 € 94,50
Erwachsene € 73,80 € 100,80