Übersicht › St. Gallenkirch › Gemeindezeitung / Infoblatt
Galli 48. Ausgabe 2024
Kopie des Originaldokuments (Quelle: www.gemeinde.stgallenkirch.at). Auf dem Handy bitte „PDF öffnen“ verwenden.
Fundstellen
Vergabe / Ausschreibung
- … Bei der Nationalratswahl sowie der Landtagswahl werden grundsätzlich Parteilisten gewählt. Innerhalb der wahlwerbenden Gruppe besteht die Möglichkeit der Vergabe von Vorzugsstimmen. Sei Teil einer wichtigen Aktion und unterstütze den Blinden- und Sehbehindertenverband Vorarlberg bei der diesjährigen Landesblindensammlung …
Text des Dokuments (automatisch aus dem PDF gelesen, für Suche und Handy)
GALLI
GEMEINDE ST. GALLENKIRCH | T. +43 5557 6205-0 | gemeindeamt@st.gallenkirch.at | gemeinde.stgallenkirch.at
Amtliche Mitteilung
Zugestellt durch Post.at
48. Ausgabe, 16.09.2024
SUPERWAHLJAHR 2024 ERREICHT HÖHEPUNKT – ÄNDERUNGEN IN
ST. GALLENKIRCH BEI NATIONALRATSWAHL SOWIE LANDTAGSWAHL
Am 29. September werden die 183 Abgeordneten des Nationalrats gewählt. Österreicherinnen und Österreicher, welche spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in St. Gallenkirch haben, sind zur Stimmabgabe in den Wahllokalen der Gemeinde berechtigt.
Die Wahl der 36 Abgeordneten zum Vorarlberger Landtag findet am 13. Oktober statt.
Nicht-österreichische Unionsbürgerinnen und –bürger, welche ihren Hauptwohnsitz in einer Gemeinde Vorarlbergs haben, sind bei beiden Wahlen nicht wahlberechtigt.
Erstmalig gibt es in unserer Gemeinde nur noch zwei Wahlsprengel.
Sprengel 1 (St. Gallenkirch und Gargellen)
Wahllokal: Gemeindeamt St. Gallenkirch, Montafonerstraße 4, 6791 St. Gallenkirch Wahlzeiten: 07:30 – 12:00 Uhr
Sprengel 2 (Gortipohl)
Wahlokal: Mittelschule Innermontafon, Alte Landstraße 9a, 6791 Gortipohl Wahlzeiten: 08:00 – 12:00 Uhr
Der Wahlsprengel 3 (Gargellen) konnte nicht mehr vollständig mit Wahlbeisitzerinnen und Beisitzern besetzt werden. Seit einer Novelle des Wahlrechtsgesetzes sind unter anderem der/die WahlleiterIn und drei Beisitzer Innen für die Durchführung der Wahlen notwendig. Zudem werden generell immer mehr Wahlkarten beantragt, weshalb die Zahl der abgegebenen Stimmen im Wahllokal zurückgeht.
Wählen mit Wahlkarte
Wer am Wahltag voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann (zb. wegen Ortsabwesenheit, aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen), kann eine Wahlkarte beantragen.
Wahlkarten können noch bis einschl. 25. September (bis 09. Oktober für die Landtagswahl) schriftlich (zum Beispiel online unter www.meinewahlkarte.at
- mittels ID Austria,
- dem Antragscode der amtlichen Wahlinformation,
- einem Foto eines Lichtbildausweises
- oder der Reisepassnummer
möglich.
Eine persönliche Beantragung (nicht telefonisch) ist noch bis 27. September, 12 Uhr (bis 11. Oktober, 12 Uhr für die Landtagswahl) auf dem Gemeindeamt St. Gallenkirch möglich. Auf Wunsch kann gleich per Briefwahl die Stimme abgegeben werden. Dafür steht vor Ort ein abgeschirmter Bereich zur Verfügung.
GEMEINDE ST. GALLENKIRCH | T. +43 5557 6205-0 | gemeindeamt@st.gallenkirch.at | gemeinde.stgallenkirch.at
Was muss ich für die Stimmabgabe im Wahllokal beachten?
Wählerinnen und Wähler müssen sich vor der Wahlhandlung identifizieren. Sie müssen daher einen gültigen und amtlichen Lichtbildausweis vorlegen (z.B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, E-Card nur mit Bild)
Die „Amtliche Wahlinformation“, welche jeder Wahlberechtigte vorab erhalten hat, ist keine Wahlkarte und gilt nicht als Ausweis. Sie muss bei der Wahl nicht vorgelegt werden, erleichtert jedoch den Ablauf. Digitale Ausweise oder Fotografien von Ausweisen werden nicht als Identitätsnachweis akzeptiert.
Wenn eine Wahlkarte ausgestellt wurde, muss diese unbedingt ins Wahllokal mitgebracht werden.
Es gilt das persönliche und geheime Wahlrecht. Bei der Nationalratswahl sowie der Landtagswahl werden grundsätzlich Parteilisten gewählt. Innerhalb der wahlwerbenden Gruppe besteht die Möglichkeit der Vergabe von Vorzugsstimmen.
Sei Teil einer wichtigen Aktion und unterstütze den Blinden- und Sehbehindertenverband Vorarlberg bei der diesjährigen Landesblindensammlung im Oktober 2024!
Als Sammler/in leistest du einen wertvollen Beitrag für blinde und sehbehinderte Menschen in Vorarlberg.
Als Dankeschön für dein Engagement erhältst du natürlich auch eine Anerkennung.
Wenn du mehr über die Sammlung erfahren möchtest und Interesse daran hast, als Sammler/in dabei zu sein, dann melde dich unter der Nummer 0043 5572 58221 37 oder per E- Mail an erholungszentrum@bsvv.at.
Gemeinsam können wir viel bewegen und Gutes tun! Wir freuen uns auf deine Unterstützung!
BSVV Landesblindensammlung im Oktober 2024
(Foto: Adobe Stock | kebox)
GEMEINDE ST. GALLENKIRCH | T. +43 5557 6205-0 | gemeindeamt@st.gallenkirch.at | gemeinde.stgallenkirch.at
Blinden- und Sehbehindertenverband Vorarlberg
Die Gemeinde St. Gallenkirch schreibt den Dienstposten für einen WEGEWART (W/M/D)
für den Ortsteil Gargellen in Vollzeit (40 Wochenstunden) mit Dienstbeginn im Dezember 2024 aus. Das Stellenausmaß und die Arbeitszeiten können flexibel vereinbart werden.
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach dem Vorarlberger Gemeindeangestelltengesetz 2005 i.d.g.F. und kann je nach Ausbildung und anrechenbaren Vordienstzeiten abgeändert werden.
AUFGABEN (auszugsweise):
- Erhaltung und Pflege der Wander- und Spazierwege samt Beschilderung
- Durchführung von Reparaturarbeiten
- Präparierung der Winterwanderwege mittels Quad
- Unterstützung bei der Blumenpflege
- Mitarbeit im Bauhof und dem Altstoff-Sammelzentrum
DU BRINGST MIT:
- Flexibilität, Selbstständigkeit und Verlässlichkeit
- Positives, freundliches Auftreten
- Körperliche Belastbarkeit, gern in der Natur unterwegs
- Führerschein Klasse B (zusätzlich Klasse F von Vorteil)
WIR BIETEN:
- Gute Einschulung und ein schönes Arbeitsumfeld in der Natur
- Arbeiten in einem kleinen Team mit angenehmen Arbeitsklima
- Sechs Wochen Urlaub ab dem vollendeten 42. Lebensjahr
- Diverse Sozialleistungen (Betriebsausflüge, Einkaufsvergünstigungen,…)
Ihre Bewerbung mit den
üblichen
Bewerbungsunterlagen
richten Sie bitte
bis 11. Oktober an:
Gemeinde St. Gallenkirch
BEWERBUNG WEGEWART
Montafonerstraße 4
6791 St. Gallenkirch
oder per E-Mail:
gemeindeamt@st.gallenkirch
GEMEINDE ST. GALLENKIRCH | T. +43 5557 6205-0 | gemeindeamt@st.gallenkirch.at | gemeinde.stgallenkirch.at
DER TOTE WINKEL
Immer wieder ereignen sich schwere Verkehrsunfälle, weil PKW- oder LKW-Fahrer:innen beim Abbiegen Fußgänger:innen oder Radfahrende, die sich im sogenannten „toten Winkel“ befinden, übersehen.
Den Hauptanteil des toten Winkels machen der rechte Seitenbereich sowie die Bereiche direkt vor und hinter dem LKW aus. Blickkontakt mit dem Fahrer oder der Fahrerin aufzunehmen und aufeinander Rücksicht zu nehmen sind unabdingbar und können Unfälle verhindern.
Da sich Kinder der Gefahren meist nicht bewusst sind, verhalten sie sich oft unberechenbar. Zudem werden sie aufgrund ihrer Körpergröße schlecht wahrgenommen. Daher sind alle PKW-, LKW- aber auch Traktorlenkenden angehalten, verstärkt Acht zu geben – besonders in der Nähe von Schulen, Kindergärten oder Freizeiteinrichtungen und Sportplätzen.
AMTSWEGWEISER
Gemeindeamt St. Gallenkirch
Mo – Fr 07:30 – 12:00 Uhr
Bei vorheriger Terminvereinbarung stehen wir
gerne auch außerhalb der Öffnungszeiten zur Verfügung.
Postpartner St. Gallenkirch
Mo – Fr 08:00 – 12:00 Uhr
Telefon +43 664 961 77 94 (nur während der
Öffnungszeiten)
ASZ Hochmontafon
Mo 13:00 – 17:00 Uhr St. Gallenkirch
Di 13:00 – 17:00 Uhr Gaschurn
Mi 13:00 – 17:00 Uhr St. Gallenkirch
Do geschlossen
Fr 08:00 – 12:00 Uhr St. Gallenkirch
13:00 – 17:00 Uhr Gaschurn
Sa 08:00 – 12:00 Uhr St. Gallenkirch
13:00 – 17:00 Uhr Gaschurn
Einsendungen/Beiträge jederzeit an gemeindeblatt@st.gallenkirch.at Bei Rückfragen Vivien Kessler unter +43 5557 6205-11 oder vivien.kessler@st.gallenkirch.at kontaktieren.
VERANSTALTUNGEN
Frühschoppen Trachtenkapelle Amrigschwand – Tiefenhäusern Sonntag | 22.09.2024 | 11:00 Uhr | Bergrestaurant Schafberg Hüsli
Großer Herbstbasar des Familienverbandes St. Gallenkirch Samstag | 28.09.2024 | 10:00 – 16:00 Uhr | Gemeindesaal
Hubertusfeier
Sonntag | 29.09.2024 | 11:00 Uhr | Brunellawirt
Montafoner Buratag
Samstag | 05.10.2024 | 09:00 Uhr | Kirchplatz Schruns
Heurigen der Trachtengruppe Partenen
Samstag | 05.10.2024 | 16:00 Uhr | Vallülasaal Partenen
Festgottesdienst mit Musica Sacra anl. 550 Jahre Grundsteinlegung Sonntag | 27.10.2024 | 08:45 Uhr | Pfarrkirche St. Gallenkirch