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Recht › Bundesverwaltungsgericht

W219 2123858-1 12.01.2018

Gericht
Bundesverwaltungsgericht · Erkenntnis
ECLI
ECLI:AT:BVWG:2018:W219.2123858.1.00
Gemeinde(n)
Thema
Sonstiges
Ergebnis
Gemeinde nicht Partei
Schlagworte (RIS)
akustische Trennung, Berechnung, Bescheidabänderung, Dauer,<br/>Mindestanforderung, mündliche Verhandlung, öffentliches Interesse,<br/>Rechtsaufsicht, Revision zulässig, Sponsoring, Unterlassung,<br/>Veröffentlichungspflicht, Werbung
Normen
B-VG Art.133 Abs4; KOG §2 Abs1 Z7; KOG §2 Abs1 Z9; KOG §36; ORF-G §1a Z11; ORF-G §1a Z5; ORF-G §1a Z8; ORF-G §14 Abs1; ORF-G §14 Abs6 Z1; ORF-G §14 Abs9; ORF-G §17 Abs1 Z2; ORF-G §17 Abs5; ORF-G §35; ORF-G §36 Abs4; ORF-G §37 Abs4; ORF-G §4 Abs1; ORF-G §4e; ORF-G §8a; VwGVG §24; VwGVG §28 Abs1; VwGVG §28 Abs2
Original
RIS-Dokument · Volltext (HTML)

Kurzzusammenfassung

Der ORF bekämpfte einen Feststellungsbescheid der Kommunikationsbehörde Austria, mit dem im Rahmen der Rechtsaufsicht Verstöße gegen Werbezeit- und Kennzeichnungsvorschriften im Programm Radio Tirol festgestellt worden waren. Das Bundesverwaltungsgericht gab der Beschwerde in einem Nebenpunkt teilweise statt, indem es die berechnete überschrittene Werbezeit geringfügig reduzierte, wies sie im Übrigen aber als unbegründet ab. Es ließ die Revision zu, weil zur Auslegung des Begriffs begünstigter Sendungen nach dem ORF-Gesetz noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechung vorliegt. Ein Bezug zu einer Montafoner Gemeinde ist nicht erkennbar.

Automatisch erstellt (claude-sonnet-5 (Agent), 17.09.2026). Keine Rechtsauskunft – maßgeblich ist der Originaltext.

Entscheidungstext (RIS)

Gericht
BVwG
Entscheidungsdatum
12.01.2018
Geschäftszahl
W219 2123858-1
Spruch
W219 2123858-1/13E
IM NAMEN DER REPUBLIK!
Das Bundesverwaltungsgericht hat durch den Richter Mag. Walter TOLAR als Vorsitzenden und die Richter Mag. Eduard Hartwig PAULUS und Dr. Christian EISNER als Beisitzer über die Beschwerde des ÖSTERREICHISCHEN RUNDFUNKS (ORF) gegen den Bescheid der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) vom 04.02.2016, Zl. KOA 1.850/16-005, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 21.12.2017, zu Recht erkannt:
A)
I. Der Beschwerde wird insoweit stattgegeben, alsrömisch eins. Der Beschwerde wird insoweit stattgegeben, als
a) Spruchpunkt 1.D des angefochtenen Bescheides dahingehend abgeändert wird, dass die Wortfolge "Ausstrahlung von Werbung und Sponsorhinweisen im Gesamtausmaß von ca. 7 Minuten und 14 Sekunden" nunmehr zu lauten hat: "Ausstrahlung von Werbung und Sponsorhinweisen im Gesamtausmaß von ca. 6 Minuten und 57 Sekunden"
b) Spruchpunkt 2.A des angefochtenen Bescheides wie folgt abgeändert wird (die neue Fassung der geänderten Passagen ist hervorgehoben, die alte Fassung XXXX):b) Spruchpunkt 2.A des angefochtenen Bescheides wie folgt abgeändert wird (die neue Fassung der geänderten Passagen ist hervorgehoben, die alte Fassung römisch 40 ):
"[ ] Am ersten Dezember 2015 wurden im Programm von Radio Tirol Werbung und Sponsorhinweise im Ausmaß von 6 Minuten und 57 Sekunden XXXX ausgestrahlt."[ ] Am ersten Dezember 2015 wurden im Programm von Radio Tirol Werbung und Sponsorhinweise im Ausmaß von 6 Minuten und 57 Sekunden römisch 40 ausgestrahlt.
Dadurch wurde die gesetzlich festgelegte Werbezeitgrenze von 6 Minuten um 57 Sekunden XXXX überschritten. [ ]"Dadurch wurde die gesetzlich festgelegte Werbezeitgrenze von 6 Minuten um 57 Sekunden römisch 40 überschritten. [ ]"
II. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.römisch zwei. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.
B)
Die Revision ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig.Die Revision ist gemäß Artikel 133, Absatz 4, B-VG zulässig.
Text
ENTSCHEIDUNGSGRÜNDE:
I. Verfahrensgang:römisch eins. Verfahrensgang:
1. Die KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) wertete im Zuge ihrer Beobachtungspflicht gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 KOG betreffend die Einhaltung der Bestimmungen des 3. Abschnitts ("Kommerzielle Kommunikation") und der werberechtlichen Bestimmungen der §§ 9 bis 9b und 18 ORF-G durch den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: beschwerdeführende Partei) das am 01.12.2015 ausgestrahlte bundeslandweite Hörfunkprogramm Radio Tirol aus.1. Die KommAustria (im Folgenden: belangte Behörde) wertete im Zuge ihrer Beobachtungspflicht gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 7, KOG betreffend die Einhaltung der Bestimmungen des 3. Abschnitts ("Kommerzielle Kommunikation") und der werberechtlichen Bestimmungen der Paragraphen 9 bis 9 b und 18 ORF-G durch den Österreichischen Rundfunk (im Folgenden: beschwerdeführende Partei) das am 01.12.2015 ausgestrahlte bundeslandweite Hörfunkprogramm Radio Tirol aus.
Aufgrund des begründeten Verdachts der Verletzung von Bestimmungen des 3. Abschnitts des ORF-G leitete die belangte Behörde mit Schreiben vom 21.12.2015 ein Verfahren zur Feststellung von Rechtsverletzungen ein und forderte die beschwerdeführende Partei zur Stellungnahme auf. Mit Schreiben vom 12.01.2016 nahm die beschwerdeführende Partei zur Verfahrenseinleitung Stellung.
2.1. Mit dem bekämpften Bescheid vom 04.02.2016 sprach die belangte Behörde Folgendes aus:
"1. Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) stellt im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über den Österreichischen Rundfunk (ORF) gemäß § 2 Abs. 1 Z 7 und Z 9 KommAustria-Gesetz (KOG), BGBl. I Nr. 32/2001 idF BGBl. I Nr. 134/2015, in Verbindung mit den §§ 35, 36 und 37 ORF-Gesetz (ORF-G), BGBl. Nr. 379/1984 idF BGBl. I Nr. 86/2015, fest, dass der ORF am 01.12.2015 im bundeslandweiten Hörfunkprogramm Radio Tirol"1. Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) stellt im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über den Österreichischen Rundfunk (ORF) gemäß Paragraph 2, Absatz eins, Ziffer 7 und Ziffer 9, KommAustria-Gesetz (KOG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2001, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 134 aus 2015,, in Verbindung mit den Paragraphen 35, 36 und 37 ORF-Gesetz (ORF-G), Bundesgesetzblatt Nr. 379 aus 1984, in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 86 aus 2015,, fest, dass der ORF am 01.12.2015 im bundeslandweiten Hörfunkprogramm Radio Tirol
A. durch die Unterlassung der eindeutigen Trennung der um
1. ca. 07:37:25 Uhr ( XXXX ),1. ca. 07:37:25 Uhr ( römisch 40 ),
2. ca. 08:36:12 Uhr ( XXXX ) und2. ca. 08:36:12 Uhr ( römisch 40 ) und
3. ca. 08:36:45 Uhr ( XXXX )3. ca. 08:36:45 Uhr ( römisch 40 )
ausgestrahlten werblich gestalteten Sponsorhinweise vom vorangehenden Programm jeweils die Bestimmung des § 14 Abs. 1 Satz 2 ORF-G verletzt hat, wonach Werbung durch akustische Mittel eindeutig von anderen Programmteilen zu trennen ist;ausgestrahlten werblich gestalteten Sponsorhinweise vom vorangehenden Programm jeweils die Bestimmung des Paragraph 14, Absatz eins, Satz 2 ORF-G verletzt hat, wonach Werbung durch akustische Mittel eindeutig von anderen Programmteilen zu trennen ist;
B. durch die Ausstrahlung von Sponsorhinweisen
1. während der von ca. 10:04:01 bis ca. 11:00:00 Uhr ausgestrahlten Sendung "Radio Tirol am Vormittag"
1. um ca. 10:11:41 Uhr ( XXXX ),1. um ca. 10:11:41 Uhr ( römisch 40 ),
2. um ca. 10:15:05 Uhr ( XXXX ),2. um ca. 10:15:05 Uhr ( römisch 40 ),
2. während der von ca. 11:04:13 bis ca. 12:00:00 Uhr ausgestrahlten Sendung "Radio Tirol am Vormittag"
1. um ca. 11:11:43 Uhr ( XXXX ),1. um ca. 11:11:43 Uhr ( römisch 40 ),
2. um ca. 11:14:53 Uhr ( XXXX ),2. um ca. 11:14:53 Uhr ( römisch 40 ),
3. um ca. 11:46:51 Uhr ( XXXX ),3. um ca. 11:46:51 Uhr ( römisch 40 ),
3. während der von ca. 15:04:08 bis ca. 16:00:00 Uhr ausgestrahlten Sendung "Radio Tirol am Nachmittag"
1. um ca. 15:16:06 Uhr ( XXXX ),1. um ca. 15:16:06 Uhr ( römisch 40 ),
2. um ca. 15:19:35 Uhr ( XXXX ),2. um ca. 15:19:35 Uhr ( römisch 40 ),
3. um ca. 15:41:41 Uhr ( XXXX ),3. um ca. 15:41:41 Uhr ( römisch 40 ),
4. um ca. 15:45:01 Uhr ( XXXX ),4. um ca. 15:45:01 Uhr ( römisch 40 ),
4. während der von ca. ca. 16:04:05 bis ca. 17:00 Uhr ausgestrahlten Sendung "Radio Tirol am Nachmittag"
1. um ca. 16:08:21 Uhr ( XXXX ),1. um ca. 16:08:21 Uhr ( römisch 40 ),
2. um ca. 16:11:51 Uhr ( XXXX ),2. um ca. 16:11:51 Uhr ( römisch 40 ),
jeweils die Bestimmung des § 17 Abs. 1 Z 2 Satz 2 ORF-G verletzt hat, wonach Sponsorhinweise während einer Sendung unzulässig sind;jeweils die Bestimmung des Paragraph 17, Absatz eins, Ziffer 2, Satz 2 ORF-G verletzt hat, wonach Sponsorhinweise während einer Sendung unzulässig sind;
C. durch die Unterlassung der Kennzeichnung
1. der von ca. 10:04:01 bis ca. 11:00:00 Uhr ausgestrahlten Sendung "Radio Tirol am Vormittag" hinsichtlich des Sponsors XXXX ,1. der von ca. 10:04:01 bis ca. 11:00:00 Uhr ausgestrahlten Sendung "Radio Tirol am Vormittag" hinsichtlich des Sponsors römisch 40 ,
2. der von ca. 11:04:13 bis ca. 12:00:00 Uhr ausgestrahlten Sendung "Radio Tirol am Vormittag" hinsichtlich der Sponsoren
1. XXXX und1. römisch 40 und
2. XXXX ,2. römisch 40 ,
3. der von ca. 15:04:08 bis ca. 16:00:00 Uhr ausgestrahlten Sendung "Radio Tirol am Nachmittag" hinsichtlich der Sponsoren
1. XXXX und1. römisch 40 und
2. XXXX , sowie2. römisch 40 , sowie
4. der von ca. 16:04:05 bis ca. 17:00:00 Uhr ausgestrahlten Sendung "Radio Tirol am Nachmittag" hinsichtlich des Sponsors XXXX ,4. der von ca. 16:04:05 bis ca. 17:00:00 Uhr ausgestrahlten Sendung "Radio Tirol am Nachmittag" hinsichtlich des Sponsors römisch 40 ,
an ihrem Beginn oder an ihrem Ende jeweils die Bestimmung des § 17 Abs. 1 Z 2 Satz 1 ORF-G verletzt hat, wonach gesponserte Sendungen durch Sponsorhinweise am Anfang oder am Ende eindeutig als gesponserte Sendung zu kennzeichnen sind;an ihrem Beginn oder an ihrem Ende jeweils die Bestimmung des Paragraph 17, Absatz eins, Ziffer 2, Satz 1 ORF-G verletzt hat, wonach gesponserte Sendungen durch Sponsorhinweise am Anfang oder am Ende eindeutig als gesponserte Sendung zu kennzeichnen sind;
D. durch die Ausstrahlung von Werbung und Sponsorhinweisen im Gesamtausmaß von ca. 7 Minuten und 14 Sekunden die Bestimmung des § 14 Abs. 4 Satz 5 iVm § 17 Abs. 5 ORF-G verletzt hat, wonach in bundeslandweiten Programmen gesendete Werbung und Sponsorhinweise im Jahresdurchschnitt die tägliche Dauer von fünf Minuten nicht überschreiten dürfen, wobei Abweichungen von höchstens 20 vH pro Tag zulässig sind.D. durch die Ausstrahlung von Werbung und Sponsorhinweisen im Gesamtausmaß von ca. 7 Minuten und 14 Sekunden die Bestimmung des Paragraph 14, Absatz 4, Satz 5 in Verbindung mit Paragraph 17, Absatz 5, ORF-G verletzt hat, wonach in bundeslandweiten Programmen gesendete Werbung und Sponsorhinweise im Jahresdurchschnitt die tägliche Dauer von fünf Minuten nicht überschreiten dürfen, wobei Abweichungen von höchstens 20 vH pro Tag zulässig sind.
2. Die KommAustria erkennt gemäß § 37 Abs. 4 ORF-G auf Veröffentlichung ihrer Entscheidung. Dem ORF wird aufgetragen,2. Die KommAustria erkennt gemäß Paragraph 37, Absatz 4, ORF-G auf Veröffentlichung ihrer Entscheidung. Dem ORF wird aufgetragen,
A. den Spruchpunkt 1. binnen sechs Wochen ab Rechtskraft der Entscheidung an einem Werktag (Montag bis Freitag) im bundeslandweiten Hörfunkprogramm Radio Tirol je einmal zwischen 07:00 und 09:00 Uhr, zwischen 10:00 und 12:00 Uhr sowie zwischen 15:00 und 17:00 Uhr in folgender Weise durch Verlesung durch einen Sprecher zu veröffentlichen:
‚Die Kommunikationsbehörde Austria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über den ORF Folgendes festgestellt:
Am 1. Dezember 2015 wurden im Programm von Radio XXXX und Sponsorhinweise im Ausmaß von 7 Minuten und 14 Sekunden ausgestrahlt.Am 1. Dezember 2015 wurden im Programm von Radio römisch 40 und Sponsorhinweise im Ausmaß von 7 Minuten und 14 Sekunden ausgestrahlt.
Dadurch wurde die gesetzlich festgelegte Werbezeitgrenze von 6 Minuten um 1 Minute und 14 Sekunden überschritten.
Entgegen der gesetzlichen Vorgaben wurden weiters an diesem Tag in drei Fällen werblich gestaltete Sponsorhinweise nicht eindeutig vom sonstigen Programm getrennt.
Darüber hinaus wurde am 1. Dezember 2015 mehrfach gegen das gesetzliche Verbot verstoßen, Sponsorhinweise während einer Sendung auszustrahlen.
Zuletzt wurde am 1. Dezember 2015 mehrfach dem gesetzlichen Gebot nicht entsprochen, gesponserte Sendungen an ihrem Beginn oder an ihrem Ende durch Sponsorhinweise zu kennzeichnen.‘‚ sowie
B. binnen weiterer zwei Wochen der KommAustria gemäß § 36 Abs. 4 ORF-G einen Nachweis der Veröffentlichung in Form von Aufzeichnungen zu übermitteln."B. binnen weiterer zwei Wochen der KommAustria gemäß Paragraph 36, Absatz 4, ORF-G einen Nachweis der Veröffentlichung in Form von Aufzeichnungen zu übermitteln."
2.2. Die belangte Behörde traf im bekämpften Bescheid folgende Sachverhaltsfeststellungen:
"A. Sponsorhinweise zu Gunsten von XXXX und XXXX"A. Sponsorhinweise zu Gunsten von römisch 40 und römisch 40 
1. Hinweis um ca. 07:37:25 Uhr
Um ca. 07:37:25 Uhr erfolgt unmittelbar nach Verlesung der Wetterinformationen folgende Ansage durch einen Sprecher: "Der Radio Tirol Wetterservice..." Es folgt eine akkordartige Tonfolge ("Pling"). Eine Sprecherin setzt fort: "...präsentiert von XXXX , ihr XXXX - XXXX ." Es folgen neuerlich die akkordartige Tonfolge ("Pling") und anschließend der Verkehrsservice.Um ca. 07:37:25 Uhr erfolgt unmittelbar nach Verlesung der Wetterinformationen folgende Ansage durch einen Sprecher: "Der Radio Tirol Wetterservice..." Es folgt eine akkordartige Tonfolge ("Pling"). Eine Sprecherin setzt fort: "...präsentiert von römisch 40 , ihr römisch 40 - römisch 40 ." Es folgen neuerlich die akkordartige Tonfolge ("Pling") und anschließend der Verkehrsservice.
2. Hinweis um ca. 08:36:12 Uhr
Um ca. 08:36:12 Uhr erfolgt unmittelbar nach Verlesung der Wetterinformationen folgende Ansage durch einen Sprecher: "Der Radio Tirol Wetterservice..." Es folgt eine akkordartige Tonfolge ("Pling"). Eine Sprecherin setzt fort: "...präsentiert von XXXX , ihr XXXX – XXXX ." Es folgen neuerlich die akkordartige Tonfolge ("Pling") und anschließend der Verkehrsservice.Um ca. 08:36:12 Uhr erfolgt unmittelbar nach Verlesung der Wetterinformationen folgende Ansage durch einen Sprecher: "Der Radio Tirol Wetterservice..." Es folgt eine akkordartige Tonfolge ("Pling"). Eine Sprecherin setzt fort: "...präsentiert von römisch 40 , ihr römisch 40 – römisch 40 ." Es folgen neuerlich die akkordartige Tonfolge ("Pling") und anschließend der Verkehrsservice.
3. Hinweis um ca. 08:36:45 Uhr
Um ca. 08:36:45 Uhr erfolgt unmittelbar nach den von einer Sprecherin verlesenen Verkehrsmeldungen folgende Ansage durch einen Sprecher: "Sicher unterwegs mit dem Radio Tirol Verkehrsservice..."
Es folgt eine akkordartige Tonfolge ("Pling"). Ein anderer Sprecher setzt fort: "...präsentiert von XXXX - der Bauträger aus dem Tiroler Oberland, schafft Deine persönlichen Wohnträume." Es folgen neuerlich die akkordartige Tonfolge ("Pling") und anschließend ein Musikstück.Es folgt eine akkordartige Tonfolge ("Pling"). Ein anderer Sprecher setzt fort: "...präsentiert von römisch 40 - der Bauträger aus dem Tiroler Oberland, schafft Deine persönlichen Wohnträume." Es folgen neuerlich die akkordartige Tonfolge ("Pling") und anschließend ein Musikstück.
B. Sponsorhinweise zu Gunsten von XXXX und XXXXB. Sponsorhinweise zu Gunsten von römisch 40 und römisch 40 
Von ca. 09:00:00 Uhr bis ca. 12:00:00 Uhr wird das moderierte Vormittagsprogramm "Radio Tirol am Vormittag" und von ca. 15:00:00 bis ca. 18:00:00 Uhr das moderierte Nachmittagsprogramm "Radio Tirol am Nachmittag" ausgestrahlt. Jeweils zur vollen Stunde werden in diesen Programmschienen Nachrichten, Wetter- und Verkehrsinformationen gesendet, die jeweils ca. 4 Minuten dauern.
1. Sponsorhinweise während der Sendung "Radio Tirol am Vormittag" von ca. 10:04:01 bis ca. 11:00:00 Uhr
Die zweite Stunde der Sendeschiene "Radio Tirol am Vormittag" beginnt nach den Nachrichten-, Wetter- und Verkehrsmeldungen um ca. 10:04:01 Uhr mit folgender Ansage: "Radio Tirol am Vormittag, mit
XXXX ".römisch 40 ".
Daraufhin spricht die Moderatorin folgende Einleitung: "Ja Hallo, und eine feine Woche wünsche ich. Liebe Damen, es passiert jedes Monat, obenrum ist alles prall und gespannt, und untenrum da zieht es, die Laune sackt in den Keller - die Tage sind da, und irgendwie muss man da durch. Und das kann mühsam sein. Einigen geht es dabei aber nicht nur nicht so toll, einige müssen im Bett bleiben, brauchen Medikamente. Was kann man tun? Wir reden drüber, in ein paar Minuten. "
Es folgen zwei Musikstücke. Nach Ende des zweiten Musikstücks um ca. 10:11:41 Uhr erfolgt folgende Sponsoransage durch einen Sprecher und eine Sprecherin: "G’sund bleiben mit Radio Tirol, präsentiert von
XXXX . "römisch 40 . "
Danach leitet die Moderatorin zum nachfolgenden Sendungsteil über:
"Im Fokus unseres Schwerpunkttages ‚Gesundheit‘ da steht heute die Gesundheit der Frau, und wie es ihr geht, wenn einmal im Monat die Tage kommen." Nach einer Einleitung folgt ein Gespräch mit einer Gynäkologin zum Thema Regelschmerzen. Am Ende führt die Moderatorin aus: "Die Endometriose, das ist eine Erkrankung bei Frauen, die vielen aber als solche gar nicht bekannt ist. Was das genau ist, was es damit auf sich hat, ob es Heilungschancen gibt bzw. wie man mit diesem Befund umgeht, darüber sprechen wir mit Frau Dr XXXX in der nächsten Stunde um kurz nach 11:00.""Im Fokus unseres Schwerpunkttages ‚Gesundheit‘ da steht heute die Gesundheit der Frau, und wie es ihr geht, wenn einmal im Monat die Tage kommen." Nach einer Einleitung folgt ein Gespräch mit einer Gynäkologin zum Thema Regelschmerzen. Am Ende führt die Moderatorin aus: "Die Endometriose, das ist eine Erkrankung bei Frauen, die vielen aber als solche gar nicht bekannt ist. Was das genau ist, was es damit auf sich hat, ob es Heilungschancen gibt bzw. wie man mit diesem Befund umgeht, darüber sprechen wir mit Frau Dr römisch 40 in der nächsten Stunde um kurz nach 11:00."
Um ca. 10:15:05 wird dann neuerlich der Sponsorhinweis "G’sund bleiben mit Radio Tirol, präsentiert von XXXX " ausgestrahlt; im Anschluss folgt Musik.Um ca. 10:15:05 wird dann neuerlich der Sponsorhinweis "G’sund bleiben mit Radio Tirol, präsentiert von römisch 40 " ausgestrahlt; im Anschluss folgt Musik.
2. Sponsorhinweise während der Sendung "Radio Tirol am Vormittag" von ca. 11:04:13 bis ca. 12:00:00 Uhr
Die dritte Stunde der Sendeschiene "Radio Tirol am Vormittag" beginnt nach den Nachrichten-, Wetter- und Verkehrsmeidungen um ca. 11:04:13 Uhr mit folgender Ansage: "Radio Tirol am Vormittag, mit
XXXX ".römisch 40 ".
Daraufhin spricht die Moderatorin folgende Einleitung: "Einen guten Tag, good work und gute Laune. Ich schicke Ihnen ein Smiley - musikalisch mit dem Wirbelwind XXXX , dann hier, mit den XXXX , und dann hören wir, was die Ursache sein kann für starke Schmerzen bei Frauen im Unterbauch."Daraufhin spricht die Moderatorin folgende Einleitung: "Einen guten Tag, good work und gute Laune. Ich schicke Ihnen ein Smiley - musikalisch mit dem Wirbelwind römisch 40 , dann hier, mit den römisch 40 , und dann hören wir, was die Ursache sein kann für starke Schmerzen bei Frauen im Unterbauch."
Es folgen die beiden angekündigten Musikstücke. Nach Ende des zweiten Musikstücks wird um ca. 11:11:43 Uhr der o.a. Sponsorhinweis "G’sund bleiben mit Radio Tirol, präsentiert von XXXX " ausgestrahlt.Es folgen die beiden angekündigten Musikstücke. Nach Ende des zweiten Musikstücks wird um ca. 11:11:43 Uhr der o.a. Sponsorhinweis "G’sund bleiben mit Radio Tirol, präsentiert von römisch 40 " ausgestrahlt.
Der nachfolgende Sendungsteil wird von der Moderatorin wie folgt eingeleitet: "In der letzten Stunde haben wir von Gynäkologin Dr. XXXX gehört, welche verschiedenen Ursachen chronische Unterbauchschmerzen haben können und viele Frauen auch so starke Regelschmerzen haben." Es folgt ein Gespräch mit der Gynäkologin zum Thema Endometriose.Der nachfolgende Sendungsteil wird von der Moderatorin wie folgt eingeleitet: "In der letzten Stunde haben wir von Gynäkologin Dr. römisch 40 gehört, welche verschiedenen Ursachen chronische Unterbauchschmerzen haben können und viele Frauen auch so starke Regelschmerzen haben." Es folgt ein Gespräch mit der Gynäkologin zum Thema Endometriose.
Danach folgen um ca. 11:14:53 Uhr wieder der beschriebene Sponsorhinweis zu Gunsten des XXXX sowie ein Musiktitel.Danach folgen um ca. 11:14:53 Uhr wieder der beschriebene Sponsorhinweis zu Gunsten des römisch 40 sowie ein Musiktitel.
Um ca. 11:45:52 Uhr folgt nach einem Musikstück folgender Beitrag:
Moderatorin:
"Mittag ist nah, schnell ins Geschäft, schnell durch die Regale sausen, Einkäufe besorgen, und wieder raus. Ich weiß ja nicht, wie das bei Ihnen läuft, aber ich mach' das irgendwie schon fast automatisch. Umso mehr ist ja die Industrie gefordert, noch attraktivere Verpackungen zu gestalten, unter anderem die Firma XXXX in XXXX . XXXX ist nämlich der Spezialist, wenn es um Verpackungen aus Weißblech geht. Geshapete Dosen, also Dosen, die in der Mitte zusammenlaufen und besser in der Hand liegen zum Beispiel. Das ist eine neue Herausforderung für das Team. Aber weshalb braucht es so etwas überhaupt, Geschäftsführer XXXX ?""Mittag ist nah, schnell ins Geschäft, schnell durch die Regale sausen, Einkäufe besorgen, und wieder raus. Ich weiß ja nicht, wie das bei Ihnen läuft, aber ich mach' das irgendwie schon fast automatisch. Umso mehr ist ja die Industrie gefordert, noch attraktivere Verpackungen zu gestalten, unter anderem die Firma römisch 40 in römisch 40 . römisch 40 ist nämlich der Spezialist, wenn es um Verpackungen aus Weißblech geht. Geshapete Dosen, also Dosen, die in der Mitte zusammenlaufen und besser in der Hand liegen zum Beispiel. Das ist eine neue Herausforderung für das Team. Aber weshalb braucht es so etwas überhaupt, Geschäftsführer römisch 40 ?"
Gf XXXX :Gf römisch 40 :
"Es ist Wunsch unserer Kunden, unsere Kunden wollen sich von der Masse abheben, und am Point of Sale, also im Supermarkt, fällt die Entscheidung der Endverbraucher in wenigen Sekunden. Und wenn etwas anders ausschaut als alles andere, dann greift man lieber dorthin."
Moderatorin:
"Für die Produktion ist so ein Kundenwunsch eine besondere Herausforderung. Wie XXXX das meistert, das hören Sie heute in Radio Tirol am Nachmittag, um kurz nach vier.""Für die Produktion ist so ein Kundenwunsch eine besondere Herausforderung. Wie römisch 40 das meistert, das hören Sie heute in Radio Tirol am Nachmittag, um kurz nach vier."
Direkt im Anschluss folgt um ca. 11:46:51 Uhr ein wechselnd durch einen Sprecher und eine Sprecherin gesprochener und mit Musik unterlegter Sponsorhinweis mit folgendem Wortlaut: "Mut, Fleiß, Ideen - Tirols Firmen aus der Nähe, präsentiert von der XXXX - Tirol, I steh‘ auf Di‘." Es folgt Musik.Direkt im Anschluss folgt um ca. 11:46:51 Uhr ein wechselnd durch einen Sprecher und eine Sprecherin gesprochener und mit Musik unterlegter Sponsorhinweis mit folgendem Wortlaut: "Mut, Fleiß, Ideen - Tirols Firmen aus der Nähe, präsentiert von der römisch 40 - Tirol, römisch eins steh‘ auf Di‘." Es folgt Musik.
3. Sponsorhinweise während der Sendung "Radio Tirol am Nachmittag" von ca. 15:04:08 bis ca. 16:00:00 Uhr
Die erste Stunde der Sendeschiene "Radio Tirol am Nachmittag" beginnt nach den Nachrichten-, Wetter- und Verkehrsmeldungen um ca. 15:04:08 Uhr mit folgender durch die Moderatorin gesprochenen Einleitung: "Grüß Gott am Dienstagnachmittag, hier ist XXXX für Sie. Obwohl erst drei, schön langsam wird’s schon dunkel draußen, und das Kerzenlicht wärmt den Raum ganz schön. Auch hier bei mir im Studio brennt die erste Kerze an unserem Adventkranz, und jetzt noch die passende Musik dazu, und dann ist die Stimmung perfekt Hier sind die XXXX für Sie in Radio Tirol. Angenehmen Nachmittag wünsche ich Ihnen."Die erste Stunde der Sendeschiene "Radio Tirol am Nachmittag" beginnt nach den Nachrichten-, Wetter- und Verkehrsmeldungen um ca. 15:04:08 Uhr mit folgender durch die Moderatorin gesprochenen Einleitung: "Grüß Gott am Dienstagnachmittag, hier ist römisch 40 für Sie. Obwohl erst drei, schön langsam wird’s schon dunkel draußen, und das Kerzenlicht wärmt den Raum ganz schön. Auch hier bei mir im Studio brennt die erste Kerze an unserem Adventkranz, und jetzt noch die passende Musik dazu, und dann ist die Stimmung perfekt Hier sind die römisch 40 für Sie in Radio Tirol. Angenehmen Nachmittag wünsche ich Ihnen."
Es folgen mehrere Musikstücke. Um ca. 15:12:32 Uhr spricht die Moderatorin folgenden Text: "Das ist der Nachmittag mit Radio Tirol. Gerade jetzt die Advent- und Weihnachtszeit mit der Familie zu verleben ist ja ganz besonders schön. Die Vorfreude der Kinder zu genießen - das hat schon was. Aber: Bei vielen Paaren klappt’s einfach nicht mit der Familienplanung, da kommen die Kinder nicht, der Kinderwunsch wird nicht erfüllt Wie das denn medizinisch abzuklären ist, das besprechen wir heute in unserem Schwerpunktthema Gesundheit, und die Reihe der Untersuchungen, die da auf Mann und Frau zukommen, die hören Sie gleich bei uns in Radio Tirol am Nachmittag."
Nach einem weiteren Musikstück folgt um ca. 15:16:06 Uhr der o.a. Sponsorhinweis "G’sund bleiben mit Radio Tirol, präsentiert von XXXXNach einem weiteren Musikstück folgt um ca. 15:16:06 Uhr der o.a. Sponsorhinweis "G’sund bleiben mit Radio Tirol, präsentiert von römisch 40 
".
Die Moderatorin leitet den anschließenden Sendungsteil wie folgt ein: "Ein Kind zu bekommen ist für viele Paare ja die absolute Erfüllung. Schätzungen zufolge haben aber 12 % der Paare Schwierigkeiten schwanger zu werden. Dr. XXXX , er ist Gynäkologe in Innsbruck, wo liegen denn eigentlich die Ursachen für einen unerfüllten Kinderwunsch?" Es folgt ein Gespräch mit dem Gynäkologen zum Thema.Die Moderatorin leitet den anschließenden Sendungsteil wie folgt ein: "Ein Kind zu bekommen ist für viele Paare ja die absolute Erfüllung. Schätzungen zufolge haben aber 12 % der Paare Schwierigkeiten schwanger zu werden. Dr. römisch 40 , er ist Gynäkologe in Innsbruck, wo liegen denn eigentlich die Ursachen für einen unerfüllten Kinderwunsch?" Es folgt ein Gespräch mit dem Gynäkologen zum Thema.
Um ca. 15:19:35 Uhr folgen wieder der beschriebene Sponsorhinweis zu Gunsten von XXXX sowie im Anschluss ein Musiktitel.Um ca. 15:19:35 Uhr folgen wieder der beschriebene Sponsorhinweis zu Gunsten von römisch 40 sowie im Anschluss ein Musiktitel.
Um ca. 15:41:41 Uhr folgt nach einem Musikstück ein wechselnd durch einen Sprecher und eine Sprecherin gesprochener und mit Musik unterlegter Sponsorhinweis mit folgendem Wortlaut: "Mut, Fleiß, Ideen - Tirols Firmen aus der Nähe, präsentiert von der XXXX . "Um ca. 15:41:41 Uhr folgt nach einem Musikstück ein wechselnd durch einen Sprecher und eine Sprecherin gesprochener und mit Musik unterlegter Sponsorhinweis mit folgendem Wortlaut: "Mut, Fleiß, Ideen - Tirols Firmen aus der Nähe, präsentiert von der römisch 40 . "
Dann setzt die wieder die Moderatorin der Sendung ein: "Beinahe jeden Tag, da stehen wir im Geschäft, kaufen Produkte, die wir für's alltägliche Leben brauchen. Was aber schlussendlich im Einkaufskorb landet, wird sachlich entschieden - hebe, glauben Sie. Da geht man nach Einkaufsliste vor, beinhart, und kauft nur das, was man braucht. Nein, nein, nicht ganz, denn eigentlich sind’s Gefühle, die entscheiden, was wir kaufen und was nicht. Umso mehr ist die Verpackungsindustrie gefordert, da ansprechende, auffällige Produkte herzustellen. Damit diese Verpackungen dann letztendlich auffallen und uns zum Kauf anregen. Radio Tirol Reporterin XXXX hat das Tiroler Unternehmen XXXX in XXXX besucht, das ist nämlich eines der führenden Verpackungsspezialisten weltweit."Dann setzt die wieder die Moderatorin der Sendung ein: "Beinahe jeden Tag, da stehen wir im Geschäft, kaufen Produkte, die wir für's alltägliche Leben brauchen. Was aber schlussendlich im Einkaufskorb landet, wird sachlich entschieden - hebe, glauben Sie. Da geht man nach Einkaufsliste vor, beinhart, und kauft nur das, was man braucht. Nein, nein, nicht ganz, denn eigentlich sind’s Gefühle, die entscheiden, was wir kaufen und was nicht. Umso mehr ist die Verpackungsindustrie gefordert, da ansprechende, auffällige Produkte herzustellen. Damit diese Verpackungen dann letztendlich auffallen und uns zum Kauf anregen. Radio Tirol Reporterin römisch 40 hat das Tiroler Unternehmen römisch 40 in römisch 40 besucht, das ist nämlich eines der führenden Verpackungsspezialisten weltweit."
Es folgt der angekündigte Bericht der Reporterin samt Gespräch mit dem Geschäftsführer des Unternehmens in der Dauer von insgesamt ca. zwei Minuten. Im Abschlusssatz führt dieser aus: "Es gibt aber durchaus Bereiche, wo sie [die Dose] nicht wegzudenken ist, das ist alles, was zB lösemittelhaltig ist, das hält der Kunststoff nicht aus, und da haben wir durchaus unsere Daseinsberechtigung ..." Die Moderatorin der Sendung ergänzt daraufhin: "...und kreative Verpackungen für anspruchsvolle Kunden. Und das Gute daran:
Weißblech ist beliebig oft recyclebar."
Unmittelbar darauf folgt um ca. 15:45:01 Uhr ein wechselnd durch einen Sprecher und eine Sprecherin gesprochener und mit Musik unterlegter Sponsorhinweis mit folgendem Wortlaut: "Mut, Fleiß, Ideen - Tirols Firmen aus der Nähe, präsentiert von der XXXX - Tirol, I steh' auf Di‘." Es folgt Musik.Unmittelbar darauf folgt um ca. 15:45:01 Uhr ein wechselnd durch einen Sprecher und eine Sprecherin gesprochener und mit Musik unterlegter Sponsorhinweis mit folgendem Wortlaut: "Mut, Fleiß, Ideen - Tirols Firmen aus der Nähe, präsentiert von der römisch 40 - Tirol, römisch eins steh' auf Di‘." Es folgt Musik.
4. Sponsorhinweise während der Sendung "Radio Tirol am Nachmittag" von ca. 16:04:05 bis ca. 17:00:00 Uhr
Die zweite Stunde der Sendeschiene "Radio Tirol am Nachmittag" beginnt nach den Nachrichten-, Wetter- und Verkehrsmeldungen um ca. 16:04:05 Uhr mit folgender Ansage: "Radio Tirol am Nachmittag, mit
XXXX ".römisch 40 ".
Daraufhin spricht die Moderatorin folgende Einleitung: "Wer schon einmal im Krankenhaus war, der weiß, dass wir ein sehr besonders hoch entwickeltes Gesundheitssystem in Österreich haben. Da hab‘ ich schon manche sagen gehört: ,Gut, dass mir das nicht im Ausland passiert ist und dass ich in einem österreichischen Krankenhaus behandelt werde'. Und doch: Die Versorgung der Patienten wird nie ganz risikofrei sein, es kommt da zu Verwechslungen, zu falschen Medikamentengaben und sogar zu falschen Operationen. Wie kann man sich denn als Patient sicher fühlen, was wird da von Seiten der österreichischen Krankenhäuser unternommen? Sie hören’s gleich bei uns in Radio Tirol am Nachmittag."
Nach einem Musikstück folgt sodann um ca. 16:08:21 Uhr der o.a. Sponsorhinweis "G’sund bleiben mit Radio Tirol, präsentiert von XXXXNach einem Musikstück folgt sodann um ca. 16:08:21 Uhr der o.a. Sponsorhinweis "G’sund bleiben mit Radio Tirol, präsentiert von römisch 40 
".
Danach leitet die Moderatorin wie folgt zum nachfolgenden Sendungsteil über: "Bei der Versorgung der Patienten in den Krankenhäusern kann leider viel schiefgehen. Es kommt zu Verwechslungen, falschen Medikamentengaben und sogar zu falschen Operationen. Schätzungen des ehemaligen EU-Kommissars für Gesundheit zufolge passieren bei jeder zehnten Behandlung im Krankenhaus Fehler. Standardisierte Abläufe sollen die Sicherheit der Patienten garantieren. Von der Identifikation bei der Aufnahme über Kontrollen auf der Station und im OP-Bereich, erklärt Dr. XXXX - er ist Facharzt für Neurochirurgie in Innsbruck." Es folgt ein Gespräch mit dem Chirurgen zum Thema.Danach leitet die Moderatorin wie folgt zum nachfolgenden Sendungsteil über: "Bei der Versorgung der Patienten in den Krankenhäusern kann leider viel schiefgehen. Es kommt zu Verwechslungen, falschen Medikamentengaben und sogar zu falschen Operationen. Schätzungen des ehemaligen EU-Kommissars für Gesundheit zufolge passieren bei jeder zehnten Behandlung im Krankenhaus Fehler. Standardisierte Abläufe sollen die Sicherheit der Patienten garantieren. Von der Identifikation bei der Aufnahme über Kontrollen auf der Station und im OP-Bereich, erklärt Dr. römisch 40 - er ist Facharzt für Neurochirurgie in Innsbruck." Es folgt ein Gespräch mit dem Chirurgen zum Thema.
Nach Ende des Gesprächs folgen um ca. 16:11:51 Uhr neuerlich der beschriebene Sponsorhinweis sowie ein Musiktitel.
C. Dauer der Werbung und Sponsorhinweise am 01.12.2015
1. Ausgestrahlte Werbespots und Sponsorhinweise
Am 01.12.2015 wurden im Hörfunkprogramm Radio Tirol folgende Werbespots und Sponsorhinweise ausgestrahlt [Angaben in hh:mm:ss]:
Von ca. 06:59:19 bis ca. 06:59:49 wurde 1 Werbespot ( XXXX ) ausgestrahlt. Die Nettodauer betrug ca. 00:00:30.Von ca. 06:59:19 bis ca. 06:59:49 wurde 1 Werbespot ( römisch 40 ) ausgestrahlt. Die Nettodauer betrug ca. 00:00:30.
Von ca. 07:29:46 bis ca. 07:30:32 wurden 2 Werbespots ( XXXX ) ausgestrahlt. Von der Bruttodauer von ca. 00:00:46 ist 1 Schwarzblende mit einer Dauer von ca. 0,5 Sekunden, sohin ca. 00:00:01, in Abzug zu bringen. Die Nettodauer betrug daher ca. 00:00:45.Von ca. 07:29:46 bis ca. 07:30:32 wurden 2 Werbespots ( römisch 40 ) ausgestrahlt. Von der Bruttodauer von ca. 00:00:46 ist 1 Schwarzblende mit einer Dauer von ca. 0,5 Sekunden, sohin ca. 00:00:01, in Abzug zu bringen. Die Nettodauer betrug daher ca. 00:00:45.
Von ca. 07:37:25 bis ca. 07:37:33 wurde 1 Sponsorhinweis ( XXXX ; siehe oben 2.A.1) ausgestrahlt. Die Nettodauer betrug ca. 00:00:08.Von ca. 07:37:25 bis ca. 07:37:33 wurde 1 Sponsorhinweis ( römisch 40 ; siehe oben 2.A.1) ausgestrahlt. Die Nettodauer betrug ca. 00:00:08.
Von ca. 07:58:40 bis ca. 07:59:51 wurden 3 Werbespots ( XXXX , XXXX) ausgestrahlt. Von der Bruttodauer von ca. 00:01:11 sind 2 Schwarzblenden mit einer Dauer von je ca. 0,5 Sekunden, sohin ca. 00:00:01, in Abzug zu bringen. Die Nettodauer betrug daher ca. 00:01:10.Von ca. 07:58:40 bis ca. 07:59:51 wurden 3 Werbespots ( römisch 40 , römisch 40 ) ausgestrahlt. Von der Bruttodauer von ca. 00:01:11 sind 2 Schwarzblenden mit einer Dauer von je ca. 0,5 Sekunden, sohin ca. 00:00:01, in Abzug zu bringen. Die Nettodauer betrug daher ca. 00:01:10.
Von ca. 08:29:36 bis ca. 08:30:12 wurden 2 Werbespots ( XXXX ) ausgestrahlt. Von der Bruttodauer von ca. 00:00:36 ist 1 Schwarzblende mit einer Dauer von ca. 0,5 Sekunden, sohin ca. 00:00:01, in Abzug zu bringen. Die Nettodauer betrug daher ca. 00:00:35.Von ca. 08:29:36 bis ca. 08:30:12 wurden 2 Werbespots ( römisch 40 ) ausgestrahlt. Von der Bruttodauer von ca. 00:00:36 ist 1 Schwarzblende mit einer Dauer von ca. 0,5 Sekunden, sohin ca. 00:00:01, in Abzug zu bringen. Die Nettodauer betrug daher ca. 00:00:35.
Von ca. 08:36:12 bis ca. 08:36:20 wurde 1 Sponsorhinweis ( XXXX ;Von ca. 08:36:12 bis ca. 08:36:20 wurde 1 Sponsorhinweis ( römisch 40 ;
siehe oben 2.A.2) ausgestrahlt. Die Nettodauer betrug ca. 00:00:08.
Von ca. 08:36:45 bis ca. 08:36:57 wurde 1 Sponsorhinweis ( XXXX ;Von ca. 08:36:45 bis ca. 08:36:57 wurde 1 Sponsorhinweis ( römisch 40 ;
siehe oben 2.A.3) ausgestrahlt. Die Nettodauer betrug ca. 00:00:12.
Von ca. 08:59:25 bis ca. 08:59:50 wurde 1 Werbespot ( XXXX ) ausgestrahlt. Die Nettodauer betrug ca. 00:00:25.Von ca. 08:59:25 bis ca. 08:59:50 wurde 1 Werbespot ( römisch 40 ) ausgestrahlt. Die Nettodauer betrug ca. 00:00:25.
Von ca. 10:11:41 bis ca. 10:11:46 wurde 1 Sponsorhinweis ( XXXX ;Von ca. 10:11:41 bis ca. 10:11:46 wurde 1 Sponsorhinweis ( römisch 40 ;
siehe oben 2.B.1) ausgestrahlt. Die Nettodauer betrug ca. 00:00:05.
Von ca. 10:15:05 bis ca. 10:15:11 wurde 1 Sponsorhinweis ( XXXX ;Von ca. 10:15:05 bis ca. 10:15:11 wurde 1 Sponsorhinweis ( römisch 40 ;
siehe oben 2.B.1) ausgestrahlt. Die Nettodauer betrug ca. 00:00:06.
Von ca. 11:11:43 bis ca. 11:11:49 wurde 1 Sponsorhinweis ( XXXX ;Von ca. 11:11:43 bis ca. 11:11:49 wurde 1 Sponsorhinweis ( römisch 40 ;
siehe oben 2.B.2) ausgestrahlt. Die Nettodauer betrug ca. 00:00:06.
Von ca. 11:14:53 bis ca. 11:14:58 wurde 1 Sponsorhinweis ( XXXX ;Von ca. 11:14:53 bis ca. 11:14:58 wurde 1 Sponsorhinweis ( römisch 40 ;
siehe oben 2.B.2) ausgestrahlt. Die Nettodauer betrug ca. 00:00:05.
Von ca. 11:29:31 bis ca. 11:29:37 wurde 1 Sponsorhinweis ( XXXX ) ausgestrahlt. Die Nettodauer betrug ca. 00:00:06. Die gesamte Sequenz hat folgenden Ablauf [genaue Zeitangaben in Klammer]: Durch einen Sprecher und eine Sprecherin erfolgt abwechselnd folgende Ansage: [11:28:57] "Mein Advent - Mein Radio - Radio Tirol. XXXX , Punsch und Weihnachtsweiß - zauberhafte Adventmärkte in Radio Tirol. Die XXXX lädt ein zu ,Weihnachten wie friahga', die Gruppe XXXX verzaubert uns mit Weihnachtsweise und Menuetten aus früherer und heutiger Zeit, dazu die einmalig verträumte Kulisse des winterlichen Achensees. ,Weihnachten wie friahga' auf der XXXX am Achensee, am 4. Dezember in der Sendung ,Hallo Tirol am Wochenende‘ in Radio Tirol. [11:29:31] Präsentiert von XXXX - zauberhafte Adventmärkte in Radio Tirol [11:29:37]"Von ca. 11:29:31 bis ca. 11:29:37 wurde 1 Sponsorhinweis ( römisch 40 ) ausgestrahlt. Die Nettodauer betrug ca. 00:00:06. Die gesamte Sequenz hat folgenden Ablauf [genaue Zeitangaben in Klammer]: Durch einen Sprecher und eine Sprecherin erfolgt abwechselnd folgende Ansage: [11:28:57] "Mein Advent - Mein Radio - Radio Tirol. römisch 40 , Punsch und Weihnachtsweiß - zauberhafte Adventmärkte in Radio Tirol. Die römisch 40 lädt ein zu ,Weihnachten wie friahga', die Gruppe römisch 40 verzaubert uns mit Weihnachtsweise und Menuetten aus früherer und heutiger Zeit, dazu die einmalig verträumte Kulisse des winterlichen Achensees. ,Weihnachten wie friahga' auf der römisch 40 am Achensee, am 4. Dezember in der Sendung ,Hallo Tirol am Wochenende‘ in Radio Tirol. [11:29:31] Präsentiert von römisch 40 - zauberhafte Adventmärkte in Radio Tirol [11:29:37]"
Von ca. 11:46:51 bis ca. 11:47:02 wurde 1 Sponsorhinweis ( XXXX siehe oben 2.B.2) ausgestrahlt. Die Nettodauer betrug ca. 00:00:11.Von ca. 11:46:51 bis ca. 11:47:02 wurde 1 Sponsorhinweis ( römisch 40 siehe oben 2.B.2) ausgestrahlt. Die Nettodauer betrug ca. 00:00:11.
Von ca. 11:59:43 bis ca. 12:00:03 wurde 1 Werbespot ( XXXX ) ausgestrahlt. Die Nettodauer betrug ca. 00:00:20.Von ca. 11:59:43 bis ca. 12:00:03 wurde 1 Werbespot ( römisch 40 ) ausgestrahlt. Die Nettodauer betrug ca. 00:00:20.
Von ca. 12:29:23 bis ca. 12:29:43 wurde 1 Werbespot ( XXXX ) ausgestrahlt. Die Nettodauer betrug ca. 00:00:20.Von ca. 12:29:23 bis ca. 12:29:43 wurde 1 Werbespot ( römisch 40 ) ausgestrahlt. Die Nettodauer betrug ca. 00:00:20.
Von ca. 12:29:54 bis ca. 12:30:03 wurde 1 Sponsorhinweis ( XXXX ) ausgestrahlt. Die Nettodauer betrug ca. 00:00:09. Die Sequenz hat folgenden Ablauf: Nach Verlesung der Verkehrsmeldungen erfolgt durch einen Sprecher und eine Sprecherin wechselnd folgende Ansage:Von ca. 12:29:54 bis ca. 12:30:03 wurde 1 Sponsorhinweis ( römisch 40 ) ausgestrahlt. Die Nettodauer betrug ca. 00:00:09. Die Sequenz hat folgenden Ablauf: Nach Verlesung der Verkehrsmeldungen erfolgt durch einen Sprecher und eine Sprecherin wechselnd folgende Ansage:
"Sicher unterwegs mit dem Radio Tirol Verkehrsservice, präsentiert von XXXX ." Es folgen die Schlagzeilen."Sicher unterwegs mit dem Radio Tirol Verkehrsservice, präsentiert von römisch 40 ." Es folgen die Schlagzeilen.
Von ca. 13:34:37 bis ca. 13:34:45 wurde 1 Sponsorhinweis ( XXXX ) ausgestrahlt. Die Nettodauer betrug ca. 00:00:08. Die Sequenz hat folgenden Ablauf: Nach Verlesung der Verkehrsmeldungen erfolgt durch einen Sprecher und eine Sprecherin wechselnd folgende Ansage:Von ca. 13:34:37 bis ca. 13:34:45 wurde 1 Sponsorhinweis ( römisch 40 ) ausgestrahlt. Die Nettodauer betrug ca. 00:00:08. Die Sequenz hat folgenden Ablauf: Nach Verlesung der Verkehrsmeldungen erfolgt durch einen Sprecher und eine Sprecherin wechselnd folgende Ansage:
"Sicher unterwegs mit dem Radio Tirol Verkehrsservice, präsentiert von XXXX ." Es folgt die Signation zur Sendung "Hallo Tirol"."Sicher unterwegs mit dem Radio Tirol Verkehrsservice, präsentiert von römisch 40 ." Es folgt die Signation zur Sendung "Hallo Tirol".
Von ca. 15:16:06 bis ca. 15:16:12 wurde 1 Sponsorhinweis ( XXXX ;Von ca. 15:16:06 bis ca. 15:16:12 wurde 1 Sponsorhinweis ( römisch 40 ;
siehe oben 2.B.3) ausgestrahlt. Die Nettodauer betrug ca. 00:00:06.
Von ca. 15:19:35 bis ca. 15:19:40 wurde 1 Sponsorhinweis ( XXXX ;Von ca. 15:19:35 bis ca. 15:19:40 wurde 1 Sponsorhinweis ( römisch 40 ;
siehe oben 2.B.3) ausgestrahlt. Die Nettodauer betrug ca. 00:00:05.
Von ca. 15:41:41 bis ca. 15:41:49 wurde 1 Sponsorhinweis ( XXXX ;Von ca. 15:41:41 bis ca. 15:41:49 wurde 1 Sponsorhinweis ( römisch 40 ;
siehe oben 2.B.3) ausgestrahlt. Die Nettodauer betrug ca. 00:00:08.
Von ca. 15:45:01 bis ca. 15:45:11 wurde 1 Sponsorhinweis ( XXXX ;Von ca. 15:45:01 bis ca. 15:45:11 wurde 1 Sponsorhinweis ( römisch 40 ;
siehe oben 2.B.3) ausgestrahlt. Die Nettodauer betrug ca. 00:00:10.
Von ca. 16:08:21 bis ca. 16:08:27 wurde 1 Sponsorhinweis ( XXXX ;Von ca. 16:08:21 bis ca. 16:08:27 wurde 1 Sponsorhinweis ( römisch 40 ;
siehe oben 2.B.4) ausgestrahlt. Die Nettodauer betrug ca. 00:00:06.
Von ca. 16:11:51 bis ca. 16:11:57 wurde 1 Sponsorhinweis ( XXXX ;Von ca. 16:11:51 bis ca. 16:11:57 wurde 1 Sponsorhinweis ( römisch 40 ;
siehe oben 2.B.4) ausgestrahlt. Die Nettodauer betrug ca. 00:00:06.
Von ca. 16:59:23 bis ca. 16:59:53 wurde 1 Werbespot ( XXXX ) ausgestrahlt. Die Nettodauer betrug ca. 00:00:30.Von ca. 16:59:23 bis ca. 16:59:53 wurde 1 Werbespot ( römisch 40 ) ausgestrahlt. Die Nettodauer betrug ca. 00:00:30.
Von ca. 17:29:45 bis ca. 17:30:05 wurde. 1 Werbespot ( XXXX ) ausgestrahlt. Die Nettodauer betrug ca. 00:00:20.Von ca. 17:29:45 bis ca. 17:30:05 wurde. 1 Werbespot ( römisch 40 ) ausgestrahlt. Die Nettodauer betrug ca. 00:00:20.
Von ca. 17:56:52 bis ca. 17:57:06 wurde 1 Werbespot (ORF-Nachlese Edition Winterzeit) ausgestrahlt. Die Nettodauer betrug ca. 00:00:14. Der von einer Sprecherin gesprochene Spot hat folgenden Wortlaut: "Jetzt neu in der ORF-Nachlese Edition: Entdecken und genießen Sie Österreichs schönste Regionen. Winterwandern, Wellness und stimmungsvolles Brauchtum: Die ORF-Nachlese Edition Winterzeit. Jetzt neu in Ihrer Trafik."
Die Dauer der am 01.12.2015 ausgestrahlten Werbespots und Sponsorhinweise betrug daher in Summe ca. 00:07:14.
2. Inhalt der ORF-Nachlese Edition Winterzeit
Das vom Österreichischen Rundfunk herausgegebene Druckwerk ORF-Nachlese Edition Winterzeit hat einen Umfang von 84 Seiten und ist am 24.10.2015 erschienen. Es beinhaltet Artikel zu Wintersport- und Freizeitmöglichkeiten in den neun Bundesländern, zu Brauchtum und zu Adventmärkten sowie themenbezogene Werbeeinschaltungen.
Im Detail stellen sich die Inhalte in einer tabellarischen Übersicht wie folgt dar:
Lfd. Nr. 
Seite(n)
Inhalt
Angegebener "Sendehinweis"
1
1
Cover mit Hinweisen "Österreichs traumhafteste Regionen", "Die schönsten Adventmärkte", "Aktiv im Schnee (Rodelspaß, Langlaufen, Winterwandern u.v.m.)" sowie "Entspannung pur (Die besten Thermen, die schönsten Spas)"
2
2
Werbung
3
3
Editorial (allgemeine Bezugnahme auf die Inhalte der Ausgabe sowie Weihnachtswünsche der Redaktionsleiterin); Impressum
4
4-5
Inhaltsverzeichnis
5
6
Zwischeninhaltsverzeichnis zu den Seiten 7 bis 14
6
7
Artikel "Wintersport in der Großstadt"; Darstellung von drei Eislaufplätzen sowie von zwei Skipisten in Wien
"Radio Wien, ab 6.1.2016"
7
8-11
Artikel "Winterspaß vor der Tür"; Darstellung mehrerer Skigebiete im Mostvierte!, einschließlich Einkehrmöglichkeiten
"Harrys liabste Hütt'n, 29.8.2004, ORF 2"
8
12
Werbung
9
13
Artikel "Energie tanken im Naturparadies"; Darstellung des Elswanderns am Neusiedlersee, des Winterwanderns, der Möglichkeit zum Besuch von Adventmärkten sowie der XXXX(ca. 88 % der Seite)
"Harrys liabste Hütt'n, 5.9.2004, ORF 2"
10
13
Werbung (ca. 12 % der Seite)
11
14
Übersichtsseite "Brauchtum etc.""; drei kurze Artikel (Weihnachtsmarkt am Spittelberg, Traismauer Krippenspiel, Luziengang der burgenländischen Ungarn)
"Aktuelle Berichterstattüng in den ORF Radios"
12
15
Zwischeninhaltsverzeichnis zu den Seiten 16 bis 44
13
16-19
Artikel "Beim Christkind zu Hause"; Darstellung von jahreszeitbezogenen Angeboten in der Region Steyr (Wallfahrtsort Christkind], Weihnachtsmuseum, diverse Krippen(-ausstellungen), diverse Adventmärkte, Steyrer Schmiedeweihnacht, Steyrtal Museumsbahn, Adventkalenderdorf Steinbach) 
"Mein Adventradio, 21.12.2015, Radio OÖ"
14
20-21
Artikel "Wunderbare Winterweit"; Darstellung der Region XXXX, insbesondere des Skigebiets Dachstein West samt Einkehrmöglichkeiten und Pferdeschlittenfahrten, Schneewanderungen, der Gosauer Bergweihnacht, des Krampuslaufs in Bad Goisern sowie des "Meisteradvents" in Schloss Neuwildenstein Artikel "Wunderbare Winterweit"; Darstellung der Region römisch 40 , insbesondere des Skigebiets Dachstein West samt Einkehrmöglichkeiten und Pferdeschlittenfahrten, Schneewanderungen, der Gosauer Bergweihnacht, des Krampuslaufs in Bad Goisern sowie des "Meisteradvents" in Schloss Neuwildenstein 
"Harrys liabste Hütt'n, 22.1.2012, ORF 2"
Lfd. Nr. 
Seite(n)
Inhalt
Angegebener "Sendehinweis"
15
22-23
Artikel "Frohsinn an kalten Tagen"; Darstellung der Region Ausseerland - Salzkammergut (Skigebiete XXXX und XXXX, Loipen in Bad Mitterndorf, XXXX, Narzissen Bad Aussee, drei Rodelbahnen) Artikel "Frohsinn an kalten Tagen"; Darstellung der Region Ausseerland - Salzkammergut (Skigebiete römisch 40 und römisch 40 , Loipen in Bad Mitterndorf, römisch 40 , Narzissen Bad Aussee, drei Rodelbahnen) 
16
24
Artikel "Urlaubsglück im Schnee"; Darstellung der Region Fuschlsee mit Hinweisen auf das Langlaufdorf Faistenau, das Skigebiet XXXX einschließlich Veranstaltungshinweisen, sowie die Adventmärkte im Rahmen des "Advents der Dörfer"Artikel "Urlaubsglück im Schnee"; Darstellung der Region Fuschlsee mit Hinweisen auf das Langlaufdorf Faistenau, das Skigebiet römisch 40 einschließlich Veranstaltungshinweisen, sowie die Adventmärkte im Rahmen des "Advents der Dörfer"
17
25
Werbung
18
26
Artikel "Einfach nur gemütlich"; Zusammenfassung der auf den nachfolgenden beiden Seiten präsentierten Angebote (Naturpark Almenland; Jogiland- Waldheimat, Bad Waltersdorf)
19
27
Artikel "Vielfältig und unterhaltsam"; Darstellung des Naturparks Almenland (Loipenangebot, Gratis-Skifahren in Fladnitz, Wandermögiichkeiten und Tipps für Hütten zum Einkehren, Heublumenbad) 
"Steiermark heute, 13.3.2014, ORF 2" 
20
28
Artikel "Wintertage erlebnisreich gestalten" mit Informationen zur Region Joglland- Waldheimat (Skifahrmöglichkeiten, Joglland- Loipe, Schneeschuh-Wanderungen) sowie Artikel "Sprudelnde Lebensenergie" mit einer Vorstellung der Angebote der Therme XXXXArtikel "Wintertage erlebnisreich gestalten" mit Informationen zur Region Joglland- Waldheimat (Skifahrmöglichkeiten, Joglland- Loipe, Schneeschuh-Wanderungen) sowie Artikel "Sprudelnde Lebensenergie" mit einer Vorstellung der Angebote der Therme römisch 40 
21
29
Werbung
22
30-31
Artikel "Urlaubsregion Murtal"; Darstellung der Skigebiete XXXX (Langlaufzentrum, Rodeltaxi, Wander- und Einkehrmögiichkeiten sowie Möglichkeiten zum Tourengehen) und XXXX (Skiabfahrten, Skitouren und Langiaufen, Eisstockschäeßen und Kulinarik); weiters Hinweis auf das "Faschingsrennen" am 08.02.2016Artikel "Urlaubsregion Murtal"; Darstellung der Skigebiete römisch 40 (Langlaufzentrum, Rodeltaxi, Wander- und Einkehrmögiichkeiten sowie Möglichkeiten zum Tourengehen) und römisch 40 (Skiabfahrten, Skitouren und Langiaufen, Eisstockschäeßen und Kulinarik); weiters Hinweis auf das "Faschingsrennen" am 08.02.2016
"Radio Kärnten, 3.-9.2., ganztägig"
23
32-35
Artikel "Jede Menge Winterfreude"; Darstellung der Wintersport- und Freizeit- sowie Einkehrmöglichkeiten in den Regionen Naturpark Zirbitzkogei-Grebenzen, Steirische Krakau und Oberwöiz-Lachtal; Hinweis auf Winterwanderwege im Gebiet Murau- Kreischberg 
"Harrys liabste Hütt'n, 9.1.2011, ORF 2"
24
36-37
Artikel "Wohltuendes im Winter"; Darstellung des XXXX sowie der Freizeitmöglichkeiten in Bad Blumau (Spaziergänge und Museumsbesuch)Artikel "Wohltuendes im Winter"; Darstellung des römisch 40 sowie der Freizeitmöglichkeiten in Bad Blumau (Spaziergänge und Museumsbesuch)
"Radio Steiermark Frühschoppen, 20.12." 
Lfd. Nr. 
Seite(n)
Inhalt
Angegebener "Sendehinweis"
25
38-40
Artikel "Fröhliches Warten aufs Christkind"; Allgemeine Darstellung der Stadt Klagenfurt und Umgebung (Altstadt, Wappensaal, Architektur, Wallfahrtskirche Maria Saal, Gurk- Kraftwerk) sowie einzelner Angebote in der Winterzeit (Ausstellung im Museum moderner Kunst, Christkindlmarkt, Eislaufpiatz am Neuen Platz, Adventzauber am Schiff) 
"Aktuelle Berichterstattung in Radio Kärnten" 
26
41
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27
42-44
Artikel "Wintervergnügen ohne Grenzen"; Darstellung der Region Villach (Skigebiete XXXX und XXXX, Adventmarkt mit Krampuslauf, Schneeschuhwandern im Dreiländereck, auf der Gerlitzen Alpe und im Naturpark Dobratsch, Therme XXXX XXXX, Adventmarkt in der Altstadt, Ankunft des Christkinds am 20.12.) Artikel "Wintervergnügen ohne Grenzen"; Darstellung der Region Villach (Skigebiete römisch 40 und römisch 40 , Adventmarkt mit Krampuslauf, Schneeschuhwandern im Dreiländereck, auf der Gerlitzen Alpe und im Naturpark Dobratsch, Therme römisch 40 römisch 40 , Adventmarkt in der Altstadt, Ankunft des Christkinds am 20.12.) 
"Adventzeit, 27.11.2011, ORF 2"
28
45
Werbung
29
46-47
Übersichtsseite "Brauchtum etc."; zwei kurze Artikel (Kirchleintragen in Bad Eisenkappel, Christbaumtauchen in Gmunden); ca. 150 % der beiden Seiten
Auflistung "ORF Sendungen zum Thema": 1. Radio Oberösterreich, Mein Adventradio mit Hinweisen auf Sendungen von Adventmärkten an den vier Adventsonntagen von 14:00 bis 17:00 Uhr; 2. Beschreibung der "Ö3 Pistenbully Tour" samt Datumsangabe, wo die Ö3-DJs auf den Pisten präsent sein werden; 3. TV: Angabe von 3 Sendungen: "Advent in Vorarlberg, So., 20.12., 17.05 Uhr, ORF 2"; Magische Weihnachten, 13.12., 16.00 Uhr, ORF 2; Bergweihnacht mit XXXX, Do., 24.12., 20.15 Uhr, ORF 2 Auflistung "ORF Sendungen zum Thema": 1. Radio Oberösterreich, Mein Adventradio mit Hinweisen auf Sendungen von Adventmärkten an den vier Adventsonntagen von 14:00 bis 17:00 Uhr; 2. Beschreibung der "Ö3 Pistenbully Tour" samt Datumsangabe, wo die Ö3-DJs auf den Pisten präsent sein werden; 3. TV: Angabe von 3 Sendungen: "Advent in Vorarlberg, So., 20.12., 17.05 Uhr, ORF 2"; Magische Weihnachten, 13.12., 16.00 Uhr, ORF 2; Bergweihnacht mit römisch 40 , Do., 24.12., 20.15 Uhr, ORF 2 
30
47
Werbung (ca. 50 % der Seite)
31
48
Fortsetzung "Brauchtum etc." mit drei kurzen Artikeln (Glöcklerlauf in Ebensee; Lichtstafette aus Bethlehem; Edelschrotter Lichtmessgeiger) 
"Aktuelle Berichterstattung in den ORF Radios"
32
49
Zwischeninhaltsverzeichnis zu den Seiten 50 bis 77
33
50-52
Artikel "Wintermärchen pur"; Darstellung der Region Radstadt und Umgebung (Skischaukel XXXX, Loipenangebote, Rodelbahn Königslehen, Krippenpfad, Eisstockschießen, Therme XXXX, Radstädter Weihnachtswanderungen, Adventgarten) Artikel "Wintermärchen pur"; Darstellung der Region Radstadt und Umgebung (Skischaukel römisch 40 , Loipenangebote, Rodelbahn Königslehen, Krippenpfad, Eisstockschießen, Therme römisch 40 , Radstädter Weihnachtswanderungen, Adventgarten) 
"Adventzeit, 15.3.2013, ORF 2"
34
53
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Lfd. Nr. 
Seite(n)
Inhalt
Angegebener "Sendehinweis"
35
54-56
Artikel "Skispaß und Naturgenuss"; Darstellung der Region Großarltal (Skischaukel XXXX, XXXX, Einkehrmöglichkeiten, Skitourengehen, Schneeschuhwandern über Verein Berg-Gesund, Rodelbahn beim Hotel XXXX, Adventmarkt mit Krippenweg und Kinderangeboten) Artikel "Skispaß und Naturgenuss"; Darstellung der Region Großarltal (Skischaukel römisch 40 , römisch 40 , Einkehrmöglichkeiten, Skitourengehen, Schneeschuhwandern über Verein Berg-Gesund, Rodelbahn beim Hotel römisch 40 , Adventmarkt mit Krippenweg und Kinderangeboten) 
"Harrys liabste Hütt'n, 15.1.2006, ORF 2"
36
57
Werbung
37
58-59
Artikel "Zauberhaftes Schneevergnügen"; Darstellung der Region Mittersill-Hollersbach- Stuhlfelden (Skigebiet XXXX, XXXX, XXXX, XXXX, Angebot der Nationalpark-Ranger, Mittersiller Nationalpark Adventmarkt mit Kinderprogramm)Artikel "Zauberhaftes Schneevergnügen"; Darstellung der Region Mittersill-Hollersbach- Stuhlfelden (Skigebiet römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 , römisch 40 , Angebot der Nationalpark-Ranger, Mittersiller Nationalpark Adventmarkt mit Kinderprogramm)
"Harrys liabste Hütt'n, 1.7.2012, ORF 2"
38
60-65
Artikel "Zauber der Kitzbüheler Alpen"; Darstellung der Region St Johann in Trol/Oberndorf/Kirchdorf und Erpfendorf (Kaiserbachtalioipe, Langlaufzentrum Koasastadion, Schneewinkel Skigebiet, Kitzbüheler Alpen AllStarCard, Comeback2Ski für Wiedereinsteiger, Winterwanderungen im Kaiserbachtal, Einkehrmöglichkeiten, Schneeschuhwandern auf der Kas-Kreuz-Koasa-Tour, Naturrodelbahnen in Kirchdorf, Bacheralm, Erpfendorf, Oberndorf und St. Johann in Tirol, Pferdekutschenfahrt, Stefani- Pferdeschlittenrennen, Biathloncenter Lärchenhof) sowie diverse Veranstaltungshinweise in der Winterzeit
"Harrys liabste Hütt'n, 10.2.2006, ORF 2"
39
66-67
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40
68-71
Artikel "Abenteuer im Schnee"; Darstellung der Region Achensee (Schneeschuhwanderung am Achensee, Loipenangebot, Weihnachtsmarkt "Achensee Weihnacht", Sennhütte Falzthurn, Alpengasthof Falzthurn, Gasthof St. Hubertus, Museumsweihnacht in Maurach); ca. 50 % der Seiten 69-71 
"Harrys liabste Hütt'n, 6.2.2003, ORF 2"
41
69-71
Werbung (jeweils ca. 50 % der Seiten)
42
72-75
Artikel "Im Angesicht der Dreitausender"; Darstellung der Region Osttirol und der Winterangebote (Tourengehen im Villgrattental samt Einkehrmöglichkeiten, geführte Schneeschuhwanderungen mit den Rangern des Nationalparks Hohe Tauern, Langlaufen ohne Gepäck im Rahmen von "Transdolomiti", Skifahren im Defereggental); Buchtipp Skitourenführer Villgrattental
"Adventzeit, 4.12.2011, ORF 2"
43
76
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Lfd. Nr. 
Seite(n)
Inhalt
Angegebener "Sendehinweis"
44
77
Artikel "Wahres Skivergnügen"; Darstellung der Region Montafon und der Wintersportangebote (Abfahrt HochjochTotale, Silvretta Skisafari, Höhenloipen)
"Harrys liabste Hütt'n, 17.2.2006, ORF 2"
45
78
Übersichtsseite "Brauchtum etc."; drei kurze Artikel (Tresterer in Zell am See, Jungfrauenkrone/Schäppel der Montafoner Tracht; Sternsingeraktion in Österreich)
"Aktuelle Berichterstattung in den ORF Radios"
46
79
Werbung
47
80-82
Übersichtsseite "Adventmärkte"; Auflistung von insgesamt 59 Adventmärkten in allen neun Bundesländern samt Adressen und Öffnungszeiten; ca. 68 % der Seiten 80 und 81
48
80-81
Werbung (ca. 32 % der Seiten)
49
83-84
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 Der in der vorstehenden Tabelle angeführte "Sendehinweis" ist dabei (mit Ausnahme der Seiten 18 und 47) jeweils im unmittelbaren Bereich des Mittelfalzes des Heftes, meist in Zusammenhang mit dem Quellennachweis der Bilder, quer und in deutlich reduzierter Schriftgröße abgedruckt Um diesen Hinweis lesen zu können, muss das Heft mit entsprechendem Druck in der Mitte "auseinandergebogen" werden. [...]
Bei keinem der dargestellten Inhalte der ORF-Nachlese Edition Winterzeit erfolgt im Text eine über den dargestellten "Sendehinweis" (so vorhanden) hinausgehende inhaltliche Bezugnahme auf eine ORF-Sendung."
2.3.1. In der rechtlichen Beurteilung zu Spruchpunkt 1.A. betreffend die Unterlassung der eindeutigen akustischen Trennung der werblich gestalteten Sponsorhinweise für XXXX und XXXX vom vorangehenden Programm führt die belangte Behörde eingangs zunächst aus, dass diese Sponsorhinweise unstrittig als "werblich gestaltet" zu qualifizieren seien, weshalb diese nach der ständigen Rechtsprechung den Anforderungen an Werbung, insbesondere dem Trennungsgebot unterliegen würden. Die beschwerdeführende Partei sei der Ansicht, dass bei diesen gesponserten Sendungen dem Erfordernis der Kennzeichnung an ihrem Ende iSd § 17 Abs. 1 2 Satz ORF-G entsprochen worden sei, dies insbesondere deshalb, weil die Sendungen mit dem Titel bzw. mit ihrem expliziten Abschluss durch die Formulierungen "Radio Tirol Wetterservice" und "Sicher unterwegs mit dem Radio Tirol Verkehrsservice" enden würden und erst danach würde der - durch einen korrekt positionierten "Pling" getrennte - Sponsorhinweis erfolgen. Diese Sichtweise vermag nach Ansicht der belangten Behörde nicht zu überzeugen, seien doch werblich gestaltete Sponsorhinweise nach der ständigen Rechtsprechung in ihrer Gesamtheit vom redaktionellen Programm durch akustische Mittel eindeutig zu trennen. Eine passagenweise oder gar wortweise Trennung werblicher Elemente innerhalb des Sponsorhinweises sei unzulässig. Für die belangte Behörde bestehen die Sponsorhinweise in den vorliegenden Fällen jeweils aus für den durchschnittlichen Zuhörer als syntaktisch und inhaltlich zusammengehörend wahrgenommenen Aussagen mit dem Inhalt "Der Radio Tirol Wetterservice, präsentiert von XXXX, Ihr XXXX - XXXX" bzw. "Sicher unterwegs mit dem Radio Tirol Verkehrsservice, präsentiert von XXXX - der Bauträger aus dem Tiroler Oberland, schafft Deine persönlichen Wohnträume". Dass die Sponsoransagen als Einheit anzusehen seien, würde sich auch daraus ergeben, dass bei gedachtem Weglassen des ersten Teils der Ansagen völlig offen bleibe, ob sich die nachfolgende Ansage "präsentiert von ..." auf die vorangehende Sendung oder die nachfolgende Sendung beziehe. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass für die Erfüllung der Kennzeichnungsverpflichtung nach § 17 Abs. 1 Z 2 Satz 1 ORF-G unter Umständen die bloße Nennung des Namens des sponsernden Unternehmens genügen könnte, da dies eine bloße Mindestanforderung sei; wo der bloße Hinweis auf die Patronanzfirma nicht ausreiche, um eine entsprechende Information des Publikums sicherzustellen, sei eine ergänzende Information in vertretbarer Kürze zulässig. Daher hätte - so die belangte Behörde - das Trennmittel in Form des "Pling" nicht mitten im Satz (jeweils vor der Wortfolge "präsentiert von"), sondern an dessen Beginn ausgestrahlt werden müssen.2.3.1. In der rechtlichen Beurteilung zu Spruchpunkt 1.A. betreffend die Unterlassung der eindeutigen akustischen Trennung der werblich gestalteten Sponsorhinweise für römisch 40 und römisch 40 vom vorangehenden Programm führt die belangte Behörde eingangs zunächst aus, dass diese Sponsorhinweise unstrittig als "werblich gestaltet" zu qualifizieren seien, weshalb diese nach der ständigen Rechtsprechung den Anforderungen an Werbung, insbesondere dem Trennungsgebot unterliegen würden. Die beschwerdeführende Partei sei der Ansicht, dass bei diesen gesponserten Sendungen dem Erfordernis der Kennzeichnung an ihrem Ende iSd Paragraph 17, Absatz eins, 2 Satz ORF-G entsprochen worden sei, dies insbesondere deshalb, weil die Sendungen mit dem Titel bzw. mit ihrem expliziten Abschluss durch die Formulierungen "Radio Tirol Wetterservice" und "Sicher unterwegs mit dem Radio Tirol Verkehrsservice" enden würden und erst danach würde der - durch einen korrekt positionierten "Pling" getrennte - Sponsorhinweis erfolgen. Diese Sichtweise vermag nach Ansicht der belangten Behörde nicht zu überzeugen, seien doch werblich gestaltete Sponsorhinweise nach der ständigen Rechtsprechung in ihrer Gesamtheit vom redaktionellen Programm durch akustische Mittel eindeutig zu trennen. Eine passagenweise oder gar wortweise Trennung werblicher Elemente innerhalb des Sponsorhinweises sei unzulässig. Für die belangte Behörde bestehen die Sponsorhinweise in den vorliegenden Fällen jeweils aus für den durchschnittlichen Zuhörer als syntaktisch und inhaltlich zusammengehörend wahrgenommenen Aussagen mit dem Inhalt "Der Radio Tirol Wetterservice, präsentiert von römisch 40 , Ihr römisch 40 - XXXX" bzw. "Sicher unterwegs mit dem Radio Tirol Verkehrsservice, präsentiert von römisch 40 - der Bauträger aus dem Tiroler Oberland, schafft Deine persönlichen Wohnträume". Dass die Sponsoransagen als Einheit anzusehen seien, würde sich auch daraus ergeben, dass bei gedachtem Weglassen des ersten Teils der Ansagen völlig offen bleibe, ob sich die nachfolgende Ansage "präsentiert von ..." auf die vorangehende Sendung oder die nachfolgende Sendung beziehe. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass für die Erfüllung der Kennzeichnungsverpflichtung nach Paragraph 17, Absatz eins, Ziffer 2, Satz 1 ORF-G unter Umständen die bloße Nennung des Namens des sponsernden Unternehmens genügen könnte, da dies eine bloße Mindestanforderung sei; wo der bloße Hinweis auf die Patronanzfirma nicht ausreiche, um eine entsprechende Information des Publikums sicherzustellen, sei eine ergänzende Information in vertretbarer Kürze zulässig. Daher hätte - so die belangte Behörde - das Trennmittel in Form des "Pling" nicht mitten im Satz (jeweils vor der Wortfolge "präsentiert von"), sondern an dessen Beginn ausgestrahlt werden müssen.
2.3.2. Betreffend die unzulässigen Sponsorhinweise während der Sendungen "Radio Tirol am Vormittag" bzw. "Radio Tirol am Nachmittag" hinsichtlich der Sponsoren XXXX und XXXX (Spruchpunkt 1. B.) vertritt die belangte Behörde die Auffassung, dass sich die Sponsorhinweise nicht auf Sendungen, sondern auf bloße Sendungsteile (Beiträge) im Rahmen der genannten Sendungen beziehen.2.3.2. Betreffend die unzulässigen Sponsorhinweise während der Sendungen "Radio Tirol am Vormittag" bzw. "Radio Tirol am Nachmittag" hinsichtlich der Sponsoren römisch 40 und römisch 40 (Spruchpunkt 1. B.) vertritt die belangte Behörde die Auffassung, dass sich die Sponsorhinweise nicht auf Sendungen, sondern auf bloße Sendungsteile (Beiträge) im Rahmen der genannten Sendungen beziehen.
Dieser Sichtweise sei die beschwerdeführende Partei in ihrer Stellungnahme vom 12.01.2016 damit entgegengetreten, dass das XXXX Sponsor einzelner Sendungen der Sendereihe "G'sund bleiben" sei. Im Rahmen eines Schwerpunktta