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ÜbersichtSt. GallenkirchVerordnungen (Gemeinderecht)

Verordnung über die Festlegung eines Kanaleinzugsgebietes

St. Gallenkirch · Verordnungen St. Gallenkirch · 01.03.2025

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Gemeinde St. Gallenkirch
Bezirk Bludenz
6791 St. Gallenkirch

St. Gallenkirch, 21.12.2018

VERORDNUNG

der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch vom 21.12.2018 über die Festlegung eines Kanaleinzugbereiches.

Aufgrund des 83 Abs. 1 und 2 Kanalisationsgesetz, LGBI.Nr. 5/1989 in der Fassung LGBI.Nr.

34/2018, in Verbindung mit 82 der Kanalordnung der Gemeinde St. Gallenkirch vom 20.12.2018 wird der Einzugsbereich der Sammelkanäle entsprechend der zeichnerischen Darstellung im angeschlossenen Plan Nr. EB1 vom 29.10.2018 des Ingenieurbüro Fischer & Herda Ziviltechniker GmbH, Hohenems, mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde St. Gallenkirch vom 20.12.2018 durch Verordnung festgelegt.

Für die Gemeinde St. Gallenkirch

An]

ripsser Yan

Diese Kundmachung wurde

an der Amtstafel angeschlagen am
21.12.2018
von der Amtstafel abgenommen am

Ergeht nachrichtlich an:

Bezirkshauptmannschaft Bludenz

6700 Bludenz, Schloss-Gayenhofplatz 2

gem. $ 84 Gemeindegesetz, LGBI.Nr. 40/1985 idgF

Kanaleinzugsbereich, Gemeinde St. Gallenkirch 1/1