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6. Sitzung der Gemeindevertretung
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Fundstellen
Raumplanung / Umwidmung
- … Markus Köfel, Michael Saler und Peter Mangeng TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der 5. Niederschrift der Gemeindevertretung vom 17. März 2021 2. Änderungen des Flächenwidmungsplanes a) Carina Wittwer, Luttweg 16 und Petra Wachter, Luttweg 18 b) Hannes Bitschnau, Außerböden 12 3. Resolution der Gemeinde Bartholomäberg zum …
- … vom 17. März 2021 wird nachdem keine Einwendungen erhoben werden vom Vorsitzenden für genehmigt erklärt. Seite | 1 Gemeinde Bartholomäberg 2. Änderung des Flächenwidmungsplanes a) Carina Wittwer, Luttweg 16 und Petra Wachter, Luttweg 18 Bürgermeister Martin Vallaster berichtet, dass der bereits in der 5. Gemeindevertretungssitzung …
- … Wachter, Luttweg 18 Bürgermeister Martin Vallaster berichtet, dass der bereits in der 5. Gemeindevertretungssitzung beschlos- sene Änderungsentwurf des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Bartholomäberg im Bereich der GST- NR 420/5 zurückgezogen werden muss, da es neue Grundlagen gibt. Frau Carina Wachter möchte beim …
- … Michael Kaufmann, MSc, vom Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Raumplanung und Baurecht (VII a), gehalten und folgender Ände- rungsvorschlag des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Bartholomäberg erarbeitet: Es sollen Teilflächen des Grundstückes mit der GST-NR 420/3 KG Bartholomäberg, im Ausmaß von 151,7 m? von …
Verkauf / Erwerb / Versteigerung
- … Hannes Bitschnau, Außerböden 12 3. Resolution der Gemeinde Bartholomäberg zum Volksabstimmungsverfahren in den Gemeinden 4. Anwesen Beck - Beratung wegen Versteigerung 5. Berichte 6. Allfälliges 1. Genehmigung der Niederschrift der 5. Gemeindevertretungssitzung vom 17.03.2021 Die Niederschrift der 5. Sitzung der …
- … ist, 380 Unterstützungserklärungen von Wahlbe- rechtigten benötigt, um eine Volksabstimmung durchführen zu können. . Anwesen Beck - Beratung wegen Versteigerung Wie bereits schon in einer vorangegangen Sitzung berichtet, steht nun die Versteigerung der Liegenschaft Beck am 19.05.2021 an. In der letzten …
- … Ka In dieser hat Herr DI Falch gemeint, dass es sehr im Rahmen einer aktiven Bodenpolitik wichtig wäre, dass sich die Gemeinde um diese Liegenschaft im Versteigerungsverfahren bemüht. Der Schätzpreis der Liegenschaft liegt bei ca. € 400.000,-, der zu zahlende Preis wird wohl höher liegen. Wichtig wird jedoch sein, ein …
- … sein, warum mehr als das Schätzgut- achten bezahlt wird. Wichtig ist, dass es raumplanerisch sehr gut erklärbar ist. Bürgermeister Martin meint, dass zur Versteigerung ein Gemeindevorstandsmitglied als 2. Person mit zur Ver- steigerung gehen sollte. Er schlägt vor, dass der Gemeindevorstand in einer Sitzung den …
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Gemeinde Bartholomäberg Luttweg 1, 6781 Bartholomäberg
Tel 05556 73114-0, Fax DW 6
gemeinde@bartholomaeberg.at
DVR 0432270
UID-Nr. ATU45805703
Sachbearbeiter:
Markus Rudigier, MAS
05556/73114-15
markus.rudigier@bartholomaeberg.at
Bartholomäberg, am 25.05.2021
NIEDERSCHRIFT
über die am Dienstag, den 04. Mai 2021 um 20 Uhr
abgehaltene 06. Sitzung der Gemeindevertretung Bartholomäberg im Gemeindesaal Bartholomäberg
Anwesend: Bgm. Martin Vallaster, Vize Bgm. und GR Georg Stampfer, GR Ing. Matthias Vallaster, Kleopatra Loretz, Hannes Rudigier, Andreas Zudrell, Marcus Wachter, Hubert Bitschnau, DI Andreas Walter, Gerhard Dobler, Karl Fladerer, Sieglinde Mattle, Andreas Bitschnau, Christian Gassner, Johannes Bitschnau, Lukas Kopf und Markus Rudigier, MAS als Schriftführer
Entschuldigt: GR Oswald Ganahl, GR Dipl. Bmstr. Helmut Salzgeber, GR Ing. Manfred Bitschnau, MSc, Manuel Bitschnau MBA, Andrea Bickel, Markus Köfel, Michael Saler und Peter Mangeng
TAGESORDNUNG
- 1. Genehmigung der 5. Niederschrift der Gemeindevertretung vom 17. März 2021
- 2. Änderungen des Flächenwidmungsplanes
a) Carina Wittwer, Luttweg 16 und Petra Wachter, Luttweg 18
b) Hannes Bitschnau, Außerböden 12
- 3. Resolution der Gemeinde Bartholomäberg zum Volksabstimmungsverfahren in den Gemeinden
- 4. Anwesen Beck - Beratung wegen Versteigerung
5. Berichte
6. Allfälliges
1. Genehmigung der Niederschrift der 5. Gemeindevertretungssitzung vom 17.03.2021 Die Niederschrift der 5. Sitzung der Gemeindevertretung Bartholomäberg vom 17. März 2021 wird nachdem keine Einwendungen erhoben werden vom Vorsitzenden für genehmigt erklärt.
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Gemeinde Bartholomäberg
- 2. Änderung des Flächenwidmungsplanes
- a) Carina Wittwer, Luttweg 16 und Petra Wachter, Luttweg 18 Bürgermeister Martin Vallaster berichtet, dass der bereits in der 5. Gemeindevertretungssitzung beschlos- sene Änderungsentwurf des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Bartholomäberg im Bereich der GST- NR 420/5 zurückgezogen werden muss, da es neue Grundlagen gibt.
Frau Carina Wachter möchte beim elterlichen Wohnhaus, welches sich nun in ihrem Besitz befindet, einen Umbau tätigen. Ursprünglich war geplant, dass Frau Carina Wittwer die Hofübernehmerin der Landwirt- schaft wird und daher der rotorange Punkt durch Familie Wachter (Schwester von Carina Wittwer), zur Er- richtung eines Einfamilienwohnhauses auf der GST-NR 420/4 verwendet wurde. Nun hat aber die Familie Wachter den elterlichen Bauernhof von Josef und Margret Keßler übernommen.
Zur endgültigen Klärung der Situation wurde Rücksprache mit Herrn Michael Kaufmann, MSc, vom Amt der Vorarlberger Landesregierung, Abteilung Raumplanung und Baurecht (VII a), gehalten und folgender Ände- rungsvorschlag des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Bartholomäberg erarbeitet:
Es sollen Teilflächen des Grundstückes mit der GST-NR 420/3 KG Bartholomäberg, im Ausmaß von 151,7 m?
von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Verkehrsfläche-Straße gem. $ 19 RPG sowie 34 m? von Verkehrsflä- che-Straße gem. $ 19 RPG in Freifläche-Landwirtschaftsgebiet und Teilflächen der GST-NR 420/4, KG Bar- tholomäberg, im Ausmaß von 600 m? von Baufläche-Wohngebiet Roter Punkt in Baufläche-Wohngebiet und 155,5 m? von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Baufläche-Wohngebiet sowie Teilflächen der GST-NR 420/5 im Ausmaß von 585 m? von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Baufläche-Wohngebiet umgewidmet werden.
Die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung Bartholomäberg beschließen einstimmig die im Ent- wurf auf Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Bartholomäberg dargestellten Teilflächen in oben genanntem Ausmaß umzuwidmen.
b) Hannes Bitschnau, Außerböden 12
Bürgermeister Martin Vallaster berichtet, dass der Entwurf der Flächenwidmungsplanänderung von Hannes Bitschnau, betreffend der Umwidmung der Teilfläche der GST-NR 1629 (44,3 m?) von Forstwirtschaftlich genutzter Fläche (Wald) in Baufläche-Wohngebiet und eine Teilfläche der GST-NR 1630/2 (148,8 m?) von Freifläche-Freihaltegebiet in Baufläche-Wohngebiet, fristgerecht kundgemacht und die betroffenen Par- teien mittels RSb Brief informiert wurden.
Die Kundmachung samt Plänen wurde auf der Homepage der Gemeinde sowie an der Amtstafel in der Zeit vom 24.03.2021 bis 29.04.2021 ersichtlich gemacht und lag zur Einsicht im Gemeindeamt auf.
Die Mitglieder der Gemeindevertretung beschließen einstimmig die Änderungen des Flächenwidmungspla- nes der Gemeinde Bartholomäberg. Es werden 44,35 m? von Forstwirtschaftlich genutzter Fläche (Wald) in Baufläche-Wohngebiet und 148,8 m? von Freifläche-Freihaltegebiet in Baufläche-Wohngebiet umgewidmet.
3. Resolution der Gemeinde Bartholomäberg zum Volksabstimmungsverfahren in den Gemeinden Bürgermeister Martin Vallaster erörtert die Resolution. Wie ihr sicherlich den Medien entnommen habt, hat der Oberste Gerichtshof den Entschluss des Volksbegehrens von Ludesch aufgehoben. Aus diesem Grund hat eine Gruppe von Bürgern aus verschiedenen Gemeinden Anträge in 35 Gemeinden eingebracht, dass eine Volksabstimmung betreffend Volksabstimmungsverfahren durchgeführt werden soll.
Laut $ 58 des Landes-Volksabstimmungsgesetzes, Volksabstimmung nach dem Gemeindegesetz, darf ein An- trag auf Einleitung des Verfahrens für ein Volksbegehren jeweils nur ein einziges genau bezeichnendes Begeh- ren enthalten. Der Antrag kann begründet werden. Ein Antragsberechtigter ist als Bevollmächtigter und ein weiterer als Stellvertreter namhaft zu machen. Im Übrigen hat der Antrag dem in der Anlage 2 dargestellten Muster zu entsprechen und ist vom Bevollmächtigten und seinem Stellvertreter zu unterschreiben.
Um diesen Antrag zu überprüfen und darüber abzustimmen, ob der Antrag zulässig ist oder nicht, wurde die Gemeindewahlbehörde auf den 06.04.2021 eingeladen.
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Gemeinde Bartholomäberg
Nachdem es sehr viele Diskussionen in Bezug auf die Richtigkeit des Antrages in den Vorarlberger Gemeinden gab, wurde seitens des Gemeindeverbandes ein Resolutionsentwurf erarbeitet und den Gemeinden zur Verfü- gung gestellt.
Dieser Resolutionsentwurf liegt nun heute zur Abstimmung vor.
In der darauf folgenden Diskussion wird von mehreren Gemeindevertretungsmitgliedern die Richtigkeit hinter- fragt. Ist es wirklich möglich, dass zwei Personen eine Volksabstimmung verlangen können? Führt das dann nicht dazu, dass alles hinterfragt wird?
Mathias Vallaster meint, das Bundesgesetz sagt klar, dass ein Volksbegehren, Volksabstimmung und eine Volks- befragung unter den jeweils rechtlichen Rahmenbedingungen gemacht werden kann.
Kleopatra Loretz meint, dass der Resolutionsantrag geändert, bzw. mit ein paar Punkten erweitert werden und dieser Punkt auf die nächste Sitzung verschoben werden soll. Nach einer sehr rege geführten Diskussion be- schließen die Mitglieder der Gemeindevertretung Bartholomäberg, diesen Punkt in der nächsten Gemeinde- vertretungssitzung zu behandeln.
Der gesamte Schriftverkehr (Antrag, Schreiben Gemeindeverband, Einladung Gemeindewahlbehörde, Rückzug des Antrages sowie der Resolutionsentwurf) werden dem Protokoll beigefügt.
Auszug aus dem Landes-Volksabstimmungsgesetzes:
8 60) Entscheidung über die Zulässigkeit des Antrages
(1) Die Gemeindewahlbehörde hat über die Zulässigkeit des Antrages auf Durchführung einer Volksabstim- mung ohne unnötigen Aufschub, spätestens innerhalb von vier Wochen nach Überreichung zu entscheiden.
Der Antrag ist für zulässig zu erklären, wenn das Verlangen nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes zulässig ist, der begehrte Akt übergeordnetem Recht nicht offensichtlich widerspricht und die Voraussetzun- gen der $8 58 und 59 erfüllt sind. Andernfalls ist der Antrag für unzulässig zu erklären. Der Bescheid ist dem Bevollmächtigten zu eigenen Handen zuzustellen.
(2) Wenn der Antrag nach Abs. 1 für zulässig erklärt wird, ist in der Entscheidung eine Frist von zehn Wochen festzusetzen, innerhalb welcher die von den Antragsberechtigten unterschriebenen Unterstützungserklärun- gen ($ 61 Abs. 3) samt der Bestätigung des Bürgermeisters ($ 61 Abs. 4) vom Bevollmächtigten der Gemeinde- wahlbehörde vorgelegt werden können. Die Frist ist so festzusetzen, dass sie spätestens zwei Wochen nach der Entscheidung beginnt.
(3) Wenn der Antrag nach Abs. 1 für zulässig erklärt wird, hat die Gemeindewahlbehörde dem Bürgermeister eine Ausfertigung der Entscheidung nach Abs. 1 sowie des Antrages samt einer allfälligen
Begründung zu übermitteln. Der Bürgermeister hat den Text des Antrages auf Durchführung einer Volksabstimmung samt einer allfälligen Begründung im Gemeindeamt während der ersten acht Wochen
der nach Abs. 2 festgesetzten Frist aufzulegen und den Antragsberechtigten zumindest während der für
den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden Gelegenheit zur Einsicht und Abschriftnahme zu geben.
*) Fassung LGBI.Nr. 1/1999, 44/2013, 21/2014, 34/2018
$& 61) Unterstützungserklärungen
(1) Der Antrag auf Durchführung einer Volksabstimmung muss mindestens von einer Zahl an Stimmberechtig- ten ($ 2 Abs. 3) der Gemeinde unterstützt werden, die wie folgt zu ermitteln ist:
a) für die ersten bis zu 1.500 Stimmberechtigten: 20 % davon;
zuzüglich
b) für die nächsten bis zu 1.500 Stimmberechtigten: 15 % davon;
zuzüglich
c) für die darüber hinausgehende Anzahl von Stimmberechtigten:
10 % davon.
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Gemeinde Bartholomäberg
(2) Die Stimmberechtigten müssen im Zeitpunkt der Entscheidung über die Zulässigkeit gemäß 5 60 in die Wählerkartei aufgenommen sein.
(3) Die Unterstützungserklärungen haben dem in der Anlage 7 dargestellten Muster zu entsprechen.
Sie sind nur gültig, wenn sie innerhalb der ersten acht Wochen der nach 8 60 Abs. 2 festgesetzten Frist unterschrieben wurden.
(4) Der Bürgermeister hat innerhalb von zwei Wochen auf der Unterstützungserklärung zu bestätigen, dass
- a) die Unterstützungserklärung während der ersten acht Wochen der nach 8 60 Abs. 2 festgesetzten Frist eingelangt ist,
- b) die in der Unterstützungserklärung genannte Person antragsberechtigt ist und
- c) die Unterstützungserklärung nicht von einer Person stammt, die bereits eine Unterstützungserklärung abgegeben hat.
Diese Bestätigung ist nur zu erteilen, wenn die Unterstützungserklärung alle im Formular nach Abs. 3 verlang- ten Angaben und die Unterschrift des Antragsberechtigten, die während der ersten acht Wochen er nach 8 60 Abs. 2 festgesetzten Frist zu erfolgen hat, enthält. Die Ausstellung der Bestätigung ist in der Wählerkartei an- zumerken. Die bestätigten Unterstützungserklärungen sind dem Bevollmächtigten auszufolgen.
(5) Der Bürgermeister hat jedem Antragsberechtigten auf Verlangen die Anzahl der zu einem bestimmten Zeitpunkt in die Wählerkartei aufgenommenen Stimmberechtigten bekannt zu geben.
*) Fassung LGBI.Nr. 37/1994, 1/1999, 23/2008, 3/2012, 21/2014
$ 62*) Entscheidung über die Durchführung
(1) Die Gemeindewahlbehörde hat zu entscheiden, dass eine Volksabstimmung durchzuführen ist, wenn der Bevollmächtigte innerhalb der nach 8 60 Abs. 2 festgesetzten Frist die erforderliche Anzahl von Unterstüt- zungserklärungen samt der Bestätigung des Bürgermeisters vorlegt. Andernfalls ist der Antrag auf Durchfüh- rung einer Volksabstimmung abzuweisen. Die Entscheidung der Gemeindewahlbehörde hat spätestens inner- halb von zwei Wochen nach Vorlage der Unterstützungserklärungen zu erfolgen.
(2) Wenn infolge der Ungültigkeit von Unterstützungserklärungen die erforderliche Anzahl von Unterstüt- zungserklärungen nicht erreicht wird, hat die Gemeindewahlbehörde den Bevollmächtigten und den Bürger- meister zu verständigen. Der Bürgermeister hat in der Wählerkartei bei den betroffenen Antragsberechtigten die Anmerkung über die Ausstellung der Bestätigung zu löschen. Der Bevollmächtigte kann innerhalb eines Monats nach der Verständigung neue Unterstützungserklärungen derselben Personen samt der Bestätigung des Bürgermeisters vorlegen.
(3) Der Bescheid der Gemeindewahlbehörde ist dem Bevollmächtigten zu eigenen Handen zuzustellen.
4) Wenn zwei oder mehreren Anträgen mit einem gleichartigen Verlangen stattgegeben wird, kann die Ge- meindewahlbehörde mit Zustimmung der Bevollmächtigten die verschiedenen Anträge zu einem einzigen zu- sammenfassen. In diesem Fall kommt jedem Antragsberechtigten, welcher in den einzelnen Anträgen als Be- vollmächtigter namhaft gemacht wurde, die Rechtsstellung eines Bevollmächtigten zu.
*) Fassung LGBI.Nr. 1/1999, 44/2013, 21/2014, 34/2018
Bei der Bürgermeister- und Gemeindevertretungswahl 2020 hatten wir 1898 Wahlberechtigte. Wenn wir die- sen Stand her nehmen müssten Ofür die ersten 1500 Wahlberechtigen 20%, das sind 300 Wahlberechtigte, zuzüglich für die nächsten 398, 15 % das sind 59,7 aufgerundet 60 wahlberechtigte sein. Somit würden, wenn ein Antrag auf eine Volksabstimmung eingeht und zulässig ist, 380 Unterstützungserklärungen von Wahlbe- rechtigten benötigt, um eine Volksabstimmung durchführen zu können.
. Anwesen Beck - Beratung wegen Versteigerung
Wie bereits schon in einer vorangegangen Sitzung berichtet, steht nun die Versteigerung der Liegenschaft Beck am 19.05.2021 an. In der letzten Gemeindevorstandssitzung haben die Gemeinderäte vorgeschlagen, dass hier mitgesteigert werden soll. Zur Abklärung der räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten gab es mit Bürgermeister Martin Vallaster, DI Andreas Walter, Michael Battlogg und Andreas Falch eine Besprechung.
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Gemeinde Bartholomäberg Ka
In dieser hat Herr DI Falch gemeint, dass es sehr im Rahmen einer aktiven Bodenpolitik wichtig wäre, dass sich die Gemeinde um diese Liegenschaft im Versteigerungsverfahren bemüht.
Der Schätzpreis der Liegenschaft liegt bei ca. € 400.000,-, der zu zahlende Preis wird wohl höher liegen. Wichtig wird jedoch sein, ein maximales Gebot festzulegen. Johannes Bitschnau meint, dass es mehrere Bieter gibt, wie man hört. Andreas Bitschnau meint, dass die Grundverkehrskommission bei überhöhten Preisen, oder wenn es kein Landwirt kauft, den Kauf auch ablehnen kann. Es muss gut erklärbar sein, warum mehr als das Schätzgut- achten bezahlt wird. Wichtig ist, dass es raumplanerisch sehr gut erklärbar ist.
Bürgermeister Martin meint, dass zur Versteigerung ein Gemeindevorstandsmitglied als 2. Person mit zur Ver- steigerung gehen sollte. Er schlägt vor, dass der Gemeindevorstand in einer Sitzung den Höchstbetrag für die Ersteigerung des Anwesens Beck kurz vor der Versteigerung festlegen soll.
Die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung Bartholomäberg, beauftragen den Gemeindevorstand einstimmig mit der Festlegung des Höchstbetrages für die Versteigerung. Weiters erteilen sie dem Bürgermeis- ter den Auftrag einstimmig, bei der Versteigerung mitzubieten.
. Berichte
Bürgermeister Martin Vallaster berichtet, dass Ingrid Salzmann nach 18 Jahren als Raumpflegerin in der Poly- technischen Schule Montafon in Gantschier nun in den Ruhestand getreten ist. Weiters ist nun auch unsere langjährige Kindergartenleiterin Juliane Pösel in Penison. Sie war mehr als dreißig Jahre Leiterin des Kindergar- tens in Gantschier und war bei der Gemeinde Bartholomäberg 38 Jahre als Kindergartenpädagogin beschäftigt.
Wir möchten uns bei beiden Mitarbeiterinnen für die geleistete Arbeit recht herzlich bedanken und wünschen ihnen im neuen Lebensabschnitt alles Gute.
Die Generalversammlung des Vereines Nahversorgung und dörfliche Lebensqualität fand bei Harald und Doris Bitschnau am Luttweg statt. Vertreter aus mehr als 20 Gemeinden aus allen Landesteilen nahmen daran teil.
Bischof Benno Elbs war zu Besuch im Haus St. Anna in Bartholomäberg. Er besuchte alle Bewohnerinnen und Bewohner und überreichte ihnen sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein geweihtes Holzkreuz vom Sunnahof. Sein Besuch war für das Haus und alle Menschen, die dort wohnen und arbeiten, eine besondere Ehre.
Die Landschaftsreinigung wurde in Teilen des Gemeindegebietes auch schon durchgeführt. In den Ortsteilen Gantschier und Außerböden ist die Flurreinigung bereits abgeschlossen.
Das Land Vorarlberg hat den Nachtragsvoranschlag und die damit verbundene Darlehensaufnahme für den Grundstückserwerb in Gantschier bereits genehmigt.
Das Ehepaar Jakob und Inge Lang feierte ihre Diamantene Hochzeit bei bester Gesundheit. Nach einer langen Unterbrechung fand coronabedingt erstmals wieder ein Fest im familiären Kreis in einem Restaurant statt.
. Allfälliges
Bürgermeister Martin Vallaster berichtet auf Anfrage von Gerhard Dobler, dass es vom Land Vorarlberg das Bestreben gibt, die Genehmigungen von 2 und 3 Kammerkläranlagen mit Ende 2021 auslaufen zu lassen. Es wird beim Stand Montafon in der Kalenderwoche 19 eine Standessitzung geben, in der eine Resolution an das Land beschlossen werden soll. Dieses Thema darf in der nächsten Zeit sicherlich nicht aufgegriffen werden, da die Menschen durch Corona mehr als genug Probleme haben und gerade viele Bürgerinnen und Bürger in Bar- tholomäberg und anderen Hangregionen betroffen wären.
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Gemeinde Bartholomäberg
Marcus Wachter berichtet, dass nach der letzten Wassernetzspülung das Wasser wieder total rostig war. Das Problem kommt immer nach der Spülung oder nach einem Rohrbruch, so wie letzte Woche.
Georg Stampfer berichtet ebenfalls, dass das Wasser nach dem Rohrbruch sehr rostig war. Auch die Häuser am Lärchenweg waren sehr betroffen. Die Mitglieder der Gemeindevertretung bitten darum, dass künftig solche Schreiben wie die geplante Neuregelung für die Abwasserentsorgung nach Eingang bei der Gemeindeverwal- tung per E-Mail auch an sie gesendet werden, damit sie auf dem Laufenden sind.
Ende: 21.30 Uhr
{Martin Vallaster, Bürgermeister) (Markus Rudigier, MAS, Schriftführer)
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