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7. Sitzung der Gemeindevertretung
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Fundstellen
Raumplanung / Umwidmung
- … Hubert Bitschnau und Christian Gassner TAGESORDNUNG . Genehmigung der Niederschrift der 6. Sitzung der Gemeindevertretung vom 4. Mai 2021 . Änderungen des Flächenwidmungsplanes a) Carina Wittwer, Luttweg 16, und Petra Wachter, Luttweg 18 b) Funkstation der Vorarlberger Illwerke, Luttweg . Resolution der Gemeinde Bartholomäberg zum …
- … Vallaster begrüßt die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung Bartholomäberg und bittet sie, die Tagesordnung wie folgt zu ändern: Bei Punkt 2, Änderung des Flächenwidmungsplanes, soll der Punkt c) Hannes Bitschnau, Außerböden 12, endgül- tiger Beschluss Festlegung Baunutzungszahl sowie Punkt d) Wilhelm Bitschnau, Jetzmunt 8, …
- … c) Hannes Bitschnau, Außerböden 12, endgül- tiger Beschluss Festlegung Baunutzungszahl sowie Punkt d) Wilhelm Bitschnau, Jetzmunt 8, Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Bartholomäberg mit aufgenommen werden. Bei Punkt 4, Verordnungen, müssen folgende Punkte von der Tagesordnung gestrichen werden: a) …
- … die Änderung der Tagesordnung. TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift der 6. Sitzung der Gemeindevertretung vom 4. Mai 2021 2. Änderungen des Flächenwidmungsplanes b) Carina Wittwer, Luttweg 16, und Petra Wachter, Luttweg 18 c) Funkstation der Vorarlberger Illwerke, Luttweg d) Hannes Bitschnau, Außerböden 12, …
Verkauf / Erwerb / Versteigerung
- … soll bis im Frühjahr 2022 fertiggestellt sein. Seite | 7 Gemeinde Bartholomäberg 8. Allfälliges Bürgermeister Martin Vallaster berichtet von der Versteigerung des Anwesens Beck. Es wurden alle Gebote der Gemeinde abgelehnt, da ein Formalfehler unterlaufen ist. Die Gemeindevertretung hätte das Budget (Höchstgebot) …
- … unterlaufen ist. Die Gemeindevertretung hätte das Budget (Höchstgebot) festlegen müssen und nicht der Gemeindevorstand. Matthias Vallaster war mit auf der Versteigerung und Johannes Bitschnau war als Zuschauer ebenfalls anwe- send. Nach der Versteigerung habe ich Markus Rudigier angerufen und gebeten, den Sachverhalt beim …
- … 73 803,54 111905,12 Seite | 9 3313 Einzahlungen au: der Gemeinde Bartholomäberg Darstellung des Finanzierungs- u Finanzierungshaushalt hählungen au: der Veräußerung von Grundstücken räußerung von Gebäuden und Bauen 3314 Einzahlungen aus der Veräußerung von Anlagen. Fahrzeugen. Maschinen 3315 Einzahlungen aus der Veräußerung …
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Gemeinde Bartholomäberg Luttweg 1, 6781 Bartholomäberg
Tel 05556 73114-0, Fax DW 6
gemeinde@bartholomaeberg.at
DVR 0432270
UID-Nr. ATU45805703
Sachbearbeiter:
Markus Rudigier, MAS
205556/73114-15
markus.rudigier@bartholomaeberg.at
Bartholomäberg, am 29.06.2021
NIEDERSCHRIFT
über die am Mittwoch, den 23. Juni 2021 um 19.30 Uhr
abgehaltene 07. Sitzung der Gemeindevertretung Bartholomäberg im Gemeindesaal Bartholomäberg
Anwesend: Bgm. Martin Vallaster, Vize Bgm. und GR Georg Stampfer, GR Ing. Matthias Vallaster, Kleopatra Loretz, Hannes Rudigier, DI Andreas Walter, Gerhard Dobler, Karl Fladerer, Markus Köfel, Sieg- linde Mattle, Andreas Bitschnau, Walter Fritz, Michael Saler, Johannes Bitschnau, Mag. Edgar Palm als Finanzexperte, Dagmar Braun von der Gemeinde Kassa und Markus Rudigier, MAS als Schrift- führer
Entschuldigt: GR Oswald Ganahl, GR Dipl. Bmstr. Helmut Salzgeber, GR Ing. Manfred Bitschnau, MSc, Manuel
Bitschnau MBA, Andreas Zudrell, Marcus Wachter, Andrea Bickel, Hubert Bitschnau und Christian
Gassner
TAGESORDNUNG
. Genehmigung der Niederschrift der 6. Sitzung der Gemeindevertretung vom 4. Mai 2021
. Änderungen des Flächenwidmungsplanes
a) Carina Wittwer, Luttweg 16, und Petra Wachter, Luttweg 18
b) Funkstation der Vorarlberger Illwerke, Luttweg
. Resolution der Gemeinde Bartholomäberg zum Volksabstimmungsverfahren
. Verordnungen
a) Zweitwohnsitzabgabe - Aufhebung der jetzigen Verordnung mit Genehmigung der neuen Verordnung
b) Gästetaxe - Aufhebung der jetzigen Verordnung mit Genehmigung der neuen Verordnung
c) Kanalordnung und Kanalgebührenverordnung — Aufhebung der jetzigen Verordnungen mit Genehmigung der neuen Verordnungen
. Beschluss der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Bartholomäberg für das Jahr 2020
. Rechnungsabschluss der Gemeinde Bartholomäberg
a) Bericht des Prüfungsausschusses
b) Feststellung des Rechnungsabschlusses
c) Voranschlagsvergleichsrechnungen - Begründung wesentlicher Abweichungen
d) Festlegung des Stichtages für die Erstellung des Rechnungsabschlusses
. Berichte
. Allfälliges
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Gemeinde Bartholomäberg
Bürgermeister Martin Vallaster begrüßt die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung Bartholomäberg und bittet sie, die Tagesordnung wie folgt zu ändern:
Bei Punkt 2, Änderung des Flächenwidmungsplanes, soll der Punkt c) Hannes Bitschnau, Außerböden 12, endgül- tiger Beschluss Festlegung Baunutzungszahl sowie Punkt d) Wilhelm Bitschnau, Jetzmunt 8, Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Bartholomäberg mit aufgenommen werden.
Bei Punkt 4, Verordnungen, müssen folgende Punkte von der Tagesordnung gestrichen werden:
a) Zweitwohnsitzabgabe — Aufhebung der jetzigen Verordnung mit Genehmigung der neuen Verordnung
c) Kanalordnung und Kanalgebührenverordnung - Aufhebung der jetzigen Verordnung mit Genehmigung der neuen Verordnung
Hintergrund dafür ist, dass die Überprüfung der Gemeindeaufsicht für die Kanalordnung und Kanalgebührenver- ordnung noch nicht abgeschlossen ist und die Änderung der Zweitwohnsitzabgabe zu Problemen mit den bereits vorgeschriebenen Gebühren führen könnte.
Die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Bartholomäberg beschließen einstimmig die Änderung der Tagesordnung.
TAGESORDNUNG
- 1. Genehmigung der Niederschrift der 6. Sitzung der Gemeindevertretung vom 4. Mai 2021
- 2. Änderungen des Flächenwidmungsplanes
- b) Carina Wittwer, Luttweg 16, und Petra Wachter, Luttweg 18
- c) Funkstation der Vorarlberger Illwerke, Luttweg
- d) Hannes Bitschnau, Außerböden 12, endgültiger Beschluss Festlegung Baunuzungszahl
- e) Wilhelm Bitschnau, Jetzmunt 8, Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes Resolution der Gemeinde Bartholomäberg zum Volksabstimmungsverfahren Gästetaxe — Aufhebung der jetzigen Verordnung mit Genehmigung der neuen Verordnung Beschluss der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Bartholomäberg für das Jahr 2020 Rechnungsabschluss der Gemeinde Bartholomäberg
a) Bericht des Prüfungsausschusses
b) Feststellung des Rechnungsabschlusses
c) Voranschlagsvergleichsrechnungen - Begründung wesentlicher Abweichungen
d) Festlegung des Stichtages für die Erstellung des Rechnungsabschlusses
- 7. Berichte
- 8. Allfälliges
u Er
1. Genehmigung der Niederschrift der 6. Gemeindevertretungssitzung vom 04. Mai 2021 Die Niederschrift der 6. Sitzung der Gemeindevertretung Bartholomäberg vom 04. Mai 2021 wird nachdem keine Einwendungen erhoben werden vom Vorsitzenden für genehmigt erklärt.
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Gemeinde Bartholomäberg
. Änderung des Flächenwidmungsplanes
a) Carina Wittwer, Luttweg 16, und Petra Wachter, Luttweg 18 Bürgermeister Martin Vallaster berichtet, dass der Entwurf der Flächenwidmungsplanänderung von Carina Wittwer und Petra Wachter, betreffend der Umwidmung einer Teilfläche der GST-NR 420/3 KG Bartholomä- berg, im Ausmaß von 151,7 m? von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Verkehrsfläche-Straße gem. $ 19 RPG sowie 34 m? von Verkehrsfläche-Straße gem. 8 19 RPG in Freifläche-Landwirtschaftsgebiet und eine Teilflächen der GST-NR 420/4, KG Bartholomäberg, im Ausmaß von 600 m? von Baufläche-Wohngebiet Roter Punkt in Baufläche-Wohngebiet und 155,5 m? von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Baufläche-Wohngebiet sowie eine Teilfläche der GST-NR 420/5 im Ausmaß von 585 m? von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Baufläche- Wohngebiet, fristgerecht kundgemacht und die betroffenen Parteien mittels RSb Brief informiert wurden.
Die Kundmachung samt Plänen wurde auf der Homepage der Gemeinde sowie an der Amtstafel in der Zeit vom 07.05.2021 bis 04.06.2021 ersichtlich gemacht und lag zur Einsicht im Gemeindeamt auf.
Die Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Bartholomäberg beschließen einstimmig die angeführ- ten Änderungen des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Bartholomäberg.
b) Funkstation der illwerke vkw AG, Luttweg
Bürgermeister Martin Vallaster berichtet, dass die illwerke vkw AG einen Antrag auf Richtigstellung der Wid- mung für den bestehenden Funkmasten am Luttweg eingereicht hat. Die derzeitige Widmungsfläche deckt sich nicht mit dem Baubestand und soll daher richtig gestellt werden.
Aus diesem Grund soll eine Teilfläche der GST-NR 1341/3 (6 m?) von Freifläche Sondergebiet-Richtfunkstation in Forstwirtschaftlich genutzte Fläche, sowie eine Teilfläche der GST-NR 1341/5 (289 m?) von Freifläche Son- dergebiet-Richtfunkstation in Forstwirtschaftlich genutzte Fläche und eine Teilfläche der GST-NR 1341/12 (383 m?) von Forstwirtschaftlich genutzte Fläche in Freifläche Sondergebiet-Richtfunkstation umgewidmet werden.
Die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung beschließen einstimmig die im Entwurf auf Änderung des Flächenwidmungsplanes dargestellten Teilflächen im genannten Ausmaß umzuwidmen.
c) Hannes Bitschnau, Außerböden 12, endgültiger Beschluss Festlegung Baunutzungszahl Bürgermeister Martin Vallaster berichtet, dass auch die Festlegung einer Baunutzungszahl ein zweistufiges Ge- nehmigungsverfahren bedarf. So muss in der ersten Sitzung der Entwurf genehmigt werden und in der zweiten die Baunutzungszahl festgelegt werden. Die Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung für Teil- flächen der GST-NRn. 1629 und 1630/2, GB Bartholomäberg wurde samt Plan auf der Homepage der Gemeinde sowie an der Amtstafel in der Zeit vom 23.03.2021 bis 24.04.2021 ersichtlich gemacht und lag zur Einsicht im Gemeindeamt auf.
Die Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Bartholomäberg beschließen einstimmig das Mindest- maß der baulichen Nutzung mit einer Baunutzungszahl von 25 für die GST-NR 1630/2, GB Bartholomäberg.
d) Wilhelm Bitschnau, Jetzmunt 8, Entwurf über die Änderung des Flächenwidmungsplanes Bürgermeister Martin Vallaster berichtet, dass Wilhelm Bitschnau um Richtigstellung der Widmung der GST- NR 1706/1 bittet. Die GST-NR 1706/1 ist im derzeitigen Flächenwidmungsplan als BW-[KA] Bauwohngebiet- Vorbehaltswidmung Kapelle ausgewiesen. Es soll nun die Vorbehaltswidmung weggenommen werden. Die Widmung wurde damals aufgrund der alten Kapelle so gewidmet. Da Werner Bitschnau nun ein Einfamilien- wohnhaus teilweise auf diesem Grundstück bauen möchte, soll die Fläche umgewidmet werden. Die Familie Bitschnau möchte im angrenzenden Bereich auch ein Apartmenthaus mit 6 Wohnungen und ein neues Stall- gebäude errichten. Das bzw. die Projekte sind jedoch noch nicht eingereicht.
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Gemeinde Bartholomäberg
Nach einer eingehenden Diskussion regt Matthias Vallaster an, dass nicht einfach im Vorhinein Flächen umge- widmet werden sollen, sondern erst, wenn tatsächlich Projekt dafür zur Genehmigung vorliegen. Es soll auch noch geprüft werden, welche Auflagen bei einer möglichen Widmung gemacht werden können, da noch nicht klar ist, wie das Projekt realisiert wird.
Aufgrund der fehlenden Projekte wird die besprochene Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der GST-NR 1706/1, GB Bartholomäberg, bis genauere Information vorliegen, einstimmig von den Mitglieder der Gemeindevertretung Bartholomäberg vertagt.
. Änderung Resolution der Gemeinde Bartholomäberg zum Volksabstimmungsverfahren Bürgermeister Martin Vallaster bittet Kleopatra Loretz den Resolutionsentwurf vorzustellen.
Der Resolutionsvorschlag wurde aufgrund der Anregungen aus der letzten Sitzung wie folgt formuliert:
Nach 88 22 des Vorarlberger Gemeindegesetzes kann in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde durch eine Abstimmung der Stimmberechtigten der Gemeinde entschieden oder verfügt werden.
Der Bürgermeister hat eine Volksabstimmung anzuordnen, wenn es von einer bestimmten Zahl an Stimmbe- rechtigten verlangt wird.
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 6. Oktober 2020, ZI. G 166-168/2020, diese Regelung we- gen Widerspruchs zu dem in der Bundesverfassung verankerten repräsentativ-demokratischen Systems auf- gehoben. Der Art. 117 Abs. 8 des B-VG dürfe nicht so verstanden werden, dass eine Volksabstimmung den Gemeinderat auch gegen dessen Willen zur Erlassung von verbindlichen Rechtsakten und zur Unterlassung entgegenstehender Rechtsakte verpflichten kann.
Das Instrumentarium einer vom Volk initiierten Volksabstimmung hat in Vorarlberg bereits eine lange Tradition und ist Ausdruck einer in Vorarlberg gelebten Form der direktdemokratischen Mitwirkung der Bevölkerung an politischen Entscheidungsprozessen.
Die Gemeinde Bartholomäberg ersucht deshalb den Bundesverfassungsgesetzgeber die verfassungsgesetzli- chen Grundlagen zu schaffen, wonach von den stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebür- gern initiierte Volksabstimmungen über Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde durchgeführt werden können.
In dieser neu zu schaffenden, verfassungsgesetzlichen Verankerung sollten auch die für eine solche Volksab- stimmung erforderlichen Kriterien in für Gemeindebürger verständlicher und nachvollziehbarer Form und Aus- druckweise vorgesehen werden.
„Die Volksabstimmung soll unter nachstehenden Voraussetzungen für die Gemeinde bindend sein,
wenn mindestens 60 % der wahlberichtigten Bürger an der Wahl teilgenommen haben.
Von den gültigen Stimmen muss die Mehrheit (50 % + 1 Stimme) dem Vorschlag zugestimmt haben.
In der Umsetzung eines durch die Volksabstimmung erwirkten Vorhabens sind auch die finanziellen Möglich- keiten des Gemeindehaushalts mit zu berücksichtigen.“
Nach einer kurzen Diskussion wird die Resolution zum Volksabstimmungsverfahren von den anwesenden Mit- gliedern der Gemeindevertretung der Gemeinde Bartholomäberg einstimmig beschlossen.
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Gemeinde Bartholomäberg w
4. Gästetaxe - Aufhebung der jetzigen Verordnung mit Genehmigung der neuen Verordnung
Bürgermeister Martin Vallaster erklärt, dass aufgrund von Fehlern die Verordnung über die Einhebung einer Gästetaxe aufgehoben und eine Neue beschlossen werden muss.
Markus Rudigier erklärt die Änderungen:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bartholomäberg hat in ihrer Sitzung vom 23. Juni 2021 beschlossen, auf Grund der HESUNIMIURBEN des & 13 Abs. 1 Toner, LGBI.Nr. 86/1997 i.d.g.F., in-Yerbindung- mit — 6 in der Gemeinde Bartholo-
mäberg die Gästetaxe nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen einzuheben:
Es soll klar ersichtlich sein, dass die Gemeindevertretung diese Verordnung beschlossen hat.
Der Satz, in Verbindung mit dem 8 17 Abs. 3 Zif. 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2017, BGBl. Nr. 116/2016 idgF, ist bei dieser Verordnung nicht anzuwenden.
Der 8 10, wurde von Übergangsbestimmung in „Inkraftreten“ umbenannt und der Wortlaut WEBSe Here trittam November 2020-ir-Kraft“ durch „Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft“, ersetzt.
Alle bisher erlassenen Verordnungen über die Einhebung einer Gästetaxe treten mit diesem Datum außer Kraft.
Nach einer eingehenden Diskussion beschließen die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung der Ge- meinde Bartholomäberg, die Verordnung über die Einhebung der Gästetaxe nicht aufzuheben und nicht gegen eine neue Verordnung zu ersetzten. Es soll im Herbst mit den anderen Verordnungen zusammen alle Verord- nungen richtig gestellt werden. Es soll jedoch bei den kommenden Verordnungen darauf geachtet werden, dass klar, mit Datum formuliert, die Verordnung in Kraft tritt.
. Genehmigung Beschluss der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Bartholomäberg für das Jahr 2020 Edgar Palm erklärt, dass dieser Punkt nur einmal auf der Tagesordnung ist und dann nicht mehr vorgesehen werden muss. Die Bewertung des Vermögens erfolgte auf der Grundlage der Vorschriften der VRV 2015 sowie der Empfehlungen des Vorarlberger Gemeindeverbandes (VRV-Leitfaden) sowie der Gebarungskontrolle ($ 38 Abs. 3 VRV 2015). Üblicherweise sind bei einem Abschluss die Schlussbestände zugleich die Eröffnungsbe- stände. Nun ist dies beim Wechsel von VRV1997 zu VRV einmalig nicht mehr der Fall. Jetzt müssen die Zu- schüsse auf der Passiv- und Aktivseite separat angeführt werden. Das kurzfristige Vermögen ist so wie bisher, langfristige Fremdmittel sind nun in der Passiva angeführt. Die Stände vom 31. Dezember sind nicht gleich wie am 01. Jänner. Bis jetzt mussten keine Rückstellungen getätigt werden.
Langfristiges Vermögen 22.108.727,19 | Nettovermögen 13.089.637,77 Kurzfristiges Vermögen 1.105.884,40 | Sonderposten Investitionszuschüsse 5.171.148,99 Langfristige Fremdmittel 4.148.029,32 Kurzfristige Fremdmittel 805.795,51 Summe Aktiva 23.214.611,59 | Summe Passiva 23.214.611,59
Die Mitglieder der Gemeindevertretung Bartholomäberg beschließen einstimmig die Eröffnungsbilanz der Ge- meinde Bartholomäberg für das Jahr 2020.
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Gemeinde Bartholomäberg
6. Rechnungsabschluss der Gemeinde Bartholomäberg
ec)
Bericht des Prüfungsausschusses
Kleopatra Loretz berichtet, dass bei der 1. Sitzung des Überprüfungsausschusses zu viele Personen verhin- dert waren und dadurch keine Beschlussfähigkeit vorlag. Aus diesem Grund wurde ein neuer Sitzungstermin festgelegt.
Der Bericht des Prüfungsausschusses wurde den Mitgliedern der Gemeindevertretung der Gemeinde Bar- tholomäberg am 14.06.2021 per E-Mail zugestellt.
Der Bericht des Prüfungsausschusses wird von den Mitgliedern der Gemeindevertretung der Gemeinde Bartholomäberg einstimmig zur Kenntnis genommen.
Feststellung des Rechnungsabschlusses
Edgar Palm erörtert den Rechnungsabschluss für das Jahr 2020 anhand des Querschnittes.
Aufgrund der Pandemie wurden im Bereich der Kommunalsteuer, der Gästetaxe sowie der Ertragsanteile vom Bund geringere Einnahmen in Höhe von ca. € 260.000,- verzeichnet.
Die Summe der Aufwendung weist eine Differenz von ca. 1 Million auf, dies ist aufgrund des nun angeführ- ten nicht finanzierungswirksamen Sachaufwandes (AFA) geschuldet. Nimmt man diese Position raus, so kann gesagt werden, dass der Haushalt im Großen und Ganzen so wie veranschlagt abgewickelt wurde. Die Sparmaßnahmen im Instandhaltungsbereich können sicherlich nicht jahrelang fortgeführt werden. Die Zu- sammenfassung des Rechnungsabschluss für das Jahr 2020 wird dem Protokoll beigefügt.
Walter Fritz fragt nach, was dies für ein Sparbuch von Frau M. Bitschnau sei. Der Vorsitzende erklärt, dass Frau Bitschnau, wohnhaft in Zürich, der Gemeinde Bartholomäberg eine zweckgebunde Erbschaft (für in Not geratene Bauernfamilien) gemacht hat. Sie hat in ihrem Leben auch immer wieder das damalige Alters- heim unterstützt.
Bürgermeister Martin Vallaster bedankt sich bei Edgar Palm für die Erörterung des Rechnungsabschlusses und bittet die Mitglieder der Gemeindevertretung um Genehmigung und Feststellung des Rechnungsab- schlusses.
Die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Bartholomäberg stellen den Rech- nungsabschluss fest und genehmigen einstimmig den Rechnungsabschluss für das Jahr 2020.
Voranschlagsvergleichsrechnungen - Begründung wesentlicher Abweichungen
Die Grenze für die Begründungen wesentlicher Abweichungen bei der Voranschlagsvergleichsrechnung soll künftig ab € 6.000 oder 10 % und generell über € 10.0000,- festgelegt werden.
Die anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Bartholomäberg beschließen einstim- mig die neue Regelung für die wesentliche Abweichung bei der Voranschlagsvergleichsrechnung.
Festlegung des Stichtages für die Erstellung des Rechnungsabschlusses Edgar Palm schlägt als Stichtag für den Rechnungsabschluss den 15. Februar vor. Der Vorschlag wird ein- stimmig von den Mitgliedern der Gemeindevertretung der Gemeinde Bartholomäberg festgelegt.
Abschließend berichtet Edgar Palm über das aktuelle Jahr und erörtert die Zahlen anhand des Querschnit-
tes.
Der Querschnitt für das Gebarungsjahr 2021 wird dem Protokoll beigefügt.
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Gemeinde Bartholomäberg
. Berichte
Eingangs berichtet der Vorsitzende vom Extremereignis am 9. Juni 2021. Dabei erfuhren wird wieder eindrucks- voll, wie wichtig die getätigten Verbauungsmaßnahmen bei der Höllrutschung, beim Lavadielbach oder beim Fritzatobel sind. Wir sind auch zukünftig bestrebt in Abstimmung mit der Wildbach- und Lawinenverbauung weitere Verbauungsmaßnahmen umzusetzen.
Weiters wird berichtet, dass die Mitarbeiter des Gemeindebauhofes in Zusammenarbeit mit dem Erdbewe- gungsunternehmen Hubert Bitschnau 250 Meter Trink- und Löschwasserleitung in Gantschier erneuern. Der Abschnitt führt vom Unternehmen Kessler bis in den Bereich des Zirbenweges. Hier können wir dann auch feststellen, wie hoch die Kosten je Laufmeter sind, wenn wir ein solches Vorhaben ohne Planungsbüro und externer Bauleitung umsetzen.
Mit Freude darf auch berichtet werden, dass die Verordnung für das Quellschutzgebiet der Gravesquelle nun in Rechtskraft erwachsen ist. Der Antrag für das Quellschutzgebiet wurde im Jahr 2013 eingereicht. Nach einem achtjährigen Verfahren ist nun für die Zukunft das Quellschutzgebiet verordnet. Unser Mitarbeiter Michael Battlogg hat sich sehr bemüht, dass dies möglich wurde.
In Gantschier fand eine Veranstaltung mit den Kindern und Eltern des Kindergartens Gantschier statt. Die un- terhaltsame Stunde stand unter dem Motto „Eine Reise um die Welt!“. In dieser feierlichen Stunde wurde auch Juliane Pösel als langjährige Leiterin des Kindergartens Gantschier von ihren Kolleginnen und von ihren Eltern in den Ruhestand verabschiedet.
Bei der Volksschule Bartholomäberg waren die Kinder zusammen mit den Pädagoginnen auch sehr kreativ und malten schöne Symbole auf den Zugangsbereich.
Ein weiterer schöner Anlass war die Firmung in Bartholomäberg und Gantschier. In Bartholomäberg spendete Bischof Benno Elbs das Sakrament der Firmung an 18 Firmlinge aus Bartholomäberg, Innerberg und St. Anton im Montafon.
Auch die Erstkommunion fand in Bartholomäberg statt. Der Festgottesdienst wurde von Pfarrer Celestin ge- staltet.
Abschließend wird berichtet, dass die Verhandlung für das Verbauungsprojekt „Höllrutschung“ stattgefunden hat. Hier ist vorgesehen vom Anwesen „Josef Mangeng“ in Richtung „Anwesen Lothar Zudrell” das Gerinne auszubauen, dasselbe gilt für den Bereich „Werner Mair“ bis zum Anwesen „Ludwig Ganahl am Lafasottweg“.
Weiters fand die Bauverhandlung für die neue Montagehalle der Zimmerei Fritz statt, die sehr gut verlaufen ist. Das Bauvorhaben war mit den betroffenen Grundnachbarn und Sachverständigen sehr gut abgestimmt. Es ist zu erwarten, dass das Projekt in den nächsten Wochen genehmigt sein wird und die Firma Fritz mit der Umsetzung im Herbst 2021 beginnen wird. Die Montagehalle soll bis im Frühjahr 2022 fertiggestellt sein.
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Gemeinde Bartholomäberg
8. Allfälliges
Bürgermeister Martin Vallaster berichtet von der Versteigerung des Anwesens Beck. Es wurden alle Gebote der Gemeinde abgelehnt, da ein Formalfehler unterlaufen ist. Die Gemeindevertretung hätte das Budget (Höchstgebot) festlegen müssen und nicht der Gemeindevorstand.
Matthias Vallaster war mit auf der Versteigerung und Johannes Bitschnau war als Zuschauer ebenfalls anwe- send.
Nach der Versteigerung habe ich Markus Rudigier angerufen und gebeten, den Sachverhalt beim Gemeinde- verband zu prüfen und nachzufragen, ob die Gebotsabweisung rechtlich in Ordnung ist. Dies wurde durch den Gemeindeverband bestätigt.
Kleopatra Loretz fragt nach, was mit der Abwasserangelegenheit los ist. Bürgermeister Martin Vallaster berich- tet, dass er am Freitag den 02.07.2021 einen Termin bei Landesrat Gantner im Landhaus hat und klar legen wird, dass wir mit dieser Vorgangsweise nicht einverstanden sind.
Es kann nicht sein, dass bei einem Maisäß, der bewirtschaftet wird und gerade mal ein paar Wochen im Jahr genutzt werden kann, den Bürgern solche Investitionen aufgedrückt werden. Es wäre verständlich, wenn es ein Abwasserproblem gäbe, und die Natur in Gefahr wäre, dem ist aber nicht so.
Der Vorsitzende kann sich vorstellen, dass wenn ein altes Wohnhaus ohne Kanalanschluss ausgebaut wird, dass hier eine biologische Kläranlage künftig errichtet werden muss.
Johannes Bitschnau fragt nach, warum die Preise für die Fahrbewilligungen bei der Bärger Alma so wie im Frühjahr genehmigt nicht eingehoben werden.
Bürgermeister Martin Vallaster berichtet, dass die neue Verordnung vom Amt der Vorarlberger Landesregie- rung aufgehoben wurde. Weiters wurde vom Volksanwalt ein Einspruch wegen der Ungleichbehandlung von Bartholomäbergern und „Nicht - Bartholomäbergern“ eingebracht.
Damit Fahrberechtigungen ausgegeben werden können, wurden die letztjährigen Tarife übernommen.
Dr. Leo Walser, ehemaliger Bezirkshauptmann, kennt diese Materie aus seiner aktiven Zeit und unterstützt uns nun bei der Ausarbeitung der neuen Regelung. Die verantwortlichen Organe der Agrargemeinschaft Allmein und der Güterweggenossenschaft Hennakopf - Rofer sind dabei ebenfalls involviert.
Walter Fritz fragt nach, ob das Grundstück auf der Platta gekauft wurde, da es nicht mehr im Internet ersicht- lich ist. Bürgermeister Martin Vallaster berichtet, dass es ein Planungsgespräch geben wird, wo der Sachverhalt mit dem Kaufinteressenten und Bauwerber genau abgeklärt wird.
Ende: 22.20 Uhr
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Martin Vallaster Markus Rudigier, MAS
(Bürgermeister) (Schrisfgtführer)
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(Ci x
ws) Darstellung des Haushaltsergebnisses
2111 Erträge zuseigenen Abgaben 87365059 982 873.78 1013 424,65 9117,31 973 200.00 537 318.01 922 843,35 953 339,31 963 452,50 972 97,62 2112 Erträge aus Ertragsarteiien 217753700 229205900 2397 974.00 221512600 2.460 400.00 2 150 000,00 2.250 000.00 2 320 000.00 2 390 000,00 2 460 000,00 2113 Errage aus Gesühren 476 560.27 525 555.52 526 5035260 550 500.00 541 200.00 E20 556 2335 565 607.39 57613733 2118 Erträge aus lestungen 416 24271 456 051.06 540 879.46 507 300,08 46 200.00 454 200.00 93120 497 161.82 506 971.34 508 515.25 2115 Erträge aus Besitz und wirzsenafdicher Tärighet 3573567 35 171.65 48 301.01 2675.13 34 200.00 35 200.00 371% 39 118,97 39 564.70 0071.32 2115 Erträge zus der Veräußerung une sonstige Errräge 7901427 85 867.65 52 640.04 11732356 101 20000 117300.00 120267.0 mıasss 1275282 122 228,33 2117 Nient Ärarsierungswirkzame operative Erträge (Rücksteilungzauflösungen) 000 0.0 0.0 16 113.91 00 25 200.00 280 000 00 000 211 Erträge aus der opersüven Verweltungstötigkeit 4.058 752,51 4377 578,66 4609 881,10 4 399 938,65 4 565 700,00 4267 318,01 4 375 301,55 4487 393,87 4588 348,55 4684 015,86 2121 Transfererrag von Trägern öffenzlichen Rechts 1394 78549 1215 253.15 1203 564.55 1d3SS4546 1422 70000 158607951 1559 112.85 158123039 1606 283.34 16a 2123 Transfererrag von Umerner mer 239300 26 359.30 23 963.00 23 963.00 24 000.00 239630 23 963.00 23 963.00 23 963.00 2265.00 2124 Transferenrag von Haushalten (Strafgeice BR) 155000 3423.00 1420.00 3350.00 3000.00 1500.00 1500.00 1500.00 1500,00 1500.00 2126 Investitions- und Tilgungszuschüsse 3145991 185 451,91 309 037.59 so 20 00 000 0.00 200 oo 2127 nicht finanzwirksamer Tranzterertrag [Auflösung Imvestitionzuuschüzze) 000 2.3 0.00 213 047,61 000 201 00.00 200 600.00 199 500.00 197 00,00 195 300.00 U2 Erträge aus Transters 1451 75750 1630.487,36 1738 385,27 1678 806,07 1451 700,00 1813 442,91 1785 175,85 1206 193,39 1829 146,34 1855 687,94 2131 Erträge aus Zirgen sis 654.37 “2 350.65 200.00 200.00 100.00 100.00 100.00 200.00 2133 Erträge auz Gewinnerinahmen 20394358 92 313,39 106 733,87 0.00 020 oo 20 000 20 80 AN Finanzerträge 2545 W166 687.83 2.0 0@ 2 2 20 00 00 213 Finanzerträge 205 018,03 392 109 863,57 350,65 210,00 100,90 100,00 10,00 10,00 100,00 21 Summe Erträge 3 7ussRge MiDIeTsaE Husum 608909537 501750000 sono 360,32 Ss __ 6m _ BarTsasa E27 2211 Personaisutwand -1028 26.01 1.055 636.06 -1110920,24 -1 290 819.35 13060000 -131027222 -1273 213,85 -1 293 522.05 -1 316 77723 -1 343. 058,76 2212 Gesewicher und freimiliger Sosialaufwand 25347856 260 631.72 -302 511.68 330 067.03 355 300.00 4511435 "MET216 -354 176,71 360 411.49 -367 263,72 2213 Sonziger Personals, 00 0 000 0.00 20 00 20 0.00 000 0.0 2212 Nicnt Änanzierungswirkzamer Perzonsiaufwand (RS-Bewegung) 000 0.0 00 „24 546.77 000 77 300.00 20 0.00 000 00 221 Personslaufwand -1 281 824,57 -1316 267,76 -1413432,12 1645 433,15 -1662 200,00 -1 732 687,17 +1 621 935,79 -1.647 718,76 -1677 188,70 +1 710 522,47 ZU Gebrauchz- und Verbrauersgüter -130 187.15 -143 738.36 -126 617.69 -126 110,15 -159 200.00 -145 900.00 -154 557,50 -154 975,36 -155 456.04 156 002.21 2122 Verwaltungs und Beinenraufwand 316 201.45 33a -307 926.0 +397 000.35 365 700,00 -392 900.00 397 004,70 402 503.77 108 82953 216019. %0 2223 Lessing und Miesufwand "2682140 „226 554,35 237 195.72 -27 357,81 231 00.00 +30 700.00 +30 780.50 +30 674,81 -39 283.16 -39 406.36 228 Inntandharung -235 966.20 -201 395,31 -172 272.35 140 52054 262 70000 -116 100.00 -215 924,70 "215 953,57 -215 986.75 -216024.53 SIDE sonstiger Sachaufwanc -1021 379.45 1255 03.82 1431224. +1230612,06 2 293 30000 -1399 291.00 +-1216 776.17 ‚142150793 "1390 686.34 +1408 927,55 1226 niert Sranzierungswinizamer Sachautwane (AR) = om ___ im OO ___ 144205766 [_OMD ISSN __-I:0S2000 _-IA02 NO 1303700 1 21650000 222 Secheufwend +1 932 555,85 +2 223 034,45 2275 437,26 3363 686,90 +2 335 700,00 3502 991,00 3@3 243,67 -3628 515,44 3611 941,88 3625 880,54 2231 Transtersufwand an Träger öffentlichen Rechts ‚126902713 -1 548 715.51 -1 308 487,59 -131624701 +2 394 20000 -1464 540.00 -1453595,82 2505 663.11 -1531473.0 +1 560 579.14 2233 Transteraufwand an Unternehmen +184 034.05 -182 998.03 -181 329,63 -197 683.61 -175 100.00 -174 500.00 -172 634,0 -174 790.15 -174 968.17 -175 169.54 22 Transtersufwand an Nausnalte /Organissnonen 11065276 67 OS ur rs 55074792 234 500.00 6075.13 95.453,65 299 235.11 -503 583,74 508 525.47 8on 223 Investitions- und Tilgungszuschüsse 3145901 „185 451.91 309 037.55 ‚0,00 oo 000 20 000 00 2.00 = 223 Transtersufwand 1895 174,95 +2 385 008,53 2241 570,10 2 064 678,54 2.063 800,00 2.085 115,13 +2 153 683,67 "2179 888,38 -2210025,31 -2244 274,15 .P} 2241 Zinsen aus Finanzschulden -3240731 -29 001.75 "26 280.75 -38 213, -39 000.00. +28 115.47 -28 556,51 "27 m254 +28 236.06 -25. 221.52 ne] 2243 Gewinnentnahmen 203 M355 -92 313,39 106 733,87 2.00 000 00 000 000 0 00 DB 2248 zonstger Finanzaufwand [kurzveriuste. Bankspesen) 5 2213 -33 269.29 376.9 001 +32 000.00 +36 300.00 +38 800.00 +38 800.00 -38 500.00 -38 500.00 = ANE nicht fnanzierungswirksamer Finanzautward 00 0,0 _ u Fe Ba 7a. 8 _ 0m 00 00 = 0.00 R __ 20 PS 2.00 =) 24 Finanzeufwand 261 633,02 "154 604,46 -178 750,91 5 766,97 -71 000,00 56 1547 67 386,51 +6 742,84 +47 036,06 67 021,52 Ir=\ 22 Summe Aufwendungen a Forms Fa0s1san Fass SI mODO _ TETMET TAGE TS -TSE6AsLas EI = Saldo Nertoergebnis (Erräge-Auhwendungen] mens __zsosa2ı wen __ 1m US20000 _ -1m0namas AmSTa 217216 11sB5a6a6 Er Ss 2301 Ertnahmen von Rücklagen 000 112 507.10 136 666.21 00 020 0.0 00 00 020 00 a 2401 Zuwessung an Rücklagen »2185 0210 00 1108.60 0,0 00 ‚0,00 2.0 00 00 2.0 Veränderung Rückiagenztand -185 802,10 112 507,10 135 557,61 0,00 000 020 0,0 0,00 0,00 0,00 B= Salco rıcnt finanzierungswirksamer Erträge und Aufwendungen [«D} Ergebristausnalt 00 0200 20 124914, 020 1243 100.00 21207 600.00 1203 200,00 21196 300,00 1193 700.00 = Salco ınvertwer Nanitaitranzterzahlungen des Ergebeishauchalter | 29 Bus “ss ME 0 6 2000 261000 261000 261000 ___26100.00 FF) Ju ung zu 21 672,39 351161 45 975,48 1283 956,23 86 100,00 1267 200,00 1233 700,00 1229 30,00 1222 400,00 1219 800,00 6] Geldfiuss der operativen Gebarung 160 149,94 159 078,92 530 478,64 183 486,04 „69 100,00 39.647,85 71 972,24 127,84 73 803,54 111905,12
Seite | 9
3313 Einzahlungen au: der
Gemeinde Bartholomäberg
Darstellung des Finanzierungs- u
Finanzierungshaushalt
hählungen au: der Veräußerung von Grundstücken
räußerung von Gebäuden und Bauen
3314 Einzahlungen aus der Veräußerung von Anlagen. Fahrzeugen. Maschinen
3315 Einzahlungen aus der Veräußerung von Amtz-. Betrieb:-. Geschäftzausstsrtung 3317 Einzahlungen au: der Veräußerung von Beteiligungen 3321 Einzahlungen aus Darienen von Tragen öffentlichen Recht:
331 Vermögensveröußlerungen
331 Kapitaltranzterzahlungen von Trägern öffentlichen Recht:
3333 Kaptaitransierzahlungen von Unternehmen
2332 sonnige Kapitatrangterzanlungen [Änsenluszbeträge)
333 Kapiteitrensfereinzahlungen
33 Einzahlungen investive Gebarung
3412 Aumahlungen für den Erwers von Grungstücken, Grunertückzeinnichtungen 3413 Auszahlungen für den Erwern von Gebäuden 3218 Auszahlungen für den Erwero von technischen Anlagen. Fahrzeugen 3418 Auszahlungen für den Erwers von Antz-, Betriebz-, Geschäfusnuenamung 3421 Auszahlungen auz Darlehen von Trägern öffentlichen Rechtz
341 Vermögensanscheffungen
3E3 Köpktaltransiersahlungen an Träger öffentlichen Rechtz 3433 Kapitaitrangterrahlungen an Unternehmen Aul2 Kapitaitransterzahlungen an Haushate
343 Kapitaltransfersuszehlungen
34 Auszehlungen invertise Gebarung
Geidfiuss der sueestiven Gebarung
3512 Danenenzashanmen
3611 Auszahlungen aus empfangenen Dariehen von öffentlichen Körperzenater 2612 Auszahlungen aus emafangeren Dariehen von zanztigen
3612 Auszahlungen aus Finaruschuiden
3615 Auszahlungen au: der Rückzahlung von Leazingversindlichkeiter
= aaa
Salco imestne Gedarurg und Finanzierungstätigheit
Gesamtergebnis Liquidität
Kennzahlen/Bestände
Darehensztang per 31.12,
Uquicititestand ner 31.12
offene Leasingverafüchtungen per 3Li2
KEG ua}
Investitionsergebnisses
aa 2017
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330023.18
0.00
58 52874
388 551,48
392 721,12
-118.208, 08
0.00
-33 787.77
+21 959,00
174 15585
61.49
3050.00
-17.65790
+21 672,39
105 028,24
0.00
-18 32796
338 714.56
0.0
35702,
-160 149.95
3183 35817
7735053
1820 90535
54333753