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Protokoll - 5. Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.04.2021
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Fundstellen
Raumplanung / Umwidmung
- … Kasper Tagesordnung: 01. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Besehlussfähigkeit 02. Genehmigung der letzten Niederschrift vom 25.03.2021 03. Änderung des Flächenwidmungsplanes: a) Skiclub Montafon, Garfrescha - Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach Auflage b) Harald Düngler, Sponaweg - Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach …
- … - Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung nach dem Auflageverfahren c) Gebhard Willi, Blendolmaweg - Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach Anhörung d) Helga Bendig, Parzelle Tora - Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach Anhörung - Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der …
- … nach Anhörung - Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung nach dem Auflageverfahren e) Lükas Bösch, Vergalden - Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach Anhörung f) Paul Braunger, Vergalden - Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach Anhörung g) Elmar Butzerin, Garfrescha - Beschluss des …
- … g) Elmar Butzerin, Garfrescha - Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor Anhörung h) Sonja Wachter, Gortipohl (Gst. Nr. 428/8 und 428/10) - Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor Anhörung - - Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung vor dem Auflageverfahren i) Heinrich Tschofen Transporte GmbH, …
Verkauf / Erwerb / Versteigerung
- … des Maisäß auf Gst. Nr. .295/19 (Oberes Netza) (nachträglich auf der TO) 07. Quartiersentwicklungsprozess Galgenul — Beratung und Abschluss 08. Ankauf des Gst. Nr. 246/7 (Gortipohl) von Roman Spannring 09. Grundsatzbeschluss — Bewerbung FIS Freestyle Ski & Snowboard WM 2027 Protokoll_GV_5.Sitzung_20210429.docx …
- … dafür wurden seitens der Gemeindeverwaltung überprüft. Die Gemeindevertretung genehmigt schließlich einstimmig die vorliegenden Anträge a) -h). zu 08.: Ankauf des Gst. Nr. 246/7 (Gortipohl) von Roman Spannring Auf der letzten Gemeindevorstandssitzung wurden die Erschließungsvarianten für das Blaas-Areal besprochen. Eine …
Vergabe / Ausschreibung
- … 5557 6205| alexander.kasper@st.gallenkirch.at 10. Ingenieurleistungen für die Erneuerung des Hochbehälters Hottis samt Netzverbesserungen — Freigabe zur Ausschreibung 11. Änderung von Landesgesetzen: a) Gesetz über eine Änderung des Sozialleistungsgesetzes b) Land- und Forstarbeits-Organisationsgesetz — Sammelgesetz …
- … werden, soll derzeit noch offen bleiben. zu 10.: Ingenieurleistungen für die Erneuerung des Hochbehälter Hottis samt Netzverbesserungen - Freigabe zur Ausschreibung Gemeinsam mit der Firma Wagner Consult (DI Michael Wagner) und dem Umweltverband (Michael Mathis) wurde die Erneuerung des Hochbehälters Hottis, …
- … Netzverbesserungen und die Versorgung von derzeit noch nicht erschlossenen Siedlungsweilern (Blenisauer, Ober- u. Innerziggam, Bereich Rappatobel) in eine Ausschreibung für die Ingenieurleistungen gegossen. Dies wird It. dem Vorsitzenden eines der größten Wasserversorgungs-Projekte in unserer Gemeinde. Bereits seit vielen …
- … für die Inangriffnahme dieses Projektes sieht der Vorsitzende auf jeden Fall gegeben. Hansjörg Schwarz erkundigt sich nach den Vergabekriterien bei dieser Ausschreibung. Norbert Marent macht den Vorschlag, dass sich hier auch der Bau- und Raumplanungsausschuss einbringen soll. Auf Vorschlag des Vorsitzenden, sollen …
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Protokoll
über die 5. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch am Donnerstag, den 29.04.2021, um 19:30 Uhr im Gemeindesaal.
Anwesende von der Liste „Parteifreie Bürger und SPÖ“:
Bgm. Josef Lechthaler (Vorsitzender)
VBgm. Alexander Kasper
GR Martin Kleboth
GR Johannes Sturm
GV Iris Sahler
GV Peter Lentsch
GV Johannes Felder
GV Norbert Marent
GV Alois Bitschnau
GV Niclas Bösch
GV Hansjörg Schwarz
GV Mario Tschofen
Anwesende von der Liste „ÖVP und Unabhängige“:
GR Daniel Fritz
GR Hubert Biermeier
GV Anton Feichtner
GV Eugen Lorenzin
GV Gabi Juen
GV Marietta Fiel
GV Nadine Saler
GV Jürgen Boden
GV Steffen Röschl
- Zuhörer Innen
- 6
- Schriftführer
- Alexander Kasper
Tagesordnung:
- 01. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Besehlussfähigkeit
- 02. Genehmigung der letzten Niederschrift vom 25.03.2021
- 03. Änderung des Flächenwidmungsplanes:
- a) Skiclub Montafon, Garfrescha
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach Auflage
- b) Harald Düngler, Sponaweg
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach Anhörung
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Auskunft: Alexander Kasper |+43 5557 6205 |alexander.kasper@Sst.gallenkirch.at
- Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung nach dem Auflageverfahren
- c) Gebhard Willi, Blendolmaweg
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach Anhörung
- d) Helga Bendig, Parzelle Tora
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach Anhörung
- Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung nach dem Auflageverfahren
- e) Lükas Bösch, Vergalden
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach Anhörung
- f) Paul Braunger, Vergalden
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach Anhörung
- g) Elmar Butzerin, Garfrescha
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor Anhörung
- h) Sonja Wachter, Gortipohl (Gst. Nr. 428/8 und 428/10)
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor Anhörung
- - Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung vor dem Auflageverfahren
- i) Heinrich Tschofen Transporte GmbH, Valiserabahnstraße
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor Anhörung
- j) David Burtscher, Zamangweg
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor Anhörung
- k) Vaya Silvretta GmbH, Galgenulerstraße
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor Anhörung
I) Kathrin Wiedring, Montielweg
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor Anhörung
- Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung vor dem Auflageverfahren
- m) EKZ-Widmung SIMO
- Beschluss des Entwurfs vor Anhörung (nachträglich auf der TO)
- 04. Beschluss über die Änderung der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung in Vergalden (Bösch u. Braunger)
- 05. Änderung des Bebauungsplanes Garfrescha - Beschlussfassung zur Auflage
- 06. Anträge auf Erteilung einer Ferienwohnungsbewilligung gem. 8 16 Abs. 4A lit. d RPG
- a) Antrag von Juliana Stemer, Montafonerstraße 76 a, 6791 Gortipohl, bezüglich des Maisäß auf Gst. Nr. 841/29 und 4172/1 (Gweil)
- b) Antrag von Irene und Quido Netzer, Alte Landstraße 76 a, 6791 Gortipohl, bezüglich des Maisäß auf Gst. Nr. 309 und 1063/10 (Montiel)
- c) Antrag von Mariette Tschofen, Hanswolfaweg 261 a, 6791 St. Gallenkirch, bezüglich des Maisäß auf Gst. Nr. .295/5 (Oberes Netza)
- d) Antrag von Oswald Willi, Joederweg 50 a, 6791 Gortipohl, bezüglich des Maisäß auf Gst.
Nr. .285 und 935 (Unteres Netza)
- e) Antrag von Rudolf Ganahl, Bodenweg 194 a, 6791 St. Gallenkirch, bezüglich des Maisäß auf Gst. Nr. 4172/1 (Gweil)
- f) Antrag von Monika Mangard, Alte Landstraße 75 a, 6791 Gortipohl, bezüglich des Maisäß auf Gst. Nr. 295/18 (Oberes Netza)
- g) Antrag von Gerhard Schuler, Gantschierstraße 38, 6780 Schruns, bezüglich des Maisäß auf Gst. Nr. 4172/1 (Gweil)
- h) Antrag von Werner Burger, Türkeiweg 252 c, 6791 St. Gallenkirch, bezüglich des Maisäß auf Gst. Nr. .295/19 (Oberes Netza) (nachträglich auf der TO)
- 07. Quartiersentwicklungsprozess Galgenul — Beratung und Abschluss
- 08. Ankauf des Gst. Nr. 246/7 (Gortipohl) von Roman Spannring
- 09. Grundsatzbeschluss — Bewerbung FIS Freestyle Ski & Snowboard WM 2027
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10. Ingenieurleistungen für die Erneuerung des Hochbehälters Hottis samt Netzverbesserungen — Freigabe zur Ausschreibung
- 11. Änderung von Landesgesetzen:
- a) Gesetz über eine Änderung des Sozialleistungsgesetzes
- b) Land- und Forstarbeits-Organisationsgesetz — Sammelgesetz
12. Berichte des Bürgermeisters
13. Allfälliges
Erledigung der Tagesordnung:
zu 01.: Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Vorsitzende eröffnet um 19:30 Uhr die heutige Sitzung, begrüßt alle anwesenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sowie die anwesenden Gäste und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Der Vorsitzende nimmt kurz Stellung zur umfangreichen Tagesordnung.
Gem. 8 41 Abs 3, GG wird die Aufnahme folgender Tagesordnungspunkte beantragt:
zu 03.: m) EKZ-Widmung SIMO
- Beschluss des Entwurfs vor Anhörung
zu 06.: h) Antrag von Werner Burger, Türkeiweg 252 c, 6791 St. Gallenkirch, bezüglich des Maisäß auf Gst. Nr. .295/19 (Oberes Netza)
Weiters soll der Tagesordnungspunkt 07. vorgereiht werden und nach dem Tagesordnungspunkt 02.
behandelt werden.
Die Gemeindevertretung stimmt der Aufnahme von zwei Tagesoränungspunkeu und der Änderung der Reihenfolge einstimmig zu.
zu 02.: Genehmigung der letzten Niederschrift vom 25.03.2021 Da keine Wortmeldungen oder Anträge eingebracht werden, gilt die Niederschrift als genehmigt.
zu 07.: Quartiersentwicklungsprozess Galgenul — Beratung und Abschluss
Der Vorsitzende berichtet über die durchgeführte Infoveranstaltung am 19.03.2021 im Gemeindesaal. Es waren fast alle Anrainer anwesend.
Alois Bitschnau nimmt Stellung zu den Bauplätzen beim sog. Winkler-Areal, welche zwischenzeitlich im Besitz der SIMO sind. Er erkundigt‘ sich darüber, wie die GST. Nr. 3004/1 verkehrsmäßig erschlossen ist.
Der Vorsitzende gibt Zuhörer Martin Tschofen kurz das Wort. Dieser berichtet zur Situation beim Winkler-Areal. Offensichtlich hat die SIMO das Grundstück ohne rechtliche Abklärung einer Zufahrtsmöglichkeit gekauft.
Aus Sicht der Gemeindevertretung muss die Erschließungsmöglichkeit der Gst. Nr. 3004/1 auf jeden Fall geklärt werden.
Der Vorsitzende macht daraufhin den Vorschlag, dass die SIMO bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung die Frage der Erschließung zu klären hat. Die Erschließung müsse dann wahrscheinlich ausgehend von der L 86 erfolgen.
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Anton Feichtner erkundigt sich nach der Situation im Bereich der Valiserabahnstraße. Wie sieht deren Zukunft aus? Er sieht hier ungelöste Probleme auf Grund der derzeitigen Besitzverhältnisse. Ist die öffentliche Nutzung der Straße dauerhaft sichergestellt? Wahrscheinlich sei dauerhaft mit einer entsprechenden Mitfinanzierung durch die Gemeinde zu rechnen.
Alois Bitschnau spricht in diesem Zusammenhang auch Fragen wie die Zufahrt zum Sportplatz an.
Man werde nicht darum herumkommen, diese Themen vertraglich zu lösen.
Gabi Juen bestätigt das derzeit sehr große Schwerverkehrsproblem im Ortszentrum. Dies auf Grund der regen Bautätigkeit bei der Valiserabahn. Es sollte dringend darauf geachtet werden, dass auch zukünftig die Befahrung der Straße über das Kieswerk durch den Schwerverkehr sichergestellt wird, damit der Ortszentrumsbereich entlastet werden kann.
Anton Feichtner sieht es ebenfalls nicht ein, dass der gesamte Schwerverkehr der Fa. Heinrich Tschofen Transporte über das Ortszentrum geleitet wird. Dies auch mit leeren LKW’s.
Im Falle einer Mitfinanzierung durch die Gemeinde muss die Nutzungsberechtigung der Straße anders geregelt werden.
Norbert Marent spricht die umgelegte Valiserabahnstraße an. Weiters erkundigt er sich nach dem Platzbedarf im Falle einer Seilbahnrealisierung durch das Avenida-Projekt.
Auch die Parkplatzmöglichkeit für die Gäste des LIMOS wird von ihm hinterfragt.
Die Fließwasserproblematik im Bereich des Parkplatzes oberhalb des LIMOS wird von Alois Bitschnau angesprochen. An diesem Standort plant ja die Vaya Silvretta GmbH die Errichtung ihres Hotels.
Johannes Felder spricht neuerlich die aus seiner Sicht unbefriedigende Parkplatzsituation in Galgenul an. Er erwartet sich hier genauere Ansagen seitens der SIMO.
Jürgen Boden stellt in den Raum, dass die jetzige Situation aber auch nicht zufriedenstellend sei.
Eigentlich kann dies jetzt nur besser werden. Es sollte eine Bedarfserhebung für die notwendigen Parkplätze durchgeführt werden.
Alois Bitschnau spricht eine Überlegung der SIMO an, dass noch ein zusätzliches Parkhaus errichtet werden soll. Dies im Bereich des derzeitigen Bauhofareals der Firma.
Jürgen Boden sieht eine Verschlechterung der Situation nur dann, wenn tatsächlich weniger Parkplätze als jetzt vorhanden entstehen.
Alois Bitschnau sieht die Gefahr, dass die SIMO bei Bedarf neben den noch freibleibenden Flächen des Vaya-Hotelprojektes Parkflächen schafft. Dies wäre jedenfalls nicht zu befürworten.
Johannes Felder hinterfragt, dass bereits in der heutigen Sitzung das Anhörungsverfahren für die Flächenwidmung von Vaya beschlossen werden soll.
Die Beschlussfassung zum Quartiersentwicklungsprozess Galgenul wird schließlich vertagt, um noch notwendige Abklärungen treffen zu können.
zu 03.: Änderung des Flächenwidmungsplanes:
- a) Skiclub Montafon, Garfrescha
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach Auflage
In der Gemeindevertretungssitzung vom 25.03.2021 wurde die Auflage des Umweltberichtes und des Umwidmungsentwurfs einstimmig beschlossen. In der Folge wurde das jeweilige
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Auflageverfahren durchgeführt. Vorliegende Stellungnahmen werden der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht.
Die Widmung FS Schiclublager ist auf 7 Jahre befristet. Bei einer Nichtbebauung innerhalb der Frist wird die Nachfolgewidmung als Freifläche Landwirtschaftsgebiet festgelegt.
Es sollen folgende Umwidmungen durchgeführt werden:
eine Teilfläche des Grundstückes Gst.-Nr. 2314, GB St. Gallenkirch, von Forstwirtschaftlich genutzte Flächen (Wald)
in Freifläche Sonderfläche Schiclublager (6,7 m?) Widmung befristet Folgewidmung: Freifläche Landwirtschaftsgebiet
eine Teilfläche des Grundstückes Gst.-Nr. 2707/1, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Landwirtschaftsgebiet in Freifläche Sonderfläche Schiclublager (7,5 m?) Widmung befristet Folgewidmung: Freifläche Landwirtschaftsgebiet
Der vorliegende Widmungsentwurf wird schließlich einstimmig beschlossen.
- b) Harald Düngler, Sponaweg
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach Anhörung
- Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung nach dem Auflageverfahren
In der Sache Harald Düngler wurde am 25.03.2021 das Anhörungsverfahren beschlossen. Das Anhörungsverfahren ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Es liegen keine Stellungnahmen vor.
Es sollen folgende Umwidmungen durchgeführt werden:
eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr. 1982/1, GB St. Gallenkirch, von Baufläche Wohngebiet in Freifläche Landwirtschaftsgebiet (129,0 m?)
eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr. 1982/1, GB St. Gallenkirch, von Baufläche Wohngebiet in Freifläche Landwirtschaftsgebiet (2583,6 m?)
eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr. 1983, GB St. Gallenkirch, von Baufläche Wohngebiet in Freifläche Landwirtschaftsgebiet (33,7 m?)
eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr. 1984/2, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Landwirtschaftsgebiet in Baufläche Wohngebiet (40,5 m?) Widmung unbefristet
eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr. 1984/4, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Landwirtschaftsgebiet in Baufläche Wohngebiet (39,4 m?) Widmung unbefristet
eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr. 1984/5, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Landwirtschaftsgebiet in Baufläche Wohngebiet (60,1 m?) Widmung unbefristet
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eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr. 1984/6, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Landwirtschaftsgebiet in Baufläche Wohngebiet (37,0 m?) Widmung unbefristet
eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr. 2068/1, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Landwirtschaftsgebiet \ in Baufläche Wohngebiet (1189,7 m?) Widmung befristet Folgewidmung: Freifläche Landwirtschaftsgebiet
eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr. 2068/1, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Landwirtschaftsgebiet in Verkehrsfläche Straße (401,2 m?)
Der vorliegende Widmungsentwurf wird schließlich einstimmig beschlossen. Nadine Saler enthält sich wegen Befangenheit ihrer Stimme.
Ebenfalls wird einstimmig die Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung beschlossen. Auch hier enthält sich Nadine Saler wegen Befangenheit ihrer Stimme.
- c) Gebhard Willi, Blendolmaweg
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach Anhörung
In der Sache Gebhard Willi wurde am 25.03.2021 das Anhörungsverfahren einstimmig beschlossen. Zwischenzeitlich ist auch dieses abgeschlossen worden. Die vorliegenden Stellungnahmen werden der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht.
Es sollen folgende Umwidmungen durchgeführt werden:
eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr 202, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Freihaltegebiet in Baufläche Wohngebiet (2,0 m?) Widmung unbefristet
eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr 202, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Freihaltegebiet in Baufläche Wohngebiet (25,4 m?) Widmung unbefristet
Der vorliegende Widmungsentwurf wird einstimmig beschlossen.
- d) Helga Bendig, Parzelle Tora
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach Anhörung
- Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung nach dem Auflageverfahren
In der Sitzung am 25.03.2021 musste dieser Punkt vertagt werden, da zu diesem Zeitpunkt die Wasserversorgung für das geplante Bauprojekt noch nicht sichergestellt war. Eine schriftliche Zusage der Wasserinteressentschaft Ober- und Innerziggam liegt zwischenzeitlich vor. Ansonsten liegen keine Stellungnahmen vor.
Johannes Sturm erkundigt sich über allfällige Verpflichtungen der Gemeinde im Hinblick auf die offensichtlich fehlende Wasserinfrastruktur. Dies wird vom Vorsitzenden beantwortet, indem er den momentanen Istzustand erläutert und auf die zukünftigen Bemühungen verweist.
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Anton Feichtner erkundigt sich nach den Nachbarn beim zu widmenden Grundstück.
Diesbezüglich wird mitgeteilt, dass es sich dabei um die Schwestern von Helga Bendig handelt.
Die Widmung Baufläche Wohngebiet ist auf 7 Jahre befristet. Bei einer Nichtbebauung innerhalb der Frist wird die Nachfolgewidmung als Freifläche Landwirtschaftsgebiet festgelegt.
Das Mindestmaß der Bebauung wird durch das Festlegen der Baunutzungszahl 20 durch eine Verordnung geregelt.
Aus raumplanungsfachlicher Sicht ist die beantragte Umwidmung eine Abrundung und Optimierung eines bestehenden Siedlungsweilers.
Es sollen folgende Umwidmungen durchgeführt werden:
eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr 1642/1, GB St. Gallenkirch, von Bauerwartungsfläche Wohngebiet in Freifläche Landwirtschaftsgebiet (3,6 m?)
eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr 1643/1, GB St. Gallenkirch, von Bauerwartungsfläche Wohngebiet in Baufläche Wohngebiet (665,7 m?) Widmung befristet Folgewidmung: Bauerwartungsfläche Wohngebiet
eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr 1647/1, GB St. Gallenkirch, von Bauerwartungsfläche Wohngebiet in Baufläche Wohngebiet (1,0 m?) Widmung unbefristet
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den vorliegenden Widmungsentwurf.
Gleichzeitig wird auch die Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung nach dem Auflageverfahren mit einer festgelegten Baunutzungszahl von 20 einstimmig beschlossen.
- e) Lukas Bösch, Vergalden
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach Anhörung
Der Vorsitzende erläutert den vorgelegten Entwurf von Lukas Bösch. In der Sitzung am 25.03.2021 wurde dieser Punkt auf Empfehlung des Bau- und Raumplanungsausschusses vertagt, da die vorgelegten Unterlagen für das geplante Projekt nicht ausreichend waren.
Daniel Fritz schlägt vor, dass seitens der Gemeinde gewisse Richtlinien ausgearbeitet werden sollen, um für die Zukunft eine gewisse Richtschnur vorzugeben.
Diesbezüglich erläutert der Vorsitzende auch seine Vorstellungen.
Jürgen Boden erkundigt sich nach den Möglichkeiten der Versagung von geplanten Bauprojekten.
In der Folge entsteht eine rege Diskussion darüber, mit welchen Möglichkeiten die Gemeinde Einfluss auf geplante Bauprojekte nehmen kann. So wird beispielsweise auch die Verordnung eines Bebauungsplanes als ein Instrument genannt.
Es sollen folgende Umwidmungen durchgeführt werden:
eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr 4615/1, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Landwirtschaftsgebiet
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in Baufläche Wohngebiet (24,9 m?) Widmung unbefristet
eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr 4615/8, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Landwirtschaftsgebiet in Baufläche Wohngebiet (73,2 m?) Widmung unbefristet
eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr 4624/1, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Landwirtschaftsgebiet in Baufläche Wohngebiet (622,4 m?) Widmung befristet Folgewidmung: Freifläche Landwirtschaftsgebiet
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den vorliegenden Widmungsentwurf. Niclas Bösch enthält sich wegen Befangenheit seiner Stimme.
f} Paul Braunger, Vergalden
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach Anhörung
Auch dieser Fall wurde in der letzten Sitzung auf Empfehlung des Bau- und Raumplanungsausschusses zurückgestellt.
Peter Lentsch erwähnt, dass es sich hier um eine deutliche Verbesserung gegenüber der letzten Eingabe handelt.
Es sollen folgende Umwidmungen durchgeführt werden:
eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr 4623/8, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Landwirtschaftsgebiet in Baufläche Wohngebiet (514,1 m?) Widmung befristet Folgewidmung: Freifläche Landwirtschaftsgebiet
eine Teilfläche des Grundstückes Gst-Nr 4623/8, GB St. Gallenkirch, von Freifläche Landwirtschaftsgebiet in Verkehrsfläche Straßen (180,4 m?)
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig den vorliegenden Widmungsentwurf.
- g) Elmar Butzerin, Garfrescha
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor Anhörung
Elmar Butzerin beabsichtigt auf Garfrescha die Errichtung eines Ferienhauses. Dies ist konform mit dem Bebauungsplan Garfrescha und dem REK Garfrescha.
Auf Anfrage von Johannes Sturm teilt der Vorsitzende mit, dass Elmar Butzerin Mitglied an der Agrargemeinschaft Maisäß Ausschlag Garfrescha ist und somit die Parkplatzfrage geklärt ist.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig das Anhörungsverfahren für die beantragte Flächenwidmung.
- h) Sonja Wachter, Gortipohl (Gst. Nr. 428/8 und 428/10)
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor Anhörung
- Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung vor dem Auflageverfahren
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Sonja Wachter beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf der Gst. Nr.
428/10 und einer Teilfläche der Gst. Nr. 428/8. Ein Geh- und Fahrrecht ist in Form einer bestehenden Dienstbarkeit sichergestellt.
Jürgen Boden schlägt vor, dass vom Bauwerber bereits in der Widmungsphase eine gewisse Verbindlichkeit hinsichtlich der späteren Projektumsetzung einzufordern ist.
Alois Bitschnau berichtet kurz über die Möglichkeit eines Bebauungsplanes.
Ansonsten sind die Lenkungsmöglichkeiten eher relativ.
Johannes Sturm sieht die Problematik weniger bei den privaten Bauwerbern, als bei den Gewerbebetrieben.
Daniel Fritz sieht hier besonders die Raumplanungsstelle des Landes gefordert. Es sollten die Möglichkeiten für den Bau eines sog. Montafoner-Hauses geschaffen werden. Derartige Projekte fallen jedoch in die Kategorie „Alpen-Kitsch“ und finden so gut wie keine Beachtung.
Der Vorsitzende teilt diesbezüglich mit, dass hier zwischenzeitlich ein recht guter Konsens mit dem Sachverständigen der Raumplanungsstelle besteht.
Schließlich wird einstimmig das Anhörungsverfahren für den vorliegenden Widmungsentwurf beschlossen.
Ebenfalls wird einstimmig der Verordnungsentwurf über das Mindestmaß der baulichen Nutzung vor Auflage beschlossen.
- i) Heinrich Tschofen Transporte GmbH, Valiserabahnstraße
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor Anhörung
Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung einer Unterstellhalle für seinen Fuhrpark.
In diesem Zusammenhang wird die Art der Bauausführung angefragt.
Johannes Sturm berichtet über einen Zaun, der von der Fa. Heinrich Tschofen Transporte GmbH hätte errichtet werden müssen. Zur Umsetzung sei es leider noch nicht gekommen.
Anton Feichtner sieht es sehr problematisch, wie derzeit die Besitzverhältnisse an der Valiserabahnstraße sind. Es sollte diesbezüglich mit der Firma Heinrich Tschofen Transporte
und der SIMO verhandelt werden.
Gabi Juen findet es dringend notwendig, dass die Nutzung der Valiserabahnstraße rechtlich geregelt werden muss. Dem schließt sich auch Daniel Fritz an.
Der Vorsitzende zeigt sich bereit, diese Thematik mit den Betroffenen aufzugreifen.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig das Anhörungsverfahren für den vorliegenden Widmungsentwurf.
- j) David Burtscher, Zamangweg
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor Anhörung
David Burtscher plant die Errichtung eines Parkplatzes bei seinem Gästehaus. Dafür ist nun
eine Sonderflächenwidmung Parkplatz vorgesehen.
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Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig das Anhörungsverfahren für den vorliegenden Widmungsentwurf.
- k) Vaya Silvretta GmbH, Galgenulerstraße
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor Anhörung
Der Vorsitzende erläutert an Hand der vorliegenden Planunterlagen das geplante Projekt.
Weiters teilt der Vorsitzende mit, dass er für die nächste Sitzung dann die exakten Planunterlagen mit den Ansichten einfordert.
Alois Bitschnau erkundigt sich darüber, ob auch Parkmöglichkeiten für Reisebusse geschaffen werden.
Johannes Sturm spricht in diesem Zusammenhang noch einmal notwendige Maßnahmen in der Ableitung des Tobelwassers an. Dies führt auf dem vorgesehenen Baugelände immer wieder zu leichten Überflutungen.
Peter Lentsch vertritt die Ansicht, dass dies ein klassisches Projekt für die Ausarbeitung eines Bebauungsplanes wäre.
Der Vorsitzende verweist auf den durchgeführten Quartiersentwicklungsprozess Galgenul.
Jetzt noch einen speziellen Bebauungsplan einzufordern, wäre aus seiner Sicht. nicht sehr seriös. Zudem wurde bei der letzten Gemeindevertretungssitzung dies schon entschieden.
Johannes Felder erkundigt sich nach dem zeitlichen Aufwand für einen Bebauungsplan.
Diesbezüglich gibt der Vorsitzende zu bedenken, dass die Ausarbeitung ca. ein halbes Jahr dauert.
Jürgen Boden schlägt vor, dass bis zur nächsten Sitzung ausreichend Planungsunterlagen für die finale Beschlussfassung vorliegen sollen.
Alois Bitschnau würde sich wünschen, dass bestmögliche vertragliche Vereinbarungen mit allen Beteiligten getroffen werden.
Jürgen Boden schlägt vor, dass mit den Betreibern von Vaya über dementsprechende Zusagen gesprochen werden soll, welche von deren Seite erwartet werden.
Johannes Sturm würde es sehr begrüßen, wenn gleich eine direkte Verbindung zwischen der Tiefgarage der SIMO und jener der Vaya geschaffen werden könnte.
Johannes Felder fordert ein, dass mit der Ausarbeitung eines Bebauungsplanes für Galgenul gestartet werden soll.
Daniel Fritz schlägt in diesem Zusammenhang vor, dass in einer gemeinsamen Klausur über die Weiterentwicklung der Gemeinde diskutiert werden soll.
Peter Lentsch spricht sich bei diesem Großprojekt ebenfalls für die Ausarbeitung eines Bebauungsplanes aus.
Daniel Fritz spricht sich klar für das Vaya-Projekt aus. Es sei auf jeden Fall sehr zu begrüßen, dass es sich dabei um ein Hotelprojekt ohne zusätzlichem Investorenmodell handle.
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Marietta Fiel stellt die Frage, wie viele Betten die Gemeinde und die Region überhaupt noch verträgt.
Daniel Fritz findet diesen Zugang für sehr wichtig und müsse zukünftig verstärkt mitberücksichtigt werden.
Der Vorsitzende gibt den Vorrednern prinzipiell recht. Dennoch hat Vaya seine bisherigen Hausaufgaben gemacht. Es wäre das falsche Signal, würde zum jetzigen Zeitpunkt noch ein zusätzlicher Bebauungsplan eingefordert.
Schließlich beschließt die Gemeindevertretung mit 19 : 2 Stimmen das Anhörungsverfahren zum vorliegenden Widmungsentwurf.
I) Kathrin Wiedring, Montielweg
- Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor Anhörung
- Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung vor dem Auflageverfahren
Der Vorsitzende erläutert das geplante Bauprojekt von Kathrin Wiedring und die nicht ganz glückliche verkehrsmäßige Erschließung des Baugrundstückes. Andere Lösungen gibt es jedoch nicht.
Es konnte jedoch eine Verbesserung damit erzielt werden, dass ihm Rahmen eines gemeinsamen Gespräches zwischen Kathrin Wiedring, Armin Fitsch und der Gemeinde der Verlauf der Straße so abgeändert wurde, dass zukünftig auch die Erschließung von Baugrundstücken der Familie Fitsch ermöglicht wird.
Es liegt eine positive raumplanungsfachliche Stellungnahme vom Planungsbüro stadtland vor.
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig das Anhörungsverfahren zum vorliegenden Widmungsentwurf.
Gleichzeitig wird auch einstimmig die Auflage für den vorliegenden Verordnungsentwurf über das Mindestmaß der baulichen Nutzung beschlossen.
- m) EKZ-Widmung, SIMO
- Beschluss des Entwurfs vor Anhörung (nachträglich auf der TO)
Der Vorsitzende erläutert die Gründe für die notwendige Widmung. Das Anhörungsverfahren kann nach Rücksprache mit dem Land beschlossen werden, obwohl die beantragte Änderung des Landesraumplanes noch aussteht.
Marietta Fiel erkundigt sich darüber, ob zukünftig mit einer Auflösung des Intersport- Geschäftes im Ortszentrum zu rechnen ist.
Der Vorsitzende berichtet über eine mündliche Zusage seitens Intersport, dass weiterhin beide Geschäfte betrieben werden.
Schließlich beschießt die Gemeindevertretung einstimmig das Anhörungsverfahren für die beantragte EKZ-Widmung.
zu 04.: Beschluss über die Änderung der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung in Vergalden (Bösch u. Braunger)
Herr Paul Braunger ist grundbücherlicher Eigentümer der GST-Nr. 4623/8 GB St. Gallenkirch.
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Das Grundstück liegt im Ortsteil Gargellen — Vergalden und ist über die Vergaldenstraße verkehrstechnisch erschlossen. Im Flächenwidmungsplan der Gemeinde St. Gallenkirch ist es teilweise als Freifläche-Landwirtschaftsgebiet, Baufläche Wohngebiet und Verkehrsfläche Straße gewidmet. Die nördlichen und östlichen Grundstücke sind als Freifläche Landwirtschaftsgebiet gewidmet und nicht bebaut. Südlich und westlich grenzt teilweise bebautes und gewidmetes Bauland an.
Der Grundbesitzer möchte eine Teilfläche des Grundstücks in der Größe von ca. 514 m? abtrennen und für die Bebauung eines Einfamilienhauses zur Verfügung stellen. Einen Interessenten für die gegenständliche Teilfläche gibt es.
Herr Lukas Bösch möchte auf einer Teilfläche des GST-Nr. 4624/1 ebenfalls ein Einfamilienwohnhaus errichten. Das Grundstück liegt nordöstlich im unmittelbaren Anschluss vom Grundstück von Herr Paul Braunger. ‚Diese Teilfläche soll von Freifläche Landwirtschaftsgebiet in Baufläche Wohngebiet umgewidmet werden.
Im Gefahrenzonenplan der Wildbach- und Lawinenverbauung ist keine Gefahrenzone ausgewiesen.
Der Trinkwasseranschluss und die Abwasserbeseitigung erfolgen über das jeweilige Netz der Gemeinde St. Gallenkirch.
Der im Teil-REK Vergalden vorgesehene Freiraum zwischen den Weilern wird von der Umwidmung nicht berührt. Die bestehende Weilerstruktur wird gestärkt und abgerundet.
Die Widmung Baufläche Wohngebiet ist auf 7 Jahre befristet. Bei einer Nichtbebauung innerhalb der Frist wird die Folgewidmung als Freifläche Landwirtschaftsgebiet ausgewiesen.
Für einen Teilbereich des GST-Nr. 4623/8 wurde bereits mit Kundmachung am 16.01.2020 das Mindestmaß der baulichen Nutzung durch das Festlegen der Baunutzungszahl 30 geregelt. Dieser Teilbereich wurde zwischenzeitlich durch eine Grundteilung von GST-Nr. 4623/8 abgetrennt und hat jetzt die GST-NR. 4623/9. Diese Verordnung soll für das gesamte Grundstück Nr. 4623/8 und für Teilbereiche der GST-Nr. 4624/1 geändert bzw. erweitert werden, weshalb der Titel der Verordnung nun auf das gesamte Gebiet Vergalden Bezug nimmt und der 8 2 geändert werden soll. Ebenso soll die derzeit geltende Planbeilage durch die neue Planbeilage (Zahl 2021_00_02_BNZ, Datum 12.02.2021)
ersetzt werden.
Die Gemeindevertretung fasst den einstimmigen Beschluss:
Für die Grundstücke Gst. Nr. .1110/2, .1113/1, 4623/3 und 4623/9 sowie die Teilflächen der Grundstücke Gst. Nr. 4623/8 und 4624/1, KG St. Gallenkirch, die innerhalb der in der Anlage in roter Farbe ersichtlich gemachten Grenzen liegen, wird das Mindestmaß der baulichen Nutzung mit einer Baunutzungszahl von 30 festgelegt.
Niclas Bösch enthält sich wegen Befangenheit seiner Stimme.
zu 05.: Änderung des Bebauungsplanes Garfrescha — Beschlussfassung zur Auflage
Bauamtsleiter Gerhard Vonier und der Vorsitzende erläutern die Gründe für die Änderung des Bebauungsplanes auf Garfrescha nach Abstimmung mit der Raumplanungsstelle des Landes.
Gleichzeitig wird der Gemeindevertretung der vorliegende Erläuterungsbericht hinsichtlich der geplanten Änderung zur Kenntnis gebracht.
Schließlich nimmt die Gemeindevertretung einstimmig den Entwurf einer Verordnung über die Änderung des Bebauungsplanes Garfrescha, gemäß 8 28 Abs. 1/ 8 30 Abs. 1 RPG, LGBl. Nr. 39/1996 idgF zur Kenntnis und beschließt dessen Auflage.
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zu 06.: Anträge auf Erteilung einer Ferienwohnungsbewilligung gem. $ 16 Abs. 4 lit. d RPG:
In der Gemeindevertretungssitzung am 15.10.2020 wurden die ersten Maisäßgebietsausweisungen beschlossen. Diese bilden nun die Grundlage dafür, dass Maisäßbesitzer einen Antrag auf Ferienwohnungsbewilligung gem. 8 16 Abs. 4 lit. d RPG stellen können.
Johannes Sturm stellt die Frage, wie bei Maisäßbesitzern in sog. „Offenen Maisäßen“ die Bewirtschaftungsverpflichtung ist.
Johannes Felder sieht diese gesetzliche Regelung mit viel Unverständnis. Für ihn stellt dies eine Form der Enteignung dar.
Aus seiner Sicht sind hier die Agrargemeinschaften zu wenig eingebunden worden.
Nadine Saler erkundigt sich darüber, ob dadurch auch die Möglichkeit geschaffen wird, dass auf einer sog. „Hoschtig“ eine Wiederbebauung ermöglicht wird.
Dies wird vom Vorsitzenden verneint.
Hansjörg Schwarz sieht eine Enteignung im Hinblick auf die damalige Raumplanungsnovelle aus dem Jahre 1993. Jetzt zeigen sich die großen Probleme, die damit geschaffen wurden.
Die jetzige Möglichkeit wird von Hansjörg Schwarz jedoch begrüßt. Damit werde nun eine gewisse Gleichstellung erzielt.
Johannes Felder erkundigt sich auch darüber, ob im Falle einer Nichtbeantragung dies auch Folgen für den jeweiligen Rechtsnachfolger hat.
Dies wird vom Vorsitzenden ausgeschlossen.
Die Frage einer Vermietung von solchen Maisäßobjekten wird ebenfalls noch angesprochen, da dies von Fall zu Fall ein Thema ist.
Hansjörg Schwarz regt an zu prüfen, wie die rechtliche Auslegung für die im Bescheidentwurf formulierte Sache des Miteigentums zu werten ist.
Weiters würde er es begrüßen, dass speziell auf Maisäßen Richtigstellungen im Katasterplan bzw. im Grundbuch durchgeführt werden.
Der Vorsitzende stellt auf Vorschlag der Mandatare den Antrag, die vorliegenden Fälle a) bis h) gem.
8 16 Abs 4 lit. d RPG zu genehmigen. Die jeweiligen Voraussetzungen dafür wurden seitens der Gemeindeverwaltung überprüft.
Die Gemeindevertretung genehmigt schließlich einstimmig die vorliegenden Anträge a) -h).
zu 08.: Ankauf des Gst. Nr. 246/7 (Gortipohl) von Roman Spannring
Auf der letzten Gemeindevorstandssitzung wurden die Erschließungsvarianten für das Blaas-Areal besprochen.
Eine Erschließung über den Blendolmaweg ist aufgrund der Platzverhältnisse nicht ideal. Zudem ist Anrainer Wilfried Marlin nicht bereit, Grund zu verkaufen, abzutauschen oder eine Dienstbarkeit einzuräumen.
Die zukünftige Eigentümerin des Objektes Gortipohl 14 a ist mit der eingezeichneten Zufahrt, wie damals beim Verkauf durch ihren Bruder geplant, nicht glücklich.
Es wurden noch zwei weitere Zufahrten geprüft (von Süden und Nordosten). Beide Erschließungen erscheinen eher unrealistisch (zusätzliche Einfahrt aus L188, direkt bei Michael Stocker an Südost- Seite usw.).
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Roman Spannring hat sich nach der Kaufabsage nach der letzten Gemeindevertretungssitzung seine Verkaufsbedingungen überlegt. Die Gesamtkosten samt Gebühren würden sich auf rund € 154.000,00 belaufen. Er habe zudem noch einen weiteren Interessenten.
Anrainer Christopher Eichhorn von Gst. Nr. 211 und 212, wäre bereit, sich an einer alternativen Erschließung über das Spannring-Grundstück zu beteiligen.
Hubert Biermeier hat zwischenzeitlich der Gemeinde vorgeschlagen, er würde das Grundstück privat erwerben und der Gemeinde das uneingeschränkte Geh- und Fahrrecht zur Erschließung der Gst. Nr.
142 kostenlos einräumen.
Der Vorsitzende erläutert somit drei Vorschläge für die weitere Vorgehensweise:
1. Das Grundstück wird nicht gekauft.
2. Das Grundstück wird gekauft und dann die notwendige Dienstbarkeit eines Geh- und Fahrrechtes für die Gst. Nr. 142 eingetragen.
3. Das Grundstück wird von Hubert Biermeier gekauft und dieser räumt der Gemeinde das uneingeschränkte Geh- und Fahrrecht grundbücherlich und kostenlos ein.
Die Gemeindevertretung begrüßt das Angebot von Hubert Biermeier sehr und ist mit dieser Lösung einverstanden. Der Gemeindevorstand wird damit beauftragt, die weitere Abwicklung eines solchen Vertrages vorzubereiten.
zu 09.: Grundsatzbeschluss — Bewerbung FIS Freestyle Ski & Snowboard WM 2027
Für die FIS Freestyle Ski & Snowboard WM 2027 steht eine Bewerbung des Montafons im Raum. Dies wäre die größte sportliche Veranstaltung, die wir neben dem Weltcup und den EYOF-Jugendspielen im Montafon abhalten könnten.
In der letzten Woche sei diesbezüglich sehr viel Druck entstanden, da eine Entscheidung sehr kurzfristig (Antrag bis 01. Mai bei der FIS) notwendig war. Die Talschaft müsste ca. € 1,1 Mio.
aufbringen. Auf die Gemeinde St. Gallenkirch würden davon knapp € 360.000,- entfallen. Derzeit liegt ein Vorschlag für die Aufbringung der Mittel über die Gästetaxe vor. Dazu müsste die Gästetaxe um € 0,136 pro Nächtigung angehoben werden.
Eine Mitfinanzierung durch den Talschaftsfonds ist derzeit nicht möglich, da die Gemeindevertretung Vandans dem nicht zustimmt. Für Entnahmen aus dem Talschaftsfonds ist die Einstimmigkeit aller zehn Talschaftsbürgermeister notwendig. Eine Entnahme scheint It. dem Bürgermeister erst nach den nächsten Wahlen oder durch eine Änderung der Talschaftsfonds-Satzungen realistisch.
Die Bewerbung wurde im Montafoner Tourismusbeirat diskutiert. Hier fand sie Zustimmung. Die Gemeinden Silbertal, Gaschurn und Vandans haben bereits Grundsatzbeschlüsse gefasst.
Die Mitfinanzierung seitens des Landes Vorarlberg ist jedoch noch nicht gesichert. Es wird daher keine Bewerbung per 01. Mai geben.
Das Land hat Bestrebungen, dass der ÖSV einen Teil des Landesbeitrages übernimmt, da keine speziellen Infrastrukturmaßnahmen geschaffen werden müssten.
Alois Bitschnau erkundigt sich darüber, ob im Bereich Fredakopf Baumaßnahmen vorgesehen sind.
Jürgen Boden würde eine große Chance darin sehen, wenn es zu dieser Großveranstaltung im Montafon kommen könnte.
Alois Bitschnau gibt dennoch zu bedenken, dass auch mit einer allfälligen Abgangsdeckung zu rechnen ist.
Es gilt auch zu berücksichtigen, dass es dafür ein großes Heer an Helfern benötigt.
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Der positive Aspekt würde in der internationalen Berichterstattung liegen. Jürgen Boden verweist auf den Marketingvorteil, unabhängig nach der Frage, wie viele Nächtigungen während der Veranstaltung in der Talschaft erzielt werden können.
Eugen Lorenzin würde diese Veranstaltung auch sehr begrüßen und sieht hier ebenfalls eine große Chance für die Region.
Jürgen Boden verweist auf die Notwendigkeit einer Meinungsbildung in den jeweiligen Gemeinden.
Dies unabhängig, ob seitens des Landes eine Finanzierungszusage kommt oder nicht.
Johannes Felder stellt in Frage, ob im Monat März der richtige Termin für eine solche Großveranstaltung ist. Hier wäre wahrscheinlich der Jänner dafür günstiger.
Hansjörg Schwarz hat die Befürchtung, dass für die Sportler noch zusätzliche Unterkünfte im Tal geschaffen werden müssen.
Steffen Röschl würde diese Veranstaltung ebenfalls sehr begrüßen und sieht darin eine große Chance für die Talschaft.
Eine Entscheidung ist voraussichtlich im Herbst nach Sicherstellung der Landesmittel notwendig.
Dennoch erfolgt nach ausführlicher Diskussion ein einstimmiger Grundsatzbeschluss für eine Bewerbung an dieser Großveranstaltung. Wie die Gemeindemittel bis 2027 aufgebracht werden, soll derzeit noch offen bleiben.
zu 10.: Ingenieurleistungen für die Erneuerung des Hochbehälter Hottis samt Netzverbesserungen
- Freigabe zur Ausschreibung
Gemeinsam mit der Firma Wagner Consult (DI Michael Wagner) und dem Umweltverband (Michael Mathis) wurde die Erneuerung des Hochbehälters Hottis, Netzverbesserungen und die Versorgung von derzeit noch nicht erschlossenen Siedlungsweilern (Blenisauer, Ober- u. Innerziggam, Bereich Rappatobel) in eine Ausschreibung für die Ingenieurleistungen gegossen. Dies wird It. dem Vorsitzenden eines der größten Wasserversorgungs-Projekte in unserer Gemeinde. Bereits seit vielen Jahren werden dazu Pläne gewälzt. Zwischenzeitlich hat sich die Dringlichkeit für den Ausbau erhöht.
Die verschiedenen Problemstellungen sollen von den Ingenieurbüros in einem Konzept erarbeitet werden.
Eine Bewertungskommission sichtet die Konzepte und sucht das Beste aus, samt Bewertung des Preises.
Zeitliches Ziel ist eine Auftragserteilung im August 2021.
Eine Einreichung wäre dann Anfang 2022 möglich. Im Frühjahr 2022 könnte Baubeginn sein.
Ein Projektabschluss ist für Oktober 2024 terminisiert.
Die Notwendigkeit für die Inangriffnahme dieses Projektes sieht der Vorsitzende auf jeden Fall gegeben.
Hansjörg Schwarz erkundigt sich nach den Vergabekriterien bei dieser Ausschreibung.
Norbert Marent macht den Vorschlag, dass sich hier auch der Bau- und Raumplanungsausschuss einbringen soll.
Auf Vorschlag des Vorsitzenden, sollen diesbezüglich jeweils zwei Vertreter aus den Fraktionen namhaft gemacht werden und 50 % für den Preis und 50 % für die technische Lösung als Vergabekriterium herangezogen werden.
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Johannes Sturm wäre lieber, wenn 60 % für die technische Lösung berücksichtigen würden.
Auch Hansjörg Schwarz schließt sich diesem Vorschlag an.
Schließlich wird vom Vorsitzenden vorgeschlagen, dass die Wertung 40 % für den Preis und 60 % für die technische Lösung angesetzt werden soll.
Schließlich erfolgt mit einstimmigem Gemeindevertretungsbeschluss die Freigabe zur Ausschreibung der Ingenieurleistungen.
zu 11.: Änderung von Landesgesetzen:
- a) Gesetz über eine Änderung des Sozialleistungsgesetzes
- b) Gesetz über eine Änderung des Land- und Forstarbeits-Organisationsgesetz - Sammelgesetz
Der Vorsitzende erläutert die wesentlichen Änderungspunkte.
Es werden einstimmig für die vorliegenden Landesgesetze keine Volksabstimmungen gefordert.
zu 12.: Berichte des Bürgermeisters
Am Freitag, den 26. März fand ein ganztägiger Workshop zur Vorarlberger Tourismusstrategie 2030 im Gemeindesaal St. Gallenkirch statt.
Am selben Tag hielt der Naturschutzverein Verwall-Klostertaler Bergwälder eine Vorstandssitzung ab.
Am 06. April fand ein virtueller Termin zwischen den ERFA-Tourismusgemeinden und DI Andreas Falch zur Novelle des Raumplanungsgesetzes statt. Forderungen der Gemeinden sind unter anderem bessere Steuermöglichkeiten beim Investorenmodell, insbesondere der Wegfall der Eigennutzung.
Zudem sollen die Anträge auf Ferienwohnungen im Erbwege erschwert werden.
Bei der Vergabe des Steuer Hauses fanden am 07. April die Bietergespräche im Gemeindesaal St. Gallenkirch statt.
LR Marco Tittler lud am 08. April zu einem Nahversorgergipfel ins Landhaus Bregenz. Alle Nahversorger des Landes, die betroffenen Standortgemeinden und Charly Marent als Geschäftsführer des Vereins „Dörfliche Lebensqualität und Nahversorgung“ zeigten die Probleme der Nahversorgungsbetriebe auf. Es wurden seitens des Landes Unterstützungen zugesagt.
Bei der 5. Sitzung des Standesausschusses am 13. April wurde bezüglich des anstehenden 9. MIP's der Montafonerbahn ein Arbeitsübereinkommen mit dem Verkehrsverbund und der MBS abgeschlossen.
Beim Förderinstrument „Kulturlandschaftsfonds Montafon“ gibt es seit einer Absage des Landes Finanzierungsschwierigkeiten. Vielen Anträgen stehen fehlende Gelder gegenüber. Derzeit werden keine Anträge mehr bearbeitet.
Bei der 6. Forstfondssitzung wurde unter anderem eine Vereinbarung mit dem SC Montafon bezüglich des Lagergebäudes auf Garfrescha und weitere Grundbenützungsübereinkommen mit der Montafonerbahn AG, der illwerke vkw und der Gemeinde Gaschurn abgeschlossen.
Der zweite Ortsprofil-Workshop fand am 14. April im Gemeindesaal statt. Das touristische Profil für St. Gallenkirch-Gortipohl soll nun weiter mit den Betrieben im Ort und dem Tourismusausschuss ausgearbeitet werden.
Am 15. April fand eine Vorstandssitzung des Vorarlberger Gemeindeverbandes sowie des Gemeindevorstandes statt.
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Bei einer Video-Sitzung wurde am 19. April die geplante „Gesamtheitliche Netzstrategie Vorarlberg“
präsentiert. Nach einer Analyse des IST-Zustandes in Q1 und Q2 diesen Jahres soll bis Ende 2021 eine Strategie entwickelt werden, bei der mit den richtigen „Betriebs“-konzepten und genauer Planung ein Glasfaser-Ausbau ermöglicht werden soll. Die Firma METADAT aus Wien wurde seitens des Landes mit der Ausarbeitung beauftragt.
Die erste Tourismusbeiratssitzung in der laufenden Funktionsperiode fand am 20. April mittels Video- Konferenz statt.
Am 22. April tagte die Generalversammlung von Montafon Tourismus. Der Jahresabschluss wurde einstimmig genehmigt. Mit dem Gewinn auch aus Vorjahren werden unter anderem Rücklagen gebildet, touristische Infrastruktur geschaffen und ein Tourismusfonds Montafon gegründet.
Bei der Generalversammlung des Heimatschutzverein Montafon wurde Michael Kasper als Obmann wiedergewählt. Friedrich Juen wird Nachfolger von Mag. Wilfried Dür als Vizeobmann. Der Verein und insbesondere die Montafoner Museen konnten trotz Corona-Pandemie im abgelaufenen Jahr zahlreiche kleinere Veranstaltungen abhalten. Die Besuche in den Museen waren verständlicherweise rückläufig.
Eine überaus gut besuchte Feuerlöscher-Überprüfung führte die Ortsfeuerwehr St. Gallenkirch am
24. April ab. Ca. 300 Stück wurden geprüft. Vielen Dank!
Die 09. Gemeindevorstandssitzung fand am 27. April online statt.
Bei der Wärmehalle im Aquarena konnte durch einen Schnitt in der Dichtfolie über mehrere Monate Feuchtigkeit eindringen. Der Schaden wird im Laufe des Monats Mai saniert. Eine Saisoneröffnung ist für Fronleichnam, den 03. Juni geplant.
Nach dem Motto „Europa fängt in der Gemeinde an“ werden alle interessierten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter eingeladen, sich als Europa-Gemeinderätinnen zur Verfügung zu stellen. Ziel von Europaministerin Karoline Edtstadler und Gemeindebundpräsident Alfred Riedl ist, dass in jeder Gemeinde zumindest eine Person genannt ist. Sämtliche Informationen ° sind auf der Website www.europagemeinderaete.at abrufbar.
Nächster geplanter Sitzungstermin ist am 08. oder 10. Juni. Beim Rechnungsabschluss muss auch Edgar Palm dabei sein, weshalb noch zwei Termine im Raum stehen.
Zum Thema Kartenvorverkauf für die Montafoner Bäder spricht Iris Sahler die Handhabung bei den Vorverkaufspreisen an. Hier sollte eine Lösung im Hinblick auf das Aquarena gefunden werden. Da das Bad voraussichtlich erst im Juni den Betrieb aufnehmen wird, so sollte an eine Preisreduktion gedacht werden.
Der Vorsitzende kann sich vorstellen, dass die Möglichkeit einer Rückgabe für all jene eingeräumt wird, die bereits im Vorverkauf die Karte/n besorgt haben.
Gabi Juen findet, dass der Saisonkartenpreis im Aquarena zwischenzeitlich recht hoch angesetzt ist.
Iris Sahler bringt zahlreiche Gründe ein, die aus ihrer Sicht für eine Reduktion der Karte sprechen.
Dieser Sachverhalt soll noch einmal im Gemeindevorstand behandelt werden.
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zu 13.: Allfälliges
Marietta Fiel spricht die Wegverlegung im Bereich des Erholungsheimes Maria-Hilf an. Sie zeigt sich verwundert darüber, dass die Öffentlichkeit nicht besser eingebunden worden ist und möchte wissen, wer dafür die Kosten zu tragen hat. Ein Teil wurde von der Gemeinde übernommen.
Der Vorsitzende erläutert den Sachverhalt zu dieser Thematik und teilt auch mit, dass der Gemeindevorstand vorab von ihm über diesen Sachverhalt informiert worden ist.
Wenn spezielle Gründe dafür sprechen, so kann ein Grundbesitzer die Verlegung eines Weges beantragen. Eine solche muss angemessen und vertretbar sein.
Gabi Juen fragt an, was für Vermessungstätigkeiten am Radweg durchgeführt werden.
Diesbezüglich teilt der Vorsitzende mit, dass diese Arbeiten vom Land Vorarlberg in Auftrag gegeben wurden.
Norbert Marent erkundigt sich über den Verfahrensstand zu folgenden Themenbereichen:
- Verbauungsprojekte der WLV (Gufel und Tramosa)
- Mathies Franz (Grundstück)
- Naturpark Rätikon
- Schlachthaus
Zu den angesprochenen Verbauungsprojekten teilt der Vorsitzende mit, dass man sich darum bemüht, die notwendigen Zustimmungserklärungen zu erhalten. Dies ist eine recht zähe und mühsame Angelegenheit.
In der Sache Zimmerei Mathies hat zwischenzeitlich ein Gespräch mit der Raumplanungsstelle des Landes im Landhaus stattgefunden. Es besteht die Zusage, dass auf dem dafür vorgesehenen Grundstück die notwendige Flächenwidmung ermöglicht werden kann. Darüber hinaus wurde auch die geplante Aufschüttung des alten Fußballplatzes angesprochen, wo in der Folge weiteres Gewerbegebiet geschaffen werden könnte. Auch hier wurde Zustimmung signalisiert.
Das Projekt Naturpark Rätikon ist nun am „Nein“ der betroffenen Prättigauer Gemeinden gescheitert und wird somit nicht mehr weitergeführt.
Zum Thema Schlachthaus soll eine abgespeckte Variante umgesetzt werden, da die Finanzierung sonst nicht machbar ist. Dies mit der Option, dass einer Erweiterung in der Zukunft stattfinden kann.
Alois Bitschnau erkundigt sich nach dem Stand beim Projekt Sägewerk Marlin in Gortipohl.
Lt. dem Vorsitzenden steht das Projekt angeblich unmittelbar vor der Inangriffnahme.
Iris Sahler spricht ein kaputtes Brückengeländer beim Hüttnertobel an.
Gabi Juen spricht das Fahrverbot am Illweg an. Besteht dieses nur für den Abschnitt von der Garfreschabahn bis zum Schwimmbad oder auch weiter taleinwärts.
Nadine Saler bedankt sich für die Aufräumungsarbeiten des Gemeindebauhofes nach diesem Winter.
Das Zusammenkehren des Streusplitts habe sehr gut funktioniert. .
Anton Feichtner fragt nach, weshalb die Gemeindebediensteten öfters beim Anwesen der Familie Haller im Unterschrofen tätig sind. Für ihn stelle sich die Frage, ob solche Tätigkeiten auf Kosten der Allgemeinheit (Entsorgung von alten Autos) notwendig seien.
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Der Vorsitzende erläutert die Beweggründe, die zu diesen Tätigkeiten führten. In den letzten Wochen wurde eine Hausmeisterfirma mit der Räumung des Hauses beauftragt. Finanzielle Mittel wurden von der Caritas und der Familie Haller selbst lukriert. Letztendlich waren diverse Maßnahmen durch den Bauhof notwendig, da die Probleme schon viele Jahre von Bezirkshauptmannschaft, Gerichten usw. einfach nur hingenommen werden.
Ende der Sitzung: 23:55 Uhr
Der Vorsitzende: Der Schriftführer:
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