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ÜbersichtSt. GallenkirchSitzungsprotokolle

Protokoll - 10. Sitzung der Gemeindevertretung vom 14.12.2021

St. Gallenkirch · Gemeindevertretung St. Gallenkirch - Protokolle St. Gallenkirch · 14.12.2021

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Fundstellen

Raumplanung / Umwidmung

  • … samt Beschäftigungsrahmenplan und Feststellung der Finanzkraft Beschlussfassung über die Vergabe von Ingenieurleistungen für die Gemeindewasserversorgung Änderung des Flächenwidmungsplanes: a) Gemeinde St. Gallenkirch, Gewerbegebiet - Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach Auflage - Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen …
  • … nach Auflage - Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung nach dem Auflageverfahren b) Andreas Stocker, Hof - Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach Anhörung c) Günter Wittwer, Gortipohl - Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach Anhörung d) Elke Rudigier, Gortipohl - Beschluss des …
  • … Rudigier, Gortipohl - Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor Anhörung e) Markus Zugg, Maisäß Lifinar - Beschluss der Berichtauflage der UEP - Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor Anhörung f} Haus Silvrettablick, Galgenul - Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor Anhörung - Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der …
  • … Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Vergabe an den Bestbieter Adler+Partner in Nenzing, zum Angebotspreis von € 262.855,01 netto. zu 06.: Änderung des Flächenwidmungsplanes: a) Gemeinde St. Gallenkirch, Gewerbegebiet - Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach Auflage - Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen …

Vergabe / Ausschreibung

  • … das Jahr 2022 Beratung und Beschlussfassung des Voranschlags 2022 samt Beschäftigungsrahmenplan und Feststellung der Finanzkraft Beschlussfassung über die Vergabe von Ingenieurleistungen für die Gemeindewasserversorgung Änderung des Flächenwidmungsplanes: a) Gemeinde St. Gallenkirch, Gewerbegebiet - Beschluss des …
  • … Invest.-Beitrag Gehsteig Bargals € 385,.000,- Straßensanierungen € 150.000,- Ingenieurleistungen Hottis € 150.000,- netto (Planung, Einreichung, Ausschreibung) Planungsleistungen Neuerschließung Vergalden € 100,000,- Einsatzbekleidung für OF Gortipohl und “ Gargellen € 60.000,- Planungsleistungen …
  • … _20211214.docx Seite|8 von 17 Auskunft: Alexander Kasper|+43 5557 6205 |alexander.kasper@st.gallenkirch.at zu 05.: Beschlussfassung über die Vergabe von Ingenieurleistungen für die Gemeindewasserversorgung Der Vorsitzende berichtet über die bisherige Vorgehensweise in der Ausschreibung der …
  • … 93,62 Punkte 3. Rudhardt Gasser Pfefferkorn € 240.639,32 netto 83,00 Punkte Das Büro Adler + Partner ist It. Auswertung durch die Bewertungskommission als Bestbieter hervorgegangen. Diese Kommission hat am 28.10.2021 mit den drei genannten Angebotsleger ein Hearing durchgeführt. Aus Sicht des Vorsitzenden sind diese …

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Protokoll

über die 10. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung von St. Gallenkirch am Dienstag, den 14.12.2021, um 19:30 Uhr im Feuerwehrhaus St. Gallenkirch, welche auch virtuell mittels Zoom stattgefunden hat.

Anwesende von der Liste „Parteifreie Bürger und SPÖ:

Bgm. Josef Lechthaler (Vorsitzender)
VBgm. Alexander Kasper
GR Martin Kleboth

GR Johannes Sturm

GV Norbert Marent

GV Johannes Felder

GV Niclas Bösch

GV Hansjörg Schwarz
EM Christian Netzer

EM Joel Marent

EM Martin Netzer

Entschuldigt:

GV Mario Tschofen
GV Iris Sahler

GV Alois Bitschnau
GV Peter Lentsch

Anwesende von der Liste „ÖVP und Unabhängige“:

GR Daniel Fritz

GR Hubert Biermeier
GV Eugen Lorenzin
GV Gabi Juen

GV Nadine Saler

GV Jürgen Boden

GV Steffen Röschl

Entschuldigt:
GV Anton Feichtner
GV Marietta Fiel

Zuhörer Innen: 6

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Auskunft: Alexander Kasper |+43 5557 6205 | alexander.kasper@st.gallenkirch.at

Schriftführer: Alexander Kasper

Zu TO-Pkt. 03. und 04.: Mag. Edgar Palm, Barbara Wachter

Tagesordnung:

01.
02.
03.
04.
05.

06.

07.

08.
09.

Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Genehmigung der letzten Niederschrift vom 21.10.2021 Beratung und Beschlussfassung über die Gebühren und Tarife für das Jahr 2022 Beratung und Beschlussfassung des Voranschlags 2022 samt Beschäftigungsrahmenplan und Feststellung der Finanzkraft Beschlussfassung über die Vergabe von Ingenieurleistungen für die Gemeindewasserversorgung Änderung des Flächenwidmungsplanes:

  • a) Gemeinde St. Gallenkirch, Gewerbegebiet
  • Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach Auflage
  • Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung nach dem Auflageverfahren
  • b) Andreas Stocker, Hof
  • Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach Anhörung
  • c) Günter Wittwer, Gortipohl
  • Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach Anhörung
  • d) Elke Rudigier, Gortipohl
  • Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor Anhörung
  • e) Markus Zugg, Maisäß Lifinar
  • Beschluss der Berichtauflage der UEP
  • Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor Anhörung

f} Haus Silvrettablick, Galgenul

  • Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor Anhörung
  • Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung vor dem Auflageverfahren Änderung von Landesgesetzen:
  • a) Gesetz über eine Änderung des Schulerhaltungsgesetzes
  • b) Gesetz über Volksabstimmungen auf Gemeindeebene
  • c) Verfassungsgesetz über eine Änderung der Landesverfassung
  • d) Gesetz über Neuerungen im Zusammenhang mit Digitalisierung - Sammelnovelle Berichte des Bürgermeisters Allfälliges

Erledigung der Tagesordnung:

zu 01.:

Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Der Vorsitzende eröffnet um 19:40 die heutige Sitzung, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Ein herzlicher Dank gilt allen Mitgliedern, welche virtuell mittels Zoom zugeschalten sind. Das aktuelle Infektionsgeschehen und das Erfordernis der Öffentlichkeit bei Budgetsitzungen erforderten diese spezielle Form der Durchführung.

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Auskunft: Alexander Kasper]+43 5557.6205 | alexander.kasper@st.gallenkirch.at

zu 02.: Genehmigung der letzten Niederschrift

Nach Berücksichtigung eines Abänderungswunsches von Nadine Saler bei Pkt. 09. Allfälliges (vierter Absatz), wird die Niederschrift vom 21.10.2021 einstimmig genehmigt.

zu 03.: Beratung und Beschlussfassung über die Gebühren und Tarife für das Jahr 2022 Am 01. Dezember 2021 fand gemeinsam mit dem Finanzausschuss und dem

‚Gemeindevorstand eine Budgetklausur statt. Folgender abgestimmter Vorschlag für die Gebühren und Tarife für das Jahr 2022 wird vom Vorsitzenden zur Kenntnis gebracht:

GEMEINDEABGABEN UND TARIFE FÜR DAS JAHR 2022

Abgabenart Gruppe Tarif_ m. MWSt.

1} GRUNDSTEUER Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) SKOv.H.
Messbetrag A: 917,48 €
Grundsteuer B {für sonst. Grundstücke) 500v.H.
Messbetrag B (ermäßigt): 60.303,56 €
2) KOMMUNALSTEVER nach der Lohnsumme 3v.H.

3) GÄSTETAXEN:

‚St, Galtenkirch, Gortipohf, Gargellen Wintersaison ab 01.11.2021 1,80€ Sommersaison ab 01.05.2022 180€

Wintersaison ab 01.11.2022 2,00€

Sommersaison ab 01.05.2023 200€

Wintersaison ab 01.11.2023 - €

  • 4) TOURISMUSBEITRAG von der Bemessungsgrundlage 1,58%
  • 5) ZWEITWOHNSITZABGABE pro m? Geschossfläche 17,97€
  • 6) HUNDESTEUER je Hund 62,00€

für jedes weitere Tier und Listenhund (Kampfhund) 102,00 €

7) GEBÜHREN FÜR GEMEINDEEINRICHTUNGEN:

a) Wasseranschlussgebühren pro Bewertungseinheit (= 29 % der Geschossfläche) 21,90€ 24,09€

b) Kanalanschlussgebühren pro Bewertungseinheit (= 29 % der Geschossfläche) , 38,50€ 42,35€

c) Wasserbezugsgebühren pro m? 2,30€ 253€

d) Wasserzählergebühren für Zähler bis 5 m? 1800€ 19,80€

für Zähler bis 7m? B 30,70€ 33,77€

für Zähler bis 20 m? 41,70€ 45,87€

e) Kanalbenützungsgebühren pro m? 350€ 3,85€
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Auskunft: Alexander Kasper|+43 5557 6205 [alexander.kasper@st.gallenkirch.at

‚Abgabenart Gruppe Tarif m. MWSt.

f} Abfallgebühren Grundgebühren pro Person (max. 3 Pers.) 31,76€ 34,94€ Grundgebühren pro Gästebett 3,18€ 350€ Grundgebühren Restaurationsbetriebe 95,29€ 104,82€ Grundgebühren Handelsbetriebe 63,53€ 69,88€ Grundgebühren Handwerksbetr. und Sonstige 31,76€ 34,94€ Restmullsack (40 I) 3,55€ 30€ Bioabfallsack (15 1) 1,36€ 1,50€ Bioabfallsack (8 7) 073€ 0,80€ Bioabfall-Tonne (1201) 10,80 € 11,88€ Restmull-Container (120 |) 10,80€ 11,88€ Restmull-Container (240 |) 21,80€ 23,76€ Restmull-Container (660 I) 59,40€ 65,34€ Restmull-Container (800 I) 720€ 79,90€ Restmull-Container (1100 D 99,00€ 108,0€ Sperrmullmarke 6,73€ 740€

9) Friedhofsgebühren 1. Grabstättengebühren (15 Jahre)

  • a) Einzeigräber 41,50€
  • b) Doppel- und Familiengräber 280,90 €

©) Urnenreihengräber 342,10€
N. Verlängerungsgebühr (10 Jahre)

a) Einzelgräber 92,90€
b} Doppel- und Familiengräber 184,90 €
©) Urnenreihengräber 228,10€

il. Bestattungs- u. Beeraigungsgebühr

a) Grabtiefe über 1m 537,60 €

b) Urnenbestattung 80,30 €

<) Urnenbestattung im Gemeinschaftsgrab 109,90 €

.d) Gedenktafel mit Inschrift im Urnenreihengrab 184,80 €

e) Gedenktafel mit Inschrift im Gemeinschaftsgrab . 198,60€

IV. Aufbahrungsgebühr (pro Aufbahrung) 29,

V. Erhallungskosten

a) für Einzelgräber pro Grabstätte jährlich 21,80€

b) für Doppelgräber p. Grabstätte jährlich 28,10€

c) für Urnenreihengrab 22,80€
Abgabenart Gruppe Tarif m. MWSt.

8 ENTGELTE FÜR GEMEINDEEINRICHTUNGEN:

a) Gemeindesaal Benützung zu gesellschaftlichen und kulturellen Zwecken

durch ortsansässige Vereine und Organisationen

Saal mit Galerie und Garderobe 125,00€ 150,00€

durch nicht ortsansässige Vereine und Organisationen 250,00€ 300,00€

bei regelmäßigen Veranstaltungen (Heimatabende etc.) 5500€ 66,00€

Benützung zu sportlichen Zwecken

Saalbenützung einschl. Nebenräume pro Stunde 15,00€ 18,00€

für auswärtige Benutzer und nichtschulische Zwecke 20,00€ 24,00€
b) Entgelte div. Räumlichkeiten Benützung von Räumlichkeiten in Kooperation

mit der Volkshochschule Bludenz

Benützung von Schulküchen 20,00€ 24,00€

Benützung von Werkräumen 16,00 € 19,00€

Benützung von Turnsälen 10,00€ 12,00€
©) Kindergarten “je Kind monatlich ab 01.09.2022 (It. Tarifvorgabe vom Land Vbg.)

Ermäßigung (im Einzeffall auf Antrag, soziale Staffelung)
d) Ganztageskindergarten je Kind monatlich ab 01.09.2022 (It. Tarifvorgabe vom Land Vbg.)

Modul 1: 07:00 - 13:00 Uhr

Modut 2: 13:00 - 17:00 Uhr

9) _LANDWIRTSCHAFTSFÖRDERUNG: pro GVE in Zone | - Ill 134,75€

Bewirtschaftungsprämie pro GVE in Zone IV 140,35 €

für Kälber ab 1/2 Jahr {Kalbsbeef) Zone | - II 68,40€

für Kälber ab 1/2 Jahr (Kalbsbeef) Zone IV 71,50€

pro Schaf in Zone I - I 14,00€

pro Schaf in Zone IV \ 14,50€
Förderung für Besamung Erstbesamung 50,30€

Zweitbesamung 34,40€
Milchprobenkosten Selbstbehalt 1,70€
Viehausstellungsprämie Pro aufgetriebene GVE 10,40 €

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Auskunft: Alexander Kasper |+43 5557 6205 ]alexander.kasper@st.gallenkirch.at

Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die Gästetaxe, bei der ab dem 01.11.2022 eine Erhöhung von € 1,80 auf € 2,00 erfolgen soll.

Der Hebesatz für den Tourismusbeitrag 2022 verbleibt bei 1,58 %. Hier ist It. Edgar Palm das mögliche Höchstausmaß derzeit ausgeschöpft.

Bei der Zweitwohnsitzabgabe soll ebenfalls das mögliche Höchstausmaß eingehoben werden. Dies liegt derzeit bei € 17,97 pro Quadratmeter Geschossfläche.

Die Hundesteuer wird um den Index von 2,3 % angepasst.

Auch bei den Wasser- und Kanalanschluss, sowie Wasser- und Kanalbenützungsgebühren erfolgt die Indexanpassung.

Dies ist auch für die Friedhofgebühren so vorgesehen.

Die Saalmiete und die Landwirtschaftsförderung sollen gleich bleiben.

Johannes Felder spricht die Saalmiete an. Er vertritt die Ansicht, dass die Saalbenützungsgebühr überdacht werden sollte.

Lt. dem Vorsitzenden sind die „bezahlten“ Nutzungen des Saales auch ohne Corona- Pandemie sehr überschaubar. Bei Ortsvereinen mit wiederkehrenden Veranstaltungen werde keine Miete vorgeschrieben. Lediglich Veranstaltungen, bei denen auch Einnahmen lukriert werden, würden vorgeschrieben werden. Der Bürgermeister sieht die Beibehaltung der Tarife für wichtig an.

Daniel Fritz teilt mit, dass er sich für die Beibehaltung der Saalmiete ausspricht.

Gabi Juen findet die derzeitige Regelung ebenfalls für angebracht.

Johannes Felder hinterfragt die Sinnhaftigkeit, wenn Tarife verordnet werden, die dann doch nur aus dem Bauch heraus vorgeschrieben werden.

Jürgen Boden stellt an Edgar Palm die Frage, in welchem Umfang sich die vorgesehenen Erhöhungen auswirken.

Edgar Palm erläutert in der Folge die Auswirkungen.

Bei der Gästetaxe könne man von Mehreinnahmen von ca. € 90.000,00 ausgehen, jedoch erst ab der Wintersaison 2022/2023.

Schließlich werden auf Antrag des Vorsitzenden die Gebühren und Tarife für 2022 wie oben angeführt einstimmig beschlossen.

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Auskunft: Alexander Kasper |+43 5557 6205 |alexander.kasper@st.gallenkirch.at

zu 04.: Beratung und Beschlussfassung des Voranschlags 2022 samt Beschäftigungsrahmenplan und Feststellung der Finanzkraft

Der Vorsitzende erläutert die aktuelle Situation im Hinblick auf die Budgeterstellung. Die sehr ungewisse Entwicklung bei der Corona-Pandemie erschwerte bereits zum zweiten Mal die Erstellung des Entwurfs. Es ist wiederum notwendig, die Auswirkungen auf das Budget durch die Pandemie zu beobachten.

Mag. Edgar Palm erläutert den Ergebnis- und Finanzierungshaushalt.

Es zeige sich klar, dass die Einnahmen im Bereich der Gästeabgaben stark eingebrochen sind.

In der Folge erläutert Edgar Palm die Entwicklung auf der Einnahmen-Seite.

Ausgabenseitig zeigen sich im Bereich der Personalkosten deutliche Steigerungen. Darin sind Abfertigungsansprüche und ein neuer Dienstposten in der Buchhaltung mitberücksichtigt.

Edgar Palm erwähnt in diesem Zusammenhang auch noch die abgeschlossenen Gehaltsverhandlungen für Landes- und Gemeindebedienstete.

Edgar Palm spricht von einer mutigen Vorgehensweise in Sachen Investitionen. Dennoch gelte es die weitere Entwicklung zu beobachten.

Das Budget von Montafon Tourismus wird auch im kommenden Jahr 2022 um 10% reduziert und wirkt sich so auf die Beiträge der Gemeinden aus.

Im Gemeindehaushalt sind Tilgungen im Ausmaß von € 557.700,00 mitberücksichtigt.

Für 2022 ist die Aufnahme von € 1,8 Mio. an Fremdmitteln vorgesehen, sollten alle Projekte durchgeführt werden.

Jürgen Boden zeigt sich verwundert, dass jetzt von einem Finanzbedarf von 1,8 Mio.

gesprochen wird. Im Sommer wurde einmal von 1,3 Mio. gesprochen.
Was sind die Gründe für diese Steigerung?

Dies wird von Edgar Palm erläutert. Dies sei den vielen Investitionsvorhaben geschuldet.

Der Vorsitzende erläutert die wesentlichen Investitionen für das Jahr 2022 und verweist auf die am 01.12.2021 stattgefundene Budgetklausur.

Trinkwasserkraftwerk Rüti € 450.000,-
Quellfassung Vergalden € 250.000,-
Kanalkataster € 220.000,-
Invest.-Beitrag Gehsteig Bargals € 385,.000,-
Straßensanierungen € 150.000,-
Ingenieurleistungen Hottis € 150.000,- netto (Planung, Einreichung, Ausschreibung)
Planungsleistungen Neuerschließung
Vergalden € 100,000,-
Einsatzbekleidung für OF Gortipohl und
“ Gargellen € 60.000,-

Planungsleistungen Sicherheitszentrum

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Auskunft: Alexander Kasper |+43 5557 6205 |alexander.kasper@st.gallenkirch.at

Gargellen . € 60.000,-
Ersatzbeschaffung Pritschenwagen € 42.000,-
Beratung finanzielle

Mittelfristplanung € 40.000,-

PSG (bislang nur als Grundsatzbeschluss)

- Gesellschafterbeitrag € 60.000,-

- Begleitung durch ISK € 42.000,- (brutto)

In der Folge erfolgt ein Hinweis auf die geplanten Grundverkäufe durch den Vorsitzenden.

Anschließend wird von ihm auch noch das Mittelfristige Investitionsprogramm der Montafonerbahn angesprochen. Für das derzeitige MIP sind für unsere Gemeinde rund € 27.000,- pro Jahr vorgesehen. Eine Beschlussfassung darüber ist in der kommenden Jänner- Sitzung geplant.

Johannes Felder spricht den veranschlagten Kostenbeitrag für den Gehsteig, hinsichtlich dem Hotelprojekt Avenida an. Dieser erscheint ihm recht hoch, zumal sonst Straßensanierungen zurückgestellt würden.

Lt. dem Vorsitzenden sind getroffene Vereinbarungen einzuhalten.

Eugen Lorenzin ist auch nicht glücklich mit dieser Regelung, dennoch gelte es, zu gemachten Vereinbarungen zu stehen.

Johannes Felder spricht das Blaulichtzentrum in Gargellen an und stellt die Frage, was für ein Projekt überhaupt angedacht werde.

Aus seiner Sicht ist es ganz dringend notwendig, dass mit allen Feuerwehren gesprochen wird.

Daniel Fritz nimmt noch kurz Stellung zur Gehsteig-Verlängerung am Bargals. Aus finanzieller Sicht schmerze dies sehr, dennoch müssen Abmachungen eingehalten werden.

In der Folge bittet er Niclas Bösch um ein kurzes Statement hinsichtlich dem Sicherheitszentrum Gargellen.

Niclas Bösch nimmt Stellung zum Thema Sicherheitszentrum Gargellen. Dabei sollte ein gemeinsames und zeitgemäßes Projekt für die Bergrettung und die Feuerwehr geschaffen werden.

Daniel Fritz gibt auch noch einmal zu bedenken, dass Gargellen sehr exponiert liegt und auch ein entsprechendes Gefährdungspotential besteht.

Dennoch ist es ganz klar, dass eine gute Zusammenarbeit zwischen den Feuerwehren notwendig sein wird.

Es muss abgeklärt werden, welche Minimalstandards einzuhalten sind.

Eugen Lorenzin stellt die Frage, wie sich die geplanten Investitionen auf die freien Finanzmittel auswirken.

Protokoll_GV_10.Sitzung_20211214.docx . Seite|7 von 17
Auskunft: Alexander Kasper|+43 5557 6205 |alexander.kasper@st.gallenkirch.at

Edgar Palm erläutert die Situation und stellt klar, dass mit einer weiteren Verschuldung die frei verfügbaren Mittel mehr und mehr eingeschränkt werden.

Der Vorsitzende verweist auch noch auf den Beschäftigungsrahmenplan und die festgestellte Finanzkraft der Gemeinde für 2022 hin.

Vizebürgermeister Alexander Kasper nimmt ebenfalls noch Stellung zum vorliegenden Haushaltsvoranschlag. Er verweist auch auf die Gefahr von unvorhersehbaren Ereignissen, die einem so manches auf den Kopf stellen können. Dabei sind beispielsweise Katastrophenschäden durch Unwetterereignisse gemeint, welche in unserer Gemeinde jederzeit auftreten können. Ein Fahren auf Sicht sei sicherlich in nächster Zeit weiterhin notwendig.

Die Gemeindevertretung beschließt schließlich einstimmig den vorliegenden Beschäftigungsrahmenplan und den Haushaltsvoranschlag 2022 gem. 8 73 Abs. 5 GG:

Ergebnishaushalt Finanzierungshaushalt

Erträge/Einzahlungen (Summe operative und

Investive Gebarung) 9.405.000,00 9.571.300,00
Aufwendungen/Auszahlungen (Summe

operative und investive Gebarung) 10.210.700,00 10.835.600,00 Nettoergebnis/Nettofinanzierungssaldo - 805.700,00 -1.264.300,00

Entnahme von Haushaltsrücklagen / Ein-

zahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 1.822.000,00
Zuweisung von Haushaltsrücklagen /Aus-
zahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 557.700,00

Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen / Geldfluss aus
der voranschlagswirksamen Gebarung ' - 805.700,00

Es wird bestätigt,

1. dass der dem Gemeindevorstand in der Sitzung vom 01.12.2021 zur Stellungnahme vorgelegte Voranschlagsentwurf jedem Gemeindevertreter gemäß 8 73 Abs. 4 GG zugestellt wurde;

2. dass dieser Voranschlag durch die Gemeindevertretung in der öffentlichen Sitzung vom 14.12.2021 mit den angegebenen Ansätzen beschlossen wurde;

3. dass die Finanzkraft gemäß & 73 Abs. 3 GG für 2022 mit 5.104.700,00 Euro festgestellt wurde;

4. dass der Gemeindevertretungsbeschluss über den Voranschlag und die Erhebung der zum Voranschlag angeführten Gemeindeabgaben und -tarife in der in $ 47 Abs. 7 GG bezeichneten Weise öffentlich kundgemacht wurde.

Der Vorsitzende bedankt sich noch ausdrücklich bei Mag. Edgar Palm und Barbara Wachter für die umfangreichen Vorarbeiten für diesen Haushaltsvoranschlag.

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zu 05.: Beschlussfassung über die Vergabe von Ingenieurleistungen für die Gemeindewasserversorgung

Der Vorsitzende berichtet über die bisherige Vorgehensweise in der Ausschreibung der Ingenieurleistungen für die Erneuerung des Hochbehälter Hottis samt Netzverbesserungen.

Es liegen drei Angebote vor:

Gesamtergebnis
It. Bewertung

  • 1. Fischer Herda Wasserplan € 299.240,79 netto 87,17 Punkte
  • 2. Adler+Partner € 262.855,01 netto 93,62 Punkte
  • 3. Rudhardt Gasser Pfefferkorn € 240.639,32 netto 83,00 Punkte

Das Büro Adler + Partner ist It. Auswertung durch die Bewertungskommission als Bestbieter hervorgegangen. Diese Kommission hat am 28.10.2021 mit den drei genannten Angebotsleger ein Hearing durchgeführt.

Aus Sicht des Vorsitzenden sind diese Investitionen in die Zukunft ganz dringend notwendig.

Johannes Sturm spricht die Preisgestaltung an und stellt die Frage, wie sicher bzw.

verbindlich die veranschlagten Kosten für dieses Projekt sind.

Lt. dem Vorsitzenden wurden verschiedenste Gesichtspunkte in der im Vorfeld getätigten Ausschreibung mitberücksichtigt.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Vergabe an den Bestbieter Adler+Partner in Nenzing, zum Angebotspreis von € 262.855,01 netto.

zu 06.: Änderung des Flächenwidmungsplanes:

  • a) Gemeinde St. Gallenkirch, Gewerbegebiet
  • Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach Auflage
  • Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung vor dem Auflageverfahren

In der Gemeindevertretungssitzung am 09.09.2021 wurde bereits die Auflage für den Widmungsentwurf und in der Gemeindevertretungssitzung am 21.10.2021 die Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung vor dem Auflageverfahren beschlossen. Der Vorsitzende verweist auf die eingegangenen Stellungnahmen, die der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht werden.

In diesem Zusammenhang teilt er auch noch mit, dass die geplante Aushubdeponie beim alten Fußballplatz nur als Baustelle geführt werden darf. Eine längerfristige Auffüllung ist laut dem Amtssachverständigen aufgrund der Lärm-Emissionen nicht möglich. Das Einreichprojekt wird dahingehend überarbeitet und bei der BH Bludenz eingereicht.

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Beschlussfassung:

Aktenzahl: 2021_17

Betroffene Gst. (KG-GSTNR)|Widmung alt GST.) Widmung neu GST. Befristung Folgewidmung!besondere) Fläche pro

Befristung] Gewidmete

Widmung Fläche | Grundstück
190107-2050/1 FL VS 86.1
190107-2180 FL FF 229.2]
190107-2181/3 FL BB-I IF -FL 3214.1
90107-2181/3 FL FF 737.8
90107-2181/3 FL s 240.8)
90107-2191 U]-FF IVS 160.1
F
90107-2192 FL Ersichtlichmachung) 3.1
F
190107-2192 FF Ersichtlichmachung) 599.7
90107-4759/1 FL FF 47.8
601074806 FL w 2189.5
601074847 F vs 25.3
Summe 7533.5
Ä Befristung F
M . Befristun, ; Gesamtfläche pro
Widmung alt Widmung neu Widmu ns Folgewidmung besondere Widmung p F VS 25.3)
FL BB-I F FL 3214.1
FL IF (Ersichtlichmachung) j 3.1
FL FF 1014.8|
FL VS 2516.4|
Li]-FF IF (Ersichtlichmachung) 599.7;
I]-FF 'S 160.1
Summe 7533.5

Die Gemeindevertretung beschließt mit einer Gegenstimme die beantragte Flächenwidmung. Gleichzeitig wird auch die Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung mit einer Baunutzungszahl von 10 mit einer Gegenstimme beschlossen.

b) Andreas Stocker, Hof

- Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach Anhörung

Der Vorsitzende erläutert der Gemeindevertretung die Beweggründe, welche für eine von Amts wegen durchzuführende Änderung des Flächenwidmungsplanes sprechen.

Bereits in der Gemeindevertretungssitzung am 21.10.2021 wurde das Anhörungsverfahren für die vorgesehene Flächenwidmung beschlossen. Es sind dazu zwei Stellungnahmen eingegangen, welche der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht werden.

Der Amtssachverständige für Raumplanung, Landschaftsschutz und Baugestaltung übermittelt eine positive Stellungnahme, welche auch eine aufsichtsbehördliche Genehmigung in Aussicht stellt.

In der Stellungnahme von RA Dr. Christoph Schneider in Vertretung für Herbert und Kaspar Stocker, hieramts eingegangen am 16. November 2021, werden die Gründe für die Umwidmung hinterfragt und diese nicht befürwortet. Der Flächenwidmungsplan wurde zu einem Zeitpunkt erlassen, als die fragliche Stützmauer bereits gestanden hat. Die Voraussetzungen für eine Umwidmung wären dadurch nicht gegeben.

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Der Vorsitzende teilt mit, dass die Umwidmung vollinhaltlich mit der Raumplanungsabteilung vorbesprochen wurde. Die Einwände aus dem Schreiben von Dr. Schneider können nicht nachvollzogen werden. Die schwierigen, familiären Verhältnisse würden sicherlich zu der Stellungnahme beitragen. Aus Sicht des Vorsitzenden ist die Umwidmung möglich.

Johannes Felder stellt die Frage, ob es sich dabei um zwei verschiedene Grundbesitzer handelt.

Gabi Juen stellt die Frage, ob diese Flächenwidmung auch rechtlich abgesichert ist.

Lt. dem Vorsitzenden sei dies nie hundertprozentig gewährleistet. Damit aber eine baurechtliche Sanierung möglich ist, muss zuerst diese Änderung erfolgen.

Eugen Lorenzin vertritt die Ansicht, dass die Flächenwidmung erfolgen soll.

Johannes Felder stellt in Frage, ob und warum in dieser Sache die Flächenwidmung beschlossen werden soll. Man stelle sich dadurch klar auf eine Seite.

Jürgen Boden würde sich wünschen, dass in solchen Fällen genauere Fotos bzw.
Lagepläne den Mandataren zur Verfügung gestellt werden.

Hansjörg Schwarz fehlt das Verständnis, warum die Gemeinde jetzt diese Flächenwidmung beschließen soll. Die Gemeindevertretung müsse sich dadurch eigentlich ungewollt auf die eine oder andere Seite schlagen.

Lt. Vizebürgermeister Alexander Kasper gehen wir derzeit davon aus, dass die damalige Errichtung der Stützmauer im beiderseitigen Einvernehmen erfolgt ist. Aus seiner Sicht mache es schon Sinn, wenn nun von Amts wegen die Flächkenwidmung vollzogen werde.

Eine Klärung dieses baurechtlichen Missstandes kann nur mit dieser Flächenwidmung geklärt werden, so nochmals der Vorsitzende. Ohne raumplanungsrechtlicher Voraussetzung ist keine Bescheidausstellung möglich.

Beschlussfassung
Aktenzahl
2021_18

Befristun. Befristung| Gewidmete

Betroffene Gst. (KG-GSTNR)|Widmung alt GST.|Widmung neu GST. wi mans Folgewidmung|besondere] Fläche pro

9 Fläche _| Grundstück
90107-387271 FL BW 57.8]
90107-3872/3 FL BW 0.4
90107-3875 FL BW 68.9]
[90107-.986 FL BW 24.7]
Summe 151.5

Befristung F
. Befristun . Gesamtfläche pro
Widmung alt Widmung neu Widmung Folgewidmung besondere Widmung p
FL BW 151,5
Summe 151.5
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Die Gemeindevertretung beschließt schließlich einstimmig die angedachte Flächenwidmung.

  • c) Günter Wittwer, Gortipohl
  • Beschluss des Umwidmungsentwurfs nach Anhörung

In der Gemeindevertretungssitzung vom 21.10.2021 wurde das Anhörungsverfahren für die beantragte Flächenwidmung einstimmig beschlossen. Der Vorsitzende erläutert den bisherigen Sachverhalt und verweist auf die vorliegenden Stellungnahmen, welche der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht werden.

Von Seiten der Nachbarn, Peter Rudigier und Annemarie Rudigier bestehen große Einwände hinsichtlich der beantragten Flächenwidmung.

Die angesprochenen Anrainer haben kein Verständnis für das beantragte Projekt. Sie sprechen von einer rechtswidrigen Anlasswidmung.

Um den Ansprüchen der heutigen Zeit gerecht zu werden, sind dementsprechende Baumaßnahmen aus Sicht der Familie Wittwer notwendig.

Johannes Felder stellt die Frage, wie das raumplanerische Gutachten zu bewerten ist.

Weiters stellt er an die anwesende Familie Wittwer die Frage, wie lange im alten Stallgebäude Vieh war. Er wolle sich seiner Stimme in dieser Angelegenheit enthalten.

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass eine Enthaltung nicht möglich ist, sofern keine Befangenheit vorliegt.

Norbert Marent spricht sich für dieses Projekt aus.

Eugen Lorenzin spricht sich auch für das beantragte Projekt aus. Es wäre jedoch wünschenswert, wenn das Projekt zwei Meter niedriger ausgeführt werden könnte.

Hansjörg Schwarz bezieht sich auch noch einmal auf das vorliegende Gutachten der Raumplanungsstelle, hier im speziellen auf den Hinweis von möglichen negativen Auswirkungen.

Lt. dem Vorsitzenden liegt noch kein lärmtechnisches Gutachten vor. Dieses kommt dann im Rahmen des Bauverfahrens zum Tragen.

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Beschlussfassung:

Aktenzahl: 2021_19

j j Befristung . Befristung Gewid! mete

Betroffene Gst. (KG-GSTNR)}Widmung alt GST.|Widmung neu GST. Widmung Folgewidmung| besondere Fläche pro

Fläche Grundstück
190107-4722 Bw VS 13.5
190107-4722 FL IVS 56.8
190107-643/5 BW VS 197.1
190107-643/5 FL VS 68.6
190107-643/9 Bw BM-L 1439.7)
190107-643/9 FL BM-L 115.7)
Summe 1891.4

R Befristun: 2

Widmung alt Widmung neu ame Folgewidmung besondere Fe amung pro Bw BM-L 1439.7 BW Ss 210.6
FL IBM-L 115.7,
FL Ss 125.4
Summe 1891.4

Die Gemeindevertretung beschließt mit einer Gegenstimme die beantragte Flächenwidmung.

  • d) Elke Rudigier, Gortipohl
  • Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor Anhörung

Der Vorsitzende erläutert den vorliegenden Antrag auf Flächenwidmung. Die Antragsteller planen die Errichtung einer Badeanlage samt Nebengebäude. Mit der Raumplanungsstelle des Landes wurde dies bereits abgestimmt.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig das Anhörungsverfahren für den vorliegenden Widmungsentwurf.

  • e) Markus Zugg, Maisäß Lifinar
  • Beschluss der Berichtauflage der UEP
  • Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor Anhörung

Für die beantragte Änderung des Flächenwidmungsplanes durch Markus Zugg wurde eine Umwelterheblichkeitsprüfung in die Wege geleitet. Der vorliegende Umweltbericht wurde der Gemeindevertretung zur Kenntnis gebracht und sollnun mittels Auflage veröffentlicht werden. Der Vorsitzende nimmt dabei kurz Stellung

zum Inhalt des

Berichtes.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Auflage des vorliegenden

Umweltberichtes und das Anhörungsverfahren für den vorliegenden

Widmungsentwurf.

f} Haus Silvrettablick, Galgenul

  • Beschluss des Umwidmungsentwurfs vor Anhörung
  • Beschluss der Verordnung über das Mindestmaß der baulichen Nutzung vor dem Auflageverfahren

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Die Wohnanlage Haus Silvrettablick in Galgenul benötigt eine gewerberechtliche Genehmigung für die sechs bestehenden Wohneinheiten. Dafür bedarf es einer Änderung des Flächenwidmungsplanes, da die aktuelle Widmung auf Freifläche- Freihaltegebiet (FF) lautet. Diese Widmung kam im Zuge der Überarbeitung des Gefahrenzonenplanes zum Tragen. Somit wird eine Flächenwidmung in BW1 angestrebt.

Norbert Marent würde sich wünschen, dass die Antragssteller in diesem Zusammenhang die Bereitschaft erklären, entlang der Landesstraße einen Grundstreifen für eine Gehsteigrealisierung zur Verfügung zu stellen.

Dies wird vom Vorsitzenden für nicht sinnvoll erachtet. Es ist kein Lückenschluss möglich.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig das Anhörungsverfahren für den vorliegenden Umwidmungsentwurf und die Auflage des Verordnungsentwurfes über

das Mindestmaß der baulichen Nutzung.

zu 07.: Änderung von Landesgesetzen:

a) Gesetz über eine Änderung des Schulerhaltungsgesetzes

b) Gesetz über Volksabstimmungen auf Gemeindeebene

c) Verfassungsgesetz über eine Änderung der Landesverfassung

d} Gesetz über Neuerungen im Zusammenhang mit Digitalisierung - Sammelnovelle

Der Vorsitzende erläutert die wesentlichen Eckpunkte für die vorgesehenen Änderungen von Landesgesetzen.

Es werden einstimmig für die vorliegenden Landesgesetze keine Volksabstimmungen gefordert.

zu 08.: Berichte des Bürgermeisters

Im Rahmen einer Danke-Feier des Landes Vorarlberg werden traditionell am Vorabend des Nationalfeiertages langgediente Ehrenamtliche gewürdigt. Aus St. Gallenkirch wurde dabei Werner Canal für seine über 30 jährige Tätigkeit bei der Bergrettung St. Gallenkirch geehrt.

Bei der 41. Jahreshauptversammiung des Tennisclub St. Gallenkirch-Gortipohl am 05.

November konnte über ein erfolgreiches Vereinsjahr berichtet werden. Große Freude besteht weiterhin über die Flutlicht-Anlage, welche eine große Ausweitung des Spielbetriebs ermöglicht hat. Der Vorsitzende überbringt die Dankes-Grüße von der Jahreshauptversammlung.

Der alljährliche Suppentag der Frauenbewegung, heuer am Seelensonntag den 07.

November, war leider eher spärlich besucht. Dank der Verköstigung der teilnehmenden Vereine am Totengedenken konnte etwas Frequenz erreicht werden. Der Erlös geht zugunsten des Krankenpflegeverein Innermontafon.

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Auf der Standessitzung am 09. November wurde unter anderem eine Mitfinanzierung des Projektes „Ghörig feschta“ beschlossen. Durch diese Initiative sollen zukünftig auch die Vereine zu einer nachhaltigen Veranstaltungskultur bewegt werden. Es kann für Veranstaltungen Geschirr, Besteck und hochwertige Mehrweg-Gläser bezogen werden, für die lediglich die Reinigung zu bezahlen ist. Im März wird es eine talweite Infoveranstaltung für die Vereine geben. Bereits der diesjährige Gallimarkt wurde damit ausgestattet.

Auf der Forstfonds-Sitzung wurde seitens der BH Bludenz über die TBC-Situation berichtet.

Diese ist speziell im hinteren Silbertal sehr angespannt. Sollte nicht rasch die Rotwild-Zahl reduziert werden, droht ein überschwappen auf benachbarte Wildregionen (unter anderem auch St. Gallenkirch)

Am 11. November fand. der erste Workshop für die geplante PSG (Projekt- und Strukturentwicklungsgenossenschaft) statt. Dank an alle Beteiligten.

Am 19. November fand ein Info-Nachmittag für die Interessenten des gemeinnützigen Wohnbauprojektes in Gortipohl statt. Die Bauarbeiten sind sehr gut im Zeitplan. Erstbezug ist im Frühjahr 2022.

Durch den rasanten Anstieg der Infektionszahlen und dem darauf folgenden Lockdown wurde die geplante Gemeindevertretungssitzung am 25. November abgesagt.

Es fand dennoch am selben Abend eine virtuelle Vorstandssitzung statt.

Durch den Lockdown fiel auch der Infoabend für die Genossenschaftsmetzgerei am 30.
November ins Wasser. j

Mit Schreiben vom 25. November haben alle Vorarlberger Gemeinden ein Volksbegehren von RA Mag. Manuel Dietrich erhalten. Es wird darin an den Landtag appelliert, man möge unter anderem die diskriminierende Ungleichbehandlung von geimpften und ungeimpften Personen bez. Covid 19 verbieten. Die Petition wurde von Steffen Löhnitz unterzeichnet.

Seitens des Gemeindeverbandes wird die Auffassung vertreten, dass dieses Volksbegehren nicht der Landesverfassung entspricht und es zudem nicht die Gemeinde und ihre Organe ansprechen kann, da es in die Zuständigkeit des Bundes fällt. Es wurde ein entsprechendes Antwortschreiben verfasst.

Die heurige Finanzklausur mit Gemeindevorstand und Finanzausschuss fand am 01.
Dezember in digitaler Form statt.

Auch die Gesellschafterversammlung der Gargellner Bergbahnen am 03. Dezember wurde virtuell abgehalten.

Am 05. und 06. Dezember half die Gemeinde mit zahlreichen Freiwilligen und den Feuerwehren dem hl. Nikolaus beim Besuch der Kinder im Ortsgebiet. Über 150 Kinder hatten sich dazu angemeldet. Dank allen freiwilligen Helfern, den Gemeindemitarbeiter:Innen und den Feuerwehren. Ein kleiner Erlös an Spenden wird dem Krankenpflegeverein Innermontafon zukommen.

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Die Lawinenkommissionen, Rettungsorganisationen, Landesstraßenverwaltung und Polizei tauschten sich am 07. Dezember im Rahmen eines digitalen Vernetzungstreffens aus.

Auf der heutigen 12. Sitzung des Standes Montafon wurde neben dem Vertragsabschluss des
9. Mittelfristigen Investitionsprogrammes auch die Neufinanzierung des Kulturlandschaftsfonds beschlossen. Seit 1997 wurden durch den Fonds gemeinsam mit dem Land etwa 800.000,- EUR an Förderungen ausbezahlt {vorwiegend für Schindeldach- Eindeckungen). Das jährliche Budget betrug bislang 50.000,- EUR. Durch den Wegfall von Teilen der Landesmittel wurde der Topf neu aufgestellt. Seitens des Landes werden nun zukünftig 40.000,- EUR beigestellt, mit der Maßgabe, dass die Region dieselbe Summe beisteuert. Zukünftig werden 20.000,- EUR aus dem Talschaftsfonds und 20.000,- EUR je ‘nach Anträgen auf die Gemeinden aufgeteilt.

Außerdem wird die Standes-Homepage neu konzipiert und an die Gemeinde-Homepages angeglichen (RIS-Shell und Gem2go).

Der Voranschlag 2022 wurde ebenfalls einstimmig genehmigt.

Auf der Forstfonds-Sitzung wurde ebenfalls das Budget 2022 beschlossen. Außerdem wurde auch der Abtretung von Grund-Teilflächen für die Weganlage Gweil einhellig zugestimmt.

Die Raiba Bludenz-Montafon, die Sparkasse Bludenz und die BAWAG P.S.K. informieren in einem jeweils eigenen Schreiben darüber, dass ab dem 01.01.2022 der bei allen bestehenden Verträgen verwendete CHF-LIBOR durch die SARON-Compound Rate abgelöst wird.

In diesem Zusammenhang regt Jürgen Boden an zu prüfen, ob ein Ausstieg aus dem Schweizer Franken nicht Sinn machen würde.

Lt. dem Vorsitzenden wurde dies schon öfters besprochen. Bisher wurde eher davon abgeraten. Dies soll Anfang 2022 nochmals geprüft werden.

Die nächste Sitzung der Gemeindevertretung ist für Donnerstag, den 27. Jänner 2022 geplant.

zu 09.: Allfälliges

Gabi Juen spricht den Verlauf des diesjährigen Suppentages an. Ca. 2.500,00 EUR können als Reinerlös dem Krankenpflegeverein Innermontafon zugeführt werden. Dies sei jedoch nur möglich gewesen, da an diesem Seelensonntag Vertreter der Ortsvereine daran teilgenommen haben und dafür von der Gemeinde der überwiegende Teil des Erlöses erbracht wurde. Dafür ein Dank an die Gemeinde. Der Frauenbund lasse es jetzt noch offen, ob im nächsten Jahr wieder ein Suppentag organisiert werde.

Weiters spricht Gabi Juen die Aufschüttungstätigkeiten im Nahbereich des Garfrescha- Parkplatzes an. Hier werde angeblich Material von Lustenau zugeführt. Dies gelte es aus ihrer Sicht zu hinterfragen. j

Johannes Felder bedankt sich für die Nikolausaktion der Gemeinde mit Hilfe der Feuerwehren. Dies sei eine gute Aktion gewesen.

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Des Weiteren spricht dieser noch einmal die Absicherung der Kirche in Gortipohl an. Dies hinsichtlich der Gefährdung durch Dachlawinen vom Kirchendach. Die bisherige Lösung ist aus seiner Sicht nicht zielführend.

Abschließend bedankt sich der Vorsitzende für den heutigen Sitzungsverlauf, dies trotz der erschwerten Situation.

Er bedankt sich bei der gesamten Gemeindevertretung für die konstruktive Zusammenarbeit das ganze Jahr über und wünscht allen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sowie den Ersatzmitgliedern frohe und besinnliche Feiertage, einen guten Rutsch und viel Glück und Gesundheit für das neue Jahr 2022. Dieser Dank und Wunsch gelte nicht zuletzt auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Ende der Sitzung: 22:35 Uhr

Der Vorsitzende: Der Schriftführer:

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